Bevor die Stimmung kippt: Konflikte in der WEG professionell lösen!

In Eigentümergemeinschaften kann es schnell knirschen. Mit einem qualifizierten Verwalter lassen sich Konflikte vermeiden – oder auf kluge Weis lösen.

Bevor die Stimmung kippt: Konflikte in der WEG professionell lösen!

ImmoConcept Hillemeier GmbH

Konflikte in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) entzünden sich häufig an scheinbaren Bagatellen – etwa falsch abgestellten Fahrrädern oder der Nutzung gemeinschaftlicher Flächen. Sind Emotionen im Spiel, wird aus der sprichwörtlichen Mücke schnell ein Elefant. Das ist erst recht der Fall, wenn sich einzelne Miteigentümer bewusst und wiederholt über Regeln hinwegsetzen. Und wenn es sozusagen „an die Substanz“ geht – bei aufwendigen Sanierungen etwa – und damit ans Geld, können die Meinungen sehr weit auseinandergehen. Droht Stillstand durch Uneinigkeit, kommt es auf den Verwalter an, den Erhalt der Immobilie sicherzustellen.

Der Immobilienverwalter übernimmt die wirtschaftliche, technische und rechtliche Betreuung einer Immobilie im Auftrag der Eigentümergemeinschaft. Er sorgt für den Werterhalt des Gebäudes, organisiert Versammlungen, setzt Beschlüsse um und koordiniert Dienstleister und Instandhaltungsmaßnahmen. Darüber hinaus vermittelt er bei Konflikten, wahrt Neutralität und schafft Strukturen für eine funktionierende Zusammenarbeit der Eigentümer.

Der Verwalter ist Mediator und Konfliktlöser
Somit ist ein qualifizierter Verwalter weit mehr als ein Organisator. Er sorgt nicht nur für die technische und kaufmännische Abwicklung, sondern er ist auch Vermittler, Mediator und Konfliktlöser, am besten, bevor es hakt. „Entscheidend ist, nicht erst dann zu reagieren, wenn ein Streit bereits ausgebrochen ist“, betont Frank Hillemeier von ImmoConcept Hillemeier GmbH (ICVG Gruppe), einer der größten privat geführten Immobilienverwaltungen im Rheinland. „Es geht vielmehr um Konfliktvermeidung. Frühzeitige Kommunikation, Transparenz und klare Regelungen sind der Schlüssel dazu.“

Kommunikation statt Konfrontation
Die „Fallkonstellationen“ wie sie in Erfahrungskreisen von Immobilienverwaltern regelmäßig ausgetauscht werden, sind vielfältig, wie Beispiele zeigen. In einer WEG richtet eine Erdgeschosspartei Blumenbeete und einen Grillplatz ein, ohne dass die anderen Eigentümer dem zugestimmt haben. Oder es droht die notwendige Sanierung einer Tiefgarage daran zu scheitern, dass einige Eigentümer die Sonderumlage nicht mittragen wollen. Ein zweites Gutachten überzeugt die Skeptiker und eine Kombination von Umlage und stärkerer Rücklagenbildung löst den Knoten schließlich endgültig. Hillemeier: „Transparenz schafft Vertrauen und eine intelligente Finanzierungslösung den nötigen Rückhalt bei der Umsetzung. Ob es sich um Alltagsfragen handelt oder um grundsätzlich Probleme: Die Interessen liegen oft weit auseinander. In solchen Fällen hilft nur ein strukturierter Aushandlungsprozess.“

Alles was Recht ist
Nicht immer lässt sich Streit vermeiden. Dann ist es hilfreich, wenn der Verwalter mit dem WEG-Recht souverän umzugehen weiß. Etwa dann, wenn ein Eigentümer auf seinem Balkon eigenmächtig einen Wintergarten errichtet. Denn dieser stellt nach WEG-Recht eine bauliche Veränderung dar und erfordert die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft. Neben einer optischen Beeinträchtigung kann auch die Statik betroffen sein. Der Verwalter wird nach erfolglosen Abmahnungen einen gerichtliche Verfügung auf Rückbau erwirken.

Kommunikation statt Konfrontation
Idealerweise sind juristische Mittel die Ausnahme. In Potsdam, wo unter anderem Olaf Scholz Miteigentümer einer WEG ist, kam es nach seinem Einzug noch zu seiner Zeit als Bundeskanzler zu Diskussionen über die Sicherheitsmaßnahmen. Polizeipräsenz, Absperrungen und nächtliche Beleuchtung führten zu Unmut bei den Nachbarn. Die Situation wurde durch Gespräche und gegenseitige Rücksichtnahme entspannt. „Ein Verwalter kann dazu beitragen, dass eine WEG auch in belastenden Situationen kommunikations- und lösungsfähig bleibt“, betont Frank Hillemeier von der ICVG Gruppe.

Frank Hillemeier ist Gründer Geschäftsführer der ImmoConcept Hillemeier GmbH, einer der mit mehr als 14.000 verwalteten Wohn- und Gewerbeobjekten größten privat geführten Immobilienverwaltungen im Rheinland. ImmoConcept steht für eine effiziente, rechtssichere und werterhaltende Verwaltung von Wohnungseigentum und Mietliegenschaften mit einem klar strukturierten Verwaltungsansatz und digital unterstützten Prozessen.

