Hilfe im Notfall: 100.000 Mal Sicherheit in der Hosentasche

„Meine S-Direkt“-App knackt die 100.000-User-Marke / Hohe App-Nutzungsquote bei Schadenmeldungen / Anwaltsnotruf kostenlos möglich / Vertragsbedingungen immer dabei

Hilfe im Notfall: 100.000 Mal Sicherheit in der Hosentasche

Die App der S-Direkt bietet einen zeit- und ortsunabhängigen Überblick.

Düsseldorf, Oktober 2021. Seit 18 Monaten können Kundinnen und Kunden der Sparkassen DirektVersicherung AG (S-Direkt) ihr persönliches Kundenportal unterwegs auf dem Smartphone nutzen: Die App „Meine S-Direkt“. Mittlerweile haben sich über 100.000 Nutzerinnen und Nutzer registriert. „Im Durchschnitt haben wir seit Start im April 2020 monatlich bis zu 6.000 neue Registrierungen gezählt. Wir freuen uns, dass der Service so gut angenommen wird, denn damit können wir schneller helfen und weitere Vorteile anbieten“, sagt Dr. Jürgen Cramer, Vorstandsmitglied der S-Direkt.

Mit der App haben die Kundinnen und Kunden zeit- und ortsunabhängig immer einen Überblick über die eigenen Daten und Policen. Neue Absicherungsmöglichkeiten lassen sich direkt buchen, aktuelle Verträge prüfen oder flexibel anpassen. Und im Schadenfall ist schnelle Hilfe garantiert. Bei einer Panne oder einem Unfall kann per Geo-Lokalisation der exakte Standort des Smartphones und damit des Fahrzeugs ermittelt werden, wenn Versicherte das möchten und die Funktion auslösen. So kann umgehend Hilfe verständigt werden, wodurch im Ernstfall wertvolle Zeit gewonnen wird. Zudem besteht die Möglichkeit, bei dringenden verkehrsrechtlichen Fragen am Unfallort eine telefonische Beratung durch einen Verkehrsrechtsanwalt in Anspruch zu nehmen. Das alles rund um die Uhr und selbstverständlich kostenfrei.

Schaden unkompliziert online melden
Statistisch gesehen erleidet pro Jahr jeder fünfte deutsche Autofahrende einen Verkehrsunfall – vom Steinschlag bis hin zum schweren Unfall. Pannen lassen sich leider nicht immer vermeiden; komplizierte Hilfe dagegen schon. Der Anspruch der S-Direkt ist es, im Schadenfall schnell, zuverlässig und kompetent zu helfen. „Die App hat unser Serviceangebot nochmal auf einen höheren Level gehoben“, unterstreicht Cramer. Die Schadenmeldung kann mithilfe eines virtuellen Assistenten innerhalb weniger Minuten erfolgen. Offene Fragen beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der S-Direkt am Telefon.

Das Angebot spricht für sich. Im ersten Halbjahr 2021 erreichten bereits über die Hälfte aller digitalen Kfz-Schadenmeldungen das S-Direkt-Team über die App. Darüber hinaus haben bereits mehrere Hundert Kunden die kostenfreie Anwaltsnotrufhotline genutzt. Und auch das Feedback in den App-Stores ist eindeutig. „Viele geben an, dass die Registrierung einfach, die Inhalte informativ und die Handhabung selbsterklärend seien. Großes Lob haben wir auch dafür bekommen, dass wir in den Servicebereichen auf Werbung verzichten. Da die App aber noch ein relativ junges Produkt ist, erreichen uns natürlich auch Verbesserungsvorschläge, für die wir sehr dankbar sind. Und selbstverständlich arbeiten wir bereits an weiteren nützlichen Funktionen“, so Cramer.

Kontaktlose Hilfe
Durch die Coronakrise hat die Digitalisierung einen deutlichen Schub nach vorne bekommen. „Mit unserer App konnten wir den Wunsch vieler Menschen erfüllen, möglichst unabhängig von Ort und Zeit die für die Schadenbearbeitung notwendigen Daten übermitteln zu können“, so Cramer. Ohne eine Werkstatt betreten zu müssen, kann bereits eine erste Einschätzung zum Schaden erfolgen und gegebenenfalls ein Kostenvoranschlag erstellt werden. Die Werkstattpartner der S-Direkt holen das Fahrzeug auch gerne ab – nahezu kontaktlos. Nach der Reparatur wird der Wagen gereinigt und natürlich auch desinfiziert übergeben. Dieser Zusatzservice ist ebenfalls für die eigene Kundschaft gebührenfrei.

Die App kann kostenlos in Google Play (für Android) oder im App Store (iOS) heruntergeladen werden. Das Design der App ist trotz diverser Funktionen übersichtlich gehalten.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.sparkassen-direkt.de

Die Sparkassen DirektVersicherung AG ist als Pionier der Direktversicherer seit 25 Jahren am Markt. Ihr Motto ist das 3-S-Konzept: 1) Sparpreise, 2) Service und 3) Sicherheit. Was bedeutet das für Kundinnen und Kunden? 1) Die günstigen Preise werden regelmäßig von unabhängigen Instituten wie der Stiftung Warentest / Finanztest bestätigt. 2) Freundliche, kompetente Mitarbeiter/innen beantworten alle Kundenanfragen persönlich. Die Quote der Kundenzufriedenheit liegt Jahr für Jahr bei nahezu 100 %. 3) Die Sparkassen DirektVersicherung AG gehört zur Sparkassen-Organisation, der größten deutschen Finanzdienstleistungsgruppe – und steht somit auf einer sicheren, vertrauenswürdigen Basis.

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NTT DATA stellt die Global Insurance Digital Platform (GIDP) für die Lebens- und Rentenversicherungsbranche vor

GIDP nutzt die Erfahrung von NTT DATA bei der Verwaltung von über 7 Millionen Verträgen mit erstklassigen Partnerschaften und Technologien

NTT DATA stellt die Global Insurance Digital Platform (GIDP) für die Lebens- und Rentenversicherungsbranche vor

Thomas Gall, Head of Insurance NTT DATA DACH

München | Tokio, 07. Oktober 2021 – NTT DATA (https://de.nttdata.com/), ein globaler Anbieter für digitale Geschäfts- und IT-Dienstleistungen, hat heute den Start seiner Global Insurance Digital Platform (GIDP) bekannt gegeben. Das Angebot umfasst eine cloudbasierte digitale Plattform und ein Partner-Ökosystem, das der Lebens- und Rentenversicherungsbranche erstklassige Beratung, Partnerschaften, Business Process as a Service (BPaaS), Verwaltung in Third-party Administration (TPA) und Technologie liefert. Neben der Integration von Partnern ermöglicht GIDP, neue Produkte schnell einzuführen, Daten proaktiv zu nutzen, Betriebskosten zu senken, Risiken zu minimieren und wettbewerbsfähig zu bleiben.

