90 Jahre ARAG: Fokus Rechtsschutz aktueller denn je

125-Meter-Fassade der Düsseldorfer Konzernzentrale mit Jubiläumsmotiv

90 Jahre ARAG: Fokus Rechtsschutz aktueller denn je

125-Meter-Fassade des ARAG Towers mit Jubiläumsmotiv

Die ARAG Versicherung feiert ihr 90-jähriges Bestehen. Am 24. August 1935 gründete der Oberhausener Notar und Unternehmer Heinrich Faßbender in Düsseldorf die ARAG mit einer revolutionären Idee: „Jeder soll sein Recht durchsetzen können – unabhängig von seiner finanziellen Situation.“ Dieser Gründungsgedanke war ein Meilenstein in der Versicherungswelt. Heute, 90 Jahre später, ist die Chancengleichheit vor dem Recht in Rechtsstaaten aktueller denn je. Entsprechend steht das Recht auch im Zentrum des 1.700-Quadratmeter-Jubiläumsplakats auf dem Düsseldorfer ARAG Tower.

Aus dem einstigen Sechs-Mann-Betrieb am Düsseldorfer Rathausufer hat sich die ARAG zu einem internationalen Versicherungskonzern mit über 6.000 Mitarbeitenden, rund drei Milliarden Euro Prämieneinnahmen und mehr als 13 Millionen Kunden entwickelt. Heute ist die ARAG nicht nur das größte Familienunternehmen in der deutschen Versicherungswirtschaft, sondern auch der weltweit größte Rechtsschutzversicherer.

Aufgrund seines aktiven politischen Engagements als Zentrumspolitiker geriet ARAG Gründer Heinrich Faßbender bald unter den Druck des NS-Regimes. Er weigerte sich, das Unternehmen zu verkaufen und musste den Betrieb bis 1945 praktisch ruhen lassen. 1948 erhielt die ARAG ihre Versicherungslizenz durch die britische Besatzungsbehörde. Ab 1949 wurde die Leistungspalette über den reinen Verkehrsrechtsschutz hinaus auf weitere Lebensbereiche ausgeweitet. 1962 gründete die ARAG ihre erste internationale Einheit in den Niederlanden und legte damit den Grundstein für die heutige internationale Präsenz. Weitere wichtige Meilensteine waren 1962 und 1985 die Expansion in die Komposit- und Krankenversicherung sowie der kontinuierliche Ausbau des internationalen Geschäfts. Während international der Fokus auf dem Kerngeschäft Rechtsschutz liegt – hieraus stammen fast zwei Drittel der Rechtsschutz-Beitragseinnahmen – ist die ARAG auf dem deutschen Heimatmarkt auch im Kranken- und Kompositversicherungsgeschäft erfolgreich aufgestellt.

„Nur ein Unternehmen, das so lernfähig, flexibel und veränderungsbereit ist wie die ARAG, schafft es, sich 90 Jahre lang treu zu bleiben“, betont Dr. Renko Dirksen, Vorstandsvorsitzender der ARAG SE. „Diese beeindruckende Entwicklung von einem kleinen Düsseldorfer Unternehmen zum heute weltweit führenden Rechtsschutzversicherer zeigt: Die visionäre Idee unseres Firmengründers Heinrich Faßbender von 1935 ist heute wichtiger denn je. In einer Zeit, in der rechtliche Orientierung immer gefragter wird, schaffen wir Resilienz für unsere Kunden.“

Erfolgsrezept: Unabhängigkeit und Innovationskraft
Als unabhängiges Familienunternehmen kann die ARAG Entscheidungen treffen, ohne auf quartalsorientierte Kapitalmarktinteressen achten zu müssen. Diese Unabhängigkeit ermöglicht es dem Konzern, schnell auf Marktveränderungen zu reagieren.

Jubiläumskampagne macht ARAG bundesweit sichtbar
Zum 90. Geburtstag startet die ARAG eine umfassende Jubiläumskampagne. Den Auftakt bildet eine bundesweite Plakataktion auf über 40.000 Flächen. Drei aufmerksamkeitsstarke Motive vermitteln mit einem Augenzwinkern die langjährige Rechtsschutz-Kompetenz des Unternehmens. Ein besonderer Blickfang ist der ARAG Tower selbst: Seit dem Jubiläumstag zeigt sich das 125 Meter hohe Düsseldorfer Wahrzeichen auf einer Fassadenseite mit seinem über 1.700 Quadratmeter großen Jubiläumsmotiv „Wir feiern das Recht. Und 90 Jahre ARAG“. „Damit präsentieren wir das weltweit wahrscheinlich größte Rechtsschutzplakat“, unterstreicht Dr. Renko Dirksen.

Ergänzend stellt die ARAG auf ihrer zentralen Jubiläums-Website „Moments of Trust“ Videos vor, in denen Kunden und Geschäftspartner aus zwölf Ländern erzählen, warum sie sich in wichtigen Momenten für die ARAG entschieden haben.

Druckfähige Fotos vom plakatierten ARAG Tower und von der bundesweiten Plakatkampagne finden Sie hier (https://www.arag.com/de/presse/pressemitteilungen/group/00750/).

Zu den Videos auf der „Moments of Trust“-Landingpage geht es hier (https://www.arag.de/momentsoftrust/).

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.100 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,8 Milliarden Euro.

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Tattoos: Risiken und Nebenwirkungen

ARAG Experten mit Infos über Gemälde, die unter die Haut gehen

Tattoos: Risiken und Nebenwirkungen

ARAG Experten mit Infos über Gemälde, die unter die Haut gehen

Tätowierungen sind keine seltenen Hingucker mehr. Längst ist dieser permanente Körperschmuck salonfähig geworden und zieht sich inzwischen durch alle Gesellschaftsschichten und Berufsgruppen. Ganz so einfach ist es mit der dauerhaften Körperbemalung aber nicht immer. Daher führt die Kunst auf der Haut regelmäßig zu juristischen Auseinandersetzungen vor Gericht. Zum nationalen Tattoo-Tag am 17. Juli zeigen die ARAG Experten einige rechtliche Aspekt auf.

Tattoos für jedermann
Trotz aller Normalität gibt es Berufsgruppen, die diesbezüglich Einschränkungen erleben. Im öffentlichen Dienst, bei der Polizei oder innerhalb der Bundeswehr können Tätowierungen sogar untersagt sein. Aber auch da gilt dieses Verbot laut ARAG Experten nicht allgemein, denn das Tattoo ist Teil des Persönlichkeitsrechts. Dennoch hat jeder Arbeitgeber ein Direktionsrecht und ist damit dem Arbeitnehmer gegenüber weisungsbefugt, solange diese Anweisungen verhältnismäßig und gut begründet sind. So sind beispielsweise alle tätowierten Darstellungen, die mit Gewalt zu tun haben, ebenso wie rassistische oder sexistische Sprüche und Bilder sowie Symbole extremer oder verfassungsfeindlicher Organisationen auf der Haut verboten – egal, ob sichtbar oder nicht.

