Digitale Sicherheit in KRITIS-Betrieben mit Qiata gewährleisten

Sicherer Dateiaustausch in Stadtwerken

Kamen, 30. März 2022 – Immer mehr Unternehmen sind in der heutigen Situation darauf bedacht, ihre digitale Sicherheit zu verbessern. KRITIS-Betriebe sind sogar zu besonderen Sicherheitsmaßnahmen verpflichtet, da sie Grundlage für das Funktionieren unserer Gesellschaft sind und ein Ausfall ihrer Service-Leistungen daher gravierende Folgen hätte. Aus diesem Grund suchen öffentliche Verwaltungen und Behörden zunehmend eine Lösung, die ihre interne digitale Souveränität erhöht und einen Dateiaustausch so sicher wie möglich gestaltet. Einen Lösungsansatz bietet Qiata von SECUDOS.

Viele öffentliche Einrichtungen setzen beim Austausch von persönlichen oder geschäftlichen Informationen weiterhin auf Papier, also den Versand per Post oder Fax. Nicht nur aufgrund des ökologischen Fußabdrucks ist diese Vorgehensweise nicht mehr zeitgemäß. Die Versandmethoden gelten darüber hinaus nicht mehr als sicher und DSGVO-konform. Dabei müssen Unternehmen kritischer Infrastrukturen (KRITIS) beim Umgang mit Daten hohe Sicherheitsanforderungen erfüllen. So gibt das IT-Sicherheitsgesetz unter anderem vor, dass eine sichere Datenverarbeitung gewährleistet werden muss. Die branchenspezifischen Vorgaben des BDEW (Bundesverband der Energie und Wasserwirtschaft) gemäß ISO/IEC 27002:2013/27019:2017 lauten im Einzelnen, dass vertrauliche Daten verschlüsselt übertragen und sicher aufbewahrt werden müssen.

Doch nicht nur die Sicherheit spielt eine große Rolle bei der Digitalisierung, so wie z.B. in Stadtwerken. Die digitale Souveränität sorgt auch für ein größeres Vertrauen bei den Bürgern.

Persönliche Daten in öffentlichen Einrichtungen schützen

Qiata ist eine Digital Workplace-Lösung, die jeden Dateitransfer genau dokumentiert, sodass er sich von jedem Zugriffsberechtigten nachverfolgen lässt. Dateien werden verschlüsselt übertragen, und befugte Personen sind nur durch die Eingabe eines Passworts in der Lage, die Dokumente zu öffnen.
In dem integrierten PersonalSpace können persönliche Daten abgespeichert und immer wieder aufgerufen oder bearbeitet werden. Auf diese Weise ist auch sichergestellt, dass Personen von überall auf die Informationen zugreifen können, beispielsweise auch aus dem Homeoffice.
Zugleich ermöglicht der Teamtransfer-Bereich ein gemeinsames Bearbeiten von Daten im Team – gerade in öffentlichen Einrichtungen sinnvoll, da Mitarbeiter abteilungsübergreifend an Projekten arbeiten.

Aufgrund dieser Vorteile haben sich auch die Stadtwerke Elmshorn dazu entschieden, Qiata zu implementieren. „Mit Qiata haben wir eine Lösung gefunden, mit der wir sensible Dokumente einfach, sicher und nachvollziehbar versenden und empfangen können. Für uns stehen die Sicherheit und der Datenschutz von Bürgern und Mitarbeitern an oberster Stelle. Ein weiterer Mehrwert der Plattform ist, dass wir keine Daten mehr auf dem Mailserver haben. Alle Daten werden zentral in Qiata gesammelt. So ist es uns gelungen, interne Prozesse deutlich zu optimieren und die digitale Sicherheit maßgeblich zu erhöhen“, sagt Kai Burzlaff, IT-Sachgebietsleiter der Stadtwerke Elmshorn.

SECUDOS ist ein innovativer und schnell expandierender Anbieter für Appliance-Technologien und -Dienstleistungen mit Schwerpunkt auf IT-Sicherheit und Compliance. Als Spezialist mit langjähriger Markterfahrung stellt er seinen Kunden zuverlässige und leicht zu bedienende Hard- und Softwarelösungen bereit. SECUDOS unterstützt Unternehmen auf dem Weg zu ihrer digitalen Souveränität, um eine beherrschbare und effiziente IT-Infrastruktur aufzubauen – einfach, sicher und nachvollziehbar.
Das Produktportfolio steht für IT-Security „Made in Germany“ und umfasst neben dem hauseigenen Betriebssystem DOMOS die multifunktionale Edge-Applikation Qiata. Mit dieser erhalten Unternehmen ein Tool für die sichere und geregelte Zusammenarbeit von internen und externen Teilnehmern in Projekten. Darüber hinaus lässt sich mit dem MultiAppliance-Center mit einfachen Mitteln virtuell ein eigenes Netzwerk aufbauen. Abgerundet wird das Spektrum durch umfangreiche Services wie weltweit verfügbare Logistikdienstleistungen und einen professionellen Support.

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Der Zeiterfassung einen Schritt voraus

Bereits im Mai 2019 hat der EuGH entschieden, dass nach Auslegung der Art. 4 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 89/391 Arbeitgeber dazu verpflichtet sind, ein objektives, verlässliches und zugängliches System zu errichten, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleisteten täglichen Arbeitszeiten und Überstunden gemessen werden können.

Während am juristischen „Hochreck“ diskutiert wird, ob das Urteil möglicherweise sogar unmittelbar gilt, entfachte die Entscheidung auch eine politische Diskussion um die Notwendigkeit einer Anpassung der bis dato geltenden Regelung gem. § 16 Abs. 2 ArbZG. Geändert hatte sich in der vergangenen Legislaturperiode jedoch nichts.

Nun liegt ein Gesetzesentwurf des Bundesarbeitsministers Hubertus Heil vor, der die Arbeitgeber der im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzt aufgeführten Branchen verpflichtet, die Arbeitszeit sowie Ende und Dauer „jeweils am Tag der Arbeitsleistung elektronisch und manipulationssicher aufzuzeichnen“. Ein Entwurf, der umstritten ist und von vielen Seiten insbesondere im Hinblick auf die technische und juristische Umsetzbarkeit kritisch hinterfragt wird.

Eines steht fest: Unternehmen sollten schon heute ihre aktuellen Zeiterfassungssysteme überprüfen und sich für mögliche Anpassungen wappnen.
Die nachfolgenden von dem Personalsoftware-Anbieter Infoniqa zusammengestellten 7 Tipps können dabei helfen:

Tipp 1:
Ihre Mitarbeitenden sind Ihre wertvollste Ressource. Verpassen Sie es also nicht, rechtzeitig und transparent mit Ihrer Belegschaft zu kommunizieren! Ihre Mitarbeiter könnten verunsichert sein, möglicherweise sogar befürchten, dass liebgewonnene Arbeitszeitregelungen abgeschafft werden. Daher empfehlen wir die Erstellung eines Kommunikationsplans, um Ihre Mitarbeitenden über die sie betreffenden Neuerungen zu informieren.

