Black Friday: Super-Deals und Fake-Angebote

ARAG Experten über das Cyber-Wochenende und Rückgabe- und Umtauschrecht

Deutschland ist im vorweihnachtlichen Jagdfieber! 37 Prozent der Deutschen (https://de.statista.com/infografik/26097/umfrage-zur-kaufabsicht-am-black-friday-oder-cyber-monday/?utm_source=Statista+Newsletters&utm_campaign=2486730bd6-All_InfographTicker_daily_DE_PM_KW44_2021_Mi&utm_medium=email&utm_term=0_662f7ed75e-2486730bd6-314621025) planen laut Statista am Cyber-Wochenende online auf Schnäppchenjagd zu gehen. Im stationären Einzelhandel wollen allerdings nur elf Prozent der Befragten auf Einkaufstour gehen. Dabei geben die meisten Rabattjäger zwischen 100 und 300 Euro aus. Auch wenn die Online-Umsätze in den USA, dem Herkunftsland von Black Friday und Cyber Monday, mit rund 20 Milliarden US-Dollar um ein Vielfaches höher liegen als in Deutschland, wird sich das Wochenende auch für heimische Shops lohnen. Bereits letztes Jahr wurden Ausgaben für Online-Einkäufe am Cyber-Wochenende von 3,7 Milliarden Euro (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1076963/umfrage/ausgaben-an-black-friday-und-cyber-monday-in-deutschland/) prognostiziert. Kein Wunder, dass dieses Marketing-Spektakel einige Shopper zu vorschnellen und unüberlegten Kaufentscheidungen verleiten wird. Was bei einem eventuellen Umtausch der reduzierten Ware zu beachten ist und auf welche Tricks man im Kaufrausch nicht hereinfallen sollte, verraten die ARAG Experten.

Leere Preis-Versprechen
Die ARAG Experten warnen vor allzu blauäugigen Käufen: Bei extrem hohen Rabatten sollten Sie sich den Preis besonders gut anschauen. Um den Deal richtig einordnen zu können, ist es hilfreich, den üblichen Marktpreis zu kennen. Preissuchmaschinen im Internet können beim Vergleich helfen. Sehr hohe Preisnachlässe ergeben sich oft dadurch, dass das vermeintliche Schnäppchen und die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) des Händlers gegenübergestellt werden. Doch die UVP ist selten der Endpreis, den der Handel für ein Produkt aufruft.

Reduzierte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen. Stimmt das?
Ob online oder im Kaufhaus: Am Black Friday winken tolle Schnäppchen. Oft sind die rabattierten Waren mit dem Hinweis versehen, dass diese vom Umtausch ausgeschlossen seien. Das ist nach Angaben der ARAG Experten aber nicht ganz richtig. Der Händler muss Ware zurücknehmen, wenn sie fehlerhaft ist – egal ob reduziert oder nicht. Wenn eine Preisreduzierung allerdings ausdrücklich mit „Ware mit kleinen Fehlern“, „2. Wahl“ oder „Fehlfarben“ begründet wird, können Sie sich später nicht auf diesen Fehler an der Ware berufen.

Nachbesserung ist möglich
Wenn Sie fehlerhafte Ware reklamieren, können Sie auch bei Gegenständen, die zu einem reduzierten Preis gekauft wurden, bis zu zwei Jahre nach dem Kauf Nachbesserung verlangen. Möglich ist eine solche Nachbesserung, indem der Händler die Ware repariert beziehungsweise reparieren lässt oder die Ware neu liefert. Alternativ ist auch denkbar, dass der Verkäufer den Kaufpreis noch einmal mindert.

Kein Recht auf Umtausch
Gekauft ist gekauft! Es gibt nach Angaben der ARAG Experten kein generelles Rückgaberecht. Ein Händler muss einmal verkaufte, mangelfreie Ware nicht zurücknehmen. Manche tun es trotzdem. Sie kommen ihren Kunden entgegen und nehmen Ware zurück, etwa weil sie eine gute Kundenbeziehung nicht gefährden wollen.

Hier darf trotzdem umgetauscht werden
Von der Regel gibt es aber auch Ausnahmen. Wenn Sie im Online-Shop kaufen, haben Sie laut ARAG Experten grundsätzlich ein Widerrufsrecht von 14 Tagen, egal, welchen Grund Sie für die Rücksendung haben. Es reicht die rechtzeitige Absendung des Widerrufs vor Fristablauf. Bei der 14-Tages-Frist zählt übrigens jeder Tag. Sonn- und Feiertage werden mitgerechnet. Fällt das Fristende auf einen Sonnabend, Sonntag oder Feiertag, tritt an dessen Stelle aber der nächste Werktag. Es gibt aber auch Ausnahmen von der Ausnahme. Das sind zum Beispiel schnell verderbliche Lebensmittel, extra für Sie angefertigte Waren und Musik-CDs und DVDs, bei denen die Versiegelung entfernt wurde. Achten Sie bei der Rücksendung darauf, dass die Ware einwandfrei ist. Sonst kann der Händler möglicherweise einen Wertersatz von Ihnen fordern.

