„Bürozwang pusht niemanden zu Bestleistungen“

Interview mit Hans-Peter Weber, Gründer und CEO der secupay AG

"Bürozwang pusht niemanden zu Bestleistungen"

Unternehmer Hans-Peter Weber hält wenig von der Rückkehr zur Anwesenheitspflicht oder Quotenregelungen fürs Homeoffice. Stattdessen setzt er auf volle Flexibilität und freie Wahl des Arbeitsortes: Von 100 % Remote Work bis 100 % Büro ist beim deutschen Zahlungsspezialisten secupay alles möglich. Im Interview erklärt Weber, warum das bestens funktioniert.

Vermutlich sind Ihnen die Payment-Produkte und -Lösungen des deutschen Mittelständlers secupay im Alltag bereits begegnet – zum Beispiel, wenn sie online shoppen, spenden oder investieren und im Laden mit Smartphone, Karte oder Gutschein bezahlen. Als Spezialist für bargeldloses Bezahlen und digitale Kundenbindungsprogramme wickelt das FinTech secupay jährlich Millionen von Transaktionen für eine Vielzahl von Unternehmen ab. Das Kundenspektrum des Zahlungsdienstleisters aus Pulsnitz reicht vom großen Bundesligaverein über digitale Marktplätze und Online-Shops bis zum Bäcker an der Ecke. Innovationskraft beweist secupay aber nicht nur beim Entwickeln zukunftsfähiger Paymentlösungen, sondern auch bei der Arbeitsorganisation.

Herr Weber, laut einer aktuellen Umfrage der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG erwarten fast 70 Prozent der befragten deutschen CEOs die Rückkehr zur vollen Präsenzpflicht in den kommenden drei Jahren – wie stehen Sie dazu?

Weber: Nachdem sich das Homeoffice-Experiment während des Lockdowns für uns als sehr erfolgreich erwiesen hat, sehen wir keinen Grund, die gewonnene Freiheit jetzt wieder aufzugeben. Wir bieten unseren Mitarbeitern auch weiterhin die Flexibilität, den Arbeitsort dort zu wählen, wo sie die beste Leistung erbringen können.

Genau das ist der Punkt der Homeoffice-Kritiker: Remote Work halten viele Ihrer Kollegen auf Dauer schlichtweg für ineffizient.

Weber: Ich kann das nicht bestätigen. Während der Pandemie haben bei uns 90 Prozent aller Beschäftigten ausschließlich remote gearbeitet. Aktuell sind rund 70 Prozent primär im Homeoffice tätig. Wir konnten keinen Leistungsabfall feststellen. Ganz im Gegenteil: Das Geschäftsjahr nach Corona, also der Zeitraum vom April 2022 bis März 2023 war das bislang erfolgreichste Geschäftsjahr seit der Unternehmensgründung vor fast 25 Jahren.

Wer will, darf bei Ihnen 100 Prozent remote arbeiten. Warum genügt nicht die Option auf ein oder zwei Tage Homeoffice – so wie es die meisten Unternehmen praktizieren?

Weber: Ich finde das nicht besonders konsequent. Ein Recht auf 2 Tage Homeoffice bedeutet umgekehrt 3 Tage Präsenzpflicht, auch wenn das die wenigsten Unternehmen so offen sagen. Statt mit einer „Anwesenheitsquote“ werben sie lieber mit Begriffen wie „Flex Work“ oder „Connected Work“. Ich lasse den Menschen, die für secupay arbeiten, lieber die freie Wahl: Von 100 Prozent remote bis 100 Präsenz ist bei uns alles möglich.

Sie organisieren den Zahlungsverkehr Ihrer Kunden, da geht es um Zuverlässigkeit, Erreichbarkeit und Termintreue. Wie funktioniert das ohne Präsenzpflicht?

Weber: Als Zahlungsdienstleister verdanken wir den Erfolg in erster Linie unserer Innovationskraft – sei es beim Entwickeln von zukunftsfähigen Zahlungslösungen oder bei der Gestaltung unserer Arbeitsorganisation. Schon vor Corona haben wir die technische und organisatorische Infrastruktur geschaffen, um möglichst flexibles Arbeiten zu ermöglichen. Beispielsweise arbeiten wir schon seit 2015 vollständig mit einem Ticketing-System, das alle Prozesse und Arbeitsschritte dokumentiert und für alle nachvollziehbar macht. So ist jeder stets auf dem aktuellen Stand und weiß genau, was zu tun ist. Meiner Ansicht nach ist die konsequente Digitalisierung der Geschäftsprozesse und deren transparente Abbildung in einem EDV-System die Voraussetzung für erfolgreiches Homeoffice.
Mit harten Vorgaben und Bürozwang pusht man niemanden zu Bestleistung. Wichtig ist doch die Qualität des Outputs und nicht, ob jemand fünf Tage pro Woche acht Stunden lang in Pulsnitz vor dem Rechner sitzt. Möglicherweise ist der Wunsch mancher Unternehmen nach Präsenz ein Zeichen dafür, dass man bei der Digitalisierung noch einen weiten Weg vor sich hat.

Der ehemalige Trigema-Chef Wolfgang Grupp sagte kürzlich in einem Zeitungsinterview, dass er seine Leistungsträger täglich bei sich im Büro sehen will. Wer im Homeoffice arbeiten könne, sei nicht wichtig …

Weber: Zunächst mal schätze ich Herrn Grupp, weil er seinen Weg konsequent auch gegen den Strom gegangen ist und das mit Erfolg. Natürlich kann man in einem Produktionsunternehmen mit eigenen Filialen nur bedingt vernünftige Homeoffice-Regelungen finden. Trigema verlöre damit den einzigen Vorteil des Produktionsstandorts Deutschland, dass die zuständigen Mitarbeiter und Manager nah an der Produktion sind und entsprechend kompetente Entscheidungen treffen können.
Die Entscheidung, ob Homeoffice oder Arbeit in Präsenz, hängt damit stark von der Unternehmensausrichtung ab.

Kritiker bemängeln: Ohne persönliche Begegnungen bleibt irgendwann der Teamgeist und die Bindung ans Unternehmen auf der Strecke.

