Temu: Schnäppchen oder Reinfall?

ARAG Experten über die Shopping-Plattform Temu und Fallstricke bei Online-Käufen

Temu: Schnäppchen oder Reinfall?

Ob Kleidung, Haushaltswaren, Beautyprodukte oder Elektronik – die chinesische Shopping-Plattform Temu mischt den Online-Markt mit Tiefstpreisen auf. Laut eigenen Angaben wickelt sie 61 Milliarden Bestellungen pro Jahr ab. Nach welchem Prinzip dieses Einkaufserlebnis funktioniert und ob die Billig-Ware hält, was sie verspricht, haben sich die ARAG IT-Experten einmal angesehen.

Das Unternehmen Temu
Laut ARAG IT-Experten weist die Tochtergesellschaft einer chinesischen Holding legale Geschäftsstrukturen auf und hält sich an alle gesetzlichen Vorgaben der jeweiligen Länder, in denen sie auftritt. Auf der etablierten Bewertungswebsite Trustpilot (https://de.trustpilot.com/review/temu.com) erhält Temu mit 3,5 von fünf Sternen eine akzeptable Bewertung.

Woher kommen die dauerhaften Niedrigpreise?
Die niedrigen Preise sind das Hauptmerkmal der Plattform. Möglich sind die Schnäppchen unter anderem dadurch, dass Temu eine reine Online-Plattform ist. Dabei fungiert das chinesische Unternehmen nur als Vermittler ohne eigene Produkte oder Warenlager. Der Vorteil für Händler: Sie nutzen die Reichweite des Online-Marktplatzes, um ihre Waren und Artikel ohne Zwischeninstanz direkt an den Endkunden zu verkaufen.

Alle Verantwortung beim Kunden
Allerdings warnen die ARAG IT-Experten vor den Nutzungsbedingungen, die wenig kundenfreundlich sind: Die Marktplatz-App weist darauf hin, dass sie „keine Existenz, Qualität, Sicherheit, Eignung oder Rechtmäßigkeit der Produkte oder Wahrhaftigkeit, Genauigkeit oder Rechtmäßigkeit von den in den Produktauflistungen enthaltenen Informationen oder anderen von Verkäufern oder anderen Benutzern bereitgestellten Informationen (garantieren)“.

Darüber hinaus müssen Nutzer der App damit rechnen, dass die obligatorische, deutschsprachige Betriebsanleitung nicht mitgeliefert wird oder bei elektronischen Geräten oder Spielwaren das CE-Zeichen (Conformite Europeenne) fehlt, das für geprüfte Sicherheit und produktspezifisch geltende europäische Richtlinien steht.

Vorsicht vor versteckten Zöllen und Steuern
Bestellen ohne Versandkosten zu zahlen ist ein weiterer Köder der Plattform. Doch die ARAG IT-Experten weisen darauf hin, dass viele Produkte aus fernöstlichen Ländern verschickt werden und Käufer nicht nur mit langen Lieferzeiten, sondern unter Umständen auch mit Einfuhrumsatzsteuern und Verbrauchssteuern rechnen müssen, die bereits ab einem Warenwert von 5,26 Euro anfallen. Dafür entfallen bei vielen Waren Zollgebühren, die erst ab einem Sachwert von 150 Euro gezahlt werden müssen.

Wie kann man sicher auf der Plattform einkaufen?
Ob und wie viel auf der chinesischen Plattform gekauft wird, muss jeder potenzielle Käufer wohl für sich entscheiden. Klar ist, dass angesichts der niedrigen Preise weder ein europäischer Standard garantiert, noch europäische Löhne bei der Herstellung der angebotenen Produkte gezahlt werden können. Aber wer über die Schnäppchen-Plattform kaufen möchte, sollte laut ARAG IT-Experten vor allem bei außereuropäischen Händlern nach Steuern und Zollgebühren Ausschau halten. Unter Umständen ist ein Produkt auf anderen Plattformen zwar auf den ersten Blick teurer, aber ohne versteckte Kosten am Ende günstiger zu haben. Auch die Rücksende-Bedingungen sollten unbedingt studiert werden. Denn liegen die Kosten dafür beim Käufer, übersteigt das Porto in der Regel den Warenwert, vor allem, wenn der Artikel nicht innerhalb der Europäischen Union zurückgeschickt wird. Bewertungen anderer Kunden können zudem helfen, Produkte besser einzuschätzen. Und Achtung Vorkasse: Zahlen sollte man nach Möglichkeit erst nach Erhalt und Prüfung der Ware.

Mehr über die Rechte beim Online-Kauf unter:
https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/internet-rechtsschutz/paket-nicht-angekommen/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Dr. Shiva Meyer, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze

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Erste Hilfe: Alles ist besser als Nichtstun

ARAG Experten mit Tipps zur Vorbereitung auf den Notfall

Erste Hilfe: Alles ist besser als Nichtstun

Die meisten Menschen neigen dazu, den Gedanken an mögliche Notsituationen zu verdrängen und sind somit nicht vorbereitet, wenn etwas passiert. Wie schnell es jedoch dazu kommen kann, dass wir in ein solches Geschehen verwickelt werden, zeigt die Statistik: Zum Beispiel erleiden über 300.000 Personen (https://dzhk.de/herz-kreislauf-erkrankungen/herz-kreislauf-erkrankungen/herzinfarkt/) pro Jahr einen Herzinfarkt, viele davon in der Öffentlichkeit. Sie können oft noch gerettet werden, wenn Umstehende mutig agieren. Zum Tag der Ersten Hilfe am 9. September geben ARAG Experten wichtige Hinweise.

Einfache erste Handgriffe
Unfälle im Straßenverkehr, im Büro oder im Haushalt, Schlaganfälle, Zuckerschock, Verbrennungen oder der erwähnte Herzinfarkt – es gibt diverse medizinische Notfälle, die in unserem Beisein passieren können und bei denen auch Laien helfen und Schlimmeres verhindern können. Dabei ist das Absetzen des Notrufs selbstverständlich das Wichtigste, aber darauf darf es sich nicht beschränken. Ob das Absichern der Unfallstelle, Ansprechen des Betroffenen, die stabile Seitenlage, unter Umständen Öffnen der Kleidung, das Einhüllen in eine Rettungsdecke – die Aufzählung der möglichen Handgriffe ist lang und jeder ist besser als nichts zu tun. ARAG Experten können beruhigen: Laienhelfer werden nicht zum Schadensersatz herangezogen, solange sie nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich handeln – das sieht die Rechtslage klar vor.

Kühlen Kopf bewahren
Einfacher gesagt als getan, aber gerade wenn es um Leben und Tod geht, ist entscheidend, ruhig zu bleiben. Dies gelingt immer dann am besten, wenn man verinnerlicht hat, was zu tun ist: So gilt es als Erstes, mögliche weitere Gefahren zu bannen und zu prüfen, ob der Betroffene noch atmet und ob er ansprechbar ist. Danach muss umgehend ein Notruf abgesetzt werden. Im Anschluss daran werden die entsprechenden Maßnahmen ergriffen, die man als Laie durchführen kann, bis der Rettungswagen eintrifft. Tipp der ARAG Experten: Gegen Kopflosigkeit in der Notsituation kann eine App auf dem Handy helfen, die schnell durch die wichtigsten Schritte führt. Diese wird von den bekanntesten Rettungsdiensten wie Malteser (https://www.malteser.de/erste-hilfe-app.html), Deutsches Rotes Kreuz (https://www.drkservice.de/digitales-lernen/drk-erste-hilfe-app/) oder Arbeiter-Samariter-Bund (https://www.a-s-b.eu/ueber-uns/mediencenter/erste-hilfe-multimedia/mobile-app) kostenlos zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus gibt es Notfall-Apps wie beispielsweise Nora (https://www.nora-notruf.de/de-as/startseite) oder den BfR-Giftnotruf (https://www.bfr.bund.de/de/apps_vergiftungsunfaelle.html) (Bundesinstitut für Risikobewertung).

