Nie mehr Ärger mit Cookies dank DM Solutions und ConsentManager

Hanauer Webhoster bietet 10 Prozent Rabatt auf Cookie-Consent-Lösung für Onlineshops, Blogs und Co.

Nie mehr Ärger mit Cookies dank DM Solutions und ConsentManager

DSGVO-konforme Cookie-Consent-Lösungen

Cookies sind bei Webseiten-Betreiben schon seit einiger Zeit ein heiß diskutiertes Thema. Gemeint ist damit nicht etwa das leckere Süßgebäck aus Amerika, sondern eine Tracking-Technik, die auf Webseiten implementiert und zur Speicherung von Nutzerdaten genutzt wird. Laut der DSGVO dürfen Cookies seit 2018 nur noch dann zur Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten genutzt werden, wenn der Nutzer vorher explizit seine Einwilligung dazu gegeben hat. Werden diese Vorschriften ignoriert und Daten ohne die vorherige Einwilligung erfasst und verarbeitet, so drohen rechtliche Konsequenzen wie Abmahnungen oder Bußgelder.

Betreiber von Webseiten müssen Ihre Besucher deshalb unbedingt über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten informieren und zudem die Möglichkeit bieten, diese zu deaktivieren. Um Webseiten-Betreiber vor rechtlichen Stolperfallen zu schützen, arbeitet der in Hanau ansässige Webhoster DM Solutions https://www.dmsolutions.de/ ab sofort mit ConsentManager, einem Anbieter für Cookie-Consent-Lösungen, zusammen. Die Consent Management Plattform von ConsentManager bietet dabei nicht nur ein rechtskonformes Cookie Banner in mehr als 30 Sprachen, sondern auch zahlreiche weitere Features wie etwa Analyse-Tools oder die Möglichkeit zur Durchführung von A/B-Tests. All diejenigen, die den ConsentManager CMP über DM Solutions https://www.dmsolutions.de/consentmanager.html bestellen, erhalten ab sofort 10% Rabatt auf das Paket ihrer Wahl. Der Rabatt gilt dabei nicht nur für Kunden des Webhosters, sondern für alle, die eines der Pakete über die Seite von DM Solutions buchen.

„Mit dem ConsentManager CMP erhalten Webseiten-Betreiber eine starke und vor allem auch rechtskonforme Cookie-Consent-Lösung. Die Consent Management Plattform ist dabei mit einer Vielzahl an Shopsystemen und CMS kompatibel und ist nicht nur für Deutschland gültig, sondern lässt sich auch an internationale Standards anpassen. Ein weiterer Vorteil ist, dass Sie sich niemals Sorgen machen müssen, dass Ihr Cookie-Consent-Banner plötzlich veraltet oder ungültig ist. Ein Consent-Management-System sorgt dafür, dass die Banner auch bei Gesetzesänderungen immer tagesaktuell gehalten werden. Auf diese Weise sind Sie bestens vor Abmahnungen und sonstigen unschönen Überraschungen geschützt. Ein großer Pluspunkt des ConsentManager CMP ist zudem die einfache Integration in die Webseite. Hierfür wird nur ein Codeschnipsel benötigt, der dann in den Code der Webseite eingefügt wird. Die Cookie-Consent-Lösung ist also innerhalb weniger Minuten einsatzbereit. Wer Hilfe bei der Integration benötigt, der kann sich in diesem Fall natürlich an uns wenden. Wir helfen hier sehr gerne weiter.“, so Danijel Mlinarevic, Geschäftsführer von DM Solutions.

Mit Webhosting von DM Solutions in allen Belangen auf der sicheren Seite

Wer den Webhoster DM Solutions wählt, der ist nicht nur bei Cookie-Consent-Lösungen auf der sicheren Seite. Sämtliche Server des Webhosters befinden sich ausschließlich in Deutschland und auch die Mitarbeiter von DM Solutions sitzen allesamt an deutschen Standorten. Kunden erhalten also Support in deutscher Sprache, der zudem ausschließlich von firmeneigenen Technikern durchgeführt wird.

Zudem macht sich der Webhoster für Nachhaltigkeit und Umweltschutz stark. Denn sowohl Bürogebäude als auch Rechenzentrum werden komplett mit Ökostrom betrieben. DM Solutions ist außerdem Kooperationspartner von Eden Reforestation Projects und pflanzt für jeden verkauften Webhosting Account und jede verkaufte Domain einen Baum.

DM Solutions ist IT-Dienstleister für Webhosting, SEO und Webdesign mit Sitz in Hanau. DM Solutions deckt die gesamte Palette des Webseitenmanagements ab und bietet Ihnen professionelle Beratung, Homepagegestaltung und deren Betrieb. Mit dem Fokus auf Open-Source Software (wie z.B. Joomla, WordPress, uvw.) ist DM Solutions einer der führenden, aufstrebenden IT-Dienstleister in Deutschland. Als ausgewiesener und mehrfach zertifizierter Spezialist für Webhosting betreut DM Solutions gegenwärtig weit über 3000 Kunden aus 14 Ländern der EU. Am schnelllebigen IT-Markt ist DM Solutions aufgrund seiner Erfahrung, der Fachkompetenz und seines ausgewogenen Preis-/Leistungsverhältnisses eine unverzichtbare Größe am Markt.

