Gesundheit am Arbeitsplatz ist Chefsache

ARAG Experten informieren über gesunde Arbeitsplätze

Gesundheit am Arbeitsplatz ist Chefsache

Fachkräftemangel, demografischer Wandel, hoher Krankenstand, enorme Ausfallkosten, fehlende Motivation, mieses Betriebsklima – wer seinen Arbeitnehmern auf Dauer zu viel abverlangt und sich nicht aktiv um die Gesundheit am Arbeitsplatz kümmert, riskiert das Wohl der Mitarbeiter des Unternehmens. Es lohnt sich also für Arbeitgeber, in eine gesunde Arbeitsumgebung zu investieren. Einige Maßnahmen für einen gesunden Arbeitsplatz sind in Deutschland sogar vorgeschrieben. Die ARAG Experten geben einen Überblick, welche Pflichten Arbeitgeber haben und welche Möglichkeiten sie nutzen können, um eine gesundheitsfördernde Arbeitsumgebung zu schaffen.

Stress lass nach!
Die heutige Arbeitswelt ist von Dienstleistungen geprägt. Die Folge sind körperlich unterforderte Arbeitnehmer, die beispielsweise mit Rückenschmerzen, Gelenkproblemen oder Stoffwechselstörungen kämpfen. Gleichzeitig findet oft eine Überforderung auf psychischer Ebene statt, denn Zeitdruck und Arbeitstempo steigen, die Kommunikationsgeschwindigkeit nimmt zu, Privat- und Arbeitsleben können oft nicht mehr klar voneinander getrennt werden. So sind laut Bundesgesundheitsministerium (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention/betriebliche-gesundheitsfoerderung/gesundheit-und-wohlbefinden-am-arbeitsplatz.html) in der Europäischen Union rund 50 Millionen Menschen von Depressionen, Erschöpfung und Suchterkrankungen betroffen. Der Hauptgrund für teilweise lange Fehlzeiten sind psychische Erkrankungen: Rund 15 Prozent aller Fehltage gehen auf eine kranke Psyche zurück. Dabei liegt die Krankheitsdauer nach Information der ARAG Experten mit 36 Tagen dreimal so hoch wie bei anderen Erkrankungen, die im Schnitt zwölf Tage andauern.

Das Arbeitsschutzgesetz
Wer arbeitet, muss dabei sicher sein. Daher steht an erster Stelle eines gesunden Arbeitsplatzes ein effizienter Arbeitsschutz und eine wirksame Unfallvermeidung. Die gesetzliche Grundlage für den betrieblichen Arbeitsschutz ist laut ARAG Experten das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Es verpflichtet Arbeitgeber, Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen, notwendige Schutzmaßnahmen zu ergreifen und diese regelmäßig zu überprüfen.

Nach längerer Krankheit: Betriebliches Eingliederungsmanagement
Darüber hinaus sind Arbeitgeber – unabhängig von der Betriebsgröße – verpflichtet, länger erkrankten Mitarbeitern, die in einem Jahr mehr als 42 Tage arbeitsunfähig waren, den Wiedereinstieg in den Arbeitsalltag zu erleichtern. Dieses so genannte betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) gilt sowohl für eine länger andauernde Arbeitsunfähigkeit, als auch für mehrere aufeinander folgende Kurzzeiterkrankungen. Die Art der Erkrankung spielt dabei keine Rolle. Laut ARAG Experten sind Betroffene auch nicht dazu verpflichtet, ihrem Arbeitgeber die ärztliche Diagnose mitzuteilen. Unterlässt ein Arbeitgeber, länger erkrankten Beschäftigten ein BEM-Verfahren anzubieten und kündigt er ihm krankheitsbedingt, kann dies vor Gericht zur Unwirksamkeit der Kündigung führen. Vielmehr muss der Arbeitgeber dann nachweisen, dass er alles unternommen hat, um eine Weiterbeschäftigung zu ermöglichen.

Die Teilnahme am BEM-Verfahren ist freiwillig. Vorschriften zum Ablauf der Eingliederung gibt es nicht. Auch die Maßnahmen sind nicht vorgegeben und können sehr vielfältig sein. Ob medizinische Reha, Anpassung bzw. Umgestaltung des Arbeitsplatzes, technische Arbeitshilfen, Versetzung in einen anderen Bereich, Reduzierung der Arbeitszeit, Weiterbildung oder Umschulung – je nach Einzelfall legen die Beteiligten gemeinsam die konkreten Schritte fest.
Eine Liste mit vielfältigen BEM-Maßnahmen und Akteuren, die Arbeitnehmern und Arbeitgebern unterstützend zur Seiten stehen, bietet die Internetseite Talent Plus (https://www.talentplus.de/im-job/sicherheit-und-gesundheit/betriebliches-eingliederungsmanagement-bem/typische-bem-massnahmen/). Talentplus ist Teil des REHADAT-Informationsangebots. REHADAT ist ein Projekt des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln e. V. und wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert.

Wege zum gesunden Arbeitsplatz: Betriebliche Gesundheitsförderung
Die betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. ARAG Experten weisen darauf hin, dass gesetzliche Krankenkassen dazu verpflichtet sind, BGF-Leistungen zu unterstützen. Ob z. B. gesunder Lebensstil, Unterstützung bei Ernährungsfragen, Sport-Angebote, Hilfe bei der Suchtprävention oder Stressmanagement – es gibt zahlreiche Möglichkeiten, für mehr Gesundheit am Arbeitsplatz zu sorgen. Unterstützung bieten Krankenkassen und Unfallversicherungsträger oder auch private Unternehmen und Dienstleister – beispielsweise Gesundheitszentren, Ernährungsberater oder Fitnessanbieter. Auch die „Initiative Neue Qualität der Arbeit“ (https://www.inqa.de/DE/startseite/startseite.html) (INQA) informiert über Möglichkeiten und Ideen für einen gesunden Arbeitsplatz.

Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die BGF für Arbeitgeber sogar steuerliche Vorteile hat: Maßnahmen bis zu 600 Euro pro Mitarbeiter (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention/betriebliche-gesundheitsfoerderung/steuerliche-vorteile.html) und Jahr sind steuerfrei, wenn sie die Mitarbeitergesundheit fördern.

Betriebliche Krankenversicherung
Viel für die Gesundheit der Mitarbeiter und das eigene Image können Arbeitgeber tun, wenn sie mit einer betrieblichen Krankenversicherung vorsorgen. Die Mitarbeiter fühlen sich gewertschätzt. Attraktiv sind beispielsweise Budgettarife. Dabei können sich die Mitarbeiter Jahr für Jahr über ein frei verfügbares Gesundheitsbudget freuen, das sie individuell einsetzen können: für eine neue Brille, Heilpraktikerleistungen, eine professionelle Zahnreinigung – und einiges mehr, wofür die gesetzliche Krankenkasse nicht oder nur teilweise aufkommt.

