Schufa-Eintrag: Schneller schuldenfrei

ARAG Experten informieren über die verkürzte Speicherfrist von Schufa-Einträgen

Schufa-Eintrag: Schneller schuldenfrei

Wer einen Handyvertrag abschließt, Miet-, Kauf- oder Leasingverträge unterzeichnet oder einen Kredit aufnimmt, kann von der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, kurz Schufa, erfasst werden. Auch wer seine Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen kann und sogar Privatinsolvenz anmelden muss, ist der Auskunftei bekannt. Drei Jahre lang waren diese Daten bisher bei der Schufa gespeichert und verhinderten jeden schnellen wirtschaftlichen Neuanfang. Nun hat die Organisation die Speicherfrist auf sechs Monate verkürzt. Was das für Verbraucher bedeutet und weitere Hintergründe zur Schufa, erläutern die ARAG Experten.

Das ist neu
Die Schufa weiß, wie man heißt, wo man wohnt, wie alt man ist, wie viele Konten, Kreditkarten oder Handyverträge man besitzt. Auch gewährte Kredite werden erfasst; sie bleiben nach vollständiger Rückzahlung statt bisher 36 jetzt nur noch sechs Monate lang gespeichert. Nach Information der ARAG Experten werden auch alle Einträge zu einer Restschuldbefreiung nach durchlaufener Verbraucherinsolvenz (https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/4158/), auch bekannt als Privatinsolvenz, die zum Stichtag 28. März 2023 länger als sechs Monate gespeichert waren, rückwirkend gelöscht. Dadurch können Betroffene schneller einen unbelasteten Neuanfang wagen. Selbst tätig werden müssen betroffene Verbraucher nach Auskunft der Schufa nicht, da die Löschung automatisch erfolgt.

Die Grundidee und ihre Grenze
Die Grundidee der fast 100 Jahre alten Organisation ist durchaus berechtigt: Die Schufa soll ihre Mitglieder – z. B. Banken, Einzelhändler, Wohnungseigentümer oder Versicherungen – vor finanziellen Verlusten und schlechter Zahlungsmoral schützen. Aber Verbraucher haben nach Artikel 15 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einen Anspruch darauf, zu erfahren, welche personenbezogenen Daten gespeichert werden.

Fluch oder Segen?
Für den Verbraucher kann die Speicherung von Daten bei der Schufa einerseits ein Vorteil sein, da durch Auskünfte seine Kreditwürdigkeit schnell zu beweisen ist. ARAG Experten weisen allerdings auch auf mögliche unangenehme Konsequenzen hin. So kann z. B. eine vergessene Handyrechnung unter Umständen dazu führen, dass man kein Konto mehr eröffnen kann, keine Wohnung findet oder keinen Versicherungsvertrag bekommt, weil sich die Unternehmen bei der Schufa nach der Zahlungsmoral des potenziellen Kunden erkundigen. Nachdem zwei Mahnungen verschickt worden sind, kann es zu einem Schufa-Eintrag kommen.

Wie erfahre ich, was gespeichert wurde?
Wer wissen will, welche persönlichen Daten die Schufa gespeichert hat und wer wann zu welchem Zweck Informationen zur Person angefragt hat, kann Einsicht in die gespeicherten Daten verlangen. Die Schufa ist verpflichtet, jedem Antragsteller einmal jährlich auf Nachfrage kostenlos eine Schufa-Selbstauskunft (https://www.meineschufa.de/de/datenkopie?etcc_cmp=schufa.de&etcc_med=%20Link/Referrer-schufa.de&et_cmp_seg5=themenportal&et_cmp_seg4=dako) zu erteilen. In der Auskunft sind alle Einträge mit Erklärungen zu einzelnen Berechnungsmethoden enthalten. So können Verbraucher erkennen, ob die Daten falsch, unvollständig oder veraltet sind und diese Einträge der Schufa melden. Bei Korrekturwünschen kann es helfen, entsprechende Nachweise mitzuschicken.

Was ist Scoring?
Entscheidend sind nach Auskunft der ARAG Experten die so genannten Score-Werte. Sie gehen weit über die üblichen Informationen zum Bestand von Konten oder Kreditkarten hinaus. Darin enthalten sind soziodemografische Daten, wie etwa Wohnadresse oder die Dauer von Mietverhältnissen. Wer demnach oft die Bank oder Wohnung wechselt oder eben mal vergisst, dass die Handyrechnung bereits angemahnt war, kann trotz ansonsten guter Bonität schnell einen schlechten Score erreichen. Und das kann dazu führen, dass Kredite nicht oder nur teuer vergeben werden oder der Zahnarzt nur gegen Vorkasse zum Bohrer greift. Andererseits kann ein Immobilienkredit sich positiv auf den Score auswirken, weil Kreditnehmer das Vertrauen der kreditgebenden Bank genießen.

Auskunft darüber, wie genau die Schufa eine Kreditwürdigkeit berechnet hat, muss übrigens nicht erteilt werden. Die Scoreformel bleibt als Geschäftsgeheimnis geschützt (Bundesgerichtshof, Az.: VI ZR 156/13).

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Jennifer Kallweit
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
www.ARAG.de

AGB: Das Buch mit sieben Siegeln

ARAG Experte Tobias Klingelhöfer gibt nützliche Tipps zum Lesen von AGB

AGB: Das Buch mit sieben Siegeln

Sie führen eine Existenz zwischen Desinteresse und Ignoranz. Künstlich kleingehalten, extrem verkorkst und meist im Hintergrund. Wären sie nicht da, würde es niemandem auffallen. Dabei sind sie so immens wichtig. Denn es sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kurz AGB, die bei Verträgen entscheidend sind. Ob Mobilfunkvertrag, Reise-Unterkunft oder Konzertticket – wer einen Vertrag schließt, kommt am Kleingedruckten nicht vorbei. Und deshalb verrät ARAG Experte Tobias Klingelhöfer anlässlich des Weltverbrauchertages, wie man sie liest und was es mit der Kündigung per Mausklick auf sich hat.

Was genau sind eigentlich Allgemeine Geschäftsbedingungen?
Tobias Klingelhöfer: Allgemeine Geschäftsbedingungen, meist als AGB bezeichnet, enthalten typischerweise Regelungen zu einem Vertrag. Darin werden die Vertragsbedingungen definiert, wie z. B. Lieferbedingungen, Zahlungsmodalitäten, Stornierungsmöglichkeiten oder Gewährleistungen. Sie sollen Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen und Kunden oder Geschäftspartnern regeln und letztendlich Missverständnisse und Konflikte vermeiden.

Gibt es bestimmte Vorgaben für AGB?
Tobias Klingelhöfer: Ja, davon gibt es sogar eine ganze Menge. Und sie können je nach Land und Rechtsordnung sehr unterschiedlich sein. Es kann sogar sein, dass mehrere AGB gleichzeitig gelten. Beispielsweise, wenn man einen Mietwagen in Spanien über ein deutsches Online-Portal bucht. Für Deutschland gilt beispielsweise: AGB müssen grundsätzlich den gesetzlichen Bestimmungen nach Paragraf 305, Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) entsprechen. Zudem gilt das Transparenzgebot: Sie müssen für Kunden oder Geschäftspartner transparent und verständlich sein. Sind Klauseln unverständlich oder unklar formuliert, sind sie unwirksam. Darüber hinaus dürfen AGB Kunden nicht unangemessen benachteiligen. Klauseln, die gegen das Gesetz oder die guten Sitten verstoßen, sind ebenfalls unwirksam. Und es gilt die sogenannte Individualabrede. Das heißt, die AGB gelten nur dann, wenn sie ausdrücklich in den Vertrag einbezogen werden. Wenn der Kunde oder Geschäftspartner individuelle Vertragsbedingungen ausgehandelt hat, gelten diese anstelle der AGB. Bei Vertragsschluss müssen sie ausgehändigt werden oder es muss eine Möglichkeit zum Einsehen und Herunterladen auf der Homepage des Unternehmens geben.