Von Bonn über Köln bis Düsseldorf über die Rhein-Achse verteilt, ist die ImmoConcept Hillemeier seit über 20 Jahren in allen Bereichen des ImmobilienManagement tätig. Von der WEG-Verwaltung über die Mietverwaltung, SEV-Verwaltung, Property Management sowie Vermietung und Verkauf ist die Firma mit ihrem Team persönlich und regional verankert.
Das Unternehmen ist digital aufgestellt und bietet für ihre Kunden mit der eigenen My-Immo-App sowie dem WhatsApp Chatbot isi neben dem persönlichen Kontakt eine zusätzliche Möglichkeit der passgenauen Kommunikation. Durch den Zugriff auf wichtige Dokumente, die Möglichkeit der direkten Schadensmeldung oder eine schnelle Information über mögliche Störungen im Objekt und ein digitales Störungs- und Handwerkerverzeichnis gibt es die Möglichkeit der geschmeidigen Kommunikation jederzeit und von überall schnell und unkompliziert auch via Smartphone.

Kontakt
ImmoConcept Hillemeier GmbH
Frank Hillemeier
Von-Der-Wettern-Str. 21
51149 Köln
02203 20700
https://icvg-gruppe.de/

„Entscheidung war längst überfällig!“

Bundestag beschließt Zulassung virtueller Eigentümerversammlungen

"Entscheidung war längst überfällig!"

BVI-Präsident Thomas Meier

„Moderne Zeiten erfordern moderne Antworten“, stellt Thomas Meier fest, Präsident des BVI Bundesfachverbandes der Immobilienverwalter, und reagiert damit auf den Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages vom 4. Juli 2024, laut dem Eigentümerversammlungen ab sofort auch rein virtuell statt in Präsenz abgehalten werden dürfen. Der BVI hatte immer wieder die Möglichkeit solcher Online-Versammlungen und eine dementsprechende Anpassung des Wohnungseigentumsgesetzes gefordert. Über ein Jahr lag der Gesetzesentwurf bereits vor. „Die Entscheidung war längst überfällig!“, kommentiert Meier.

Neben Versammlungen in Präsenz und hybriden Versammlungen sind nun auch rein virtuelle Wohnungseigentümerversammlungen erlaubt, vorausgesetzt, mindestens drei Viertel der anwesenden Wohnungseigentümer stimmen diesem Beschluss zu. Dieser gilt dann zunächst für drei Jahre. Allerdings muss mindestens einmal jährlich auch eine Präsenzversammlung abgehalten werden, sofern Eigentümer nicht durch einen einstimmigen Beschluss darauf verzichten.

„Online-Versammlungen bieten sowohl den Hausverwaltern als auch den Eigentümern mehr Flexibilität“, erklärt Thomas Meier. Es sei ohnehin schon schwierig, geeignete Termine für Versammlungen zu finden. Eine Besprechung via Videokonferenz spare allen Teilnehmern enorm viel Zeit – zumal auch Anfahrtswege wegfallen.
Bereits die hybride Form habe sich bewährt, argumentiert Meier. Demnach sei die Zulassung reiner Online-Versammlungen nur ein kleiner und logischer Schritt. Die Argumentation mancher Kritiker, dass virtuelle Versammlungen weniger technikaffine Eigentümer (vor allem ältere Menschen) abhängen würden, sieht Meier nicht. „Virtuelle Versammlungen sind ja lediglich eine Möglichkeit, denn selbstverständlich können auch weiterhin Veranstaltungen in Präsenz oder in hybrider Form abgehalten werden. Das kann jede WEG für sich entscheiden. Aber wir haben nun endlich die rechtlichen Voraussetzungen, diesen Weg überhaupt zu gehen.“

„Diese Entscheidung ist auch nicht in Stein gemeißelt“, führt Meier weiter aus. Über einen Zweitbeschluss könne jederzeit wieder zur hybriden oder zur Präsenzveranstaltung zurückgekehrt werden; es bestehe keinerlei Zwang, sich dauerhaft für eine Form zu entscheiden. Meiers Fazit: „Die Zulassung virtueller Eigentümerversammlungen ist ein Sieg der Vernunft und bietet die Entscheidungsfreiheit, für die wir uns als BVI immer eingesetzt haben.“

Balkonkraftwerke – privilegierte Maßnahme

Ebenfalls im Bundestag beschlossen wurde am Donnerstag, Balkonkraftwerke als privilegierte Maßnahmen zu definieren. Demnach kann in einer WEG eine solche steckfertige PV-Anlage nur noch in Ausnahmefällen und aus triftigen Gründen abgelehnt werden.
„Die Einbeziehung der Steckersolargeräte in die privilegierten baulichen Maßnahmen nach § 20 WEG trägt der wachsenden Nachfrage und dem Wunsch der Wohnungseigentümer nach einer stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien Rechnung“, betont Meier. Doch ihm geht der Beschluss nicht weit genug. „Angesichts der Bedeutung der Energiewende sollten im WEG nicht nur Balkonkraftwerke, sondern generell die Installation von Photovoltaik und erneuerbarer Energien im Wohnungseigentum als privilegierte Maßnahme berücksichtigt werden.“

Der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e. V. vertritt seit 1983 professionelle Unternehmen aus der Immobilienverwaltung. Insgesamt gehören dem Verband rund 800 Hausverwaltungen an, die über 1,4 Millionen Einheiten betreuen und damit rund 15 Prozent des Bestandes an Eigentumswohnungen in Deutschland. Die von den Verbandsmitgliedern verwalteten Vermögenswerte in der Immobilienwirtschaft betragen über 140 Milliarden Euro. Thomas Meier ist seit mehr als 20 Jahren Präsident des BVI.