„Die neue virtualisierte Welt hat den Lebensversicherern ein digitales Betriebsmodell aufgezwungen.Viele von ihnen nehmen gemeinsam mit den Lösungsanbietern die digitale Herausforderung als ein Muss an, um zu überleben und zu wachsen“, sagte Keith Raymond, Senior Analyst bei Celent. „Die Pandemie hat die Digitalisierung beschleunigt. Plattformen, die ein Ökosystem aus Kernverwaltungssystemen, Schadenmanagement, Maklerautomatisierung und Analytik verbinden, helfen den Versicherern, ihre bestehenden Investitionen zu nutzen und neue Angebote schneller auf den Markt zu bringen.“

Der komponentenbasierte Ansatz von GIDP lässt sich nahtlos über ereignisbasierte APIs verbinden und baut auf einer soliden Grundlage aus fundiertem Branchenwissen, Business Process Outsourcing (BPO), Infrastruktur, Sicherheit, Compliance und Automatisierung auf. GIDP fördert die Digitalisierung von Geschäftsprozessen, verbessert die Entscheidungsfindung auf der Grundlage robuster Daten und liefert Produktinnovationen.

Das GIDP-Ökosystem eröffnet Kunden unmittelbaren Zugang zu einer breiten Palette branchenführender globaler und regionaler Partner, die schlüsselfertige Lösungen für die gesamte Wertschöpfungskette anbieten. Obwohl global verfügbar, bietet GIDP die Vorteile einer hochgradig anpassbaren, regionalen Lösung, die auf die individuellen Bedürfnisse jedes einzelnen Versicherers zugeschnitten ist. So können Unternehmen die digitale Transformation beschleunigen und das Endkundenerlebnis verbessern.

Entwickelt für die Bedürfnisse der Lebens- und Rentenversicherungsbranche:

– Business Process as a Service (BPaaS) – Schnell skalieren mit ausgereiften TPA/BPO-Prozessen, um cloudbasierte Dienste für End-to-End-Geschäftsprozesse oder spezifische Funktionen bereitzustellen.

– Daten, Analytik & KI – Unterstützen die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, Vertriebsanalysen, datengesteuerte Prozesse, Dunkelverarbeitung, hyperpersonalisierte Kundeninteraktion und Underwriting.

– Digitale Modernisierung der Kernsysteme – Neue Plattformen und Ökosysteme einführen und erweitern mit Kostendämpfung, Effizienz und vereinfachter Anwendungsrationalisierung.

– Digitale Kundenbindung – Ausrichtung des Anbieters auf Vertriebspartner, einschließlich Portal- und Mobilkanälen und Nutzung von Kundeninformationen.

– Neues Geschäft und schnelle Produkteinführung – Testen und Lernen mit neuen Produkten, Vertriebskanälen und neuen Märkten.

– Nicht-strategische (geschlossene) Bestände – Sofortiger Zugang zu Kapital, risikoärmere Bilanzen und niedrigere Betriebskosten.

„Wir befinden uns in der Ära der vernetzten Unternehmen“, sagt Masahiro Kashibe, Global Insurance Alignment Lead bei NTT DATA Corporation. „Die globale Plattform von NTT DATA bringt erstklassige Partnerschaften zusammen, die unseren Kunden helfen, ihre Daten zu maximieren und die digitale Transformation zu beschleunigen – für reibungslose Prozesse, niedrigere Kosten, mehr Innovation und stärkere Kundenbindung.“

Bruno Abril, Partner NTT DATA EMEAL Insurance, erklärt: „Wir freuen uns über die Früchte der dreijährigen Zusammenarbeit mit anderen NTT DATA Unternehmen weltweit. Unsere Schwesterunternehmen auf dem US-amerikanischen und japanischen Markt sind führend in diesem Bereich, und die gemeinsame Entwicklung hat uns sowohl in Europa, Nahost und Afrika als auch in Lateinamerika zu einer Vorreiterstellung verholfen. GIDP erweitert unsere Fähigkeiten im Bereich Geschäftsprozess-Services (BPaaS) und BPO. Damit erhalten unsere Lebensversicherungskunden ein Alleinstellungsmerkmal, mit dem sie kritische Herausforderungen wie niedrige Zinsen, zunehmende Regulierung, Kostendruck, sich verändernde Kundenanforderungen oder Sicherheitsrisiken bewältigen.“

Thomas Gall, Head of Insurance NTT DATA DACH, sagte zum Start der GIDP: „Die Global Insurance Digital Platform bietet unseren Kunden in DACH als ganzheitliche Versicherungsplattform das komplette Leistungsportfolio von Produktentwicklung über Daten und Analytics mit KI bis zu Geschäftsprozessen als Service. So unterstützen wir die digitale Transformation des Business und stärken die Wettbewerbsfähigkeit unserer Kunden im New Digital Insurance Business. Insbesondere entlasten wir die Versicherer vom Kostendruck in der Lebens- und Rentenversicherung durch Angebote wie BPaaS und TPA/BPO, bei denen wir komplette Geschäftsprozesse nach Best Practices abwickeln.“

Weitere Informationen zu NTT DATAs Global Insurance Capabilities finden Sie unter: https://insurance.nttdata.com

Über NTT DATA

NTT DATA – ein Teil der NTT Group – ist Trusted Global Innovator von Business- und IT-Lösungen mit Hauptsitz in Tokio. Wir unterstützen unsere Kunden bei ihrer Transformation durch Consulting, Branchenlösungen, Business Process Services, Digital- und IT-Modernisierung und Managed Services. Mit NTT DATA können Kunden und die Gesellschaft selbstbewusst in die digitale Zukunft gehen. Wir setzen uns für den langfristigen Erfolg unserer Kunden ein und kombinieren globale Präsenz mit lokaler Kundenbetreuung in über 50 Ländern. Weitere Informationen finden Sie unter nttdata.com.

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Zeit ist Geld – und guter Service zahlt sich aus

Erwin Arens gibt Aufschluss über die Vorteile einer Service-Pauschale in der Versicherungsbranche.

Zeit ist Geld - und guter Service zahlt sich aus

Erwin Arens über die Service-Pauschale und ihre überzeugenden Vorteile.