Ist es wirklich nötig, vor Vertragsschluss alle AGB durchzulesen?
Tobias Klingelhöfer: Der Jurist in mir sagt dazu ganz klar: „Ja“. Aber der Verbraucher in mir weiß natürlich, dass es nicht gerade die spannendste Lektüre ist. Dennoch rate ich: Je höher die Kosten oder der Preis, um die es im Vertrag geht, desto genauer sollte man die AGB lesen. Zumindest sollte man sich aber die wichtigsten Punkte für einen eventuellen Streitfall ansehen, wie beispielsweise bei einer Reise die Stornobedingungen, bei einem Mobilfunkvertrag die Laufzeit oder beim Kauf eines elektronischen Gerätes die Gewährleistung. Weitere wichtige Schlagworte, nach denen man in den AGB Ausschau halten und einen genaueren Blick werfen sollte, sind z. B. Kosten, Kündigung, Widerruf, Zahlungsbedingungen oder Mangel.

Was ist, wenn sich AGB plötzlich ändern?
Tobias Klingelhöfer: Auch wenn Änderungen der AGB als einseitige Vertragsänderung gelten und daher eigentlich ungültig sind, werden sie in der Praxis doch ab und zu angepasst oder ergänzt. Auf bereits geschlossene Verträge hat das aber keine Auswirkung, hier gelten weiterhin die AGB, die zu Vertragsschluss gegolten haben. Ich empfehle daher, sich die gültige AGB-Version möglichst auf dem Rechner zu speichern. Dann kann man im Zweifel auch besser vergleichen, ob und welche Passagen hinzugekommen sind. Dazu noch ein Tipp: Am besten die alte und neue Version nebeneinanderlegen, dann kann man optisch vielleicht schon Ergänzungen oder Änderungen darin erkennen. Bei laufenden Verträgen, wie beispielsweise bei Bankgeschäften müssen Kunden einer Änderung der AGB aktiv zustimmen. Wenn sie ablehnen oder sich dazu ausschweigen, kann der Vertrag gekündigt werden.

Apropos Kündigung: Muss es nicht seit Kurzem für Verträge, die online geschlossen werden, einen Kündigungsbutton geben?
Tobias Klingelhöfer: Ja, das stimmt. Die Kündigung per Mausklick. Seit Juli 2022 müssen Unternehmen – egal ob aus dem In- oder Ausland – für Kunden in Deutschland einen Kündigungsbutton auf der Homepage haben. Er muss leicht zu finden und eindeutig beschriftet sein. Aber nicht alle Unternehmen halten sich daran.

Wie muss eine richtige Kündigung denn aussehen?
Tobias Klingelhöfer: Für die Kündigung von Online-Verträgen, z. B. für den Streaming-Dienst, genügt meist eine E-Mail, die gut aufbewahrt werden sollte. Doch auch hier empfehle ich einen Blick in die AGB. Manche sehen vor, dass die Kündigung eigenhändig unterschrieben sein muss. Wenn das der Fall ist und die Kündigung per Post verschickt wird, sollte man das Geld für ein Einschreiben ausgeben. So hat man einen Nachweis über die Zustellung. Wichtig für die Frist ist hierbei auch noch, dass die Postlaufzeit einkalkuliert werden muss. Die Kündigung muss rechtzeitig beim Unternehmen ankommen, um wirksam zu sein. Ob per Mail oder Post, muss die Kündigung den Namen, die Adresse, Kunden- oder Vertragsnummer und das Kündigungsdatum enthalten. Hier empfehle ich die Formulierung „Zum nächstmöglichen Zeitpunkt“. Abschließend sollten Kunden um eine Kündigungsbestätigung bitten. Die Post- bzw. Mailadresse, an die die Kündigung gerichtet werden muss, sollte in den AGB zu finden sein.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Jennifer Kallweit
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
www.ARAG.de

Der Partner als Fels in der Brandung

ARAG Experte Tobias Klingelhöfer informiert über das neue Notvertretungsrecht

Der Partner als Fels in der Brandung

Ein tragischer Unfall, eine tückische Krankheit, ein Organ, was nicht mitspielt – manchmal geht es ganz schnell und ein eben noch gesunder Mensch ist plötzlich handlungs- oder entscheidungsunfähig. Wer aber trifft in solch einem akuten Fall medizinische Entscheidungen? Der gesunde Ehepartner durfte bislang nur handeln, wenn eine schriftliche Vollmacht vorlag. Das hat sich seit 1. Januar 2023 mit dem Notvertretungsrecht geändert. Durch die Gesetzesreform dürfen sich Eheleute und eheliche Lebenspartner seither im Notfall automatisch bei Fragen der Gesundheitssorge vertreten. ARAG Experte Tobias Klingelhöfer erklärt, was das neue Gesetz für Ehepaare bedeutet.

Was bedeutet das neue Gesetz für Ehepaare?
Tobias Klingelhöfer: Wenn ein Ehepartner plötzlich erkrankte und es keine Vorsorgevollmacht gab, musste bisher im schlimmsten Fall das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer für den erkrankten Patienten bestellen, um medizinische Entscheidungen treffen zu können. Oder aber die Betroffenen handelten in einer gesetzlichen Grauzone. Der Paragraf 1358 (https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1358.html) im Bürgerlichen Gesetzbuch regelt nun ganz klar die Befugnisse von Ehegatten und ehelichen Lebenspartnern in medizinischen Notfällen. Seit Anfang des Jahres kann ein Ehepartner unter bestimmten Voraussetzungen Entscheidungen der Gesundheitssorge für den anderen Ehegatten treffen, wenn dieser durch Krankheit oder Unfall handlungs- oder entscheidungsunfähig ist. Für Behörden- oder Bankangelegenheiten gilt das Notvertretungsrecht hingegen nicht. Damit die Notvertretung greift, muss ein Arzt schriftlich bestätigen, dass der Patient nicht mehr in der Lage ist, die eigenen medizinischen Angelegenheiten selbst zu regeln.

Welche konkreten Befugnisse bekommen Ehegatten?
Tobias Klingelhöfer: Konkret bedeutet das, dass der gesunde Partner in medizinische Behandlungen, in Untersuchungen, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt. Oder er untersagt sie. Der Ehegatte darf für seinen erkrankten Ehepartner auch Pflegegrad, Kurzzeitpflege oder Reha-Maßnahmen beantragen. Der gesunde Partner darf sogar über freiheitsentziehende Maßnahmen, wie z. B. ein Bettgitter, entscheiden. Dies allerdings begrenzt auf maximal sechs Wochen. Zudem entbindet das Notvertretungsrecht von der ärztlichen Schweigepflicht, sodass der Ehegatte die ärztliche Aufklärung des behandelnden Arztes entgegennehmen und auf Wunsch die Krankenunterlagen des Partners einsehen darf.