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Wohnungseigentümerversammlung vor 17 Uhr: So viel Handlungsspielraum haben Immobilienverwalter bei der Festlegung des Zeitpunkts

Wohnungseigentümerversammlung vor 17 Uhr: So viel Handlungsspielraum haben Immobilienverwalter bei der Festlegung des Zeitpunkts

BVI-Präsident Thomas Meier. Copyright: BVI. Abdruck zu Pressezwecken freigegeben.
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Eigentümerversammlungen finden meist abends statt. Die Rechtsprechung gesteht Immobilienverwaltern jedoch Handlungsspielraum bei der Festlegung des Zeitpunkts zu. Der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e. V., der bundesweit mehr 800 Unternehmen aus der Branche vertritt, hat die Rechtslage gesichtet und Handlungsempfehlungen abgeleitet. Demnach ist es unter gewissen Umständen zulässig, Versammlungen nachmittags oder sogar vormittags stattfinden zu lassen.
„Die meisten Immobilienverwaltungen beraumen Eigentümerversammlungen in den Abendstunden an, um auf die Berufstätigkeit der Wohnungseigentümer Rücksicht zu nehmen. So sieht es das Gesetz vor“, sagt Thomas Meier, Präsident des BVI Bundesfachverbandes der Immobilienverwalter. Doch Termine um 18 Uhr oder später erschweren es der Branche zunehmend, Fachkräfte zu finden und sich als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren. „Immer mehr Verwalter gehen daher dazu über, Eigentümerversammlungen früher stattfinden zu lassen“, sagt Meier. Darauf deuten zahlreiche Nachfragen hin, die den BVI zu dem Thema erreichen. Die Empfehlung des BVI-Präsidenten: „Verwalter sollten ihren Handlungsspielraum bei der Festlegung des Versammlungszeitpunktes ausschöpfen. Rechtlich gesehen gibt es für Eigentümerversammlungen keine verbindliche, in jedem Fall zu beachtende Anfangszeit.“

Keine verbindliche Anfangszeit

Zu diesem Schluss kommt auch Dr. Olaf Riecke, weiland Richter am Amtsgericht Hamburg-Blankenese und Herausgeber des juristischen Fachmagazins ZMR – Zeitschrift für Miet- und Raumrecht. „Grundsätzlich soll eine Versammlung so stattfinden, dass ein ortsansässiger berufstätiger Eigentümer daran teilnehmen kann, ohne Urlaub zu nehmen“, erklärt der Experte. Daraus lasse sich ableiten, dass eine Versammlung in der Zeit von Montag bis Freitag in der Regel nach 17 Uhr beginnen sollte. Doch nicht unbedingt später. Und auch frühere Termine seien unter gewissen Umständen möglich. Voraussetzung ist, dass der Zeitpunkt im Fall des Falls gerichtlich nachprüfbar, verkehrsüblich und zumutbar ist.
„Was zumutbar und verkehrsüblich ist, hängt im Einzelfall wiederum von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und der WEG-Anlage ab“, konkretisiert Riecke. Demnach hat das AG Oldenburg/Holstein für zulässig befunden, bei Großanlagen die Versammlung deutlich früher anzusetzen als 17 Uhr, im betroffenen Fall von 10.53 Uhr bis um 20.20 Uhr (AG Oldenburg/Holstein, ZMR 2022, 843). Zutreffend akzeptierte schon früh das OLG Köln einen Versammlungsbeginn werktags um 15:00 Uhr für eine auf 5 Stunden angelegte Versammlung für eine Anlage mit mehr als 500 Wohnungseigentümern (OLG Köln, ZMR 2005, 77).

Persönliche Wünsche berücksichtigen

„Bei umfangreicher Tagesordnung und zahlreichen zu erwartenden Redebeiträgen darf eine Versammlung also durchaus bereits am frühen Nachmittag oder vormittags beginnen“, sagt Riecke. Verwalter, die einen frühen Termin für die Eigentümerversammlung erwägen, sollten jedoch in jedem Fall die Zustimmung der Eingeladenen einholen. So hat das AG Hamburg-Wandsbek die Anberaumung einer Eigentümerversammlung auf werktags 14 Uhr nur dann als nicht ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechend angesehen, wenn einzelne Wohnungseigentümer berufsbedingt nicht persönlich erscheinen konnten und dies auch vorher (!) mitgeteilt und anschließend um Verlegung des Termins für die Versammlung gebeten hatten (AG Hamburg-Wandsbek, ZMR 2004, 224; vgl. auch LG München I, NZM 2005, 591).
Wenn die Eigentümergemeinschaft sich damit einverstanden erklärt, kann also ein früher Termin legitim sein und hat vor Gericht Bestand, wenn es zu Rechtstreitigkeiten kommt. Das gilt auch für Termine an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen. „An Sonn- und Feiertagen aber nicht vor 11 Uhr“, warnt der Rechtsexperte. Eine ordentliche Versammlung ohne besondere Dringlichkeit sollte zudem nicht in der Ferienzeit des jeweiligen Bundeslandes stattfinden. Außerordentliche Versammlungen aus dringendem Anlass sind aber möglich.

WEG-Recht auf den neuesten Stand bringen

Das Fazit des BVI: Es gibt bei Eigentümerversammlungen keine Anfangszeit, die für Verwalter verbindlich ist. Auf bereits vor der Ladung geäußerte Wünsche Einzelner sollte eingegangen werden. Und häufiger als gedacht sind Wohnungseigentümer offen für Termine an Vor- oder Nachmittagen, da Eigentümerversammlungen in der Regel nur einmal im Jahr stattfinden. „Vor diesem Hintergrund ist es einer WEG durchaus zuzumuten, innerhalb gängiger Bürozeiten an einer Eigentümerversammlung teilzunehmen“, betont BVI-Präsident Thomas Meier. Er fordert, das Wohnungseigentumsgesetz in diesem Punkt zu präzisieren, um Verwaltern mehr Flexibilität zu ermöglichen.

Der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e. V. vertritt seit 1983 professionelle Unternehmen aus der Immobilienverwaltung. Insgesamt gehören dem Verband rund 800 Hausverwaltungen an, die über 1,4 Millionen Einheiten betreuen und damit rund 15 Prozent des Bestandes an Eigentumswohnungen in Deutschland. Die von den Verbandsmitgliedern verwalteten Vermögenswerte in der Immobilienwirtschaft betragen über 140 Milliarden Euro. Thomas Meier ist seit mehr als 20 Jahren Präsident des BVI.