Tipp 2:
Überprüfen Sie, ob für Ihr Unternehmen bestimmte Branchenvorgaben greifen und welche Zeiterfassungsanforderungen innerhalb des Unternehmens bestehen. Stichwörter sind hier: unterschiedliche Standorte, Reisezeiten, Außendienst, Homeoffice, Schichtarbeit, Freelancer und Dienstleister oder auch flexible Arbeitszeiten.

Tipp 3:
Klaren Sie intern vorab, welche Regelungen zur Arbeitszeit Sie ändern oder einführen mochten. Wenn Sie schon die Zeiterfassungsstruktur innerhalb Ihres Unternehmens auf den Prüfstand stellen, können Sie dies gleich zum Anlass nehmen, bestehende Strukturen zu hinterfragen. Dazu gehört insbesondere die Einführung von flexiblen Arbeitszeiten, zum Homeoffice und weiteren Work-Life-Balance-geeigneten, mitarbeiterbindenden und Recruiting fordernden Maßnahmen.

Tipp 4:
Definieren Sie ein Projekt, eine/einen Projektverantwortliche(n), ein Budget sowie einen Anforderungskatalog.

Tipp 5:
Besprechen Sie mit Ihrer IT, ob Sie das System selbst betreuen mochten oder eine SaaS-Losung in Frage kommt. Planen Sie im Anschluss Ressourcen fur die Betreuung des Systems im spateren Tagesgeschaft ein.

Tipp 6:
Der Datenschutz will beachtet werden:
-Daten aus dem System heraus müssen DSGVO-konform gespeichert und abgelegt werden.
-Ein nachgelagertes, automatisches Archivierungssystem muss alle Anforderungen des Datenschutzes berücksichtigen.
-Nach dem Austreten einer Fachkraft müssen alle Daten im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen ebenfalls automatisch und vollständig gelöscht werden.

Tipp 7:
Vergessen Sie Ihren Betriebsrat nicht! Am besten ist dieser von Tag 1 an involviert.

Infoniqa ist Spezialist für betriebswirtschaftliche Lösungen, die die Personalarbeit und die Buchhaltung automatisieren und erleichtern. Das stark wachsende Unternehmen ist einer der wenigen Komplettanbieter am HR-Markt. Ganz nach dem Leitspruch „Focus on you“ sorgen mehr als 500 Mitarbeiter dafür, dass sich Kunden und Partner in DACH ganz auf ihr eigentliches Kerngeschäft konzentrieren können. Die Angebotspalette von Infoniqa umfasst modulare HR-Lösungen für Personalabrechnung, Zeitwirtschaft und HCM; Tools für Buchhaltung und Auftragswesen; die cloudbasierte Accounting-Plattform Run my Accounts sowie BPaaS- und BPO-Dienstleistungen. Infoniqa hat insgesamt siebzehn Standorte in Österreich, Deutschland, Schweiz, Polen und Tschechien. www.infoniqa.com

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Mehrzahl der Ex-Mitarbeiter hat weiterhin Datenzugriff

Unzureichende Offboarding-Prozesse führen bei Unternehmen zu erheblichen Sicherheitsrisiken durch ehemalige Mitarbeiter.

Mehrzahl der Ex-Mitarbeiter hat weiterhin Datenzugriff

Zugangsmöglichkeiten ehemaliger Mitarbeiter

Eine aktuelle Studie von Beyond Identity unter mehr als 1.000 Arbeitgebern und Arbeitnehmern zeigt, dass die überwiegende Mehrheit der Mitarbeiter (83 %) weiterhin Zugang zu Konten ihres früheren Arbeitgebers hat. Das stellt eine erhebliche Bedrohung für die Cybersicherheit der Unternehmen dar, zumal mehr als die Hälfte dieser Mitarbeiter (56 %) zugibt, dass sie diesen bestehenden digitalen Zugang mit der Absicht genutzt hat, ihrem ehemaligen Arbeitgeber zu schaden.

Der weitere Zugang von ehemaligen Mitarbeitern zu sensiblen Informationen, gepaart mit einer häufig böswilligen Absicht, bedeutet für Arbeitgeber einen absoluten Sicherheits-GAU. Betrachtet man in der Umfrage speziell die Antworten von Managern und Geschäftsführern, so geben 74 Prozent an, dass ihr Unternehmen durch die Verletzung der Cybersicherheit durch einen ehemaligen Mitarbeiter geschädigt wurde.

Zu den häufigsten Hacks und Verstößen gehörten das Einloggen in die sozialen Medien des Unternehmens (36 %), das Durchsuchen von Unternehmens-E-Mails (32 %) und das Mitnehmen von Unternehmensdateien (31 %). Mehr als einer von vier ehemaligen Mitarbeitern ging sogar so weit, sich in das Backend der Unternehmenswebsite einzuloggen.
Befragt wurden ehemalige Mitarbeiter zu ihrer letzten Arbeitsstelle. Obwohl Standort, Branche, Beschäftigungsgrad und Geschlecht unterschiedlich waren, ähnelten sich die Antworten auf erschreckende Weise und offenbaren ein weltweites Risiko für Arbeitgeber.

Doch die Unternehmen sind diesem Risiko nicht schutzlos ausgeliefert. Der Umfrage zufolge kann ein professioneller, detaillierter Offboarding-Prozess zwei wichtige Dinge bewirken: Er verhindert den unbefugten Zugriff ehemaliger Mitarbeiter, indem er ihre Passwörter und andere unsichere Authentifizierungsmethoden beseitigt. Gleichzeitig verringert er deren Motivation, einem ehemaligen Arbeitgeber zu schaden.

Die Studie ergab auch, dass in den USA ein professionelles Exit Management wesentlich häufiger durchgeführt wird, als bei Unternehmen in Europa.

Die vollständigen Ergebnisse der Studie finden Sie hier (https://www.beyondidentity.com/blog/great-resignation-impact-on-company-security). Darin erfahren Sie auch, wie Sie effektive Offboarding-Prozesse implementieren können, die das Vermögen Ihres Unternehmens schützen.