Darf man Apps umtauschen (https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/internet-und-computer/3508/)?
Überlegen Sie sich gut, wenn Sie am Black Friday eine App kaufen. Zwar gilt das Widerrufsrecht grundsätzlich auch beim Kauf von unkörperlichen digitalen Inhalten, wie etwa Apps oder Software; der Händler kann das Widerrufsrecht aber laut Gesetz mit Zustimmung des Käufers zum Erlöschen bringen, was viele Anbieter auch tun. Manche Anbieter bieten dennoch eine kostenlose Stornierung innerhalb einer bestimmten Frist an. Die Einzelheiten stehen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Eine fehlerhafte App muss der Verkäufer dagegen umtauschen, denn Sie haben auch hier einen Gewährleistungsanspruch von zwei Jahren. Haben Sie versehentlich eine falsche App geladen, schlagen die ARAG Experten vor, versuchsweise mit dem Kundenservice zu verhandeln und den Umtausch genau zu begründen.

Unseriöse Angebote erkennen
Das größte Schnäppchen, der tiefste Preis, der einzigartige Rabatt, Top-Preise ohne Ende – es winken nicht nur großartige Angebote, sondern auch einige unseriöse Deals. Nach Auskunft der ARAG Experten können Sie unseriöse Online-Händler oft schon an ihrem Internetauftritt erkennen: Es tauchen ungewöhnliche Schreibweisen oder gar Rechtschreibfehler auf, es fehlt ein Impressum oder es fehlen Angaben zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen und eine Widerrufsbelehrung. Achten Sie auf die Bezahlung. Hier sollte keine Vorkasse geleistet werden, sondern per Lastschrift, auf Rechnung oder mit Bezahldiensten wie z. B. PayPal bezahlt werden. Auf keinen Fall sollten Sie sich unter Druck setzen lassen, weil angeblich nur noch wenige Teile verfügbar sind oder sich gleichzeitig zig andere Kunden dieses Produkt ansehen.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.400 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,9 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze, Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Jennifer Kallweit
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
Jennifer.Kallweit@ARAG.de
www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
cw@klaarkiming-kommunikation.de
www.ARAG.de

Damit der Schuldenberg nicht über den Kopf wächst

ARAG Experten informieren Schuldner, wo sie Hilfe bekommen

Mieten steigen, Energie wird teurer und in vielen Branchen sorgt die Corona-Pandemie immer noch für miese Zahlen. Das setzt viele Menschen unter finanziellen Druck, der oft mit Verschuldung einhergeht: Laut Bundesregierung ist etwa jeder zehnte Erwachsene in Deutschland überschuldet. Die ARAG Experten geben einen Überblick, wo Betroffene Hilfe erhalten und stellen einige neue Gesetze vor, die die Situation von Schuldnern verbessern sollen. Zudem geben die ARAG Experten Tipps, wie man die Schuldenfalle vermeidet.

Schuldnerberatung schlägt Alarm
Für alle, die bereits vor der Pandemie in einer finanziellen Notlage waren, wird es künftig noch schwerer, denn knappe finanzielle Ressourcen verschärfen sich deutlich, wie eine Umfrage (https://www.bag-sb.de/die-bag-sb/positionen) der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AGSBV) im ersten Halbjahr 2021 zeigt: So hat sich die Anzahl der Anfragen nach einer Schuldnerberatung bei rund zwei Dritteln der 460 Beratungsstellen erhöht. Vor allem bei Selbstständigen und Menschen in Kurzarbeit war die Nachfrage hoch. Inhaltlich ging es bei den Beratungen vor allem um Pfändungen von Corona-Hilfen (rund 35 Prozent) und um Miet- und Energieschulden (knapp 30 Prozent).

Hilfe finden
Wer in finanzielle Schieflage gerät, sollte sich nach Auskunft der ARAG Experten möglichst frühzeitig Hilfe bei amtlich anerkannten Stellen suchen: Denn je eher eine seriöse Beratung stattfindet, desto mehr Wege gibt es, aus den Schulden herauszukommen. Dazu stehen in Deutschland rund 1.400 Schuldnerberatungsstellen zur Verfügung, die in Verbänden organisiert sind oder sich unter der Trägerschaft von Kommunen, Verbraucherzentralen oder Wohlfahrtsverbänden befinden. Die Beratung ist in der Regel kostenlos. Aufgrund der hohen Nachfrage finden Beratungen auch per Telefon, Video-Anruf, E-Mail oder über Online-Plattformen statt.

Bis zum Jahresende will die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V. (BAGSB) ein Online-Verzeichnis aller Schuldenberatungsstellen zur Verfügung stellen. Bis dahin finden Betroffene hier (https://www.meine-schulden.de/beratung/beratung-finden/adressverzeichnis) eine Auflistung der Landesarbeitsgemeinschaften nach Bundesländern.