Wie wird verhindert, dass gesunde Partner ihre Vertretungsvollmacht ausnutzen?
Tobias Klingelhöfer: Das gegenseitige Vertretungsrecht hat eng gesteckte Grenzen und es sind eine ganze Reihe von Schutzmechanismen vorgesehen, die vor Missbrauch schützen sollen. So gilt es z. B. nicht für getrenntlebende Ehepaare. Darüber hinaus ist die Notvertretung auf maximal sechs Monate begrenzt. Ist der Erkrankte nach einem halben Jahr noch nicht wieder in der Lage, selbst zu entscheiden, wird eine Betreuung durch das Gericht eingerichtet. Verlängerbar ist die Notvertretung nicht.

Hat der Patient vorher einen anderen Willen geäußert, in einer Vorsorgevollmacht eine andere Person mit der Gesundheitssorge bevollmächtigt oder dafür ein Betreuer bestellt ist, gibt es keine Notfallvertretung durch den Ehepartner.

Einmal Vertretung, immer Vertretung?
Tobias Klingelhöfer: Nein. Man ist dem neuen Gesetz nicht ausgeliefert. Allerdings muss man nun aktiv werden, wenn man nicht möchte, dass der Ehegatte in medizinischen Notfällen entscheidet. Dann muss dem Vertretungsrecht ausdrücklich widersprochen werden. Ich kann nur empfehlen, einen solchen Widerspruch schriftlich festzuhalten und auch dem Hausarzt eine Kopie zu überlassen. Ist dieser informiert, gilt das Notvertretungsrecht nicht. Dann wäre es allerdings ratsam, wenn es eine andere Vollmacht gibt – z. B. eine Vorsorgevollmacht (https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/privatrechtsschutz/vorsorgevollmacht/) oder eine Patientenverfügung (https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/privatrechtsschutz/patientenverfuegung/).

Wie können sich unverheiratete Paare absichern?
Tobias Klingelhöfer: Richtig, die gegenseitige Vertretungsberechtigung gilt nicht für unverheiratete Paare. Daher ist für sie eine Vorsorgevollmacht oder eine Patientenverfügung umso wichtiger. Der Vorteil dieser beiden Dokumente ist, dass sie individueller formuliert werden können, zeitlich unbegrenzt sind und bei Bedarf auch Bereiche regeln, die über medizinische Notfälle hinausgehen.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/ehe-und-familie/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Jennifer Kallweit
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
Jennifer.Kallweit@ARAG.de
www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
cw@klaarkiming-kommunikation.de
www.ARAG.de

Wenn am Jahresende noch Urlaub übrig ist

ARAG Experte Tobias Klingelhöfer über Resturlaub und Überstunden

Wenn am Jahresende noch Urlaub übrig ist

Die Urlaubsansprüche von Arbeitnehmern sind im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) genauestens geregelt. Seit einigen Jahren ist auch der Resturlaub aus dem Vorjahr geschützt und darf nicht mehr automatisch verfallen. Was genau gilt und welche Ausnahmen es gibt, erklärt ARAG Experte Tobias Klingelhöfer.

Wie viel bezahlter Jahresurlaub steht Arbeitnehmern zu?
Tobias Klingelhöfer: Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf vier Wochen bezahlten Erholungsurlaub im Jahr. Das sind bei einer Sechs-Tage-Woche 24 Werktage pro Kalenderjahr und bei einer 5-Tage-Woche erhalten Arbeitnehmer 20 Arbeitstage Urlaub.

Was geschieht mit Urlaubstagen, die am Ende des Jahres noch übrig sind?
Tobias Klingelhöfer: Nach Möglichkeit sollte der Jahresurlaub im laufenden Kalender genommen werden, denn er ist ja dazu da, dass sich Arbeitnehmer erholen. Wenn es aber dringende persönliche oder betriebliche Gründe gab, weshalb der Urlaub nicht vollständig genommen werden konnte, darf der Resturlaub bis zum 31. März ins Folgejahr mitgenommen werden. Diese Tage werden dann zum neuen Jahresurlaub hinzugezählt.

Können restliche Urlaubstage verfallen?
Tobias Klingelhöfer: Seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vor einigen Jahren (Az.: C 619/16 und C 684/16) dürfen Urlaubsansprüche am Jahresende nicht mehr automatisch verfallen, wenn Arbeitnehmer nicht alle Tage ausgeschöpft haben. Es liegt seither in der Verantwortung von Arbeitgebern, ihre Mitarbeiter explizit und nachweislich darauf hinzuweisen, dass nicht genutzte Urlaubstage am Jahresende verfallen. Gleichzeitig müssen sie ihren Mitarbeitern natürlich auch die Möglichkeit einräumen, die restlichen Urlaubstage im laufenden Kalenderjahr zu nehmen. Erst dann kann der Resturlaub verfallen. Kurz vor Weihnachten soll es allerdings eine Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichtes darüber geben, ob Resturlaub gar nicht mehr verjähren darf. Das könnte sogar rückwirkend der Fall sein, so dass Arbeitnehmer noch Anspruch auf jahrealten Urlaub haben.

Müssen nicht genommene Urlaubtage ausgezahlt werden?
Tobias Klingelhöfer: Grundsätzlich gilt, dass Resturlaub nicht finanziell abgegolten werden darf. Denn es soll ja verhindert werden, dass Arbeitnehmer durch finanzielle Anreize auf ihren Erholungsurlaub verzichten. Wer sich seinen Resturlaub auszahlen lassen möchte, hat beispielsweise dann einen Anspruch darauf, wenn er aus dem Unternehmen ausscheidet und noch alten Urlaub übrig hat. Dann spricht man von Urlaubsabgeltung.

Was geschieht mit Überstunden am Jahresende?
Tobias Klingelhöfer: Überstunden (https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/arbeitsrechtsschutz/ueberstunden-auszahlen/#Verjaehrung-Kuendigung-und-Versteuerung) verfallen in der Regel erst nach drei Jahren. Es gibt allerdings keine gesetzliche Regelung darüber, bis wann Überstunden abgebaut oder bezahlt werden müssen. Durch entsprechende Klauseln in Arbeits- oder Tarifverträgen kann der Anspruchszeitraum auf bis zu drei Monate verkürzt werden. Im Normalfall müssen Arbeitgeber Überstunden vergüten. Oft ziehen es Arbeitgeber aber vor, die Überstunden ihrer Angestellten durch einen sogenannten „Freizeitausgleich“ abzubauen. Der muss allerdings vertraglich festgehalten sein, damit er rechtsgültig ist. Steht im Arbeitsvertrag eine Klausel, die den Abbau von Überstunden durch Freizeitausgleich untersagt, dann bleibt dem Chef nichts anderes übrig, als für geleistete Überstunden zu bezahlen.

Haben Arbeitnehmer ein Recht auf halbe Urlaubstage?
Tobias Klingelhöfer: Arbeitgeber sind nicht dazu verpflichtet halbe Urlaubstage zu gewähren, auch wenn sie grundsätzlich Urlaubswünsche ihrer Arbeitnehmer berücksichtigen müssen. In einem konkreten Fall hatte ein Arbeitnehmer über viele Jahre durchschnittlich zehn halbe Urlaubstage pro Jahr gewährt bekommen, um seiner Familie bei der Weinernte zu helfen. Doch irgendwann genehmigte der Chef nur noch maximal sechs halbe Urlaubstage im Jahr. Der Arbeitnehmer klagte mit dem Argument, dass es von Beginn an diese Regelung gegeben habe, wodurch eine betriebliche Übung entstanden sei. Doch davon ist erst die Rede, wenn alle Betriebsangehörigen oder zumindest eine große Gruppe der Arbeitnehmer davon Gebrauch machen (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Az.: 4 Sa 73/18).

