Check your Versicherung: Wo die Uhr tickt

ARAG Experten über Deadlines bei Versicherungs-Policen

Check your Versicherung: Wo die Uhr tickt

ARAG Experten über Deadlines bei Versicherungs-Policen

Nur wenige Versicherungen enden nach einer bestimmten Zeit. Die meisten Versicherungsverträge verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr und können mit einer Frist, die in der Regel drei Monate beträgt, gekündigt werden. Unter bestimmten Bedingungen besteht allerdings die Möglichkeit, Policen vorzeitig zu kündigen. Ein Sonderfall sind die meisten Kfz-Versicherungen. Hier gilt der 30. November als Stichtag für eine Kündigung. Die ARAG Experten mit einem Überblick.

Kfz-Versicherung noch im November kündigen
Sowohl die Kfz-Haftpflicht- als auch die Kaskoversicherungen können laut Auskunft der ARAG Experten mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Versicherungsjahres jährlich gekündigt werden. Das besondere an den meisten Policen: Der Stichtag für die Kündigung ist der 30. November, weil das Versicherungsjahr von Kfz-Versicherungen in der Regel am 1. Januar beginnt und am 31. Dezember endet. Wer seine Police kündigen möchte, muss sicherstellen, dass das Kündigungsschreiben dem Versicherer am 30. November vorliegt. Der Poststempel zählt übrigens nicht, wichtig ist das Eingangsdatum des Kündigungsschreibens. Also besser einige Tage Postlaufzeit einplanen.

Übrigens: Wer ein angemeldetes Fahrzeug kauft, kann den bestehenden Vertrag übernehmen oder innerhalb eines Monats kündigen. Die bisherige Versicherung endet automatisch mit Abschluss einer neuen Police. Die ARAG Experten raten Verkäufern allerdings, das Fahrzeug nach Verkauf selber abzumelden und damit den Versicherungsvertrag zu beenden. Bis zur Um- oder Abmeldung kommt nämlich die bestehende Versicherung für Schäden auf, auch wenn das Fahrzeug einen neuen Besitzer hat.

Die üblichen Kündigungsfristen
Wann und unter welchen Voraussetzungen ein Versicherungsvertrag kündbar ist, steht im Produktinformationsblatt und in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen; beides muss dem Versicherungsnehmer bei Vertragsschluss überreicht werden. Die gesetzliche Kündigungsfrist für die meisten Sachversicherungen wie z. B. die Rechtsschutz-, Haftpflicht- oder Hausratversicherung beträgt in der Regel drei Monate. Das heißt, wer den Vertrag kündigen möchte, muss das mindestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres machen. Ansonsten verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass das Versicherungsjahr mit dem Abschluss des Vertrags beginnt und nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmen muss. Darüber hinaus gibt es bestimmte Versicherungen, für die besondere Kündigungsfristen gelten wie etwa für private Rentenversicherungen, Lebensversicherungen oder Krankenversicherungen.

Die ordentliche Kündigung
Wenn man eine Police fristgerecht mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten kündigt, bezeichnet man das als ordentliche Kündigung. Im Kündigungsschreiben müssen keine besonderen Gründe angegeben werden. Die ARAG Experten raten, neben Namen und Anschrift unbedingt die Vertragsnummer zu nennen, um Verwechslungen auszuschließen. Zudem sollte ein Kündigungstermin genannt werden. Ist dieser nicht bekannt, genügt es, „zum nächstmöglichen Termin“ zu kündigen.

Obwohl eine Kündigung auch per Fax oder E-Mail möglich ist, empfehlen die ARAG Experten, die Kündigung als Einwurfeinschreiben per Post zu schicken. Den Eingang der Kündigung sollte man sich vom Versicherungsunternehmen schriftlich bestätigen lassen.

Die außerordentliche Kündigung
In einigen Fällen gelten besondere, also außerordentliche Kündigungsfristen. So haben Versicherungsnehmer beispielsweise ein Sonderkündigungsrecht, wenn Beiträge erhöht oder Leistungen gekürzt werden. Auch nach einem Schadensfall besteht die Möglichkeit der frühzeitigen Kündigung; und zwar für beide Seiten. Eine Sonderkündigung muss in den meisten Fällen spätestens einen Monat nach Ankündigung einer Änderung beim Versicherer eingegangen sein. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass bei Krankenversicherungen eine Frist von zwei Monaten gilt. Hier genügt bereits die Erhöhung der Selbstbeteiligung, um eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen.

Die Chance, vorzeitig einen Versicherungsvertrag zu beenden, kann auch durch die Änderung bestimmter Lebenssituationen entstehen. So kann der Käufer einer Immobilie eine eigene Wohngebäudeversicherung abschließen, sobald er im Grundbuch eingetragen ist. Auch die Hausratversicherung kann vorzeitig gekündigt werden, wenn man beispielsweise durch einen Umzug in einer anderen Tarifzone wohnt.

Sonderkündigungsrecht und Rückerstattung bei Mehrfachversicherung
Eine Doppel- bzw. Mehrfachversicherung besteht, wenn ein Risiko doppelt oder gleich mehrfach abgesichert ist, beispielsweise wenn man heiratet oder zwei Haushalte zusammenlegt. In diesen Situationen ist eine Hausratversicherung oder Privathaftpflichtversicherung ausreichend. Zwei davon wären mit unnötigen Kosten verbunden und im Schadensfall doppelt abzukassieren, ist laut ARAG Experten sogar strafbar.

Bei Renten- oder Lebensversicherungen hingegen ist eine Mehrfachversicherung durchaus sinnvoll, um die Vorsorge zu verbessern. Es kann zudem von Vorteil sein, eine individuelle Unfallversicherung zu haben, da Partner mitunter unterschiedlichen Risiken ausgesetzt sind.

Voraussetzung für die Auflösung einer Doppelversicherung ist, dass dieselbe Gefahr mehrfach versichert ist und die gemeinsamen Versicherungssummen den Versicherungswert übersteigen. Sobald eine Mehrfachversicherung zustande kam, ohne dass Versicherungsnehmer davon wussten, kann in der Regel der später geschlossene Vertrag aufgehoben werden.

Das Recht auf Aufhebung gilt jedoch nur einen Monat ab Kenntnisnahme. Daher raten die ARAG Experten, Versicherer z. B. nach einer Heirat umgehend zu informieren, um die Doppelversicherung zu kündigen. Übrigens: Wer doppeltversichert war, hat Anspruch auf eine Beitragsrückerstattung.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/versicherungs-ratgeber/

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Beim Jobwechsel an Betriebsrente denken

R+V-Infocenter: bAV möglichst früh mit neuem Arbeitgeber klären

Beim Jobwechsel an Betriebsrente denken

(Bildquelle: Pixabay)

Wiesbaden, 19. November 2024. Drei von vier Beschäftigten haben schon mindestens einmal den Arbeitgeber gewechselt. Ein solcher Jobwechsel bringt einigen Organisationsaufwand mit sich. Das Infocenter der R+V Versicherung rät, dabei auch die Betriebsrente im Blick zu behalten. Denn es gibt einige Punkte zu beachten, damit die Mitnahme zum neuen Arbeitgeber funktioniert.