Tattoos zu sichtbar für den Staatsdienst?
Handelt es sich bei den sichtbaren Tattoos, z. B. an Hals, Gesicht oder Händen, allerdings um harmlose Kunst, ist auch bei Staatsdienern in der Regel nichts dagegen einzuwenden. So entschied ganz aktuell das Verwaltungsgericht Berlin, dass eine 33-jährige Kripo-Anwärterin trotz bunter Handrücken nicht von der Einstellung bei der Kriminalpolizei ausgeschlossen werden darf (Az.: VG 26 L 288/24, noch nicht rechtskräftig). Begründung des Gerichts: Das Tragen von Tätowierungen auch im sichtbaren Bereich kann dem nur entgegenstehen, wenn diese über das übliche Maß hinausgehen oder aber wegen ihrer individualisierenden Art die Funktion der Beamtin in den Hintergrund drängen. Dies war aber laut ARAG Experten bei Blumen mit den Namen der Kinder nicht der Fall.

Krankschreibung wegen Tattoo – ohne Lohnfortzahlung?
Wer auf frische Tätowierungen allergisch reagiert und daraufhin krankgeschrieben werden muss, muss laut ARAG Experten mit folgenreichen Problemen am Arbeitsplatz rechnen: So wurde einer Altenpflegerin, die nach einer Tätowierung eine Infektion davongetragen hatte und einige Tage nicht arbeiten konnte, das Entgelt gestrichen. Trotz ihrer Klage über zwei Instanzen behielt der Arbeitgeber Recht: Dieser begründete die fehlende Lohnzahlung damit, dass die Angestellte mit der Tätowierung einer Körperverletzung zugestimmt hatte und damit das Risiko eingegangen war, verletzt daraus hervorzugehen. Somit hatte sie ihre Arbeitsunfähigkeit selbst verschuldet. In dem Fall greift das Entgeltfortzahlungsgesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__3.html) (EFZG) laut ARAG Experten nicht (Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Az. 5 Sa 284 a/24).

Krank durch Tattoos?
Um gesundheitliche Probleme beim Stechen von Tattoos zu vermeiden, unterliegen die Materialien strengen gesetzlichen Regelungen (https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/03_Verbraucherprodukte/03_AntragstellerUnternehmen/08_Rechtsvorschriften/03_Taetowiermittel/bgs_taetowiermittel_rechtliche_grundlagen_node.html). In den letzten Jahren sind laut ARAG Experten diverse Farben neuen Bestimmungen der Europäischen Union zum Opfer gefallen: Insgesamt zwei Drittel aller vorhandenen Farben enthielten potenziell schädliche Substanzen, darunter Konservierungsstoffe, Bindemittel, Azofarbstoffe, Nickel und aromatische Kohlenwasserstoffe, die Krebs auslösen können.

Tattoos für Jugendliche erlaubt?
Prinzipiell gibt es für Tätowierungen keine gesetzliche Altersgrenze. Sie gelten zwar als Körperverletzung, dieser Aspekt entfällt aber, wenn der Betroffene eingewilligt hat. Entscheidend ist laut ARAG Experten die geistige Reife desjenigen, der sich unter die Nadel begeben will. Denn sie bestimmt darüber, ob die Tragweite der Entscheidung erfasst werden kann. Da dies schwer einzuschätzen ist, lehnt der Verein Deutscher Organisierter Tätowierer (https://www.dot-ev.de/) (DOT) Aufträge von unter 18-Jährigen ab. Ohnehin ist der Vertrag mit dem Tätowierer bei Minderjährigen ohne Zustimmung der Eltern in der Regel nicht wirksam.

Tattoos entfernen – ein Kinderspiel?
Tattoos zu entfernen, ist meist nicht ohne. Zum einen übersteigen die Kosten der Entfernung die der Tätowierung für gewöhnlich um ein Vielfaches, da es ratsam ist, diese per Laser von einem Arzt entfernen zu lassen. Zwar bieten inzwischen auch die Studios selbst eine Entfernung per Blitzlampe an, diese können allerdings die Haut stark beschädigen und für unschöne Narben sorgen. Auch von der Alternative, einer Flüssig-Entfernung mit Milchsäure (https://www.bfr.bund.de/presseinformation/risiken-die-unter-die-haut-gehen/) raten die ARAG Experten entschieden ab, da diese Methode häufig mit Entzündungen einhergeht. Bleibt also eine teure Behandlung beim Hautarzt und die wird nicht von der Krankenkasse bezahlt, da dieser Vorgang als ästhetisch-kosmetischer Eingriff angesehen wird.

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören?
Dann schauen Sie im ARAG newsroom (https://www.arag.com/de/newsroom/) vorbei.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 20 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.100 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,8 Milliarden Euro.

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ARAG präsentiert ihr neues Corporate Design

Auch Website ARAG.de präsentiert sich komplett neu

ARAG präsentiert ihr neues Corporate Design

Die ARAG, weltweit größter Rechtsschutzversicherer, stellt ihr neues Corporate Design vor. Nach 13 Jahren wurde das Erscheinungsbild der Marke grundlegend modernisiert, um den gestiegenen Anforderungen an Internationalität, Digitalisierung und Differenzierung gerecht zu werden.

Das neue Design wird bereits sukzessive in allen Ländern ausgerollt, in denen die Marke ARAG aktiv ist. Ein zentraler Meilenstein der Umsetzung ist der Relaunch von ARAG.de, der im Juni erfolgt ist. Die überarbeitete Website bildet in Deutschland den wichtigsten digitalen Berührungspunkt der Marke – sowohl für potenzielle Neukunden als auch für Bestandskunden – mit einer modernen Benutzerführung und Markeninszenierung.

Die zentralen Beweggründe für die Neugestaltung des Corporate Designs
Die ARAG ist als weltweit führender Rechtsschutzversicherer aktiv. Das neue Design stärkt daher auch künftig den einheitlichen Markenauftritt über Landesgrenzen hinweg und unterstützt die internationale Markenführung. Mit dem Strategieprogramm „ARAG 5 to 30“ und weiteren ambitionierten Initiativen treibt der Konzern seine geschäftliche Weiterentwicklung konsequent voran. Das neue Design spiegelt die Weiterentwicklung des Düsseldorfer Familienunternehmens wider. Darüber hinaus ist das neue Gestaltungssystem auf digitale Sichtbarkeit optimiert und bietet maximale Flexibilität und Anschlussfähigkeit für Websites, Apps und weitere digitale Anwendungen.

