Taschengeld: Endlich das erste Geld

ARAG Experten informieren, wie hoch Taschengeld für welchen Jahrgang sein sollte

Ob es für Süßigkeiten, Zeitschriften, Computerspiele, Klamotten oder Gigabyte draufgeht – je früher der Nachwuchs lernt, mit einem eigenen Budget umzugehen, desto besser. Und das Budget ist hoch: In Deutschland verfügten Kinder laut Kinder-Medien-Studie (KMS) 2019 über insgesamt rund drei Milliarden Euro pro Jahr. Die Mehrheit der Kids darf das eigene Geld sogar selbst verwalten. Doch es gibt rechtliche Grenzen. Welche das sind, wissen die ARAG Experten.

Leider kein Anspruch
Auch wenn es im Bürgerlichen Gesetzbuch sogar einen „Taschengeldparagrafen“ gibt und das Taschengeld aus pädagogischer Sicht sicherlich sinnvoll ist – ein gesetzlich verankertes Recht darauf gibt es in Deutschland nicht. Gesetzlich geregelt ist nur der Anspruch auf Unterhalt. Solange die Kinder minderjährig sind und bei beiden Elternteilen wohnen, beschränkt sich dieser Anspruch aber auf den sogenannten Naturalunterhalt, also Essen, Kleidung, Spielsachen, Freizeitaktivitäten und Ähnliches.

Wie viel Taschengeld ist sinnvoll?
Laut der Kinder-Medien-Studie (https://kinder-medien-studie.de/wp-content/uploads/2019/08/KMS2019_Handout.pdf) standen Kindern 2019 durchschnittlich rund 20 Euro Taschengeld im Monat zur Verfügung. Zusätzlich gibt es pro Jahr noch einmal knapp 160 Euro an Geldgeschenken oben drauf. Das ist deutlich über der vom Deutschen Jugendinstitut (https://www.dji.de/themen/jugend/taschengeld.html) (DJI) empfohlenen Grenze.

Natürlich hängt die Höhe des Taschengeldes in erster Linie von den finanziellen Möglichkeiten der Eltern ab. Sprengen die üblichen Beträge deren Portemonnaie, raten die ARAG Experten zu einem ehrlichen Gespräch mit den Kindern über die finanzielle Lage.

Das DJI empfiehlt für unter Sechsjährige ein Taschengeld in Höhe von 50 Cent bis einen Euro pro Woche. Sechsjährige sollten bis 1,50 Euro wöchentlich bekommen, Siebenjährige bis zwei Euro und dann in 50-Cent-Schritten weiter bis zum neunten Lebensjahr, wo es bis drei Euro geben kann. Ab zehn Jahren sollte die Taschengeldzahlung monatlich erfolgen und mit etwa 16 bis 18,50 Euro beginnen und sich langsam steigern. So bekommen 14-Jährige schon rund 30 Euro im Monat und 18-jährige Kinder, die wirtschaftlich noch ganz von ihren Eltern abhängig sind, bis knapp 80 Euro monatlich. Die Empfehlungen des DJI werden regelmäßig aktualisiert und an die Kaufkraft angepasst.

Dürfen Kinder mit ihrem Taschengeld alles kaufen?
Ab dem siebten Geburtstag sind Käufe der Kinder wirksam, wenn sie – so die Regelung des Paragrafen 110 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – mit Mitteln bewirkt wurden, die ihnen zur freien Verfügung überlassen wurden. Grundsätzlich dürfen Kinder sich also mit ihrem Taschengeld Dinge kaufen, die sich preislich in einem Rahmen bewegen, dass sie mit einem angemessenen Taschengeld bezahlt werden können. Das gibt vor allem Verkäufern eine gewisse Rechtssicherheit, wenn sie Kindern ohne Zustimmung des Erziehungsberechtigten etwas verkaufen – und sei es nur eine Kugel Eis. Anders sieht es dagegen mit teuren Anschaffungen aus: Sie fallen nach Auskunft der ARAG Experten im Regelfall nicht unter die Vorschrift des sogenannten „Taschengeldparagraphen“. Der entsprechende Vertrag kann daher ohne Genehmigung der Eltern unwirksam sein. Doch auch hier kann im Einzelfall zwischen Kind und Eltern etwas anderes abgesprochen sein. Anschaffungen wie etwa Haustiere, die Folgekosten nach sich ziehen, sind jedoch niemals ohne Genehmigung der Eltern wirksam. Abgesehen davon besagt Paragraf 11 c des Tierschutzgesetzes, dass Wirbeltiere ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten an Kinder oder Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr nicht abgegeben werden dürfen.