112 oder Schnelltaste
112 ist die bundesweite Notrufnummer. Auch vom Handy wird sie ohne Vorwahl gewählt. ARAG Experten weisen außerdem darauf hin, dass viele Smartphones inzwischen Schnelltasten haben, so dass vorher kein Entsperren des Telefons notwendig ist. So reicht beim iPhone zum Beispiel das anhaltende Drücken einer der Lautstärken-Tasten in Verbindung mit der Seitentaste, bei Samsung ist es das mehrmalige Drücken der Ein-/Austaste. Dadurch startet entweder der Notruf oder es wird eine Not-SMS mit Standortangabe versendet. Allerdings muss diese Option in den Einstellungen zunächst freigeschaltet werden.

Für alle EU-Mitgliedstaaten ist der Notruf 112 übrigens verpflichtend. Allerdings dürfen die Länder laut ARAG Experten die 112 auch ergänzend zum bisherigen nationalen Notruf (z. B. 15, 17 oder 18 in Frankreich oder 118 in Italien) schalten. Aber auch Länder außerhalb der EU wie beispielsweise die Schweiz, Montenegro oder die Türkei nutzen die 112 als Notrufnummer. Wer den Notruf 112 in den USA oder Kanada wählt, wird an den nationalen Notruf 911 weitergeleitet.

Klare Ansagen beim Notruf
Entscheidend für schnelle Hilfe sind korrekte und deutliche Informationen an die Leitstelle. Zunächst nennt man den genauen Unfallort. In Ortschaften sind dies die Straße, die nächstgelegene Hausnummer und bei Wohnungen die Etage; auf Bundesstraßen findet man im Abstand einiger hundert Meter weiße Stationszeichen, die die Straßennummer, den Abschnitt und die Station nennen. Auf Autobahnen ist es ähnlich, hier ist aber entscheidend, zusätzlich die Fahrtrichtung anzugeben. Notrufsäulen geben den Standort automatisch mit durch; beim Anruf über das Handy kann der Standort per GPS bestimmt und sogar die Ortungsfunktion freigegeben werden. Weitere wichtige Ansagen sind der eigene Name, eine Rückrufnummer sowie eine knappe Schilderung des Geschehens und der aktuellen Situation. Danach gilt es, konzentriert die weiteren Fragen zu beantworten. So schafft man selbst die besten Voraussetzungen dafür, dass der Notarzt schnell und gut vorbereitet eintrifft.

Unterlassene Hilfeleistung vs. Eigenschutz
Helfen oder nicht helfen ist übrigens nicht nur eine moralische Entscheidung. ARAG Experten warnen vor dem Wegsehen: Unterlassene Hilfeleistung ist strafbar und kann nicht nur mit einer Geldstrafe, sondern sogar mit Freiheitsentzug geahndet werden. Im Strafgesetzbuch ist klar geregelt, wer zu helfen hat und es gibt dabei nur wenige Ausnahmen: Sich selber in Gefahr bringen muss bei der Ersten Hilfe niemand. Mutig, aber nicht übermütig lautet hier die Devise: Also erst die Gefahren für sich und andere am Notfallort ausschließen und dann helfen. Auch andere wichtige Pflichten wie zum Beispiel die Aufsichtspflicht (https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/familienrechtsschutz/aufsichtspflicht-eltern/) über kleinere Kinder müssen für die Erste Hilfe nicht verletzt werden.

Erste-Hilfe-Kurs
Wer sich beim Ersthelfen sicher fühlen möchte, dem sei ein Erste-Hilfe-Kurs ans Herz gelegt, der für bestimmte Personengruppen, unter anderem Flugbegleiter oder betriebliche Ersthelfer, sogar Pflicht ist. Auch wenn die meisten ihn im Rahmen des Führerscheins gemacht haben, ist eine regelmäßige Auffrischung mehr als sinnvoll. Denn Kenntnisse verblassen nicht nur mit der Zeit, sondern neue Erfahrungen und Weiterentwicklungen in der Medizin führen auch zur Veränderung der Maßnahmen. So wird heute zum Beispiel von der Mund-zu-Mund-Beatmung durch Laien abgeraten. Denn laut Deutscher Herzstiftung haben mehrere Studien erwiesen, dass die Hemmschwelle zur Reanimation deutlich sinkt, wenn einfache Richtlinien gelten und die Anwendung klar ist. Da in den ersten Minuten nach einem Kollaps der Sauerstoff noch zur Versorgung des Organismus reicht, soll der Ersthelfer sich bei Erwachsenen auf die Herzdruckmassage beschränken. Die Ausnahme bilden natürlich regelmäßig geschulte und sichere Personen, für alle anderen aber gilt nur schnelles und kräftiges Drücken des Brustkorbs ohne Unterbrechung, so die ARAG Experten. Ein häufig genannter Hinweis ist, dabei dem Rhythmus des Bee-Gees-Hits „Stayin“ Alive“ zu folgen. Bei Kindern hingegen bleibt es beim klassischen Wechsel von Beatmung und Herzdruckmassage.

Viele weitere Infos rund um das Thema Erste Hilfe sowie die wichtigsten Anleitungen finden Sie in unserem ausführlichen Artikel „Keine Angst vor Erster Hilfe“ (https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/09200/).

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Kur oder Reha? Die Gesundheit im Fokus

Die ARAG Experten über die wesentlichen Unterschiede zwischen Kur und Reha

Kur oder Reha? Die Gesundheit im Fokus

Egal, ob Kur oder Reha: Bei beiden Maßnahmen steht die Gesundheit im Mittelpunkt. Doch obwohl die Begriffe Kur und Reha (Kurzform für Rehabilitation) oft synonym verwendet werden, gibt es einige Unterschiede zwischen diesen Modellen. Der wohl größte Unterschied ist die Finanzierung der jeweiligen Maßnahme. Welche Besonderheiten es noch gibt und welches Modell für wen geeignet ist, erklären die ARAG Experten.

Kur vs. Reha
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass der Begriff „Kur“ seit der Gesundheitsreform 2000 eigentlich etwas überholt ist. Im Gesetz heißt es seither „Vorsorgeleistung“. Und damit wird schon klar, welches Ziel eine Kur hat: Sie soll vorsorgen und die Gesundheit erhalten. Gleichzeitig dient eine Kur aber auch der Heilung und Pflege, wenn ambulante Maßnahmen nicht ausreichend waren oder Beschwerden sich verschlimmern und drohen, chronisch zu werden.

Eine Rehabilitation, kurz Reha, dient der Wiederherstellung der Gesundheit nach einer Erkrankung oder einem Unfall. Sie ist für Patienten gedacht, die unter starken gesundheitlichen Einschränkungen leiden und soll ihnen helfen, ihren Alltag zu meistern.

