WLAN für Garage und Garten

WLAN für Garage und Garten

devolo: WLAN für Garage und Garten

Das smarte und vernetzte Zuhause endet nicht an der Hauswand. Von Wallboxen und Updates fürs Auto über Sicherheitskameras bis hin zum Mähroboter: Immer mehr Geräte erfordern auch außerhalb der eigenen vier Wände eine stabile WLAN-Anbindung. Wir erklären, wie das Heimnetzwerk in die Garage und auch in den Garten kommt.

WLAN vor der Haustür
Wenn wir an WLAN-Verbindungen denken, denken wir zunächst an Geräte wie Smartphones, Laptops, Tablets oder Set-Top-Boxen innerhalb der eigenen vier Wände. Alle Hausbesitzer wissen allerdings: Auch außen ist eine stabile Internetanbindung wichtig. Moderne Autos werden mit Over-the-Air-Updates auf dem aktuellen Stand gehalten. Wer eine smarte Wallbox für das eigene E-Auto besitzt, benötigt WLAN für Fernsteuerung und Lademanagement. Smarte Sicherheitskameras übertragen Bilder und Videos kabellos. Per WLAN werden moderne Garagentorsteuerungen an das Smart Home angebunden und vielen Mährobotern eine zuverlässigere Navigation ermöglicht. Die Liste der möglichen Beispiele ist lang.

WLAN in der Garage
Ein idealer Ort zur Installation eines WLAN-Zugriffpunktes für den Außenbereich ist die Garage. Sie bietet in der Regel eine Stromversorgung und Schutz vor Witterungseinflüssen. Die Notwendigkeit einer stabilen WLAN-Verbindung ergibt sich beispielsweise aus der bereits angesprochenen Wallbox oder auch aus DIY-Projekten. Wer die Garage fürs Heimwerken benutzt, benötigt die Online-Anbindung vielleicht für 3D-Drucker oder Mobilgeräte zum Abspielen von Tutorial-Videos oder der passenden Playlist.
Allein: Oftmals reicht das WLAN-Signal aus den eigenen vier Wänden nicht bis zur Garage. Dicke Wände oder Stahlbeton blockieren das Funksignal. Das ist besonders dann ein Problem, wenn der Internetrouter – wie in vielen Häusern – weit entfernt von der Garage im Keller oder Wohnzimmer installiert ist. Eine mögliche Lösung wäre das Verlegen eines LAN-Kabels. Diese Option ist jedoch ebenso aufwändig wie kostspielig. Zum Glück gibt es Alternativen.

Powerline für eine vernetzte Garage
Eine besonders praktikable Lösung ist die Nutzung von Powerline-Produkten, wie der Produktreihe Magic von devolo. Dabei handelt es sich um Powerline-Adapter, die einfach in Haushaltssteckdosen gesteckt werden und Endgeräte dann je nach Modell per LAN-Kabel oder WLAN mit dem Heimnetz verbinden. Die Installation erfordert keinerlei Spezialwissen: Ein Powerline-Adapter wird in der Nähe des Internetrouters installiert und per LAN-Kabel mit diesem verbunden. Anschließend ist die Stromleitung bereit, um als Datenautobahn zu fungieren. Jede Steckdose wird durch einen weiteren Powerline-Adapter zu einer potenziellen Netzwerkdose oder einem WLAN-Hotspot.
Die Powerline-Technik eignet sich besonders für die Heimnetz-Anbindung von Garagen, da sie deutlich einfacher und vor allem kostengünstiger ist als eine Neuverkabelung und gleichzeitig die typischen Schwächen von WLAN-Repeatern aushebelt. Wände und Decken machen Powerline-Verbindung ebenso wenig aus wie Wasserleitungen oder große Distanzen. Die Verbindung erfolgt stabil und geschützt vor äußeren Einflüssen über die Stromleitung. Auf diese Weise bringt devolo Magic starkes WLAN in die Garage, das bis in den Garten reicht.