Weitere interessante Informationen zum Bundesurlaubsgesetz unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/4062/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Jennifer Kallweit
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
Jennifer.Kallweit@ARAG.de
www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
cw@klaarkiming-kommunikation.de
www.ARAG.de

gbo datacomp startet Beratungskampagne: bisoftPZE erleichtert verpflichtende Arbeitszeiterfassung

Mittelständische Unternehmen brauchen smarte Lösungen zur einfachen Umsetzung des EuGH-Urteils vom Bundesarbeitsgericht, deshalb intensiviert gbo datacomp die erfolgreiche Beratungskampagne.

gbo datacomp startet Beratungskampagne: bisoftPZE erleichtert verpflichtende Arbeitszeiterfassung

bisoftPZE – die Personalzeiterfassung von gbo datacomp (Screenshot: gbo datacomp)

Augsburg, den 23.11.22 „Bereits seit Mitte September müssen Arbeitszeiten systematisch erfasst werden. Für die Arbeitgeber gibt es hier keinen Handlungsspielraum mehr“, beginnt Michael Möller, Geschäftsführer von gbo datacomp.

Das EuGH-Urteil sieht verpflichtend ein nachvollziehbares und fälschungssicheres System vor. Doch gerade davor schrecken viele Mittelständler zurück. Sie vermuten einen großen bürokratischen Aufwand bei der Umsetzung. „Das muss nicht sein. In der Praxis lassen sich die Anforderungen mit smarten Lösungen einfach und komfortabel umsetzen“, erläutert Möller. Um den Kunden die Angst zu nehmen, informiert gbo datacomp seit einigen Wochen in regelmäßigen Abständen über die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben. Schließlich liegt der endgültige rechtliche Rahmen bereits seit Mitte September vor. Die Unternehmen müssen zügiger an der Umsetzung arbeiten, sonst besteht das Risiko behördlicher Anordnungen oder Bußgelder drohen.

Deshalb setzt der MES-Experte gbo datacomp auf seine kompakte Lösung bisoftPZE. Diese ist einfach zu handhaben und als moderne Zeiterfassung etabliert. Die erfassten Daten liefern die Grundlage für die interne Abrechnung. Die Kalkulation von Produkt- und Prozesskosten, Arbeitsaufwand und Dienstleistungen sowie Kommen- und Gehen-Meldungen werden erfasst. Der moderne Look & Feel ist nutzerorientiert gestaltet und erleichtert die Anwendung, ohne großen Schulungsaufwand.

Ebenso werden Pausenzeiten automatisch abgezogen sowie Homeoffice Regelungen im System ganzheitlich abgebildet. Die Bedienung ist intuitiv. Sämtliche Arbeitszeit- sowie Abrechnungsmodelle sind individuell einstellbar und Anbindungen zu allen gängigen Lohn- und Gehaltsabrechnungssystemen sind vorhanden. bisoftPZE wird zentral, dezentral oder auch cloudbasiert eingesetzt. Die Mitarbeiter können ihre Zeitbuchungen auch via Smartphone und/oder Webbrowser vornehmen.

Mit bisoftPZE schaffen sich Unternehmen in kürzester Zeit eine umfassende Transparenz und damit die Umsetzung einer rechtskonformen Zeiterfassung. Gleichzeitig ermöglicht die digitale Zeiterfassung auch die Substitution papierbasierter Prozesse (Urlaubsantrag). Ein Feedback erfolgt zeitnah. Aufgelaufene Überstunden und Mehrarbeit sind jederzeit ersichtlich. Durch den digitalen Fehlzeitenworkflow profitieren sowohl Mitarbeiter als auch Vorgesetzte von insgesamt deutlich schlankeren Abläufen und schnellerer Information. „Diese Features sind nicht allen Interessenten und Kunden bekannt, deshalb haben wir uns zu dieser Aufklärungs- und Informationskampagne entschlossen“, erläutert Möller.

„Das Bundesarbeitsgericht hat rechtlich fixiert, dass eine transparente Zeiterfassung umgesetzt werden muss, die sowohl Abrechnungen als auch Planungen für die Unternehmen deutlich erleichtert. Wenn wir von Smart Factory und Industrie 4.0 sprechen, gehört dies auf jeden Fall dazu“, schließt Möller, der sich für bisoftPZE auch unter dem Aspekt der Flexibilität stark macht.

gbo datacomp gilt als Ideengeber der ersten Stunde im Bereich MES-Lösungen für mittelständische Produktionsunternehmen. Der Full-Service-Dienstleister verfügt über mehr als 30 Jahre Projekterfahrung im Produktionsumfeld des Mittelstandes. An fünf Standorten werden die Anforderungen der Kunden auf der Basis von Standardmodulen den Kundenbedürfnissen angepasst. Neben seiner modularen MES-Lösung bisoftMES solutions bietet der MES-Experte kundenindividuelles Consulting. Von der Einführung, über die Anlagenintegration bis hin zur praktischen Umsetzung von MES-Lösungen realisiert das mittelständische Softwarehaus alles aus einer Hand. Die ausgesuchte Branchenkompetenz spricht für sich. Derzeit betreut gbo datacomp weltweit mehr als 900 Systemlösungen mit über 20.000 Usern und mehr als 100.000 angeschlossenen Maschinen/Anlagen.

Firmenkontakt
gbo datacomp GmbH
Dr. Christine Lötters
Schertlinstr. 12a
86159 Augsburg
+49 821 597010
marketing@gbo-datacomp.de
http://www.gbo-datacomp.de

Pressekontakt
SCL – Strategy Communication Lötters
Dr. Christine Lötters
Zur Marterkapelle 30
53127 Bonn
+49 171 48 11 803
marketing@gbo-datacomp.de
http://www.sc-loetters.de

Silvana Alves – Erschaffe Dich neu!

Silvana Alves - Erschaffe Dich neu!

Menschen gehen oft in Gespräche, die überhaupt nicht so ablaufen, wie sie diese in ihren Gedanken vorher bereits mehrere Male geübt haben. Zahlreiche Floskeln wurden durchgespielt und sie denken, dass sie auf jeden Einwand, der entgegengebracht wird, die perfekte Antwort parat haben. Es läuft jedoch komplett anders als erwartet. Doch warum ist das so? Silvana Alves ist Therapeutin und hat eine eigene Praxis in Rosenheim. Sie bildet sich fortwährend im Bereich der Neurowissenschaften weiter. Ihre Neugier, wie Gehirn, Emotion und Verhalten zusammenkommen, ist ihr dabei immer ihre Triebfeder gewesen.

Mit Studien und Ausbildungen im Bereich Psychotherapie, Verhaltenstherapie, positiven Psychologie, Hypnose und Gesprächstherapie war sie immer auf der Suche nach der Antwort auf die Frage: „Was macht Menschen wirklich glücklich?“. Dabei hat sie sich die Neurowissenschaften und die Quantenphysik zunutze gemacht.

Silvana Alves ist überzeugt: „Es sind die inneren Stimmen, die Menschen blockieren“.