Weber: Persönliche Kommunikation und Spaß im Kollegium sind wichtig, deshalb gibt es bei secupay regelmäßige Teammeetings und gemeinsame Veranstaltungen vor Ort, wie das Sommerfest oder die Weihnachtsfeier. Den Donnerstag nutzen viele als Bürotag, treffen Kollegen und essen gemeinsam in der Cafeteria. An diesem Wochentag versuche auch ich vor Ort in Pulsnitz zu sein. Aber auch wenn ich persönlich eine tageweise Präsenz im Büro für das Miteinander sehr förderlich empfinde, möchte ich nicht für alle Kollegen sprechen. Deshalb legen wir die Entscheidung darüber, wo am besten gearbeitet werden kann, in die Hände jedes Einzelnen. Der Unternehmenserfolg bestätigt uns – und das unterscheidet secupay von anderen.

Und das genügt?

Weber: Ja, ein zentraler Grund, warum die Zusammenarbeit bei uns aus der Ferne so gut funktioniert, und alle engagiert und motiviert bei der Sache sind, ist auch die kollegiale Zusammenarbeit durch unser Komponentensystem. Bei uns arbeiten alle Teams und Projektteilnehmer auf Augenhöhe zusammen in Komponenten. Entscheidungen werden auf fachlicher Ebene und kollaborativ getroffen und nicht von oben „übergestülpt“. Das fördert die Motivation, Ideen und Projekte im Team gemeinsam umzusetzen – unabhängig vom Arbeitsort. Wenn ich nach einer Empfehlung gefragt würde: Investieren Sie in Digitalisierung anstatt in die Rückkehr zur alten Arbeitswelt.

Hans-Peter Weber, Gründer und CEO der secupay AG im Gespräch mit Renata Rukavina, verantwortlich für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit bei secupay.

Über secupay: Die secupay AG mit Sitz in Pulsnitz bei Dresden ist Spezialist für individuelle, automatisierte Payment- und Loyaltylösungen, crossmedial, für alle Verkaufskanäle. Als inhabergeführtes Zahlungsinstitut mit BaFin-Zulassung wickelt das mittelständische Unternehmen jährlich mehr als 30 Millionen Transaktionen für rund 90.000 Händler und Projektkunden ab. Am 31.03.2023 beschäftigte secupay 71 Mitarbeiter und steigerte seinen Umsatz im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 9,8 Millionen Euro.

Ausführliche Informationen zu unseren Lösungen und ausgewählte Referenzen finden Sie unter https://secupay.com/unternehmen/referenzen

Kontakt
secupay AG
Renata Rukavina
Goethestraße 6
01896 Pulsnitz
+49 (0) 35955 75 50 0
+49 (0) 35955 75 50 99
www.secupay.com

Miami Breeze öffnet Ambassador Geschäftsmöglichkeit

Miami Breeze Revolutioniert die Autopflege mit der Ambassador Geschäftsmöglichkeit

Miami Breeze öffnet  Ambassador Geschäftsmöglichkeit

Miami Breeze Auto- Innenreiniger mit Neuwagenduft

Das renommierte US-Unternehmen Miami Breeze Car Care enthüllt einen bahnbrechenden Auto Duftbaum mit authentischem Neuwagenduft, gefolgt von einer einzigartigen Geschäftsmöglichkeit für Influencer oder welche die es werden möchten.

Zum 01.12.2023 startet das US-Unternehmen Miami Breeze Car Care, das einen einzigartigen Auto-Cockpit-Spray mit echtem Neuwagenduft zur Autoinnenreinigung entwickelt hat, mit einer Ambassador-Geschäftsmöglichkeit.
Online-Affiliates oder auch Influencer können sich bequem online wie auch offline als Botschafter von Miami Breeze kostenlos registrieren, aktiv werden und vom schnellen Wachstum des U.S. Herstellers von Autopflegeprodukten profitieren.
Das Besondere liegt in der Vergütung, denn die Miami Breeze Ambassadors (Botschafter) können sich ihr eigenes Geschäft innerhalb des Unternehmens aufbauen durch einen globalen Vergütungsplan, der sich nicht nur auf den Produktverkauf beschränkt. Vielmehr können die künftigen Miami Breeze Ambassadors auch weitere Ambassadors aufnehmen und das Einkommenspotential weiter steigern, und das nicht nur lokal bei ihrer eigenen Zielgruppe.

Als herausragender Markenbotschafter von Miami Breeze zählt der renommierte ehemalige Formel -1- Pilot und aktuelle IndyCar- Rennfahrer Romain Grosjean. Das Unternehmen kann stolz darauf hinweisen, bereits über 300 neue Miami Breeze Ambassadors aus der ganzen Welt registiert zu haben, und täglich schließen sich weitere begeistere Botschafter an.

Miami Breeze ist bereits in den USA und Europa aktiv und erschließt zum 01. Dezember weitere Länder wie Kanada, Mexiko, Peru, Kolumbien sowie Indien und die Philippinen. Das ermöglicht dem Miami Breeze Ambassador, in gleich mehreren Ländern aktiv zu werden.

Aber wo liegt nun genaue der Vorteil, sich als Miami Breeze Ambassador zu registrieren, ob nun als bekannter Influencer oder einfach nur für jemanden, der zusätzlich sein Einkommen, ob nun online oder offline, steigern möchte?

Es liegt ausschließlich an den Produkten und vor allem an dem neuen Produkt, das im Dezember in verschiedenen Ländern direkt auf den Markt kommt.

Wenn man sich die Frage stellt, wie viele Menschen ein Auto fahren, kann man sich das enorme Potenzial direkt vorstellen. Der Geruchssinn spielt eine große Rolle in der Autoindustrie.

Es ist allgemein bekannt, dass Düfte die Kaufentscheidung beeinflussen. Auch die Autoindustrie weiß das. So verwundert es kaum, dass Neuwagen einen speziellen Geruch aufweisen, den die meisten Autofahrenden als äußerst angenehm empfinden. Dieser unverwechselbare Neuwagengeruch entsteht durch eine Mischung aus Leder- und Plastikdüften. Dieser „Neu-Geruch“ weckt bei vielen Autofans positive Gefühle.

