Schärferer Blick auf Insolvenzrecht in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit

Schärferer Blick auf Insolvenzrecht in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit

(Bildquelle: iStock-945026672 Insolvenz)

Inmitten der anhaltenden wirtschaftlichen Unsicherheit aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie, wird die Rolle des Insolvenzrechts für Unternehmen zunehmend bedeutungsvoller. Insbesondere die jüngsten Änderungen im Rahmen des Sanierungs- und insolvenzrechtlichen Krisenfolgenabmilderungsgesetzes (SanInsKG) werfen Licht auf die Herausforderungen und Pflichten, denen Geschäftsführer von Unternehmen derzeit gegenüberstehen.

Mit dem SanInsKG, das am 9. November 2022 in Kraft trat, hat der Gesetzgeber eine wichtige Anpassung im Insolvenzrecht vorgenommen. Ziel war es, Unternehmen in der Krise zu unterstützen und ihnen mehr Handlungsspielraum zu verschaffen. Ein zentrales Element dieser Änderung war die Lockerung der Insolvenzantragspflicht bei Überschuldung. Statt einer zwölfmonatigen Fortführungsprognose wurde nun lediglich eine viermonatige Finanzierungsnachweis-Pflicht eingeführt. Unternehmen mussten nachweisen, dass sie für die nächsten vier Monate finanziell abgesichert sind, um einer Insolvenzantragspflicht wegen Überschuldung zu entgehen.

Doch diese Regelung, die vielen Unternehmen während der Pandemie Entlastung bot, steht nun vor einer Wendemarke. Ab dem 1. September 2023 wird wieder auf die zwölfmonatige Fortführungsprognose zurückgegriffen. Das bedeutet, dass Unternehmen zwischen dem 1. September und dem Jahreswechsel besonders genau hin-sehen müssen. Falls absehbar ist, dass die Überschuldung unmittelbar nach Ablauf der viermonatigen Frist eintreten wird, müssen Geschäftsführer die längere Perspektive von zwölf Monaten berücksichtigen. Sollte klar sein, dass die Finanzierung für diesen Zeitraum nicht gesichert ist, liegt die Pflicht zur Einleitung eines Insolvenzantrags bei den Geschäftsführern, um persönliche Haftung zu vermeiden.

Das SanInsKG verlängerte auch die Höchstfrist für einen Insolvenzantrag bei Überschuldung von sechs auf acht Wochen. Dies soll Unternehmen mehr Zeit für den Versuch einer außerinsolvenzlichen Sanierung bieten. Allerdings müssen Geschäftsführer wachsam sein, denn die Frist darf nicht ausgereizt werden, wenn die Über-schuldung bereits vor Ablauf der Frist als unaufhaltsam erscheint.

Die jüngsten Entwicklungen zeigen, dass die verkürzte Frist für die Fortführungsprognose zwar bis zum 31. Dezember 2023 Gültigkeit hat, aber bereits vor ihrem Auslaufen an praktischer Relevanz verliert. Infolgedessen gewinnt der Insolvenzgrund der Überschuldung wieder an Bedeutung. Trotzdem bleibt die Zahlungsunfä-higkeit der vorherrschende Grund für Unternehmensinsolvenzen.

In Anbetracht des anhaltenden wirtschaftlichen Unsicherheitsklimas sollten Geschäftsführer daher regelmäßig die Frage „Ist mein Unternehmen noch zahlungsfähig?“ in Betracht ziehen. Die Antwort auf diese Frage ist nicht nur für das Unternehmen selbst von Bedeutung, sondern auch für die persönliche finanzielle Haftung der Geschäftsführer. Die jüngsten Änderungen im SanInsKG haben keine Auswirkungen auf die Definition der Zahlungsunfähigkeit: Ein Unternehmen gilt als zah-lungsunfähig, wenn es seinen fälligen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Geschäftsführer sind in einem solchen Fall verpflichtet, innerhalb der gesetzlichen Frist von in der Regel drei Wochen einen Insolvenzantrag zu stellen.

Ein zentrales Prinzip bleibt bestehen: Wenn Restrukturierungs- oder Sanierungsmaßnahmen notwendig sind und das Unternehmen noch über Reserven verfügt, sollten diese rechtzeitig in Angriff genommen werden. Frühzeitiges Handeln erhöht die Chancen auf einen erfolgreichen und nachhaltigen Ausweg aus der Krise. Das passive Abwarten auf eine vermeintlich bessere wirtschaftliche Lage ist keine empfohlene Strategie.