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„Das Aufgabenspektrum wächst, die Vergütung hinkt hinterher“

BVI und CRES stellen neue Verwalterentgeltstudie auf dem Deutschen Immobilienverwalter Kongress 2024 vor

"Das Aufgabenspektrum wächst, die Vergütung hinkt hinterher"

BVI-Präsident Thomas Meier und Studienleiter Prof. Dr. Marco Wölfle

Deutschlands Immobilienverwaltungen bewältigen mehr Aufgaben denn je. Doch die Vergütung deckt das höhere Pensum nicht immer ab. In den meisten Fällen erreichen die Unternehmen nicht einmal den Inflationsausgleich. Das geht aus der neuen Verwalterentgeltstudie von BVI, IVD und der Deutschen Immobilien-Akademie hervor. Auf dem Deutschen Immobilienverwalter Kongress am 16. und 17. Mai 2024 in Berlin wurden die Ergebnisse vorgestellt.

Die Studie, die zuletzt 2021 durchgeführt wurde, zeichnet die Entwicklung der Verwalterentgelte nach – von der WEG- und Mietverwaltung bis zu gewerblichen Immobilien. Um eine möglichst breite Datenbasis zu erreichen, haben sich der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e. V., der Immobilienverband IVD Bundesverband e. V. und die Deutsche Immobilien-Akademie (DIA) erneut zusammengetan. In Zusammenarbeit mit dem Center for Real Estate Studies (CRES) in Freiburg im Breisgau wurden insgesamt mehrere Hundert führende Unternehmen der Wohnungswirtschaft befragt. Die Ergebnisse haben in der Branche für Aufsehen gesorgt, denn: „Die Studie zeigt, dass Deutschlands Verwalter immer noch nicht leistungsgerecht bezahlt werden“, kritisierte BVI-Präsident Thomas Meier auf dem Kongress. „Das Aufgabenspektrum wächst, die Vergütung hinkt hinterher.“

Regelsätze nur minimal gestiegen

Laut Studie zahlen Wohnungseigentümergemeinschaften ihren Verwaltern je nach Größe und Lage des Objekts derzeit zwischen 23,80 Euro und 35,70 Euro je Einheit und Monat. Damit sind die Regelsätze in der WEG-Verwaltung im Vergleich mit 2021 um gerade einmal drei Euro im Schnitt gestiegen. In der Mietverwaltung fällt der Preisanstieg sogar noch geringer aus: Die durchschnittlichen Regelsätze erhöhten sich selbst für große Wohnanlagen nur um 60 Cent. „Damit wird in den meisten Fällen nicht einmal die Inflationsrate abgefedert – geschweige denn die Kostensteigerungen und der Mehraufwand, denen sich Verwalter gegenübersehen“, betonte Meier.

Rund 30 Prozent höhere Lohnkosten

Mit welchen Marktentwicklungen sich Verwalter aktuell konfrontiert sehen, zeigte auf dem Kongress in Berlin DIA-Studienleiter Prof. Dr. Marco Wölfle: Die Branche unterliege demnach nicht nur zunehmenden technischen und rechtlichen Anforderungen, etwa bei Sanierungen; sie habe auch mit spürbar gestiegenen Kosten zu kämpfen. So haben 70 Prozent der Befragten in der Studie angegeben, dass die Energiekosten und der Aufwand für Dienstleistungspartner höher geworden seien. „Neben der Inflationsrate sind außerdem die Löhne um bis zu 30 Prozent gestiegen, denn um qualifiziertes Personal in Zeiten des Fachkräftemangels zu halten, sind attraktive Konditionen erforderlich“, sagt Wölfle. Hinzu kämen Investitionen in die Digitalisierung und eine adäquate Büroinfrastruktur.

WEG-Verwaltung erst ab zehn Einheiten attraktiv

Diese Kosten würden laut BVI in vielen Fällen dringend eine Vertragsanpassung erfordern. Doch nur wenige Verwalter nehmen diese regelmäßig vor – obgleich sich 86 Prozent derzeit als „ausgelastet“ oder „stark ausgelastet“ ansehen. Laut Studie können rund ein Fünftel der Befragten die Vergütungen selten oder gar nicht anpassen. „Hauptsächlich aus Wettbewerbsgründen“, erklärt Verbandspräsident Meier. Gleichzeitig verstärke sich der Trend, die Kosten auf möglichst viele Einheiten umzulegen: Immer mehr Immobilienverwaltungen konzentrierten sich auf mittlere und größere Objekte, besonders in der WEG-Verwaltung. Hier sei das Marktangebot für Gemeinschaften mit zwei oder drei Einheiten fast nicht mehr existent. Erst ab zehn Einheiten sei ein Viertel der Befragten bereit, ihre Dienste anzubieten, bei Häusern mit zehn bis 18 Einheiten seien es bereits zwei Drittel. BVI-Präsident Meier wundert diese Entwicklung nicht: „Bei kleinen Wohngemeinschaften zahlen Verwalter immer häufiger drauf.“ Sie sind laut Studie in der Verwaltung rund 50 Prozent teurer als große Liegenschaften. Ein Drittel der Unternehmen ist daher nicht mehr bereit, WEG-Mandate unter zehn Einheiten anzunehmen.