Wofür darf man das Taschengeld verwenden?
Egal, wie streng der Einsatz des eigenen Taschengeldes geregelt ist – es sollte klare Absprachen geben, wofür es verwendet werden darf. Nach Ansicht der ARAG Experten bleiben beispielsweise Nahrungsmittel, Schulsachen und eine gewisse Grundausstattung an Kleidung Elternsache. Wenn es aber die gerade angesagte Super Skinny Jeans mit Patches sein muss, ist das eine hervorragende Gelegenheit, das Taschengeld zu investieren. Gleichzeitig sollten Eltern ihren Kindern aber auch keine Vorschriften machen, wofür sie ihr Geld ausgeben. Und wenn es das hundertste vermeintlich sinnlose Kuscheltier ist – ein Elternveto ist tabu. Ist der Nachwuchs so zerstreut, dass er oft Dinge vergisst, kann ihm auch zugemutet werden, die Sachen mit eigenem Geld nachzukaufen.

Wenn das Taschengeld nicht reicht
Dieses Phänomen kennt wohl jeder – am Ende des Geldes ist noch viel zu viel Monat übrig. Wenn es sich beim Nachwuchs mit dem Taschengeld ähnlich verhält, kann es zwei Gründe haben: Entweder die Rabeneltern zahlen zu wenig oder das Kind haushaltet schlecht. Ist Letzteres der Grund, sollten Eltern ein Auge auf das Kaufverhalten des Kindes haben. Von Vorschüssen, Zwischenfinanzierungen und anderen Deals zwischen Eltern und Kind raten die ARAG Experten ab, da sie sonst nicht lernen können, dass man auf manche Wünsche sparen muss. Den virtuellen Umgang mit Geld sollte man dem Nachwuchs hingegen frühzeitig näherbringen. Denn in Zeiten von Online-Zahlungen, kostenpflichtigen Downloads und Apps ist es anfangs schwer, den Überblick über die Ausgaben zu behalten.

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https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.400 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,9 Milliarden EUR.

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Online-Shopping: Geht das auch nachhaltig?

ARAG Experten über klimafreundliches Shoppen im Internet

Bereits 2019 gab jeder Deutsche etwa 24-mal pro Jahr (https://www.trustedshops.de/blog/online-shopping-statistik/) eine Online-Bestellung auf. Während der Corona-Pandemie dürfte diese Zahl deutlich höher liegen. Das bedeutet viel Verpackungsmüll, Retouren, lange Transportwege und dadurch hohe CO2-Emissionen. Trotz dieser negativen Bilanz hat sich Online-Shopping tief in den Verbraucher-Gewohnheiten verankert. Die Vorteile, sich Dinge unkompliziert nach Hause zu bestellen, sind gerade in Corona-Zeiten schwer zu schlagen. Doch geht Online-Shopping auch klimafreundlich? Die ARAG Experten erklären, welche Möglichkeiten es gibt.

Verpackung
Durch den Zuwachs an Bestellungen steigt auch der Verbrauch an Verpackungsmaterialien. Zur Verpackung der Ware kommt mindestens ein Versandkarton hinzu. Damit die Ware den Transportweg unbeschadet übersteht, wird sie zudem oft durch Luftpolsterfolie gesichert oder es werden nach dem Motto „wackelt und hat Luft“ ganze Lagen des Kunststoffmaterials bis zur Oberkante in den Karton hineingestopft. Viele Unternehmen nutzen zudem die Gelegenheit und legen zahlreiche Kataloge, Flyer oder Broschüren für Werbezwecke dazu.

Retouren
Besonders bei Kleidung lässt sich meist schwer einschätzen, wie die Größen ausfallen. Also wird kurzerhand doppelt oder gar dreifach bestellt und die unpassenden Kleidungsstücke werden zurückgeschickt. Das bedeutet doppelte Transportwege. Laut Retourenforschung der Uni Bamberg (http://www.retourenforschung.de/definition_statistiken-retouren-deutschland.html) kommen auf diese Weise 286 Millionen Retouren zustande. Würde man die zurückgesendeten Pakete aneinanderreihen, würden sie knapp dreimal um die Welt reichen.

Viele Händler entsorgen die überwiegende Anzahl an Retouren einfach, da sich der Aufwand nicht lohnt, sie wieder ins Sortiment aufzunehmen. Dies gilt nicht nur für Kleidung, sondern auch für neuwertige elektronische Geräte. Das bedeutet, dass ein solches Produkt nicht nur einen doppelten Transportweg verursacht hat, sondern auch vergeblich produziert wurde.

Um diesen Abfall zu vermeiden und das Recycling zu verstärken, wurde das Kreislaufwirtschaftsgesetz im vergangenen Oktober um die Obhutspflicht erweitert. Danach müssen Hersteller beim Vertrieb ihrer Produkte dafür sorgen, dass deren Gebrauchstauglichkeit erhalten bleibt und sie nicht zu Abfall werden. Mit dieser Obhutspflicht hat der Staat gleichzeitig zum ersten Mal eine rechtliche Handhabe gegen die Vernichtung von Neuware oder Retouren.