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Digitale Sicherheit in KRITIS-Betrieben mit Qiata gewährleisten

Sicherer Dateiaustausch in Stadtwerken

Kamen, 30. März 2022 – Immer mehr Unternehmen sind in der heutigen Situation darauf bedacht, ihre digitale Sicherheit zu verbessern. KRITIS-Betriebe sind sogar zu besonderen Sicherheitsmaßnahmen verpflichtet, da sie Grundlage für das Funktionieren unserer Gesellschaft sind und ein Ausfall ihrer Service-Leistungen daher gravierende Folgen hätte. Aus diesem Grund suchen öffentliche Verwaltungen und Behörden zunehmend eine Lösung, die ihre interne digitale Souveränität erhöht und einen Dateiaustausch so sicher wie möglich gestaltet. Einen Lösungsansatz bietet Qiata von SECUDOS.

Viele öffentliche Einrichtungen setzen beim Austausch von persönlichen oder geschäftlichen Informationen weiterhin auf Papier, also den Versand per Post oder Fax. Nicht nur aufgrund des ökologischen Fußabdrucks ist diese Vorgehensweise nicht mehr zeitgemäß. Die Versandmethoden gelten darüber hinaus nicht mehr als sicher und DSGVO-konform. Dabei müssen Unternehmen kritischer Infrastrukturen (KRITIS) beim Umgang mit Daten hohe Sicherheitsanforderungen erfüllen. So gibt das IT-Sicherheitsgesetz unter anderem vor, dass eine sichere Datenverarbeitung gewährleistet werden muss. Die branchenspezifischen Vorgaben des BDEW (Bundesverband der Energie und Wasserwirtschaft) gemäß ISO/IEC 27002:2013/27019:2017 lauten im Einzelnen, dass vertrauliche Daten verschlüsselt übertragen und sicher aufbewahrt werden müssen.

Doch nicht nur die Sicherheit spielt eine große Rolle bei der Digitalisierung, so wie z.B. in Stadtwerken. Die digitale Souveränität sorgt auch für ein größeres Vertrauen bei den Bürgern.

Persönliche Daten in öffentlichen Einrichtungen schützen

Qiata ist eine Digital Workplace-Lösung, die jeden Dateitransfer genau dokumentiert, sodass er sich von jedem Zugriffsberechtigten nachverfolgen lässt. Dateien werden verschlüsselt übertragen, und befugte Personen sind nur durch die Eingabe eines Passworts in der Lage, die Dokumente zu öffnen.
In dem integrierten PersonalSpace können persönliche Daten abgespeichert und immer wieder aufgerufen oder bearbeitet werden. Auf diese Weise ist auch sichergestellt, dass Personen von überall auf die Informationen zugreifen können, beispielsweise auch aus dem Homeoffice.
Zugleich ermöglicht der Teamtransfer-Bereich ein gemeinsames Bearbeiten von Daten im Team – gerade in öffentlichen Einrichtungen sinnvoll, da Mitarbeiter abteilungsübergreifend an Projekten arbeiten.

Aufgrund dieser Vorteile haben sich auch die Stadtwerke Elmshorn dazu entschieden, Qiata zu implementieren. „Mit Qiata haben wir eine Lösung gefunden, mit der wir sensible Dokumente einfach, sicher und nachvollziehbar versenden und empfangen können. Für uns stehen die Sicherheit und der Datenschutz von Bürgern und Mitarbeitern an oberster Stelle. Ein weiterer Mehrwert der Plattform ist, dass wir keine Daten mehr auf dem Mailserver haben. Alle Daten werden zentral in Qiata gesammelt. So ist es uns gelungen, interne Prozesse deutlich zu optimieren und die digitale Sicherheit maßgeblich zu erhöhen“, sagt Kai Burzlaff, IT-Sachgebietsleiter der Stadtwerke Elmshorn.

SECUDOS ist ein innovativer und schnell expandierender Anbieter für Appliance-Technologien und -Dienstleistungen mit Schwerpunkt auf IT-Sicherheit und Compliance. Als Spezialist mit langjähriger Markterfahrung stellt er seinen Kunden zuverlässige und leicht zu bedienende Hard- und Softwarelösungen bereit. SECUDOS unterstützt Unternehmen auf dem Weg zu ihrer digitalen Souveränität, um eine beherrschbare und effiziente IT-Infrastruktur aufzubauen – einfach, sicher und nachvollziehbar.
Das Produktportfolio steht für IT-Security „Made in Germany“ und umfasst neben dem hauseigenen Betriebssystem DOMOS die multifunktionale Edge-Applikation Qiata. Mit dieser erhalten Unternehmen ein Tool für die sichere und geregelte Zusammenarbeit von internen und externen Teilnehmern in Projekten. Darüber hinaus lässt sich mit dem MultiAppliance-Center mit einfachen Mitteln virtuell ein eigenes Netzwerk aufbauen. Abgerundet wird das Spektrum durch umfangreiche Services wie weltweit verfügbare Logistikdienstleistungen und einen professionellen Support.