Modernisierung: ab 5.000 Euro gesondert abgerechnet

Positiv wurde in Berlin bewertet, dass sich immer mehr Verwalter auf Modernisierungsmaßnahmen spezialisieren – und die Kosten als zusätzlichen Leistungsposten abrechnen. Für 87 Prozent der Befragten ist dies mittlerweile üblich. Vergütet wird in der Regel mit rund drei bis fünf Prozent der Auftragssumme, sobald diese 5.000 Euro übersteigt. Doch das Zusatzhonorar sei für viele Hausgemeinschaften ein rotes Tuch und erfordere mühselige Überzeugungsarbeit vom Verwalter, kritisiert der BVI. Eine angemessene Verwaltervergütungsverordnung würde hier Abhilfe schaffen und den Mehraufwand rechtssicher regeln. Ein Ziel, das der Verband möglichst vor der nächsten Studie erreicht haben will.

Die vollständige Studie stellen wir Ihnen auf Anfrage gern zur Verfügung.

Der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e. V. vertritt seit 1983 professionelle Unternehmen aus der Immobilienverwaltung. Insgesamt gehören dem Verband rund 800 Hausverwaltungen an, die über 1,4 Millionen Einheiten betreuen und damit rund 15 Prozent des Bestandes an Eigentumswohnungen in Deutschland. Die von den Verbandsmitgliedern verwalteten Vermögenswerte in der Immobilienwirtschaft betragen über 140 Milliarden Euro. Thomas Meier ist seit mehr als 20 Jahren Präsident des BVI.

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Energiesicherheit: Regierungen zur schnellen Umsetzung bei Gebäudedämmung und KI für HLK-Systeme aufgerufen

Energiesicherheit: Regierungen zur schnellen Umsetzung bei Gebäudedämmung und KI für HLK-Systeme aufgerufen

Arloid Automation – Gebäudedämmung und KI für HLK-Systeme für mehr Energiesicherheit

Nachhaltige Energieeinsparungen sind jetzt erforderlich – Maßnahmen zu Umsetzung von Gebäudedämmung und Künstlicher Intelligenz für HLK-Systeme werden für eine energiesicherere Zukunft damit unerlässlich. In Großbritannien wurden Stromausfälle in 2022 noch abgewendet, die Versorgungssorgen für 2023 bestehen jedoch weiterhin. Der Bericht der Internationalen Energieagentur im November 2022 „Never Too Early to Prepare for Next Winter: Europe“s Gas Balance for 2023-2024“ hebt die Gefahr hervor, dass die Gasversorgung in 2023 möglicherweise nicht der Nachfrage entspricht.

Zwei wesentliche Maßnahmen – Gebäudedämmung und KI für HLK-Systeme – können hierbei einen erheblichen positiven Einfluss auf die Reduzierung des Energieverbrauchs haben. Im neuesten statistischen Bericht „Energieeffizienz von Wohnungen in England und Wales: 2022“ belegen die Zahlen des britischen Office of National Statistics, dass große Energieeffizienz-Unterschiede im gesamten britischen Wohnungsbestand bestehen.

Der Ende Oktober 2022 veröffentlichte Bericht zeigt, dass noch viel mehr getan werden muss, um die Energieeffizienz aller Häuser auf ein Niveau zu bringen, damit ein Mindestmaß an Komfort erreicht wird. Wertvolle Energieressourcen werden so nicht nur unnötig verbraucht, sondern Immobilien mit schlechter Dämmung oft auch von jenen bewohnt, die es sich am wenigsten leisten können.

Diese Situation ist nicht auf Großbritannien begrenzt, sondern betrifft alle Länder. Um den globalen Energiebedarf zu senken, sind Immobilienverwalter und Gebäudeeigentümer weltweit gefragt, Künstliche Intelligenz für ihre HLK-Systeme einzusetzen, um den Energiebedarf von Immobilien präziser zu steuern. KI-Technologie ist eng verzahnt mit dem Gebäudemanagementsystem (BMS). Arloid Automation mit Sitz in London unterstützt Immobilienverwalter, mit dem Einsatz der KI-Software Arloid.ai Einsparungen von bis zu 22 % zu erzielt.

Arloid arbeitet weltweit mit Immobilienverwaltern zusammen und hat die Vorabkosten für die Bereitstellung der KI-Technologie abgeschafft – stattdessen wird eine Gebühr aus den erreichten Einsparungen erhoben.

Die Technologie hinter Arloid.ai verwendet Deep Reinforcement Learning, um den Betrieb von HLK-Systemen in einer Vielzahl von Gebäuden über ein sicheres Virtual Private Network (VPN) zu überwachen und automatisiert zu steuern. Die Software ist mit dem Gebäudemanagementsystem verbunden und analysiert alle Faktoren, die für ein warmes und behagliches Gebäude sorgen. Dazu zählt u.a. wann und bei welcher Temperatur Wärme benötigt wird, unter Berücksichtigung weiterer wesentlichen Bedingungen wie z.B. Gebäudeauslastung, Tageszeit, Wetter und anderer.

Durch die Steuerung jedes HLK-Geräts im System und die Aufteilung des Gebäudes in verschiedene Heiz- und Kühlmikrozonen ermöglicht arloid.ai eine präzisere Steuerung der Umgebung und so ebenfalls mehr Wohnkomfort für die Mieter*innen.

Nach einem Zeitraum von 60 Tagen, in denen der Energieverbrauch durch die KI im HLK-System analysiert und angepasst wird, startet der optimierte Energieeinsatz. Für Immobilienverwalter und Mieter*innen entstehen daraus reale Kostenvorteile, auch im Hinblick auf den starken Anstieg der Energiepreise der Versorger und anderer Lebenshaltungskosten.

Um die Energiesicherheit in 2023 zu gewährleisten, muss der Energiebedarf jetzt deutlich gesenkt werden. Über mögliche Stromausfälle wurde öffentlich gewarnt. Maßnahmen zur Reduzierung des Energiebedarfs erhalten damit hohe Priorität: Gebäudedämmung und Künstliche Intelligenz für HLK-Systeme. Wenn Regierungen diese Maßnahmen zügig ergreifen, wäre dies ein großer Schritt in Richtung einer energiesicheren Zukunft.