Berater innerhalb der Versicherungsbranche erhalten im „alten System“ noch immer in der Regel Geld, wenn sie Neukunden generieren. „Und deshalb ist das System nach wie vor darauf ausgerichtet, möglichst viele Kunden gleichzeitig zu betreuen. Und jeder kann sich ausmalen, wie viel Zeit am Ende für jeden einzelnen der Kunden übrigbleibt – so gut wie keine“, erläutert Erwin Arens. Dabei gebe es einzelne Serviceleistungen, die im Grunde genommen gar nicht bezahlt werden, die der Versicherungsexperte reihenhaft aufzählt: „Vor- und Aufbereitungen der Kundenunterlagen, Fahrten zum Kunden, die Nachbearbeitung und Recherche hinsichtlich herausfordernder Fragen. All diese Dinge macht der Berater quasi umsonst.“

Ein Berater erhalte dann die Möglichkeit, sich die nötige Zeit für seine Kunden zu nehmen und ihnen einen Rundum-Service zu bieten, wenn er pauschal bezahlt wird. Demnach werde der Kunde wieder näher fokussiert und kann sicher sein, dass sein Berater sich die Zeit nimmt. „Und diese Zeit braucht er auch, um die gesamte Versicherungs-, Finanz- und Notfallplanung aufzustellen“, akzentuiert Erwin Arens.

Dank der Service-Pauschale solle es zukünftig zunehmend zielführende Jahresgespräche geben. Demnach können Berater ihren Kunden die entsprechenden Konzepte vorstellen und sich bei der Finanzanalyse stets auf die DIN 77230-Norm berufen. „Es stellt sich heraus an welchen Stellen Handlungsbedarf besteht und zeigt, was sich in den letzten Jahren verändert hat und die Notfallplanung wird hinterfragt“, erläutert der Ratgeber. Die Service-Pauschale kann zudem je nach Kunde individuell gestaltet werden.

„Kunden wird dadurch das gute Gefühl vermittelt, sich mit ihren Fragen jederzeit an die Berater wenden zu können“, ergänzt Erwin Arens und fügt abschließend hinzu: „Und, dass sich dieser auch die nötige Zeit nimmt. Außerdem wird er aufgrund der Service-Pauschale stets nach den besten Angeboten suchen.“ Der Berater rät zukünftig ganz klar, von gewissen Angeboten Abstand zu nehmen – vor allem dann, wenn sie für die Kunden nicht zielführend sind. Denn auf die Provision ist er dann nicht länger angewiesen.

Mehr Informationen und Kontakt zu Erwin Arens – Rundum sicher fühlen – gibt es hier: www.erwinarens.de (https://www.erwinarens.de)

Die eigene Familie abzusichern, ist oftmals mit Herausforderungen verbunden. Die Vielfalt der Angebote, hartnäckige Gerüchte und Fragen, die nicht beantwortet werden, verunsichern Familien häufig. Gerade, wenn man sich in der Absicherungsbranche nicht gut auskennt ist es zeit- und kraftaufwendig, sich immer wieder neu damit zu beschäftigen und auseinanderzusetzen. Erwin Arens weiß um die Herausforderungen der Familien und steht Ihnen mit Rat und Tat, mit Expertise und Empathie zur Seite, um das Beste für Sie herauszuholen.

Mit Überblick, Ordnung, Struktur und Durchblick sorgt Erwin Arens dafür, dass Familien alles an die Hand bekommen, was sie für ihre Absicherung brauchen. Sein Ziel ist es, dass Familien sich nicht nur gut abgesichert fühlen, sondern es auch sind.

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Was beim Mietvertrag für Garage oder Stellplatz zu beachten ist – Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

Schluss mit der Parkplatzsuche

Was beim Mietvertrag für Garage oder Stellplatz zu beachten ist - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

Mietwohnungen mit eigenem Parkplatz sind in Städten sehr begehrt. (Bildquelle: ERGO Group)

Jeder will ihn, doch nicht jeder kriegt ihn: den eigenen Parkplatz fürs Auto. Wer einen hat, erspart sich die oft nervige Parkplatzsuche, die vor allem in den Innenstädten sehr zeitraubend sein kann. In einer Garage steht der Wagen zudem trocken und geschützt. Parkplätze können entweder über den Wohnungsmietvertrag oder einen separaten Mietvertrag gemietet werden. Daraus ergeben sich unterschiedliche Rechte und Pflichten für Mieter. Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH, informiert über die wichtigsten Regelungen.

Ein Vertrag für Wohnung und Stellplatz

Mietwohnungen mit dazugehörigem Parkplatz sind besonders in Innenstädten extrem begehrt. Mieter haben dann in der Regel einen sogenannten einheitlichen Vertrag für Wohnung und Parkplatz. Ob es sich dabei um eine Garage oder einen Stellplatz handelt, spielt für die rechtlichen Regelungen keine Rolle. Der Vorteil eines einheitlichen Vertrags: Der Vermieter kann nicht ohne Weiteres den Stellplatz kündigen, sondern nur den gesamten Mietvertrag. Gleiches gilt allerdings auch für den Mieter, wenn er den Parkplatz beispielsweise nicht mehr benötigt. „Für den Stellplatz gilt derselbe Kündigungsschutz wie für die Wohnung. Das heißt: Der Vermieter benötigt einen gesetzlichen Kündigungsgrund, beispielsweise Eigenbedarf, damit eine Kündigung wirksam ist“, erläutert Michaela Rassat. Die Miete für den Stellplatz alleine darf er dann ebenfalls nicht erhöhen. Aber es gibt Ausnahmen: Ist eine Teilkündigung im Mietvertrag festgehalten oder möchte der Vermieter aus den Stellplätzen neuen Wohnraum machen, ist auch eine einzelne Kündigung möglich. Wird dann der Mietvertrag über Stellplatz oder Garage separat gekündigt, kann der Mieter jedoch eine angemessene Herabsetzung der Miete verlangen.

Separater Mietvertrag für den Parkplatz

In vielen Fällen schließen Mieter für ihren Stellplatz einen separaten Vertrag ab. Vertragspartner für Wohnung und Stellplatz können dann unterschiedliche Vermieter sein. Anders als bei einem einheitlichen Vertrag für Wohnung und Stellplatz können hier sowohl Mieter als auch Vermieter den Parkplatz einfach und unkompliziert ohne Angabe von Gründen innerhalb der gesetzlichen Frist kündigen. „Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt bei monatlicher Mietzahlung drei Monate“, so die Juristin von ERGO. Ein besonderer Mieterschutz wie bei einem Wohnungsmietvertrag existiert bei einem eigenständigen Garagenmietvertrag nicht. Auch ist die Kündigungsfrist des Vermieters nicht von der Mietdauer abhängig.

Was gilt bei Untervermietung?