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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

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Blut spenden – einfach nur so

ARAG Experten informieren, warum Blutspenden jederzeit sinnvoll und nötig ist

Blut spenden - einfach nur so

Trotz aller medizinischen Fortschritte ist es nicht möglich, Blut künstlich herzustellen oder zu ersetzen. Daher ist eine Bluttransfusion für viele Menschen die einzige Überlebenschance. Nach Angaben des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) werden in Deutschland täglich rund 14.000 Blutspenden benötigt. Ein Grund mehr, nicht nur am offiziellen Weltblutspendetag im Juni zu spenden.

Wer darf wie oft Blut spenden?
In Deutschland darf nach Auskunft der ARAG Experten grundsätzlich jeder Blut spenden, der 18 Jahre alt und gesund ist. Erstspender sollten nach der „Richtlinie Hämotherapie“ der Bundesärztekammer (BÄK) nicht älter als 60 Jahre sein, Wiederholungsspender dürfen bis zum 68. Lebensjahr spenden. Ältere Spender oder Erstspender über 60 Jahre können nur nach individueller ärztlicher Entscheidung Blut spenden. Zudem müssen Blutspender mindestens 50 Kilogramm schwer sein. Die Richtlinie schreibt auch vor, dass eine erneute Blutspende in der Regel erst nach zwölf Wochen, frühestens aber nach acht Wochen möglich ist. Innerhalb eines Jahres dürfen bei Frauen zwei Liter Blut entnommen werden; bei Männern sind es drei Liter.

Wer genau wissen möchte, ob er als Spender in Frage kommt, kann vor einem entscheidenden Arztgespräch in einem Online-Spende-Check (https://www.blutspende.de/blutspende/spende-check) selbst seine Spendetauglichkeit testen.

Blutspendetermine in der Nähe und Informationen zur Blutspende beim Deutschen Roten Kreuz findet man laut ARAG Experten unter: www.drk-blutspende.de/blutspendetermine/ (https://www.drk-blutspende.de/blutspendetermine/).

Ein Drittel der Bevölkerung kann Blut spenden
In Deutschland sind nach Informationen der ARAG Experten etwa 33 Prozent der Bevölkerung theoretisch dazu in der Lage, Blut zu spenden. Tatsächlich tun es aber nur etwa drei Prozent. Und obwohl jede Blutspende in bis zu drei Präparate aufgeteilt wird und somit bis zu drei Menschen geholfen werden kann, ist das auf Dauer zu wenig, um die Gesamtbevölkerung mit Blutprodukten zu versorgen. Schließlich sind viele Menschen einmal in ihrem Leben auf Spenderblut oder Blutprodukte angewiesen. Etwa sechs Prozent der Bevölkerung sind laut dem Deutschen Roten Kreuz als Dauerspender notwendig, um die Versorgung langfristig zu sichern. 90 Prozent aller Blutkonserven werden in der Notfallmedizin und der Unfallchirurgie verbraucht. Diese Eingriffe kann man weder planen noch verschieben – deshalb müssen jederzeit ausreichend Reserven vorhanden sein.

Blutspender sind gesetzlich unfallversichert
Um die Blutspender zu schützen und ihr Engagement zu honorieren, stehen sie unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Schutz des Spenders und die Sicherheit des Empfängers stehen für Blutspendedienste an erster Stelle.

Um Ansteckungen auszuschließen, wird bei jedem Spendevorgang steriles Einwegmaterial verwendet. Das Risiko einer Infektion ist also verschwindend gering. Sollte dennoch etwas passieren, sei es durch eine Infektion oder durch einen Sturz aufgrund von Kreislaufproblemen, sind Blutspender gesetzlich unfallversichert. Sogar der direkte Weg zur Spende und wieder nach Hause ist versichert.

Wichtig ist laut ARAG Experten, dass Betroffene den Blutspendedienst über den Unfall informieren, der diese Meldung wiederum an die gesetzliche Unfallversicherung weitergibt. Die Versicherung kommt dann für alle Behandlungskosten auf, die mit dem konkreten Unfall in Zusammenhang stehen.

Werden Reha-Maßnahmen nötig, sind auch diese abgesichert. Zudem hat der Blutspender während der Dauer der medizinischen Reha sogar Anspruch auf Verletztengeld, wenn er durch den Unfall arbeitsunfähig ist.

Auch ARAG Mitarbeiter spenden
Am heutigen Dienstag spenden die ARAG Mitarbeiter im Düsseldorfer ARAG Tower Blut. Der ARAG Blutspendetag in Kooperation mit dem DRK findet bereits zum vierten Mal statt. Erstmals gibt es dieses Jahr eine kombinierte Aktion aus Blutspende und Typisierung, um sich als Stammzellenspender registrieren zu lassen. Dafür wurde als Partner die Westdeutsche SpenderZentrale (WSZE) ins Boot geholt.

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Experten für digitale Lösungen in der Versicherungsbranche: Appian tritt dem Guidewire PartnerConnect Solution Alliance Ökosystem bei

LAS VEGAS, USA – CONNECTIONS CONFERENCE, 24. November 2022 – Guidewire (NYSE: GWRE) und Appian geben bekannt, dass Appian Guidewire PartnerConnect als neuer Solution Partner auf Select-Ebene beigetreten ist. Appian steigt als Partner zur Experience-Entwicklung bei PartnerConnect ein; die Appian Low-Code-Plattform lässt sich direkt in die Guidewire Cloud APIs und die Jutro Digital Plattform integrieren.

„Wir bei Appian freuen uns, dem PartnerConnect-Ökosystem von Guidewire als Lösungspartner mit Schwerpunkt auf die Experience-Entwicklung beizutreten“, sagt Michael Beckley, Gründer und Chief Technology Officer von Appian. „Die Geschwindigkeit und Flexibilität von Appian ist eine perfekte Ergänzung zur Guidewire Cloud-first-Strategie. Gemeinsam schaffen die Teams von Appian und Guidewire neue digitale Erfahrungen und Mehrwert in der Prozessautomatisierung bei Versicherern, die sich direkt in die Guidewire-Plattform integrieren lassen.“

Appian ermöglicht es Versicherern, ihr Geschäft zu beschleunigen, indem sie komplexe Versicherungsprozesse system- und teamübergreifend erkennen, gestalten und automatisieren. So werden die Effizienz und Kundenzufriedenheit erhöht, während Kosten sinken. Die Appian Ready-for-Guidewire Integration wird die Cloud-Transformation beschleunigen und die Automatisierungsmöglichkeiten verbessern. Die erste Integration mit InsuranceSuite wird sich auf gewerbliche Versicherungen konzentrieren und einen einheitlichen Desktop für Underwriter von gewerblichen Versicherungen bieten.

„Wir freuen uns, Appian als neuen PartnerConnect Solution Partner begrüßen zu dürfen und die Leistungsfähigkeit der Guidewire Cloud mit der Geschwindigkeit und Agilität der Appian Low-Code-Plattform zu kombinieren,“ sagt Eugene Lee, Senior Vice President und General Manager, InsuranceSuite bei Guidewire. „Durch die Zusammenarbeit mit Appian und Guidewire werden Versicherer in der Lage sein, schnell überzeugende und cloudbasierte digitale Erfahrungen für eine sich ständig verändernde Markt- und Geschäftslandschaft zu kreieren und zu verwalten.“

Über Guidewire

Guidewire ist die Plattform auf die Schaden- und Unfallversicherer setzen, um mit allen Beteiligten im Versicherungslebenszyklus zu interagieren, Innovation zu fördern und profitabel zu wachsen.Wir kombinieren digitale Lösungen, Kernsysteme, Analytics und KI, um unsere Plattform als Cloud-Service anzubieten. Mehr als 500 Versicherer in 38 Ländern – von Start-ups bis hin zu den größten und komplexesten Versicherungsunternehmen der Welt – nutzen die Software-Lösungen von Guidewire.