Die jüngsten Anpassungen im Insolvenzrecht verdeutlichen, dass Unternehmen und ihre Leiter in Zeiten der Unsicherheit besonders gefordert sind. Die Balance zwi-schen finanzieller Stabilität und rechtlichen Pflichten zu wahren, erfordert klare Strategien und vorausschauendes Handeln. Angesichts der komplexen Situation ist es ratsam, sich frühzeitig professionelle Beratung und rechtlichen Beistand einzuholen, um die richtigen Entscheidungen für das Unternehmen und seine Stakeholder zu treffen.

Wir bieten individuelle, maßgeschneiderte und passgenaue Lösungen aus einer Hand für nationale und internationale Unternehmen jeder Rechtsform und Größe, Unternehmer, Vereine, Stiftungen sowie Privatpersonen, in den Bereichen:

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Deutscher Insolvenzrechtstag: STP Group launcht InsO-Up

Die mobile Schuldner-App hilft dabei, den Insolvenzprozess zu vereinfachen und zu beschleunigen

Deutscher Insolvenzrechtstag: STP Group launcht InsO-Up

Frank Lembke, COO STP Group

Karlsruhe, 15. März 2023 – Im Rahmen des 20. Deutschen Insolvenzrechtstages (22.-24. März 2023) unterstreicht die STP Group ihre Expertise im Insolvenz-Bereich und präsentiert ihre Schuldner-App, InsO-Up, erstmals der Öffentlichkeit. Die App vereinfacht die Kommunikation und den Datenaustausch während eines Verbraucherinsolvenzverfahrens.

Die App sorgt für Entlastung, indem sie den Aufwand auf Seiten der Insolvenzverwalter und der Schuldner reduziert, die Transparenz des Prozessverlaufs erhöht und das Digitalisieren von Formularen unterstützt. InsO-Up ermöglicht den Schuldnern jederzeit die aktuellen Verfahrensinformationen einzusehen, was diesen so die aktive Auseinandersetzung mit ihrem Insolvenzprozess erleichtert. Zudem profitiert auch der Insolvenzverwalter – er erhält weniger Anrufe von seinen Schuldnern, da diese sich über InsO-Up nach Bedarf selbst über den aktuellen Stand des Verfahrens informieren können. Darüber hinaus bietet die STP-App eine Vielzahl digitalisierter Formulare und unterstützt die Digitalisierung von Belegen, was im Insolvenzverfahren für enorme Entlastung sorgt.

Frank Lembke, Chief Operation Officer der STP Group: „Wir freuen uns, InsO-Up in Berlin erstmals dem Fachpublikum vorzustellen und sind gespannt auf das Feedback. Ich bin davon überzeugt, dass die Insolvenzverwalter sehr schnell sehen, wie signifikant die App ihren Aufwand minimiert, Prozesse optimiert, den Stress-Level reduziert und sogar die Marge bei Verbraucherinsolvenzen erhöht. Aber auch die Schuldner profitieren, denn dank automatisierter Erinnerungen und integrierter Datendigitalisierungsmöglichkeiten tun sie sich leichter, Formulare auszufüllen, Dokumente einzureichen und Fristen einzuhalten.“

Auf dem STP-Stand (Standnummer 12) haben Interessenten die Möglichkeit, sich ihr eigenes Bild von der mobilen Schuldner-App zu machen. Informationen zum Deutschen Insolvenzrechtstag unter: programm-dit-2023.pdf (arge-insolvenzrecht.de) (https://arge-insolvenzrecht.de/de/)

Die STP Gruppe mit Hauptsitz in Karlsruhe ist ein führender Anbieter von Legal-Tech-Komplettlösungen, welche die Digitalisierung von Rechtsanwälten, Insolvenzverwaltern und Notaren vorantreibt. Das Unternehmen bietet eine vollständig integrierte Legal-Tech-Plattform, die Workflow-Automatisierung, KI-basiertes Dokumentenmanagement, ERP-Software, Daten-Management sowie spezialisierte, softwaregestützte Outsourcing-Dienstleistungen umfasst. Die Lösungen von STP sind tief in die Rechtsberatung, Insolvenz- und wirtschaftsrechtlichen Ökosysteme eingebettet.