Unterschiedliche Behandlungsansätze
Obwohl bei beiden Maßnahmen die Gesundheit im Fokus steht, weisen die ARAG Experten auf verschiedene Behandlungsansätze hin. Bei einer präventiven Kur ist der Entspannungs- und Wellnesscharakter deutlich ausgeprägter. Hierbei stehen beispielsweise Massagen, Sport, Spaziergänge, aber auch der Austausch mit anderen Kurpatienten auf dem Programm, um das körperliche und seelische Gleichgewicht wieder herzustellen. Dient die Kur eher der Nachsorge, hängt es von der Art der Erkrankung ab, welche Kurform die richtige ist.

Reha-Maßnahmen haben zum Ziel, vorhandene Beschwerden zu verbessern, die Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen und eine Behinderung oder gar Pflegebedürftigkeit zu vermeiden. Hier geht es meist um medizinische Maßnahmen wie etwa Physio-, Ergo- oder Sporttherapie, aber auch um psychosoziale Therapien, beispielsweise bei Depressionen oder Burnout.

Wer zahlt?
Sind alle ambulanten Mittel zur Wiederherstellung der Gesundheit ausgeschöpft, werden Vorsorgeleistungen in der Regel von der Krankenversicherung übernommen. Auch die Anreise zum Kurort wird von der Krankenkasse bezuschusst. Hier liegt der Eigenanteil bei zehn Prozent der Anreisekosten, mindestens bei fünf und maximal bei zehn Euro. Natürlich kann man eine Kur auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen.

In der Regel werden die Kosten für Reha-Maßnahmen von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) oder der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) übernommen. Für die meisten Reha-Maßnahmen gilt nach Auskunft der ARAG Experten für alle volljährigen Patienten eine Zuzahlung von zehn Euro pro Tag. Anders als bei der GKV, wo Reha-Maßnahmen zu den Pflichtleistungen gehören, hängt es bei privat Krankenversicherten von ihrem vertraglich vereinbarten Leistungsumfang ab, ob und in welcher Höhe Reha-Kosten übernommen werden. Auch hier weisen die ARAG Experten darauf hin, dass immer das Prinzip „Ambulant vor stationär“ gilt. D. h. erst, wenn alle ambulanten Therapiemöglichkeiten vor Ort ausgeschöpft sind, ist eine Reha begründbar.

Mit Kind zur Kur
Generell dürfen Kinder, sofern sie auch behandelt werden, bis zum vollendeten 14. Lebensjahr mit zur Kur genommen werden. Erhält das Kind keine Anwendungen, kann es den Erwachsenen laut ARAG Experten nur bis zum 12. Lebensjahr begleiten. In manchen Kurkliniken wird Schulunterricht für Kinder angeboten, die ihre Eltern zur Kur begleiten.

Was sagt der Arbeitgeber?
Kuren und Reha-Maßnahmen dauern in der Regel drei Wochen und werden nach Auskunft der ARAG Experten nicht auf den Jahresurlaub (https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/arbeitsrechtsschutz/bundesurlaubsgesetz-urlaubsanspruch/) angerechnet. Ebenso wie bei Müttern ist auch bei Vätern der Arbeitgeber laut Entgeltfortzahlungsgesetz (Paragraf 9) dazu verpflichtet, Mitarbeiter unabhängig vom Jahresurlaub unter Fortzahlung des Entgelts für eine ärztlich verordnete Kur oder Rehamaßnahme freizustellen. Voraussetzung dafür ist, dass die medizinische Maßnahme von einem Arzt bewilligt ist und in anerkannten Einrichtungen durchgeführt wird.

Wer informiert?
Eine erste Anlaufstelle auf der Suche nach einer geeigneten Kur kann – auch für Väter – das Müttergenesungswerk (https://www.muettergenesungswerk.de/) sein. Die Deutsche Rentenversicherung (https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Traeger/Bund/reha_berater.html) berät kostenlos bei allen Fragen der Rehabilitation.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sport-und-gesundheit/

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Erfahrungen von DEIN GUTER RUF mit 1 Stern Bewertungen

Erfahrungen von DEIN GUTER RUF mit 1 Stern Bewertungen

Unerwünschte Google Bewertungen können für Unternehmen sehr ärgerlich sein und ihre Online-Reputation ernsthaft beeinträchtigen. Eine negative Bewertung kann potenzielle Kunden abschrecken und dazu führen, dass bestehende Kunden ihr Vertrauen verlieren. Rezensionen auf dem Google Unternehmensprofil signalisieren, inwieweit ein Kunde mit dem Produkt oder der Dienstleistung des Unternehmens zufrieden war.

Hierbei ist es von großer Bedeutung, dass die Person hinter der Bewertung, die Leistung des bewerteten Unternehmens auch tatsächlich genutzt hat. Eine schlechte Bewertung kann einen negativen Einfluss auf das Vertrauen der Kunden in das Unternehmen haben und das Image der Marke schädigen.

Es ist von großer Bedeutung zu beachten, dass negative Bewertungen nicht immer authentisch sind. Es besteht die Möglichkeit, dass sie gefälscht sind und von einem Mitbewerber erstellt wurden. Ziel ist es dem Unternehmen zu schaden und absichtlich falsche Bewertungen zu hinterlassen.

Der lose Kontakt reicht nicht aus

Nun ging ein Unternehmen erfolgreich gegen eine Ein-Stern-Bewertung ohne Text eines Mitbewerbers vor.
Das OLG Köln betonte, dass bloßer Kontakt zwischen Unternehmen nicht ausreiche, um eine Bewertung abzugeben, die den Ruf des anderen Unternehmens schädigt. Es müsse eine nachvollziehbare Verbindung oder eine legitime Grundlage für die Bewertung bestehen, wie beispielsweise eine tatsächliche Geschäftsbeziehung oder ein berechtigtes Interesse.

Hilfreiche Lösung für Ihre Online-Reputation

DEIN GUTER RUF ist ein führendes Unternehmen im Bereich Online Reputation Management und hat sich auf die Entfernung unerwünschter Google Bewertungen spezialisiert.
Seit 2007 hilft DEIN GUTER RUF dabei den guten Ruf online zu bewahren, indem unerwünschte Bewertungen schnell und effektiv entfernt werden.

Negative Google-Bewertungen können den Ruf eines Unternehmens erheblich beeinträchtigen und potenziell schädliche Auswirkungen auf dessen Erfolg haben. In diesem Zusammenhang ist DEIN GUTER RUF stolz darauf, ein erfahrenes Team von Experten mit einer nachweislich hohen Erfolgsquote von 85 % bei der Bearbeitung von unerwünschten Google-Bewertungen zu haben.

Das Hauptanliegen von DEIN GUTER RUF ist es, seinen Kunden den bestmöglichen Service zu bieten und den guten Ruf zu schützen.
Die Erfahrung zeigt, wie gravierend sich negative Google-Bewertungen auf den guten Ruf eines Unternehmens auswirken können.
DEIN GUTER RUF arbeitet hart daran, sicherzustellen, dass betroffene Unternehmen wieder positiv wahrgenommen werden.
Mit einem engagierten Team von Experten, die über umfassende Fachkenntnisse verfügen, ist DEIN GUTER RUF darauf spezialisiert, unerwünschte Bewertungen zu bewältigen und die Reputation seiner Kunden wiederherzustellen.

Negative Google-Bewertungen können für Unternehmen ein ernsthaftes Problem darstellen und den Ruf online beeinträchtigen.