Viele Unternehmen bieten eine betriebliche Altersversorgung, kurz bAV, an. Sie ergänzt die gesetzliche Rente der Beschäftigten. Welche Art der Betriebsrente angeboten wird, entscheidet das Unternehmen – und auch der Vertrag wird über den Arbeitgeber geschlossen. „Wer einen Jobwechsel plant, sollte das Thema unbedingt möglichst früh mit dem neuen Arbeitgeber klären“, rät Rüdiger Bach, Bereichsvorstand bAV bei der R+V Versicherung.

Neue Verträge gründlich prüfen
Grundsätzlich gilt: Der neue Arbeitgeber kann den bestehenden Vertrag weiterführen. „Allerdings ist er dazu nicht verpflichtet, und es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein“, sagt Bach. Alternativ zur Weiterführung des bestehenden Vertrages kann das neue Unternehmen das bereits aufgebaute Kapital in sein eigenes Versorgungssystem übertragen. Die betriebliche Altersversorgung wird dann bei einem anderen Anbieter fortgeführt. Damit sind meist ein neuer Vertrag und geänderte Konditionen verbunden. „Hier lohnt es sich, das Angebot genau zu prüfen und ausreichend Zeit für Gespräche einzuplanen“, erläutert R+V-Experte Bach. „Ansonsten kann es passieren, dass man schlechter dasteht als mit dem bisherigen Vertrag – zum Beispiel, falls noch einmal Kosten für den Vertragsabschluss anfallen.“

Doch was passiert, wenn der neue Arbeitgeber den Vertrag nicht weiterführt oder das neue Angebot unattraktiv ist? „Der bestehende Vertrag zur betrieblichen Altersversorgung muss nicht gekündigt werden“, betont R+V-Experte Bach. Die Betroffenen können ihn entweder ruhen lassen oder ihn privat weiterführen. „Der gesetzlich oder vertraglich erworbene Anspruch auf Leistung verfällt nicht, die angesparten Beiträge bleiben in jedem Fall erhalten.“ Dabei spielt es keine Rolle, ob der Beschäftigte weiter in den Vertrag einzahlt oder nicht.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
– Nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben ehemalige Beschäftigte das Recht zu erfahren, wie hoch ihre Ansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung sind.
– Die Übertragung eines Vertrages muss innerhalb eines Jahres nach Ende des Arbeitsverhältnisses beantragt werden. Der Wunsch nach einer Übertragung sollte rechtzeitig mit dem neuen und dem alten Arbeitgeber besprochen werden, damit alle notwendigen Unterlagen fristgerecht vorliegen.
– Ob Anwartschaften auf eine betriebliche Altersversorgung aus einer Pensionskasse, Direktversicherung oder einem Pensionsfonds: Wer sie erworben hat, besitzt einen Rechtsanspruch darauf, dass das Versorgungskapital bei einem Arbeitsplatzwechsel übertragen wird.
– Auskunft über die Modelle zur betrieblichen Altersversorgung und die Möglichkeiten einer Übertragung erteilen Vorgesetzte, die Personalabteilung oder der Betriebsrat.

Das R+V-Infocenter wurde 1989 als Initiative der R+V Versicherung in Wiesbaden gegründet. Es informiert regelmäßig über Service- und Verbraucherthemen. Das thematische Spektrum ist breit: Sicherheit im Haus, im Straßenverkehr und auf Reisen, Schutz vor Unfällen und Betrug, Recht im Alltag und Gesundheitsvorsorge. Dazu nutzt das R+V-Infocenter das vielfältige Know-how der R+V-Fachleute und wertet Statistiken und Trends aus. Zusätzlich führt das R+V-Infocenter eigene Untersuchungen durch: Die repräsentative Langzeitstudie über die „Ängste der Deutschen“ ermittelt beispielsweise bereits seit 1992 jährlich, welche wirtschaftlichen, politischen und persönlichen Themen den Menschen am meisten Sorgen bereiten.

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Keine Chance für Fake Shops – Verbraucherinformation der ERGO Versicherung

Wie Onlineshopper gefälschte Verkaufsplattformen erkennen

Keine Chance für Fake Shops - Verbraucherinformation der ERGO Versicherung

Viele kaufen Weihnachtsgeschenke gerne im Internet. (Bildquelle: ERGO Group)

Egal ob zum Black Friday, zum Geschenkekauf für Weihnachten oder einfach aus Vergnügen: Die Deutschen shoppen gerne online. Das ist nicht nur unkompliziert und komfortabel – viele denken auch, hier besondere Schnäppchen machen zu können. Doch Vorsicht: Im Internet gibt es Betrüger, die mit sogenannten Fake Shops Nutzern das Geld aus der Tasche ziehen möchten. Wie sich die gefälschten Internet-Verkaufsplattformen erkennen lassen und was Betroffene tun können, erklärt Alina Gedde, Digitalexpertin von ERGO.

Was sind Fake Shops?

Onlineshopping erfreut sich aufgrund einer enormen Auswahl zu günstigen Preisen großer Beliebtheit – auch in Deutschland. Doch wer im Internet einkauft, ist zwar vor dem Gedränge in Kaufhäusern und Co. sicher, nicht aber vor Betrügern. „Vor allem sogenannte Fake Shops locken Schnäppchenjäger durch besonders günstige Angebote – häufig von teuren Markenprodukten – schnell in die Falle“, so Alina Gedde, Digitalexpertin von ERGO. „Wer bei einem solchen Händler bestellt, erlebt meist ein böses Erwachen.“ Denn entweder erhalten Nutzer nach der Vorkasse ein minderwertiges Produkt oder überhaupt keine Ware. „Die Shops sind darauf ausgerichtet, Käufer zu täuschen und deren Geld oder auch persönliche Daten zu stehlen“, ergänzt Gedde.

Erkennungsmerkmale von Fake Shops

Damit es gar nicht erst so weit kommt, gibt es einige Warnsignale, an denen sich Fake Shops erkennen lassen. „Generell ist es ratsam, mit einem wachsamen Auge im Internet unterwegs zu sein und auf das eigene Bauchgefühl zu hören“, so die Digitalexpertin von ERGO. „Als Erstes gilt es, die URL unter die Lupe zu nehmen, bevor das Stöbern im Sortiment beginnt.“ Fake Shops verwenden oft Domains, die echten bekannten Seiten ähnlich sind, aber kleine Abweichungen aufweisen. Hier lautet die Endung dann beispielsweise „.de.com“ statt „.de“. Ein weiteres Indiz für unseriöse Verkaufsplattformen ist die fehlende SSL-Verschlüsselung. Verfügt eine URL nicht über die Bezeichnung „https“ zu Beginn der URL, was eine verschlüsselte Verbindung bedeutet, sowie ein Vorhängeschloss in der Eingabeleiste des Browsers, sollten hier keine persönlichen oder Zahlungsdaten eingegeben werden.