Think positiv! Silvana Alves erklärt, warum es von Innen kommen muss

Der Alltag sorgt oftmals dafür, dass sich Menschen ausgebrannt und sinnlos fühlen. Die häufig unnötigen Aufgaben, die Tag für Tag abgearbeitet werden müssen, sorgen für ein Mindset, dass eine Botschaft mitteilt: „Du bist gefangen und kommst nicht heraus!“ Gerade deswegen ist es wichtig, seinen Fokus neu auszurichten und die Gedanken, die den Fokus auf Trübsal und Depression legen, hinter sich zu lassen. Bereits Albert Einstein sagte, dass es Wahnsinn ist, jeden Tag das Gleiche zu tun, aber ein anderes Ergebnis zu erwarten. Oftmals vergessen Betroffene, die von ihrer inneren Stimme negative Gefühle vermittelt bekommen, dass sie diese Emotionen auch nach außen tragen. Die Umwelt, in der sich jedes Individuum befindet, nimmt ohne Rücksicht auf Verluste wahr, was im Innersten vor sich geht. Wer sich seine Lebensfreude, Glück und Leichtigkeit zurückwünscht, die er vor langer Zeit gespürt hat, muss also damit anfangen, seine Seele zu reparieren.

Das Coaching von Silvana Alves hilft, wieder den eigenen Weg zu finden

Altlasten, die viele Menschen mit sich herumtragen, wirken sich negativ auf die Umgebung und die Personen aus, mit denen sie sich umgeben. Somit nimmt der Umkreis unbewusst das negative Gefühl wahr, welches sie in sich spüren und reagieren darauf ebenfalls mit Unmut oder Unsicherheit. Gerade in beruflichen Situationen kann das zu einem großen Problem werden. Sätze wie „Ich muss noch eine Nacht darüber schlafen“ oder „Ich muss mit meinem Partner noch einmal darüber sprechen“ sind dann an der Tagesordnung und sorgen für leere Bankkonten und noch mehr Frust. In bereits über 30 Jahren durfte Silvana Alves schon sehr viele Personen begleiten, diese Altlasten zu erkennen und gegen diese effektiv vorzugehen. Hierfür bietet sie ein 45-minütiges Strategiegespräch (https://www.lebensglueck-fuer-unternehmer.com/go-coach) an, welches für die gemeinsame Analyse dieser inneren Geister dient. Hierfür erstellte sie sogar eine Facebook-Gruppe, in der sich Gleichgesinnte austauschen können. Ihre Facebook-Seite (https://www.facebook.com/Lebensglueck.Expertin/), LinkedIn (https://www.linkedin.com/in/silvana-alves-3b5ab0186/?originalSubdomain=de) sowie ihre Homepage geben ebenfalls einen erweiterten Blick in ihre tägliche Arbeit mit ihren Coachees, welche sie mit ihrem YouTube-Kanal (https://www.youtube.com/channel/UCElXxv97BpooR-3vfdr6x5g) auch audiovisuell unterstreicht.
Über dieses Video (https://www.lebensglueck-fuer-unternehmer.com/go-coach) erklärt Silvana Alves, wie mehr Abschlüsse durch ein angenehmes Gefühl beim Verkaufsgespräch erreicht werden können.

Silvana Alves: Nach dem Coaching ist vor einem neuen Leben

Bereits zahlreiche Beispiele haben gezeigt, dass durch das Coaching mit Silvana Alves eine erhebliche Besserung der eigenen Wahrnehmung eintritt. Neben einem effektiveren Bewusstsein für sich selbst erfahren die Klient:innen, wie sie das innere Gefühl im Wesentlichen verbessern und somit wieder entspannt und ohne Druck leben können. Somit ist gewährleistet, dass langfristige Verbesserung eintritt und auch andere Menschen diese positive Veränderung wahrnehmen. In der Konsequenz ist es ihnen möglich, in ein neues Leben zu starten, das sie sich bereits so lange gewünscht haben.

Silvana Alves ist Therapeutin. Ihre Wurzeln liegen im Bereich der Psycho- und Verhaltenstherapie. Seit 25 Jahren bildet sie sich ununterbrochen in Bereichen der Neurowissenschaften, positiven Psychologie und Gesprächstherapie fort, um ihren Klienten eine der bestmöglichen Transformationen in ihrer eigenen Praxis in Rosenheim zu bieten. 2016 entwickelte sie Online-Programme wie „Success Advantage“ und „VIP Happy Masterclass“ für UnternehmerInnen, Coaches und Experten, die nach mehr Erfolg, innerer Freiheit und Leichtigkeit in ihrem Alltag und Berufsleben streben und dies, dank Silvana Alves einzigartigen Kombination aus Fähigkeiten, auch zu erreichen.

Firmenkontakt
Silvana Alves
Silvana Alves
Salinstr. 11a
83022 Rosenheim
+49 (0) 172 8106442
info@silvana-alves.com

Silvana Alves

Pressekontakt
The Way of Business TV
Marina Baldus
Bergstr. 4
57647 Enspel
02661 2094639
redaktion@thewayofbusiness.tv
https://www.thewayofbusiness.tv

Wer kümmert sich im Alter?

ARAG Experte Tobias Klingelhöfer über eine Branche mit vielen Herausforderungen

Wer kümmert sich im Alter?

Mehr als vier Millionen Pflegebedürftige gibt es laut Statistischem Bundesamt in Deutschland, Tendenz aufgrund der höheren Lebenserwartung und besseren medizinischen Versorgung steigend. Damit wächst auch der Bedarf an Pflegepersonal und Pflegefachkräften. Gleichzeitig ist spätestens seit Ausbruch der Corona-Pandemie klar geworden, dass gerade in dieser Branche ein eklatanter Fachkräftemangel herrscht. Zudem wird Pflege immer teurer, so dass immer weniger Pflegebedürftige die Kosten alleine stemmen können. Der Staat muss immer häufiger helfen. ARAG Experte Tobias Klingelhöfer beleuchtet die prekäre Lage.

Wie viele Arbeitskräfte fehlen in der Branche?
Tobias Klingelhöfer: Das Personal in den Pflegeeinrichtungen ist laut Statistischem Bundesamt größtenteils weiblich und überwiegend teilzeitbeschäftigt. Zurzeit arbeiten rund 1,2 Million (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/pflegemindestlohn.html)en Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen, für die der Mindestlohn relevant ist. Davon ist knapp eine halbe Million (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/pflegemindestlohn.html) in Krankenhäusern in der Pflege tätig. Das sind zwar 18 Prozent mehr als noch vor zehn Jahren, aber das Institut der deutschen Wirtschaft in Köln warnt, dass allein in der stationären Versorgung bis 2035 über 300.000 Pflegekräfte fehlen könnten.

Was verdienen Pflegekräfte?
Tobias Klingelhöfer: Harte Arbeitsbedingungen, wenig Gehalt, fehlende Anerkennung – kaum einer will den Pflegejob machen. Daher werden auf Empfehlung der Pflegekommission die Mindestlöhne (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/pflegemindestlohn.html) für Beschäftigte in der Pflegebranche seit Anfang des Jahres schrittweise erhöht: Nach einer ersten Erhöhung im April, wurden die Mindestlöhne im September noch einmal erhöht. Für Hilfskräfte liegt der Stundenlohn seitdem bei 13,70 Euro, bei qualifizierten Pflegehilfskräften wurde der Stundenlohn auf 14,60 Euro angehoben und Pflegefachkräfte erhalten jetzt 17,10 Euro pro Stunde. Weitere Erhöhungen sind für den 1. Mai und den 1. Dezember 2023 vorgesehen. Der Pflegemindestlohn gilt übrigens nicht für Privathaushalte, hier muss lediglich der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von derzeit 10,45 Euro brutto pro Stunde, und ab Oktober 12 Euro, gezahlt werden.