Doch was können Mieter tun, wenn der Parkplatz im Mietvertrag steht, sie ihn aber gar nicht benötigen? „Wer seinen Stellplatz nicht kündigen möchte oder kann, hat die Möglichkeit, diesen unterzuvermieten“, erklärt Rassat. „Dafür ist allerdings laut § 540 des Bürgerlichen Gesetzbuches zunächst die Zustimmung des Vermieters notwendig.“ Lehnt dieser ab, können Mieter ein Sonderkündigungsrecht haben – wenn es zwei separate Verträge gibt. Auch bei dieser Kündigung ist dann die gesetzliche Frist zu beachten. Das Sonderkündigungsrecht entfällt jedoch, wenn der Vermieter sich an der Person des Untermieters gestört hat – wenn dieser also zum Beispiel schon wegen Sachbeschädigungen oder Streitigkeiten bekannt ist. Sind Wohnung und Garage mit einem einheitlichen Mietvertrag vermietet, gibt es kein Sonderkündigungsrecht – denn die Garage kann nicht separat gekündigt werden. Bei einer Untervermietung des Stellplatzes sind Haupt- und Untermieter die Vertragspartner. „Der Mieter kann somit selbst bestimmen, wie viel er für den Stellplatz verlangt“, so die ERGO Juristin. Übrigens: Wer einen einheitlichen Vertrag hat und seine Wohnung kündigt, sollte nicht vergessen, auch den Garagenuntermietvertrag rechtzeitig zu kündigen. Ansonsten droht eine Räumungsklage des Vermieters gegen Mieter und Untermieter.

Sonderfall: zwei Verträge, gleicher Vermieter

Eine spezielle Situation liegt vor, wenn der Mieter zwar zwei separate Vertragsdokumente für Wohnung und Stellplatz hat, diese aber mit demselben Vermieter abgeschlossen hat. „Unter Umständen können diese Verträge dann rechtlich als einheitlicher Vertrag behandelt werden“, erklärt Rassat. Für einen einheitlichen Vertrag sprechen zum Beispiel einheitliche Kündigungsfristen. Gelten beispielsweise unterschiedliche Kündigungsfristen oder befindet sich der Parkplatz auf einem anderen Grundstück als die Wohnung, ist von zwei separaten Mietverträgen auszugehen. Wie die rechtliche Beurteilung ausfällt, ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig.
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Sparkassen DirektVersicherung: Viel positives Feedback

Von 32 marktbedeutenden Versicherern erzielt die S-Direkt das viertbeste Ergebnis /
55 Prozent besser als der Durchschnitt / Vertragsdetails mit der App immer im Blick

Sparkassen DirektVersicherung: Viel positives Feedback

Vorstandsmitglied Dr. Jürgen Cramer ist zufrieden mit den Ergebnissen der Kundenbefragung des DISQ.

Düsseldorf, September 2021. Jeder fünfte Privatkunde berichtet laut einer Studie des Deutschen Instituts für Service-Qualität (DISQ), dass er sich schon einmal über seine Versicherung geärgert hätte. In der Befragung bewerteten Versicherte das Unternehmen, bei dem sie alle oder die meisten Policen abgeschlossen haben. Die Sparkassen DirektVersicherung (S-Direkt) – bereits fünfmal bei DISQ-Untersuchungen zum Service-Sieger gekürt – konnte auch hier ein sehr gutes Ergebnis erzielen, denn ihre Ärgernis-Quote lag weit unter dem Durchschnitt der 32 gelisteten Versicherungen mit Marktbedeutung.

„Wir freuen uns, dass die S-Direkt einen relativ niedrigen Anteil an Negativerfahrungen aufweisen kann und damit den viertbesten Platz in der DISQ-Analyse erreichte. Dennoch ist jedes Ärgernis eines zu viel. Wir setzen uns daher Tag für Tag für eine zügige Schadenbearbeitung und die höchstmögliche Service-Qualität ein“, sagt Dr. Jürgen Cramer, Vorstandsmitglied der S-Direkt. Vor diesem Hintergrund zeigt sich Cramer zufrieden.

Wichtig sei auch eine klare Kommunikation im Vorfeld. „Kunden sollten immer genau wissen, welche Schäden sie mit ihrem Vertrag absichern. Wir decken beispielsweise bei allen Tarifen in der Autoversicherung Schäden bei einem Zusammenstoß mit allen Tierarten ab, andere Versicherer beschränken das auf Haarwild, etwa Rehe oder Wildschweine“, ergänzt Cramer. Das überrasche und verärgere dann schon mal Kunden anderer Versicherer, denn im Zweifel muss der Versicherte die Kosten selbst übernehmen. Nicht so bei der S-Direkt.

Die S-Direkt bietet zudem jederzeit einen Überblick: Das Kundenportal „Meine S-Direkt“ steht in einer kompakten Version als App zur Verfügung. Dort haben die Kunden rund um die Uhr immer alle Vertragsdetails im Blick und können sogar direkt am Unfallort kostenfrei über die App eine telefonische Beratung durch einen Rechtsanwalt nutzen, wenn es dringende verkehrsrechtliche Fragen gibt.

An der Kundenbefragung des DISQ „Versicherer des Jahres 2021“ zwischen Mai und Juli 2021 beteiligten sich 11.368 Versicherte. Mindestens 100 Urteile musste der Versicherer erhalten, um in die Wertung zu kommen. Das erreichten insgesamt 32 Versicherer. Im Rahmen der Studie wurde unter anderem ermittelt, wie zufrieden Kundinnen und Kunden mit ihren Versicherern sind und ob sie auch negative Erfahrungen gemacht haben. Schaut man auf das Gesamtergebnis aller Versicherungen, berichten im Durchschnitt 20,1 Prozent der Befragten davon, negative Erfahrungen mit Versicherern gemacht zu haben. Schlusslicht ist die Allianz mit 36,4 Prozent Kunden mit „Negativerfahrung“.

Als Ursachen für Negativerfahrungen über alle Versicherer nennen die Befragten am häufigsten „schlechter Kundenservice“, an zweiter Stelle steht „keine Kostenübernahme für bestimmte Leistungen“. Es folgen „nicht zufriedenstellende Schadenregulierung“ und „zu hohe Beiträge/Beitragserhöhungen“. Auch „lange Bearbeitungszeit“ und „schlechte Erreichbarkeit“ ärgerten die Versicherten.