Verschuldet oder überschuldet?
Grundsätzlich unterscheidet die Schuldnerberatung zwischen Ver- und Überschuldung. Bei der Verschuldung haben Betroffene zwar Schulden, können aber die diversen Zahlungsverpflichtungen, wie beispielsweise die Rate für Auto, Kühlschrank und Co. regelmäßig bedienen. Bei der Überschuldung hingegen sind die Schuldner auch längerfristig nicht mehr in der Lage, vom Einkommen oder sonstigem Vermögen die Raten zu zahlen. Wer wissen möchte, ob er bereits überschuldet ist, kann sich per Online-Quiz (https://www.meine-schulden.de/beratung/quiz-sind-sie-ueberschuldet/start-quiz) testen.

Die Erstberatung
Wer sich optimal auf eine Erstberatung vorbereiten möchte, muss nach Auskunft der ARAG Experten einige Vorarbeit leisten. Dazu gehört, sich einen echten Überblick über Einnahmen und Ausgaben zu verschaffen; also alle Briefe zu öffnen, Rechnungen zu sammeln, Online-Rechnungen auszudrucken und alle regelmäßigen Verbindlichkeiten aufzulisten, die monatlich, quartalsweise und jährlich zu bedienen sind. Auch Mahnungen, Bußgeldbescheide oder z. B. Unterhaltstitel gehören dazu. Die Unterlagen sollte man möglichst übersichtlich in einem Ordner abheften und zur Erstberatung mitnehmen. Wer Probleme beim Aufräumen und Sortieren von Unterlagen hat, kann auch dabei Unterstützung von der Schuldnerberatung bekommen.

Schuldner werden entlastet
Um Schuldner zu entlasten und ihnen zu helfen, schneller aus der Schuldensituation herauszukommen, wurden einige neue Gesetze erlassen. Bereits seit Oktober 2020 gilt die Verkürzung der Restschuldbefreiung. Danach kann das Insolvenzverfahren auf drei Jahre verkürzt werden und es ist nicht mehr nötig, eine Mindestbefriedigungsquote der Gläubiger (35 Prozent der Forderungen) zu erfüllen oder die Verfahrenskosten von etwa 2.000 Euro zu begleichen. Unverhältnismäßige Inkassokosten (https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/4160/) sind seit Oktober 2021 tabu, dazu wurden unter anderem die Gebührensätze für bestimmte Forderungen ermäßigt.

Darüber hinaus sind ab Dezember mehr Ansparmöglichkeiten auf dem Pfändungsschutzkonto möglich. Mit dem sogenannten P-Konto (https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/pfaendungsschutzkonten-1733466) können Schuldner während einer Kontopfändung über den unpfändbaren Teil ihrer Einkünfte verfügen; das sind laut ARAG Experten seit Juli diesen Jahres 1.259,99 Euro pro Monat. Statt alle zwei Jahre erfolgt die Anpassung der Pfändungsfreigrenzen künftig jährlich.

Tipps, um Schulden zu vermeiden
Um gar nicht erst in die Schuldenfalle zu tappen, haben die ARAG Experten einige Tipps. Der erste Schritt, um einen Überblick über Einnahmen und Ausgaben zu behalten, ist das gute alte Haushaltsbuch. Ob als herkömmliches Heftchen oder als App – hier werden von der Miete über Ausgaben für Lebensmittel und Kinobesuche bis hin zu Energiekosten oder Mitgliedsbeiträge alle Kosten erfasst. Gleichzeitig werden alle Einnahmen notiert, angefangen vom Lohn bis hin zu Einnahmen beispielsweise durch Zinsen, Vermietungen oder auch Verkäufe auf Online-Portalen.

Auch beim Einkaufen lässt sich Geld sparen: Mit einem Einkaufszettel verhindert man den spontanen Griff zu Produkten, die man eher aus der Laune oder dem Appetit heraus einkauft. Apropos Appetit: Nie hungrig in den Supermarkt gehen, auch dabei kauft man in der Regel mehr als geplant. Ein weiterer Trick beim Einkaufen: Mit Bargeld statt mit Karte zahlen.

Die ARAG Experten raten, immer zuerst die Fixkosten wie etwa Miete und Nebenkosten zu zahlen. Konsumkäufe wie z. B. Pulli, Hose, Schuhe & Co. sind meist entbehrlich, wenn man einen ehrlichen Blick in den Kleiderschrank wirft. Auch Rechnungen, die ins Haus flattern, sollten nach Möglichkeit sofort bzw. innerhalb der Zahlungsfrist beglichen werden, um unnötige Mahngebühren zu verhindern.