Repeater für besseres Outdoor-WLAN
Eine weitere Möglichkeit sind WLAN-Repeater. Sie vergrößern die Reichweite des bestehenden WLANs und können somit ebenfalls Garage und Garten erschließen. Wichtig zu verstehen ist jedoch, dass ein Repeater nur die WLAN-Qualität „verlängern“ kann, die er selbst empfängt. Wenn dem heimischen WLAN also bereits am Klingelschild nahezu die Puste ausgeht, sollte der Repeater näher am WLAN-Router platziert werden, damit er ein gutes Signal empfängt und dieses „repeaten“ kann. Heißt: Um die passende Lösung für die eigene Garage oder den eigenen Garten zu finden, müssen zunächst die Gegebenheiten geprüft werden.

Passgenaue Lösungen von devolo
Beide Arten, schnelles WLAN in Garage und Garten zu bekommen, gibt es von dem deutschen Netzwerk-Experten devolo. Der große Vorteil von devolo: Alle aktuellen Produkte sind miteinander kompatibel und das Netzwerk ist jederzeit erweiterbar. So entsteht eine maßgeschneiderte Lösung, die perfekt individuelle Anwendungsfälle bedient. Für den Powerline-Einstieg empfiehlt sich beispielsweise das devolo Magic 1 LAN Starter Kit (99,90 Euro) mit einem Gigabit-LAN-Anschluss oder das devolo Magic 1 WiFi mini Starter Kit (119,90 Euro) mit einem besonders kompakten WLAN-Adapter. Für anspruchsvollere Setups ist das devolo Magic 2 WiFi 6 Starter Kit (249,90 Euro) mit WLAN-6-Power und zwei Gigabit-LAN-Anschlüssen die erste Wahl.
Zur Erweiterung der Signalreichweite per Repeater empfehlen sich der devolo WiFi 6 Repeater 3000 (99,90 Euro) oder der kostengünstige devolo WiFi 5 Repeater 1200 (59,90 Euro).
devolo gewährt auf alle Produkte drei Jahre Garantie, und alle genannten Preise verstehen sich als unverbindliche Preisempfehlung inklusive Mehrwertsteuer.

devolo entwickelt intelligente Heimvernetzungslösungen, die Highspeed-Internet in jeden Winkel von Haus und Wohnung bringen. Hauptprodukt für Privatkunden ist devolo Magic, eine Technologie, die smarte Netzwerke über die Stromleitung ermöglicht. Komplettiert wird das Produktportfolio durch innovative Mesh-WLAN-Systeme und Lösungen für Glasfaseranschlüsse.
Im professionellen Bereich ist devolo verlässlicher Partner internationaler Telekommunikationsanbieter, globaler Industrieunternehmen, führender Mittelständler und der sich rasch entwickelnden Energiebranche: Überall wo sichere und leistungsstarke Datenkommunikation gefragt ist, setzen Partner auf devolo.
Mit mehr als 50 Millionen verkauften Produkten zählt devolo zu den Marktführern weltweit. Über 1000 internationale Testsiege und Auszeichnungen belegen die Innovationsführerschaft. devolo wurde 2002 in Aachen gegründet und ist in mehr als 10 Ländern vertreten.

Kontakt
devolo solutions GmbH
Marcel Schüll
Charlottenburger Allee 67
52068 Aachen
024118279514
www.devolo.de

Was beim Mietvertrag für Garage oder Stellplatz zu beachten ist – Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

Schluss mit der Parkplatzsuche

Was beim Mietvertrag für Garage oder Stellplatz zu beachten ist - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

Mietwohnungen mit eigenem Parkplatz sind in Städten sehr begehrt. (Bildquelle: ERGO Group)

Jeder will ihn, doch nicht jeder kriegt ihn: den eigenen Parkplatz fürs Auto. Wer einen hat, erspart sich die oft nervige Parkplatzsuche, die vor allem in den Innenstädten sehr zeitraubend sein kann. In einer Garage steht der Wagen zudem trocken und geschützt. Parkplätze können entweder über den Wohnungsmietvertrag oder einen separaten Mietvertrag gemietet werden. Daraus ergeben sich unterschiedliche Rechte und Pflichten für Mieter. Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH, informiert über die wichtigsten Regelungen.