Nun, wenn Sie in eine Parfümerie nach einem Duft suchen, werden Sie in 99% der Fälle meist nicht ein Parfüm kaufen, welches Ihnen die engagierte Verkäuferin präsentiert, mit allen tollen Aspekten wie Preis etc., sofern Sie diesen Duft nicht mögen. Und hier setzt Miami Breeze an mit seiner Geschäftsmöglichkeit und den Ambassadors. Kunden kaufen nicht aufgrund des Preis-Leistungsverhältnisses der Beratung oder Überzeugung, der Kauf erfolgt ausschließlich, wenn der Kunde den Duft wirklich mag. Das neue Produkt von Miami Breeze ist ein Auto-Lufterfrischer als Duftbaum im typischen Neuwagenduft, der leicht im Fahrzeuginneren aufgehängt werden kann. Der Vorteil liegt im Detail. Nicht jeder hat die Zeit und Lust für eine wöchentliche Fahrzeugpflege, und schon gar nicht in den Wintermonaten, wo es meist kalt und nass ist.

Aber jeder mag es, einen angenehmen und luxuriösen Neuwagenduft in seinem Auto zu riechen.

Interessenten können sich aktuell auf der Website Game changer – PRE-LAUNCH (234online.site) kostenlos nur mit einer E-Mail-Adresse eintragen und erhalten dann alle weiteren Informationen direkt für den Start am 01. Dezember. Aktuell ist die Website nur auf Englisch verfügbar, wird jedoch ab Dezember in mehreren Sprachen, auch auf Deutsch, verfügbar sein.

Weitere Informationen zu Miami Breeze Care Care dem einzigartigen Auto- Cockpit Spray im Neuwagenduft finden Interessenten unter Miami Breeze (miami-breeze.de)

Auto Innenraum Reiniger Miami Breeze Online Shop (https://miami-breeze.de/)

Miami Breeeze Car Care product manufacturer

Kontakt
Gh Bill Inc.
Mark Heinrich
17 Th Ave 55
333230 Pompona Beach
786552320
https://miami-breeze.de/

Quo vadis, Deutschland und die Zeiterfassung?

Quo vadis, Deutschland und die Zeiterfassung?

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil muss bald liefern. Die Grundlage, der Gesetzesentwurf zur Arbeitszeiterfassung, liegt bereits auf dem Tisch. Doch wie sieht es in deutschen Unternehmen aktuell aus?

Nach einer repräsentativen Umfrage die von Arlington Research für Tisoware durchgeführt wurde, notieren bereits über 90% der KMU, also der kleinen und mittelständischen Unternehmen, in Deutschland ihre Arbeitszeit. Ein Drittel davon jedoch klassisch – also auf Papier oder mit Excel. Von einer systemischen Arbeitszeiterfassung, wie es der Gesetzesentwurf vorsieht, ist das noch weit entfernt.

Und die Frage darf gestellt werden, was wird da notiert? Nach aktueller Gesetzeslage müssen nur die Überstunden erfasst werden. Und so scheint es bei fast der Hälfte der Arbeitnehmern auch gehandhabt zu werden, denn nur 56% gaben an, überhaupt Start -und Ende der Arbeitszeit zu notieren.

Doch was ist nach dem zukünftigen Gesetzesentwurf geplant?

Zukünftig soll die gesamte Arbeitszeit, also der Arbeitsbeginn, die Pausen und das Ende der Arbeitszeit erfasst werden. Hier könnten wird jetzt enden, aber damit wäre noch nicht geklärt, was dazu alles gehört. Daher fangen wir einmal mit dem Start der Arbeitszeit an.

Der Start der Arbeitszeit definiert der Gesetzgeber mit dem Betreten des Firmengeländes. Hier zählen also auch klar die Umziehzeiten und Arbeitsvorbereitungen dazu. Eine Zeiterfassung muss daher entweder direkt am Eingang des Geländes erfolgen, oder aber den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen die Zeitspanne bis zum tatsächlichen Einstempeln pauschal zur Arbeitszeit dazurechnen. Aber wie sieht es mit dem mobilen Arbeiten – umgangssprachlich dem Home-Office – aus? Hier zählt die Arbeitszeit nach dem Hochfahren des PCs und Anmelden an der Zeiterfassungssoftware. Moderne Zeiterfassungssysteme wie TimePunch, können diese Arbeitszeiten auch automatisch mitprotokollieren. Und wenn die Arbeitszeit flexibel um 21:00 Uhr startet und um 23:00 Uhr endet, dann muss auch hier eine Ruhepause von 11 Std. zum nächsten Arbeitsbeginn eingehalten werden. Mitarbeitende dürfen dann erst wieder am nächsten Tag um 10:00 Uhr morgens einbuchen. An dieser Regelung lässt sich auch der Arbeitnehmerschutz erkennen. Denn gerade die Erfassung dieser außergewöhnlichen Arbeitszeiten ist wichtig, um den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden gewährleisten zu können. Flexibilität hat eben nicht nur Vorteile.

Und wie ist es mit den Pausen? Pausen sind ebenfalls wichtig für die Gesundheit der Angestellten. Betriebe sind daher verpflichtet, ihren Arbeitnehmern die notwendigen Pausen zu ermöglichen. Sie sind sogar zur Kontrolle verpflichtet. Diese Pflicht können Sie jedoch auf die Arbeitnehmenden übertragen. Klassischerweise wird daher im Arbeitsvertrag geregelt, dass Angestellte verpflichtet sind, die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen in Anspruch zu nehmen. Daher kann die 30-minütige Ruhepause nach 6 Std., und die erweiterte Pause nach 9 Std. vom System anhand der Start -und Endzeit der Mitarbeitenden automatisch verrechnet werden. Und wie sieht mit der Toilettenpause (alias Biopause) und den Raucherpausen aus? Bei der Toilettenpause spricht der Gesetzgeber von einem Grundbedürfnis. Ein Toilettengang darf daher nicht von der Arbeitszeit in Abzug gebracht werden. Anders hingegen die Raucherpause. Betriebe dürfen Mitarbeitende dazu verpflichten, ihre Raucherpausen systemisch zu erfassen. Sie gelten als Arbeitsunterbrechung, reduzieren damit die Arbeitszeit und müssen nachgearbeitet werden. Das gilt übrigens auch für eine überlange Mittagspause. Auch hier können Betriebe ihre Angestellten zur Erfassung der Start -und Endzeit der Pause verpflichten.