In diesen Fällen hilft DEIN GUTER RUF weiter

„Wir wissen, wie frustrierend es sein kann, mit negativen Google-Bewertungen konfrontiert zu sein und nicht zu wissen, wie man damit umgehen soll“, sagt Christian Keppel, Geschäftsführer bei DEIN GUTER RUF.

„Unser Team von Experten steht Ihnen zur Seite und arbeitet engagiert daran, unerwünschte Bewertungen schnell und effektiv zu entfernen, damit Sie Ihren guten Ruf online bewahren können.“

Das Team von DEIN GUTER RUF arbeitet diskret und professionell, um den Ruf seiner Kunden zu schützen.
Erfahren Sie wie das Unternehmen helfen kann, den guten Ruf im Internet zu bewahren und negative Google Bewertungen zu entfernen.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie DEIN GUTER RUF (https://www.deinguterruf.de).

Über DEIN GUTER RUF

DEIN GUTER RUF steht seit Anbeginn für Kontrolle, Schutz und Pflege des guten Rufs im Internet. Das Unternehmen bietet Privatpersonen und Unternehmen einen Full-Service rund um das eigene Online Reputations Management an.

Wir bearbeiten unerwünschte Einträge und Bewertungen im Netz und bieten die Unterstützung im Aufbau einer positiven Reputation durch das Online Reputations Management. Als Pionier auf dem deutschen Markt hat DEIN GUTER RUF zahlreiche Methoden zum Schutz und Aufbau einer guten Reputation im Internet entwickelt.

Kontakt
DEIN GUTER RUF
Christian Keppel
Alfredstr. 341
45133 Essen
0201 857854 70
http://www.deinguterruf.de

Ab in den Dauerurlaub

ARAG Experten informieren über den Ruhestand im Ausland

Ab in den Dauerurlaub

Energie, Miete, Lebensmittel – während die Preise in Deutschland in den letzten Monaten drastisch gestiegen und für viele kaum mehr zu stemmen sind, locken manch andere Länder mit deutlich günstigeren Lebenshaltungskosten. Nicht nur für Rentner ein lohnenswerter Schritt. Auch immer mehr Arbeitnehmer packen ihre Koffer und verbringen zumindest einen Teil ihres Arbeitslebens im Ausland. Rentenansprüche erwerben sie dort trotzdem. ARAG Experten verraten, was Rentner in beiden Fällen wissen sollten.

Rentner haben die Wahl!
Wer in Deutschland gesetzlich rentenversichert war, steht vor der freien Wahl, wo er seinen Ruhestand verbringen möchte. Die Deutsche Rentenversicherung überweist bereits heute laut eigenen Angaben 1,8 Millionen Renten in über 150 Länder. Wer als Rentner nicht länger als sechs Monate im Jahr außerhalb Deutschlands verweilt, erhält seine Rente schon immer in voller Höhe auf ein Konto seiner Wahl. Mögliche Abzüge drohen nur, wenn die Rente auf einem ausländischen Konto landet, denn Kursverluste und Bankspesen übernimmt die Deutsche Rentenversicherung nicht. Doch auch wer seinen Lebensmittelpunkt außerhalb Deutschlands hat, also dauerhaft im Ausland lebt, erhält seine Rente laut ARAG Experten in voller Höhe. Voraussetzung ist nur, dass der gewählte Altersruhesitz innerhalb der Europäischen Union (EU), Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz liegt oder es sich um ein Land handelt, mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat. Deutschland hat aktuell mit 20 nicht EU-Staaten (https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Ausland/Sozialversicherungsabkommen/sozialversicherungsabkommen_detailseite.html?nn=007c49c5-f160-47a1-a105-a7f0b4dd35c0) zweiseitige Sozialversicherungsabkommen geschlossen. Diese Abkommen regeln den Erwerb von Rentenansprüchen und das Zahlen von Renten in das jeweilige Land.

Rente im Ausland bei verminderter Erwerbsfähigkeit?
Die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhalten diejenigen, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr oder nur eingeschränkt arbeiten können. Ist der Betroffene voll erwerbsgemindert, steht ihm die Rente auch im Ausland zu. Anders, wenn die gesundheitlichen Einschränkungen eine Teilzeitarbeit erlauben, der Arbeitsmarkt in Deutschland dies aber nicht hergibt. Die dann bewilligte volle Erwerbsminderungsrente wird nach Information der ARAG Experten nur weitergezahlt, wenn der Betroffene in einen Mitgliedsstaat der EU, in die Schweiz, nach Norwegen, Liechtenstein, Island oder in Staaten, in denen eine entsprechende bilaterale Regelung mit Deutschland besteht, auswandert. Wer woanders lebt, kommt dagegen oftmals nicht mehr in den Genuss der vollen Erwerbsminderungsrente.

Rente aus dem Ausland in Deutschland genießen
Die Beiträge zur Rentenversicherung sind grundsätzlich in dem Land zu bezahlen, in dem auch das Einkommen bezogen wird. Wer im Ausland arbeitet, erwirbt somit in der Regel auch Rentenansprüche im Ausland – und in dem dort vorherrschenden Sozialversicherungs- oder Rentensystem. Wer später nach Deutschland zurückkehrt und hier auch sein ausländisches Altersruhegeld beziehen möchte, kann das in aller Regel tun. Dies gilt allerdings nur für im Ausland gezahlte Rentenbeiträge in Mitgliedsstaaten der EU und in den sogenannten Abkommensstaaten, mit denen entsprechende Verträge bestehen. Welche Leistungen ein Arbeitnehmer letztendlich für seine im Ausland bezahlten Rentenbeiträge erhält, hängt von den Regelungen des jeweiligen Staates ab. Grundsätzlich müssen sich Rentner immer an den Träger wenden, an den sie die betreffenden Rentenbeiträge gezahlt haben. Wer aber in Deutschland wohnt, kann die Auslandsrente nach Auskunft der ARAG Experten auch über die Deutsche Rentenversicherung beantragen. Die Verbindungsstelle der Deutschen Rentenversicherung (https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Nordbayern/DE/Ueber-Uns/Verbindungsstellen-Nordbayern/verbindungsstellen-nby_node.html) hilft weiter, wenn es um ausländische Renten in Deutschland geht.

Auch im Ausland gilt die Steuerpflicht
Egal, ob Ruheständler ihre Rente im Inland oder im Ausland beziehen – sie sind steuerpflichtig. Ob die Steuern dabei in Deutschland oder am ausländischen Ruhesitz zu zahlen sind, hängt laut ARAG Experten zunächst vom Wohnsitz ab: Rentner, die nur vorübergehend ins Ausland ziehen oder die neben ihrem Auslandswohnsitz ihren deutschen Wohnsitz behalten, sind in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig und müssen ihre Steuererklärung beim zuständigen deutschen Finanzamt abgeben. Wer dauerhaft ins Ausland zieht, ist dagegen in Deutschland nur noch beschränkt steuerpflichtig. Wo in diesem Fall die Steuern zu zahlen sind, wird durch sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen geregelt, die Deutschland mit vielen Staaten geschlossen hat. Ein Nachteil für Rentner, die in Deutschland nur beschränkt steuerpflichtig sind: Sie kommen nicht in den Genuss des steuerlichen Grundfreibetrags von derzeit 10.908 Euro pro Person, denn der gilt nur für Steuerzahler, die hierzulande unbeschränkt steuerpflichtig sind. Auch die Vorteile des Ehegattensplittings gibt es für beschränkt Steuerpflichtige nicht. Wer allerdings mehr als 90 Prozent seiner Einkünfte aus Deutschland bezieht, kann den Antrag stellen, in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig zu bleiben – und so auch weiterhin in den Genuss von Grundfreibetrag und Ehegattensplitting kommen. Der Antrag ist beim Finanzamt Neubrandenburg (https://www.finanzamt-rente-im-ausland.de/de/) einzureichen, das für alle im Ausland lebenden Rentner zuständig ist.

