Autobetrug – Gebrauchtwagenkauf von privat – Vorsicht Fallen!

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ABOWI Law – Gebrauchtwagenkauf von Privat

Anfechtung des Autokaufs wegen Verschweigen des Erwerbs von einem „fliegenden Zwischenhändler“

Wer einen Gebrauchtwagen kauft, braucht hoffentlich nicht hinterher einen Anwalt. Aber leider sehen sich in der Realität die Parteien vielfach vor Gericht wieder. Das Oberlandesgericht Brandenburg hat am 20. April 2023 ein bemerkenswertes Urteil gefällt, das die Rechte von Gebrauchtwagenkäufern weiter stärkt (OLG Brandenburg, Urteil vom 20.04.2023 – 10 U 50/22, BeckRS 2023, 8947). Das Gericht entschied, dass ein Autokäufer den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten kann, wenn der Verkäufer verschweigt, dass er das Fahrzeug nicht von einem privaten Vorbesitzer, sondern von einem „fliegenden Zwischenhändler“ erworben hat. Dieses Urteil hat wichtige Implikationen für die Transparenzpflichten beim Verkauf von Gebrauchtwagen und den Schutz der Käufer vor versteckten Mängeln. Das ist genauso ein übler Trick wie die Masche mit dem Verkauf im Kundenauftrag durch gewerbliche Autohändler.

Hintergrund des Betrugsversuchs beim Gebrauchtwagenkauf

Die Klägerin hatte im November 2018 einen Audi A6 vom Beklagten gekauft. Der Fall spielt in Berlin beziehungsweise in seiner Umgebung. Der Beklagte hatte das Fahrzeug im Jahr 2014 von einem „fliegenden Zwischenhändler“ erworben, der das Fahrzeug nicht selbst zugelassen hatte und es nur kurz in seinem Besitz hatte. Die Klägerin erfuhr erst nach dem Kauf, dass das Fahrzeug einen erheblichen Unfallschaden erlitten hatte, der nicht offengelegt worden war. Also wollte die Käuferin das Auto zurückgeben.

Entscheidende Rechtsfragen – fliegender Teppich oder fliegender Händler – worum geht es?

Das Gericht musste klären, ob das Verschweigen des Erwerbs von einem „fliegenden Zwischenhändler“ eine arglistige Täuschung darstellt und ob die Klägerin daher den Kaufvertrag anfechten kann.

Täuschung durch Verschweigen ist möglich

Private Autoverkäufer müssen ungefragt erzählen, ob es ein Privatauto ist oder nicht. Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht bei Vertragsverhandlungen die Pflicht, den Vertragspartner über solche Umstände aufzuklären, die für seinen Entschluss von wesentlicher Bedeutung sind. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Verschweigen geeignet ist, den Kaufentschluss des anderen Teils zu beeinflussen. Im vorliegenden Fall stellte das Gericht fest, dass der Beklagte eine solche Aufklärungspflicht verletzt hatte, indem er den Erwerb von einem „fliegenden Zwischenhändler“ verschwieg. Diese Information war wesentlich, da sie den Verdacht nahelegt, dass das Fahrzeug unsachgemäß behandelt oder manipuliert worden sein könnte.

Arglistiges Verhalten bedeutet Betrug zulasten des Autokäufers

Das Gericht erkannte auch das arglistige Verhalten des Autoverkäufers. Arglist liegt vor, wenn der Handelnde zumindest bedingt vorsätzlich handelt, also den Mangel für möglich hält und billigend in Kauf nimmt, dass der Vertragspartner diesen nicht kennt und bei Kenntnis den Kaufvertrag nicht oder nicht zu den gleichen Bedingungen abgeschlossen hätte. Im vorliegenden Fall war der Beklagte sich der Tatsache bewusst, dass die Herkunft des Fahrzeugs für die Kaufentscheidung der Klägerin von Bedeutung war, und handelte daher arglistig, indem er diese Information verschwieg.

Kausalität und Anfechtungsfrist

Das Gericht bestätigte die Kausalität der Täuschung für den Vertragsschluss und stellte fest, dass die Klägerin die Anfechtungsfrist gemäß § 124 BGB eingehalten hatte. Sie hatte erst im November 2020 von dem erheblichen Unfallschaden erfahren und die Anfechtung des Kaufvertrags rechtzeitig im März 2021 erklärt.