Und was ist mit Betrieben, die ihren Angestellten eine Vertrauensarbeitszeit ermöglichen? Hier muss und darf die Frage gestellt sein, ob es sich tatsächlich um eine Vertrauensarbeitszeit handelt, oder nur um eine versteckte 40 Std. Woche mit der Erwartung, dass Angestellte unbezahlte Überstunden schieben „müssen“. Eine echte Vertrauensarbeitszeit zeichnet sich dadurch aus, dass Mitarbeitende keine festen Sollstunden erbringen müssen. Und wenn keine festen Sollstunden festgelegt sind, dann können Mitarbeitende auch nicht zu wenig arbeiten. Im Umkehrschluss aber auch nicht zu viel. D.h. das klassische Gleitzeitkonto macht in Verbindung mit einer echten Vertrauensarbeitszeit keinen Sinn. Wird das dennoch von Unternehmen geführt, dann handelt es sich um keine echte Vertrauensarbeitszeit, sondern nur um einen Vorwand die Arbeitszeiten nicht korrekt erfassen zu müssen. Denn eines ist auch klar, auch mit einer echten Vertrauensarbeitszeit müssen Mitarbeitende die gesetzlichen Pausen und Ruhezeiten einhalten und dazu ist eine korrekte und systemische Zeiterfassung die Voraussetzung. TimePunch unterstützt die echte Vertrauensarbeitszeit durch ein dynamisches Arbeitszeitmodell, bei dem die Sollzeit der tatsächlichen Arbeitszeit angeglichen wird. Dadurch entstehen keine Fehlstunden und keine Überstunden, aber es wird sichergestellt, das Pausen -und Ruhezeiten eingehalten werden.

Fazit

Viele Betriebe in Deutschland, wiegen sich derzeit noch in falscher Sicherheit. Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung soll noch in der aktuellen Legislaturperiode auf den Weg gebracht werden. Daher sollten Betriebe jetzt schon den Einsatz planen und sich über mögliche Zeiterfassungssysteme informieren. Denn nur wenn der Einsatz gut geplant ist, ist die Akzeptanz er Mitarbeitenden auch gegeben.

Steigern Sie die Produktivität und lassen Sie sich von uns ein individuelles Angebot für Ihre Zeiterfassung erstellen.
Weitere Infos unter: https://beratung.timepunch.de

TimePunch ist einer der führenden Anbieter für Zeiterfassungs-Systeme und von trusted.de als beste Zeiterfassung für Enterprises 2023 gekürt.

Kontakt
TimePunch KG
Gerhard Stephan
Bauhofstr. 34
68623 Lampertheim
+49 (6206) 70409-00
+49 (6206) 70409-09
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WIMU ist Kooperationspartner für Interim-Management

Wir werden Partner der Herforder Möbelverbände

WIMU ist Kooperationspartner für Interim-Management

WIMU_Gevelsberg

WIMU baut sein Netzwerk weiter aus und wird neuer Kooperationspartner bei den Möbelverbände NRW für das Thema Interim-Management.

„Wir bieten Unternehmen eine Auswahl an hochqualifizierten Managern, die sie bei den Themen Unternehmensführung, Digitalisierung oder Projektmanagement unterstützen“, sagt unser geschäftsführende Gesellschafter Frank Wichert. „Ein frischer Blick von außen ermöglicht es, Verbesserungspotenziale aufzuzeigen und die Ausrichtung zu optimieren.“ Jan Kurth, Geschäftsführer der Herforder Möbelverbände, zeigt sich erfreut, „dass wir mit WIMU einen verlässlichen Partner an der Seite haben, der unsere Hersteller im Fall von personellen Vakanzen begleiten kann“.

Ein weiterer Schwerpunkt von uns liegt auf dem Thema Unternehmensnachfolge. Kunden aus dem Mittelstand werden bei der Suche nach einem Nachfolger und der Übergabe des Betriebs beraten. „Wir kennen die besonderen Herausforderungen bei kleinen und mittleren Unternehmen“, sagt Frank Wichert. „Die Nachfolge ist ein komplexer und sensibler Vorgang. Es bedarf einer zielgerichteten Vorbereitung, um einen geregelten und qualifizierten Führungswechsel durchzuführen.“

Darüber hinaus beraten wir Start-ups von der Planung bis zur Gründung und bieten über die WIMU-Akademie Coachings und Seminare zu Themen wie digitalisierte Unternehmensführung und Konfliktmanagement an. Wir beschäftigen 12 Mitarbeitende und unterhalten Büros in Hannover und Gevelsberg.

Wir haben uns auf das Thema digitales Management in Unternehmen spezialisiert und sehen uns als Businesspartner an Ihrer Seite. Wir planen, steuern und begleiten Veränderungen oder Realisierungen in Unternehmen.

Kontakt
Wichert Management und Unternehmensbeteiligung GmbH
Frank Wichert
Am Husalsberg 1
309001 Wedemark
051199998690
051199998691
https://wimu.digital

Steuern sparen für jedermann

ARAG Experten über höhere Werbungskosten und neue Steuerregeln im Home-Office

Steuern sparen für jedermann

Arbeitszimmer, Fortbildung, Fahrtkosten, Arbeitskleidung – mit Ausgaben rund um die berufliche Tätigkeit lassen sich eine Menge Steuern sparen. Durch neue Obergrenzen können Berufstätige in 2023 noch mehr von der Steuer absetzen. Gleichzeitig gelten strengere Steuerregeln beim häuslichen Arbeitszimmer. Die ARAG Experten geben einen Überblick.