Beyond Identity bietet die sichere Authentifizierungsplattform, überwindet die Barrieren zwischen Cybersicherheit, Identitäts- und Gerätemanagement und verändert grundlegend die Methode, wie sich Nutzer anmelden – ohne Passwörter und mit einem reibungslosen, mehrstufigen Anmeldeverfahren. Über die Passwortfreiheit hinaus bietet das Unternehmen den Zero-Trust-Zugang für die Absicherung hybrider Arbeitsumgebungen, in denen eine strenge Kontrolle darüber, welche Benutzer und welche Geräte auf kritische Cloud-Ressourcen zugreifen, unerlässlich ist. Die fortschrittliche Plattform sammelt bei jeder Anmeldung Dutzende von Risikosignalen von Benutzern und Geräten, wodurch Kunden eine kontinuierliche, risikobasierte Zugangskontrolle durchsetzen können. Die innovative Architektur ersetzt Passwörter durch die bewährte asymmetrische Kryptographie, die TLS zugrunde liegt und täglich Transaktionen im Wert von Billionen von Dollar schützt. Kunden wenden sich an Beyond Identity, um Cyberattacken zu stoppen, ihre wichtigsten Daten zu schützen und Compliance-Anforderungen zu erfüllen.

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Netzblick 11.21: TTDSG, Log4Shell und Ransomware-Angriffe, PHP 8.1 und Bildbearbeitung mit GIMP

Netzblick 11.21: TTDSG, Log4Shell und Ransomware-Angriffe, PHP 8.1 und Bildbearbeitung mit GIMP

Netzblick 11.21: TTDSG, Log4Shell und Ransomware-Angriffe, PHP 8.1 und Bildbearbeitung mit GIMP

Karlsruhe, 17. Dezember 2021 – Netzblick 11.21: Der Netzblick schaut auf aktuelle Themen und Entwicklungen im Bereich Online-Business, Internet, Webentwicklung, IT und Onlinemarketing. In der aktuellen Ausgabe geht es um das neue Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetze (TTDSG), die aktuellen Bedrohungen durch Log4Shell sowie die erhöhte Gefahr von Ransomware-Angriffen zu Weihnachten, das neue PHP 8.1 sowie die kostenfreie Bildbearbeitungssoftware GIMP.

Am 1. Dezember 2021 ist das neue Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG) in Kraft getreten. Es fasst verschiedene nationale und europäische Vorgaben zum Datenschutz und zur Speicherung von Daten in einer nationalen Gesetzgebung zusammen. Für Unternehmen, Websitebetreiber und Agenturen besonders relevant sind einige Neuerungen beziehungsweise Klarstellungen. Zum Beispiel benötigen nach dem TTDSG Cookies und Tracking-Dienste in der Regel eine echte ausdrückliche Einwilligung.

Eine Meldung hält derzeit die IT-Welt in Atem und findet auch in den allgemeinen Medien große Verbreitung: Es wurde eine kritische Sicherheitslücke in der freien Java-Bibliothek Log4j (Logging for Java) gefunden. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) spricht von einer extrem kritischen Bedrohungslage. Es ruft Warnstufe Rot für die bestehende Cybersicherheitswarnung aus und empfiehlt insbesondere Unternehmen und Organisationen, die in der Cyber-Sicherheitswarnung skizzierten Abwehrmaßnahmen umzusetzen. Weiteres Ungemach droht auch von anderer Seite. So gehen BSI und BKA von einer steigenden Zahl an Ransomeware-Angriffen in der Weihnachtszeit aus.

Ende November wurde die neue Version 8.1 der verbreiteten Skriptsprache PHP veröffentlicht. PHP (Hypertext Preprocessor) ist eine universelle Skriptsprache, die vor allem zur Entwicklung dynamischer und interaktiver Webseiten, Apps und Webanwendungen verwendet wird. PHP 8.1 ist eine umfassende Aktualisierung der beliebten Skriptsprache. Sie enthält viele neue Funktionen und verspricht eine bessere Performance.

In vielen Situation müssen Bilder bearbeitet werden. Unser Download-Tipp: Das kostenfreie Bildbearbeitungsprogramm GIMP kann eine interessante Alternative zu kostenpflichtigen Programmen sein. GIMP bietet eine pixelbasierte Bildbearbeitung und kann sowohl als einfaches Malprogramm als auch für weiterführende Aufgaben wie Fotoretusche, Bildkomposition und automatisierte Bildbearbeitungen verwendet werden.

Weiterführende Informationen zu den oben genannten und weiteren Themen:

Homepage

Über die Netzblick.News

Netzblick.News: Unser Blick in die Online-Welt. Wir sind viel im Netz unterwegs, aus privatem Interesse genauso wie beruflich als Internetunternehmer, Agenturbetreiber, Web Developer, Webdesigner und Programmierer. Dabei stößt man auf so manch interessante Neuigkeit, so manch wertvollen Hinweis oder nützlichen Tipp.

Neues aus Online-Business, Tech, Webentwicklung, Webdesign, Programmierung & Onlinemarketing: In den Netzblick.News schreiben wir es einfach mal auf. Unverbindlich, ohne festen Redaktionsplan oder Veröffentlichungstermin.

Netzblick.News wird bereitgestellt von der Internetagentur formativ.net. Seit über 20 Jahren ist die Agentur für ihre Kunden aus Wirtschaft, Verwaltung und Politik aktiv – als zuverlässiger Partner für Webentwicklung und Internetkommunikation.

Das Leistungsspektrum der Digitalagentur umfasst die PHP-Programmierung und Datenbankentwicklung, die Programmierung von individuellen Webapplikationen und internetbasierten Software-Anwendungen, Webdesign, die Programmierung von Internetseiten und Mobile Apps, Server-Hosting, Domain-Management und E-Mail-Lösungen, die Wartung von Applikationen und Websites, Updates und Back-Up-Management sowie die Beratung zu Onlinemarketing und SEO.

Insbesondere hat sich das Team von formativ.net auf die Programmierung von Anwendungen, Erweiterungen und Websites für die CMS Joomla! und WordPress spezialisiert.

Weitere Informationen zur Agentur:
https://www.formativ.net/internetagentur

Die Digitalagentur formativ.net ist seit Gründung im Jahr 2000 ein beständiger Partner für Webentwicklung und Internetkommunikation. Bis heute begleiteten die Internetexperten von formativ.net viele hundert Onlineprojekte für ihre Kunden aus Wirtschaft, Verwaltung und Politik. Die Bürostandorte der Agentur liegen in Frankfurt am Main und Karlsruhe.

Das Leistungsspektrum umfasst die PHP-Programmierung und Datenbankentwicklung, die Programmierung von individuellen Webapplikationen und internetbasierten Software-Anwendungen, die Programmierung von Mobile Apps, Webdesign und das Erstellen von Internetseiten, Server-Hosting, Domain-Management und E-Mail-Lösungen, die Wartung von Applikationen und Websites, Updates und Back-Up-Management sowie die Beratung zu Onlinemarketing und SEO.