Als Partner unserer Kunden entwickeln wir uns stetig weiter, um ihren Erfolg zu unterstützen. Wir freuen uns über unsere einzigartige Erfolgsbilanz von Implementierungen, mit über 1.000 erfolgreichen Projekten – unterstützt durch das größte Forschungs- und Entwicklungs-Team und Partner-Ökosystem der Branche. Unser Marketplace bietet hunderte von Anwendungen zur Beschleunigung von Integration, Lokalisierung und Innovation.

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Cash war gestern, mit Karte bitte!

ARAG Experten informieren, worauf Studenten bei der Kreditkartenwahl achten sollten

Cash war gestern, mit Karte bitte!

Laut einer Studie des Digitalverbandes Bitkom fordern vor allem jüngere Menschen mehr digitale Bezahlmöglichkeiten. In der Politik wird sogar über ein Recht auf digitales Bezahlen diskutiert. Anlässlich des Weltstudententages am 17. November haben sich die ARAG Experten einmal die Kreditkartenlandschaft angesehen und sagen, welche Karten für Studenten besonders geeignet sind.

Cash ist out
Laut Studie (https://www.bitkom-research.de/de/pressemitteilung/drei-viertel-wollen-ueberall-bargeldlos-bezahlen-koennen) wünschen sich 74 Prozent der Befragten, künftig in Restaurants, Geschäften und anderen Verkaufsstellen bargeldlos zahlen zu können. Je jünger die Befragten, desto größer die Mehrheit für digitales Bezahlen: Neun von zehn 18- bis 29-Jährige unterstützen diese Forderung, bei den 30- bis 40-Jährigen sind es 75 Prozent und selbst bei Senioren ab 65 Jahren ist bei 64 Prozent der Wunsch nach Zahlen ohne Bargeld groß.

Besonderer Bedarf bei Studis & Co.
Gerade auf Reisen oder im Auslandssemester kann es durchaus sinnvoll sein, neben oder statt der Girokarte (früher EC-Karte) und etwas Bargeld eine Kreditkarte bei sich zu haben. Je nach Destination kann es im Ausland vorteilhafter oder auch üblicher sein, digital zu bezahlen. Zwar haben einige Banken spezielle Angebote für Studenten geschnürt, doch die lohnen sich laut ARAG Experten nicht immer. Je nachdem, für welche Zwecke die Kreditkarte genutzt werden soll, kann eine ganz normale Kreditkarte die günstigere Lösung sein.

Der Kostenfaktor
Die meisten Studenten sind naturgemäß eher knapp bei Kasse. Daher sind die wohl wichtigsten Punkte bei der Wahl einer Kreditkarte: Sie sollte nichts kosten und keine Kosten verursachen. Es gibt eine ganze Reihe kostenloser Karten, doch die ARAG Experten raten, unbedingt darauf zu achten, dass die Kreditkarte nicht nur im ersten, sondern auch in den Folgejahren kostenfrei bleibt. Zudem sollte das Abheben am Geldautomaten kostenlos sein, am besten weltweit. Auch wenn man im Ausland mit der Kreditkarte shoppen geht, sollte keine Fremdwährungsgebühr fällig werden. Verliert man seine Kreditkarte, sollte eine Ersatzkarte unkompliziert und ebenfalls ohne Zusatzkosten erhältlich sein. Und Achtung: Manche Banken begrenzen auch die Anzahl der Abhebungen oder legen Mindestbeträge (in der Regel 50 Euro) für das kostenlose Abheben am Automaten fest.

Kreditwürdig oder nicht?
Bei den meisten Kreditkarten gewährt die ausgebende Bank einen kurzzeitigen Kredit, da alle Transaktionen mit der Karte gebündelt einmal im Monat vom Referenzkonto abgebucht werden. Daher prüfen Banken vorher die Zahlungskraft des Kunden, bevor er eine Karte bekommt. Dazu gehören nicht nur Informationen zum Einkommen, sondern auch ein Blick in die Schufa-Daten. Je nachdem, wie dabei das Ergebnis ausfällt, kann es sein, dass der Kartenantrag abgelehnt wird.

Auf Nummer sicher mit der Prepaid- oder Debit-Karte
Wer keine Chance auf eine gewöhnliche Kreditkarte hat, weil die Zahlen auf dem Konto mies aussehen oder weil man das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, dem raten die ARAG Experten zu einer Prepaid-Karte, die vorher aufgeladen werden muss. Der Vorteil: Diese Karte gibt es auch ohne Schufa-Abfrage. Bei dieser Kartenart können Karteninhaber nur das ausgeben, was sie vorher auf ihr Konto eingezahlt haben. Eine Verschuldung ist somit nicht möglich und man hat jederzeit die Finanzen voll unter Kontrolle. Allerdings geben die ARAG Experten zu bedenken, dass es auf Reisen Probleme mit einer Prepaid-Karte geben kann, wenn Kautionen hinterlegt werden müssen, wie z. B. bei einem Mietwagen oder im Hotel. Viele Unternehmen akzeptieren keine Prepaid-Karten.
Gleiches gilt im Übrigen auch für sogenannte Debit-Karten, bei denen das Geld zeitnah vom Konto abgebucht wird, so wie man es von der Girokarte kennt. Zwar hat man eine bessere Kontrolle über seine Umsätze, aber auch hiermit kann es Probleme bei Kautionszahlungen geben.

Finger weg von Revolving-Karten
Bietet eine Kreditkarte die Möglichkeit einer Teilzahlungsfunktion, bei der der Kartenumsatz in Raten bezahlt werden kann (revolving), raten die ARAG Experten unbedingt ab. Auch wenn Ratenzahlungen in Zeiten hoher Preise und knapper Kassen durchaus üblich geworden sind, verlangen Banken oft sehr hohe Zinsen.

Wohin geht die Reise?
Je nachdem, wohin die Reise geht, kann es sinnvoll sein, mehrere kostenlose Kreditkarten zu haben. Zwar können die beiden größten Kreditkarten – Mastercard und Visa – weltweit eingesetzt werden, doch in manchen Ländern könnte es eine leichte Präferenz für eine der beiden Karten geben. Daher raten die ARAG Experten, sich vor der Reise oder dem Auslandsaufenthalt zu erkundigen, welcher Anbieter die höhere Akzeptanz hat, und sich im Zweifel beide Karten kostenlos zuzulegen, um flexibel zu sein.

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Winterblues: Schluss mit Trübsal

ARAG Experten geben Tipps gegen den Winterblues

Winterblues: Schluss mit Trübsal

In der kalten Jahreszeit machen die kurzen, dunklen Tage vielen zu schaffen. Nicht nur die Tage werden trüber, die Stimmung wird es auch. In extremen Fällen sprechen Fachleute sogar von einer saisonal abhängigen Depression (SAD, auch Winterblues). Die ARAG Experten geben einige praktische Tipps, wie man seelisch auftanken kann.