Wer auf Raten kauft, sollte vorher genau durchrechnen, ob die Raten auch in finanziell angespannten Monaten – wie beispielsweise am Jahresanfang, wenn viele Jahresbeiträge fällig werden – und aus eigener Tasche bezahlt werden können.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.400 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,9 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze, Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Jennifer Kallweit
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
Jennifer.Kallweit@ARAG.de
www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
cw@klaarkiming-kommunikation.de
www.ARAG.de

Einladung zum ADN Cloud Champion Day am 2. Dezember 2021

Einladung zum ADN Cloud Champion Day am 2. Dezember 2021

ADN und Microsoft laden ein zum Cloud Champion Day für Cloud Solution Provider am 2. Dezember 2021 von 08:30 bis 12:30 Uhr. Fünf spannende Sessions vermitteln Experten- und Praxiswissen als Grundlage für die Maximierung des Erfolges von CSPs im Cloud-Business. Interessierte CSPs können sich ab sofort registrieren unter www.adn.de/cloud-champion-day.

Cloud Champion ist ein kostenfreies Programm mit zahlreichen Services, Trainings, Materialien, Aktionen und Rabatten, dasvon Microsoft Deutschland und ihren Distributoren wie der ADN Group aufgesetzt wurde, um Partnern beim Ausbau eines erfolgreichen Cloud Business zu unterstützen. Der ADN Cloud Champion Day bietet den Vorteil, binnen weniger Stunden die wichtigsten Inhalte zur Cloud Champion-Initiative von Microsoft und der ADN Group auf einer spannenden gemeinsamen Eventplattform gebündelt erleben zu können.

Die KEYNOTE
Der Powerhalbtag startet mit einem fulminanten Auftakt, einer Keynote des beliebten DFB-Schiedsrichters Deniz Aytekin mit dem Motto: „Strategien des Sehens, Wahrnehmens und Entscheidens – Wie man unter Druck klare Entscheidungen trifft.“
Nicht immer liegen uns ausreichende oder eindeutige Informationen und Fakten vor, die wir benötigen, um fundierte Entscheidungen treffen zu können. Warten wir jedoch ab, laufen wir Gefahr, Trends oder Innovationen zu verschlafen oder von der Konkurrenz abgehängt zu werden.
Wer könnte für solche Situationen bessere Ratschläge geben als ein Schiedsrichter? Denn der ist im schnellen Spiel auf dem Rasen darauf angewiesen, blitzschnelle Entscheidungen aufgrund des Sehens und Bewertens von Vorgängen zu treffen. Doch Auge und Reaktion haben Grenzen. Daher benötigen Schiedsrichter Strategien, um innerhalb von Sekundenbruchteilen zur richtigen Entscheidung zu kommen. Der mitreißende Vortrag von Deniz Aytekin verhilft zu Entscheidungsstrategien für den täglichen Einsatz und zeigt auf seiner packenden Reise durch die Welt des Profifußballs viele interessante Parallelen zur Entscheidungsfindung in Unternehmen – in unserem Fall der CSPs!
Deniz Aytekin pfiff seit 2004 als DFB-Schiedsrichter schon über 200 Spiele im Lizenzfußball und zudem seit 2011 auch mehr als 50 internationale Einsätze der UEFA und FIFA. Hauptberuflich ist Deniz Aytekin Betriebswirt und Unternehmer. So ist er beispielsweise Co-Gründer und Aufsichtsratsvorsitzender der Online-Rechtsberatungsplattform anwalt.de und Mitbegründer des Onlinevertriebsportals fitnessmarkt.de.

SESSION 1
Den ersten Impulsvortrag hält Thiemo Laubach, Managing Director & Head of Digital Adoption bei contexxt.ai über Modern Work mit dem Titel „Den Schuss nicht gehört? Oder nur die Ohren zugehalten?“. Dabei geht er auf die aktuellen Herausforderungen ein, wie sich die Arbeitswelt und das Arbeitsverhalten im Zuge der Digitalisierung wandelt. Da diese Veränderungen nicht nur die Kunden betreffen, ist eine Partner-to-Partner-Strategie unerlässlich! Lösungen müssen verknüpft und Synergien geschaffen werden, um den Eintritt und Übergang in die neue Arbeitswelt erfolgreich zu gestalten.

SESSION 2
Yvonne Kamarinos, Leiterin des Partnervertriebs für den Mittelstand bei Microsoft Deutschland, fragt in ihrem anschließenden Beitrag: „Professionelle Partner-Weiterentwicklung – nur ein Mythos?“. Hier steht die Intention der Microsoft Cloud Champion-Initiative mit den spezifischen Angeboten für Cloud Solution Provider im Mittelpunkt. In dieser interaktiv gestalteten Session werden die Teilnehmenden nach ihrer aktuellen Rolle am Markt gefragt und zu welchem Anteil ihr Unternehmen im heutigen Geschäftsmodell auf On-Premise-Lizenzen oder bereits auf Cloud-Lösungen basiert. Wo stehen die Anwesenden in der Transformation zum Managed Service Provider? Wie steht es um die Weiterentwicklung des Unternehmens? Yvonne argumentiert, dass „Readiness“ nicht als Buzzword zu verstehen ist, sondern vielmehr positiv als lebenslanges Lernen.