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Ab 17. Dezember: Hinweisgeberschutz rechtlich bindend

Umfassende Pflichten für Unternehmen, Behörden und Organisationen

Ab 17. Dezember: Hinweisgeberschutz rechtlich bindend

(Bildquelle: @ pixabay)

Die Uhr tickt für Unternehmen, Behörden und Organisationen: Das neue (HinSchG) muss gemäß EU-Whistleblower-Richtlinie bis 17.12.2021 verabschiedet werden. Eine Übergangsfrist ist nicht vorgesehen. „Wer sich rechtssicher aufstellen möchte, sollte mit der Umsetzung beginnen“, rät Regina Mühlich, Geschäftsführerin der Managementberatung AdOrga Solutions GmbH (https://www.adorgasolutions.de/).

Vier zentrale Bereiche des HinSchG-E
Verstöße aufdecken, Prävention, Rechtsdurchsetzung verbessern lauten die Eckpfeiler der sogenanten Whistleblower-Richtlinie der EU. Die bundesweite Umsetzung soll das HinSchG regeln. Es soll für Unternehmen und Behörden gleichermaßen gelten und stellt somit die gleichen Anforderungen an nicht-öffentliche wie auch öffentliche Stellen. Die vier wesentlichen Bereiche des HinSchG sollen laut Entwurf (HinSchG-E) umfassen: persönlicher Anwendungsbereich (§ 1), sachlicher Anwendungsbereich (§ 2), interne und externe Meldekanäle (§§ 7 – 30) sowie der Schutz des Hinweisgebers (§§ 32 – 38).

Ein Hinweisgebersystem einrichten
Um effektive, vertrauliche und sichere Meldekanäle für Hinweisgeber zu gewährleisten, sieht der HinSchG-E mehrere Möglichkeiten und Vorgehensweisen vor. Grundlegend zum Tragen kommen laut Regina Mühlich:
– Eine interne Meldestelle beim Beschäftigungsgeber oder der Dienststelle. Dort kann eine beschäftigte Person oder eine interne Organisationseinheit mit den Aufgaben einer internen Meldestelle betraut werden.
– Eine gemeinsame Stelle, die mehrere Beschäftigunsgeber betreiben. Dies gilt für Beschäftigungsgeber mit in der Regel 50 bis 249 Beschäftigten.
– Die Beauftragung eines Dritten, welcher eine gemeinsame interne Stelle betreibt.
Es bleibt den öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen überlassen, wie sie die Meldestellen organisieren. Meldekanäle sind telefonisch, physisch, per E-Mail und Post einzurichten. Ein zusätzlich elektronisch gestütztes System ist möglich, gesetzlich aber nicht vorgesehen. Eine konkrete Organisation ist ab einer Zahl von mehr als 50 Beschäftigten jedoch zwingend erforderlich. Eine Kopfzählerei und -schieberei ist hierbei nicht zielführend: Das Fehlen von Organisationsform und Strukturen potenziert vielmehr das Risiko für die Organisation.

Den Hinweisgeber schützen
Regina Mühlich warnt: „Die Organisation hat Maßnahmen zu treffen, welche die hinweisgebende Person insbesondere vor Repressalien und Benachteiligungen oder Offenlegung des Sachverhalts schützen.“ Das hat seinen Grund: Der „Nichtschutz“ kann zu Schadensersatzpflichten des Verursachers (z. B. unbefugte Offenlegung) gegenüber dem Hinweisgeber führen. Der Hinweisgeber soll außerdem für die Meldung oder Offenlegung der Informationen oder für daraus evtl. entstehende Schäden auf Seiten des Betroffenen nicht verantwortlich gemacht werden können. Ein starkes Instrument in der praktischen Anwendung ist die geltende Beweisumkehr, welches die Beweislast im Falle einer Kündigung auf Arbeitgeber oder Dienstherren umlegt.

Hinweisgeberschutz vs. Geschäftsgeheimnisgesetz
Unterliegt der Hinweisgeber „nur“ (arbeits-)vertraglichen Geheimhaltungspflichten, darf dieser mit der Meldung – wenn nötig – auch Geschäftsgeheimnisse offenbaren. Das gilt immer dann, wenn der Hinweisgeber hinreichend Grund zu der Annahme hat, dass die Weitergabe bzw. Offenlegung erforderlich ist, um einen Verstoß aufzudecken.

Datenschutzrecht einhalten, Datenschutzbeauftragten einbinden
„Die datenschutzrechtlichen Vorgaben bleiben von der Whistleblower-Gesetzgebung unberührt“, so die Expertin für Datenschutz, Sachverständige für EDV und Datenschutz sowie Datenschutz-Auditorin und Compliance Officer. Das heißt, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und andere spezialgesetzliche Normen sind auch hier im Umgang mit den personenbezogenen Daten einzuhalten. Regina Mühlich empfiehlt deshalb: „Unter anderem in Hinblick auf die Dokumentation im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO), eine Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35 Abs. 1 DSGVO) oder die analog geltende Rechenschaftspflicht (Art. 5 Abs. 2 DSGVO) sollte der Datenschutzbeauftragte frühzeitig eingebunden werden. Er kann die Planung zur Umsetzung des HinSchG und die Bewertung der datenschutzrelevanten Anforderungen mit der nötigen Fachexpertise begleiten.“ Auch für die Funktion als Ombudsmann im Sinne der Meldekanäle bietet sich der Datenschutzbeauftragte (vor allem der externe) an: Als Vertrauensperson innerhalb der Organisation ist er weisungsfrei, vertritt per se die Rechte der betroffenen Person und ist in seiner Funktion zu Vertraulichkeit und Verschwiegenheit verpflichtet.

Umsetzung sofort starten – Bußgelder bis 100.000 Euro drohen
Das kommende HinSchG setzt die Regelungen der EU-Whistleblower-Richtlinie in deutsches Recht um. Zuwiderhandlung gegen Verpflichtungen aus dem HinSchG stellen eine Ordnungswidrigkeit dar – es drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Für Unternehmen gilt: Eine Umsetzungsfrist ist nicht geplant. Die Implementierung sollte, wie bei der Einführung eines jeden anderen Managementsystems (z. B. Datenschutz oder Qualitätsmanagement), zielgerichtet und strukturiert angegangen werden. Der deutsche Gesetzgeber hat für die nationale Umsetzung eine Frist bis zum 17. Dezemer 2021. Für Organisationen wird es keine Übersetzungsfrist geben. Im Hinblick darauf sollte mit der Umsetzung am besten sofort begonnen werden.

Regina Mühlich ist Geschäftsführerin der Managementberatung AdOrga Solutions GmbH. Sie ist Expertin für Datenschutz, Sachverständige für EDV und Datenschutz sowie Datenschutz-Auditorin und Compliance Officer. Als Datenschutzbeauftragte und Compliance Officer berät und unterstützt sie nationale und internationale Unternehmen aus unterschiedlichsten Branchen. Im Datenschutz ist sie seit über 20 Jahren tätig. Sie ist gefragte Referentin für Seminare und Vorträge sowie Mitglied des Vorstandes des Berufsverbands der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e. V.