Gibt es weitere Verbesserungen für Pflegekräfte?
Tobias Klingelhöfer: Die gibt es. Es gibt mehr Urlaub. Der gesetzliche Mindesturlaub wird sich für die betroffenen Arbeitnehmer erhöhen – bei einer Fünf-Tage-Woche für das Jahr 2022 um sieben Tage und für die Jahre 2023 und 2024 jeweils um neun Tage. Der Anspruch entsteht jedoch nicht, wenn dem Arbeitnehmer bereits nach anderen Regelungen, zum Beispiel geltende Tarifverträge, bezahlter Erholungsurlaub zusteht.

Wie sieht es mit den Kosten für die Pflege aus? Wer kann sich das leisten?
Tobias Klingelhöfer: Leider immer weniger Menschen. Die Inflation, die steigenden Kosten für Energie und Lebenshaltung und nicht zuletzt die neuen Mindestlöhne in der Pflege haben natürlich Auswirkungen. Und wenn die Patienten das nicht mehr aus eigenen Mitteln schaffen, muss das Sozialamt einen Teil der Pflegekosten übernehmen.

Was ist mit den Entlastungen aus der jüngsten Pflegereform?
Tobias Klingelhöfer: Je nach Aufenthaltsdauer im Pflegeheim beteiligen sich die Pflegekassen an den Pflegekosten. Dabei gilt: Je länger der Aufenthalt, desto höher die Entlastung der Pflegebedürftigen. Umgekehrt könnte man also sagen, dass Pflegebedürftige, die nur kurz in einem Pflegeheim unterkommen, kaum profitieren. Wer bis zu einem Jahr in einem Pflegeheim lebt, bekommt einen Zuschlag von fünf Prozent. Der ist bei den gleichzeitig steigenden Kosten aber schnell aufgezehrt und verpufft. Bei einem bis zu zweijährigen Aufenthalt liegt der Zuschlag bei 25 Prozent, ab 24 Monate auf 45 Prozent und Pflegebedürftige, die länger als drei Jahre in einer Pflegeeinrichtung leben, erhalten einen Zuschuss von 70 Prozent. Dann ist der Entlastungseffekt natürlich am deutlichsten spürbar.

Eines möchte ich noch anfügen: Die Zuschüsse im Rahmen der Pflegereform gibt es nicht auf alle anfallenden Kosten der Pflege. Nicht abgedeckt sind Eigenanteile für Unterkunft, tägliche Verpflegung und Investitionskosten der Einrichtung. Um diese Kosten abzufangen, könnte sich eine private Pflegeversicherung lohnen.

Wo können sich Angehörige über dieses weitgefasste Thema informieren?
Tobias Klingelhöfer: Ich empfehle das Pflegetelefon (030 – 20 17 91 31) oder die Webseite „wege-zur-pflege“ (https://www.wege-zur-pflege.de/start) des Bundesfamilienministeriums. Es richtet sich an pflegende Angehörige, Pflegebedürftige, aber auch Arbeitgeber und das Umfeld von pflegenden Angehörigen. Seit einigen Jahren bietet es auch vertrauliche und anonyme Hilfestellung in kritischen belastenden Situationen. Einen Überblick über die Pflegestufen, zu den unterschiedlichen Unterbringungsmöglichkeiten von Pflegebedürftigen oder auch zur Pflege zu Hause finden Betroffene auch auf der ARAG Homepage (https://www.arag.de/pflegezusatzversicherung/pflege-von-angehoerigen/).

Der ARAG Krankenversicherungsexperte Tobias Tamm erklärt im Video (https://www.youtube.com/watch?v=4Ewe3z3qRh8), was sich nach der Pflegereform bei den Pflegekosten im Heim ändert.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.600 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,0 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Jennifer Kallweit
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
Jennifer.Kallweit@ARAG.de
www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
cw@klaarkiming-kommunikation.de
www.ARAG.de

Echte Digitalpioniere der Büromaterial-Beschaffung: Viking/Office Depot baut seit 2001 auf simple system

Echte Digitalpioniere der Büromaterial-Beschaffung: Viking/Office Depot baut seit 2001 auf simple system

(Bildquelle: @Office Depot)

Die Office Depot Deutschland GmbH, unter der die Firma Viking seit 1990 als Anbieter von Bürobedarfsartikeln und -dienstleistungen operiert, ist seit vielen Jahren der führende Experte für Arbeitsplatzlösungen und Büromaterial-Lieferant bei der eProcurement Plattform simple system (https://www.simplesystem.com) – eine Erfolgsgeschichte, die schon im Jahr 2001 begann und bis heute anhält.

Viking (https://www.viking.de)hat sich zum Ziel gesetzt, seine Kunden mit Produkten und Lösungen zu beliefern, die deren Unternehmen noch erfolgreicher machen. Die RAJA Group, unter der die Firma Viking seit 2021 operiert und die in 19 europäischen Ländern mit 3.000 Mitarbeitern vertreten ist, ist Europas führender Händler für Verpackungen und ein wichtiger Akteur auf dem Markt für Büroartikel und -möbel. Im August 2021 hat die RAJA Group das operative Geschäft von Viking und Office Depot Europe übernommen und unter der Marke Viking einheitlich gebündelt. Viking/Office Depot ist seit 2001 fester Bestandteil von simple system und damit auf der Plattform einer der Hauptlieferanten von Büromaterialien. In Deutschland agiert Viking derzeit unter zwei Marken innerhalb zwei Channels der Plattform: dem Partnermarktplatz (mit Office Depot), in dem jeder Kunde ein eigenes Sortiment mit individuell verhandelten Preisen hat und daraus bestellen kann und dem offenen Marktplatz (mit Viking by RAJA Group) über den Rand- und Einmalbedarfe bei neuen Lieferanten, mit denen noch keine Zusammenarbeit besteht, bestellt werden können. Neben Deutschland ist Viking/Office Depot auch in Ländern wie Italien, Österreich, Belgien, Großbritannien und den Niederlanden auf dem Partnermarktplatz aktiv.

Digitalisierung par excellence

Viele Unternehmen treiben bereits die digitalen Möglichkeiten zu Themen wie Kundenerlebnis, intelligentere Produkte, Dienstleistungen und Industrie 4.0 voran. Und nirgendwo ist dies offensichtlicher und intensiver als in der Beschaffung: Hier verspricht die digitale Transformation ein großes Potenzial! Weiterhin sollen die Beziehungen zwischen Lieferanten und Einkäufern stärker entwickelt und vertieft werden. Wie digitale Beschaffung und die Pflege intensiver und langfristiger Beziehungen funktionieren, weiß Marcus Waldeis, Manager Customer eBusiness Solutions bei Office Depot Deutschland GmbH. Er ist bereits seit über 20 Jahren in diesem Bereich bei Unternehmen wie Viking/Office Depot, Guilbert Deutschland oder Hutter tätig, besitzt umfassende Erfahrungen im eBusiness-Bereich, bei Kundenintegrationen und bei Kundenberatungen im Bereich von eProcurement-Lösungen im Beschaffungsumfeld. Gemeinsam mit seinem Team ist er unter anderem für die Anbindung der Plattform simple system zuständig und fördert Einkäufer bei der Digitalisierung.