Runter vom Sofa!
Joggen, Fahrrad fahren, spazieren gehen, Yoga machen oder im Fitnessstudio Gewichte stemmen – jegliche Bewegung hilft gegen den winterlichen Frust. Der Vorteil von Outdoor-Aktivitäten: Sie helfen, dem Vitamin-D-Mangel vorzubeugen, der aufgrund der wenigen Sonnenscheinstunden im Winter auftreten kann. Laut ARAG Experten sollte man sich nach Möglichkeit rund 20 Minuten Tageslicht pro Tag gönnen. Dabei muss nicht einmal die Sonne scheinen, auch bei bewölktem Himmel sorgt das Tageslicht für eine verstärkte Serotonin-Ausschüttung, wodurch die Stimmung steigt. Gleichzeitig produziert der Körper durch das Tageslicht weniger Melatonin. Dieser Botenstoff bereitet den Körper auf den Schlaf vor und ist für Müdigkeit und Antriebslosigkeit verantwortlich.

Sport mit Augenmaß
Wer sich nun voller Enthusiasmus, aber untrainiert einem Sport widmet, sollte es langsam angehen lassen, denn es besteht durchaus Verletzungsgefahr! Wer das Training übertreibt oder seinen Körper vorher nicht ausreichend aufwärmt, kann sich Muskelverletzungen und Gelenkprobleme zuziehen. Sich beispielsweise vor dem Laufen ein paar Minuten zu dehnen, macht die Muskeln geschmeidig. Wer sich unsicher ist, ob er überhaupt körperlich fit genug ist, kann beim Arzt einen sportmedizinischen Check durchführen lassen.

Es werde Licht!
Wenn natürliches Licht nur spärlich vorhanden ist, raten die ARAG Experten, auf besonders starke Speziallampen zurückzugreifen. Diese Therapielampen geben 10.000 Lux ab, wobei ein Lux der Intensität einer Kerzenflamme aus einem Meter Entfernung entspricht. Ein heller Sonnentag mit durchschnittlich 100.000 Lux ist zwar immer noch die bessere Wahl, jedoch kann regelmäßige Lichttherapie bei vielen Menschen effektiv die Winterblues-Beschwerden lindern. Die Sonnenbank ist übrigens keine Alternative zur Lichttherapie. Das ausschließlich ultraviolette Licht wirkt nur über die Haut. Um die Stimmung aufzuhellen, muss Tageslicht über die Augen aufgenommen werden und die gilt es im Solarium mit einer speziellen Brille unbedingt zu schützen.

Mood Food: Kochen gegen schlechte Laune
Nach der Arbeit ist der Couchabend vor dem Fernseher vorprogrammiert? Alternativ kann man auch schauen, was sich in den Ecken des Kühl- und Vorratsschranks verbirgt und mit diesem bunten Sammelsurium ein Überraschungsgericht zaubern. Oder man sucht sich zur Abwechslung ein neues Rezept (https://www.in-form.de/rezepte/) heraus und nutzt dabei bewusst unbekannte Zutaten oder exotische Kombinationen.

Wer dabei auf die richtigen Gewürze setzt, kann sich der guten Laune sicher sein. So wirkt z. B. Kurkuma nicht nur entzündungshemmend, sondern kann die Wirkung von körpereigenen Glückshormonen im Gehirn verlängern. Auch Muskatnuss, Safran oder Thymian können als natürliche Stimmungsaufheller den Winterblues vergessen lassen.

Gemeinsam statt allein
Spätestens die Corona-Pandemie hat uns gezeigt, wie wichtig regelmäßige soziale Kontakte sind. Daher raten die ARAG Experten, sich Zeit für Freunde und Familie zu nehmen. Ob zusammen kochen, Gesellschaftsspiele spielen oder Spaziergänge unternehmen – angenehme Gesellschaft und gute Gespräche sorgen garantiert für gute Laune.

Vom Winterblues zur Depression
Vom Winterblues zu einer saisonalen Depression kann der Übergang fließend sein. Daher raten die ARAG Experten allen Beteiligten, genau hinzuschauen. Akute Hilfe bietet etwa die Telefonseelsorge. Sie ist deutschlandweit kostenfrei unter der Rufnummer 08 00 – 111 0 111 sowie per Mail oder Chat auch online (https://online.telefonseelsorge.de/) zu erreichen.

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Ich will raus!

ARAG Experten informieren über Urlaubsansprüche von Arbeitnehmern

Ich will raus!

Mehr als 17.000 Euro plus Zinsen – so viel bekommt eine Arbeitnehmerin für restliche Urlaubstage aus vielen Jahren, die sie aufgrund hoher Arbeitsbelastung nicht nehmen konnte. Der Europäische Gerichtshof hat mit einem aktuellen Urteil die Arbeitnehmerrechte weiter gestärkt. Die ARAG Experten erläutern, welche Auswirkungen der Richterspruch aus Luxemburg auf Urlaubsansprüche von Arbeitnehmern hat.

Beliebtes Streitthema vor Gericht
Nach mehr als 20 Jahren reichte eine Steuerfachangestellte 2017 ihre Kündigung ein. Im Gepäck hatte sie mehr als 100 Resturlaubstage, die sie in all den Jahren nicht hatte nehmen können, weil der Arbeitsaufwand einfach zu hoch war. Nach Information der ARAG Experten standen ihr 24 Tage im Jahr zu. Ihr ehemaliger Arbeitgeber zahlte ihr lediglich rund 3.000 Euro für 14 nicht genommene Urlaubstage aus dem Jahr der Kündigung. Fünf Jahre zuvor hatte er seiner fleißigen Mitarbeiterin schriftlich bestätigt, dass ihr aus mehreren Vorjahren ein Resturlaub von 76 Tagen zustehe und der nicht wie üblich am 31. März des Folgejahres verfalle, da ihr Arbeitspensum mehr Urlaub nicht zugelassen hatte. Eine Aufforderung, Urlaub zu nehmen, gab es nicht. Ein teurer Fehler, wie sich nach vier Gerichtsinstanzen herausstellte: Am Ende musste der Arbeitgeber der Ex-Mitarbeiterin immerhin die einst bestätigten 76 Tage Resturlaub auszahlen. Die Richter waren der Ansicht, dass es Aufgabe des Arbeitgebers sei, dafür zu sorgen, dass Arbeitnehmer ihren bezahlten Urlaub nehmen. Tut er das nicht, verjährt der Urlaub auch nicht nach drei Jahren, wie es das Bürgerliche Gesetzbuch eigentlich vorsieht (Rechtssache C-120/21 LB).

Gesetzlicher Anspruch auf Urlaub
Urlaubsansprüche von Arbeitnehmern sind laut ARAG Experten im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) genauestens geregelt. Danach hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Auch Teilzeitkräfte, geringfügig Beschäftigte, Praktikanten und Auszubildende erhalten Urlaub. Zeitarbeitnehmer haben ebenfalls ein Recht auf bezahlten Erholungsurlaub. Dessen Länge richtet sich nach der Dauer der ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit bei der Zeitarbeitsagentur.