SESSION 3
Die nächste interaktive Session „Wir holen euch ab, wo ihr steht!“ gestaltet Heiko Lossau, Head of Business Unit Microsoft and Cloud Marketplace bei der ADN. Kernpunkt des Beitrags ist die Microsoft Cloud Champion-Plattform mit der ergänzenden Intention der ADN und den passenden Partner-to-Partner-Inhalten. Die Vorteile der Zusammenarbeit von Microsoft und ADN werden erläutert und die einzelnen Schritte des Geschäftsausbaus als CSP konkretisiert.

Das FINALE
Den Abschluss des ADN Cloud Champion Day gestaltet Enya Neumann, Vertriebsleiterin der ADN Akademie mit ihrer Session „Single Point of Information, Learning, Contact – euer Katalysator zum Cloud Champion“. Die ADN Akademie vermittelt mit ihren mehrfach ausgezeichneten, beliebten Trainern das individuelle technische und vertriebliche Know-how für die erfolgreiche Vermarktung von Produkten. Mit Ausbildungs- und Weiterbildungsangeboten werden Teilnehmende in den zukunftsträchtigsten IT-Lösungen qualifiziert. Das Trainingsangebot erstreckt sich über hochqualifizierte Trainings, Webinare, Workshops, Practice Labs mit Zertifikat, Testcenter sowie Roadshows oder Partnertage. Das inhaltliche Spektrum reicht von Datacenter über Cloud bis hin zu Security Storage sowie Modern Workplace. Die Cloud Champion Plattform öffnet für Partner den Weg zur Akademie und Cloud Readyness.

Your moment is now: Als CSP zum Cloud Champion! Hier geht es zur Anmeldung www.adn.de/cloud-champion-day

Die Agenda auf einen Blick:

08:30 – 09:00 Uhr: Check-In und Warm-Up
09:00 – 09:10 Uhr: Begrüßung durch die ADN
09:10 – 10:00 Uhr: Keynote des DFB-Schiedsrichters Deniz Aytekin: „Strategien des Sehens, Wahrnehmens und Entscheidens – Wie man unter Druck klare Entscheidungen trifft.“
10:00 – 10:10 Uhr: 10 Minuten Pause
10:10 – 10:55 Uhr: Vortrag von Thiemo Laubach (contexxt.ai): „Den Schuss nicht gehört? Oder nur die Ohren zugehalten?“
10:55 – 11:15 Uhr: 20 Minuten Pause
11:15 – 11:30 Uhr: Impuls von Yvonne Kamarinos (Microsoft) „Professionelle Partner-Weiterentwicklung – nur ein Mythos?“
11:30 – 11:45 Uhr: Short Session mit Heiko Lossau (ADN): „Wir holen euch ab, wo ihr steht!“
11:45 – 12:00 Uhr: Interaktive Session von und mit Enya Neumann (ADN): „Single Point of Information, Learning, Contact – euer Katalysator zum Cloud Champion“
12:00 – 12:20 Uhr: Round Table
12:20 – 12:30 Uhr: Next steps, Check-Out und Abschied

Über die ADN Group
ADN – Advanced Digital Network Distribution wurde 1994 gegründet und ist spezialisiert auf die autorisierte Distribution von beratungsintensiven Cloud-Services, -Technologien und -Lösungen. Als führender VAD und Serviceorganisation für Fachhandelspartner bietet die ADN Group ein breit gefächertes Herstellerspektrum: Cloud & Virtualization, Networking & Security, Storage Solutions sowie Unified Communications. Mehr unter www.adn.de.

Firmenkontakt
ADN Advanced Digital Network Distribution GmbH
Mara Turra
Josef-Haumann-Str. 10
44866 Bochum
+49 2327 9912-0
info@adn.de
www.adn.de

Pressekontakt
PR13 PR-Agentur
Dana Backert
Osdorfer Weg 68
22607 Hamburg
040 21993366
info@pr13.de
www.pr13.de

Reha – der Weg zurück in den Alltag

ARAG Experten informieren über das Recht auf Reha

Ob Krebsbehandlung, Knie-OP oder Burnout – es gibt viele Gründe für eine Rehabilitation, also die Wiederherstellung, kurz Reha. Und jeder, der Mitglied in der Sozialversicherung ist, hat sogar ein Recht auf Reha. Doch viele Anträge werden abgelehnt. Entweder weil der Antrag fehlerhaft gestellt wurde oder die Notwendigkeit von den Leistungsträgern nicht anerkannt wird. Die ARAG Experten geben Tipps, was bei einem Reha-Antrag beachtet werden sollte.