STP beschäftigt über 300 Mitarbeiter an Standorten in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Bulgarien und versorgt mehr als 7.000 Kunden mit Software und relevanten Dienstleistungen für ihren täglichen Arbeitsablauf.

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BusinessCode bildet Prozesse des Insolvenzrechts digital ab

BusinessCode bildet Prozesse des Insolvenzrechts digital ab

BusinessCode bildet Prozesse des Insolvenzrechts digital ab

Gemeinsam mit Dr. Schulte-Beckhausen & Bühs Rechtsanwälte, einer Kanzlei im Insolvenzwesen, hat das Bonner Softwarehaus die Abläufe in der Kanzlei digitalisiert und in die Cloud verlegt.

Bonn, 15.12.2021 „Digitalisierung im Mittelstand ist ein weites Feld“, beginnt BusinessCode CEO Martin Schulze, „dies liegt u. a. daran, dass der Begriff Mittelstand sehr weit gefasst ist und die Prozesse in den Unternehmen sehr unterschiedlich sind.“
Deshalb freut sich das Team von BusinessCode, die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte-Beckhausen & Bühs bei der Digitalisierung der komplexen Prozesse im Rahmen der Abwicklung von Insolvenzverfahren begleiten zu können. „Ein spannendes Projekt, an dem wir zeigen konnten, was wir können, und dass Digitalisierung keine Frage der Unternehmensgröße ist“, betont Schulze.
Dr. Schulte-Beckhausen war auf BusinessCode zugekommen, da die in der Kanzlei verwendete Lösung in verschiedenen Bereichen nicht mehr dem aktuellen Stand entsprach und der Überarbeitung bedurft hätte. Vor dem Hintergrund, dass dies wirtschaftlich nicht sinnvoll sei, entschloss man sich zu einer Neuentwicklung. Gemeinsam mit den Mitarbeitern der Kanzlei entwickelte BusinessCode die neue Lösung „Jurex“.
Ziel der Neuentwicklung war, die Wünsche und Ideen in eine moderne Lösung einfließen zulassen, die auf die Anforderungen der Kanzlei abgestimmt und cloudbasiert ist. „Jurex“ beinhaltet alle wichtigen Key-Features, die für die Abläufe der Kanzlei entscheidend sind. Dazu gehören Erfassung und Verarbeitung von Gläubiger- und Schuldnerdaten, das Management von Forderungserfassungen und Tabellenführung, Quotenrechnung und Ausschüttung, Erstellung einer SEPA-Datei für die Übermittlung der Überweisungsdaten in ein externes Bankprogramm, Erstellung einer Schnittstelle zwecks Datenweitergabe an das Gericht sowie die buchhalterische Erfassung und transparente Darstellung aller im Rahmen der Abwicklung des Insolvenzverfahrens erfolgten Zahlungsvorgänge.
„Das Gericht muss in seinem System die Gläubiger- und die dazugehörigen Forderungsdaten für die Erstellung der Gerichtstabelle einsehen und erfassen können“, erläutert CEO Martin Bernemann. Jurex gewährleistet die elektronische Übermittlung der hierfür erfassten Daten an die Gerichte über eine Schnittstelle. „Genau diese Datenschnittstelle zum Gericht ist von besonderer Bedeutung“, fasst Schulte-Beckhausen zusammen.
„Insgesamt ist der Prozess deutlich einfacher und durch die Cloudtechnologie auch sicherer geworden“, erklärt Bernemann. Obwohl im Hintergrund zahlreiche, sehr komplexe Prozesse ablaufen, ist es den IT-Experten von BusinessCode gelungen, Menüführung und Bedieneroberfläche schlank und modern zu gestalten. Dies erleichtert deutlich die Nutzung und gewährleistet eine effiziente Arbeit. Ein nennenswerter Schulungsaufwand entfällt bei der Einarbeitung.
„Die Zusammenarbeit mit BusinessCode war unkompliziert und auf Augenhöhe“. Die Anwendung sollte „as lean as possible“ sein. „Wir haben uns jederzeit sehr gut aufgehoben und verstanden gefühlt“, schließt Schulte-Beckhausen.
Und so wundert es nicht, dass bereits weitere Schritte geplant sind. BusinessCode soll ein öffentlich zugängliches Portal schaffen, das den Verfahrensgläubigern die Möglichkeit bietet, jederzeit den Status des Verfahrens und den Status ihrer Forderung online einzusehen.