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DSGVO-konforme Videokommunikation schützt Daten

Von Constanze Fuchs

Bereits Mitte 2021 hatte Ulrich Kühn, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit die Senatskanzlei der Hansestadt Hamburg vor dem geplanten Einsatz unsicherer Videokonferenzlösungen. Denn bei der Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer bestehe dann kein ausreichender Schutz. Dies aber würde gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen.

Ulrich verweist auf das sogenannte Schrems-II-Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) vom 16. Juli 2020, demzufolge „das US-Recht kein Schutzniveau bietet, das dem in der EU im Wesentlichen gleichwertig ist“. Die Begründung des EuGH: Die nachrichtendienstlichen Erhebungsbefugnisse, die in den USA gelten, stehen den Anforderungen an den Schutz personenbezogener Daten, die sich in Europa aus der (DSGVO) ergeben, entgegen. „Die Daten von Behördenbeschäftigten und externen Gesprächsbeteiligten werden auf diese Weise der Gefahr einer anlasslosen staatlichen Massenüberwachung in den USA ausgesetzt“, so der Hamburgische Datenschutzbeauftragte.

Das Schrems-II-Urteil des EuGH ist seit Juli 2020 rechtskräftig und hat weitreichende Folgen für viele Unternehmen. Denn personenbezogene Daten sind oft ungewollt in ein Drittland übermittelt. Beispielsweise wenn bestimmte Programme, Cloud-Dienste oder natürlich auch Systeme für die Videokommunikation genutzt werden, die der geltenden Rechtsgrundlage des EuGH nicht entsprechen.

Videolösungen wie zum Beispiel „Vidyo“ (https://enghouseinteractive.de/vidyo-die-sichere-videokommunikations-loesung/) von Enghouse gehen komplett konform mit den Vorgaben der DSGVO.
Daher empfehlen Experten, um empfindliche Geldbußen zu vermeiden:

1. Sind Softwareprodukte lokal installiert (On-premise) oder aber auf Cloud-Servern innerhalb der EU gespeichert, greift das Schrems-II-Urteil des EuGH erst gar nicht. Nur derartige Umgebungen bieten hundertprozentige Sicherheit. Denn ohne Übermittlung von Daten an Drittländer erübrigen sich auch Zusatzbestimmungen.
2. Aktualisierung der sogenannten Standardvertragsklauseln (SCCs) der EU-Kommission für die Übermittlung personenbezogener Daten. Diese SCCs sind zwar nach dem Schrems-II-Urteil weiterhin gültig, allerdings nur, wenn der Empfängerstaat ein der EU gleichwertiges Schutzniveau bieten kann. Ist dies nicht der Fall, wie im Beispiel USA, müssen die SSCs durch wirksame Maßnahmen entsprechend der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ergänzt werden. Welche Anforderungen diese Maßnahmen erfüllen müssen, hat die EU-Kommission im Juni 2021 definiert.

Autor: Constanze Fuchs ist Mitgesellschafter und Geschäftsführerin der Fuchs Pressedienst und Partner PartG, Königsbrunn, cf@fuchs-pressedienst.de

Fuchs Pressedienst und Partner ist spezialisiert auf die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für Unternehmen und Organisationen aus Wirtschaft, Kultur und Sport. Schwerpunkte sind u.a. internationales Content Marketing und Social Media Promotion.

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Unisys Sicherheitsindex 2021: Resilient oder gleichgültig? Aktuelle Krisen bringen Deutsche nicht aus der Ruhe

Gefahr erkannt, doch nicht gebannt: Internetsicherheit wird ernst genommen, doch die Hälfte der Verbraucher ist nicht vor verdächtigen Links auf der Hut.

Unisys Sicherheitsindex 2021: Resilient oder gleichgültig? Aktuelle Krisen bringen Deutsche nicht aus der Ruhe

(Bildquelle: @Unisys)

Hattersheim/Thalwil/Wien, 28. Oktober 2021 – Laut Unisys Security Index™ 2021 (https://www.unisys.com/unisys-security-index) (USI) haben 73 Prozent der deutschen Befragten keine Angst um Leib und Leben. Der persönliche Sicherheitsindex geht nach einem Peak von 129 Punkten im Jahr 2020 (+8 im Vergleich zu 2019) zurück auf 125 Punkte. Allerdings fürchten sich 47 Prozent vor Identitätsdiebstahl, in Internetviren und Hackerangriffen sehen 41 Prozent eine Bedrohung. Die Sorge um die Internetsicherheit verzeichnet insgesamt den größten Anstieg und steht jetzt mit 130 Punkten (+9) an der Spitze.

Insgesamt ergibt der diesjährige USI jedoch: Die Deutschen lassen sich trotz vielfacher Krisen nicht aus der Ruhe bringen. Der Sicherheitsindex stieg seit dem letzten Jahr zwar leicht an (+3 Punkte), doch im Ländervergleich des Berichts, für den 11.000 Verbraucher weltweit befragt wurden, bewegt sich Deutschland mit 125 Punkten deutlich unter dem globalen Durchschnitt, der bei 162 Punkten liegt.

Internetsicherheit wird ernst genommen – aber das Bewusstsein für Cyberthreats fehlt
Nach gut einem Jahr Erfahrung mit Remote-Work, Videokonferenzen und Teamchats sind 57 Prozent der Deutschen bereit, die Verantwortung für die Datensicherheit im Home-Office selbst zu übernehmen. Die Frage ist: Sind sie wirklich gewappnet? Denn 50 Prozent geben zu, nicht vor verdächtigen Links in Textnachrichten, Mails oder Apps auf der Hut zu sein.

Gefährliche Wissenslücken tun sich vor allem bei neuen Cyberbedrohungen auf. So sind sich nur 32 Prozent der Befragten der Bedrohung durch SMS-Phishing oder Smishing bewusst. Dabei locken beispielsweise Spam-SMS mit Nachrichten über angebliche Paketsendungen die Nutzer auf dubiose Internetseiten, um persönliche oder finanzielle Daten abzugreifen oder Schadsoftware zu verbreiten. An wen sie sich im Falle einer Cyberattacke wenden sollen, wissen nur 15 Prozent. Von der sogenannten SIM-Jacker-Methode, bei der Angreifer die SMS-Karte ihres Opfers kapern, haben gerade mal 12 Prozent gehört.