Inhalte der Website

Weitere Anhaltspunkte, um einen Fake Shop zu erkennen, sind Inhalt und Aufbau der Website. Wirkt sie unübersichtlich und hat Rechtschreibfehler, ist Vorsicht geboten. „Fehlen entweder Impressum oder AGBs, ist von einer Bestellung in jedem Fall abzuraten“, warnt Gedde. „Auch wenn beispielsweise nur ein Firmenname mit Postfachadresse aufgeführt ist, heißt es, vorsichtig zu sein. Denn ein Impressum muss unter anderem Adresse, einen Vertretungsberechtigten und eine E-Mail-Adresse enthalten. Kommen Zweifel dabei auf, sollte die angegebene Adresse oder Telefonnummer online recherchiert werden. Fake Shops nutzen oft gefälschte oder ungültige Informationen.“ Zudem weisen deutlich günstigere Preise als im Handel üblich auf einen Betrug hin, so verlockend sie auch sein mögen. Und auch Gütesiegel wie „Trusted Shops“ können gefälscht sein. Erfolgt nach dem Anklicken des Zertifikats allerdings die Weiterleitung zur entsprechenden Website, können Nutzer von der Echtheit ausgehen.

Bezahlmethoden

Bezahlmethoden, bei denen Kunden erst nach dem Erhalt der Ware den Betrag überweisen müssen, wie der Kauf auf Rechnung, gelten als besonders sicher. Auch Direktzahlanbietern wie PayPal können Nutzer beim Onlineshopping in der Regel vertrauen, da sie über einen sogenannten Käuferschutz verfügen. „Häufig sind auch bei Fake Shops diese Möglichkeiten der Bezahlung aufgeführt“, so die Digitalexpertin von ERGO. „Im Bestellvorgang selbst ist dann aber meist nur noch Vorkasse, etwa per Überweisung, anwählbar.“ Gedde empfiehlt Nutzern daher, den Bestellvorgang dann umgehend abzubrechen. Um herauszufinden, ob es sich um einen seriösen Händler handelt, kann zudem der Fakeshop-Finder (https://www.verbraucherzentrale.de/fakeshopfinder-71560) der Verbraucherzentrale helfen.

Was Betroffene tun sollten

Bleibt trotz mehrmaliger Nachfragen selbst nach Wochen die Lieferung aus, sind Nutzer mit großer Wahrscheinlichkeit auf einen Fake Shop hereingefallen. „Sie können versuchen, direkt beim Händler ihr Geld zurückzuverlangen. In den meisten Fällen bleibt dies jedoch ohne Erfolg“, so die ERGO Expertin. „Besser ist es, die Bank aufzufordern, die Zahlung rückgängig zu machen.“ Wie lange das möglich ist, unterscheidet sich je nach Kreditinstitut. Bei einem Lastschrifteinzug besteht die Möglichkeit, das Geld innerhalb von acht Wochen zurückzuholen. „Im Anschluss sollten Betroffene Anzeige bei der Polizei erstatten und Verbraucherschutzorganisationen informieren“, rät die Digitalexpertin. „Dafür ist es wichtig, alle Belege wie Bestellbestätigung, Kaufvertrag und E-Mails zu speichern und so viel wie möglich mit Screenshots zu dokumentieren.“ Auch wenn die Betrüger meist aus dem Ausland agieren und nicht gefunden werden, kann eine Anzeige dann dazu beitragen, dass dem Fake-Shop-Betreiber der Strom abgedreht wird. „Wird die gefälschte Verkaufsplattform vom Netz genommen, sind so wenigstens andere Onlinekäufer davor sicher“, ergänzt Gedde.
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Erkältung oder Grippe? – Verbraucherinformation der DKV

Unterschiede, Symptome und wann ein Arztbesuch nötig ist

Erkältung oder Grippe? - Verbraucherinformation der DKV

Verschiedene Viren sorgen dafür, dass Menschen besonders in der kalten Jahreszeit krank werden. (Bildquelle: ERGO Group)

Die Nase läuft, der Hals kratzt, und das Fieber steigt – besonders in den kalten Herbst- und Wintermonaten werden Menschen krank. Viele denken dann: Das muss die Grippe sein. Doch worin unterscheiden sich Erkältung und Grippe eigentlich? Und wann ist ein Arztbesuch ratsam? Diese und weitere Fragen beantwortet Solveig Haw, Gesundheitsexpertin und Ärztin der DKV Deutsche Krankenversicherung. Sie erklärt außerdem, was im Krankheitsfall zu tun ist und wie sich einer Ansteckung vorbeugen lässt.

Ähnliche Symptome – unterschiedliche Erreger

Wenn die Temperaturen fallen, steigen gleichzeitig die Krankenzahlen. Wer unter Halsschmerzen, Husten oder Schnupfen leidet, vermutet dahinter schnell eine Grippe. Doch das ist häufig nicht der Fall. „Sowohl bei Erkältungen als auch bei der Grippe erfolgt die Ansteckung über Viren, die über die Atemwege in den menschlichen Körper gelangen“, erklärt Solveig Haw, Gesundheitsexpertin und Ärztin der DKV. „Aber Symptome und Krankheitsverlauf unterscheiden sich. Während die sogenannte Influenza, also die Grippe, einen bestimmten Erreger hat, kann eine Erkältung durch verschiedene Viren, häufig Rhino- oder RS-Viren, ausgelöst werden.“

Symptome und Krankheitsverlauf einer Erkältung

„Eine Erkältung beginnt meist schleichend und äußert sich häufig durch leichtes Kratzen im Hals, eine verstopfte Nase und Husten mit Schleimproduktion“, erklärt Haw. „Betroffene leiden zudem oft unter allgemeinem Unwohlsein und Erschöpfung.“ Im weiteren Verlauf der Erkrankung können sich die Symptome zwar verstärken, sie fallen aber milder aus als bei der Grippe. Fieber tritt nur selten auf. „Eine Erkältung dauert in der Regel fünf bis sieben Tage, während die Beschwerden allmählich abklingen“, ergänzt die Gesundheitsexpertin der DKV.

Wann es die „echte“ Grippe ist

Die Grippe tritt demgegenüber eher plötzlich und mit deutlich stärkeren Symptomen auf. „Die Körpertemperatur steigt dann schnell auf über 39 Grad an“, so Haw. „Hinzu kommen Muskel- und Gliederschmerzen, extreme Müdigkeit, trockener Reizhusten und Schüttelfrost.“ Gelegentlich kämpfen Betroffene auch mit Übelkeit, Erbrechen oder Durchfall. „Allerdings erleben nur rund ein Drittel der Menschen diesen klassischen heftigen Krankheitsverlauf“, erläutert die DKV Expertin. „Häufig fallen die Symptome auch deutlich milder aus.“ Die Beschwerden halten meist bis zu einer Woche an, während sich das Erschöpfungsgefühl auch erst nach 14 Tagen einstellen kann.

Diese Behandlungen wirken

Eine spezifische Behandlung ist meistens weder bei Grippe noch bei einer Erkältung notwendig. „Die Behandlung konzentriert sich darauf, die Symptome zu lindern und den Verlauf erträglicher zu machen“, so Haw. „Dazu gehören bei einer Grippe fiebersenkende Medikamente, ausreichende Flüssigkeitszufuhr und Bettruhe.“ Bei einer Erkältung können Hausmittel wie warmer Thymian- oder Salbei-Tee, Inhalationen oder heiße Bäder den Heilungsprozess unterstützen. Sollten sich die Symptome jedoch nach einer Woche nicht bessern beziehungsweise es zu schweren Verläufen mit Lungenbeteiligungen kommen, rät die Gesundheitsexpertin zu einem Besuch beim Hausarzt. Auch Vorerkrankte oder Schwangere sollten bei einer Erkältung oder Grippe ihren Hausarzt aufsuchen.