Seit über 20 Jahren steht BusinessCode für maßgeschneiderte IT-Lösungen. Tagtäglich arbeiten mehr als 20.000 User national und international mit Software des Bonner IT-Dienstleisters. Nähe und Erreichbarkeit zeichnen BusinessCode ebenso aus wie Know-how und Kompetenz der langjährig im Unternehmen tätigen Mitarbeiter.
Die Basis der individuellen und auf die Kundenwünsche abgestellten IT-Lösungen, bildet die hauseigene Software-Library, sie ist das Ergebnis der langjährigen Arbeitsweise von BusinessCode. Je nach Aufgabenstellung und Kundenanforderung wird die Softwarelösung entsprechend flexibel gestaltet, um erweiterbar zu sein. Dies sorgt für eine weitgehende Unabhängigkeit der Kunden.
Modernste Technologien gepaart mit jahrzehntelanger Erfahrung und bewährten Lösungsideen, arbeitet BusinessCode daran, seine Kunden national wie international noch erfolgreicher zu machen.

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Schwerpunkt: Haftungsrisiken des Geschäftsführers

Geschäftsführer leben gefährlich!

Schwerpunkt: Haftungsrisiken des Geschäftsführers

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In der gesellschaftlichen Wahrnehmung ist das Amt des Geschäftsführers mit besonderer Achtung und Wertschätzung verbunden. Die damit einhergehenden Haftungsrisiken kennt dagegen kaum jemand, und auch den wenigsten Geschäftsführern sind diese bewusst.

Die Anzahl der Kapitalgesellschaften in Deutschland beträgt derzeit knapp unter 1 Million. Pro Gesellschaft gibt es folglich auch mindestens einen Verantwortlichen – im Regelfall Geschäftsführer.

Die Rechte und Pflichten des Geschäftsführers ergeben sich aus dem Gesetz, dem Gesellschaftsvertrag, dem Anstellungsvertrag und den Weisungen der Gesellschafterversammlung.

Entscheidende Bedeutung kommt der Legalitätspflicht zu, die bedeutet, dass der Geschäftsführer sich an Recht und Gesetz halten muss. Das betrifft sowohl sein eigenes Handeln, aber auch das der Gesellschaft.

Diese zunächst wie eine Selbstverständlichkeit klingende Pflicht wird im Regelfall dann virulent, wenn sich die Gesellschaft in der Krise befindet und der Geschäftsführer in besonderem Maße gefragt ist insb. mit Blick auf das Stellen eines Insolvenzantrages.

Ein Verstoß gegen diese Pflicht führt regelmäßig zu sowohl einer zivilrechtlichen Haftung, aber auch einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Geschäftsführers selbst, und die Haftungsprivilegierung der Kapitalgesellschaft mit dem Gesellschaftsvermögen kann durchbrochen werden.

Ähnliches gilt etwa für die ordnungsgemäße Erledigung der steuerlichen Belange der Gesellschaft. Dies zählt zum Kernbereich der Pflichten. Ein Verstoß dagegen, etwa durch Nichtabgabe der vorgeschriebenen Erklärungen kann zu einem Steuerstrafverfahren und einer Haftung des Geschäftsführers mit seinem privaten Vermögen führen.

Die Kanzlei Pauls Cörper Rechtsanwälte hat sich gezielt auf die Geltendmachung und Abwehr von Geschäftsführerhaftungsansprüchen ausgerichtet und berät Sie in den Bereichen
Arbeitsrecht (https://pauls-coerper.de/arbeitsrecht/)| Strafrecht (https://pauls-coerper.de/straf-steuerstrafrecht/)| Steuerstrafrecht (https://pauls-coerper.de/straf-steuerstrafrecht/)| Steuerrecht (https://pauls-coerper.de/steuerrecht/)| Insolvenzrecht (https://pauls-coerper.de/insolvenzrecht-restrukturierung/)| Handelsrecht, Gesellschaftsrecht & Vertragsrecht (https://pauls-coerper.de/handels-und-gesellschaftrecht-vertragsrecht/).

Sollte bereits ein Ermittlungs- oder Strafverfahren gegen Sie als Geschäftsführer laufen, so werden Sie auch mit der notwendigen Kompetenz von erfahrenen Strafverteidigern durch diese schwierigen Verfahren begleitet.

Handeln Sie rechtzeitig und nehmen Sie eine umfassende Beratung in Anspruch.

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