Rechtlicher Hintergrund
Wer in der Sozialversicherung versichert ist, hat „im Rahmen der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirte ein Recht auf die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und der Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Sicherung bei Krankheit, Mutterschaft, Minderung der Erwerbsfähigkeit und Alter.“ (Sozialgesetzbuch (SGB) I, Paragraf 4).

Voraussetzungen
Nach Auskunft der ARAG Experten gibt es drei wesentliche Voraussetzungen, die für eine Reha erfüllt sein müssen: Die Maßnahme muss zunächst einmal medizinisch notwendig sein. Es muss also eine Rehabilitationsbedürftigkeit vorliegen, beispielsweise weil der Patient an körperlichen oder seelischen Erkrankungen leidet, die ihn dauerhaft einschränken könnten. Zudem muss der Patient auch belastbar und motiviert sein, Reha-Maßnahmen durchzuführen. Darüber hinaus bedarf es einer positiven Rehabilitationsprognose. Die Ziele der Maßnahmen müssen also erreichbar sein, d. h., der körperliche und seelische Ausgangszustand des Patienten muss in einem realistischen Zeitrahmen wiederhergestellt werden können.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann man in der Regel alle vier Jahre eine neue Reha beantragen. In dringenden medizinischen Fällen oder bei bestimmten Krankheitsbildern ist auch ein kürzeres Intervall möglich. Vor allem als Anschlussheilbehandlung nach einer klinischen Behandlung werden Reha-Maßnahmen in der Regel sofort genehmigt.

Wer zahlt?
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass – egal welcher Träger für die Reha-Kosten aufkommt – immer das Prinzip „ambulant vor stationär“ gilt. D. h. erst, wenn alle ambulanten Therapiemöglichkeiten vor Ort ausgeschöpft sind, ist eine Reha begründbar. In der Regel werden die Kosten für Reha-Maßnahmen von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) oder der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) übernommen. Anders als bei der GKV, wo Reha-Maßnahmen zu den Pflichtleistungen gehören, hängt es bei privat Krankenversicherten von ihrem vertraglich vereinbarten Leistungsumfang ab, ob und in welcher Höhe Reha-Kosten übernommen werden.

Was müssen Patienten aus eigener Tasche zuzahlen?
Für die meisten Reha-Maßnahmen gilt nach Auskunft der ARAG Experten für alle volljährigen Patienten eine Zuzahlung von zehn Euro pro Tag. Bei einer Heilbehandlung direkt im Anschluss an eine Klinikbehandlung und wenn die Reha länger als die üblichen drei Wochen dauert, ist die Zuzahlung auf 28 Tage pro Jahr, also 280 Euro, begrenzt. Zuzahlungen für den Krankenhausaufenthalt werden angerechnet. Damit die Zuzahlung finanziell zumutbar bleibt, darf sie zwei Prozent des Bruttoeinkommens nicht überschreiten, bei chronisch Erkrankten beträgt die Belastungsgrenze ein Prozent der Brutto-Einnahmen zum Lebensunterhalt. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass es Möglichkeiten gibt, sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Zuzahlung befreien zu lassen.

Den Antrag richtig stellen
Viele Reha-Anträge werden abgelehnt. Daher raten die ARAG Experten dringend, sich vom Arzt bei der Antragsstellung helfen zu lassen. Dabei gilt: Je konkreter die Angaben und je ausführlicher der ärztliche Befund die medizinische Notwendigkeit von Reha-Maßnahmen begründet, desto größer ist die Aussicht auf Erfolg. Der Selbsteinschätzungsbogen sollte möglichst sorgfältig ausgefüllt werden, weil daraus beispielsweise hervorgeht, welche Auswirkungen und Einschränkungen die Erkrankung auf den Alltag des Patienten hat oder welche Erwartungen er an die Reha hat. Hier können Patienten auch ihre Motivation zum Ausdruck bringen, zum gesundheitlichen Ausgangszustand zurückzukehren. Übrigens: Reagiert ein Kostenträger nicht innerhalb von drei Wochen auf den Antrag, gilt er nach Auskunft der ARAG Experten als bewilligt.

Antrag abgelehnt? Widerspruch einlegen!
Wird ein Reha-Antrag abgelehnt, hilft in vielen Fällen ein schriftlicher Widerspruch. Auch dieser sollte möglichst ausführlich erfolgen und alle verfügbaren ärztlichen Dokumente und Befunde enthalten. Nach Auskunft der ARAG Experten haben Patienten in der Regel vier Wochen Zeit dafür. Das Schreiben kann formlos aufgesetzt werden, aber es sollte Datum der Ablehnung und das Aktenzeichen enthalten. Darüber hinaus muss der Widerspruch vom Patienten unterschrieben sein und sollte per Einschreiben an den Kostenträger verschickt werden. Wird der Antrag trotz Widerspruch ein weiteres Mal abgelehnt, können Patienten innerhalb eines Monats Klage vor dem Sozialgericht einreichen. Hierbei fallen zwar keine Gerichtsgebühren an, aber das Anwaltshonorar muss bezahlt werden, falls man den Prozess verliert. Da es lange dauern kann, bis auf diese Weise ein Urteil gefällt wird, kann es nach Auskunft der ARAG Experten sinnvoller sein, einfach einige Zeit später einen weiteren Antrag zu stellen.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sport-und-gesundheit/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.400 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,9 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze, Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Jennifer Kallweit
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
Jennifer.Kallweit@ARAG.de
www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
cw@klaarkiming-kommunikation.de
www.ARAG.de