Mindestens vier Wochen Jahresurlaub
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt bei einer Sechs-Tage-Woche 24 Werktage pro Kalenderjahr, das entspricht vier Wochen Urlaub. Aber auch Arbeitnehmer, die an weniger Wochentagen arbeiten, erhalten mindestens vier Wochen Jahresurlaub. Bei einer 5-Tage-Woche erhalten Arbeitnehmer laut ARAG Experten 20 Arbeitstage Urlaub, was ebenfalls vier Wochen Jahresurlaub ergibt.

Wer darf zuerst?
Wann ein Arbeitnehmer die erworbenen Urlaubsansprüche in Anspruch nimmt, bestimmt er in der Regel nach eigenem Gusto. Allerdings muss Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Vorgaben die Belange anderer Arbeitnehmer berücksichtigen, die unter Umständen Vorrang haben. Von Bedeutung sind hierbei das Lebensalter, die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Alter und die Anzahl der Kinder unter besonderer Berücksichtigung der Schulpflicht und der Urlaub anderer Familienangehöriger. Aber auch ein tatsächlich bestehendes Erholungsbedürfnis oder Urlaubsregelungen in den vergangenen Jahren können dazu führen, dass nicht jedem Urlaubswunsch entsprochen werden kann. Stehen dem Urlaubswunsch des Arbeitnehmers allerdings weder dringende betriebliche Belange noch die Urlaubswünsche anderer Betriebsangehöriger entgegen, kann der Arbeitgeber den Urlaub nicht verweigern und die Entscheidung über das Urlaubsgesuch auch nicht auf die lange Bank schieben. Auf vage Zusagen sollte man sich laut ARAG Experten allerdings nicht verlassen. Denn eine Urlaubsgenehmigung unter Vorbehalt gibt es nicht. Da mündliche Zusagen ohnehin immer schwer zu beweisen sind, raten die ARAG Experten zum klassischen Urlaubsschein mit Unterschrift vom Chef.

Kann der Chef den Urlaub verweigern?
Wenn dringende betriebliche Belange dem Urlaubswunsch entgegenstehen, muss der Chef dem Urlaub nicht zustimmen. Doch „dringend“ ist ein dehnbarer Begriff. Im Sinne des Gesetzes sind betriebliche Belange dringend, wenn es durch den Urlaub zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Betriebsablaufes kommen würde. Maßgeblich ist laut ARAG Experten hierfür vor allem die konkrete Situation des Betriebes, aber auch die Bedeutung des Arbeitnehmers und der von ihm ausgeübten Tätigkeiten für den Betrieb. Vor diesem Hintergrund können einer Urlaubsgewährung z. B. personelle Engpässe zu bestimmten Zeiten (Hochsaison, Messezeiten), plötzlich auftretende Produktionsnachfragen oder Jahresabschluss- und Inventurarbeiten entgegenstehen.

Welche Sonderregeln gelten für Resturlaub?
Wenn Arbeitnehmer nicht alle Tage nehmen konnten, weil sie krank waren oder die Arbeitsbelastung zu hoch war, werden die fehlenden Tage zunächst bis zum 31. März des nächsten Jahres übertragen. Doch auch dann verfällt der Urlaubsanspruch nicht, wenn der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter nicht in die Lage versetzt hat, den ausstehenden Urlaub zu nehmen. Und zwar unter Umständen nicht einmal nach Ablauf der dreijährigen Verjährungsfrist, wie der aktuelle Fall zeigt. Denn die Verjährungsfrist beginnt laut den ARAG Experten erst dann , wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer aufgefordert hat, die übrigen Urlaubstage zu nehmen, verbunden mit dem Hinweis, dass der Urlaub sonst verfällt. Ohne diese Hinweise bleibt der Anspruch auch über die drei Jahre hinaus bestehen.

Weitere Informationen zum Thema Urlaub unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/4062/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.600 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,0 Milliarden Euro.

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Von wegen „Altes Eisen“

ARAG Experten über Sport im Alter

Von wegen "Altes Eisen"

Wissenschaftliche Studien belegen: Wer sich regelmäßig bewegt, bleibt nicht nur rank und schlank und altert gesünder, sondern senkt sogar sein Sterberisiko. Vor allem angesichts der steigenden Lebenserwartung sind geistige und körperliche Fitness immens wichtig. Anlässlich des Tags der älteren Generationen am 1. Oktober 2022 erklären die ARAG Experten, warum Sport im Alter so wichtig ist und werfen einmal einen Blick darauf, welche Sportarten für Senioren besonders geeignet sind.

Mit jedem Schritt sinkt das Sterberisiko
Das National Cancer Institute in Rockville, Maryland führte mit über 600.000 Erwachsenen im Alter von 59 bis 82 eine Langzeitstudie (https://www.cancer.gov/news-events/press-releases/2022/physical-activity-older-adults) durch, um herauszufinden, welchen Einfluss sportliche Aktivität auf die Gesundheit hat. Das Ergebnis: Egal, welche Sportart regelmäßig betrieben wurde – das Sterberisiko sinkt um 13 Prozent. Wer regelmäßig joggen geht, senkt der Studie zufolge das Risiko, an Krebs zu sterben, um 19 Prozent. Und betätigt man sich in einer so genannten Rückschlagsportart wie z. B. Tennis oder Badminton, verringert sich das Risiko eines Herzinfarkts sogar um 27 Prozent.

Fit wie ein Turnschuh
Für bewegliche Menschen ist das Risiko, sich bei einem Sturz zu verletzen, deutlich geringer. Darüber hinaus kann Mobilität die Bewältigung des Alltags, wie z. B. Treppensteigen oder Ankleiden, erleichtern. Aber sportliche Betätigung bringt auch ganz konkrete körperliche Vorteile, denn sie unterstützt den Stoffwechsel, stärkt das Herz- und Kreislaufsystem, stärkt die Muskeln und sorgt damit für eine aufrechte Haltung und stimuliert die Durchblutung. Ältere Erwachsene, die sich regelmäßig bewegen, verbessern laut ARAG Experten ihre Aufmerksamkeit und das Gedächtnis und senken das Risiko, an Demenz zu erkranken. Auch der Knochenkrankheit Osteoporose kann mit Bewegung entgegengewirkt werden.

Auf den Körper hören
Dem Sport sind kaum Grenzen gesetzt, nicht einmal im Alter. Auch wenn die Kondition und Kraft nicht mehr die gleichen sind wie früher, sollte der Sport mit seinen enormen Vorteilen für die Gesundheit nicht aufgegeben werden. Oftmals kommen Ängste vor Verletzungen auf. Deshalb raten die ARAG Experten dazu, den Körper auszulasten, aber nicht zu überfordern. Wer Zweifel hat oder unsicher bei der Einschätzung seiner eigenen Fähigkeiten ist, sollte sich von einem Sportmediziner beraten lassen. Hier kann individuell besprochen werden, welche Sportarten passen und ob auf individuelle körperliche Besonderheiten geachtet werden muss. An dieser Stelle erinnern die ARAG Experten zusätzlich daran, dass gesetzlich Versicherte Anspruch auf eine regelmäßige Gesundheitsuntersuchung haben, den Gesundheits-Check-Up (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/checkup.html). Dabei sollen gesundheitliche Risiken und Vorbelastungen abgefragt und Erkrankungen möglichst früh erkannt und bekämpft werden. Zwischen 18 und 34 Jahren zahlt die Kasse einen einmaligen Check-Up, ab 35 Jahren dürfen Versicherte alle drei Jahre zu einer solchen Gesundheitsuntersuchung gehen.