Die Sparkassen DirektVersicherung AG ist als Pionier der Direktversicherer seit 25 Jahren am Markt. Ihr Motto ist das 3-S-Konzept: 1) Sparpreise, 2) Service und 3) Sicherheit. Was bedeutet das für Kundinnen und Kunden? 1) Die günstigen Preise werden regelmäßig von unabhängigen Instituten wie der Stiftung Warentest / Finanztest bestätigt. 2) Freundliche, kompetente Mitarbeiter/innen beantworten alle Kundenanfragen persönlich. Die Quote der Kundenzufriedenheit liegt Jahr für Jahr bei nahezu 100 %. 3) Die Sparkassen DirektVersicherung AG gehört zur Sparkassen-Organisation, der größten deutschen Finanzdienstleistungsgruppe – und steht somit auf einer sicheren, vertrauenswürdigen Basis.

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Zahn um Zahn

ARAG Experten informieren über die schnelle Hilfe bei Zahnunfällen

Ob beim Klettern in der Kita, beim Bolzen auf dem Schulhof oder nachmittags auf der Skaterbahn – kleine Entdecker und große Eroberer leben gefährlich. Vor allem die oberen Schneidezähne gehören zu den Lieblingsopfern. Die gute Nachricht: Zähne können nach einem Unfall in den meisten Fällen wieder eingesetzt werden. Voraussetzung: Der Zahn bzw. das Zahnstück wird in der Zwischenzeit richtig aufbewahrt. Worauf es bei Zahnunfällen noch ankommt, erläutern die ARAG Experten anlässlich des Tages der Zahngesundheit am 25. September.

Erste Hilfe beim Zahnunfall
Oft sieht es dramatischer aus als es ist. Das Gewebe im Mund- und Gesichtsbereich ist ausgesprochen gut durchblutet. Verletzungen können daher stark bluten. Entfernen Sie zunächst lose Zahnteile oder Zähne aus dem Mund. Dabei raten die ARAG Experten, Zähne immer nur an der Krone anfassen, nie die Zahnwurzel. Pressen Sie ein sauberes Textilstück oder Mull auf die Wunde oder lassen Sie den Verletzten darauf beißen.

Legen Sie den Zahn am besten sofort in eine Zahnrettungsbox. Säubern oder desinfizieren Sie ihn auf keinen Fall. Ebenfalls tabu: Trocken lagern, etwa in einem Taschentuch! Ist keine Zahnrettungsbox erreichbar, können Sie den Zahn in kalter H-Milch, Kochsalzlösung aus der Apotheke oder Frischhaltefolie für maximal zwei Stunden zwischenlagern.

Die Zahnrettungsbox
Ein ausgeschlagener Zahn kann nur dann wieder einheilen, wenn die empfindlichen Zellen an der Wurzelhaut erhalten bleiben. Bei einer falschen Lagerung sterben diese Zellen innerhalb kürzester Zeit ab. Deshalb enthält die Zahnrettungsbox ein Fläschchen mit spezieller Zellnährlösung. Sie sorgt dafür, dass Zahn und Zellen 24 bis maximal 48 Stunden lang gut versorgt sind.

Übrigens: Die Box dient nicht nur ganzen Zähnen als Auffangstation, sondern auch Zahnbruchstücken. Wichtig ist, dass die Lagertemperaturen zwischen mindestens minus vier Grad und maximal 25 Grad Celsius beachtet werden.

Zahnrettungsboxen bekommen Sie in Apotheken, in Zahnarztpraxen oder in Online-Shops. Sie kosten ab zehn Euro. Noch besser ist es, wenn ausreichend Boxen an Orten mit Verletzungspotential schnell zugänglich sind, zum Beispiel in Grundschulen. Denn: Passiert ein solches Missgeschick, zählt jede Sekunde. In diesem Zusammenhang weisen die ARAG Experten auf das Projekt Zahnrettungskonzept.info (https://toothrescueconcept.info/) hin. Es klärt über Zahnunfälle und Zahnrettung auf und kümmert sich um die Verbreitung von Zahnrettungsboxen.

Am Zahnarzt führt kein Weg vorbei
Zähne können durch einen Unfall erschüttert oder gelockert sein. Verlagerungen aus der Ursprungsposition sind ebenfalls möglich. Zudem können Zahnwurzeln gebrochen sein. Solche Verletzungen können Laien schlecht erkennen. Deshalb raten die ARAG Experten, nach jedem Zahnunfall den Zahnarzt aufzusuchen. Das reduziert spätere Komplikationen. Und wenn aus einem Zahnunfall eine Fehlstellung resultiert, kann es ein Fall für den Kieferorthopäden (https://www.arag.de/zahnzusatzversicherung/zusatzversicherung-kieferorthopaedie/) sein. Ihr erster Ansprechpartner ist auch hier Ihr Zahnarzt.

Plötzlich ist der Milchzahn futsch
Wenn Kinder ihre Milchzähne (https://www.arag.de/zahnzusatzversicherung/zahnpflege-milchzaehne/) frühzeitig durch einen Unfall verlieren, lohnt ein näherer Blick in den Mund. Die Zähne könnten sich unter Umständen in den noch weichen Kiefer zurückgedrückt haben. Wenn Sie schnell handeln, kann ihn der Zahnarzt wieder hervorholen. Ist der Milchzahn allerdings futsch, könnte es nach Auskunft der ARAG Experten durch die zu früh entstandene Lücke zu Problemen mit der Zahnstellung der übrigen Zähne kommen. Sie könnten schief in die Zahnlücke wachsen, so dass nachfolgende bleibende Zähne, die etwa ab dem neunten Lebensjahr nachrücken, keinen Platz mehr haben. Hier könnten eine Krone oder eine Brücke helfen, die Lücke zu füllen, bis der bleibende Zahn sich ankündigt.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sport-und-gesundheit/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.400 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,9 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze, Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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Speichern in der Cloud – Verbraucherinformation der ERGO Versicherung

Worauf Nutzer achten sollten

Speichern in der Cloud - Verbraucherinformation der ERGO Versicherung

Immer mehr Nutzer speichern ihre Daten in der Cloud. (Bildquelle: ERGO Group)

Fotos, Videos und Apps bringen Smartphones und Tablets schnell an die Grenzen ihrer Speicherkapazität. Daher sichern immer mehr Nutzer ihre Dateien in einer Cloud. Weitere Vorteile: Sie können mit jedem ihrer Geräte auf ihre Daten zugreifen und diese mit anderen teilen. Außerdem sind sie gesichert, falls ein Gerät kaputt gehen sollte. Was genau ein Cloud-Speicher ist, wie sicher die Daten dort sind und worauf Nutzer achten sollten, weiß Nicole Nebelung, Digitalexpertin von ERGO.

Daten in den Wolken – was steckt dahinter?