Als bekannte deutsche Versicherungsmarke investiert die ARAG mit der Einführung des neuen Corporate Designs bewusst in ein starkes, wiedererkennbares Markenbild. Es stärkt Orientierung und Identifikation nach innen wie nach außen. Zudem setzt die ARAG ihre Marke unverändert auch auf den internationalen Märkten ein. „Besonders wichtig war uns bei der Überarbeitung der Respekt vor der Marke“, erläutert Jakob Muziol, Abteilungsleiter Marketing bei der ARAG SE. „Die 90-jährige Geschichte der ARAG ist ein wesentlicher Markenwert. Deshalb haben wir das ikonische Logo behutsam weiterentwickelt – mit größter Sorgfalt und Respekt gegenüber der Markenidentität.“

Wesentliche Elemente des neuen Corporate Designs
Die Überarbeitung des Logos umfasst ein dezentes Facelifting, bei dem die charakteristischen Elemente – insbesondere die Typografie – erhalten bleiben. Die Farbwelt wurde erweitert: Das markante ARAG Gelb erhält durch Sand-Töne und ein klares Weiß neue Kontraste und Gestaltungsmöglichkeiten.

Ein zentrales Element des neuen Designs ist die überarbeitete Typografie: Die neu entwickelte Hausschrift orientiert sich gestalterisch stark an der Typografie des ARAG Logos und überträgt seinen Charakter in ein konsistentes Schriftsystem. Die neue Hausschrift wird durch eine Akzentschrift ergänzt. Gemeinsam bilden beide ein markantes Schriftbild, das insbesondere in Headlines eingesetzt wird und wesentlich zur Unverwechselbarkeit des Markenauftritts beiträgt. Die neue Typografie verbindet Modernität, Klarheit und Eigenständigkeit – und stärkt die visuelle Identität der ARAG nachhaltig.

Das neue Designsystem ist modular aufgebaut – es schafft klare Strukturen, folgt konsistenten Mustern und erlaubt zugleich flexible Anwendung über alle Medien hinweg. Es wurde „digital first“ entwickelt. Die Guidelines für die Umsetzung sind auf der Plattform Figma dokumentiert. Dadurch lassen sie sich effizient in Code überführen und sind besonders gut geeignet für KI-basierte Anwendungen. So ist die Marke ARAG visuell bestens gerüstet für eine digitale, von künstlicher Intelligenz geprägte Zukunft.

Begleitet wurde der umfassende Designprozess von der Kölner Agentur denkwerk, die die strategische und gestalterische Weiterentwicklung des Corporate Designs in enger Zusammenarbeit mit dem ARAG Team realisierte.

Mehr Informationen zum neuen ARAG Corporate Design finden sich auf:
www.design-ARAG.com (https://design-arag.com/)

Beispielhafte Umsetzungen des neuen ARAG Corporate Designs können hier (https://www.arag.com/de/presse/pressemitteilungen/group/00746/) heruntergeladen werden.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 20 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.100 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,8 Milliarden Euro.

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KI in Unternehmen: Chancen nutzen, verantwortungsvoll handeln

ARAG KI-Expertin Antonia Strohschen über KI-Einsatz bei der ARAG

KI in Unternehmen: Chancen nutzen, verantwortungsvoll handeln

ARAG KI-Expertin Antonia Strohschen

Viel wird darüber gesprochen, wie Künstliche Intelligenz (https://www.arag.com/de/verbraucherinformation/ki-im-recht-wie-innovationen-unser-rechtssystem-fordern/) (KI) unsere Lebenswelt und unseren Alltag verändert: welche Vorteile sie bietet, aber auch, welche Gefahren sie birgt. Erste rechtliche Regelungen hat die Europäische Union im Mai 2024 mit dem AI Act festgelegt. Aber wie steht es eigentlich mit KI in Unternehmen? Die ARAG Experten konnten Antonia Strohschen, Leiterin des Abteilungsreferats AI Accelerator bei der ARAG SE, für ein Interview gewinnen und Fragen zum Einsatz von KI in Unternehmen und der damit verbundenen Verantwortung stellen.

Warum sollten sich auch Unternehmen mit KI beschäftigen?
Antonia Strohschen: Unternehmen kommen nicht daran vorbei, sich mit KI zu beschäftigen, weil sie in einer immer digitaleren Welt wettbewerbsfähig bleiben müssen. KI hilft beispielsweise, Prozesse zu automatisieren und personalisierte Dienstleistungen anzubieten. Für Versicherungen bedeutet das nicht nur eine Effizienzsteigerung, sondern auch, dass sie ihren Kunden noch schnellere, genauere und passgenauere Lösungen bieten können – und das wird von den Verbrauchern auch zunehmend erwartet.

Wo sehen Sie hier grundsätzliche Herausforderungen für Unternehmen?
Antonia Strohschen: Eine der größten Herausforderungen bei der Implementierung von KI in Unternehmen ist die Integration in bestehende Systeme und die Gewährleistung einer zuverlässigen Datenbasis. Dabei sind der Datenschutz und ethische Fragestellungen elementare Aspekte, vor allem bei der Verarbeitung sensibler Daten. Zudem müssen Mitarbeitende oft erst von der Technologie überzeugt werden, da KI als Bedrohung wahrgenommen werden kann. Dabei ist nicht zu unterschätzen, welchen Einfluss KI auf die Arbeitsweise der Mitarbeitenden hat. Sie müssen alten Gewohnheiten in einem langwierigen Prozess ablegen, um die KI optimal zu nutzen. Ein Aspekt, der zunächst für Unsicherheit und Ablehnung sorgen kann. Für all diese Herausforderungen ist transparente Kommunikation immens wichtig. Denn KI soll uns alle entlasten und deshalb gilt es, alle auf die spannende Reise mitzunehmen. Nicht zuletzt bedarf es einer kontinuierlichen Evaluation und Weiterentwicklung der KI-Systeme, sodass Unternehmen stets am Puls der Zeit bleiben.

Wie reagiert die ARAG darauf?
Antonia Strohschen: Mit einer KI-Strategie, die sich zum Ziel gesetzt hat, im Rechtsmarkt bei der Nutzung von KI die Vorreiterstellung einzunehmen. Bereits 2023 hat sich unser Versicherungskonzern durch die erste KI-Strategie Orientierung gegeben. Seitdem ist die Zahl unserer KI-Projekte und -Ideen rasant gestiegen und wir haben unsere Strategie erweitert. Entsprechend werden wir KI in allen Bereichen unseres Konzerns einsetzen. So wollen wir KI beispielsweise nutzen, um den Zugang zum Recht für unsere Kunden zu verbessern. Wir nutzen KI zum Beispiel, um Anfragen schneller zu bearbeiten, bessere Entscheidungen zu treffen und maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln. Gleichzeitig wollen wir auch unsere Anwälte mit KI unterstützen. Etwa indem umfangreiche Dokumentationen zusammenfasst oder juristische Texte mit Hilfe der KI erstellt werden. Unser Ziel ist es, die Technologie gezielt dort einzusetzen, wo sie den größten Mehrwert bietet.