Neue Home-Office-Regel
Seit Anfang 2023 ist die während der Corona-Pandemie eingeführte Home-Office-Pauschale entfristet und damit dauerhaft im Steuerrecht verankert worden. Außerdem ist der mögliche Höchstbetrag gestiegen. Das ist laut ARAG Experten vor allem für Arbeitnehmer ohne klassisches Arbeitszimmer interessant, weil die Home-Office-Pauschale auch für Küchentisch oder Ess-Ecke gilt. Sie beträgt pro Tag, der überwiegend zu Hause gearbeitet wurde, sechs Euro für maximal 210 Tage pro Jahr – insgesamt also 1.260 Euro. Bis Ende 2022 konnten maximal 600 Euro pro Jahr abgesetzt werden.

Strenge Voraussetzungen für Arbeitszimmer
Die Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit eines häuslichen Arbeitszimmers sind gestiegen. Bis Ende 2022 konnten Arbeitnehmer, wie zum Beispiel Lehrer oder Außendienstmitarbeiter, denen kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stand, jährlich bis zu 1.250 Euro als Werbungskosten für das Arbeitszimmer geltend machen. Diese Regelung wurde abgeschafft. Seit Anfang 2023 kann allerdings auch in diesen Fällen die Home-Office-Pauschale in Anspruch genommen werden. Stellt das häusliche Arbeitszimmer hingegen den Mittelpunkt der Arbeit dar, was vor allem für Selbstständige zutrifft, können laut ARAG Experten nach wie vor sämtliche dafür anfallende Kosten abgezogen werden. Alternativ kann aber auch hier nun eine Jahrespauschale von 1.260 Euro angesetzt werden.

Werbungskosten
In Deutschland werden Werbungskosten im Einkommensteuergesetz (Paragraf 9 EStG) geregelt. Werbungskosten sind Aufwendungen oder Ausgaben, die ein Arbeitnehmer im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit hat und die er von der Steuer absetzen kann. Die Voraussetzung dafür ist laut ARAG Experten, dass die Ausgaben im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen, notwendig und angemessen sind. Es zählen nicht nur Kosten für die Erhaltung und die Sicherung des aktuellen Jobs zu den Werbungskosten, sondern auch Ausgaben, die anfallen, wenn man auf der Suche nach einem neuen Job ist, wie beispielsweise Bewerbungsfotos, Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch oder vorbereitende Fachliteratur.

Höhere Pauschale in 2023
Jeder Arbeitnehmer kann einmal jährlich eine Pauschale für Werbungskosten von der Steuer abziehen – und zwar ohne dem Finanzamt Belege oder Nachweise vorzulegen. Bis 2022 galt ein Pauschalbetrag von 1.200 Euro; für 2023 liegt dieser laut ARAG Experten bei 1.230 Euro. Wer weitere Werbungskosten absetzen will, muss entsprechende Nachweise einreichen. Wer allerdings niedrigere oder gar keine Werbungskosten hat, bekommt trotzdem automatisch den maximalen Pauschbetrag von seinen Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit abgezogen. Laut ARAG Experten haben Arbeitnehmer sogar einen Rechtsanspruch auf den ungekürzten Abzug der Werbungskosten. Arbeitnehmer, die mehreren Tätigkeiten nachgehen, können die Pauschale nur einmal pro Jahr in Anspruch nehmen.

Werbungskosten auch in Elternzeit und für Rentner
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass auch Rentnern sowie Empfängern von Versorgungsbezügen, wie etwa Betriebsrenten, automatisch eine Werbungskostenpauschale von 102 Euro pro Jahr zusteht. Darüber hinaus können auch Arbeitnehmer, die sich in Elternzeit befinden und keine steuerpflichtigen Einnahmen erzielen, Werbungskosten absetzen. Dabei kann es sich beispielsweise um Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer handeln oder um die Anschaffung von Arbeitsmitteln, um die berufliche Tätigkeit wieder aufzunehmen.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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ARAG SE
Jennifer Kallweit
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
Jennifer.Kallweit@ARAG.de
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Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
cw@klaarkiming-kommunikation.de
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beyond SSL mit dem future:workspace auf der KommDIGITALE

beyond SSL mit dem future:workspace auf der KommDIGITALE

Vom 15. bis 17. November 2022 findet erstmalig die KommDIGITALE in Bielefeld statt. Dieser einzigartige Messekongress rund um die Digitalisierung der kommunalen Verwaltung gibt interessierten Besuchern die Möglichkeit, sich auf 3.000 qm Ausstellungsfläche umfassend über die neuesten technischen Möglichkeiten und Lösungen zu informieren. Neben 90 Ausstellern und verschiedensten Fachvorträgen, wird ebenso der KommDIGITALE Award für digitale Exzellenz von öffentlichen Digitalisierungsprojekten verliehen.

Zum Auftakt des neuen Kongresses wird auch die beyond SSL GmbH, zu finden auf dem Stand B2, mit ihrem brandneuen future:workspace vertreten sein. Das Hauptaugenmerk des mittelfränkischen Unternehmens liegt darauf, Arbeitsabläufe effizient, performant und vor allem sicher zu gestalten, und das von jedem Endgerät aus, überall und jederzeit.

Der Ansatz eines dezentralen Arbeitsplatzes mit Verknüpfung zu externen Diensten ist nicht neu. beyond SSL hat es sich mit dem future:workspace zur Aufgabe gemacht, ihn durch individuelle Komponenten und wegweisende Methoden zu verfeinern und zu optimieren. Durch die Kombination der Bausteine
——–
Apps & Desktops, für einen ZTNA-konformen Zugriff auf Desktops, Server und Apps ohne VPN,
——–
Office & Kommunikation, für sichere Produktivität und Zusammenarbeit, sowie
——–
Enterprise Content Collaboration, für ausnahmslose Kontrolle, Sicherheit und Datenschutzkonformität für alle Dateien
——–
ist ein vollumfängliche Lösung entwickelt worden, welche den Anforderungen aller Unternehmen und öffentlichen Stellen an einen dezentralen Arbeitsplatz gerecht werden kann.

Ein Besuch auf dem Stand von beyond SSL auf der KommDIGITALE in Bielefeld ist also lohnenswert, denn vor allem in einer Zeit des Wandels der Arbeitswelt sind neue, innovative Ansätze und moderne Technik immer einen zweiten Blick wert.