Konsequenzen des Urteils: Aufklärungspflichten, Transparenz beim Verkauf, Offenlegung von Informationen

Dieses Urteil betont die Bedeutung der Aufklärungspflichten beim Verkauf von Gebrauchtwagen und schützt Käufer vor versteckten Mängeln, die durch Zwischenhändler verschleiert werden können. Verkäufer müssen transparent über die Herkunft und den Zustand des Fahrzeugs informieren, um arglistige Täuschungen zu vermeiden.

Für Käufer bedeutet dieses Urteil eine stärkere Rechtsposition bei der Anfechtung von Kaufverträgen wegen arglistiger Täuschung. Es zeigt, dass Gerichte bereit sind, die Interessen von Käufern zu schützen und Verkäufer zur Rechenschaft zu ziehen, die ihre Aufklärungspflichten verletzen. Das Urteil des OLG Brandenburg ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung des Verbraucherschutzes beim Gebrauchtwagenkauf. Es unterstreicht die Notwendigkeit transparenter Informationen über die Herkunft und den Zustand des Fahrzeugs und bietet Käufern eine klare Rechtsgrundlage für die Anfechtung von Kaufverträgen bei arglistiger Täuschung. Wenn ein Auto privat verkauft wird, muss klar gesagt werden, woher es kommt und wer es vorher hatte. Ein weiterer fieser Trick zulasten von Gebrauchtwagenkäufern wird somit verboten. Ein Gebrauchtwagenverkäufer muss dem Käufer also mitteilen, dass das Auto von jemandem gekauft wurde, der es nicht auf sich angemeldet hatte und die Kette von privat an privat damit unterbrochen wurde.

Die Rechte der Gebrauchtwagenkäufer werden durch das Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg gestärkt und gleichzeitig die Bedeutung der Transparenz beim Verkauf von Gebrauchtwagen unterstrichen. Verkäufer müssen alle relevanten Informationen über die Herkunft und den Zustand des Fahrzeugs offenlegen, um arglistige Täuschungen zu vermeiden. Käufer sollten sich ihrer Rechte bewusst sein und bei Verdacht auf Täuschung rechtliche Schritte in Betracht ziehen.

ABOWI Law ist Ihre spezialisierte Kanzlei für Betrug beim Autokauf. Geleitet von Dr. Thomas Schulte, einem erfahrenen Rechtsanwalt, bekannter Verbraucherschutzanwalt mit über 30 Jahren Berufserfahrung im allgemeinen Zivilrecht, bietet ABOWI Law Mandanten bundesweit kompetente rechtliche Unterstützung an. Seit 1995 widmet sich Dr. Schulte mit Leidenschaft und Engagement der rechtlichen Beratung in zivilrechtlichen Auseinandersetzungen und hat dabei zahlreiche Klienten erfolgreich vertreten.

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Privatverkauf oder Makler?

Wer verkauft Ihre Immobilie besser?

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Wenn Sie sich intensiv mit dem Verkauf Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung auseinandersetzen, stellen Sie sich doch folgende Frage: Was spricht für die Beauftragung eines Maklers?

Beim Verkauf einer Immobilie gibt es viele Dinge zu beachten. Ein Makler weiß durch seine fundierte Fachkompetenz genau, wie er Ihre Immobilie zum bestmöglichen Preis verkaufen kann.

Jedoch muss festgehalten werden, dass Makler nicht gleich Makler ist. Wie in anderen Berufsgruppen gibt es Unterschiede, denn Makler ist kein geschützter Brief. So kann ein Makler den Gewerbeschein gerade erst bekommen haben, jedoch bringt dieser keinerlei Fachkompetenz und Erfahrung in der Vermittlung mit.

Dann gibt es Makler, die seit Jahren am Markt sind und diesen auch genau kennen. Regelmäßige Fortbildungen sind hierbei ein wichtiger Bestandteil, um die Vorgehensweisen zu perfektionieren. Die Erfahrungen und lokalen Kenntnisse, die sich der Makler über Jahre aneignet zahlen sich für den Verkäufer aus.

In der Rolle des Dienstleisters zahlt sich die Rolle des Maklers ebenfalls für Sie aus. Er ist für Sie auf sein eigenes Risiko tätig, denn er investiert nicht nur Zeit, sondern auch Geld in die Vermarktung Ihrer Immobilie. Der Makler wird erst im Erfolgsfalle entlohnt. So sparen Sie Ihre Zeit, Vermarktungskosten und können Ihre Freizeit für andere Dinge nutzen.