Das klingt ja schön und gut, aber was haben Kunden und Verbraucher davon?
Antonia Strohschen: Für unsere Kunden bedeutet das vor allem schnellere Reaktionen und präzisere Lösungen. Dies betrifft sowohl die Produktentwicklung als auch den Kundenservice, der durch intelligente Assistenzsysteme immer nahtloser und effektiver gestaltet wird. KI hilft uns beispielsweise jetzt schon, eingehende Anfragen automatisch zu analysieren und sie direkt an die richtige Stelle weiterzuleiten. Zudem können wir mit KI neue Services und Produkte entwickeln, die noch besser und vor allem auch schneller auf die individuellen Bedürfnisse unserer Kunden zugeschnitten werden können.

Können Sie ein konkretes Beispiel nennen, wie der Einsatz von KI ARAG Kunden geholfen hat, schneller oder einfacher Lösungen zu finden?
Antonia Strohschen: Ja, unseren ARAG Voicebot zum Beispiel, der seit 2021 Teile der Telefon-Kommunikation übernimmt. Kern des Sprachassistenten ist die KI-basierte Erkennung des Anliegens des Anrufenden. Zum Einsatz kommt unsere eigene „Intent-Recognition“, die die Absichten des Nutzers erkennen kann und bei langen Kundenantworten noch durch GPT oder OpenAI ergänzt wird. Der Vorteil auf Kundenseite liegt in der Zeitersparnis: Anliegen werden präziser bearbeitet und können so schneller zum richtigen Ansprechpartner weitergeleitet werden. Eines der Highlights unseres Voicebots ist dessen eigene ARAG Stimme. Diese wurde KI-basiert mithilfe von einigen Hundert aufgezeichneten Frage-Antwort-Paaren einer „menschlichen Vorlage“ synthetisch erstellt.
Der AI Act rückt den Schutz der Grundrechte aller Menschen in den Fokus. Wie geht die ARAG mit den ethischen Fragestellungen rund um den Einsatz von KI um, insbesondere in Bezug auf Datenschutz und Transparenz gegenüber Kunden und Mitarbeitenden?

Antonia Strohschen: Das Thema Ethik spielt für uns eine zentrale Rolle. Wir wollen sicherstellen, dass der Einsatz von KI immer im besten Interesse unserer Kunden erfolgt. Deshalb setzen wir auf Transparenz: Wir verfolgen einen verantwortungsvollen und transparenten Umgang mit KI, um sicherzustellen, dass deren Einsatz nachvollziehbar ist. Auch unsere Mitarbeitenden werden regelmäßig geschult, um KI verantwortungsvoll und nachhaltig zu nutzen.

Welchen Einfluss wird KI Ihrer Meinung nach in den kommenden Jahren auf die Versicherungsbranche und den Kundenservice haben?
Antonia Strohschen: KI wird die Versicherungsbranche in den kommenden Jahren grundlegend verändern. Kunden werden von schnelleren, präziseren und individuelleren Dienstleistungen profitieren, die weit über den heutigen Standard hinausgehen. Gleichzeitig werden Versicherungsunternehmen durch KI in der Lage sein, Risiken besser einzuschätzen, Prozesse zu optimieren und schneller auf Veränderungen zu reagieren – vor allem auch bei der Produktentwicklung. Wichtig wird es jedoch sein, dass Unternehmen wie die ARAG dabei einen klaren ethischen Rahmen einhalten, insbesondere im Hinblick auf Datenschutz und Transparenz. KI ist ein mächtiges Werkzeug, das bei verantwortungsvollem Einsatz die gesamte Branche und den Kundenservice auf eine neue Ebene heben kann.

Wie die Künstliche Intelligenz unsere Arbeit ganz konkret verändert, erzählt Antonia Strohschen im Podcast ARAG inEar (https://arag-inear.podigee.io/19-ki-bei-arag).

Weitere interessante Informationen können Sie im ARAG Insight (https://www.arag.com/arag-insight/#!/de/ki-wie-normalitaet-TpD2cSqM/), dem Konzernmagazin der ARAG, nachlesen.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 20 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.100 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,8 Milliarden Euro.

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ARAG bleibt Hauptsponsor von Borussia Düsseldorf

Düsseldorfer Versicherungskonzern verlängert auch Partnerschaft mit Timo Boll

ARAG bleibt Hauptsponsor von Borussia Düsseldorf

ARAG verlängert auch Partnerschaft mit Timo Boll

Die ARAG verlängert ihr langjähriges Engagement im deutschen Tischtennis: Der weltweit größte Rechtsschutzversicherer bleibt bis 2028 Hauptsponsor von Borussia Düsseldorf und wird darüber hinaus Timo Boll in seiner neuen Rolle als „Botschafter des Deutschen Tischtennis“ begleiten – über das Ende seiner aktiven Karriere hinaus.

Mit der Fortführung dieser Partnerschaften setzt die ARAG ein starkes Zeichen für Kontinuität in ihrem Sportsponsoring. Seit über zwei Jahrzehnten steht das Düsseldorfer Familienunternehmen an der Seite von Borussia Düsseldorf – dem erfolgreichsten Tischtennisverein Europas, seit 2001 ist sie darüber hinaus persönlicher Sponsor von Timo Boll und seit 2006 Hauptsponsor des Deutschen Tischtennis-Bundes (DTTB), dem mitgliederstärksten Tischtennisverbandes Europas. Damit prägt die ARAG das öffentliche Bild der gesamten Sportart entscheidend mit.
„Als Familienunternehmen denken wir langfristig – und handeln entsprechend. Unser Engagement im Tischtennis ist Ausdruck dieser Haltung: nachhaltig, glaubwürdig und mit Wirkung in der Breite“, so Dr. Renko Dirksen, Sprecher des Vorstands der ARAG SE. „Der Sport verkörpert Werte, die uns als ARAG auszeichnen – dazu gehören insbesondere Fairness und Beständigkeit. Besonders stolz sind wir darauf, mit unserem Sponsoring auch die Nachwuchsarbeit bei Borussia Düsseldorf und das Para-Tischtennis aktiv zu unterstützen. So machen wir Tischtennis für alle erlebbar.“

Timo Boll bleibt Gesicht des Sports – und der Partnerschaft
Die ARAG wird Timo Boll künftig in seiner Rolle als Repräsentant des deutschen Tischtennis unterstützen – bei öffentlichen Auftritten, sozialen Engagements und als Stimme für Fair Play im Sport. Der vielfache Europameister und langjährige Weltklassespieler steht wie kaum ein anderer für das positive Image und die internationale Anerkennung des deutschen Tischtennis.