Schutz vor einer Ansteckung

Rollt die alljährliche Grippewelle an, lässt sich eine Ansteckung nicht immer vermeiden. Doch es gibt vorbeugende Maßnahmen, die das Risiko minimieren. Dazu gehören beispielsweise häufiges Stoßlüften, gründliches und regelmäßiges Händewaschen und -desinfizieren sowie das Meiden von Menschenansammlungen. „Während der Grippe-Hochphase kann es zudem sinnvoll sein, darauf zu achten, sich nicht ins Gesicht zu fassen und sich an die aus der Corona-Pandemie bekannten Hygienemaßnahmen wie den Verzicht auf Händeschütteln zu halten“, empfiehlt Haw. Für Risikogruppen, wie unter anderem chronisch Erkrankte, Menschen ab 60 Jahren und Schwangere, empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) eine jährliche Grippeimpfung. Sie schützt jedoch nicht vor einer Ansteckung, sondern mildert einen schweren Verlauf ab.
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Seit über 95 Jahren ist die DKV mit ihren bedarfsgerechten und innovativen Produkten eine führende Kraft in der Gesundheitsversorgung. Als Spezialistin bietet sie privat und gesetzlich Versicherten umfassenden Kranken- und Pflegeversicherungsschutz sowie Gesundheitsservices an. Auch die Organisation einer hochwertigen medizinischen Versorgung zählt zu den Kernkompetenzen der DKV. Im Jahr 2023 erzielte die Gesellschaft Beitragseinnahmen in Höhe von 5,2 Mrd. Euro.
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Diese Presseinformation enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf derzeitigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung der DKV Deutsche Krankenversicherung beruhen. Bekannte und unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Entwicklungen, insbesondere die Ergebnisse, die Finanzlage und die Geschäfte unserer Gesellschaft wesentlich von den hier gemachten zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder sie an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.
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Versicherung: Sparpreise und Qualität perfekt kombinieren

Weltspartag feiert 100. Geburtstag / Sparpreise sind für die Sparkassen DirektVersicherung Tradition / 3-S-Konzept sorgt für zufriedene Kundinnen und Kunden

Versicherung: Sparpreise und Qualität perfekt kombinieren

Am 30. Oktober ist Weltspartag und die Sparkassen DirektVersicherung feiert mit.

Düsseldorf, im Oktober 2024. In diesem Jahr feiert der Weltspartag seinen hundertsten Geburtstag und findet wiederum in der letzten Oktoberwoche statt – genauer gesagt am 30. Oktober. Es ist ein besonderer Anlass für die Sparkassen-Finanzgruppe und ein guter Zeitpunkt, darauf aufmerksam zu machen, dass sich das Sparen mehr denn je lohnt. Das Thema liegt auch der Sparkassen DirektVersicherung am Herzen, weshalb sie es in ihr 3-S-Konzept („Sparpreise. Service. Sicherheit.“) aufgenommen hat. Es steht für Premium-Versicherungsschutz, freundliche und schnelle Klärung aller Bedürfnisse der Versicherten – sowie attraktive, fair kalkulierte Preise.

Viele Menschen auf der ganzen Welt haben den Wunsch, mit eigenem Geld im Laufe der Zeit ein finanzielles Polster oder ein Vermögen aufzubauen, um dadurch materielle Sicherheit und persönliche Freiheit genießen zu können. Ob für die eigenen vier Wände, die Ausbildung der Kinder oder als Absicherung im Alter – Sparen schafft die Grundlage für finanzielle Unabhängigkeit und ermöglicht es, auf unvorhergesehene Ereignisse flexibel reagieren zu können. Deswegen beschlossen im Jahr 1924 Delegierte aus 27 Ländern während des ersten Internationalen Sparkassenkongresses in Mailand, den Weltspartag ins Leben zu rufen.

Sparen: heute wichtiger denn je
Insbesondere aufgrund der weltpolitischen Geschehnisse, der Inflation und der Preissteigerungen ist Sparen heutzutage mehr denn je angesagt. Mit dem 3-S-Konzept stellt die Sparkassen DirektVersicherung für ihre Kundinnen und Kunden die besten Voraussetzungen her. Sie bietet, bereits seit der Firmengründung vor über 25 Jahren, als Teil der Sparkassen-Familie ausgezeichneten Service und stabile Sicherheit – und das alles zu vernünftigen Sparpreisen.

Breite Produkt-Palette
Das Düsseldorfer Unternehmen bietet dabei umfassenden Schutz: Von der Auto- und Fahrradversicherung über Rechtsschutz- und Wohngebäudeversicherung bis hin zur Tierversicherung ist alles dabei. Die richtige Versicherung gibt nicht nur Sicherheit im Schadenfall, sondern hilft auch dabei, unnötige Kosten oder zu hohe Prämien zu vermeiden. Wer beispielsweise bei seiner Autoversicherung sparen will, sollte unbedingt regelmäßig die tatsächlich gefahrenen Kilometer mit der im Vertrag angegeben Zahl abgleichen – hier besteht möglicherweise Einsparpotenzial. Zudem sollte der Fahrerkreis überprüft werden. Junge Fahrerinnen und Fahrer sind in der Regel teurer in der Versicherung; nutzen sie jedoch das versicherte Fahrzeug nicht mehr, lassen sich die Versicherungskosten oftmals reduzieren. Weiterhin lohnt es sich, die Versicherungsleistungen zu überprüfen und Tarife zu vergleichen. Gerade bei älteren Verträgen kann das durchaus sinnvoll sein – denn eine Umstellung auf den neuesten Unternehmenstarif kann mitunter bares Geld sparen.

Weitere Informationen zu den Produkten und Leistungen der Sparkassen DirektVersicherung finden Sie hier: https://www.sparkassen-direkt.de/

Die Sparkassen DirektVersicherung AG ist als Pionier der Direktversicherer seit über 25 Jahren am Markt. Ihr Motto ist das 3-S-Konzept: 1) Sparpreise, 2) Service und 3) Sicherheit. Was bedeutet das für Kundinnen und Kunden? 1) Die günstigen Preise werden regelmäßig von unabhängigen Instituten bestätigt. 2) Freundliche, kompetente Mitarbeiter/innen beantworten alle Anfragen persönlich. Die Zufriedenheits-Quote der Versicherten liegt Jahr für Jahr bei nahezu 100 %. 3) Die Sparkassen DirektVersicherung AG gehört zur Sparkassen-Organisation, der größten deutschen Finanzdienstleistungsgruppe – und steht somit auf einer sicheren, vertrauenswürdigen Basis.