Die richtige Einschätzung einer Immobilie ist der wichtigste Baustein bei der Vermarktung. Der Makler kennt den Markt und vergleichbare Immobilien sowie deren Verkaufspreise. Ein falscher Verkaufspreis zu Anfang der Vermarktung führt zu langen Vermarktungszeiten und geringeren Erlösen.

Ebenso wichtig sind werbewirksame Unterlagen. Der Makler erstellt ansprechende Grundrisse, macht professionelle Fotoaufnahmen und fertigt ein aussagekräftiges Exposé an. Er führt die Interessentengespräche und Besichtigungen durch und begleitet Sie zum Notar.

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Weitere Informationen finden Sie unter www.immobilien-fuxx.de/kostenlose-ratgeber/privater-immobilienverkauf

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Expertentipp: Welche Tücken lauern beim Hausverkauf

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Beim Verkauf seines Eigenheimes erzielt man oft nicht den Preis, der den eigenen Vorstellungen entspricht.
Bei geerbten Immobilien ist der Erbe mit den Kosten für das Erbe, wie Instandhaltung, Grundsteuer und Fahrten zur Immobilie auf sich gestellt. Zudem scheut man das Risiko des weiteren Verfalls und Wertverlustes. Auch beim Verkauf einer Immobilie, wegen eines bevorstehenden Umzuges in eine andere Region, liegt der Sachverhalt ähnlich. Die Verkäufer schicken Ihre Immobilie mit viel zu hohen Preisvorstellungen ins Rennen. Die Nachfrage ist zwar da, aber die Angebote der Kaufinteressenten liegen meist weit unter dem aufgerufenen Preis. In Zeiten des Immobilienbooms rechnen die Verkäufer insgeheim mit einem Geldregen.

Doch wer tatsächlich den Verkauf eines Altbaus in Angriff nimmt, muss oft frustriert feststellen, dass die Interessenten keineswegs bereit sind, auch nur annähernd den geforderten Preis zu zahlen. Wunsch- und Marktpreis fallen zum Teil weit auseinander – vor allem abseits der Toplagen.
Doch pessimistisch müssen Immobilienbesitzer deshalb noch nicht sein. In Deutschland herrscht insgesamt eine recht stabile Immobiliennachfrage. Wer seine Immobilie instand hält und mit realistischen Vorstellungen in den Verkauf startet, kann auch vernünftige Preise erzielen. Holen Sie sich einen Profi mit ins Boot, der Ihnen mit Erfahrung und Sachverstand zur Seite steht.

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Normalisierung auf dem Immobilienmarkt

Immobilien-FUXX mit Qualifikation, Erfahrung & Service

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Meik Forsten, Andrea Neuwohner, Therese Graf, André Jörns

Fehmarn: Die Zeichen auf dem Immobilienmarkt stehen laut Medien auf Umbruch. Inflation, gestiegene Zinsen und Energiepreise haben angeblich zu einem Preissturz bei Immobilien geführt. „Dem ist nicht so“, sagt Andre Jörns, Mitbegründer der deutschen Makler-Sprechstunde. „Der Markt ist gerade dabei, sich zu normalisieren. Die Immobilienpreise kannten in den letzten zehn Jahren nur eine Richtung – steil aufwärts. Diese Dynamik ist zwar vorbei, die Immobilienpreise gerade hier auf der Insel Fehmarn sind jedoch noch immer attraktiv.“

Ein qualifizierter Immobilienmakler ist heute wichtiger denn je, der private Verkauf dagegen schwierig geworden. Auf der Basis von jahrzehntelanger Erfahrung, Ortskenntnis und innovativem Service ist Immobilien-Fuxx verlässlicher Ansprechpartner. Passt meine Immobilie noch zu meinen Lebensumständen? Ist ein Verkauf sinnvoll, weil kurz- oder mittelfristig eine Sanierung oder eine neue Heizungsanlage ansteht? Diese Fragen stellen sich besonders in Zeiten der Energiekrise. Das Immobilen-Fuxx-Team steht Ihnen gern für eine unverbindliche Beratung zur Seite – Anruf genügt!