Transport und Lieferung
Logische Konsequenz der ansteigenden Versandanfragen ist es, dass mehr Pakete ausgefahren werden und es zu immer höheren CO2-Emissionen kommt. Dabei hat der Express-Versand weitaus negativere Auswirkungen, weil Fahrzeuge oft nicht voll beladen werden können. Wer frühzeitig bestellt, kann also auch diesem Trend entgegenwirken.

Um unnütze Versandwege zu verhindern, weil niemand zu Hause angetroffen wird, könnte man die Ware direkt an einer Packstation deponieren lassen, einen alternativen Ablageort am Grundstück vereinbaren oder einen Nachbarn angeben, bei dem die Lieferung im Falle der eigenen Abwesenheit abgegeben werden kann.

Bewusstsein: Brauche ich das wirklich?
Ein großer Schritt ist schon getan, seinen Einkauf zu hinterfragen. Brauche ich das wirklich oder wurde ich nur von Werbeanzeigen verleitet? Kann ich das Produkt nur online kaufen oder gibt es das auch im Einzelhandel vor Ort? Bin ich mir sicher, dass diese Größe passt? Zur Sicherheit könnte man an einem gut passenden Kleidungsstück Maß nehmen und mit detaillierteren Größenangaben des Anbieters vergleichen. Falls es online keine konkreten Angaben gibt, könnte man auch den Anbieter kontaktieren und um Details und Zentimeterangaben bitten. Durch kleine Fragen können unnötige Fehlkäufe, Fahrtstrecken und vor allem Retouren vermieden werden.

Lebensmittel „Made in Germany“
Natürlich ersetzt nichts die Nachhaltigkeit eines Direkteinkaufs im regionalen Laden. Möchte oder muss man sich die Produkte aber dennoch liefern lassen, ist es tatsächlich umweltfreundlicher, diese in einem ökologischen Shop zu bestellen, weil diese in der Regel auch beim Versand auf Nachhaltigkeit achten.

Grüne Suchmaschinen
Schon die Suche selbst kann nachhaltig gestaltet werden: Durch „grüne“ Suchmaschinen, die nachhaltige Projekte fördern, wie beispielsweise Ecosia (https://www.ecosia.org/). Zudem lohnt es sich, direkt nach Online-Shops zu suchen, die sich in puncto Transport, Verpackungsmüll und Arbeitsbedingungen einem umweltfreundlichen Konzept verschrieben haben. Ob Mode, Lebensmittel, Möbel oder Bürobedarf – fair einkaufen kann man beispielsweise bei memolife (https://www.memolife.de/), avocadostore (https://www.avocadostore.de/) oder kivanta (https://www.kivanta.de/).

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Angehörige pflegen – zu Hause oder im Heim?

ARAG Experten über die Pflege, Pflegestufen und Betreuung von Angehörigen

Ob zu Hause, ambulant oder im Heim – die Pflege von Angehörigen stellt meist die ganze Familie vor eine echte Herausforderung. Doch egal, für welches Modell man sich entscheidet, es gibt viele Möglichkeiten, sich Unterstützung und Hilfe zu holen. Mit welcher finanziellen Unterstützung Patienten rechnen können, hängt vom Pflegegrad ab. Dabei geht es um bis zu rund 2.000 Euro monatlicher Pflegeleistung.

Pflege zu Hause
Die Pflege zu Hause ist die kostengünstigste Lösung. Die Pflegeversicherung zahlt bei der Betreuung durch Angehörige ein vom Pflegegrad abhängiges Pflegegeld direkt an den Versicherten. Dieser kann über die Verwendung der Mittel frei entscheiden.

Unter Umständen hat die Pflegeperson sogar einen Anspruch auf Leistungen zur Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung. Voraussetzung ist, dass der Pflegebedürftige mit Pflegegrad zwei bis fünf in häuslicher Umgebung nicht erwerbsmäßig und mindestens zehn Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage, gepflegt wird.

Pflege mit dem Pflegedienst
Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, aber professionelle Unterstützung benötigt, kann einen ambulanten Pflegedienst beauftragen. Er bietet neben körperbezogenen Pflegemaßnahmen und der Hilfe bei der Haushaltsführung zusätzlich auch pflegerische Betreuungsmaßnahmen an. Auch hierbei richtet sich die Höhe der finanziellen Unterstützung nach dem Pflegegrad des Patienten. Der Pflegebedürftige erhält dann sogenannte Kombinationsleistungen, d. h. das Pflegegeld wird nach Abzug der Kosten für den ambulanten Pflegedienst nur noch anteilig ausgezahlt.