„Der Unisys Security Index steigt 2021 zum ersten Mal seit acht Jahren wieder an – in Deutschland allerdings recht moderat“, fasst Daniel Schnyder, GTM Lead DACH Business Process Solutions bei Unisys, die Ergebnisse zusammen. „Nach gut einem Jahr Leben mit der Corona-Pandemie ist die Sorge um die persönliche Sicherheit zurückgegangen. Das hohe Verantwortungsgefühl für die eigene Datensicherheit im Home-Office weist zudem daraufhin, dass sich das neue Arbeiten im Hybridmodell mittlerweile eingespielt hat. Das darf aber nicht zu einem Gefühl falscher Sicherheit führen – bereits ein falscher Klick kann zu Datenlecks mit ernsthaften Folgen führen. Unternehmen und Anwender müssen sich hier mit neuen Angriffsmustern vertraut machen und mit modernen Technologien schützen, um Eindringlinge abzuwehren und zugleich ein sicheres und komfortables Arbeiten von überall aus zu ermöglichen.“

Absage an Big Boss is watching you
Zwar sind die Bundesbürger in Bezug auf gesundheitliche Bedrohungen recht entspannt, wenn es aber um die Bereitschaft geht, Auskunft über die eigenen Gesundheitsdaten zu geben, ist es mit der Gelassenheit vorbei – selbst dann, wenn es dabei um die Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz geht. Der Schutz vor einer Ansteckung am Arbeitsplatz ist für 56 Prozent kein Grund, den Arbeitgeber über ihren Impfstatus gegen Covid-19 zu informieren. Auf noch geringere Zustimmung stoßen Maßnahmen wie tägliche Temperaturmessungen oder biometrische Zugangskontrollen (beides 19 Prozent).

Ein hybrides Arbeitsmodell, bei dem die Mitarbeiter flexibel zwischen Büro und Home-Office wählen können, wird von den meisten Arbeitnehmern bevorzugt. Im Rahmen dieser neuen Freiheit erwarten sie einen vertrauensvollen Umgang von ihren Vorgesetzten. So ist eine Mehrheit von fast zwei Drittel (62 Prozent) gegen Kontrollen ihrer Arbeitszeiten im Homeoffice, etwa durch die Erhebung von Login- und Logout-Daten. Auch Sicherheitsaspekte können nicht von Monitoringmaßnahmen überzeugen: Gesichtserkennung als Zugangsschutz für den Rechner am heimischen Arbeitsplatz lehnen 86 Prozent der befragten Beschäftigten ab.

15 Jahre Unisys Security Index:
Der Unisys Security Index ist die am längsten laufende wissenschaftliche Erhebung zu Ängsten und Sorgen von Verbraucher:innen rund um den Globus. Für den Unisys Security Index 2021 wurden im Juli 2021 mehr als 11.000 Menschen aus 11 Ländern befragt.
Unisys Corporation (http://www.unisys.com/) (NYSE: UIS) ermittelt jedes Jahr die Einstellungen von Verbraucher:innen zu einer Reihe relevanter Sicherheitsthemen. Daraus wird eine Punktzahl für das jeweilige Land ermittelt, die zwischen Null und 300 liegt. Je höher der Wert, desto größer die Sorgen. Der Gesamtindex wird wiederum in die Kernbereiche Nationale Sicherheit, persönliche Sicherheit, Internet-Sicherheit und finanzielle Sicherheit unterteilt.

Weitere Ergebnisse und Informationen zum Unisys Security Index 2021 finden Sie unter www.unisys.com/unisys-security-index/germany (https://urldefense.com/v3/__https:/www.unisys.com/unisys-security-index/germany__;!!Gajz09w!SRWA-o6cAzjzbwtFeIw6xxovzJCPBFluYhDvQTD8FGt4UGjXHZMyGzqggBxbudtkHNNSNw$)

Unisys ist ein weltweit tätiges Unternehmen für Informationstechnologie und stellt hochleistungsfähige, sicherheitszentrierte Lösungen für Unternehmen und staatliche Organisationen weltweit zur Verfügung. Das Portfolio von Unisys umfasst Angebote für den digitalen Arbeitsplatz ebenso wie Lösungen rund um die Bereiche Cloud-Migration, IT-Infrastruktur, Enterprise Computing, Business-Prozesse und Cyber-Sicherheit. Weitere Informationen darüber, wie Unisys seine Kunden in den Bereichen Finanzdienstleistungen, sonstige Privatwirtschaft sowie im öffentlichen Sektor unterstützt, finden Sie unter www.unisys.de oder www.unisys.com
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Für die volle Cloud-Kontrolle: CARMAO bietet einzigartige Ausbildung zum Lead Cloud Security Manager

Zertifizierte Qualifizierung für die Planung, Implementierung, Verwaltung, Überwachung und Wartung eines Cloud-Sicherheitsprogramms

Für die volle Cloud-Kontrolle: CARMAO bietet einzigartige Ausbildung zum Lead Cloud Security Manager

Für volle Cloud-Kontrolle: CARMAO bietet einzigartige Ausbildung zum Lead Cloud Security Manager

Limburg a.d. Lahn, 26. Oktober 2021 – Sind Cloud-Infrastrukturen unzureichend gesichert, sind sie anfällig für physische Gefahren, Datenverletzungen und Cyber-Attacken. Cloud Security umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen, die vor diesen Risiken schützen und die Einhaltung gesetzlicher Datenschutzvorgaben gewährleisten. Die CARMAO GmbH (www.carmao.de), Spezialist für Unternehmensresilienz, bietet als einziges Unternehmen in Deutschland die Ausbildung zum „Lead Cloud Security Manager“ an. Die Ausbildung umfasst die Planung, Implementierung, Verwaltung, Überwachung und Wartung eines Cloud-Sicherheitsprogramms innerhalb einer Organisation. Zu diesem Kurs ist eine Personenzertifizierung durch die Zertifizierungsstelle PECB möglich.

8 von 10 Unternehmen greifen heute auf Rechenleistung aus der Cloud zurück. Das zeigt der von Bitkom Research und KPMG veröffentlichte Cloud-Monitor 2021. Ulrich Heun, Geschäftsführer der CARMAO GmbH, erklärt: „Mit zunehmendem Cloud Computing steigen jedoch auch die Sicherheitsanforderungen. Durch Cloud Security wird das Risiko von Ausfällen, Datenverlusten und Zugriff durch Unbefugte minimiert. Hierfür müssen Regeln, Prozesse und technische Vorgaben festgelegt werden. Kenntnisse und Fähigkeiten für die Absicherung von Cloud-Services nach ISO/IEC 27001 und ISO/IEC 27018 sind daher für Verantwortliche sinnvoll.“

Absicherung von Cloud-Services nach ISO/IEC 27001 und ISO/IEC 27018
Als Nachweis der Sicherheit von Cloud-Dienstleistungen dient die ISO/IEC 27017. Die Norm stellt sicher, dass das Sicherheitsniveau genutzter Cloud-Systeme allen Anforderungen des Unternehmens sowie geltenden Gesetzen und Vorschriften entspricht. Sie unterliegt einer Methodik, mit der Sicherheitsvorgaben schneller identifiziert und in das Sicherheitsmanagementsystem eines Unternehmens integriert werden können. Die Norm betrifft nicht nur die Anbieter von Cloud-Services, sondern bezieht sich auf die Sicherheit der Cloud insgesamt.