„Wir freuen uns, mit Timo Boll auch künftig eine international anerkannte Sport-Persönlichkeit an unserer Seite zu wissen, die für Generationen von Fans und Spielern zum Vorbild geworden ist – weit über Tischtennis hinaus“, so Dr. Renko Dirksen.

„Die ARAG war für mich in den vergangenen Jahren weit mehr als ein Sponsor – sie war ein verlässlicher Partner auf meinem Weg durch den Spitzensport“, so Timo Boll. „Ich freue mich sehr, dass wir diesen gemeinsamen Weg nun auch jenseits der Wettkampftische fortsetzen.“

Starkes Engagement für eine starke Sportart
Mit der Vertragsverlängerung unterstreicht die ARAG ihre klare Positionierung als Förderer des Tischtennis in Deutschland. Wie kaum ein anderer Sponsor ist die ARAG nicht zuletzt auch über die langjährige Partnerschaft mit dem DTTB über die gesamte Sportart hinweg sichtbar – vom Spitzensport bis in die Breite, etwa bei den mini-Meisterschaften, einem der größten Breitensport-Events Deutschlands.

Die Sichtbarkeit des ARAG Logos auf Trikots und in Hallen ist dabei nur ein Aspekt der Partnerschaft: Auch inhaltlich bringt sich die ARAG aktiv ein – unter anderem durch Fair-Play-Partnerschaften mit Timo Boll, soziale Initiativen mit Borussia Düsseldorf und gemeinsame Projekte mit dem DTTB zur Weiterentwicklung des Tischtennis in Deutschland.

Text sowie Bildmaterial stehen hier (https://www.arag.com/de/presse/pressemitteilungen/group/00745/) zur Verfügung.

Personen auf dem Foto, Reihenfolge von links nach rechts:
Andreas Preuß, Manager der Borussia Düsseldorf, Timo Boll, Jakob Muziol, Abteilungsleiter Marketing der ARAG SE, Dr. Wolfgang Dörner, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Tischtennis-Bundes (DTTB)

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 20 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.100 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,8 Milliarden Euro.

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ARAG Verbrauchertipps zwischen Paragrafen und Gesundheitsakten

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Elektronische Patientenakte bundesweit gestartet
Nach einer erfolgreichen Pilotphase ist die elektronische Patientenakte, kurz ePA (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/epa-fuer-alle-startet-morgen-pm-28-04-2025.html), seit Ende April für alle Beteiligten gestartet. Dadurch wird für 73 Millionen gesetzlich Versicherte künftig die „Zettelwirtschaft“ beendet und alle Patientendaten, wie z. B. Arztbriefe, Röntgenbilder oder Befundberichte, werden zentral in digitaler Form gespeichert. Auch die Medikationsübersicht wird digitalisiert, sodass zusammen mit dem E-Rezept Wechselwirkungen von Arzneien besser erkannt und vermieden werden können. Ein Muss ist die elektronische Patientenakte laut ARAG Experten nicht. Versicherte können jederzeit widersprechen. Die Krankenkassen informieren über die Möglichkeiten des Widerspruchs. Für Ärzte, Apotheken und andere Leistungserbringer wird die ePA hingegen ab 1. Oktober verpflichtend.

Aufklärung vor OP muss mündlich erfolgen
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass eine vollständige Aufklärung vor medizinischen Eingriffen nicht nur durch schriftliche Informationen, sondern vor allem durch ein ausführliches mündliches Gespräch erfolgen muss. Denn nur eine mündliche Aufklärung kann Grundlage für die selbstbestimmte Entscheidung eines Patienten bilden. Dies gilt besonders für schwerwiegende und seltene Risiken, die in der Entscheidung über eine Behandlung von Bedeutung sein können. Während schriftliche Unterlagen ergänzend genutzt werden können, muss der Arzt sicherstellen, dass der Patient die relevanten Informationen im Gespräch verstanden und die Möglichkeit zu Rückfragen hat. Eine bloße Übergabe von Informationsmaterial reicht nicht aus. In einem konkreten Fall hatte ein Patient gegen seinen Chirurgen geklagt, weil er sich nicht ausreichend über die Risiken einer Arthroskopie, insbesondere über die Gefahr einer Nervenschädigung, aufgeklärt fühlte. Zwar wurden diese Risiken in einem Aufklärungsbogen erwähnt, doch ob sie auch tatsächlich im Gespräch angesprochen wurden, war unklar. Der Bundesgerichtshof hat den Fall deshalb an die Vorinstanz zurückverwiesen. Das Oberlandesgericht Frankfurt muss nun prüfen, ob das Risiko der Nervenschädigung im Gespräch ausreichend thematisiert wurde (Az.: VI ZR 188/23).

Haben Allergiker freie Schulwahl?
Laut ARAG Experten ist es durchaus möglich, dass Grundschüler, bei denen eine lebensbedrohliche Allergie nachgewiesen ist, freie Schulwahl haben. In einem konkreten Fall wollte eine Schülerin aus Niedersachsen mit schwerer Erdnussallergie eine außerhalb ihres Schulbezirks gelegene „erdnussfreie“ Grundschule besuchen. Die Eltern hatten eine Ausnahmegenehmigung beantragt, da bereits kleinste Mengen Erdnuss bei ihrer Tochter lebensbedrohliche Reaktionen auslösen können. Die Wunschschule ist vom Nuss-Anaphylaxie-Netzwerk e. V. als „erdnussfrei“ anerkannt und verfügt über geschultes Personal für Notfälle. Doch die Schulbehörde lehnte den Antrag ab und argumentierte, dass viele Kinder Allergien hätten und alle Lehrkräfte für medizinische Notfälle geschult seien. Die Richter waren indes anderer Ansicht und betonten, dass die spezielle Gefährdungslage der Klägerin eine Ausnahme rechtfertigt. Sie verwiesen darauf, dass das Nieder-sächsische Schulgesetz (Paragraf 63 Absatz 3 Satz 4 Nummer 1) den Besuch einer anderen Schule gestattet, wenn der Besuch der zuständigen Schule eine unzumutbare Härte darstellt (Verwaltungsgericht Hannover, Az.: 6 A 3907/21).