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Gürtelrose trifft nicht nur ältere Menschen – Verbraucherinformation der DKV

Was die Virusinfektion begünstigt und was Betroffene dagegen tun können

Gürtelrose trifft nicht nur ältere Menschen - Verbraucherinformation der DKV

Häufig bricht Gürtelrose bei einem geschwächten Immunsystem aus. (Bildquelle: ERGO Group)

Dauerstress wirkt sich negativ auf die Gesundheit aus und belastet nicht nur den Geist, sondern kann auch zu einer schmerzhaften Erkrankung wie Gürtelrose führen. Sie bricht häufig bei einem geschwächten Immunsystem aus, weshalb besonders ältere und vorerkrankte Menschen ein höheres Risiko haben, den juckenden Hautausschlag zu bekommen. Warum allerdings nicht jeder sofort an Gürtelrose erkranken kann, welche Symptome auftreten und welche Risikofaktoren eine Erkrankung begünstigen, weiß Solveig Haw, Gesundheitsexpertin und Ärztin der DKV. Sie klärt außerdem über die Behandlungsmöglichkeiten auf.

Was ist Gürtelrose?

Schätzungen zufolge erkrankt jeder vierte Deutsche einmal im Leben an Gürtelrose. „Dabei handelt es sich um eine Infektion durch das Varizella-Zoster-Virus, welches in der Vergangenheit bereits Windpocken verursacht hat. Gürtelrose tritt demnach nur als Folgeerkrankung auf“, erläutert Solveig Haw, Gesundheitsexpertin und Ärztin der DKV. Zu den typischen Symptomen zählt ein schmerzhafter und juckender Hautausschlag, der sich zu flüssigkeitsgefüllten Bläschen entwickelt. Nach fünf Tagen trocknen diese aus und verkrusten. „Wie der Name vermuten lässt, kommt die Erkrankung meist gürtelartig im Rumpf- und Brustbereich, aber auch an Armen, am Kopf oder im Gesicht vor“, so Haw. „Weitere Beschwerden sind ein allgemeines Unwohlsein, Kopf- und Gliederschmerzen, Fieber und Hautkribbeln.“ Für Menschen, die das Virus nicht in sich tragen, also noch keine Windpocken hatten, ist Gürtelrose zudem ansteckend. Sie erkranken dann jedoch zunächst an Windpocken. Die Übertragung kann entweder über den direkten Kontakt oder als sogenannte Tröpfchen- oder Schmierinfektion stattfinden.

Welche Risikofaktoren begünstigen die Erkrankung?

Ein Großteil der Menschen trägt das Varizella-Zoster-Virus in sich. „Ist das Immunsystem geschwächt, kann es zu einer Aktivierung des Erregers kommen“, erklärt die Gesundheitsexpertin. Vor allem ältere Menschen und Personen mit Vorerkrankungen sind demnach einem erhöhten Risiko ausgesetzt, da sie häufig bereits eine Immunschwäche haben. Starker Stress und andere psychische Faktoren können auch bei gesunden Menschen eine Erkrankung begünstigen. „Nach einer durchgemachten Infektion ist das Immunsystem in vielen Fällen noch nicht wieder im Normalzustand, dann steigt ebenfalls die Wahrscheinlichkeit für eine Gürtelrosenerkrankung“, ergänzt Haw.

Impfung zur Vorbeugung?

Die Impfung gegen Windpocken erfolgt meist im Kindesalter. Wer nicht geimpft ist und noch keine Windpocken hatte, kann sich gegen das Varizella-Zoster-Virus impfen lassen. „Nach einer überstandenen Windpockenerkrankung bietet ein sogenannter Totimpfstoff einen wirksamen Schutz gegen eine Gürtelrose als Folgeinfektion“, erläutert die Gesundheitsexpertin der DKV. Die ständige Impfkommission des Robert Koch-Instituts (STIKO) empfiehlt allen über 60-Jährigen sowie jedem mit erhöhtem Risiko ab 50, sich immunisieren zu lassen. „Ein gesunder Lebensstil, ausgewogene Ernährung, ausreichend Schlaf, Stressabbau und regelmäßige Bewegung tragen dazu bei, das Infektionsrisiko für eine Gürtelrose zu reduzieren“, so Haw. Besonders Ausdauersportarten wie Laufen, Schwimmen oder Radfahren können das Immunsystem stärken. Die Expertin empfiehlt zudem, Alkohol und Nikotin zu vermeiden.

Welche Behandlungsmöglichkeiten gibt es?

Bei einem Verdacht auf Gürtelrose sollten Betroffene ihren Hausarzt oder Dermatologen aufsuchen. „Die Krankheit verläuft bei den meisten unkompliziert und dauert zwei bis vier Wochen“, weiß die DKV Expertin. „Gegen die Symptome können schmerzlindernde Medikamente wie Ibuprofen oder Paracetamol helfen.“ Cremes, Salben, Gele und Co., die zum Beispiel Gerbstoffe, Zink, Menthol oder Polidocanol enthalten, lindern zudem den Juckreiz. „Antivirale Medikamente gegen den Erreger kommen in der Regel nur zum Einsatz, wenn der Kopf-Hals-Bereich betroffen ist sowie bei Risikopatienten“, erklärt Haw. „Bis zur Abheilung sollten Betroffene auf sportliche Aktivitäten verzichten und wenig duschen.“ Verbleiben einige Wochen nach Abklingen der Gürtelrose weiter Schmerzen, könnte es sich dabei um eine Post-Zoster-Neuralgie handeln und ein Besuch beim Neurologen oder Schmerztherapeuten erforderlich sein.
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Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter www.ergo.com/ratgeber. Weitere Informationen zur Krankenversicherung finden Sie unter www.dkv.de.
Sollten Sie sich bezüglich Ihrer Beschwerden unsicher sein, suchen Sie einen Arzt auf.

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Über die DKV
Seit über 95 Jahren ist die DKV mit ihren bedarfsgerechten und innovativen Produkten eine führende Kraft in der Gesundheitsversorgung. Als Spezialistin bietet sie privat und gesetzlich Versicherten umfassenden Kranken- und Pflegeversicherungsschutz sowie Gesundheitsservices an. Auch die Organisation einer hochwertigen medizinischen Versorgung zählt zu den Kernkompetenzen der DKV. Im Jahr 2023 erzielte die Gesellschaft Beitragseinnahmen in Höhe von 5,2 Mrd. Euro.
Die DKV gehört als Spezialist für Krankenversicherung der ERGO und damit der Muttergesellschaft Munich Re an, einem der weltweit größten Rückversicherer und Risikoträger.
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Diese Presseinformation enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf derzeitigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung der DKV Deutsche Krankenversicherung beruhen. Bekannte und unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Entwicklungen, insbesondere die Ergebnisse, die Finanzlage und die Geschäfte unserer Gesellschaft wesentlich von den hier gemachten zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder sie an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.
Die obigen inhaltlichen und gesundheitsbezogenen Ausführungen sind nach bestem Wissen erstellt, jedoch rechtlich unverbindlich und begründen insbesondere keinerlei Ansprüche gegenüber der Gesellschaft.