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Der Zensus 2022 kommt – Haufe unterstützt Wohnungsunternehmen und Immobilienverwaltungen mit Beratung und Software

Der Zensus 2022 kommt - Haufe unterstützt Wohnungsunternehmen und Immobilienverwaltungen mit Beratung und Software

Intuitive Benutzeroberfläche des Zensus-Moduls der ERP-Software Haufe PowerHaus (Screenshot: Haufe)

Freiburg, 10.03.2022 – Der Zensus 2022 rückt näher. Bis zum Stichtag am 15. Mai 2022 haben Wohnungsunternehmen und Immobilienverwalter nur noch wenige Wochen Zeit, um alle Fragen zu beantworten und ihre Daten digital zu übermitteln.

Anders als bei der Volkszählung, bei der lediglich ein Teil der Bevölkerung befragt wird, sind bei der Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) alle Eigentümer und Verwalter von Wohngebäuden und Wohnungen verpflichtet, Angaben zu machen. Dafür müssen sie Daten zu ihren Objekten sowie Informationen der Behörden zusammenstellen.

Weitreichende Änderungen gegenüber dem Zensus 2011

Erstmals sind alle Befragten verpflichtet, ihre Daten elektronisch zu übermitteln. Dabei ist auch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu berücksichtigen, die seit 2018 gilt. Neu in den Erhebungsbogen aufgenommen wurden Fragen nach Energieträgern (z.B. Öl oder Gas), Nettokaltmieten sowie Dauer und Gründe für Wohnraumleerstand. Damit kommen auf viele Wohnungsunternehmen und Immobilienverwaltungen zusätzliche Aufgaben bei der Ermittlung dieser Daten zu. Susanne Vieker, Geschäftsleiterin und Prokuristin der Haufe-Lexware Real Estate AG (https://realestate.haufe.de/), betont „Je nachdem, wo und in welcher Form die Daten vorliegen, kann der Aufwand für das Zusammenstellen der Informationen beträchtlich ausfallen.“

Zensus-Tools für automatische Daten aus der ERP-Software

Für die Gebäude- und Wohnungszählung bietet Haufe verschiedene Lösungen an, beispielsweise ein spezialisiertes Zusatzmodul, passgenau zu den ERP-Lösungen Haufe PowerHaus und Haufe wowinex. Es unterstützt sowohl Immobilienverwaltungen als auch Wohnungsunternehmen, die bereits mit einem Haufe ERP-System arbeiten, bei allen anstehenden Aufgaben. Die geforderten Daten werden in automatisierter Form aus dem ERP-System gezogen und verlässlich sowie fehlerfrei zusammengestellt. Anwender:innen des Cloud-ERP´s Haufe axera können eine integrierte Software-Funktion nutzen.

„Das spart Zeit und stellt sicher, dass alle Daten für die Übermittlung auf dem aktuellen Stand sowie DSGVO-konform übertragen sind“, hebt Susanne Vieker hervor. Auf Knopfdruck wird eine Liste mit allen Daten exportiert, die genau den Anforderungen des Gesetzgebers entspricht. Ein kurzer prüfender Blick vor dem Versand genügt.

Unterstützung bei allen Zensus-Mitwirkungspflichten

Haufe steht Wohnungsunternehmen und Immobilienverwaltungen beim Zusammentragen der umfangreichen Informationen zum Gebäude- und Wohnungsbestand bis hin zur anschließenden Meldung und dem Hochladen der Daten unterstützend zur Seite. Für die zu erstellende Gebäude- und Wohnungszählungs-Liste ist es möglich, dass Berater:innen des Unternehmens die aktualisierten Bestandsdaten aufbereiten. Sie achten auf alle Pflichtfelder und die Korrektheit der Einträge, wie in der offiziellen Datensatzbeschreibung gefordert.

Beratungspersonal erheblich ausgebaut

Der Bedarf und die Nachfrage nach umfassenden Beratungs- und Dienstleistungen sind bei Haufe in der Coronapandemie deutlich gestiegen. Als Antwort auf das große Interesse wurde das Personal im immobilienwirtschaftlichen Consulting seit Juli 2021 um über 35 Prozent aufgestockt.

Über Haufe

Haufe ist einer der führenden Anbieter für digitale Arbeitsplatzlösungen und Weiterbildung in Deutschland. Haufe ist neben Lexware eine Marke der Haufe Group. Die Haufe Group mit Hauptsitz in Freiburg beschäftigt rund 2.100 Mitarbeiter im In- und Ausland. Die Unternehmensgruppe erzielte im Geschäftsjahr 2020/2021 (Juli 2020 bis Juni 2021) einen Umsatz von 377 Mio. Euro (Vorjahr: 393 Mio. Euro). Das Wachstum bei digitalen Lösungen im vergangenen Geschäftsjahr konnte Corona-bedingte Umsatzeinbußen gegenüber dem Vorjahr weitgehend ausgleichen.