Wer seine Daten in einer sogenannten Cloud speichert, lädt sie von seinem PC, Smartphone oder sonstigem Endgerät via Internet auf einen Server, den ein Cloud-Anbieter betreibt. Der Nutzer kann dann von jedem seiner Endgeräte aus über das Internet auf seine gespeicherten Daten zugreifen. „Außerdem kann er Bilder und Co über einen Link für andere zugänglich machen und so beispielsweise Urlaubsfotos mit Familie und Freunden teilen“, ergänzt Nicole Nebelung. Das funktioniert meist ganz unkompliziert und ohne extra Anmeldung oder Registrierung. Außerdem sparen Anwender Speicherkapazitäten auf ihrem Smartphone, Tablet oder der Festplatte. „Bei vielen Cloud-Anbietern ist ein begrenzter Speicherplatz kostenlos, Erweiterungen kann der Nutzer dazukaufen“, erläutert die Digitalexpertin.

Datenverluste vermeiden

Doch wie sicher sind die gespeicherten Dateien in einer Cloud? Die Anbieter garantieren regelmäßige Back-ups und können daher beispielsweise bei einem technischen Problem die Daten wiederherstellen. Zur Sicherheit sollten zwar auch die Nutzer zuhause auf ihrem Smartphone, PC oder Laptop regelmäßige Back-ups durchführen – doch nicht jeder ist hier so sorgfältig und sichert wöchentlich seine Daten. „Geht dann doch mal die Festplatte oder das Handy kaputt, sind die Bilder der letzten Familienfeier oder der letzten Urlaube unwiderruflich verloren, sollten sie nicht beispielsweise in einer Cloud gesichert sein“, so Nebelung.

Dokumente und Unterlagen sicher verwahren

Auch für wichtige Unterlagen, beispielsweise Zeugnisse, Verträge oder Versicherungsunterlagen bietet sich eine zusätzliche Cloud-Speicherung an: Hier sind sie vor Verlust oder Zerstörung zum Beispiel durch Brand, Wasser oder Einbruch sicher. „Im Fall der Fälle können Nutzer dann über anderer Geräte, etwa den PC eines Bekannten, auf ihre Daten in der Cloud zugreifen“, erläutert die Digitalexpertin von ERGO. Aber: Manche Daten, etwa IBAN oder Kennwörter, gehören nicht in eine Cloud.

Worauf sollten Nutzer bei der Sicherheit achten?

Einen Überblick über die Sicherheit der Cloud selbst bietet die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik empfohlene Website www.trusted-cloud.de. „Hier können sich Interessenten über die Zertifikate und Sicherheitsstandards des jeweiligen Cloud-Anbieters informieren“, so Nebelung. Wer sich bei einem Cloud-Anbieter registriert, gibt zahlreiche persönliche Daten ein. „Um diese Daten vor kriminellen Zugriffen zu schützen, setzen viele Cloud-Anbieter beim Login die sogenannte Zwei-Faktor-Authentifizierung ein“, informiert Nebelung. Das heißt: Zum Anmelden benötigen Anwender neben Benutzername und Kennwort eine weitere Information, beispielsweise einen Code, den sie aufs Smartphone geschickt bekommen, um sich zu identifizieren. Eine andere Möglichkeit sind biometrische Verfahren wie der Scan des Fingerabdrucks des Nutzers. Außerdem gilt: „Ein sicheres Passwort verwenden und dieses regelmäßig ändern. Ein gutes Passwort besteht aus einer Kombination von Zahlen, Buchstaben und Sonderzeichen“, erklärt die Digitalexpertin.
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ERGO ist eine der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa. Weltweit ist die Gruppe in mehr als 30 Ländern vertreten und konzentriert sich auf die Regionen Europa und Asien. Unter dem Dach der Gruppe steuern drei Einheiten das deutsche und internationale Geschäft sowie das Digital- und Direktgeschäft (ERGO Deutschland, ERGO International und ERGO Digital Ventures). Rund 42.000 Menschen arbeiten als angestellte Mitarbeiter oder als hauptberufliche selbstständige Vermittler für die Gruppe. 2017 nahm ERGO 19 Milliarden Euro an Gesamtbeiträgen ein und erbrachte für ihre Kunden Brutto-Versicherungsleistungen in Höhe von 18 Milliarden Euro.ERGO gehört zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.ergo-group.com

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Als Patient sicher unterwegs

ARAG Experten informieren über den Welttag der Patientensicherheit

Worauf muss ich beim Arztbesuch achten? Wer erklärt mir die Anwendung eines neuen Medikaments? Was ist für den anstehenden Krankenhausaufenthalt wichtig? Patienten haben oft viele Fragen, aber nicht immer den Mut, nachzufragen. Gleichzeitig sorgt die Corona-Pandemie bei vielen Beteiligten für eine noch stärkere Verunsicherung. Anlässlich des Welttages der Patientensicherheit am 17. September erinnern die ARAG Experten daher an das Recht von Patienten auf eine unabhängige Beratung und umfassende Information durch die Akteure des Gesundheitswesens.

Welttag der Patientensicherheit am 17. September
Der diesjährige Aktionstag (https://www.tag-der-patientensicherheit.de/) steht nach Auskunft der ARAG Experten unter dem Motto „Sicherheit vom ersten Atemzug an“. Seit 2015 bietet das Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. (APS) in Deutschland eine Plattform, auf der Patienten und alle übrigen Beteiligten im Gesundheitswesen Informationen über sichere Versorgungsangebote von Patienten finden. An jedem Aktionstag werden bundesweit zahlreiche Veranstaltungen und Aktivitäten zum Thema Patientensicherheit durchgeführt.

Darüber hinaus stellt der gemeinnützige Verein Patienten auf seiner Internetseite (https://www.aps-ev.de/patienteninformation/) zahlreiche Informationen zur Verfügung, etwa eine Checkliste zur Nutzung von Gesundheits-Apps, einen Ratgeber für Patienten nach einem Behandlungsfehler oder Tipps zum häuslichen Umgang mit Medikamenten. APS wird vom Bundesministerium für Gesundheit unterstützt und arbeitet unter anderem mit Verbänden, Forschungsinstituten, Krankenkassen und anderen Patientenorganisationen zusammen.

Zur eigenen Sicherheit beitragen
APS ermutigt Patienten, auch für die eigene Sicherheit zu sorgen. Beispielsweise, indem man sich notiert, worüber man mit seinem Arzt sprechen möchte oder nachfragt, wenn man etwas nicht verstanden hat oder wenn es Fragen zu neuen Medikamenten oder zur Behandlung gibt. Gleichzeitig erinnert der Verein alle Patienten an ihr Recht auf umfassende Aufklärung und Beteiligung an allen Entscheidungen, die ihre Gesundheit betreffen.