Über beyond SSL GmbH
beyond SSL ist fokussiert auf Beratung, Marketing und Vertrieb von Lösungen rund um Connectivity, Security und Privacy.
Das Unternehmen wurde von einem Team aus Fachspezialisten mit langjähriger Erfahrung in unterschiedlichen IT- und Management-Bereichen gegründet.
In enger Zusammenarbeit mit verschiedenen Produktanbietern, aktuell RemoteSpark, TalariaX, FileCloud, ONLYOFFICE, und Technologie Partnern wie Fortinet,
F5, Hillstone und Pulse Secure, betreut beyond SSL mit seinen Partnern Kunden in allen Branchen und Größen.
Wir legen höchsten Wert auf persönliche Betreuung und ausgezeichneten Support. Kunden und Partner profitieren gleichermaßen von einer
Vorauswahl an Lösungen mit hervorragendem Kosten-Nutzen-Verhältnis.
Weitere Informationen unter: www.beyondssl.com

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beyond SSL und F5 erneuern ihre Technologieallianz

beyond SSL und F5 erneuern ihre Technologieallianz

beyond SSL und F5 – gemeinsam stark!

Nach 6 Jahren auf gemeinsamen Wegen haben beyond SSL und F5 ihre Allianz erneuert, um
clientlosen Fernzugriff auf Desktops, Server und Applikationen von jedem Gerät, welches über
einen Browser verfügt, bereitzustellen.

ZERO TRUST BEGINNT MIT SICHEREM ZUGRIFF AUF APPLIKATIONEN

Ob in einer öffentlichen oder privaten Cloud, auf einem mobilen Gerät, als Service oder vor Ort –
Anwendungen können sich überall befinden und von überall aus zugänglich sein, was die
Angriffsfläche eines Unternehmens erheblich vergrößert. F5 BIG-IP Access Policy Manager (APM) sichert,
vereinfacht und zentralisiert den Zugriff auf Apps, APIs und Daten, unabhängig davon, wo sich
Benutzer und ihre Apps befinden.
Die Kombination aus SparkView von beyond SSL und F5 BIG-IP Access Policy Manager (APM)
bietet gleichzeitig modernste Sicherheit und echte BYOD-Funktionen. Es ermöglicht einen Zero-
Trust-Zugriff für alle Apps – alte und moderne – mit hoch-skalierbaren identitäts- und
kontextbasierten Zugriffskontrollen, während weder Software-Rollouts auf Client-Geräten noch
Installationen auf Zielsystemen nötig sind. Dabei ist es nicht erforderlich, Änderungen an den
Sicherheitseinstellungen und Funktionen der BIG-IP APM vorzunehmen.

ZTNA einen Schritt weiter gedacht: ZTRA – ZERO TRUST REMOTE ACCESS

Die Kombination von SparkView und F5 BIG-IP APM ermöglicht jederzeit einen sicheren
Fernzugriff ohne Datenübertragung zwischen dem Zielsystem und den Client-Geräten.
Die Daten dort zu belassen, wo sie besser „beschützt“ werden können – im Unternehmen oder in
einer vom Unternehmen kontrollierbaren Cloud-Umgebung, vereinfacht nicht nur Compliance-
Aufgaben, sondern schützt Daten weitaus besser, als wenn sie ständig mit Endgeräten
ausgetauscht werden würden.

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beyond SSL und Hillstone formen Technologie Allianz

SparkView von beyond SSL bietet leistungsstarken, client-losen Fernzugriff für Hillstone NGFW.

beyond SSL und Hillstone formen Technologie Allianz

Der im Gartner Peer Insights „Voice of the Customer“ hoch gelobte Firewall-Hersteller Hillstone
Networks hat mit beyond SSL eine Technologie-Allianz geschlossen. Hillstone NGFW und
SparkView liefern jetzt eine perfekt aufeinander abgestimmte All-in-One-Lösung für sichere und
moderne Arbeitsumgebungen, die vollständig auf dem Zero Trust Network Access (ZTNA)-
Ansatz basiert.

Sicherheit, Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Kompatibilität gehören zu den wichtigsten
Eigenschaften, die ein IT-System mitbringen muss, um das Erreichen der Unternehmensziele
zu sichern. Komplizierte Fernzugriffslösungen und ihr unzureichendes Zusammenspiel mit der
Firewall sind daher kontraproduktiv. Im schlimmsten Fall öffnet die Integration einer
ungeeigneten Kombination Cyberkriminellen sogar Schlupflöcher.

Um dem entgegenzuwirken und sowohl Kompatibilität als auch Sicherheit zu gewährleisten,
wurde das Zusammenspiel der beiden Lösungen in einer langen Testphase geprüft und perfekt
aufeinander abgestimmt, wobei eine nahtlose Interaktion von SparkView mit Hillstone NGFW
erreicht wurde. Anwender können sich somit auf ein umfassend getestetes System verlassen
und von maximaler Sicherheit und Kompatibilität sowie hoher Performance profitieren.

Die Fernzugriffslösung SparkView erlaubt einen Remote Access via HTML5 und funktioniert
über jeden Browser. Es muss keine zusätzliche Client-Software installiert werden und die
Administration läuft über einen einzigen zentralen Punkt. Seitens SparkView werden
keine Daten an Endgeräte übertragen, sodass sämtliche Daten dort bleiben, wo
sie sein sollten: in Sicherheit und das ganz ZTNA konform.

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Flexera Statusreport 2022: Rezession und Ukraine-Krieg beeinflussen IT-Budgets

Unternehmen planen höhere IT-Ausgaben für Cloud, Saas und Remote Workspace

Flexera Statusreport 2022: Rezession und Ukraine-Krieg beeinflussen IT-Budgets

Hamburg, 8. Juni 2022 – Flexera (http://www.flexera.de/), Anbieter für Software-Lizenzmanagement, hat den Statusbericht 2022 zu IT-Kosten und Ausgabenmanagement (“ 2022 Tech Spend Pulse (https://info.flexera.com/FLX1-REPORT-State-of-Tech-Spend-DE)“) veröffentlicht. Die Umfrage unter CIOs und IT-Verantwortlichen zeigt: Unternehmen haben ihre IT-Investitionen rund um Cloud, SaaS und mobiles Arbeiten deutlich erhöht. Dabei treiben sie nicht nur die digitale Transformation weiter voran. Viele IT-Initiativen können auch als Reaktion auf wirtschaftliche und politische Unsicherheiten gesehen werden.