Zum Bericht der Internationalen Energieagentur im November 2022: https://www.iea.org/reports/never-too-early-to-prepare-for-next-winter

Zum Bericht „Energieeffizienz von Wohnungen in England und Wales: 2022“: https://www.ons.gov.uk/peoplepopulationandcommunity/housing/articles/energyefficiencyofhousinginenglandandwales/2022

Weitere Informationen unter: https://arloid.com/

Arloid Automation mit Sitz in London und Niederlassungen in Dubai und Singapur verfügt über eine KI-basierte Lösung (arloid.ai), die in Echtzeit HLK-Systemeinstellungen intelligent und präzise anpasst und dadurch eine Reduzierung der Stromkosten und des CO2-Fußabdrucks um bis zu 22 % erreicht.

Kontakt
Arloid Automation
Nikolay Lebedovskiy
Shelton Street, Covent Garden 71-75
WC2H9JQ London

nikolay.lebedovskiy@arloid.com
https://arloid.com/

Studium des Immobilienmanagements

Studium des Immobilienmanagements

(Bildquelle: @pexels.com)

1. Ihr Studium an der Londoner Middlesex University

Unser (https://rechtampunkt.at/de/ueber-uns) Partner Mag. Dorian Schmelz (https://rechtampunkt.at/de/dorian-schmelz) ist Dozent für Studienprogramme der renommierten Middlesex University London, die mit organisatorischer und wirtschaftlicher Unterstützung der österreichischen KMU Akademie & Management AG deutschsprachige Studien und Lehrgänge anbietet.

Zu den Letztgenannten zählt das MBA-Studium des Immobilienmanagements, das sich aus neun Modulen und der Erstellung einer Master-Thesis zusammensetzt. Drei der vorgenannten Module mit theoretischen Grundlagen werden von Mag. Dorian Schmelz unterrichtet: Jene des Immobilienrechts (https://rechtampunkt.at/de/immobilienrecht), des Immobilienmanagements und des Immobilienfinanzmanagements. Hierbei werden bspw. Grundlagen des allgemeinen Zivilrechts (https://rechtampunkt.at/de/vor-gericht), des Vertragsrechts (https://rechtampunkt.at/de/vertragsrecht)und des Unternehmensrechts (https://rechtampunkt.at/de/unternehmensrecht-gesellschaftsrecht)ebenso näher gebracht wie spezifische immobilienrechtliche Problemstellungen, etwa jene des Mietrechts.

Das MBA-Studium des Immobilienmanagements ist berufsbegleitend ausgestaltet, hat einen Umfang von 120 ECTS und eine Regelstudiendauer von vier Semestern. Sofern Sie bereits ein Studium absolviert haben, in dem gleichwertige Lehrveranstaltungen positiv abgeschlossen wurden, können diese im Umfang von bis zu 30 ECTS anerkannt werden.

2. Ihr persönlicher Nutzen

Das MBA-Studium des Immobilienmanagements wurde so konzipiert, dass alle theoretischen Grundlagen vermittelt werden, die für die Tätigkeit als Immobilientreuhänder maßgeblich sind. Doch was ist ein Immobilientreuhänder eigentlich?

Unter den Begriff des Immobilientreuhänders fallen drei Berufsgruppen: Immobilienmakler, Immobilienverwalter und Bauträger. Das Berufsbild des Immobilientreuhänders umfasst somit verschiedene Tätigkeiten, die ebenso vielfältig und spannend wie auch anspruchsvolle sind. Aus diesem Grund darf das Gewerbe des Immobilientreuhänders – anders als ein freies Gewerbe – nicht von mehr oder minder jedem, sondern nur von besonders qualifizierten Personen ausgeübt werden.

3. Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Sofern auch Sie daran interessiert sind, das MBA-Studium des Immobilienmanagements zu absolvieren, können Sie hier Details nachlesen (https://rechtampunkt.at/de/mba-studium-des-immobilienmanagements).

Schmelz Rechtsanwälte ist eine in Wien und Niederösterreich tätige Rechtsanwaltskanzlei.

Kontakt
Schmelz Rechtsanwälte OG
Dorian Schmelz
Währinger Straße 16
1090 Wien
+43 2243 32 744
+43 2243 28 423
office@rechtampunkt.at
https://rechtampunkt.at

Massiver Wertverlust für Mieter*innen: Mietkaution wird durch Inflation nahezu halbiert

Massiver Wertverlust für Mieter*innen: Mietkaution wird durch Inflation nahezu halbiert

Deutsche Kautionskasse AG – Inflation: Wertverlust Mietkaution

Auch Sicherheit für Vermieter*innen schwindet

Mieter*innen, die ihre Mietkaution auf Sparbüchern und Kautionskonten hinterlegt haben, erleiden massive Wertverluste. Auch aus Sicht der Vermieter*innen kann in Anbetracht dieser Situation kaum noch von „Mietsicherheit“ gesprochen werden.

Die Deutsche Kautionskasse AG hat eine Musterrechnung auf Basis aktueller Marktdaten sowie der Daten aus dem eigenen Vertragsbestand durchgeführt, um insbesondere die inflationsbedingten Auswirkungen auf die Mietsicherheiten zu berechnen.