Patientenrechtegesetz
Bereits seit 2013 sind mit dem Patientenrechtegesetz wichtige Patientenrechte im Bürgerlichen Gesetzbuch festgeschrieben. Darauf können sich Patienten berufen, wenn sie ihre Rechte gegenüber dem Behandelnden – wie beispielsweise dem Arzt, Zahnarzt, Physiotherapeuten oder dem Heilpraktiker – einfordern möchten. Welche weiteren Rechte Patienten per Gesetz zustehen und welche Ansprechpartner Patienten mit Beratungsangeboten zur Seite stehen, hat das Bundesgesundheitsministerium in einem Ratgeber (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen/praevention/details.html?bmg%5Bpubid%5D=45) zusammengestellt. Hier erfahren Betroffene beispielsweise, welche Widerspruchsmöglichkeiten sie gegen Entscheidungen der Krankenkasse haben, wann Anspruch auf Schadensersatz bei Behandlungsfehlern besteht oder welche Informationen in eine Patientenakte gehören.

Informations- und Aufklärungspflicht
Diagnose, voraussichtliche gesundheitliche Entwicklung, anschließende Therapie – nur eine sorgfältige Aufklärung führt nach Auffassung der ARAG Experten dazu, dass Patienten ihr Selbstbestimmungsrecht ausüben und über ihre Einwilligung in einen Eingriff wohlüberlegt entscheiden können. Bei der Aufklärung über Risiken, Chancen und Behandlungsalternativen sind die Behandelnden laut Patientenrechtegesetz verpflichtet, sich sprachlich auf den Patienten einzustellen und Informationen ohne Fachjargon verständlich zu übermitteln.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sport-und-gesundheit/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.400 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,9 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze, Dr. Werenfried Wendler

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Erste Hilfe: Die Angst zu helfen

ARAG Experten informieren über die wichtigsten Handgriffe bei der 1. Hilfe

Bei vielen Menschen ist der letzte Erste-Hilfe-Kurs so alt wie ihr Führerschein. Dabei haben gerade erst die Fußball-Europameisterschaft und das plötzliche Zusammenbrechen des dänischen Nationalspielers Christian Eriksen uns schlagartig klargemacht, wie wichtig im Notfall Erste Hilfe ist – nicht nur im Sport. Und die Grundlagen sind schnell wieder aufgefrischt. Seit der Corona-Pandemie werden viele Kurse sogar online angeboten. Anlässlich des Tages der Ersten Hilfe, der immer am zweiten Samstag im September stattfindet, weisen die ARAG Experten auf die wichtigsten Handgriffe hin. Um eines vorwegzunehmen: Egal, wie gut oder schlecht das Wissen um die Erste Hilfe bestellt oder wie groß die Unsicherheit ist – der größte Fehler ist, gar nicht erst zu helfen.

Gesetzliche und moralische Verpflichtung
In Deutschland ist Erste Hilfe nicht nur eine moralische Pflicht, sondern vor allem eine rechtliche. Daran hat sich auch durch das Coronavirus nichts geändert. Wer es unterlässt, im Notfall oder bei Gefahr Erste Hilfe zu leisten, macht sich strafbar und riskiert eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (Paragraf 323 c Strafgesetzbuch).

Helfen, aber sicher
Wer helfen will, muss vor allem auf die eigene Sicherheit achten. Bei einem Verkehrsunfall bedeutet das beispielsweise, eine Warnweste anzulegen, den Warnblinker einzuschalten und sich hinter der Leitplanke zum Unfallort zu bewegen. Um Folgeunfälle zu vermeiden, sollte man sich als nächstes um die Absicherung des Unfallortes kümmern und ein Warndreieck am Straßenrand aufstellen – auf einer Landstraße in 100 Metern Entfernung vom Unfall, auf der Autobahn 200 Meter weit weg.

Notruf 112 wählen
Den Rettungsdienst erreichen Ersthelfer unter der 112. Bis der Rettungswagen am Unfallort eintrifft – durchschnittlich ist er in acht Minuten da – können Helfer auch telefonische Unterstützung von der Notrufzentrale bekommen.

Herzdruckmassage und Beatmung
Laut den Leitlinien des Europäischen Rates für Wiederbelebung wird bei bewusstlosen Personen kein Puls mehr kontrolliert, sondern nur noch die Atmung überprüft. Denn wer nicht atmet, hat in der Regel auch keinen Pulsschlag. Atmet das Opfer nicht oder nicht normal, gehört die Herzdruckmassage zu den wichtigsten Schritten der Ersthilfe. Dabei liegen beide Hände übereinander auf dem Brustkorb, der 100- bis 120-mal pro Minute mit ausgestreckten Armen kräftig gedrückt wird, so dass er sich fünf bis sechs Zentimeter senkt. Um eine Idee von der idealen Frequenz zu bekommen, raten die ARAG Experten, sich beispielsweise das Lied der Bee Gees „Stayin“ Alive“ oder „Dancing Queen“ von Abba ins Gedächtnis zu rufen. Diese Songs geben mit etwa 100 bpm (beats per minute, also Schläge pro Minute) den richtigen Takt für die Herzdruckmassage vor.

Nach jedem Druckstoß muss der Brustkorb wieder vollständig entlastet werden. Auf eine Mund-zu-Mund- oder Mund-zu-Nase-Beatmung ohne eine Beatmungsmaske sollte in Zeiten von Corona dagegen verzichtet werden. Die Herzdruckmassage wird durchgeführt, bis der Rettungsdienst eintrifft.

Einen Defibrillator sollte man nur nutzen, wenn er in greifbarer Nähe ist oder ein Mithelfer ihn holen kann. Eine schrittweise Bedienungsanleitung für den Defibrillator findet sich im Gerät. Dabei darf man auf keinen Fall die Herzdruckmassage unterbrechen.

Helm auf oder ab?
Handelt es sich bei dem Unfallopfer um einen Motorradfahrer und ist er ansprechbar, kann man den Zweiradfahrer fragen, ob der Kopf verletzt ist. Ist er bewusstlos, muss der Helm ab, um die Atmung zu kontrollieren und gegebenenfalls eine Beatmung durchführen zu können. Beim Abstreifen des Helms sollte man nach Auskunft der ARAG Experten darauf achten, dass dabei Kopf und Halswirbelsäule so stabil wie möglich bleiben und so wenig wie nötig bewegt werden.

Stabile Seitenlage
Wenn Bewusstlose noch atmen, legt man sie nach Auskunft der ARAG Experten in die stabile Seitenlage. Dazu greift man den Arm des Opfers, der näher beim Ersthelfer liegt, und legt ihn im rechten Winkel nach oben. Der andere Arm wird vor der Brust gekreuzt mit dem Handrücken an der Wange. Als nächstes zieht man das abgewandte Bein am Knie nach oben und rollt den Körper am angewinkelten Bein zu sich. Das Bein wird im rechten Winkel zur Hüfte auf dem Boden abgelegt. Am Ende wird der Kopf in Position gebracht, in dem man ihn leicht nach hinten überstreckt – hier gibt die zuvor an der Wange abgelegte Hand den wichtigen Halt – und den Mund leicht öffnet. Das Gesicht zeigt nach unten Richtung Boden.