Richtig vorbereitet ins Ausland
Die ARAG Experten raten Auswanderern zu einigen Vorbereitungen. Neben der Deutschen Rentenversicherung sollten Rentner auch ihre deutsche Krankenversicherung über den Schritt ins Ausland informieren, um sicherzustellen, dass die medizinische Versorgung auch dort gewährleistet bleibt. Zudem sollten sie wichtige Dokumente, wie beispielsweise Geburts- oder Heiratsurkunde, in die jeweilige Landessprache übersetzen und beglaubigen lassen. Falls es ins nicht-europäische Ausland geht, könnte es sein, dass ein internationaler Führerschein nötig wird. Der kann laut ARAG Experten in der Regel bei Führerscheinstellen, Fahrerlaubnisbehörden oder Kfz-Zulassungsstellen ausgestellt werden. Ein letzter Blick sollte den diversen Versicherungspolicen gelten. Nicht immer sind Haftpflicht-, Hausrat- oder Unfallversicherungen auch im Ausland gültig. Falls doch, muss den Versicherern die neue Wohnadresse im Ausland mitgeteilt werden. Verträge oder Abonnements, die nicht mitgenommen werden können, wie z. B. mit dem Energie-Versorgungsunternehmen oder dem Fitness-Club, sollten rechtzeitig gekündigt werden, um unnötige Zahlungen zu vermeiden. Wenn dann noch ein Nachsendeantrag bei der Post gestellt ist, kann der neue Lebensabschnitt im Ausland beginnen.

Weitere interessante Informationen unter:
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PFAS – die unsichtbare Gefahr

ARAG Experten über giftige Chemikalien, die Menschen und Tiere krank machen

PFAS - die unsichtbare Gefahr

PFAS steht für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen und ist eine Familie von künstlich hergestellten Chemikalien. Sie finden sich in vielen Produkten wieder, die uns alltäglich umgeben: Kosmetika, antihaft-beschichtete Pfannen, Imprägniermittel für Kleidung, Lebensmittelverpackungen, Zahnseide oder Löschschaum. Selbst in Wärmepumpen (https://www.bdh-industrie.de/presse/pressemeldungen/artikel/berichterstattung-ueber-waermepumpen-deutsche-heizungsindustrie-setzt-auf-natuerliche-kaeltemittel) sind PFAS enthalten. Die ARAG Experten informieren über das Gift und seine Verbreitung.

Was macht PFAS so gefährlich?
Da PFAS wasser-, fett- und schmutzabweisend sind, sind sie vielfältig einsetzbar und werden zur Herstellung vieler Produkte verwendet. Laut ARAG Experten sind sie persistent. Das heißt, sie können durch natürliche Abbaumechanismen wie Sonneneinstrahlung, Mikroorganismen und andere Prozesse kaum gespalten werden. So bleiben sie jahrzehntelang in der Umwelt bestehen. Bei ihrer Herstellung oder Entsorgung können sie in den Boden, das Wasser und die Luft gelangen, wodurch sie giftig für Menschen und Tiere sind. Darüber hinaus sind PFAS sehr mobil und können sich über große Entfernungen ausbreiten, so dass sie zu einem globalen Problem geworden sind.

Wo kommen PFAS vor?
Laut ARAG Experten kommen die Chemikalien überall in Europa und flächendeckend auch in Deutschland vor. „The Forever Pollution Project“ (https://foreverpollution.eu/), ein internationales Rechercheteam aus Journalisten aus 18 europäischen Medienhäusern, hat in Europa bislang mehr als 17.000 PFAS-verseuchte Orte identifiziert, 2.000 davon so stark, dass sie eine erhebliche Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen. In Deutschland wurden bisher über 1.500 Orte gefunden, die mit PFAS verschmutzt sind, davon 300 Hotspots. Vor allem in der Nähe von bestimmten Industrie-Standorten könnten die Gewässer und Böden verunreinigt sein. Eine systematische Suche gibt es in Deutschland nach Information der ARAG Experten bisher noch nicht. Allerdings gibt es einzelne Behörden, so z. B. das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz in Nordrhein-Westfalen (https://www.lanuv.nrw.de/suche?tx_kesearch_pi1%5Bsword%5D=PFAS) (LANUV), die die Boden-, Wasser- und Luftqualität kontinuierlich überwachen.

Welche Krankheiten können PFAS auslösen?
Aufgenommen werden die Substanzen laut ARAG Experten hauptsächlich über Lebensmittel und das Trinkwasser. Kinder, die gestillt werden, können PFAS über die Muttermilch aufnehmen. Auch über die Luft und den Kontakt mit PFAS-haltigen Produkten können die Chemikalien in den menschlichen Organismus gelangen. Laut Bundesinstitut für Risikobewertung (https://www.bfr.bund.de/de/presseinformation/2021/28/industriechemikalien_pfas__einige_bevoelkerungsgruppen_ueberschreiten_teilweise_den_gesundheitsbasierten_richtwert-276680.html) (BfR) kann noch nicht genau abgeschätzt werden, welche gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch PFAS zu erwarten sind. Darüber hinaus hängt die schädliche Wirkung auch von der Menge und Dauer ab, der Menschen dem Gift ausgesetzt sind. Es stehen jedoch verschiedene PFAS-Stoffe in Verdacht, die Leber, das Immunsystem und das Hormonsystem zu beeinträchtigen. Darüber hinaus könnten PFAS Krebs verursachen und zu Geburtsfehlern, Unfruchtbarkeit und anderen gesundheitlichen Problemen führen.

Wie kann man sich schützen?
Laut BfR lässt sich aufgrund fehlender Daten noch nicht feststellen, welche Lebensmittel hauptsächlich zur Aufnahme von PFAS beitragen. Besonders hohe Gehalte sind in Innereien von Wild nachgewiesen worden. Aber auch in Milch und Milchprodukten, Eiern oder pflanzlichen Lebensmitteln können PFAS enthalten sein. Die ARAG Experten verweisen in diesem Zusammenhang auf einen Verbrauchertipp (https://www.bmuv.de/themen/gesundheit-chemikalien/gesundheit/lebensmittelsicherheit/verbrauchertipp) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), wonach unter anderem Wildpilze und Innereien nur gelegentlich verzehrt und auf regionale Hinweise bei selbst geangeltem Fisch geachtet werden sollte.

Ein trauriger Ausblick
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (https://www.bmuv.de/faqs/per-und-polyfluorierte-chemikalien-pfas/) (BMUV) weist darauf hin, dass eine Beseitigung und Sanierung der mit PFAS belasteten Böden und Grundwasser kompliziert und kostspielig ist. Zudem gibt es nicht genügend Anlagen und Deponien, die den kontaminierten Abfall aufnehmen könnten. Ein Verbot der gesamten Stoffgruppe ist nach Information der ARAG Experten noch nicht in Sicht. Bisher sind lediglich zwei Stoffe der Gruppe – PFOS und PFOA – verboten.