Im Durchschnitt entfallen 8% des Unternehmensumsatzes auf die IT. Unternehmen in Nord- und Südamerika zeigen sich großzügiger und investieren mit 10% doppelt so viel in digitale Initiativen wie in Europa (5%). Bei rund der Hälfte der Befragten (46%) beläuft sich das IT-Budget auf mehr als 100 Millionen US-Dollar. Ein großer Anteil davon fließt bereits in die Cloud (33%). Die digitale Transformation hält die Unternehmen also weiter auf Trab. Das spiegelt sich auch in der Budgetplanung wider: Die Mehrheit (71%) der befragten Unternehmen geht davon aus, dass ihre IT-Budgets im nächsten Jahr weiter steigen.

Das IT-Ausgabenmanagement zeigt sich dabei nicht unbeeindruckt von den politischen Entwicklungen und der drohenden Rezession. In einer Folge-Umfrage – durchgeführt nach der Invasion der Ukraine durch Russland und den verhängten Sanktionen – fielen die Prognosen für die geplanten IT-Budgets um 7 Prozentpunkte, von 71% auf 64%. Das Thema Cybersicherheit entwickelt sich angesichts der angespitzten globalen Lage zu den dringlichsten IT-Initiativen (73%). Gleichzeitig steigen auch im IT-Sektor die Preise – eine Herausforderung für 84% der Unternehmen. Und schließlich zwingt die „Great Resignation“ (hohe Kündigungsbereitschaft) sowie der Fachkräftemangel Unternehmen dazu, in bessere Arbeitsbedingungen wie Remote-IT-Geräte und Home-Office zu investieren. Damit verschiebt sich das IT-Budget weiter in Richtung SaaS und Public Cloud.

Neben externen Faktoren stehen die Unternehmen auch intern vor Herausforderungen. Dazu zählt die mangelnde Automatisierung von Aufgaben (88%) sowie unnötige und vermeidbare Kosten (81%). Geht es darum, den technologischen Mehrwert eines IT-Assets zu bestimmen und Entscheidungen zu treffen, fehlt es an sauberen und korrekten IT-Asset-Daten (82%). Zudem dauert sowohl die Entscheidungsfindung als auch deren Implementierung in vielen Unternehmen schlichtweg zu lange (79%).

„Im Gespräch mit unseren Kunden hören wir immer wieder das gleiche: Die Unternehmen wollen die digitale Transformation aktiv vorantreiben und ihre IT-Ausgaben weiter optimieren. Es fehlt ihnen jedoch die ganzheitliche Sicht auf ihre IT-Infrastruktur – von On-Premise über SaaS bis Cloud“, erklärt Jim Ryan, Präsident und CEO von Flexera. „Die Anforderungen an die IT steigen von Jahr zu Jahr und die IT-Budgets der Unternehmen wachsen zwangsläufig mit. CIOs, CFOs und das Procurement stehen jetzt vor der Herausforderung, die geplanten Investitionen effektiv dort einzusetzen, wo in den nächsten Jahren echter ROI entsteht. IT Visibility ist hier entscheidend, um schnell und zielgerichtet Entscheidungen zu treffen.“

Die wichtigsten Ergebnisse im Überblick:

– Die Corona-Pandemie hat deutlich Spuren hinterlassen und wirkt sich weiterhin auf die digitale Transformation aus. Das gilt vor allem für den Ausbau des Remote Workspace für die Mitarbeiter (73%) sowie für die Bereitschaft in die Cloud zu wechseln (70%).

– Die Ausgaben für die Cloud (33%) übersteigen die Ausgaben für On-Premise (20%). Infrastructure as a Service (IaaS) und Platform as a Service (PaaS) machen davon 14% aus. Software as a Service (SaaS) kommt auf 19% der Cloud-Ausgaben.

– Im Zuge ihrer Cloud-Migration planen 51% der Befragten die Zahl der Rechenzentren im nächsten Jahr zu reduzieren. Ganze 10% haben vor, ihre Rechenzentren vollständig aufzugeben.

– Microsoft bleibt mit einem Anteil von 58% mit Abstand der größte IT-Anbieter in Unternehmen. Amazon Web Service (AWS) schafft es mit 21% auf Platz zwei und liegt damit noch vor Oracle (15%), SAP (13%), IBM und Google (jeweils 9%).

– Das Home-Office hat sich auch in der IT fest etabliert. 45% der Mitarbeiter arbeiten bereits ganzzeitig von zu Hause aus, weitere 16% kommen nur noch tageweise ins Büro. In den nächsten zwölf Monaten planen 72% der Unternehmen, den Remote-Workspace für ihre Mitarbeiter weiter auszubauen.

Der vollständige Flexera 2022 Tech Spend Pulse (https://info.flexera.com/FLX1-REPORT-State-of-Tech-Spend-DE) mit ausführlichen Grafiken steht zum Download bereit.

**Über den Report:
Der Flexera 2022 Tech Spend Pulse gibt einen Einblick in aktuelle und zukünftige Technologieausgaben aus der Sicht von CIOs und IT-Verantwortlichen in Unternehmen. Der Bericht zeigt, wie Unternehmen ihre Ausgaben verschieben, um zentrale IT-Initiativen zu unterstützen, wie sie IT-Ausgaben nachverfolgen und verwalten und vor welchen Herausforderungen sie bei der Ausgabenoptimierung stehen. Die Befragten setzen sich aus 501 IT-Führungskräften in nordamerikanischen und europäischen Unternehmen mit 2.000 oder mehr Mitarbeitenden zusammen und stammen aus unterschiedlichen Branchen, darunter Finanzdienstleister, Einzelhandel, E-Commerce und Industrie. Mehr als zwei Drittel der Teilnehmenden sind Führungskräfte auf C-Level. 80% von ihnen arbeiten im IT-Umfeld.