Fast Mover – damals wie heute

simple system stärkt die direkte Beziehung zwischen Einkäufern und Lieferanten und unterstützt gleichzeitig bei der Digitalisierung. Die Plattform besticht in ihrer gesamten Nutzung durch Flexibilität und Einfachheit bei der Integration und Kommunikation. Die Anwendung des Self-Service beschleunigt den Einkaufsprozess, da jeder Bedarfsträger aus dem vereinbarten Sortiment seinen Warenkorb selbst zusammenstellt, der dann nur noch von der Einkaufsabteilung geprüft und genehmigt wird. Auch Viking/Office Depot profitiert von dieser Anwendung, da der Lieferant die Sortimente seiner Kunden eigenständig und individuell verwalten kann und die Prüfung durch simple system im Hintergrund verläuft, sodass keine aktive Rückmeldung von Plattformmitarbeitern abgewartet werden muss.

Flexibilität bedeutet nicht nur die regelmäßige Adaption saisonaler Produkte, sondern auch die Anpassung an Veränderungen der Nachfrage in unvorhergesehenen Situationen. Aufgrund der Pandemie kam es zum Beispiel zu einer Verschiebung von Sortimenten. Plötzlich waren es keine Aktenordner mehr, die gefragt waren, sondern FFP2-Masken und Schnelltests. „Auch hier unterstützt simple system bei der flexiblen Aufnahme neuer Warengruppen in die Sortimente. Durch den Self-Service können wir selbst schnell und individuell agieren, sodass Kunden die nachgefragte Ware direkt zur Verfügung steht und wir damit einen enormen Marktvorteil erzielen“, sagt Marcus Waldeis. Das wiederum hat ebenfalls den Vorteil, dass durch offene Kommunikation und einfache Anwendungen ein zufriedener Einkäufer zu einem loyalen Einkäufer wird, was die Beziehung beider Seiten stärkt. Außerdem wird beispielsweise dem Cherry Picking entgegengewirkt, bei dem Einkäufer das günstigste Preis-Leistungs-Verhältnis aus jeder Kategorie der einzelnen Komponenten heraussuchen und Lieferanten in Preis und Konditionen drücken oder teilweise auch regelrecht ausquetschen.

„Sich auch zukünftig die Bälle gegenseitig zuspielen“

Die Anbindung zur Plattform simple system fördert die Zusammenarbeit für einen komplett digitalen Prozess der Bestellübertragung. Viking/Office Depot erhält über simple system maschinenlesbare digitale Bestellungen als EDI-Orders, die direkt in die Systeme übertragen werden und dort ohne Brüche weiterlaufen. Marcus Waldeis erklärt: „Wenn ein Nutzer auf simple system einen Warenkorb von Office Depot oder Viking absendet, ist die Bestellung direkt in unserem Warenwirtschaftssystem verfügbar. Dann fängt das vollautomatisierte Lager sofort an, diese Bestellung zu bearbeiten. Anschließend wird das Paket direkt über die Bänder im Lager in unser Pick-System transportiert, sodass kein händisches Zutun mehr notwendig ist und alles digital läuft.“

Die Zusammenarbeit von Viking und simple system soll auch in Zukunft starken Bestand behalten – das Zusammenspiel unterstreicht die gemeinsamen Stärken und Vorteile. „So eine langfristige Beziehung und Partnerschaft wächst und entwickelt sich durch einen lebendigen Austausch. Offen über Vereinbarungen, Chancen und Herausforderungen zu sprechen und gemeinsam Lösungen zu finden, ist unsere bewährte partnerschaftliche Herangehensweise“, so Marcus Waldeis. Eine Plattform wie simple system stärkt nicht nur Einkäufer- und Lieferantenbeziehungen nachhaltig, sondern beschleunigt und vereinfacht auch Abläufe und stärkt Unternehmen für eine zukunftsorientierte Beschaffung.

Über simple system
simple system bietet seit 2000 eine Komplettlösung für die indirekte Beschaffung. Als Herzstück fungiert eine Plattform, die ein Gesamtsortiment von 80 Millionen Artikeln führender Lieferanten bündelt und damit Beschaffungs- und Vertriebsprozesse entscheidend vereinfacht und verkürzt. Über zwei Jahrzehnte hinweg hat das Münchner Unternehmen das innovative Tool im direkten Dialog mit seinen Einkäufern und Lieferanten stets weiterentwickelt, so dass es sich heute in jedes Warenwirtschafts- bzw. ERP-System integrieren lässt. Als strategischer Partner begleitet simple system seine Einkäufer und Lieferanten darüber hinaus bei der digitalen Transformation ihrer Einkaufs- und Vertriebsprozesse und leistet Support bei der Implementierung effizienter Strukturen vor Ort. Das Kundenportfolio von simple system umfasst mehr als 1.500 überwiegend mittelständische Unternehmen auf der Einkaufsseite und über 700 Lieferanten. simple system beschäftigt aktuell 35 Mitarbeiter und vermittelt einen Umsatz von 150 Millionen Euro. Mehr unter www.simplesystem.com.

Firmenkontakt
simple system GmbH Co. KG
Yannik Monien
Bodenseestraße 29
81241 München
089-998-2987-00
info@simplesystem.com
https://company.simplesystem.com/

Pressekontakt
PR13 Agentur für Public Relations
Sabine Reinhart
Osdorfer Weg 68
22607 Hamburg
040 21993366
simplesystem@pr13.de
https://www.pr13.de/

10 Aussagen für mehr Balance im Leben Teil I

Personal Trainer Tim Herrmann liegt die Balance seiner Kunden sehr am Herzen und geht darauf ein, wie diese zu finden und zu halten sei.

10 Aussagen für mehr Balance im Leben Teil I

Tim Herrmann spricht über mehr Balance im Leben

Personal Trainer Tim Herrmann versteht es als seine Verantwortung zu schauen, dass es seinen Kunden umfassend gut geht – physisch und psychisch. Aus diesem Grund liegt es ihm sehr am Herzen, sich jedem einzelnen intensiv zu widmen. „In meiner Arbeit mit meinen Kunden merke ich, dass vielen die Balance in ihrem Leben fehlt. In Gesprächen gehen wir dann gemeinsam auf die Suche nach den Ursachen. Dabei stößt man oftmals auf die selben Ursachen.“ Dies nehme er zum Anlass, eine Aufzählung von verschiedenen Punkten zu verfassen und zu veröffentlichen, um sie einem breiten Publikum nahe zu bringen.

„Vergleiche dich nicht mit anderen, du trainierst für dich selbst.“ Ein wesentlicher Punkt sei, ob man extrinsisch oder intrinsisch motiviert sei. Man trainiere nicht für die Followerzahl, man trainiere nicht für den Partner oder die Eltern oder Freunde. Man trainiere für sich selbst. Dies sei die Grundlage, um am Ball zu bleiben. „Ich persönlich möchte, dass meine Kunden aus der eigenen Motivation heraus trainieren. Dass sie wissen, dass sie mit dieser Stunde etwas Gutes für sich selbst tun, für ihre Gesundheit oder dafür, um schmerzfrei zu werden oder auch, um besser auszusehen. Das ist vollkommen in Ordnung. Aber sie machen es, weil sie es selbst möchten. Was ich meinen Klienten oft sage ist, dass wenn sie diese Stunde mit mir haben, ist das ein Safe Space für sie. Sie kommen zu mir und in dieser Stunde dreht sich alles nur um sie, ihre Bedürfnisse und Wünsche. Es geht auch nicht um meine Wünsche oder meine Vorstellungen von einem guten Training. Es gibt nur SIE.“, geht der Profi näher auf sein Vorgehen ein. Als Trainer sei es seine Aufgabe, auf die Menschen einzugehen und durch ein hohes Maß an Empathie herauszufinden: „Wie geht es dem Kunden heute?“ Und je nachdem das Training auch mal anzupassen, vielleicht ein bisschen mehr zu sprechen, nicht ganz so ein hartes Training zu machen.