Als Datenschutz-Standard für Cloud-Dienste befasst sich die ISO/IEC 27018 speziell mit der Regulierung der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in einer Cloud. Für Anbieter von Cloud-Computing besteht damit die Möglichkeit, ihre Dienste zertifizieren zu lassen und das Vertrauen potenzieller Kunden in die angebotenen Dienste zu stärken.

Nur CARMAO bietet Ausbildung zum Lead Cloud Security Manager
Damit Verantwortliche für Cloud Security die erforderlichen Kompetenzen erwerben und normgerecht umsetzen können, bietet CARMAO als einziges Unternehmen in Deutschland die Ausbildung zum „Lead Cloud Security Manager“ an. Deutschlandweit der einzige Dozent, der hierfür die erforderliche Trainerzertifizierung besitzt, ist CARMAO-Geschäftsführer Ulrich Heun.

Ulrich Heun erklärt: „Die Teilnehmer des Ausbildungskurses erwerben Kenntnisse und Fähigkeiten, die erforderlich sind, um eine Organisation bei der effektiven Planung, Implementierung, Verwaltung, Überwachung und Wartung eines Cloud-Sicherheitsprogramms auf der Grundlage von ISO/IEC 27017 und ISO/IEC 27018 zu unterstützen. CARMAO arbeitet hierfür eng mit dem Professional Evaluation and Certification Board, eine maßgebliche Zertifizierungsstelle auf dem Gebiet der zertifizierbaren Ausbildung für Managementsysteme, zusammen.“

Die Ausbildung zum „Lead Cloud Security Manager“ bei CARMAO befasst sich mit Cloud-Computing-Konzepten und -Prinzipien, Cloud-Computing-Sicherheitsrisikomanagement, Cloud-spezifischen Kontrollen, Cloud-Sicherheitsvorfallmanagement und Cloud-Sicherheitstests.

CARMAO unterstützt Organisationen auch bezüglich Anforderungen und Handhabung von Cloud-Lösungen. Das Angebot umfasst u.a. Sicherheits-Assessments und -Audits bestehender Lösungen sowie Vertragsprüfungen und Vertragsanpassungen.

Die 2003 gegründete CARMAO GmbH mit Hauptsitz in Limburg a. d. Lahn bietet Beratung, Projektdurchführungen, Dienstleistungen und Seminare an. Die Schwerpunkte liegen dabei in den Bereichen Unternehmensresilienz bzw. organisationale Resilienz nach ISO 22316, Informationssicherheit, Risikomanagement, Business Continuity Management (BCM), Datenschutz und Compliance, Sicherheit im Datacenter u. v. m. Der Leistungsumfang erstreckt sich von der Business-Analyse und Marktforschung über die Lösungsentwicklung und -implementierung bis zum Kompetenztransfer durch die Schulungsangebote „CARMAO Qualifications“.

CARMAO befähigt Unternehmen unter anderem dazu, eine organisationale Widerstandsfähigkeit aufzubauen und dabei die Möglichkeiten der Digitalisierung sicher und flexibel zu nutzen. Zum Kundenstamm gehören öffentliche Verwaltungen, Konzerne, kleine und mittelständische Unternehmen unterschiedlicher Branchen. www.carmao.de

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netfiles GmbH stellt neues Produkt „netfiles Board Room“ vor

netfiles Board Room bietet sichere Datenraumlösung für die effiziente Organisation und Dokumentation von Sitzungen

netfiles GmbH stellt neues Produkt "netfiles Board Room" vor

netfiles Board Room – Sicherer Datenraum für effizientes Sitzungsmanagement

Die netfiles GmbH, einer der führenden Anbieter von virtuellen Datenräumen, erweitert ihr Produktangebot mit der neuen Lösung netfiles Board Room.

netfiles Board Room unterstützt Kapitalgesellschaften, Ausschüsse, Gebietskörperschaften, Verbände und Vereine bei der effizienten, sicheren und Compliance-gerechten Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation von Gremiensitzungen.

Tagesordnungen, Sitzungsmappen, Protokolle und Beschlüsse werden direkt in netfiles Board Room erstellt und hinterlegt. Gremienmitglieder können vor, während und nach Sitzungen sicher und ortsunabhängig auf alle Sitzungsunterlagen zugreifen, Dokumente bearbeiten, kommentieren und untereinander austauschen. netfiles Board Room beinhaltet ausserdem eine sichere Video- konferenz-Funktion, die ohne Installation zusätzlicher Software direkt im Datenraum genutzt werden kann. Alle Daten werden ausschließlich in sicheren, zertifizierten Rechenzentren in Deutschland verarbeitet.

„Datensicherheit, Datenschutz und Compliance sind heute nicht nur ein Thema für Großunternehmen sondern zunehmend auch für den Mittelstand, Kleinunternehmen, Vereine, den öffentlichen Bereich und kommunale Unternehmen. Zudem finden nicht erst seit der Covid-19 Pandemie mehr und mehr Sitzungen virtuell statt. Viele Unternehmen und Kommunen suchen deshalb nach einer sicheren Lösung für ihr Sitzungsmanagement. Die meisten bisher auf dem Markt verfügbaren Lösungen adressieren in erster Linie Großunternehmen. Wir wollen mit netfiles Board Room vor allem den Mittelstand, kleinere Unternehmen, Vereine und den öffentlichen Bereich ansprechen. Ähnlich wie unsere anderen Produkte zeichnet sich netfiles Board Room insbesondere durch die einfache Bedienbarkeit aus. So kann der netfiles Board Room schnell und ohne Einarbeitungsaufwand von Organisatoren, Sitzungsteilnehmern und weiteren Beteiligten effizient genutzt werden.“ erklärt Thomas Krempl, Geschäftsführer der netfiles GmbH.

Mit mehr als 20 Jahren Erfahrung ist die netfiles GmbH einer der ersten und führenden deutschen Anbieter von virtuellen Datenräumen. netfiles ermöglicht Unternehmen einen sicheren Datenaustausch und eine zentrale, sichere Online-Dokumentenverwaltung mit detaillierten Zugriffsrechten und mobiler Zugriffsmöglichkeit. Mit der Cloud-Lösung können Daten einfach innerhalb des Unternehmens oder mit Kunden und Lieferanten ausgetauscht und sichere Datenräume für Due Diligence Prüfungen und Sitzungsmanagement eingerichtet werden.