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So funktioniert der digitale Personalausweis – Verbraucherinformation der ERGO Versicherung

Im World Wide Web auf die Behörde

So funktioniert der digitale Personalausweis - Verbraucherinformation der ERGO Versicherung

Die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises kann einige Behördengänge verkürzen. (Bildquelle: ERGO Group)

Der Alltag der Deutschen verläuft häufig noch analog. Das kostet meist viel Zeit. Doch das muss nicht sein: Denn bereits seit 2010 verfügt der Personalausweis über eine Online-Funktion, mit der es möglich ist, sich digital auszuweisen. Die sogenannte eID kann unter anderem Behördengänge vereinfachen und ermöglicht beispielsweise das Stellen von Anträgen über das Internet. Wie die Nutzung des digitalen Personalausweises funktioniert, welche Anwendungsbeispiele es gibt und wie die Daten vor Cyberkriminellen geschützt sind, erläutert Alina Gedde, Digitalexpertin von ERGO.

Was ist der digitale Personalausweis?

Nicht nur beim Reisen, auch bei geschäftlichen Angelegenheiten, Behördengängen oder Vertragsabschlüssen ist der Personalausweis meist nötig. In manchen Branchen sind Arbeitnehmer sogar dazu verpflichtet, diesen bei sich zu führen. Doch welche Funktionen er mittlerweile auch online hat, wissen nur die wenigsten. „Die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises, auch bekannt als eID-Funktion, gibt es seit der Einführung des neuen Persos in Scheckkartenformat seit November 2010“, sagt Alina Gedde, Digitalexpertin von ERGO. „Die Funktion ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, sich digital auszuweisen, um so etwa online Services und Dienstleistungen von Behörden und Unternehmen zu nutzen.“

Welche Funktionen bereits möglich sind

Behördengänge sind meist sehr zeitaufwendig. Den ein oder anderen Besuch auf dem Amt können sich Nutzerinnen und Nutzer mit der eID jedoch sparen beziehungsweise verkürzen. „Viele Gemeinden bieten bereits praktische Services rund um Meldewesen, KFZ-Zulassung oder Steuerangelegenheiten an. Bürger sollten am besten online prüfen, was bei ihnen vor Ort schon möglich ist“, so Gedde. Bei der Deutschen Rentenversicherung können Versicherte zudem ihr Rentenkonto einsehen. „Auch die Unternehmensgründung oder die Beantragung von BAföG kann mittlerweile digital erfolgen“, so die Digitalexpertin von ERGO. „Darüber hinaus bieten bereits zahlreiche Unternehmen wie Versicherungen, Banken oder Mobilfunkanbieter verschiedene Services zur Vertragsverwaltung, Antragsstellung oder zur Identitätsprüfung und Legitimation per eID an.“ Eine Liste aller Anwendungen, die mit dem digitalen Personalausweis möglich sind, bietet das Personalausweisportal (https://www.personalausweisportal.de/SiteGlobals/Forms/Webs/PA/suche/anwendungensuche-formular.html?gts=14626016_list%253DunifiedDate_dt%2Bdesc)des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.

Wie funktioniert die Online-Ausweisfunktion?

Um die Online-Ausweisfunktion einsatzbereit zu machen, müssen Nutzer die automatisch vergebene PIN, die sogenannte Transport-PIN, ändern. Ist dies nicht bereits bei der Abholung des Persos geschehen, können Nutzer dies über die sogenannten AusweisApp oder an einem Bürgerterminal bei der jeweiligen Behörde nachholen. Die genauen Standorte finden Nutzer online. „Die App ist außerdem notwendig, um den Chip im Ausweis auszulesen und die Daten zu übermitteln“, erläutert Gedde. „Dafür benötigen Nutzer ein NFC-fähiges Smartphone oder ein spezielles Kartenlesegerät.“ Die Abkürzung NFC steht für Near-Field-Communication, die den kontaktlosen Austausch von Daten ermöglicht. Ob das eigene Handy NFC-fähig ist, können Nutzer in den Einstellungen prüfen. Nach dem Auflegen des Personalausweises zeigt die Anwendung, welche Daten weitergegeben werden, um die Funktion nutzen zu können. Die Bestätigung erfolgt anschließend durch die Eingabe der PIN.

Datenschutz hat oberste Priorität

Der Personalausweis fasst eine Reihe von personenbezogenen Daten zusammen, die sowohl auf dem physischen Ausweis aufgedruckt sind als auch in ergänzter Form elektronisch im integrierten Chip verschlüsselt gespeichert werden. Damit diese Daten nicht in falsche Hände geraten, müssen sie besonders geschützt werden. „Die Datenübermittlung über die AusweisApp erfolgt sicher und verschlüsselt“, erklärt die Digitalexpertin. „Da Nutzer vorab sehen können, welche Informationen bei der Nutzung von Online-Diensten übermittelt werden, haben sie die Hoheit darüber, welche Daten sie mit wem teilen möchten.“ Die sogenannte Zwei-Faktor-Authentifizierung sorgt darüber hinaus für zusätzliche Sicherheit. Dass für das Auslesen der Daten eine PIN nötig ist, erschwert den Zugriff für unbefugte Dritte – beispielsweise auch bei Diebstahl oder Verlust. Sollte es dennoch nötig werden, die Online-Ausweisfunktion zu sperren, ist dies über die Hotline 116116 möglich.
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Über die ERGO Group AG
ERGO ist eine der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa. Weltweit ist die Gruppe in über 20 Ländern vertreten und konzentriert sich auf die Regionen Europa und Asien. ERGO bietet ihren Privat- und Firmenkunden ein breites Produktportfolio in allen wesentlichen Versicherungssparten sowie vollumfängliche Assistance- und Serviceleistungen. Unter dem Dach der ERGO Group AG steuern mit der ERGO Deutschland AG, ERGO International AG und ERGO Technology & Services Management AG drei Einheiten die Geschäfte und Aktivitäten der ERGO Group. In diesen sind jeweils das deutsche und internationale Geschäft sowie die globale Steuerung von IT und Technologie-Dienstleistungen gebündelt. Rund 38.700 Menschen arbeiten als angestellte Mitarbeiter oder als hauptberufliche selbstständige Vermittler für die Gruppe. Im Geschäftsjahr 2023 erzielte ERGO einen Versicherungsumsatz von 20,1 Milliarden Euro und ein Ergebnis von 721 Millionen Euro.
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Unwetterschäden absichern: BVI rät Wohnungseigentümern zu Elementarschadenversicherung

Unwetterschäden absichern: BVI rät Wohnungseigentümern zu Elementarschadenversicherung

BVI-Präsident Thomas Meier (Bildquelle: Dominik Pfau. Abdruck zu Pressezwecken freigegeben)

Starkregen, Gewitter, Hagel – infolge des Klimawandels müssen Wohnungs- und Hauseigentümer damit rechnen, dass sich Extremwetterereignisse häufen. Umso wichtiger ist es, Immobilien hinreichend gegen Schäden abzusichern. Eine Gebäudeversicherung genügt da meist nicht, betont Thomas Meier, Präsident des BVI Bundesfachverbandes der Immobilienverwalter e. V. Der Verband rät zu einer zusätzlichen Elementarschadenversicherung und fordert, sie für
Wohnungseigentümergemeinschaften zur Pflicht zu machen.

„Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) schreibt Wohnungseigentümergemeinschaften zwar eine Grundausstattung an Versicherungen vor, die vorhanden sein muss“, erklärt Meier. Dazu gehörten eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, eine Feuerversicherung sowie eine verbundene Gebäudeversicherung für alle Haupt- und Nebengebäude. Dadurch sind gewisse Schäden, die an der Immobilie durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel entstehen können, größtenteils abgedeckt. „Doch eine Gebäudeversicherung allein sichert nicht ausreichend gegen schwere Naturereignisse ab“, warnt der Immobilienexperte. Wollen sich Wohnungseigentümergemeinschaften vor den finanziellen Folgen eines Unwetters schützen, brauchen sie zusätzlich eine Elementarschadenversicherung. „Angesichts des steigenden Risikos von Extremwetter ist diese Versicherung im Wohnungseigentum unerlässlich. Da sollte auf keinen Fall am falschen Ende gespart werden“, empfiehlt der BVI-Präsident.

BVI fordert Pflicht zur Elementarschadenversicherung

Seit dem vergangenen Jahr wird in der Politik wieder vermehrt diskutiert, ob auch die Elementarschadenversicherung im Wohneigentum Pflicht werden sollte. Gegenstimmen kritisieren, dass eine weitere Pflichtversicherung das Wohnen zusätzlich verteuere. BVI-Präsident Thomas Meier hält dennoch eine Elementarschadenversicherung für dringend notwendig: „Ein schweres Unwetter oder eine Überschwemmung kann das Zuhause irreparabel zerstören – Schäden im sechs- bis siebenstelligen Bereich sind keine Seltenheit.“ Die umfassende Absicherung sei essenziell, um finanzielle Risiken zu minimieren und den Wert der Immobilie langfristig zu sichern.

Darauf sollten Wohnungseigentümer achten

In der Regel wird die Elementarschadenversicherung als Zusatzbaustein zur Hausrat- oder Gebäudeversicherung angeboten. Oftmals gibt es eine Höchstentschädigungsgrenze, die in den Verträgen vereinbart ist. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass die Höchstentschädigung auch dem Wert des Gebäudes entspricht oder einen möglichst hohen prozentualen Anteil davon abdeckt, rät der BVI. Werterhöhende Baumaßnahmen, beispielsweise energetische Sanierungen, sollten dem Versicherer deshalb stets angezeigt werden. Ebenfalls wichtig beim Abschluss von Versicherungsverträgen sei der Unterversicherungsverzicht. Dieser schützt vor der Kürzung der Entschädigungsleistung, falls die Versicherungssumme niedriger als der tatsächliche Wert des versicherten Objekts ist.
„Wohnungseigentümergemeinschaften, die von einer professionellen Immobilienverwaltung gemanagt werden, brauchen sich um diese Feinheiten jedoch nicht zu kümmern“, erläutert Meier. Das übernehme in der Regel der Verwalter. Er sorgt auch dafür, dass der Leistungskatalog zur Immobilie passt und gegebenenfalls aktualisiert wird. Typische Leistungen einer Elementarschadenversicherung sind etwa: Trockenlegung der feucht gewordenen Gebäudeteile, Reparatur und Sanierung von Beschädigungen am Gebäude, Abriss der Immobilie und Neubau eines gleichwertigen Objekts, Ausgleich der Kosten für eine vorübergehende Unterbringung während der Reparaturarbeiten, Entschädigung für entgangene Mieteinnahmen bei einem vermieteten Haus.

Wohngebiete mit erhöhtem Risiko

Da die Absicherung derzeit noch nicht obligatorisch ist, fragen sich viele Hausgemeinschaften, wann eine Elementarschadenversicherung unabdingbar ist. Die Einschätzung des BVI: Niemand ist vollständig vor Elementarschäden geschützt, selbst wenn auf den ersten Blick kein offensichtliches Risiko besteht. Starkregen kann innerhalb weniger Stunden dazu führen, dass Keller überflutet werden und Gebäude Schaden nehmen. Daher ist eine Elementarversicherung immer sinnvoll. Besonders wichtig wird sie, wenn für ein Wohngebiet ein konkretes Risiko besteht, etwa wenn es in der Nähe eines Flusses oder Sees, nahe einem Berg, an einem Hang oder in einem Gebiet mit starken Schneefällen liegt.

Der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e. V. vertritt seit 1983 professionelle Unternehmen aus der Immobilienverwaltung. Insgesamt gehören dem Verband rund 800 Hausverwaltungen an, die über 1,4 Millionen Einheiten betreuen und damit rund 15 Prozent des Bestandes an Eigentumswohnungen in Deutschland. Die von den Verbandsmitgliedern verwalteten Vermögenswerte in der Immobilienwirtschaft betragen über 140 Milliarden Euro. Thomas Meier ist seit mehr als 20 Jahren Präsident des BVI.

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Renovierung: Worauf Eigentümer bei Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen achten sollten – Verbraucherinformation der ERGO Versicherung

Beim Renovieren auch Versicherungen studieren

Renovierung: Worauf Eigentümer bei Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen achten sollten - Verbraucherinformation der ERGO Versicherung

Wer sein Eigenheim modernisiert, sollte seine Versicherung darüber informieren. (Bildquelle: ERGO Group)

Immer mehr Hausbesitzer spielen mit dem Gedanken, ihr Eigenheim zu sanieren, um ihren Energieverbrauch zu senken. Aber auch Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen fallen regelmäßig an. Um im Schadenfall nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben, sollten sie dabei den Versicherungsschutz nicht vergessen. Worauf es für die richtige Absicherung bei Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen ankommt und was bei der Versicherung einer Fotovoltaikanlage zu beachten ist, weiß Janna Poll, Versicherungsexpertin von ERGO.

Gefahrerhöhung während dem Umbau?

Es gibt viele Gründe, das eigene Haus zu renovieren, modernisieren oder sanieren. Ein Umbau kostet meist viel Geld, umso ärgerlich ist es daher, wenn die Versicherung anschließend nicht mehr für Schäden aufkommt. „Denn bereits während sowie nach den Sanierungsmaßnahmen kann eine sogenannte Gefahrerhöhung vorliegen“, erklärt Janna Poll, Versicherungsexpertin von ERGO. Das bedeutet: Die Wahrscheinlichkeit für einen Versicherungsfall steigt, weil zum Beispiel entzündliche Lacke auf der Baustelle lagern, ein erhöhtes Einbruchsrisiko durch ein Baugerüst besteht oder die Installation eines Kaminofens vorgenommen wurde. „Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Eigenheimbesitzer umfassende Umbauten oder Modernisierungen daher immer ihrem Versicherer melden und dessen Einwilligung einholen“, so Poll. Konkrete Regelungen zur Gefahrerhöhung finden sie in den Versicherungsbedingungen.