Immobilien Fuxx, Andre Jörns, Landkirchener Weg 1, Fehmarn, Tel. 04371/502390, www.immobilien-fuxx.de

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Expertentipp: Wann sich ein Verkauf für Kapitalanleger lohnt

Expertentipp: Wann sich ein Verkauf für Kapitalanleger lohnt

Trotz der gestiegenen Immobilienpreise kann sich ein Immobilienkauf als Kapitalanlage in vielen Fällen lohnen. Wer als Kapitalanleger nach Abzug der laufenden Kosten eine Nettomietrendite von beispielsweise vier Prozent erzielt, und zwei Prozent Zinsen für sein Darlehen zahlt, kann so ohne weiteres Kostendeckung erreichen – in diesem Fall verblieben rund weitere zwei Prozent für die Tilgung. Vor Jahren waren die Renditen zwar noch höher, die Zinsen allerdings auch. Bei fünf Prozent Zinsen und nur einem Prozent Anfangstilgung wäre vor einigen Jahren immerhin eine anfängliche Nettorendite von sechs Prozent nötig gewesen, um kostendeckend vermieten zu können, es sei denn, man hätte für den Kauf viel Eigenkapital verwendet – das dann aber für andere gewinnbringende Investments nicht mehr zur Verfügung gestanden hätte.

Eine Kapitalanlage in Form einer Immobilie sollte aber immer langfristig gedacht werden, denn eine Wertsteigerung tritt in der Regel erst nach mehreren Jahren ein. Wer sich heute über die niedrigen Zinsen freut, sollte aber trotzdem schon die spätere Anschlussfinanzierung im Blick haben. Denn nach zehn oder 15 Jahren läuft üblicherweise die Zinsbindung für das Darlehen aus. Und wie hoch die Zinsen dann sein werden, weiß niemand. Schlimmstenfalls fällt der Zeitpunkt der Anschlussfinanzierung in eine Hochzinsphase, was zur Folge hätte, dass die monatliche Belastung drastisch ansteigt. Solche Risiken lassen sich allerdings minimieren, indem man heute eine möglichst lange Zinsfestschreibung und eine möglichst hohe Tilgung vereinbart, da dann die Höhe der Anschlussfinanzierungssumme geringer ausfällt – Hochzinsen wären dann zwar ärgerlich, aber kein Beinbruch mehr.

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Wie erzielt einer Verkäufer einen möglichst hohen Preis für seine Immobilie?

Wie erzielt einer Verkäufer einen möglichst hohen Preis für seine Immobilie?

Oft sind es die Wunschvorstellungen und ideellen Werte der Verkäufer, die ihnen das gute Geschäft verhageln. Bietet ein Verkäufer seine Immobilie mit einem viel zu hohen Preis an und hält zu lange daran fest, erzielt er in vielen Fällen am Ende sogar einen niedrigeren Verkaufspreis, als der Markt hergegeben hätte.

Die Immobilienportale bieten einer Vielzahl von Interessenten die Möglichkeit per Suchauftrag den Werdegang einer Immobilie zu verfolgen. Zunächst greift hier keiner zu, da der Preis zu hoch ist. Der Verkäufer reagiert darauf, indem er den Kaufpreis ein, oder sogar mehrmals herabsetzt. Dieses animiert die Beobachter jedoch nicht jetzt zuzugreifen, sondern sie vermuten eher, dass es im Verkaufsprozess Probleme gibt. Sie sind der Meinung, dass alle, die diese Immobilie besichtigt haben, einen oder mehrere Haken an der Sache entdeckt haben.

Somit ist es sehr wichtig, direkt den realistisch erzielbaren Wert seiner Immobilie zu kennen. Dabei lohnt es sich, das Objekt vor dem Verkauf vom Profi bewerten zu lassen. Das kann ein Makler sein, den der Eigentümer mit dem Verkauf beauftragt und der vorab eine Wertermittlung erstellt.
Die Kosten für die reine Begutachtung hängen vom zeitlichen Aufwand und der Größe des Objektes ab.

Empfehlung: Bei der Besichtigung von verwohnten Immobilien hinterlassen diese beim Interessenten meist einen faden Nachgeschmack. Es erfordert extrem viel Fantasie von diesen, sich das Objekt in der Schlussszene einer der vielen „Wir renovieren ihr Haus Dokus“ vorzustellen. Umgekehrt können die Verkäufer aber mit ein paar einfachen Schönheitstricks durchaus den Preis steigern. Ein bisschen Farbe, ein heller Vorhang, ein Blumenstrauß auf dem Tisch und vielleicht sogar noch Kuchenduft in den Räumen wirken sofort wahre Wunder. Home-Staging nennt sich diese professionelle Verschönerung von Räumen zur Verkaufsförderung. Holen Sie sich einen Profi mit ins Boot, der Ihnen mit Erfahrung zur Seite steht.

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