Warten Sie, ich hab’s passend…

ARAG Experten über das sich ändernde Zahlungsverhalten der Deutschen

Die Deutschen lieben ihre Münzen und Scheine: Selbst in der Pandemie, in der kontaktloses Zahlen mit Kredit- oder Girokarte oder mithilfe von Mobiltelefon oder Smartwatch geradezu boomt, wurden noch 60 Prozent aller Zahlungen mit Bargeld getätigt. Gleichzeitig unterstützen rund drei Viertel der Verbraucher (https://www.bitkom-research.de/de/pressemitteilung/drei-viertel-wollen-ueberall-bargeldlos-bezahlen-koennen) die Forderung nach mehr digitalen Bezahlmöglichkeiten. Was denn nun? Bar oder unbar? Die ARAG Experten geben einen Überblick.

Weniger Cash in der Corona-Pandemie
Um Ansteckungen zu vermeiden und die Gefahr einer Infektion zu minimieren, bezahlen immer mehr Verbraucher digital. 30 Prozent aller Zahlungen in der Freizeit, im Online-Handle und bei anderen alltäglichen Zahlungsanlässen wurden laut Bundesbankerhebung (https://www.bundesbank.de/de/presse/pressenotizen/bezahlen-in-deutschland-im-corona-jahr-2020-karte-und-kontaktlos-im-trend-855058) mit einer Karte getätigt. In der Vergleichserhebung entspricht das nach Information der ARAG Experten einer Zunahme um neun Prozent. Bargeldzahlungen machen zwar immer noch mehr als die Hälfte aller Zahlungen aus, der Anteil ist jedoch in den letzten Jahren um 16 Prozent gesunken. Dabei werden vor allem kleinere Beträge unter 20 Euro weiterhin eher bar bezahlt.

Mehr als 20 Prozent der Befragten haben während der Corona-Pandemie zum ersten Mal digital bezahlt, darunter vor allem Menschen über 55 Jahre und Frauen. Dabei setzen Verbraucher vor allem auf die kontaktlose Kartenzahlung. Das Smartphone scheint noch zu exotisch: Nur 13 Prozent zahlen mit ihrem Handy an der Kasse, darunter vor allem jüngere Menschen. Wer mit dem Handy oder einer Smartwatch zahlen will, kann dafür nach Auskunft der ARAG Experten entweder die App seiner Bank nutzen oder muss auf mobile Zahlungsdienste wie beispielsweise Google Pay oder Apple Pay zurückgreifen. Die Sicherheit wird durch biometrische Merkmale wie den Fingerabdruck beim Entsperren der Geräte gewährleistet.

Kartenzahlung
Vor allem Kreditkartenanbieter und Anbieter mobiler Zahlmöglichkeiten profitieren nach Auskunft der ARAG Experten vom digitalen Bezahlen, da die Händler ihnen zwischen 0,2 und 0,3 Prozent des Umsatzes als Provision zahlen. Gleichzeitig hinterlässt jeder digitale Einkauf eine Datenspur. Je mehr gekauft wird, desto zahlreicher sind die Daten, die gesammelt werden. Dabei wissen die wenigsten Verbraucher, was mit ihren Daten genau geschieht. Nach Auskunft der ARAG Experten tauschen viele Unternehmen Kundendaten untereinander aus, so dass am Ende ein detailliertes Konsumenten-Profil entsteht. Um die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten, genügt ein Hinweis in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Cash
Auch wenn’s an der Kasse etwas länger dauert: Wer lieber für sich behält, was er von seinem Geld kauft, sollte seine Einkäufe stets bar bezahlen. Denn Münzen und Scheine sind die einzige wirklich anonyme Zahlungsvariante. Zudem hat man seine Ausgaben eher im Blick, wenn einem das Geld beim Bezahlen buchstäblich durch die Finger rinnt. Einen weiteren Vorteil von Bargeld sehen die ARAG Experten durch die aktuelle Zinsentwicklung. Während Negativzinsen auf Bankkonten auch zunehmend kleinere Guthaben betreffen, ist das Bargeld unter dem Kopfkissen oder im Tresor zumindest vor dieser Art Entwertung sicher.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.400 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,9 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze, Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Jennifer Kallweit
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
Jennifer.Kallweit@ARAG.de
www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
cw@klaarkiming-kommunikation.de
www.ARAG.de