In der Branche der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft fokussiert sich Haufe auf die Entwicklung zukunftsfähiger Technologien und Services für Wohnungsunternehmen, Genossenschaften sowie Haus- und Immobilienverwaltungen, um deren Arbeitsprozesse erfolgreich zu gestalten. Zusatzmodule für die etablierte Branchensoftware und Partnerlösungen sind ebenso Bestandteile des digitalen Ökosystems wie Services, Weiterbildung und Beratungsleistungen. Als einziger Anbieter stellt Haufe den Software-Anwendern rechtssicheres Fachwissen direkt in der Software bereit. Weitere Informationen finden Sie unter www.realestate.haufe.de/zensus-gebaeude-und-wohnungszaehlung

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SEPPmail.cloud: Neues Produkt verspricht mehr Komfort bei der E-Mail-Sicherheit

Professionelle Cloud-Lösung mit Filterfunktionen gegen Spam, Phishing und Malware

München, 22. Februar 2022 – Seit über 20 Jahren engagiert sich SEPPmail im Bereich der E-Mail-Security. So hat sich vor allem das Secure E-Mail Gateway mitsamt seiner Verschlüsselungsfunktionen und digitalen Signaturen bewährt. Damit gewährleistet der Security-Hersteller jederzeit einen sicheren, DSGVO-konformen E-Mail-Versand – ohne Aufwand für Absender und Empfänger. Ab sofort ist der gesamte Service auch als Cloud-Lösung erhältlich, die darüber hinaus Filterfunktionen gegen Spam, Phishing und Malware enthält.

Mit dem neuen Produkt SEPPmail.cloud reagiert das Unternehmen auf den ansteigenden Trend zur Cloud-Nutzung. Cloud-Lösungen zeichnen sich durch eine einfache Inbetriebnahme und eine einfache Anwendung aus, weshalb sich immer mehr Unternehmen dazu entscheiden, ihre Office- und E-Mail-Services in eine Cloud-Umgebung zu verlagern. Zudem gelten diese Lösungen als besonders kosteneffizient, womit sie nicht nur für größere Unternehmen, sondern auch für KMU geeignet sind.

SEPPmail.cloud erweitert das Produkt-Portfolio

Mit SEPPmail.cloud steht der gesamte Funktionsumfang des Secure E-Mail Gateway von SEPPmail als unmittelbar nutzbare Cloud-Lösung bereit – ohne Installation vor Ort, mit der gleichen Sicherheit und Einfachheit wie die bestehende On-Premises-Lösung und immer auf dem neuesten technischen Stand. SEPPmail.cloud wird von SEPPmail in Rechenzentren in der Schweiz und in Deutschland hochverfügbar betrieben und ist konform mit allen aktuellen Datenschutz- sowie Sicherheitsstandards, so auch mit der DSGVO. Zudem profitieren Sicherheitsverantwortliche von einem umfassenden Audit- und Compliance-Reporting.

Optimierte Sicherheit durch Filterfunktionen gegen Schadsoftware

Zusätzlich bietet das neue Produkt führende Filterfunktionen gegen Spam, Phishing sowie Malware aller Art und überzeugt dabei mit einer maximalen Erkennungsrate. Dazu kommen kundenspezifisch einstellbare Filterregeln zur zielgenauen Abwehr fortgeschrittener Angriffe wie Spear-Phishing oder CEO-Fraud.

Des Weiteren unterstützt SEPPmail.cloud die Funktion Large File Transfer zum sicheren Austausch großer Dateien. Sämtliche Services – von der Verschlüsselung bis hin zur Filterung – lassen sich über ein einheitliches Management-Dashboard verwalten.

SEPPmail.cloud bietet die komplette E-Mail-Security unter einem Dach – ohne komplizierte Integrationsschritte und ohne problematische Schnittstellen.

„Durch das neue Angebot SEPPmail.cloud können unsere Kunden jetzt auch die bewährten Funktionalitäten EU-DSGVO-konform in der Cloud nutzen. Ergänzt wird das Ganze um wesentlich erweiterte, professionelle Filterfunktionalitäten; ein Meilenstein in der über 20-jährigen SEPPmail-Geschichte“, sagt Stephan Heimel, Sales Director der SEPPmail – Deutschland GmbH.

Das in der Schweiz und Deutschland ansässige, international tätige und inhabergeführte Unternehmen SEPPmail ist Hersteller im Bereich „Secure Messaging“. Seine patentierte, mehrfach prämierte Technologie für den spontanen sicheren E-Mail-Verkehr verschlüsselt elektronische Nachrichten und versieht diese auf Wunsch mit einer digitalen Signatur. Die Secure E-Mail-Lösungen sind weltweit erhältlich und leisten einen nachhaltigen Beitrag zur sicheren Kommunikation mittels elektronischer Post. Dadurch maximiert SEPPmail die Kommunikationssicherheit von hunderttausenden von Benutzern. Das Unternehmen verfügt über eine mehr als zehnjährige Erfahrung im sicheren Austausch digitaler Nachrichten. Bei der Entwicklung seiner E-Mail-Security-Technologie achtet SEPPmail besonders auf die Benutzerfreundlichkeit und reduziert Komplexität auf ein absolutes Minimum. Kleine, mittlere und große Firmen können die Lösungen schnell, unkompliziert und ohne zusätzliche Schulungen anwenden. Weitere Informationen unter www.seppmail.de.