In der Ruhe liegt die Kraft
Intensiv-Training, bei dem die Herzfrequenz hoch ist, könnte insbesondere bei ungeübten Sportlern zu gesundheitlichen Problemen führen. Daher raten die ARAG Experten im Alter zu einem gleichmäßigen Ausdauer-Training mit moderater Herzfrequenz, bei dem der Körper die nötige Energie für die Belastung größtenteils durch den eingeatmeten Sauerstoff bereitstellt. Dieses so genannte aerobe Training sollte 80 Prozent der sportlichen Betätigung ausmachen, um Überlastungen zu vermeiden.

Volle Power?
Wie viel Sport wie oft in der Woche richtet sich nicht nur nach der körperlichen Verfassung, sondern auch danach, ob man gerade Lust auf Sport hat. Denn nur wer sich gerne bewegt, bleibt dran! Also besser in kleinen Schritten anfangen und sich steigern. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzGA) rät älteren Erwachsenen ab 65 Jahren zu mindestens 150 Minuten ausdauerorientierter Bewegung mit mittlerer Intensität, also beispielsweise fünf Mal 30 Minuten pro Woche Radfahren, etwas flotter Spazierengehen oder Schwimmen. Wer es etwas sportlicher mag, sollte mindestens 75 Minuten pro Woche entweder laufen, etwas schneller radeln oder zügig schwimmen – ebenfalls an möglichst fünf Tagen die Woche für 15 Minuten täglich.

Die beste Kombi
Wer einen maximalen Effekt erreicht will, sollte laut ARAG Experten zusätzlich an mindestens zwei Tagen ein kurzes Gymnastikprogramm mit dem Ausdauertraining kombinieren. Für ältere Menschen sind Gleichgewichtsübungen und Krafttraining ein weiterer wichtiger Aspekt, um Stürze zu vermeiden und die Muskulatur zu stärken. Dazu muss man nicht mal in die Muckibude: Gartenarbeit oder Arbeiten im Haushalt, bei denen auch mal etwas mehr Gewicht bewegt werden muss, sind gute Alternativen.

Schonende Sportarten
Das Angebot an Sportprogrammen ist schier unendlich. Die ARAG Experten haben deshalb einige Sportarten ausgesucht, die den Körper zwar ordentlich in Bewegung halten, aber nicht überlasten: Schwimmen ist ideal für Rücken- oder Gelenkprobleme. Dadurch, dass man sein eigenes Körpergewicht nicht tragen muss, besteht eine geringe Überlastungsgefahr und auch die Verletzungsgefahr ist niedrig. Wer sich noch sicher und fit genug fühlt, kann auch aufs Fahrrad steigen. Denn Radeln ist ebenfalls gelenkschonend und beansprucht wichtige Muskelgruppen. Dabei raten die ARAG Experten unbedingt zu einem Helm. Wem Joggen zu anstrengend geworden ist oder wer Probleme mit Gelenken, Bändern oder Sehnen hat, sollte es mit Nordic Walking probieren. Mit dem Einsatz von Stöckern ist das Power-Walken eine echte Alternative, die sogar genügend Puste für eine Unterhaltung mit einem Mitwanderer lässt.

Wo geht man hin?
Für Outdoor-Aktivitäten wie z. B. Nordic Walking oder Radfahren muss man einfach nur einen Schritt vor die Tür setzen. Wer ein spezielles Training am Gerät oder Sportkurse mag, sollte es in einem Fitnessstudio versuchen; dort gibt es zahlreiche Trainings für die ältere Generation. Die ARAG Experten empfehlen hierbei ein Studio mit physiotherapeutischem Ansatz. Wer sich gerne im Wasser bewegt, wird auch in Hallen- oder Freibädern zahlreiche Kurse für Senioren finden. Ein Telefonat mit der Krankenkasse könnte ebenfalls hilfreich sein. Viele Kassen bieten präventive Programme für Senioren an und bezuschussen zertifizierte Maßnahmen oder übernehmen die Kosten ganz.

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Ciao, ciao Finanzamt?

ARAG Experte Tobias Klingelhöfer informiert über die Steuerpflicht von Rentnern

Ciao, ciao Finanzamt?

Rentner, die eine Steuererklärung für das Jahr 2021 abgeben müssen, haben dafür bis Ende Oktober 2022 Zeit. Wer seine Steuererklärung mit Hilfe – z. B. von Steuerberatern – machen lässt, kann sich bis Ende August 2023 Zeit lassen. Künftig könnten trotz Rentenerhöhung weniger Renter steuerpflichtig sein, weil erstmals auch der Grundfreibetrag für 2022 angehoben wurde. Wer wann wie viel zahlen muss, weiß ARAG Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer.

Wann müssen Rentner Steuern zahlen?
Tobias Klingelhöfer: Um eines vorwegzuschicken: Renten sind grundsätzlich einkommenssteuer- bzw. lohnsteuerpflichtig. Ich rate Rentnern dringend, nicht erst auf die Aufforderung des Finanzamtes zu warten, sondern vorher zu prüfen, ob sie steuerpflichtig sind. Steuern sind eine Bringschuld und wenn Fristen versäumt werden, zögert der Fiskus nicht lange und es kann ein monatlicher Verspätungszuschlag von 0,25 Prozent der festgesetzten Steuersumme fällig werden.

Alles, was über dem jährlichen Grundfreibetrag liegt, muss versteuert werden. Und dieser liegt für das Steuerjahr 2021 bei 9.744 Euro für alleinstehende und doppelt so viel für verheiratete Rentner. Dieser Satz gilt für die Steuererklärung 2021, die bis Ende Oktober 2022 bzw. Ende August 2023 abgegeben werden muss. Im Juli dieses Jahres wurde der Freibetrag allerdings erhöht. Für das Steuerjahr 2022 ist ein Betrag von 10.347 Euro bzw. doppelt so viel für verheiratete Rentner steuerfrei.

Und da sich Rentenbezüge und auch steuerpflichtige Einkünfte im Laufe der Jahre ändern können, sollten Rentner regelmäßig prüfen, ob sie Steuern zahlen müssen. Denn während Renten steigen können und damit den Grundfreibetrag evtl. übersteigen, ist der steuerfreie Teil der Rente ein feststehender Betrag, der während der gesamten Rentenzeit nicht mehr geändert wird.