Ein Vertrag für Wohnung und Stellplatz

Mietwohnungen mit dazugehörigem Parkplatz sind besonders in Innenstädten extrem begehrt. Mieter haben dann in der Regel einen sogenannten einheitlichen Vertrag für Wohnung und Parkplatz. Ob es sich dabei um eine Garage oder einen Stellplatz handelt, spielt für die rechtlichen Regelungen keine Rolle. Der Vorteil eines einheitlichen Vertrags: Der Vermieter kann nicht ohne Weiteres den Stellplatz kündigen, sondern nur den gesamten Mietvertrag. Gleiches gilt allerdings auch für den Mieter, wenn er den Parkplatz beispielsweise nicht mehr benötigt. „Für den Stellplatz gilt derselbe Kündigungsschutz wie für die Wohnung. Das heißt: Der Vermieter benötigt einen gesetzlichen Kündigungsgrund, beispielsweise Eigenbedarf, damit eine Kündigung wirksam ist“, erläutert Michaela Rassat. Die Miete für den Stellplatz alleine darf er dann ebenfalls nicht erhöhen. Aber es gibt Ausnahmen: Ist eine Teilkündigung im Mietvertrag festgehalten oder möchte der Vermieter aus den Stellplätzen neuen Wohnraum machen, ist auch eine einzelne Kündigung möglich. Wird dann der Mietvertrag über Stellplatz oder Garage separat gekündigt, kann der Mieter jedoch eine angemessene Herabsetzung der Miete verlangen.

Separater Mietvertrag für den Parkplatz

In vielen Fällen schließen Mieter für ihren Stellplatz einen separaten Vertrag ab. Vertragspartner für Wohnung und Stellplatz können dann unterschiedliche Vermieter sein. Anders als bei einem einheitlichen Vertrag für Wohnung und Stellplatz können hier sowohl Mieter als auch Vermieter den Parkplatz einfach und unkompliziert ohne Angabe von Gründen innerhalb der gesetzlichen Frist kündigen. „Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt bei monatlicher Mietzahlung drei Monate“, so die Juristin von ERGO. Ein besonderer Mieterschutz wie bei einem Wohnungsmietvertrag existiert bei einem eigenständigen Garagenmietvertrag nicht. Auch ist die Kündigungsfrist des Vermieters nicht von der Mietdauer abhängig.

Was gilt bei Untervermietung?

Doch was können Mieter tun, wenn der Parkplatz im Mietvertrag steht, sie ihn aber gar nicht benötigen? „Wer seinen Stellplatz nicht kündigen möchte oder kann, hat die Möglichkeit, diesen unterzuvermieten“, erklärt Rassat. „Dafür ist allerdings laut § 540 des Bürgerlichen Gesetzbuches zunächst die Zustimmung des Vermieters notwendig.“ Lehnt dieser ab, können Mieter ein Sonderkündigungsrecht haben – wenn es zwei separate Verträge gibt. Auch bei dieser Kündigung ist dann die gesetzliche Frist zu beachten. Das Sonderkündigungsrecht entfällt jedoch, wenn der Vermieter sich an der Person des Untermieters gestört hat – wenn dieser also zum Beispiel schon wegen Sachbeschädigungen oder Streitigkeiten bekannt ist. Sind Wohnung und Garage mit einem einheitlichen Mietvertrag vermietet, gibt es kein Sonderkündigungsrecht – denn die Garage kann nicht separat gekündigt werden. Bei einer Untervermietung des Stellplatzes sind Haupt- und Untermieter die Vertragspartner. „Der Mieter kann somit selbst bestimmen, wie viel er für den Stellplatz verlangt“, so die ERGO Juristin. Übrigens: Wer einen einheitlichen Vertrag hat und seine Wohnung kündigt, sollte nicht vergessen, auch den Garagenuntermietvertrag rechtzeitig zu kündigen. Ansonsten droht eine Räumungsklage des Vermieters gegen Mieter und Untermieter.

Sonderfall: zwei Verträge, gleicher Vermieter

Eine spezielle Situation liegt vor, wenn der Mieter zwar zwei separate Vertragsdokumente für Wohnung und Stellplatz hat, diese aber mit demselben Vermieter abgeschlossen hat. „Unter Umständen können diese Verträge dann rechtlich als einheitlicher Vertrag behandelt werden“, erklärt Rassat. Für einen einheitlichen Vertrag sprechen zum Beispiel einheitliche Kündigungsfristen. Gelten beispielsweise unterschiedliche Kündigungsfristen oder befindet sich der Parkplatz auf einem anderen Grundstück als die Wohnung, ist von zwei separaten Mietverträgen auszugehen. Wie die rechtliche Beurteilung ausfällt, ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig.
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