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ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
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Steuern sparen für jedermann

ARAG Experten über höhere Werbungskosten und neue Steuerregeln im Home-Office

Steuern sparen für jedermann

Arbeitszimmer, Fortbildung, Fahrtkosten, Arbeitskleidung – mit Ausgaben rund um die berufliche Tätigkeit lassen sich eine Menge Steuern sparen. Durch neue Obergrenzen können Berufstätige in 2023 noch mehr von der Steuer absetzen. Gleichzeitig gelten strengere Steuerregeln beim häuslichen Arbeitszimmer. Die ARAG Experten geben einen Überblick.

Neue Home-Office-Regel
Seit Anfang 2023 ist die während der Corona-Pandemie eingeführte Home-Office-Pauschale entfristet und damit dauerhaft im Steuerrecht verankert worden. Außerdem ist der mögliche Höchstbetrag gestiegen. Das ist laut ARAG Experten vor allem für Arbeitnehmer ohne klassisches Arbeitszimmer interessant, weil die Home-Office-Pauschale auch für Küchentisch oder Ess-Ecke gilt. Sie beträgt pro Tag, der überwiegend zu Hause gearbeitet wurde, sechs Euro für maximal 210 Tage pro Jahr – insgesamt also 1.260 Euro. Bis Ende 2022 konnten maximal 600 Euro pro Jahr abgesetzt werden.

Strenge Voraussetzungen für Arbeitszimmer
Die Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit eines häuslichen Arbeitszimmers sind gestiegen. Bis Ende 2022 konnten Arbeitnehmer, wie zum Beispiel Lehrer oder Außendienstmitarbeiter, denen kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stand, jährlich bis zu 1.250 Euro als Werbungskosten für das Arbeitszimmer geltend machen. Diese Regelung wurde abgeschafft. Seit Anfang 2023 kann allerdings auch in diesen Fällen die Home-Office-Pauschale in Anspruch genommen werden. Stellt das häusliche Arbeitszimmer hingegen den Mittelpunkt der Arbeit dar, was vor allem für Selbstständige zutrifft, können laut ARAG Experten nach wie vor sämtliche dafür anfallende Kosten abgezogen werden. Alternativ kann aber auch hier nun eine Jahrespauschale von 1.260 Euro angesetzt werden.

Werbungskosten
In Deutschland werden Werbungskosten im Einkommensteuergesetz (Paragraf 9 EStG) geregelt. Werbungskosten sind Aufwendungen oder Ausgaben, die ein Arbeitnehmer im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit hat und die er von der Steuer absetzen kann. Die Voraussetzung dafür ist laut ARAG Experten, dass die Ausgaben im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen, notwendig und angemessen sind. Es zählen nicht nur Kosten für die Erhaltung und die Sicherung des aktuellen Jobs zu den Werbungskosten, sondern auch Ausgaben, die anfallen, wenn man auf der Suche nach einem neuen Job ist, wie beispielsweise Bewerbungsfotos, Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch oder vorbereitende Fachliteratur.

Höhere Pauschale in 2023
Jeder Arbeitnehmer kann einmal jährlich eine Pauschale für Werbungskosten von der Steuer abziehen – und zwar ohne dem Finanzamt Belege oder Nachweise vorzulegen. Bis 2022 galt ein Pauschalbetrag von 1.200 Euro; für 2023 liegt dieser laut ARAG Experten bei 1.230 Euro. Wer weitere Werbungskosten absetzen will, muss entsprechende Nachweise einreichen. Wer allerdings niedrigere oder gar keine Werbungskosten hat, bekommt trotzdem automatisch den maximalen Pauschbetrag von seinen Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit abgezogen. Laut ARAG Experten haben Arbeitnehmer sogar einen Rechtsanspruch auf den ungekürzten Abzug der Werbungskosten. Arbeitnehmer, die mehreren Tätigkeiten nachgehen, können die Pauschale nur einmal pro Jahr in Anspruch nehmen.

Werbungskosten auch in Elternzeit und für Rentner
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass auch Rentnern sowie Empfängern von Versorgungsbezügen, wie etwa Betriebsrenten, automatisch eine Werbungskostenpauschale von 102 Euro pro Jahr zusteht. Darüber hinaus können auch Arbeitnehmer, die sich in Elternzeit befinden und keine steuerpflichtigen Einnahmen erzielen, Werbungskosten absetzen. Dabei kann es sich beispielsweise um Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer handeln oder um die Anschaffung von Arbeitsmitteln, um die berufliche Tätigkeit wieder aufzunehmen.

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Wenn das Geld nicht reicht…

ARAG Experten informieren, wie man finanzielle Engpässe meistert

Wenn das Geld nicht reicht...

Die Preise explodieren, die Weihnachtsgeschenke für die Familie sind entgegen aller Vorsätze doch etwas üppiger ausgefallen als geplant und im Januar wollen viele Versicherungen und andere jährlich anfallende Zahlungen bedient werden. Wenn jetzt noch die Waschmaschine oder das Familienauto streikt, ist der Dispo bei der Bank schnell am Limit. Was man tun kann und vor allem, was man dringend lassen sollte, wenn es finanziell eng wird, sagen ARAG Experten.

Staatliche Hilfe bei der Miete
Auf keinen Fall darf bei Miete und Energie eingespart werden. Mietschulden können dazu führen, dass man vor die Tür gesetzt wird. Und zwar bereits nach zwei Monaten Mietrückstand. Der Tipp der ARAG Experten: Wer die Miete oder seine Nebenkosten nicht mehr vollständig bezahlen kann, hat die Möglichkeit, Wohngeld bei seiner Gemeinde zu beantragen. Auch Immobilienbesitzern, die selbst in ihrer Immobilie wohnen, steht dieser Weg offen. Der Anspruch auf Wohngeld kann auf der Seite des Bundesbauministeriums mit dem WohngeldPlus-Rechner (https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2023-artikel.html;jsessionid=754F09C1722B67BA4F2A56FE69532705.2_cid322) überprüft werden. Seit Anfang Januar steht das Wohngeld (https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/heim-und-garten/09405/) deutlich mehr Menschen zur Verfügung. Darüber hinaus kann ein Gespräch mit dem Vermieter helfen, einen Weg zu finden, die Miete z. B. für einen begrenzten Zeitraum auszusetzen oder Teilzahlungen zu leisten. In diesem Fall dürfen Vermieter laut ARAG Experten allerdings Verzugszinsen von bis zu vier Prozent pro Monat verlangen.

Achtung, Nebenkosten!
Kosten für Energie, Wasser, Telefon oder Internet können sich schnell zu einem unüberwindbaren Berg anhäufen. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Anbieter bei ausbleibenden Zahlungen den Hahn zudrehen bzw. die Leitung abklemmen dürfen. Daher gilt vor allem für die Energie: Unbedingt vorrangig bezahlen. Internet- und Telefonverträge können pausiert und möglicherweise mit Prepaid-Lösungen überbrückt werden. Laut ARAG Experten dürfen Mobil- und Festnetzanschlüsse bereits ab Zahlungsrückständen von 100 Euro gesperrt werden. Diese Sperre muss allerdings zwei Wochen vorher angekündigt werden. Gut zu wissen: Die Sperre gilt nur für die Leistung, bei der ein Zahlungsverzug vorliegt. Wenn also der Mobilfunkanschluss nicht bezahlt wurde, darf der Festnetzanschluss beim gleichen Anbieter nicht gesperrt werden.