Gibt es weitere Freibeträge und Einsparmöglichkeiten?
Tobias Klingelhöfer: Neben kleineren Pauschalen wie z. B. Werbungskosten von 102 Euro oder Sonderausgaben von 36 Euro können auch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung voll abgesetzt werden. Aber vor allem der Rentenfreibetrag kann abgezogen werden. Er hängt vom Renteneintrittsalter ab. Pauschal kann man sagen: Je später der Renteneintritt, desto geringer der Freibetrag. Wer beispielsweise 2005 in Rente ging, durfte 50 Prozent steuerfrei abziehen. 2022 liegt der Rentenfreibetrag nur noch bei 18 Prozent und wer 2040 in Rente geht, wird 100 Prozent versteuern müssen. Wie hoch der steuerfreie Anteil ist, kann man sogar online (https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/) über eine so genannte Rentenbezugsmitteilung bei der Rentenversicherung anfordern.

Darüber hinaus können Rentner aber auch viele andere Ausgaben steuerlich geltend machen, wie beispielsweise Ausgaben für Medikamente, für Handwerker oder weitere Versicherungsbeiträge. Zwar berechnet das Finanzamt hier je nach Höhe der Einkünfte eine sogenannte „zumutbare Eigenbelastung“, doch diese fällt bei Rentnern mit häufig eher kleinen Einkünften meist nicht allzu hoch aus. Der Restbetrag ist steuersparend in der Steuererklärung abziehbar.

Wie viel dürfen Rentner dazuverdienen, ohne versteuert zu werden?
Tobias Klingelhöfer: Grundsätzlich muss das Einkommen eines Rentners genauso versteuert werden, wie das Einkommen von Angestellten und Freiberuflern beziehungsweise Selbstständigen. Die Einkommenshöhe, die auf der Steuererklärung angegeben werden muss, errechnet sich dabei aus der jeweiligen Rente und dem Hinzuverdienst. Was als Hinzuverdienst zur Rente gilt, wird in Paragraf 34 des Sozialgesetzbuchs (SGB) Teil 6 geregelt. Das sind etwa Einkünfte aus Kapitalvermögen oder aus einer nichtgewerblichen Vermietung oder Verpachtung. Auch Betriebs- oder Witwenrenten gehören zu steuerpflichtigen Einkünften. Wird mit all diesen Einnahmen der Grundfreibetrag überschritten, müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben.

Keine – beziehungsweise sehr geringe – Steuern für die zusätzlichen Einnahmen fallen nur dann an, wenn es sich um einen Hinzuverdienst von bis zu 450 Euro (ab Oktober bis zu 520 Euro) handelt. Einnahmen bis zu dieser Höhe zählen nämlich als Mini-Job und werden pauschal mit nur zwei Prozent besteuert. Eine sozialversicherungs- und weitergehende Steuerpflicht entfällt. Was anderes kann jedoch gelten, wenn Rentner über den Minijob noch weitere Einkünfte haben.

Weitere interessante Informationen zur Rente unter:
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Garantiert auf Cloud-Erfolgskurs – Mit den Hands-On Labs von white duck und ADN

Garantiert auf Cloud-Erfolgskurs - Mit den Hands-On Labs von white duck und ADN

(Bildquelle: @whiteduck)

Im Zeitraum vom 10. Oktober 2022 bis 30. Januar 2023 veranstalten ADN und der IT-Dienstleister white duck gemeinsam mit Microsoft insgesamt vier digitale Microsoft Azure Immersion Workshops. Jeweils zwei Cloud-Native Hands-On Labs und zwei DevOps Hands-On Labs zeigen, wie Partner einen schnellen Einstieg in das Cloud-Native Ecosystem finden und von Cloud-Native-Technologien und DevOps profitieren können. Der Cloud-Engineering-Dienstleister white duck führt als Spezialist an der Seite von ADN-Expertinnen und -Experten durch die Deep Dive Workshops. In den Hands-On Labs mit konkreten Beispielen und praxisnahen Übungen bauen Partner schnell fundiertes Wissen auf. Ab sofort stehen Interessierten die Anmeldungsportale für die Cloud-Native Hands-On Labs (https://whiteduck.de/cloud-native-hands-on-lab-h2-2022/) und die DevOps Hands-On Labs (https://whiteduck.de/devops-hands-on-lab-h2-2022/) bereit.

Mit Cloud-Native-Technologien können skalierbare Anwendungen in einer modernen und dynamischen Infrastruktur betrieben werden – in Public, Private oder Hybrid Cloud-Umgebungen. Technologien wie Container, Microservices, unveränderbare Infrastruktur, „Infrastructure as Code“ und deklarative APIs unterstützen hierbei. In der virtuellen Veranstaltungsreihe „Azure Hands-On Lab: Entwicklung von Cloud-Native Anwendungen“ erläutert der IT-Dienstleister white duck gemeinsam mit den Profis von ADN, wie IT-Partner auf Basis von Cloud-Native-Technologien wie Kubernetes oder Azure-Diensten bestehende Anwendungen modernisieren und neue Anwendungen entwickeln können. „Wichtig ist das, weil Cloud-Native derzeit eine der wichtigsten Herangehensweisen für die Erstellung und den Betrieb von Cloud-Anwendungen ist, die hohe Geschwindigkeit, Flexibilität und Agilität verkörpern. DevOps bietet dafür ein ganzheitliches Toolset aus Lösungen, Prozessen und Methoden“, erklärt Markus Sümmchen, Geschäftsführer und Gründer von white duck.

In den vier virtuellen Sessions erlernen Teilnehmende die Grundlagen zu Cloud-Native und DevOps sowie den dahinterstehenden Technologien und Methodiken wie Microservices, Container und Automatisierung. Die Expertinnen und Experten erläutern, wie Cloud-Native-Anwendungen z. B. mit Containern und dem Azure Kubernetes Service auf Azure betrieben werden können oder wie GitHub Actions und Azure DevOps bei der Automatisierung der CI/CD-Pipelines unterstützen können. Darauf folgen die Hands-On Labs, in denen die Teilnehmenden selbst tätig werden – anhand von Fallbeispielen wie beispielsweise der Containerisierung einer bestehenden Anwendung, der Migration der zugrundliegenden Datenbank oder der automatisierten Bereitstellung mithilfe von GitHub Actions und Azure DevOps auf Azure.

Die ersten beiden Workshops zu „DevOps mit Azure, GitHub und Azure DevOps“ finden am 10. Oktober 2022 und 12. Dezember 2022 statt. Zwischengeschoben und abschließend folgen am 10. November 2022 und 30. Januar 2023 die beiden Workshops „Cloud-Native Entwicklung mit Azure, GitHub und Kubernetes“. Jeweils von 9:00 bis 15:00 Uhr vermitteln Azure-Expertinnen und -Experten in diesen kostenlosen und virtuellen Hands-On–Workshops in der Praxis direkt umsetzbares Fachwissen.

Teilnehmende profitieren von der reichen Praxiserfahrung und Projektexpertise des langjährigen ADN Premium-Partners white duck, der im ISV-Programm der ADN maßgeblich mithilft, ISVs der DACH-Region bei ihrer Cloud Journey zu coachen und zu supporten, sich mit modernen SaaS-Angeboten wettbewerbsfähig aufzustellen und vom Wachstum in diesem Bereich zu profitieren. Während ADN für Themen wie Infrastruktur, Sizing, Aus-, Fortbildung und Zertifizierung im eigenen Schulungszentrum ADN Akademie sowie einen Cloud Enablement Desk, Abrechnung der Azure-Ressourcen über den ADN Cloud Marketplace und Go-To-Market-Maßnahmen sorgt, kommen bei der Neuentwicklung oder Modernisierung von Lösungen auf Azure bewährte Partner wie white duck ins Spiel, die die technische Beratung der ISVs auf ihrer Cloud-Native Journey übernehmen.