Gestiegener Immobilienwert – höhere Versicherungssumme

Sind die Umbauten abgeschlossen, heißt es dann: Ordner raus und die Versicherungssumme der Wohngebäudeversicherung prüfen. Denn manche Umbauten oder Erweiterungen wie eine Sauna oder der Ausbau des Dachgeschosses steigern den Wert einer Immobilie schneller als gedacht. „Eigentümer, die ihre Versicherungssumme nicht erhöhen, riskieren im Schadenfall eine Unterversicherung“, warnt Poll. Steigt der Wert beispielsweise von 300.000 Euro auf 400.000 Euro, zahlt die Versicherung nur noch drei Viertel des Schadens – unabhängig von dessen Höhe. „Eigentümer mit einer sogenannten gleitenden Neuwertversicherung, die sich automatisch nach einem Preisindex anpasst, sollten ebenfalls die Versicherungssumme prüfen“, rät die Expertin von ERGO. „Denn Wertsteigerungen durch Aus- und Umbauten sind hiervon ausgeschlossen.“

Hausratversicherung nicht vergessen

Manche Eigentümer möchten mit den Renovierungsarbeiten die Wohnfläche ihres Hauses vergrößern, zum Beispiel durch einen Ausbau des Dachbodens oder den Anbau eines Zimmers. Andere nutzen einen Umbau, um Räume umzugestalten und mit neuen Möbeln einzurichten. „Bei der Hausratversicherung besteht dann ebenfalls das Risiko einer Unterversicherung“, so Poll. „Hausbesitzer sollten die Änderungen daher unbedingt melden.“

Elementarschutz elementar wichtig

Wer den Versicherungsordner im Zusammenhang mit Umbau- und Renovierungsarbeiten auf den Prüfstand stellt, sollte in diesem Zusammenhang sicherstellen, dass auch „weitere Naturgefahren“ in der bestehenden Hausrat- und Wohngebäudeversicherung miteingeschlossen sind. Denn nur mit dem Zusatzbaustein sind auch die immer häufiger auftretenden extremen Wetterereignisse wie Starkregen und Überschwemmungen versichert.

Fotovoltaikanlage und Wärmepumpe versichern

Die eigene Fotovoltaikanlage auf dem Dach oder die Wärmepumpe im Garten sind bei immer mehr Hausbesitzern eine beliebte Ausbaumaßnahme. Doch auch hier gilt es, die richtige Absicherung nicht zu vergessen. „Die Wohngebäudeversicherung leistet bei Schäden durch Feuer, Blitz, Hagel oder Sturm“, erläutert die Versicherungsexpertin. „Überschwemmungen, Lawinen und Erdrutsche sind mit der Zusatzdeckung „Elementargefahren“ versichert.“ Der Zusatzschutz bei Schäden durch Vandalismus, Diebstahl oder durch Tiere kann bei vielen Anbietern vereinbart werden. Manche Versicherer kommen auch für eine alternative Stromversorgung und den Ertragsausfall nach einem Schaden auf. „Weitere nicht vorhersehbare Schäden können Hausbesitzer mit einem Zusatzbaustein absichern“, so Poll.
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Tipps für Senioren bei Sommerhitze – Verbraucherinformation der DKV

Warum sie besonders gefährdet sind und worauf sie achten sollten

Tipps für Senioren bei Sommerhitze - Verbraucherinformation der DKV

Ein Trinkplan kann Senioren im Sommer dabei helfen, genügend Flüssigkeit zu sich zu nehmen. (Bildquelle: ERGO Group)

Der Sommer ist da und damit steigen die Temperaturen wieder an. Während es für manche gar nicht heiß genug sein kann, macht die Hitze besonders älteren Menschen zu schaffen. Temperaturen über 30 Grad belasten den Körper und vor allem das Herz stark. Wie sich Hitze auf den Organismus auswirkt, warum Senioren besonders gefährdet sind und was sie an heißen Tagen beachten sollten, erläutert Solveig Haw, Gesundheitsexpertin und Ärztin der DKV.

Extreme Hitze belastet das Herz

Heiß, heißer, die Sommer in Deutschland – mittlerweile sind auch hierzulande Temperaturen über 30 Grad keine Seltenheit. Diese extreme Hitze ist eine große Belastung für den Körper und vor allem ältere Menschen leiden darunter. „Denn um die Körpertemperatur zu regeln, weiten sich bei Wärme die Blutgefäße, wodurch mehr Blut in die Haut verlagert wird, so dass die überschüssige Wärme an die Umgebung abgestrahlt werden kann. Die Folge: Der Blutdruck sinkt und das Herz muss schneller pumpen“, erläutert Solveig Haw, Gesundheitsexpertin und Ärztin der DKV. „Da ältere Menschen häufig bereits ein geschwächtes Herz haben, ist Hitze für sie eine echte gesundheitliche Herausforderung.“

Weitere Risikofaktoren für Senioren

Bei großer Hitze sind zahlreiche Vorerkrankungen wie zum Beispiel Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Niereninsuffizienz, Diabetes oder psychische Leiden eine besondere Gefährdung für Betroffene. Vor allem Schwitzen stellt im Sommer ein enormes Risiko dar. „Da ältere Menschen über ein vermindertes Durstempfinden verfügen, ist es für den Körper im Sommer schwieriger, den Flüssigkeits- und Mineralverlust auszugleichen“, so Haw. „Das kann sich negativ auf Nieren, Gedächtnis, Verdauung sowie Blutdruck auswirken.“ Wer Symptome wie starkes Schwitzen, Rötungen des Gesichts, Erschöpfung, Kreislaufschwäche, Übelkeit oder Kopfschmerzen bemerkt, sollte daher schnellstmöglich eine schattige und wenn möglich kühlere Umgebung aufsuchen und sich mit raumtemperierten Getränken versorgen.

Gesund durch den Sommer

Aber auch ältere Menschen können den Sommer genießen, wenn sie ein paar Dinge berücksichtigen. „Um die Gesundheit zu schonen, ist es besonders wichtig, direkte Sonneneinstrahlung – vor allem die intensive Mittagshitze – sowie körperliche Anstrengung zu vermeiden“, rät die DKV Expertin. Extreme Temperaturwechsel, etwa beim Betreten eines klimatisierten Gebäudes, belasten den Körper zusätzlich. Haw empfiehlt daher, Aktivitäten wie Einkäufe möglichst früh oder spät zu erledigen. „Luftige und locker sitzende Kleidung verhindert zudem einen Hitzestau. Außerdem ist es für Senioren essenziell, genügend zu trinken – am besten Wasser, Saftschorlen oder ungesüßte Tees“, ergänzt die Gesundheitsexpertin. „Dabei kann zum Beispiel ein Trinkplan helfen.“ Auch eine nährstoffreiche und leichte Ernährung wirkt sich positiv auf die Gesundheit im Sommer aus. Auf Alkohol sowie sehr kalte oder heiße Getränke sollten ältere Menschen bei großer Hitze besser verzichten. Zum Lüften der Wohnung empfehlen sich die kühlen Morgen- und Abendstunden. Für einen Frische-Kick zwischendurch sorgt kaltes Wasser auf Handgelenken, Unterarmen oder an den Füßen – das regt gleichzeitig den Kreislauf an.

Medikamenteneinnahme mit dem Arzt abklären

Senioren, die regelmäßig Medikamente einnehmen müssen, sollten dies im Sommer mit ihrem Arzt besprechen. „Denn unter Umständen ist es ratsam, bei Hitze die Dosierung zu reduzieren“, erläutert Haw. Manche Medikamente, zum Beispiel bei Herzschwäche, sind zudem wassertreibend und sorgen für einen vermehrten Flüssigkeitsverlust. Daher empfiehlt die Gesundheitsexpertin der DKV Senioren, auch die empfohlene Trinkmenge mit einem Arzt abzustimmen.
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Sollten Sie sich bezüglich Ihrer Beschwerden unsicher sein, suchen Sie einen Arzt auf.

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