Interessenten können den netfiles Datenraum kostenlos und unverbindlich für 14 Tage testen: https://www.netfiles.com/de/kostenlos-testen/

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Schrems II: Was Unternehmen jetzt beachten müssen

Schrems II: Was Unternehmen jetzt beachten müssen

(Bildquelle: Enghouse Interactive)

Die Übermittlung personenbezogener Daten in Länder ausserhalb Europas steht auf dem Prüfstand. Der Grund: Datentransfers in sogenannte Drittländer müssen nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gewährleisten, dass das sogenannte Datenschutzniveau im Zielland dem der EU gleichwertig ist. Das hat der Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Schrems-II-Urteil, das seit Mitte Juli 2020 rechtskräftig ist, so entschieden. Die USA beispielsweise gelten als unsicheres Drittland, weil sie kein solches vom EuGH gefordertes Schutzniveau bieten.

Ruhe vor dem Sturm

Obwohl beim Verstoß gegen das EuGH-Urteil empfindliche Geldbußen von bis zu 20 Millionen Euro drohen, war bislang kaum Bewegung in der Angelegenheit zu spüren. Das scheint sich nun zu ändern. Die Datenschutzaufsichtsbehörden überprüfen seit Juni 2021 länderübergreifend die Umsetzung der DSGVO bzw. des Schrems-II-Urteils. Stichprobenartig werden Unternehmen in einer Fragebogenaktion (https://datenschutz-hamburg.de/pages/fragebogenaktion/) zu einer entsprechenden Stellungnahme aufgefordert.

EuGH: Schutzniveau ist entscheidend

Im Mittelpunkt der Fragebogenaktion stehen dabei die sogenannten Standardvertragsklauseln (SCCs), mit denen die EU-Kommission die Übermittlung personenbezogener Daten regelt. Diese SCCs sind zwar nach dem Schrems-II-Urteil weiterhin gültig, allerdings nur, wenn der Empfängerstaat ein der EU gleichwertiges Schutzniveau bieten kann. Ist dies nicht der Fall, wie im Beispiel USA, müssen die SCCs durch wirksame Maßnahmen entsprechend der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ergänzt werden. Welche Anforderungen diese Maßnahmen (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32021D0914&from=DE) erfüllen müssen, hat die EU-Kommission im Juni 2021 definiert.

Was Unternehmen jetzt tun sollten

Der Knackpunkt: Die reine Unterzeichnung, also ein Vertragsschluss, der neuen SCCs reicht nicht aus. Vielmehr müssen Unternehmen überzeugend darlegen, dass und welche technischen Maßnahmen ergriffen worden sind. Erst wenn diese Maßnahmen den neuen SCCs entsprechen, ist ein Datentransfer in Drittländer datenschutzkonform. Unternehmen, die dies nicht leisten, können laut EuGH die Einhaltung der DSGVO nicht garantieren und dürfen daher personenbezogene Daten nicht mehr auf Basis der alten SCCs in ein als unsicher geltendes Drittland übertragen.

– Unternehmen, die mit Dienstleistern in den USA personenbezogene Daten austauschen, ist dringend geraten, die neuen SCCs zu nutzen, um doppelten Aufwand zu vermeiden. Denn die alten SCCs verlieren ihre Wirksamkeit Ende Dezember 2022. Unternehmen können sich bei Datenübermittlungen in Drittländer wie den USA also spätestens 2023 nicht mehr auf die alten SCCs berufen.
– Eine der dringlichsten Maßnahmen ist das Risiko-Management. In erster Linie muss beantwortet werden, welche Technik eingesetzt wird und welche Daten betroffen sind.
– Unternehmen sollten Listen mit ihren Dienstleistern aus Drittländern erstellen und anhand von Fallkonstellationen prüfen, wie die SCCs ergänzt werden müssen. Sinnvoll dabei ist die Unterstützung durch einen externen Datenschutzbeauftragten, mit dem das Ergebnis dokumentiert wird.
– In jedem Fall sollte die Speicherung von Daten in Europa vereinbart werden. Kann ein Dienstleister dies nicht erfüllen, ist der Umstieg auf einen Dienstleister erwägenswert, der beispielsweise Softwareprodukte lokal installiert (On-premise) oder aber auf Cloud-Servern innerhalb der EU speichert.

Mit Enghouse UC auf Nummer sicher

Gemäß den amerikanischen Überwachungsgesetzen FISA-Act und Executive Order 12333 müssen US-Unternehmen personenbezogene Daten auch aus der EU an Nachrichtendienste weitergeben. Aktuell ist nicht davon auszugehen, dass die USA von dieser Praxis abweichen.
Um zu vermeiden, dass irgendwann ein Brief von einer Datenschutzbehörde mit einem Bußgeldbescheid in Millionenhöhe ins Haus flattert oder ein Rechtsanwalt vor der Tür steht, müssen EU-Unternehmen ihren Datentransfer in Drittländer entsprechend der DSGVO und dem Schrems-II-Urteil wie oben dargestellt datenschutzkonform gestalten.
Die Alternative sind Lösungen, bei denen ein Datentransfer in Drittländer überhaupt nicht stattfindet, weil alle Daten auf Servern innerhalb der EU gespeichert sind, wie dies beispielsweise bei Enghouse UC (https://enghouseinteractive.de/loesungen/enghouse-uc/) der Fall ist. Diese Kollaborations- und Video-Lösung kann lokal installiert (On-premise) oder auf Cloud-Servern in der EU gespeichert. Dies garantiert DSGVO- und Schrems-II-Konformität und damit größtmögliche Sicherheit im Umgang mit personenbezogenen Daten.

Enghouse Interactive (EI) ist ein weltweit führender Anbieter von Contact-Center- und Videolösungen, der seit über 35 Jahren Tausende von Kunden betreut. Die Lösungen von EI ermöglichen es Kunden, überzeugende Kundenerlebnisse zu liefern, indem sie das Contact Center von einer Kostenstelle in einen leistungsstarken Wachstumsmotor verwandeln. Enghouse Interactive hat Tausende von Kunden weltweit, um die sich ein globales Netz von Partnern und engagierte Mitarbeiter an 66 internationalen Standorten kümmert. Unter anderem an den deutschen Standorten Leipzig, München und Ahlen, im österreichischen Wien und im belgischen Temse.Enghouse Interactive ist die Tochtergesellschaft von Enghouse Systems Limited, einer Software- und Dienstleistungsgesellschaft, die an der Toronto-Börse (TSX) unter dem Symbol „ENGH“ notiert ist. Gegründet im Jahr 1984 ist Enghouse Systems ein nachhaltig profitables Unternehmen, das sowohl organisch als auch durch den Erwerb von hoch angesehenen Spezialisten einschließlich Andtek, Arc, CosmoCom, Datapulse, IAT, IT Sonix/Elsbeth, Presence Technology, Reitek, Safeharbor, Syntellect, Telrex, Trio, Voxtron, Survox, Zeacom und Vidyo gewachsen ist. Informationen: http://www.enghouseinteractive.de

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