Kredite
Ob Immobilien- oder Konsumentenkredit: Wer seine Raten nicht mehr bedienen kann und mit mindestens zwei Raten in Rückstand gerät, muss damit rechnen, dass kostenpflichtige Mahnungen im Briefkasten liegen, ein Inkassobüro vorstellig wird oder das Kreditinstitut den Kredit kündigt und eine Zwangsvollstreckung einleitet. Wer keine Rücklagen hat, sollte das Gespräch mit der Bank suchen. Laut den ARAG Experten gibt es dabei diverse Möglichkeiten: Minderung oder Aussetzen der Kreditraten, Verlängerung der Laufzeit oder das Aussetzen einzelner Raten. Allerdings können diese Änderungen zu Mehrkosten führen. In seltenen Fällen kann auch der Abschluss eines neuen Kreditvertrages zur Ablösung des alten Vertrages sinnvoll sein. In der Regel sind solche Umschuldungen laut ARAG Experten aber nicht lohnenswert.

Versicherungen nicht vorschnell kündigen
Vor der übereilten Kündigung von Versicherungen raten die ARAG Experten ab. Vor allem solche, die als Altersvorsorge gedacht sind, sollten um jeden Preis erhalten bleiben. Denn einige Policen können je nach Alter und Gesundheitszustand nicht mehr erneut abgeschlossen werden und zudem kostet die Kündigung der Verträge unter Umständen viel Geld. Der Tipp der ARAG Experten: Viele Versicherungen bieten ihren Kunden an, Verträge für einen begrenzten Zeitraum ruhen zu lassen, Beiträge später nachzuzahlen oder zu reduzieren. Dabei kann es allerdings zu Leistungs- und Förderungskürzungen kommen. In einigen Fällen kann das Aussetzen von Zahlungen auch zu einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes kommen.

Hilfe durch Schuldnerberatung
Wer in finanzielle Schieflage gerät, sollte sich nach Auskunft der ARAG Experten möglichst frühzeitig Hilfe bei amtlich anerkannten Stellen suchen: Denn je eher eine seriöse Beratung stattfindet, desto mehr Wege gibt es, aus den Schulden herauszukommen. Dazu stehen in Deutschland rund 1.400 Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen (https://www.meine-schulden.de/) zur Verfügung, die in Verbänden organisiert sind oder sich unter der Trägerschaft von Kommunen, Verbraucherzentralen oder Wohlfahrtsverbänden befinden. Die Beratung ist in der Regel kostenlos.

Studenten vor einem Schuldenberg
Die meisten Studenten, die ihr Studium mit Hilfe eines KfW Studienkredits (https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Studieren-Qualifizieren/F%C3%B6rderprodukte/KfW-Studienkredit-(174)/), BAföG (https://www.bafög.de/bafoeg/de/home/home_node.html) oder z. B. über ein Darlehen eines Studentenwerks (https://www.studentenwerke.de/de/content/darlehenskasse) stemmen, haben am Ende der Unizeit oft einen beachtlichen Schuldenberg aufgetürmt. Wenn dann kein lukrativer Job winkt, ist das Dilemma groß. Während das BAföG nur zur Hälfte zurückgezahlt werden muss, fallen beim Studienkredit noch Zinsen an. Auch hier raten die ARAG Experten: Wer nicht zahlen kann, sollte frühzeitig vor Tilgungsbeginn das Gespräch mit den zuständigen Stellen suchen, um eine gute Regelung zu finden. Ob Stundung, niedrigere Raten, längere Laufzeiten – vieles ist denkbar, wenn man offen spricht.

Schuldnerberatung für Senioren
In Zeiten stark gestiegener Preise für Energie und Lebenshaltung geraten viele Senioren in finanzielle Not, weil Rente und Erspartes für anfallende Rechnungen nicht reichen. Gleichzeitig nehmen ältere Menschen nur selten Hilfe von Schuldnerberatungsstellen in Anspruch – sei es aus Schamgefühl, Unkenntnis oder eingeschränkter Mobilität. Damit insbesondere älteren Jahrgängen der Zugang zu Beratungsangeboten erleichtert wird, sollen künftig Schuldnerberater Senioren dort aufsuchen, wo sie sich aufhalten – z. B. in der eigenen Wohnung, dem Altenheim, dem Seniorentreffpunkt oder dem Mittagstisch für Ältere. Dazu wurde ein mehrjähriges, deutschlandweites Projekt vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (https://www.bmuv.de/pressemitteilung/mehr-hilfe-fuer-ueberschuldete-seniorinnen-und-senioren), der Diakonie Deutschland und weiteren Wohlfahrtsverbänden initiiert.

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Online-Verkäufe ab sofort unter den strengen Augen des Fiskus‘

ARAG Experten informieren über das Plattformen-Steuertransparenzgesetz

Es klingt genauso unsexy wie es ist: Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) gilt seit 1. Januar und verpflichtet digitale Plattform-Betreiber wie etwa eBay, Etsy, Amazon Marketplace oder Airbnb, Geschäfte ihrer Nutzer an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden. Ziel des Gesetzes ist es, mehr Steuergerechtigkeit zu erreichen sowie Steuerhinterziehung und -umgehung zu unterbinden. Die ARAG Experten erklären, was das Gesetz für Verbraucher bedeutet.

Power-Seller aufgepasst: Die neuen Spielregeln
Es ist die EU-Richtlinie 2021/514 oder auch DAC 7 genannt, die bis Ende 2022 in nationales Recht umgesetzt werden musste und seit Anfang Januar für Aufruhr unter Verkäufern auf Kleinanzeigen-Portalen sorgt. Danach müssen bestimmte Daten aller Anbieter, die auf der Plattform tätig sind, vom Plattform-Betreiber einmal jährlich an das Finanzamt gemeldet werden. Zu den meldepflichtigen Anbieterdaten gehören unter anderem Name, Adresse, Bankverbindung, Steuer-ID des Verkäufers und Verkaufserlöse sowie Gebühren und Provisionen.

Laut ARAG Experten gibt es allerdings Grenzen der Meldepflicht: Wer bis Januar 2024 weniger als 30 Artikel auf einer Plattform verkauft oder nicht mehr als 2.000 Euro Umsatz in diesem Zeitraum erwirtschaftet, muss nicht gemeldet werden. Wer allerdings mit weniger als 30 Artikeln die Bagatellgrenze von 2.000 Euro erreicht, ist nicht von der Meldung freigestellt.
Nutzer digitaler Plattformen müssen laut ARAG Experten damit rechnen, dass ihre Vertriebsaktivitäten europaweit erfasst werden, da es im Rahmen der EU-Amtshilfe einen automatischen Austausch von Informationen zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union geben soll.

Welche Strafen gibt es?
ARAG Experten weisen darauf hin, dass falsche oder vergessene Angaben bei der Einkommenssteuererklärung teuer werden können. Gewinne von unter 600 Euro sind grundsätzlich steuerfrei und müssen nicht beim Finanzamt angegeben werden. Wer aber nur einen Cent darüber liegt, muss den kompletten Gewinn als Einkünfte versteuern. Eine Ausnahme gilt nur für Gegenstände des täglichen Gebrauchs, wie zum Beispiel einem Möbelstück oder Kleidung. Wenn auffliegt, dass höhere Einnahmen aus Online-Verkäufen nicht angegeben wurden, handelt es sich um Steuerhinterziehung. Und dabei zahlt man zusätzlich zum Betrag, den das Finanzamt festsetzt, sechs Prozent Zinsen pro Jahr. Prüft die Finanzbehörde auch noch die Einkünfte der letzten zehn Jahre, zahlt man also bis zu 60 Prozent Zinsen.