Zahngesundheit ab 2026 im Gelben Heft dokumentiert
Bald wird das bekannte Gelbe Heft für Kinder erweitert: Neben den kinderärztlichen Vorsorgeuntersuchungen (U1 bis U9) werden nach Informationen der ARAG Experten künftig auch die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen darin dokumentiert. Diese Neuerung wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossen und soll Eltern eine umfassendere Übersicht über die Gesundheitsvorsorge ihres Kindes bieten. Kinder haben zwischen dem sechsten Lebensmonat und dem vollendeten sechsten Lebensjahr Anspruch auf sechs zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen. Bisher wurden diese separat im sogenannten Kinderzahnpass festgehalten. Mit der Integration in das Gelbe Heft erhalten Eltern nun auf einen Blick alle relevanten Vorsorgetermine. Für bereits im Umlauf befindliche Hefte sind Einlegeblätter und Aufkleber vorgesehen, um die neuen Informationen nachzutragen. Eltern sollten daher ab 2026 das Heft auch zu Zahnarztterminen mitbringen, um eine lückenlose Erfassung der Untersuchungen zu gewährleisten.

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ARAG Verbrauchertipps zum Tag der Pflegenden

ARAG Experten mit wichtigen Urteilen aus der Welt der Pflege

ARAG Verbrauchertipps zum Tag der Pflegenden

ARAG Experten mit wichtigen Urteilen aus der Welt der Pflege

Pflege mit Risiko: Wenn ehrenamtliche Betreuung zum Arbeitsunfall wird
Als sein Sohn einen Tobsuchtsanfall bekam, weil er sein Zimmer aufräumen sollte, wusste der Vater sich nicht mehr zu helfen und wählte den Notruf. Kurz darauf schlug ihm sein Sohn sogar eine Vase auf den Kopf. Eigentlich hätte dieser Fall wenig mit der Frage nach dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz zu tun. Doch die ARAG Experten weisen hier auf die besonderen Umstände hin: Der Vater war der ehrenamtliche Betreuer seines geistig behinderten Sohnes und der Schlag mit der Vase ereignete sich zwar in der gemeinsamen Wohnung, aber im Rahmen seiner Betreuertätigkeit. Daher handelte es sich dabei um einen Arbeitsunfall, für den die Unfallkasse zuständig ist (Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Az.: L 6 U 19/23).

Kosten für Pflege-WG von der Steuer absetzbar
Wer krankheits- oder pflegebedingt in einer dafür vorgesehenen Einrichtung untergebracht ist, kann die Kosten dafür als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass auch die Unterbringung in einer Pflege-Wohngemeinschaft (WG) abzugsfähig ist. Im konkreten Fall lebte ein schwerbehinderter Mann, der Pflegegrad 4 erhielt, mit anderen Pflegebedürftigen in einer Wohngemeinschaft. Die WG war nach dem Wohn- und Teilhabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen organisiert. Dort wurde er rund um die Uhr ambulant intensiv betreut und versorgt. Die Aufwendungen für Kost und Logis wollte er als außergewöhnliche Belastung bei seiner Einkommensteuer geltend machen (Paragraf 33 Einkommenssteuergesetz). Es ging um rund 8.600 Euro. Doch das Finanzamt lehnte ab. Die Finanzbeamten waren der Ansicht, dass die WG keine Heimunterbringung darstellt, also kein Steuerabzug möglich ist. Die Richter sahen das anders: Entscheidend sei der Zweck der Einrichtung – und der war hier eindeutig: Betreuung, Pflege und Wohnraum für pflegebedürftige Menschen (Bundesfinanzhof, Az.: VI R 40/20).

Spaziergang mit Folgen
Es sollte ein kleiner Spaziergang werden, doch er hatte tragische Folgen. Eine Seniorin, die in einer Tagespflege-Einrichtung lebte, stürzte bei einem Spaziergang. Begleitet wurde die Dame von einer Praktikantin der Pflegeeinrichtung. Bei dem Sturz zog sich die Seniorin einen Oberschenkelhalsbruch zu und verstarb noch im selben Jahr. Die Alleinerbin verlangte daraufhin Schmerzensgeld und Schadensersatz vom Träger der Tagespflege. Immerhin sei eine nicht qualifizierte Praktikantin mit der alten Dame losgeschickt worden und das auch noch bei Eisglätte. Doch die Richter wiesen darauf hin, dass sich auch bei bester Betreuung ein Sturz nie völlig ausschließen lässt. Die ARAG Experten ergänzen, dass auch die fehlende spezielle Ausbildung der Praktikantin nicht automatisch zu einer Haftung führt, denn Spazierengehen erfordert keine Pflegeausbildung (Oberlandesgericht Bamberg, Az.: 4 U 222/22).

Haus muss für Pflegekosten eingesetzt werden
Als seine Frau in ein stationäres Pflegeheim musste, beantragte sie Pflegewohngeld, um die Kosten für das Pflegeheim zu decken. Doch das Land lehnte ab und begründete die Entscheidung damit, dass zunächst das verwertbare Vermögen zur Finanzierung der Pflege herangezogen werden muss. Im konkreten Fall war damit das Haus gemeint, in dem sie zuvor mit ihrem Ehemann lebte. Doch dieser weigerte sich als Alleineigentümer seine Immobilie zu verkaufen, um die Pflegekosten zu bezahlen. Die Richter zeigten allerdings wenig Verständnis: Solange die Eheleute nicht getrennt leben, geht der Gesetzgeber laut ARAG Experten davon aus, dass sie füreinander einstehen. Also wird das Vermögen beider Partner berücksichtigt (Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Az.: 12 A 3076/15).

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ARAG Konzern jetzt auch in Finnland aktiv – und damit in insgesamt 20 Ländern

Niederlassung der norwegischen ARAG Tochter HELP Forsikring nimmt Geschäft auf

ARAG Konzern jetzt auch in Finnland aktiv - und damit in insgesamt 20 Ländern

Die HELP Vakuutus, neu gegründete finnische Niederlassung der norwegischen HELP Forsikring, hat Anfang 2025 ihr Geschäft aufgenommen. Zum 1. April startete sie ihre erste Partnerschaft – mit der DNA Plc, die zum Telekommunikationskonzern Telenor gehört. Die HELP Forsikring ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft des ARAG Konzerns, dem weltweit größten Rechtsschutzversicherer. Mit der Geschäftsaufnahme in Finnland ist der Düsseldorfer Versicherungskonzern nun in insgesamt 20 Ländern aktiv und setzt seinen Internationalisierungskurs weiter fort.

„Wir sind davon überzeugt, dass wir auch die Menschen in Finnland für unsere Idee gewinnen können, einen einfachen und bezahlbaren Zugang zum Recht anzubieten. Wie in den anderen nordischen Staaten ist Rechtsschutz auch dort eine weitgehend unbekannte Versicherungsleistung und entsprechend groß ist das Geschäftspotenzial“, unterstreicht Dr. Renko Dirksen, Vorstandssprecher der ARAG SE.