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Partnerschaft zwischen Bechtle und SECUDOS: Qiata-Webinar zur Sicherheit und digitalen Souveränität in öffentlichen Verwaltungen

DSGVO-konformer Umgang mit Daten in Behörden

Partnerschaft zwischen Bechtle und SECUDOS: Qiata-Webinar zur Sicherheit und digitalen Souveränität in öffentlichen Verwaltungen

Markus Gringel, Mitglied der Geschäftsführung
von SECUDOS

Kamen, 15. Februar 2022 – Die digitale Sicherheit in Unternehmen gewinnt zunehmend an Bedeutung. Nachdem seit Beginn des Jahres Krankenhäuser zu stärkeren Sicherheitsmaßnahmen verpflichtet sind, liegt es nun an öffentlichen Verwaltungen, ihre Prozesse zu digitalisieren und ebenfalls auf diesem Wege stärker abzusichern. SECUDOS hat sich als IT-Security-Experte vor allem auf den sicheren Dateiaustausch in Organisationen spezialisiert. Durch die neue Vertriebspartnerschaft mit Bechtle möchte das Unternehmen seine Digital-Workplace-Lösung Qiata weiter vorantreiben. Im gemeinsamen Webinar am 24. Februar von 14 bis 15 Uhr erklärt SECUDOS den Mehrwert von Qiata für Behörden.

Bechtle verfügt über 80 IT-Systemhäuser in Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie IT-Handelsgesellschaften in 14 Ländern Europas. Das Unternehmen vertreibt IT-Produkte und ergänzt diese durch ein umfassendes Service-Angebot. Die Partnerschaft mit SECUDOS soll die Bereiche Digitalisierung, IT-Infrastruktur und Security sowie Modern Workplace weiter vorantreiben. Handlungsbedarf sehen beide Unternehmen besonders in öffentlichen Einrichtungen.

Digitale Sicherheit in öffentlichen Einrichtungen umsetzen

Bis heute versenden viele Behörden wie Bau- oder Einwohnermeldeämter wichtige Unterlagen per Post oder Fax. Während dies zunächst aufgrund des ökologischen Fußabdrucks als negativ zu bewerten ist, sind diese Versandmethoden längst nicht mehr sicher und verstoßen vor allem gegen die gültige Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Im Gegensatz dazu werden bei Qiata die gesetzlichen Anforderungen bezüglich Sicherheit und Datenschutz jederzeit erfüllt. Die Lösung gewährleistet einen einfachen, sicheren und nachvollziehbaren Dateiaustausch. So genießen sensible Informationen wie zum Beispiel amtliche Beglaubigungen, Passangelegenheiten oder An-, Ab- sowie Ummeldungen maximalen Schutz und können zudem durch die genaue Dokumentation jedes Dateitransfers nicht verloren gehen. Darüber hinaus reduziert Qiata den Arbeitsaufwand für das Personal, da der gesamte Umgang mit Daten über eine zentrale Plattform abgewickelt wird. Mitarbeiter können persönliche Daten entweder im dafür vorgesehenen PersonalSpace abspeichern und dort jederzeit wieder aufrufen, oder sie können Projekte im Teamtransfer-Bereich mit Kollegen oder externen Partnern gemeinsam bearbeiten.

Neue Version mit Zwei-Faktor-Authentifizierung

Beim Webinar mit Bechtle wird auch die neue Qiata-Version 3.11.0 vorgestellt. Für einen optimierten Schutz aller Daten enthält sie eine Zwei-Faktor-Authentifizierung. Das heißt, um auf einzelne Dateien zugreifen zu können, ist zusätzlich zur Eingabe eines Passworts noch ein weiteres Authentifizierungsmerkmal erforderlich. Damit lässt sich sicherstellen, dass der Login-Versuch wirklich nur von einem befugten Nutzer durchgeführt werden kann. Bei dem aktuellen Qiata-Release erfolgt die Zwei-Faktor-Authentifizierung durch ein zeitlich limitiertes Einmalpasswort.

„Passwörter gewinnen in der heutigen Zeit zunehmend an Bedeutung. Für nahezu jede Plattform werden Passwörter benötigt. Dies ist enorm wichtig, damit persönliche Daten nicht in falsche Hände geraten können“, sagt Markus Gringel, Mitglied der Geschäftsführung bei SECUDOS. „Daher war es für uns das Naheliegendste, Qiata durch sogenannte Time-based One-Time-Passwords zusätzlich abzusichern. Diese Passwörter sind nur für einen gewissen Zeitraum und nur für die einmalige Verwendung gültig. Dadurch, dass bei jeder Authentifizierung somit ein neues Einmalpasswort benötigt wird, werden Daten optimal geschützt.“

Interessenten für das Webinar können sich hier (https://www.secudos.de/webinare/bechtle-qiata-webinar-sicherheit-schaffen-und-digitale-souveraenitaet-gewinnen) anmelden!