Interessierte sind herzlich zur Teilnahme eingeladen! HIER (https://whiteduck.de/cloud-native-hands-on-lab-h2-2022/)geht es zur Anmeldung der beiden Cloud-Native Hands-On Labs und HIER (https://whiteduck.de/devops-hands-on-lab-h2-2022/)zu den zwei DevOps Hands-On Labs – powered by ADN!

Über die ADN Group
ADN – Advanced Digital Network Distribution wurde 1994 gegründet und ist spezialisiert auf die autorisierte Distribution von beratungsintensiven Cloud-Services, -Technologien und -Lösungen. Als führender VAD und Serviceorganisation für Fachhandelspartner bietet die ADN Group ein breit gefächertes Herstellerspektrum: Cloud & Virtualization, Networking & Security, Storage Solutions sowie Unified Communications. Mehr unter www.adn.de.

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Aufgepasst bei Konsumentenkrediten

ARAG Experte Tobias Klingelhöfer über (Kosten)Fallen bei Ratenkrediten

Aufgepasst bei Konsumentenkrediten

Lockt ein neues Gebrauchsschätzchen oder soll ein lang ersehnter Traum ohne vorheriges Sparen angeschafft werden, gibt es die Möglichkeit eines Konsumentenkredits. Schnell und zu Top-Konditionen mit einer Auszahlung direkt am selben Tag: Damit werben mittlerweile Kreditvermittler und auch Online-Händler wie Amazon und Co als Alternativen zu Banken und Sparkassen. Doch wer bei Onlinekäufen einen Ratenkredit wählt, kann an schwarze Schafe geraten oder zahlt möglicherweise mehr als bei einem günstigen Bankkredit. ARAG Experte Tobias Klingelhöfer erklärt, was Kosumenten für Möglichkeiten haben und welche Fallen lauern.

Was ist ein Ratenkredit?
Tobias Klingelhöfer: Ein Ratenkredit oder auch Konsumentenkredit ist die häufigste und verbreitetste Variante des Kredits. Im Gegensatz zu einem zweckgebundenen Kredit, wie z. B. bei Bau- oder Autokrediten kann der Verwendungszweck bei Ratenkrediten frei gewählt werden. In der Regel steht Verbrauchern das Geld in ein bis zwei Tagen zur Verfügung und die geliehene Summe wird in Monatsraten über eine bestimmte Laufzeit zu festgelegten Ratenkreditzinsen zurückgezahlt.

Was sind die Nachteile bei Ratenkrediten von Online-Händlern?
Tobias Klingelhöfer: Dazu ist eine aktuelle Erhebung (https://www.verivox.de/kredit/nachrichten/teure-ratenfinanzierung-fast-1600-euro-zinsen-fuer-einen-5000-euro-einkauf-1119388/) des Vergleichsportals Verivox interessant, bei der Musterfinanzierungen bei drei umsatzstarken Onlinehändlern berechnet wurden. Sie zeigt, dass sich der Einkauf durch eine Ratenzahlung erheblich verteuern kann. Für einen Ratenkauf zu Standardkonditionen zahlen Verbraucher bei den drei untersuchten Händlern zwischen 7,69 Prozent und 15,31 Prozent Zinsen. Daher sollte man sich die Konditionen genau ansehen. Eine Finanzierung über Onlinehändler zu Ratenkonditionen ist zwar einfach und direkt mit dem Einkauf zu erledigen, aber sie ist oft teuer und unflexibel, falls z. B. mal eine Sondertilgung oder eine Erhöhung der Raten getätigt werden soll.

Kann sich ein Ratenkredit über Händler auch lohnen?
Tobias Klingelhöfer: Ja. Denn die meisten Banken vergeben in der Regel keinen Kredit für geringere Beträge, zum Beispiel unter 1.000 Euro. Möchten Verbraucher etwas erwerben und sind in der Höhe nicht liquide, ist ein Ratenkauf über einen Händler eine Option. So kann der Käufer das Gut direkt nutzen und den Einkauf in Teilbeträgen abbezahlen. Nutzt man diese Möglichkeit jedoch mehrfach, häufen sich die Ratenfinanzierungen und man verliert schnell den Überblick über die monatlichen Belastungen.
Kommt ein Ratenkredit gar nicht in Frage, besteht auch die Möglichkeit, sich Geld bei Freunden zu leihen. Worauf dabei zu achten ist, haben die ARAG Experten hier (https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/3983/) zusammengetragen.

Welche Gefahren lauern bei unseriösen Angeboten und wie kann man sich schützen?
Tobias Klingelhöfer: Wirbt ein Anbieter für einen Kredit ohne Schufa-Auskunft, heißt es „Finger weg!“. Hier handelt es sich in aller Regel um Kreditvermittler und die vergeben selbst keine Darlehen, sondern reichen nur Anfragen an Banken weiter. Zu den Angeboten gehört auch meist, dass man gegen hohe Gebühren Antragsformulare anfordern muss. Den ersehnten Kredit hat man damit noch lange nicht. Außerdem: Selbst wenn man über den Kreditvermittler Geld erhalten sollte, wird das Darlehen zumeist bei einer Teilzahlungsbank vermittelt, deren Zinssätze wesentlich höher sind als bei Geschäftsbanken oder Sparkassen.

Was sollte ich also tun, wenn ich Geld für den Kauf benötige?
Tobias Klingelhöfer: Auch wenn die finanzielle Situation brenzlig ist, rate ich unbedingt zu einem Vergleich diverser Kreditangebote, damit die weitere finanzielle Belastung durch den Kredit nicht in die Schuldenfalle oder in die Privatinsolvenz (https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/4158/) führt. Über gängige Portale im Internet bekommt man einen guten Eindruck, was zu welchen Konditionen möglich ist, bevor man gegebenenfalls auch seine Hausbank um ein Angebot bittet. Folgende Punkte sollten z.B. verglichen werden: Wie hoch ist der effektive Jahreszins, zu dessen Angabe die Kreditinstitute gesetzlich verpflichtet sind? Wie hoch ist der Sollzins, den die Bank für den Kredit berechnet? Wie lang ist die Laufzeit, bis der gesamte Kreditbetrag inklusive aller Zinsen zurückgezahlt ist? Wie hoch sind die Gesamtkosten – also die Kosten für Nettokreditbetrag und sämtliche Zinsen? Besteht die Möglichkeit für Sondertilgungen und vorzeitige Kreditablösungen? Wenn ja, zu welchen Konditionen? Wichtig auch: Eine realistische Einschätzung des eigenen Einkommens. Nach Abzug aller laufenden Kosten sollten maximal zwischen 30 und 40 Prozent des restlichen Geldes für die Kreditrückzahlung genutzt werden.

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