Wie in den nordischen Ländern, in denen die HELP bereits aktiv ist, fokussiert sich auch die HELP Vakuutus mit Sitz in Helsinki auf das Kernsegment Rechtsschutz. Das Unternehmen ist spezialisiert auf den Abschluss von Gruppenverträgen mit besonderen Zielgruppen. Dazu zählen Gewerkschaften und andere Verbände, Versicherungsunternehmen, Banken sowie Versorgungsunternehmen. Mit dem ersten Gruppenvertag, geschlossen mit dem Telekommunikationsunternehmen DNA Plc, wurden circa 200.000 Kunden gewonnen. Die wichtigsten abgedeckten Rechtsbereiche sind hier Identitätsdiebstahl und Betrug.

„Im Fokus der HELP Vakuutus stehen die Privatkunden. Wir planen aber auch schon zusätzliche Angebote für kleine und mittlere Unternehmen“, erläutert Markus Ginman, Country Manager der HELP Vakuutus. „Das Wachstumspotenzial in Finnland ist groß. In unserem Markt bietet derzeit keine andere Versicherungsgesellschaft eigenständige Rechtsschutzversicherungen an und kümmert sich mit eigenen Anwälten um die rechtlichen Probleme der Kunden.“

Den Text sowie ein druckfähiges Pressefoto von Markus Ginman erhalten Sie hier:
https://www.arag.com/de/presse/pressemitteilungen/group/00735/

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Nettolohn auf Achterbahnfahrt

ARAG Experten über Änderungen bei der Gehaltsabrechnung 2025

Nettolohn auf Achterbahnfahrt

Der Jahreswechsel hat einige Änderungen auf dem Gehaltszettel mit sich gebracht. Das wirft die Frage auf, was eigentlich alles auf eine Abrechnung gehört und warum es zu solchen Schwankungen beim Nettogehalt kommt. Eine Erklärung für das scheinbare Durcheinander liefert ein Blick auf steuerliche Anpassungen, steigende Sozialabgaben und kommende Entlastungen. Die ARAG Experten mit einem Überblick.

Geduld mit dem Lohnzettel
Zwar wurde 2024 der steuerliche Freibetrag erhöht und ein Ausgleich der kalten Progression vorgenommen, aber die ARAG Experten weisen darauf hin, dass es noch bis Ende März dauern kann, bis alle geplanten steuerlichen Entlastungen auf dem Lohnzettel sichtbar sein werden. Steuern, die in den vorangegangenen Monaten zu viel abgezogen wurden, werden dann aber erstattet.

Doch was verbirgt sich hinter der Erhöhung und dem Ausgleich?
Der steuerliche Grundfreibetrag, also der Betrag, bis zu dem keine Steuern gezahlt werden müssen, stieg Ende letzten Jahres um 180 auf 11.784 Euro. Und zwar rückwirkend zum 1. Januar 2024. Diese Änderung sorgte bei den meisten Arbeitnehmern im Dezember für ein höheres Nettogehalt.

Zudem stimmten Bundestag und Bundesrat kurz vor den Feiertagen im vergangenen Jahr einer Reform zur Bekämpfung der sogenannten „kalten Progression“ zu. Dieses Phänomen tritt auf, wenn Lohnerhöhungen durch Inflation ausgeglichen werden, aber aufgrund des progressiven Steuertarifs dennoch höhere Steuern fällig werden. Die Reform sieht vor, dass sowohl der Grundfreibetrag als auch die Eckwerte des Steuertarifs angehoben werden. So rutschen Arbeitnehmer, die durch die Lohnerhöhung nun etwas mehr verdienen, nicht direkt in eine höhere Steuerklasse.

Wermutstropfen Sozialabgaben
Obwohl also der Grundfreibetrag laut ARAG Experten ab Januar 2025 noch einmal stieg – bei Verheirateten sind 24.192 Euro, bei Ledigen 12.096 Euro befreit -, drückten höhere Sozialabgaben das Nettogehalt bei vielen Beschäftigten. So liegt der Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung zwar weiterhin bei 14,6 Prozent des Bruttogehalts, aber die ARAG Experten erinnern daran, dass viele Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag erhöht haben. Arbeitnehmer mussten im Schnitt eine Erhöhung von 1,7 auf 2,5 Prozent hinnehmen.

Doch nicht nur die Krankenversicherung zieht mehr vom Gehalt ab: Auch die Pflegeversicherung hat sich verteuert. Der Beitragssatz wurde für Beitragspflichtige mit einem Kind um 0,2 Prozentpunkte auf 3,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen festgesetzt. Mitglieder mit mehreren Kindern werden ab dem zweiten bis zum fünften Kind mit einem Beitragsabschlag in Höhe von 0,25 Beitragssatzpunkten für jedes Kind entlastet. Für kinderlose Arbeitnehmer wurde der Satz auf 4,2 Prozent erhöht. Diese Erhöhung hat direkte Auswirkungen auf das Nettogehalt. Vor allem Arbeitnehmer mit höheren Bruttolöhnen sind laut ARAG Experten betroffen. Denn sie müssen gleichzeitig auch bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung höhere Beiträge leisten, da die Beitragsbemessungsgrenzen dort ebenfalls angestiegen sind.

Was gehört eigentlich auf die Gehaltsabrechnung?
Neben den Steuerfreibeträgen und den Abzügen für Sozialversicherungen enthält die Lohnabrechnung laut ARAG Experten nicht nur die Höhe von Brutto- und Nettogehalt, sondern auch alle relevanten Informationen, die für die korrekte Berechnung der Entgelte erforderlich sind. Dazu gehören der Name und die Anschrift des Arbeitgebers sowie persönliche Daten, wie z. B. Geburtsdatum, Steueridentifikationsnummer und Sozialversicherungsnummer.

Zudem sind Abrechnungszeitraum, Lohnsteuerklasse sowie etwaige Kinderfreibeträge (https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/familienrechtsschutz/kindergeldantrag/) aufgeführt. Eine genaue Aufstellung der einzelnen Abzüge, wie etwa Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträge, muss ebenso enthalten sein. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass auch der Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung aufgeführt werden muss.

Übrigens: Arbeitgeber dürfen Gehaltsabrechnungen auch als elektronisches Dokument zum Abruf in einem passwortgeschützten digitalen Mitarbeiterpostfach einstellen. Eine Abrechnung in Papierform ist nicht nötig (Bundesarbeitsgericht, Az.: 9 AZR 48/24).