Was sollten Privatverkäufer nun tun?
Wer über den genannten Grenzen liegt, sollte seine Gewinne unbedingt in der Steuererklärung angeben, da die Finanzbehörde nach entsprechender Meldung der Plattform-Betreiber über die Umsätze informiert ist und betroffene Steuerzahler genau unter die Lupe nehmen wird. Geprüft wird dann unter Umständen auch, ob die Grenze zur Gewerblichkeit überschritten wurde. Darüber hinaus raten die ARAG Experten Privatverkäufern, alle Verkäufe detailliert zu dokumentieren und dabei Ein- und Verkaufspreis, Gewinn und Verlust sowie sonstige Kosten rund um den Online-Verkauf zu notieren. Entsprechende Belege sollten ebenfalls aufbewahrt werden.

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Zu viel, zu fett, zu süß

ARAG Experten über eine gesunde Ernährung

Zu viel, zu fett, zu süß

Mehr als die Hälfte (https://www.rki.de/DE/Content/Gesundheitsmonitoring/Themen/Uebergewicht_Adipositas/Uebergewicht_Adipositas_node.html) aller Erwachsenen in Deutschland ist stark übergewichtig. Bei Kindern ist nach Angaben des Deutschen Kinderhilfswerks jedes sechste Kind zu dick. Neben einer einseitigen Ernährung trägt auch Bewegungsmangel wesentlich zur Entstehung von Übergewicht bei. Beides hat sich vor allem bei jungen Menschen durch die Corona-Pandemie erheblich verstärkt, so die Copsy-Studie (https://www.uke.de/allgemein/presse/pressemitteilungen/detailseite_104081.html) (Corona und Psyche) des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf. Wie es gelingt, sich gesünder zu ernähren und wo man sich informieren kann, verraten die ARAG Experten.

Gesunde Ernährung besser verstehen
Neben einer Vielzahl an Ratgebern und mal lang- oder kurzfristigen Trends zur gesunden Ernährung gibt es die Ernährungspyramide (https://www.bzfe.de/ernaehrung/die-ernaehrungspyramide/die-ernaehrungspyramide-eine-fuer-alle/) des Bundeszentrums für Ernährung oder den Ernährungskreis (https://www.dge.de/ernaehrungspraxis/vollwertige-ernaehrung/ernaehrungskreis/) der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE), an denen man sich orientieren kann. Der Vorteil: Die Grafiken geben ein Grundverständnis für gesundes Essen, ohne sich umständlich mit Kalorienangaben und -tabellen herumschlagen zu müssen.

Die zehn Regeln (https://www.dge.de/index.php?id=52) der DGE
Wie sich vollwertiges Essen und Trinken umsetzen lässt, hat die DGE auf Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse in zehn Regeln formuliert. Da kein Lebensmittel alle nötigen Nährstoffe enthält, ist es zunächst wichtig, möglichst abwechslungsreich zu essen und dabei überwiegend auf pflanzliche Lebensmittel zurückzugreifen. Bei Gemüse und Obst heißt es laut ARAG Experten „Obst und Gemüse – nimm 5 am Tag“. Dabei sollten es täglich drei Portionen Gemüse und zwei Portionen Obst sein. Dazu gehören auch Hülsenfrüchte wie z. B. Linsen, Kichererbsen, Bohnen und Nüsse. Weil Vollkorn-Produkte länger sättigen und mehr Nährstoffe enthalten, sollte man bei Getreideprodukten wie Brot, Nudeln, Reis und Mehl auf die Vollkornvariante setzen. Milch und Milchprodukte wie etwa Joghurt oder Käse sollten täglich auf dem Speiseplan stehen, Fisch ein- bis zweimal pro Woche. Wer auf Fleisch nicht verzichten mag, sollte sich mit maximal 600 Gramm pro Woche begnügen. Pflanzliche Öle liefern zwar viele Kalorien, vor allem aber auch lebensnotwendige Fettsäuren und Vitamin E. Dabei sollte man pflanzliche Öle und daraus hergestellte Streichfette bevorzugen und versteckte Fette vermeiden. Die kommen laut ARAG Experten oft in verarbeiteten Lebensmitteln, wie z. B. Wurst, Fast-Food oder Fertigprodukten vor.
Mit Zucker und Salz sollte man sparsam umgehen. Während Zucker das Kariesrisiko erhöht, kann zu viel Salz im Essen für Bluthochdruck sorgen, daher sollte bei sechs Gramm pro Tag Schluss sein. Kräuter und Gewürze sind beim Kochen ein prima Ersatz. Darüber hinaus hat die Flüssigkeitszufuhr eine besondere Bedeutung. Täglich sollten es zwischen 1,5 und zwei Litern sein. Mineralwasser, Saftschorlen oder auch Kräuter- und Früchtetees sind dabei besonders empfehlenswert. Alkoholische Getränke gehören übrigens nicht dazu. Sie sind nicht nur besonders kalorienreich, sondern fördern unter anderem die Entstehung von Krebs. Wer seine Lebensmittel nur so lange wie nötig und so kurz wie möglich gart, schont die darin enthaltenen Nährstoffe und erhält den natürlichen Geschmack. Dabei sollten möglichst wenig Wasser und Fett eingesetzt werden. Achtsamkeit spielt auch bei der Ernährung eine Rolle. Daher sollte man sich Zeit für das Essen nehmen und die Mahlzeit genießen.

Da eine vollwertige Ernährung und Bewegung zusammengehören, ist die letzte DGE-Regel eine sportliche. 30 bis 60 Minuten moderate körperliche Aktivität pro Tag, z. B. Spazierengehen oder Radfahren, fördern die Gesundheit und helfen, das Körpergewicht zu regulieren.

Hier gibt es gesundes Essen auf die Ohren
Wer lieber hört, statt liest, kann sich aktuelle Trends und Tipps für eine ausgewogenere Ernährung auch per Podcast holen. „Spitz die Löffel“ (https://www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/gesunde-ernaehrung/aktionsprogramm-in-form/podcast-inform-spitz-die-loeffel.html) heißt der Podcast von IN FORM, Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung. Laut ARAG Experten gibt es immer am Ende eines Monats eine neue Folge.

Ernährungsstrategie der Bundesregierung
Ziel der Ernährungsstrategie der Bundesregierung ist es, Verbrauchern unabhängig von Einkommen und sozialer Herkunft von Anfang an eine gesunde und nachhaltige Ernährung zu ermöglichen. Von der Säuglings- und Kindernahrung über die Betriebskantine bis hin zum Supermarktregal soll es einfacher werden, sich gesund zu ernähren. Da bereits in der Schwangerschaft und während der Kindheit wichtige Grundsteine für das Ernährungsverhalten gelegt werden, gehören laut ARAG Experten vor allem Kinder und Jugendliche zu einer besonders wichtigen Zielgruppe dieser Strategie. Daher hat sich Deutschland im Rahmen der Europäischen Kindergarantie (https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1428&langId=de) unter anderem dazu verpflichtet, bedürftigen Kindern und Jugendlichen bis 2030 Zugang zu mindestens einer gesunden Mahlzeit pro Schultag zu ermöglichen.

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