Derzeit beträgt die durchschnittliche Kautionssumme 2.100 EUR. Dies entspricht einer monatlichen Nettokaltmiete in Höhe von 700 EUR. Wird nun ein Mietkautionskonto z.B. bei der Hamburger Sparkasse eröffnet, fallen zuerst einmalig Gebühren in Höhe von 75 EUR an. Der Kautionsbetrag wird mit 0,01% jährlich verzinst. Die durchschnittliche Mietdauer beträgt bundesweit ca. 8 Jahre. Nach dieser Zeit ist demnach ein Zinsgewinn von 1,68 EUR entstanden. Nimmt man den Mittelwert der Inflationsraten der Monate Januar 2022 bis Juli 2022, ergibt dies eine Inflationsrate von 6,81%. Die einst in bar hinterlegte Mietkaution in Höhe von 2.100 EUR hat beim Wohnungswechsel nach 8 Jahren durch Kaufkraftverlust sowie Gebühren und Zinsgewinn nur noch einen Wert von 1.150 EUR.

Christian Sili, Sprecher des Vorstandes der Deutschen Kautionskasse: „Aktuell sind in Deutschland Mietkautionen von mehr als 30 Milliarden Euro größtenteils auf Sparbüchern und Kautionskonten hinterlegt. Der Kaufkraftverlust belastet sowohl die Liquidität der Mieter*innen als auch die Sicherheit der Vermieter*innen. Die Frage muss gestellt werden, ob sich in bar hinterlegte Mietsicherheiten angesichts dieser Umstände überhaupt noch lohnen. Ausserdem ist die Mietkaution so während der gesamten Mietdauer blockiert.“

Die Deutsche Kautionskasse empfiehlt daher allen Mieter*innen und Vermieter*innen zu prüfen, ob es zur Hinterlegung der Mietkaution auf Sparbüchern und Kautionskonten nicht geeignetere Alternativen, wie z.B. die Mietkautionsbürgschaft, gibt. Diese sorgt dafür, dass der Mietkautionsbetrag Mieter*innen während der gesamten Mietdauer zur freien Verfügung steht und das bei gleicher Sicherheit für Vermieter*innen wie bei Sparbüchern und Kautionskonten.

Weitere Informationen unter: https://www.kautionskasse.de/

Die Deutsche Kautionskasse ist Spezialist für Mietkautionen. Mit der Moneyfix® Mietkaution hat das Unternehmen eine Kautionsbürgschaft speziell für private Mietverhältnisse erfolgreich am deutschen Markt und auch bei großen institutionellen Immobiliengesellschaften etabliert. Als Marktführer in der Immobilienwirtschaft deckt die Deutsche Kautionskasse über Rahmenverträge deutschlandweit über vier Mio. Wohnungen ab. Auch im Gewerbebereich ist die Deutsche Kautionskasse mit Ihrer Moneyfix® Mietkaution Gewerbe zu einem der führenden Anbieter gewachsen und arbeitet hier mit renommierten Versicherungsgesellschaften zusammen. Über 20.000 Versicherungsmakler sowie zahlreiche Banken und Sparkassen sowie Kooperationspartner auch außerhalb der Finanzwirtschaft empfehlen ihren Privat- und Gewerbekunden das Produkt der Deutschen Kautionskasse. Die Deutsche Kautionskasse ist Testsieger in renommierten Preis-Leistungs-Vergleichen.

Kontakt
Deutsche Kautionskasse AG
Christian Sili
Gautinger Str. 10
82319 Starnberg

presse@kautionskasse.de
https://www.kautionskasse.de/

Der Zensus 2022 kommt – Haufe unterstützt Wohnungsunternehmen und Immobilienverwaltungen mit Beratung und Software

Der Zensus 2022 kommt - Haufe unterstützt Wohnungsunternehmen und Immobilienverwaltungen mit Beratung und Software

Intuitive Benutzeroberfläche des Zensus-Moduls der ERP-Software Haufe PowerHaus (Screenshot: Haufe)

Freiburg, 10.03.2022 – Der Zensus 2022 rückt näher. Bis zum Stichtag am 15. Mai 2022 haben Wohnungsunternehmen und Immobilienverwalter nur noch wenige Wochen Zeit, um alle Fragen zu beantworten und ihre Daten digital zu übermitteln.

Anders als bei der Volkszählung, bei der lediglich ein Teil der Bevölkerung befragt wird, sind bei der Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) alle Eigentümer und Verwalter von Wohngebäuden und Wohnungen verpflichtet, Angaben zu machen. Dafür müssen sie Daten zu ihren Objekten sowie Informationen der Behörden zusammenstellen.

Weitreichende Änderungen gegenüber dem Zensus 2011

Erstmals sind alle Befragten verpflichtet, ihre Daten elektronisch zu übermitteln. Dabei ist auch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu berücksichtigen, die seit 2018 gilt. Neu in den Erhebungsbogen aufgenommen wurden Fragen nach Energieträgern (z.B. Öl oder Gas), Nettokaltmieten sowie Dauer und Gründe für Wohnraumleerstand. Damit kommen auf viele Wohnungsunternehmen und Immobilienverwaltungen zusätzliche Aufgaben bei der Ermittlung dieser Daten zu. Susanne Vieker, Geschäftsleiterin und Prokuristin der Haufe-Lexware Real Estate AG (https://realestate.haufe.de/), betont „Je nachdem, wo und in welcher Form die Daten vorliegen, kann der Aufwand für das Zusammenstellen der Informationen beträchtlich ausfallen.“

Zensus-Tools für automatische Daten aus der ERP-Software

Für die Gebäude- und Wohnungszählung bietet Haufe verschiedene Lösungen an, beispielsweise ein spezialisiertes Zusatzmodul, passgenau zu den ERP-Lösungen Haufe PowerHaus und Haufe wowinex. Es unterstützt sowohl Immobilienverwaltungen als auch Wohnungsunternehmen, die bereits mit einem Haufe ERP-System arbeiten, bei allen anstehenden Aufgaben. Die geforderten Daten werden in automatisierter Form aus dem ERP-System gezogen und verlässlich sowie fehlerfrei zusammengestellt. Anwender:innen des Cloud-ERP´s Haufe axera können eine integrierte Software-Funktion nutzen.