SECUDOS ist ein innovativer und schnell expandierender Anbieter für Appliance-Technologien und -Dienstleistungen mit Schwerpunkt auf IT-Sicherheit und Compliance. Als Spezialist mit langjähriger Markterfahrung stellt er seinen Kunden zuverlässige und leicht zu bedienende Hard- und Softwarelösungen bereit. SECUDOS unterstützt Unternehmen auf dem Weg zu ihrer digitalen Souveränität, um eine beherrschbare und effiziente IT-Infrastruktur aufzubauen – einfach, sicher und nachvollziehbar.
Das Produktportfolio steht für IT-Security „Made in Germany“ und umfasst neben dem hauseigenen Betriebssystem DOMOS die multifunktionale Edge-Applikation Qiata. Mit dieser erhalten Unternehmen ein Tool für die sichere und geregelte Zusammenarbeit von internen und externen Teilnehmern in Projekten. Darüber hinaus lässt sich mit dem MultiAppliance-Center mit einfachen Mitteln virtuell ein eigenes Netzwerk aufbauen. Abgerundet wird das Spektrum durch umfangreiche Services wie weltweit verfügbare Logistikdienstleistungen und einen professionellen Support.

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DSGVO-konforme Videokommunikation schützt Daten

Von Constanze Fuchs

Bereits Mitte 2021 hatte Ulrich Kühn, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit die Senatskanzlei der Hansestadt Hamburg vor dem geplanten Einsatz unsicherer Videokonferenzlösungen. Denn bei der Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer bestehe dann kein ausreichender Schutz. Dies aber würde gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen.

Ulrich verweist auf das sogenannte Schrems-II-Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) vom 16. Juli 2020, demzufolge „das US-Recht kein Schutzniveau bietet, das dem in der EU im Wesentlichen gleichwertig ist“. Die Begründung des EuGH: Die nachrichtendienstlichen Erhebungsbefugnisse, die in den USA gelten, stehen den Anforderungen an den Schutz personenbezogener Daten, die sich in Europa aus der (DSGVO) ergeben, entgegen. „Die Daten von Behördenbeschäftigten und externen Gesprächsbeteiligten werden auf diese Weise der Gefahr einer anlasslosen staatlichen Massenüberwachung in den USA ausgesetzt“, so der Hamburgische Datenschutzbeauftragte.

Das Schrems-II-Urteil des EuGH ist seit Juli 2020 rechtskräftig und hat weitreichende Folgen für viele Unternehmen. Denn personenbezogene Daten sind oft ungewollt in ein Drittland übermittelt. Beispielsweise wenn bestimmte Programme, Cloud-Dienste oder natürlich auch Systeme für die Videokommunikation genutzt werden, die der geltenden Rechtsgrundlage des EuGH nicht entsprechen.

Videolösungen wie zum Beispiel „Vidyo“ (https://enghouseinteractive.de/vidyo-die-sichere-videokommunikations-loesung/) von Enghouse gehen komplett konform mit den Vorgaben der DSGVO.
Daher empfehlen Experten, um empfindliche Geldbußen zu vermeiden:

1. Sind Softwareprodukte lokal installiert (On-premise) oder aber auf Cloud-Servern innerhalb der EU gespeichert, greift das Schrems-II-Urteil des EuGH erst gar nicht. Nur derartige Umgebungen bieten hundertprozentige Sicherheit. Denn ohne Übermittlung von Daten an Drittländer erübrigen sich auch Zusatzbestimmungen.
2. Aktualisierung der sogenannten Standardvertragsklauseln (SCCs) der EU-Kommission für die Übermittlung personenbezogener Daten. Diese SCCs sind zwar nach dem Schrems-II-Urteil weiterhin gültig, allerdings nur, wenn der Empfängerstaat ein der EU gleichwertiges Schutzniveau bieten kann. Ist dies nicht der Fall, wie im Beispiel USA, müssen die SSCs durch wirksame Maßnahmen entsprechend der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ergänzt werden. Welche Anforderungen diese Maßnahmen erfüllen müssen, hat die EU-Kommission im Juni 2021 definiert.

Autor: Constanze Fuchs ist Mitgesellschafter und Geschäftsführerin der Fuchs Pressedienst und Partner PartG, Königsbrunn, cf@fuchs-pressedienst.de

Fuchs Pressedienst und Partner ist spezialisiert auf die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für Unternehmen und Organisationen aus Wirtschaft, Kultur und Sport. Schwerpunkte sind u.a. internationales Content Marketing und Social Media Promotion.

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Qiata ermöglicht sicheren Dateiaustausch bei der Polizei

DSGVO-konforme Übertragung von Fahndungsfotos und Personalien

Qiata ermöglicht sicheren Dateiaustausch bei der Polizei

Markus Gringel, Mitglied der Geschäftsführung von SECUDOS

Kamen, 16. November 2021 – Auch wenn die Anzahl der registrierten Straftaten in Deutschland in den letzten Jahren insgesamt zurückgegangen ist, ist die Kriminalität heutzutage deutschlandweit immer noch hoch. Bei den zahlreichen Delikten, wie Verkehrsunfällen, Raubüberfällen oder Körperverletzungen, spielt das Thema Sicherheit nach wie vor eine große Rolle – nicht nur für die Gesellschaft, sondern auch beim Umgang mit Daten durch die Polizei. Für die Beamten gilt es, Täterbeschreibungen, Fahndungsfotos und weitere personenbezogene Daten intern sowie extern sicher und datenschutzkonform auszutauschen. Dabei kann Qiata, eine Filetransfer-Lösung des Unternehmens SECUDOS, unterstützen.