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Von wegen langsam: Finanzämter auf der Überholspur

ARAG Experten über Steuererklärungen, Abgabefristen und Bearbeitungszeiten

Von wegen langsam: Finanzämter auf der Überholspur

ARAG Experten über Steuererklärungen, Abgabefristen und Bearbeitungszeiten

Wer Nachzahlungen fürchtet, lässt sich gerne etwas mehr Zeit. Wer auf einen Geldsegen hofft, gibt Gas. Doch ob langsam oder schnell, die Fristen für die Steuererklärung sollte man nicht ignorieren, denn sonst kann es durch Säumniszuschläge teuer werden. Die ARAG Experten mit einem Überblick über aktuelle Fristen, mit einem erstaunlichen Ranking über die Schnelligkeit von Finanzämtern und mit No-Gos im Umgang mit Sachbearbeitern.

Für wen gilt eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung?
Der Gesetzgeber vermutet in bestimmten Fällen, dass er trotz Lohnsteuerabzug während des Jahres von einigen Steuerzahlern zu wenig Einkommensteuer bekommen hat. Wer als Arbeitnehmer gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt war, unversteuerte Einkünfte über 410 Euro hatte, beispielsweise durch Honorare, Renten, Mieten oder Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Krankengeld über 410 Euro bezogen hat, muss eine Einkommensteuererklärung abgeben. Auch wenn auf der Lohnsteuerkarte ein Freibetrag eingetragen ist oder wenn der Ehepartner für einen Zeitraum die Steuerklasse V oder VI hatte, besteht eine Pflicht zur Steuererklärung.

Für Selbstständige oder wenn nur Mieteinnahmen generiert werden, sieht es etwas anders aus. Die Steuererklärungs-Pflicht besteht in diesen Fällen laut ARAG Experten nur dann, wenn die Einkünfte über dem steuerfreien Grundfreibetrag liegen, der sicherstellt, dass das Existenzminimum steuerfrei bleibt. Für das Steuerjahr 2024 betrug der Grundfreibetrag 11.604 Euro, für 2025 ist er auf 12.096 Euro angestiegen. Für Verheiratete gilt jeweils der doppelte Freibetrag.

Rentenbezugsbescheinigung 2024
Auch für Rentner kann laut ARAG Experten eine Steuerpflicht gelten. Übersteigt der steuerpflichtige Teil ihrer Rente – gegebenenfalls auch zusammen mit weiteren Einnahmen – den Grundfreibetrag von 12.096 Euro für Alleinstehende oder 24.192 Euro für Verheiratete, müssen sie eine Steuererklärung abgeben.

Mit der Rentenbezugsbescheinigung, die die Deutsche Rentenversicherung immer Anfang des Jahres verschickt, wird die Steuererklärung deutlich erleichtert. Die Bescheinigung enthält alle wichtigen Informationen zur Rente, die für die Steuererklärung benötigt werden. Die Daten werden automatisch auch an die Finanzämter übermittelt. Damit entfällt das manuelle Ausfüllen der Anlagen „R“ und „Vorsorgeaufwand“.

Welche Fristen gelten für die Abgabe?
Wer freiwillig eine Steuererklärung abgibt, hat dafür maximal vier Jahre Zeit. Die Frist endet jeweils am 31. Dezember. Bis Ende diesen Jahres kann also die Steuer aus 2021 eingereicht werden. Wer allerdings zur Einreichung einer Steuererklärung verpflichtet ist, hat bis Ende Juli 2025 Zeit, die Steuer für das Jahr 2024 beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Steuerzahler, die sich steuerlich beraten lassen, haben verlängerte Abgabefristen: Die Steuer für 2023 muss am 2. Juni 2025 vorliegen, die Steuererklärung für 2024 hat bis Ende April 2026 Zeit.

Übrigens: Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass ein frühes Einreichen nicht immer bedeutet, dass die Steuererklärung auch früh bearbeitet wird. Da Arbeitgeber und Versicherungen bis Ende Februar Zeit haben, Unterlagen beim Finanzamt einzureichen, erfolgt die Bearbeitung in der Regel erst ab März eines Jahres.

Flinke Finanzämter
Wie lange Steuerzahler auf die Bearbeitung ihrer Steuererklärung warten müssen, hängt unter anderem davon ab, in welchem Bundesland man wohnt. Während die durchschnittliche Bearbeitungsdauer (https://www.lohnsteuer-kompakt.de/steuerwissen/schnellste-finanzaemter-2024-hamburg-an-der-spitze/) bei knapp 51 Tagen liegt – und das ist sechs Tage schneller als im Vorjahr – sitzen die flinksten Finanzbeamten im hohen Norden: In Hamburg dauert die Bearbeitung nur rund 45 Tage, gefolgt von Thüringen und Sachsen-Anhalt, wo es knapp 46 Tage dauert. Am längsten müssen die Steuerzahler aus Bremen auf die Bearbeitung warten, hier benötigen die Finanzämter durchschnittlich knapp 80 Tage für eine Steuererklärung.

Der Steuer-Knigge für eine schnelle Bearbeitung
Steuerzahler, die für ihre Erklärung kein Steuerprogramm wie z. B. ELSTER nutzen, können die Bearbeitung ihrer Steuer etwas beschleunigen, wenn sie einige Dinge beachten. Zunächst erinnern die ARAG Experten daran, dass eine Steuererklärung nur gültig ist, wenn die letzte Seite unterschrieben wurde. Ist es eine gemeinsame Erklärung von Ehepartnern, müssen beide unterschreiben. Auch die Vollständigkeit der Angaben ist wichtig, um zeitraubende Nachfragen oder gar das Hin- und Herschicken per Post zu vermeiden. So darf z. B. eine Bankverbindung nicht fehlen.

Belege sollten möglichst nicht unsortiert als lose Blattsammlung abgegeben werden. Damit der Sachbearbeiter den Überblick behält und die Belege schnell prüfen kann, ist es hilfreich, alle Rechnungen, Kontoauszüge und sonstigen Nachweise zugeordnet und beschriftet abzugeben. Auf Büroklammer und Tacker sollte man verzichten, das kosten den Sachbearbeiter unnötig Zeit und Nerven, wenn Unterlagen gescannt werden müssen.

Die ARAG Experten raten, Felder und Seiten, die nicht ausgefüllt werden müssen, leer zu lassen und nicht durchzustreichen oder mit Nullen oder Strichen zu versehen. Ansonsten erkennt die automatische elektronische Plausibilitätsprüfung, die jede Steuererklärung nach der Prüfung durchläuft, in jedem überflüssig markierten Feld einen Fehler. Fazit: Die vermeintlich fehlerhafte Erklärung landet wieder beim Sachbearbeiter, der nun alle Angaben händisch ins System eintragen muss.

Abzuraten ist auch das Einreichen von Rechnungen aus dem Bereich Privatvergnügen. So gehören weder die Quittung für das Candle-Light-Dinner mit dem Lieblingsmenschen in die Steuer, noch das Streaming-Abo des Nachwuchses oder die Kosten für den Wellnessaufenthalt an der Ostsee.

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