„Sei geduldig und konsequent in deinen Handlungen, schlägt in dieselbe Kerbe. Auch hier, das habe ich schon oft angeprangert, wird oftmals über Werbung oder Influencer oder wie auch immer mit den Wünschen und Bedürfnissen der Leute gespielt. Es wird suggeriert: ,ja, du kannst mit ganz wenig Anstrengung irre viel erreichen. Fünf Minuten am Tag super Workout – mehr musst du nicht machen. Trink dieses Pulver sechs Wochen und du hast 20 Kilo abgenommen, musst du gar nicht viel machen dafür.´ Undsoweiter undsofort … Das ist ausgemachter Blödsinn!“ Die Wahrheit sei einfach, aber ungeschönt: wer 10, 15, 20 Jahre nichts gemacht habe, brauche auch Jahre, um fit zu werden oder auch, um abzunehmen. Das braucht Geduld, Geduld, Geduld. Wichtig dabei sei insbesondere, sich nur auf wenige Dinge zu fokussieren und diese aber konsequent durchzuziehen.

Mehr Informationen und Kontakt zu Tim Herrmann – Personal Trainer, Vertrauter und Wegbegleiter gibt es hier: https://www.pt-timherrmann.de/

Als Personal Trainer, Vertrauter und Wegbegleiter in Berlin steht Tim Herrmann seinen KlientInnen stets verlässlich und zielorientiert zur Seite. Er kennt die Negativ-Spirale des hektischen Arbeitsalltags, aus der es sich zu befreien gilt und schneidet die gemeinsamen Trainingseinheiten stets individuell auf die Bedürfnisse seines Gegenübers zu.

Mit klaren und verständlichen Trainingsstrategien sowie der professionellen Betreuung bei der Ausführung des gemeinsamen Trainings, schafft Tim Herrmann die Grundlage für die selbstbestimmte Einbindung von Bewegung im Alltag seiner KlientInnen. Dabei orientiert er sich stets an den individuellen Zielsetzungen seines Gegenübers. In der Zusammenarbeit mit Tim Herrmann geht es um die Stärkung der persönlichen Fitness, ein gutes Körpergefühl sowie eine befreite und ausgeglichene Haltung.

Kontakt
Tim Herrmann – Ihr Personal Trainer, Vertrauter und Wegbegleiter in
Tim Herrmann
Hansastr. 159
13088 Berlin
+49 157 53 04 09 16
info@pt-timherrmann.de
https://pt-timherrmann.de/

Gesundheit vs. Leistung

Personal Trainer Tim Herrmann erläutert detailliert die Begriffe Gesundheit und Leistung und zeigt auf, dass sie nicht immer eng beieinander liegen.

Gesundheit vs. Leistung

Tim Herrmann über das Thema Gesundheit vs. Leistung

Der Gedanke zu seinem letzten Blog sei ihm im Austausch mit einem Kunden gekommen. Es ging um die Frage, was mit Personal Training erreicht würde. „Ich erinnere mich noch gut an den Dialog. Auf seine Frage konnte ich ihm nur antworten, dass dies von seinem Ziel abhängt. Und als er mir sagte, wer wolle fitter werden, gingen bei mir wieder die Alarmglocken an. Mit solch einem unspezifischen Ziel braucht man gar nicht erst anfangen.“ Daher seien sie gemeinsam auf die Suche gegangen, was das eigentliche Ziel hinter „fitter sein“ stecke – und es war Leistungssteigerung. „Leider musste ich ihm dann den nächsten Zahn ziehen. Mit 1 bis 2 Mal Training die Woche wird man seine Leistung unmöglich steigern.“ Unklarheit in der Zielsetzung kenne er jedoch von vielen Kunden.

Wolle man seine Leistungsfähigkeit verbessern, müsse stetig über eine gewisse Belastungsgrenze hinausgegangen werden. Schaue man sich Leistungssportler an, die trainieren je nach Sportart über 3 bis 6 Stunden Training bei vier Einheiten PRO TAG. Bei Otto-Normalverbrauchern wäre es möglich, mit 3-4 Trainings die Woche die Leistungsfähigkeit zu steigern. Dabei solle man jedoch jedes Mal an die Leistungsgrenze herankommen.

Schaue man jedoch genauer hin, werde schnell klar, dass Leistung und Gesundheit nicht automatisch miteinander einhergehen. Tim Herrmann geht sogar noch einen Schritt weiter: „Leistungssportler sind oftmals nicht gesund. Sogar ganz im Gegenteil!! Es kommt unglaublich oft vor, dass Leistungssportler sehr ungesund sind. Ungesund in dem Sinne, dass die meisten von ihnen ihren Körper überstrapazieren und im Laufe ihrer Karriere Verletzungen aufbauen. Viele Verletzungen, die nur notdürftig behandelt werden, weil der Leistungssportler Wettkämpfe absolvieren muss und somit nach seiner Karriere dauerhaft geschädigt ist.“ Wer Leistung bringe, müsse nicht zwangsläufig gesund sein. Und wer gesund sei oder der Gesundheit wegen Sport mache, müsse nicht zwangsläufig seine Leistung verbessern. Aber was heißt gesund sein? Reicht die Abstinenz von Krankheit, sich gesund nennen zu können? Der Experte hat für sich eine Definition gefunden: „Für mich ist Gesundheit vor allen Dingen mit Schmerzfreiheit gleichzusetzen. Das ist für mich ein ganz wichtiger Fakt. Wenn jemand sagt, er ist schmerzfrei und es gibt keine Diagnose hinsichtlich irgendwelcher Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder anderer Geschichten, dann ist er für mich gesund.“

Mehr Informationen und Kontakt zu Tim Herrmann – Personal Trainer, Vertrauter und Wegbegleiter gibt es hier (https://www.pt-timherrmann.de/)

Als Personal Trainer, Vertrauter und Wegbegleiter in Berlin steht Tim Herrmann seinen KlientInnen stets verlässlich und zielorientiert zur Seite. Er kennt die Negativ-Spirale des hektischen Arbeitsalltags, aus der es sich zu befreien gilt und schneidet die gemeinsamen Trainingseinheiten stets individuell auf die Bedürfnisse seines Gegenübers zu.

Mit klaren und verständlichen Trainingsstrategien sowie der professionellen Betreuung bei der Ausführung des gemeinsamen Trainings, schafft Tim Herrmann die Grundlage für die selbstbestimmte Einbindung von Bewegung im Alltag seiner KlientInnen. Dabei orientiert er sich stets an den individuellen Zielsetzungen seines Gegenübers. In der Zusammenarbeit mit Tim Herrmann geht es um die Stärkung der persönlichen Fitness, ein gutes Körpergefühl sowie eine befreite und ausgeglichene Haltung.

Kontakt
Tim Herrmann – Ihr Personal Trainer, Vertrauter und Wegbegleiter in
Tim Herrmann
Hansastr. 159
13088 Berlin
+49 157 53 04 09 16
info@pt-timherrmann.de
https://pt-timherrmann.de/