Flexera unterstützt Führungskräfte Transparenz und Kontrolle über die Technologie-Assets ihres Unternehmens zu behalten. On-Premise oder Cloud – Flexera ermöglicht es Unternehmen, wichtige IT-Erkenntnisse in konkrete Maßnahmen umzusetzen. Mit einem Portfolio an integrierten Lösungen für beispiellose Einblicke in IT-Assets, Ausgabenoptimierung und Flexibilität, können Unternehmen ihren technologischen Ressourcen optimieren, das volle Potential ihrer IT ausschöpfen und Geschäftsprozesse beschleunigen. Seit über 30 Jahren engagieren sich mehr als 1.300 Flexera-Mitarbeiter weltweit für mehr als 80.000 Kunden.

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Steuer 2021: Arbeitszimmer, Gartenhaus oder Küchentisch?

ARAG Experten geben Tipps für die Steuererklärung

Die Corona-Maßnahmen haben nicht nur das Leben und Arbeiten beeinflusst, sondern für Arbeitnehmer und Beamte auch die Anrechenbarkeit von Werbungskosten in der Steuererklärung verändert. So sind für die anstehende Einkommensteuererklärung 2021 einige Besonderheiten zu beachten. Dazu gehört zum Beispiel die Arbeit im Home-Office. Die ARAG Experten geben einen Überblick, wann und wie ein Arbeitszimmer geltend gemacht werden kann und wann die Home-Office-Pauschale greift.

Was ist wann und wie absetzbar?
Arbeitszimmer: Eigentlich gelten für die steuerliche Absetzbarkeit von heimischen Arbeitszimmern strenge Vorgaben des Bundesfinanzhofes: Denn nur wer nachweisen kann, dass er das Büro zu Hause ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruflich nutzt, kann den Raum von der Steuer absetzen. Was man für 2021 bei den Werbungskosten letztendlich absetzen kann, hängt laut der ARAG Experten davon ab, ob tatsächlich ein Arbeitszimmer im steuerrechtlichen Sinn genutzt wurde. Sind die Voraussetzungen für ein Arbeitszimmer (https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/08183/) erfüllt, darf der Arbeitnehmer die Kosten für das sogenannte „Arbeitszimmer light“ bis zu 1.250 Euro als Werbungskosten geltend machen, wenn im Betrieb kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stand. Die ARAG Experten verweisen für die Pandemie aber auf die Sonderregelung des Bundesfinanzministeriums (BMF, Schreiben vom 9.7.2021, Az. IV C 6 – S 2145/19/10006 :013): Wurde im Zeitraum vom 1.3.2020 bis 31.12.2021 aus gesundheitlichen Gründen oder auch, weil einem das Risiko einer Ansteckung zu hoch war, ausschließlich oder zeitlich überwiegend im Home-Office-Arbeitszimmer gearbeitet, dann war das Arbeitszimmer der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit und die entsprechenden Kosten können bei den Werbungskosten unbegrenzt geltend gemacht werden. Dabei ist es egal, ob man diese Entscheidung selbst getroffen hat, um Kontakte zu vermeiden oder der Arbeitgeber die Arbeit im Home-Office angewiesen hat.

Arbeiten im Gartenhäuschen
Im Rahmen der Pandemie ist der ein oder andere Arbeitnehmer kreativ geworden und hat sich im heimischen Garten ein Häuschen inklusive Schreibtisch, Rollcontainer und Co. angeschafft. Die ARAG Experten haben auch manch einen handwerklich begabten Beschäftigten gefunden, der sich einen Bauwagen zum Arbeitszimmer umgebaut hat. Unter der Voraussetzung, diesen Ort als echtes Arbeitszimmer genutzt zu haben, darf er in der Steuererklärung angegeben werden und ist absetzbar.

Home-Office-Pauschale
Werden die strengen Vorgaben für das Arbeitszimmer nicht erfüllt und ist eine Berücksichtigung bei den Werbungskosten der Steuer nicht möglich, verweisen die ARAG Experten auf eine Neuregelung. Seit 2020 gibt es die Home-Office-Pauschale. Sie gibt es auch dann, wenn zu Hause in der Küche, einer Arbeitsnische oder dem Wohnzimmer gearbeitet wurde. Hierbei dürfen in der Steuererklärung bis zu einem Betrag von maximal 600 Euro pauschal fünf Euro für jeden Tag als Werbungskosten angegeben werden, an dem während der Corona-Pandemie ausschließlich von zu Hause gearbeitet wurde. Kleiner Wermutstropfen: Die Pauschale ist Bestandteil der Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro. Ihre Geltendmachung lohnt sich daher nur, wenn dieser Betrag zusammen mit den übrigen Werbungskosten überschritten wird. Hinweis der ARAG Experten: Rückwirkend ab dem 1. Januar 2022, also ab der nächsten Einkommenssteuererklärung, wird dieser Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 auf 1.200 Euro erhöht.

Achtung Fristen
Während die Fristen für die Steuererklärung 2020 um drei Monate verlängert wurden sind, ist aktuell keine Abweichung von der regulären Regelung für das Jahr 2021 geplant. Der Stichtag für die Abgabe der Steuererklärung ist nach Angaben der ARAG Experten demnach der 31. Juli des Folgejahres. Die Steuererklärung für 2021 muss also Ende Juli 2022 auf dem Tisch des Finanzbeamten liegen. Wer diesen Termin verpasst, kann einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragen. So verlängert sich die Frist automatisch auf Ende Februar des übernächsten Jahres. Für die Steuererklärung 2021 wäre das also Ende Februar 2023. Allerdings kann das Finanzamt ausdrücklich eine frühere Abgabe verlangen.

Weitere interessante Informationen der ARAG Experten zur Steuererklärung hier zum Nachlesen:

Nebenkosten
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/09490/

Abrechnung Handwerkerrechnung
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/3942/

Sturmschäden von der Steuer absetzbar
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/08292/

Bürgerentlastungsgesetz – Versicherungen absetzen
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/3886/

Untervermietung und Steuer
https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/mietrechtsschutz/untervermietung-oder-einlagerung-bei-reise/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.600 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,0 Milliarden Euro.

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