Pflege im Heim
Ist Pflege in den eigenen vier Wänden nicht oder nicht mehr möglich, stellt sich die Frage, ob die Pflege im Heim infrage kommt ist. Oder in einer seniorengerechten Wohnung, in der betreutes Wohnen angeboten wird. Eine Pflege im Heim ist sicherlich die teuerste Variante. Wenn die Kosten für die Pflege durch die gesetzliche Pflegeversicherung und eventuell durch eine private Zusatzversicherung nicht abgedeckt werden, kommen möglicherweise Kosten auf die Angehörigen zu.

Bevor die Kinder für Unterhaltszahlungen herangezogen werden, müssen die Eltern im eigenen Pflegefall sämtliche Einkünfte aus gesetzlicher und privater Rente und der Pflegeversicherung, aber auch aus ihrem Vermögen ausgeben. Lediglich einen Schonbetrag von derzeit 5.000 Euro zuzüglich weiterer 5.000 Euro für den Ehegatten muss nicht eingesetzt werden. Haben die Eltern Anspruch auf Grundsicherung im Alter, müssen sie sie auch beantragen – diese Einkünfte haben Vorrang vor dem Unterhalt durch die Kinder.

Pflegegutachten
Für gesetzlich Versicherte ist der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) für die Pflegebegutachtung zuständig, bei privat Versicherten übernimmt Medicproof die Erstellung von Pflegegutachten. Die Leistungen, die Betroffene erhalten, richten sich nach dem Schweregrad der Beeinträchtigung und der Art der Pflege. Es kommt auch darauf an, ob sie durch Angehörige oder einen professionellen Pflegedienst gepflegt werden oder ob sie dauerhaft in einem Pflegeheim untergebracht sind.

Wie wird bewertet?
Es gibt fünf Pflegegrade. Grundsätzlich geht es bei der Begutachtung um die Frage, wie selbstständig die Antragsteller ihren Alltag noch bewältigen können. Dabei prüfen die Gutachter den Bedarf in sechs verschiedenen Lebensbereichen: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte und die Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen. Anhand einer Punkte-Skala von 0 bis 100 wird dann der Pflegegrad ermittelt.
Das maximale Pflegegeld für häusliche Pflege liegt zurzeit bei 901 Euro monatlich. Zudem weisen die ARAG Experten darauf hin, dass Pflegebedürftige grundsätzlich einen Anspruch auf 40 Euro im Monat für Pflegehilfsmittel wie etwa Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel haben. Corona-bedingt wurde dieser Betrag befristet bis zum 31. März 2021 auf 60 Euro erhöht. Telefonisch beraten lassen können sich Angehörige bei ihren Pflegekassen. Die haben in der Regel Pflegeberater, die unverbindlich und meist kostenlos beraten.

Telefongespräch statt Hausbesuch
Aufgrund des Ansteckungsrisikos mit dem Covid-19-Virus werden derzeit in der Regel keine persönlichen Pflegebegutachtungen im Rahmen von Hausbesuchen durchgeführt. Stattdessen werden Antragsteller bzw. deren Bezugsperson nun telefonisch interviewt. Ein vorab zugesandter bzw. zum Herunterladen bereitgestellter Fragebogen soll helfen, sich auf das Gespräch vorzubereiten. Das Gutachten wird anschließend auf Basis des Gesprächs und nach Aktenlage erstellt, also nach Unterlagen wie dem Antrag auf Pflegeleistung und z. B. Kopien von Arztbefunden, Attesten oder Krankenhausberichten.

Risiken des Telefoninterviews
Ist der Patient in der eigenen Wohnung gut orientiert? Wie sicher bewegt er sich von A nach B? Kann er alleine einkaufen gehen? Wie klappt es mit dem Anziehen? Und wie steht es um den psychischen Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen? Das persönliche Kennenlernen bleibt in telefonischen Interviews weitgehend auf der Strecke. Und so birgt die Einschätzung der Pflegebedürftigkeit per Telefon das Risiko einer Fehleinschätzung. Daher raten die ARAG Experten, sich intensiv auf das Interview vorzubereiten, den Antrag auf Pflegeleistung evtl. mit der Hilfe von erfahrenen Pflegeexperten auszufüllen und sich Unterstützung durch Angehörige, Freunde oder Pflegekräfte zu holen.

Widerspruch einlegen
Sollten Betroffene nicht mit dem Ergebnis des Gutachtens einverstanden sein oder berechtigte Zweifel daran haben, können sie nach Auskunft der ARAG Experten innerhalb eines Monats schriftlich bei ihrer Pflegekasse Widerspruch einlegen.

Weitere interessante Informationen zu Pflege und Betreuung unter:
https://www.arag.de/pflegezusatzversicherung/pflege-ratgeber/

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