Dropshipping: Fallstricke beim Online-Shopping

ARAG Experten informieren über Vor- und Nachteile beim Direktversand

Hier ein Pulli, da eine Hose und mit dem nächsten Klick die neue Kommode. Wer online einkauft, ist sich oft nicht bewusst, auf welchen Wegen die Ware ins Haus kommt – Hauptsache sie kommt. Doch die ARAG Experten warnen vor Fallstricken, die insbesondere beim so genannten „Dropshipping“ auf Kunden warten können. Denn bei dieser Form des Online-Handels sind Online-Shop und Hersteller der Ware unterschiedliche Institutionen. Das wirkt sich zwar oft positiv auf die Preise aus, kann aber bei der Rückgabe der Ware zum kostspieligen Problem werden. Die ARAG Experten erklären, wie dieser Direktversand funktioniert.

Dropshipping, was ist das?
Bei diesem Geschäftsmodell – auch Direktversand genannt – bestellt der Kunde das gewünschte Produkt bei einem Online-Shop im Internet. Der Shop-Betreiber, der das Produkt in der Regel nicht selbst auf Lager hat, nimmt die Bestellung auf, leitet sie an einen Hersteller oder Großhändler weiter und regelt die Abrechnung mit dem Kunden. Der bekommt die Ware dann direkt vom Hersteller. Nach Auskunft der ARAG Experten besteht keine Kennzeichnungspflicht, dass es sich bei der Bestellung um Dropshipping handelt.

Dropshipping: Pro und Contra
Dadurch, dass Online-Shops bei diesem Geschäftsmodell keine Ware auf Lager haben müssen, genießen Kunden eine größere Auswahl an Produkten und unter Umständen günstigere Preise. Doch die ARAG Experten weisen auf die Kehrseite der Medaille hin: Da Online-Shops bei Großhändlern weltweit bestellen, kann das gewünschte Produkt eine weite Reise vor sich haben, bis es beim Kunden ist. Kommt es aus Nicht-EU-Ländern wie beispielsweise den USA, China oder Großbritannien, können Kosten wie etwa Zölle oder andere Einfuhrabgaben fällig werden. Darüber muss der Händler seine Kunden allerdings informieren. Die ARAG Experten weisen auch darauf hin, dass Qualitätsstandards, die in der EU vorgeschrieben sind, nicht für Hersteller gelten, die aus einem Nicht-EU-Land kommen. Darüber hinaus kann eine Kontaktaufnahme bei Problemen oder Fragen zum Produkt schwierig werden.

Widerruf beim Dropshipping
Ist der Schuh zu klein, die Jacke doch nicht die richtige oder der Rasierapparat defekt, haben Kunden natürlich die Möglichkeit, den Vertrag zu widerrufen und die Ware zurückzugeben. Sitzt der Händler in Deutschland oder der EU, gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht ohne Angaben von Gründen. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die Rücksendung – geht sie zu Lasten der Kunden – teuer werden und sogar den Produktwert übersteigen kann. Vor allem, wenn sie in ein Land außerhalb der EU zurückgeschickt werden muss. Eine inländische Rücksendeadresse muss der Händler nicht angeben. Um sicher zu gehen, in welches Land eine Retoure geht und wer die Kosten dafür übernimmt, raten die ARAG Experten, einen Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu werfen.

Gewährleistung beim Dropshipping
Auch bei Online-Käufen per Direktversand haben Kunden EU-weit ein zweijähriges Gewährleistungsrecht, wenn die Ware mangelhaft ist. Ansprüche können dabei gegenüber dem Online-Shop, bei dem der Kauf erfolgte, geltend gemacht werden. Geht das Produkt also kaputt oder kommt bereits defekt an, können sie es umtauschen oder der Händler muss es reparieren. Ist bereits bei der Lieferung der Ware ersichtlich, dass sie durch den Transport beschädigt wurde, können Kunden die Annahme verweigern. Wird das Dilemma erst nach dem Auspacken der Lieferung sichtbar, können sie die Ware auf Kosten des Online-Händlers zurückschicken. Die ARAG Experten raten, Beweisfotos zu machen und mitzusenden.

Achtung bei der Zahlmethode
Wenn die Ware unpünktlich, in minderwertiger Qualität oder gar nicht ankommt, ist das Geld meist trotzdem bereits abgebucht. Eine Rückabwicklung ist meist sehr kompliziert und kostet Nerven. Daher raten die ARAG Experten, keinesfalls per Vorkasse zu zahlen. Ist ein Einkauf auf Rechnung nicht möglich, sollte man mit der Kreditkarte oder per Lastschriftverfahren zahlen. So haben Kunden per Chargeback zumindest die Möglichkeit, das Geld zurückbuchen zu lassen. Oder man nutzt einen Zahlungsdienstleister, über den Käufer geschützt sind.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.400 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,9 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze, Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Jennifer Kallweit
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
Jennifer.Kallweit@ARAG.de
www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
cw@klaarkiming-kommunikation.de
www.ARAG.de