Seit 2018 gilt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Damit müssen private Unternehmen und öffentliche Stellen in Europa bei der Verarbeitung personenbezogener Daten bestimmte gesetzliche Vorgaben einhalten. Das betrifft unter anderem Melde- und Rechenschaftspflichten, die Umsetzung von Betroffenenrechten und auch die Garantie der Datensicherheit. Letzteres gewinnt gerade bei der Polizei zunehmend an Bedeutung.

Tagtäglich verarbeiten Polizeibeamte zahlreiche sensible Daten. So werden bei jeder Art von Strafdelikten zunächst die Personalien aller Beteiligten festgestellt, woraufhin dann der eigentliche Tathergang untersucht wird. Haben die Beamten die Daten dokumentiert, übertragen sie diese an die Einsatzleitstelle. Dort werden die Informationen weiter aufbereitet – sowohl für interne Zwecke zur Strafverfolgung als auch für externe Zwecke, wenn beispielsweise ein Zeugenaufruf erfolgen soll.

Daten müssen sicher übertragen werden

Mit Qiata lässt sich jederzeit ein sicherer Austausch personenbezogener Daten und sensibler Informationen sicherstellen. Qiata ist eine Digital Workplace-Plattform, die Dateien verschlüsselt überträgt und ausschließlich befugten Personen Zugriff darauf gewährt. Der Dateitransfer gestaltet sich durch das Outlook-Plugin sehr einfach und wird darüber hinaus genau nachvollzogen, sodass keine Daten verloren gehen können. „Wir wissen, dass es bei polizeilichen Untersuchungen auf jede Kleinigkeit ankommt“, sagt Markus Gringel, Mitglied der Geschäftsführung von SECUDOS. „Mit Qiata schlagen wir deshalb zwei Fliegen mit einer Klappe: Die Lösung erfüllt die grundlegenden Sicherheitsanforderungen beim Dateiaustausch nach der DSGVO und sorgt gleichzeitig dafür, dass keine Information übersehen wird. Darüber hinaus können alle befugten Personen im TeamTransfer-Bereich die Daten einsehen, bearbeiten und aktualisieren, was Aufklärungen von Straftaten deutlich optimiert und beschleunigt.“

SECUDOS ist ein innovativer und schnell expandierender Anbieter für Appliance-Technologien und -Dienstleistungen mit Schwerpunkt auf IT-Sicherheit und Compliance. Als Spezialist mit langjähriger Markterfahrung stellt er seinen Kunden zuverlässige und leicht zu bedienende Hard- und Softwarelösungen bereit. SECUDOS unterstützt Unternehmen auf dem Weg zu ihrer digitalen Souveränität, um eine beherrschbare und effiziente IT-Infrastruktur aufzubauen – einfach, sicher und nachvollziehbar.
Das Produktportfolio steht für IT-Security „Made in Germany“ und umfasst neben dem hauseigenen Betriebssystem DOMOS die multifunktionale Edge-Applikation Qiata. Mit dieser erhalten Unternehmen ein Tool für die sichere und geregelte Zusammenarbeit von internen und externen Teilnehmern in Projekten. Darüber hinaus lässt sich mit dem MultiAppliance-Center mit einfachen Mitteln virtuell ein eigenes Netzwerk aufbauen. Abgerundet wird das Spektrum durch umfangreiche Services wie weltweit verfügbare Logistikdienstleistungen und einen professionellen Support.

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Schrems II: Was Unternehmen jetzt beachten müssen

Schrems II: Was Unternehmen jetzt beachten müssen

(Bildquelle: Enghouse Interactive)

Die Übermittlung personenbezogener Daten in Länder ausserhalb Europas steht auf dem Prüfstand. Der Grund: Datentransfers in sogenannte Drittländer müssen nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gewährleisten, dass das sogenannte Datenschutzniveau im Zielland dem der EU gleichwertig ist. Das hat der Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Schrems-II-Urteil, das seit Mitte Juli 2020 rechtskräftig ist, so entschieden. Die USA beispielsweise gelten als unsicheres Drittland, weil sie kein solches vom EuGH gefordertes Schutzniveau bieten.

Ruhe vor dem Sturm

Obwohl beim Verstoß gegen das EuGH-Urteil empfindliche Geldbußen von bis zu 20 Millionen Euro drohen, war bislang kaum Bewegung in der Angelegenheit zu spüren. Das scheint sich nun zu ändern. Die Datenschutzaufsichtsbehörden überprüfen seit Juni 2021 länderübergreifend die Umsetzung der DSGVO bzw. des Schrems-II-Urteils. Stichprobenartig werden Unternehmen in einer Fragebogenaktion (https://datenschutz-hamburg.de/pages/fragebogenaktion/) zu einer entsprechenden Stellungnahme aufgefordert.

EuGH: Schutzniveau ist entscheidend

Im Mittelpunkt der Fragebogenaktion stehen dabei die sogenannten Standardvertragsklauseln (SCCs), mit denen die EU-Kommission die Übermittlung personenbezogener Daten regelt. Diese SCCs sind zwar nach dem Schrems-II-Urteil weiterhin gültig, allerdings nur, wenn der Empfängerstaat ein der EU gleichwertiges Schutzniveau bieten kann. Ist dies nicht der Fall, wie im Beispiel USA, müssen die SCCs durch wirksame Maßnahmen entsprechend der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ergänzt werden. Welche Anforderungen diese Maßnahmen (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32021D0914&from=DE) erfüllen müssen, hat die EU-Kommission im Juni 2021 definiert.