Bei Schock
Frieren, kalte Haut, Blässe oder Verwirrtheit können auf einen Schock hindeuten. In dem Fall raten die ARAG Experten, das Opfer in die Schocklagerung zu bringen. Dazu wird die Person flach auf den Rücken gelegt und zugedeckt. Die Beine werden hochgelagert. Auch während der Schocklage sollte immer die Atmung überprüft werden.

Psychische Erste Hilfe
Um Panik beim Opfer zu vermeiden, raten die ARAG Experten, mit dem Opfer zu sprechen und es – je nach Zustand – zu informieren, was geschieht. Gleichzeitig sollte man dafür sorgen, dass der Verletzte möglichst ungestört vor schaulustigen Zuschauern bleibt. Auch leichte Berührungen an Hand oder Schulter können helfen, das Opfer zu beruhigen.

Erste Hilfe-Kasten Corona-tauglich aufstocken
Um eine Ansteckung mit Corona zu vermeiden, raten die ARAG Experten, den Erste-Hilfe-Kasten mit Desinfektionsmittel, einem Mundschutz sowie einer Beatmungsmaske auszustatten.

Weitere Informationen zur Ersten Hilfe bei Säuglingen und Kindern:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/09200/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.400 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,9 Milliarden EUR.

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Zurück ins Büro – das neue Normal

ARAG Experten informieren über Stolpersteine bei der Rückkehr ins Büro

Ein wichtiger Bestandteil der Bundesnotbremse in der Corona-Krise war, dass Arbeitgeber vielen Arbeitnehmern die Arbeit im Home-Office ermöglichen mussten. Doch diese Regelung endete am 30. Juni 2021. Immer mehr Beschäftigte kehren nun – zumindest teilweise – an ihren Schreibtisch im Betrieb zurück. Da gibt es eine Menge zu tun: Der Kalender 2020 und verdorrte Pflanzen müssen entsorgt und die bislang ungeöffnete Weihnachtspost endlich gelesen werden. Was rechtlich bei der Rückkehr ins Büro für Beschäftigte und Arbeitgeber gilt, erläutern die ARAG Experten.

Büroflucht in der Pandemie
Millionen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind vor über einem Jahr ins Home-Office gegangen. Noch Ende Januar arbeitete knapp ein Viertel der Erwerbstätigen laut Statista (https://de.statista.com/themen/6093/homeoffice/) ausschließlich oder überwiegend im Home-Office; im ersten Lockdown im April 2020 waren es sogar 27 Prozent. Insgesamt hat das Arbeiten von zu Hause aus in der Pandemie deutlich zugenommen. Und am Ende lief es ganz gut. Immerhin waren 85 Prozent der Home-Office-Nutzer (https://www.bidt.digital/pm-studie-homeoffice/) zufrieden in den eigenen vier Wänden, knapp 70 Prozent würden den Küchentisch auch nach der Pandemie gerne häufiger mit dem Schreibtisch im Büro tauschen.

Regeln für die Rückkehr
Für knapp die Hälfte aller Arbeitgeber ist es laut Chefsache Jahresreport 2021 (https://initiative-chefsache.de/presse/publikationen-links/) sehr wichtig, dass ihre Mitarbeiter vor Ort arbeiten. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass der Infektionsschutz am Arbeitsplatz weiterhin gilt. Verlangt der Chef also eine Rückkehr ins Büro, muss er dafür sorgen, dass seine Mitarbeiter nach Vorgaben der Corona-Arbeitsschutzverordnung (https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/sars-cov-2-arbeitsschutzverordnung.html), die noch mindestens bis zum 10. September gilt, arbeiten. Dazu gehört beispielsweise die Bereitstellung von Corona-Tests und Masken oder die Reduktion der Personenkontakte auf ein Minimum.

Desk Sharing – Das neue Normal
Während es für die einen ein Segen war, von zu Hause aus arbeiten zu können, um Beruf und Familie besser unter einen Hut zu bekommen, sehnen sich andere nach dem gewohnten Arbeitsumfeld im Betrieb. Und für Unternehmen bedeutete Home-Office nicht nur eine organisatorische, sondern vor allem eine technische und arbeitsrechtliche Herausforderung.

Vermutlich wird es – ähnlich wie an Schulen – zu einem Wechselmodell zwischen Präsenz am Arbeitsplatz und Home-Office kommen. Wer in solch einem hybriden Modell nur noch tageweise im Betrieb arbeitet, hat nach Auskunft der ARAG Experten keinen Anspruch auf einen festen Schreibtischplatz. Bei diesem so genannten Desk Sharing (engl.: Schreibtisch teilen) fällt der personalisierte Arbeitsplatz weg. Ob also das Familienfoto, der Glücksbringer oder die Pflanze auf dem Schreibtisch stehen bleiben dürfen, muss mit dem Chef geklärt und sollte vor allem auch mit dem teilenden Kollegen besprochen werden.

Kein Recht aufs Home-Office
In Deutschland bestimmt grundsätzlich der Arbeitgeber den Arbeitsort seiner Angestellten. Ein Recht auf das Arbeiten von zu Hause aus haben daher nur Arbeitnehmer, deren Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung die Arbeit im Home-Office regelt. In manchen Unternehmen ist klar definiert, wie viel Prozent der Arbeitszeit im Home-Office erbracht werden kann. Genauso gibt es Firmen, die verlangen, dass nach Jobantritt zunächst eine bestimmte Zeit im Büro gearbeitet werden muss, bevor der Wechsel ins Home-Office genehmigt wird.

Andersherum kann ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter nicht gegen ihren Willen ins Home-Office verbannen. Da deren Privatsphäre geschützt ist, verbietet sich eine Zwangs-Versetzung und sie dürfen die Heimarbeit ablehnen. Dabei weisen die ARAG Experten auf eine Ausnahme hin: Wurde das Home-Office arbeitsvertraglich festgeschrieben, muss man bei einer Weigerung mit Abmahnung oder Kündigung (https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/arbeitsrechtsschutz/ordentliche-kuendigung/) rechnen.
Natürlich ist es auch möglich, dass Unternehmen ihren Mitarbeitern die Entscheidung überlassen, ob sie weiterhin von zu Hause aus arbeiten wollen.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.400 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,9 Milliarden EUR.

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