„Das spart Zeit und stellt sicher, dass alle Daten für die Übermittlung auf dem aktuellen Stand sowie DSGVO-konform übertragen sind“, hebt Susanne Vieker hervor. Auf Knopfdruck wird eine Liste mit allen Daten exportiert, die genau den Anforderungen des Gesetzgebers entspricht. Ein kurzer prüfender Blick vor dem Versand genügt.

Unterstützung bei allen Zensus-Mitwirkungspflichten

Haufe steht Wohnungsunternehmen und Immobilienverwaltungen beim Zusammentragen der umfangreichen Informationen zum Gebäude- und Wohnungsbestand bis hin zur anschließenden Meldung und dem Hochladen der Daten unterstützend zur Seite. Für die zu erstellende Gebäude- und Wohnungszählungs-Liste ist es möglich, dass Berater:innen des Unternehmens die aktualisierten Bestandsdaten aufbereiten. Sie achten auf alle Pflichtfelder und die Korrektheit der Einträge, wie in der offiziellen Datensatzbeschreibung gefordert.

Beratungspersonal erheblich ausgebaut

Der Bedarf und die Nachfrage nach umfassenden Beratungs- und Dienstleistungen sind bei Haufe in der Coronapandemie deutlich gestiegen. Als Antwort auf das große Interesse wurde das Personal im immobilienwirtschaftlichen Consulting seit Juli 2021 um über 35 Prozent aufgestockt.

Über Haufe

Haufe ist einer der führenden Anbieter für digitale Arbeitsplatzlösungen und Weiterbildung in Deutschland. Haufe ist neben Lexware eine Marke der Haufe Group. Die Haufe Group mit Hauptsitz in Freiburg beschäftigt rund 2.100 Mitarbeiter im In- und Ausland. Die Unternehmensgruppe erzielte im Geschäftsjahr 2020/2021 (Juli 2020 bis Juni 2021) einen Umsatz von 377 Mio. Euro (Vorjahr: 393 Mio. Euro). Das Wachstum bei digitalen Lösungen im vergangenen Geschäftsjahr konnte Corona-bedingte Umsatzeinbußen gegenüber dem Vorjahr weitgehend ausgleichen.

In der Branche der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft fokussiert sich Haufe auf die Entwicklung zukunftsfähiger Technologien und Services für Wohnungsunternehmen, Genossenschaften sowie Haus- und Immobilienverwaltungen, um deren Arbeitsprozesse erfolgreich zu gestalten. Zusatzmodule für die etablierte Branchensoftware und Partnerlösungen sind ebenso Bestandteile des digitalen Ökosystems wie Services, Weiterbildung und Beratungsleistungen. Als einziger Anbieter stellt Haufe den Software-Anwendern rechtssicheres Fachwissen direkt in der Software bereit. Weitere Informationen finden Sie unter www.realestate.haufe.de/zensus-gebaeude-und-wohnungszaehlung

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Business Park erhält Standortvernetzung via Richtfunk

CBXNET richtete mit leistungsfähiger Richtfunktechnik schnell eine stabile Lösung ein. 7 Werktage nach Auftragseingang stand die Breitbandverbindung.

Business Park erhält Standortvernetzung via Richtfunk

Sirius Business Park Berlin-Gartenfeld erhält Standortvernetzung via Richtfunk von CBXNET

Verwalter des Sirius Business Parks ist die Sirius Facilities GmbH die deutschlandweit mit mehr als 70 innovativen Business Parks und Office Centern vertreten ist. Mit dem Konzept maßgeschneiderter Raumlösungen plus einheitlichem Servicestandard hat die Sirius Facilities GmbH seit der Gründung 2006 eine führende Position im Bereich der Unternehmensimmobilien erlangt.

Der Sirius Business Park Berlin-Gartenfeld ist von unterschiedlich großen Büroräumen über Lagerflächen und Produktionshallen bis hin zu Virtual Offices, Konferenzräumen und einem modernen Coworking Space auf jegliche Anforderungen eingerichtet. Zu den Servicestandards gehören u.a. breitbandige Internetanbindungen.

„Für Immobilienbetreiber ist eine optimale, zukunftsfähige und ausfallfreie digitale Intrastruktur heute ein wichtiger Wettbewerbsvorteil und ein wesentliches Standortkriterium, denn die Geschäftsprozesse für Unternehmen werden immer digitaler,“ erläutert Stephan Höhn, Geschäftsführer der CBXNET combox internet GmbH. „Mit unserer symmetrischen Richtfunklösung AirLink konnten wir den Engpass schnell und unkompliziert, innerhalb von 7 Werktagen, beheben.“

Die Standortvernetzungslösung von CBXNET ist unabhängig von anderen Telekommunikationsanbietern. So werden mit dieser Lösung in kurzer Zeit Metronetze realisiert, in denen Business Parks, industrielle Fertigungsstätten oder regionale Filialen direkt mit Bandbreiten von bis zu 10 GBits/s symmetrisch vernetzt werden.

Weitere Informationen:

https://www.siriusfacilities.com/de/businesspark-berlin-gartenfeld

https://richtfunk.berlin/#c685

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Als Berliner Internetpionier arbeiten wir mit jahrzehntelanger Erfahrung und Kompetenz an der Digitalisierung von Unternehmensprozessen und entwickeln als IT-Dienstleister für den Mittelstand innovative Lösungen und Produkte rund ums Internet. Dazu verfügen wir in Berlin über ein eigenes Richtfunknetz zur Breitbandvernetzung und betreiben redundante Rechenzentrumsflächen für hochverfügbare Unternehmensanwendungen.

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