Was Unternehmen jetzt tun sollten

Der Knackpunkt: Die reine Unterzeichnung, also ein Vertragsschluss, der neuen SCCs reicht nicht aus. Vielmehr müssen Unternehmen überzeugend darlegen, dass und welche technischen Maßnahmen ergriffen worden sind. Erst wenn diese Maßnahmen den neuen SCCs entsprechen, ist ein Datentransfer in Drittländer datenschutzkonform. Unternehmen, die dies nicht leisten, können laut EuGH die Einhaltung der DSGVO nicht garantieren und dürfen daher personenbezogene Daten nicht mehr auf Basis der alten SCCs in ein als unsicher geltendes Drittland übertragen.

– Unternehmen, die mit Dienstleistern in den USA personenbezogene Daten austauschen, ist dringend geraten, die neuen SCCs zu nutzen, um doppelten Aufwand zu vermeiden. Denn die alten SCCs verlieren ihre Wirksamkeit Ende Dezember 2022. Unternehmen können sich bei Datenübermittlungen in Drittländer wie den USA also spätestens 2023 nicht mehr auf die alten SCCs berufen.
– Eine der dringlichsten Maßnahmen ist das Risiko-Management. In erster Linie muss beantwortet werden, welche Technik eingesetzt wird und welche Daten betroffen sind.
– Unternehmen sollten Listen mit ihren Dienstleistern aus Drittländern erstellen und anhand von Fallkonstellationen prüfen, wie die SCCs ergänzt werden müssen. Sinnvoll dabei ist die Unterstützung durch einen externen Datenschutzbeauftragten, mit dem das Ergebnis dokumentiert wird.
– In jedem Fall sollte die Speicherung von Daten in Europa vereinbart werden. Kann ein Dienstleister dies nicht erfüllen, ist der Umstieg auf einen Dienstleister erwägenswert, der beispielsweise Softwareprodukte lokal installiert (On-premise) oder aber auf Cloud-Servern innerhalb der EU speichert.

Mit Enghouse UC auf Nummer sicher

Gemäß den amerikanischen Überwachungsgesetzen FISA-Act und Executive Order 12333 müssen US-Unternehmen personenbezogene Daten auch aus der EU an Nachrichtendienste weitergeben. Aktuell ist nicht davon auszugehen, dass die USA von dieser Praxis abweichen.
Um zu vermeiden, dass irgendwann ein Brief von einer Datenschutzbehörde mit einem Bußgeldbescheid in Millionenhöhe ins Haus flattert oder ein Rechtsanwalt vor der Tür steht, müssen EU-Unternehmen ihren Datentransfer in Drittländer entsprechend der DSGVO und dem Schrems-II-Urteil wie oben dargestellt datenschutzkonform gestalten.
Die Alternative sind Lösungen, bei denen ein Datentransfer in Drittländer überhaupt nicht stattfindet, weil alle Daten auf Servern innerhalb der EU gespeichert sind, wie dies beispielsweise bei Enghouse UC (https://enghouseinteractive.de/loesungen/enghouse-uc/) der Fall ist. Diese Kollaborations- und Video-Lösung kann lokal installiert (On-premise) oder auf Cloud-Servern in der EU gespeichert. Dies garantiert DSGVO- und Schrems-II-Konformität und damit größtmögliche Sicherheit im Umgang mit personenbezogenen Daten.

Enghouse Interactive (EI) ist ein weltweit führender Anbieter von Contact-Center- und Videolösungen, der seit über 35 Jahren Tausende von Kunden betreut. Die Lösungen von EI ermöglichen es Kunden, überzeugende Kundenerlebnisse zu liefern, indem sie das Contact Center von einer Kostenstelle in einen leistungsstarken Wachstumsmotor verwandeln. Enghouse Interactive hat Tausende von Kunden weltweit, um die sich ein globales Netz von Partnern und engagierte Mitarbeiter an 66 internationalen Standorten kümmert. Unter anderem an den deutschen Standorten Leipzig, München und Ahlen, im österreichischen Wien und im belgischen Temse.Enghouse Interactive ist die Tochtergesellschaft von Enghouse Systems Limited, einer Software- und Dienstleistungsgesellschaft, die an der Toronto-Börse (TSX) unter dem Symbol „ENGH“ notiert ist. Gegründet im Jahr 1984 ist Enghouse Systems ein nachhaltig profitables Unternehmen, das sowohl organisch als auch durch den Erwerb von hoch angesehenen Spezialisten einschließlich Andtek, Arc, CosmoCom, Datapulse, IAT, IT Sonix/Elsbeth, Presence Technology, Reitek, Safeharbor, Syntellect, Telrex, Trio, Voxtron, Survox, Zeacom und Vidyo gewachsen ist. Informationen: http://www.enghouseinteractive.de

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Schrems-II: „Vidyo“ schützt personenbezogene Daten

Die Videokonferenzlösung von Enghouse Interactive ist DSGVO-konform und bietet umfassende Datensicherheit.

Schrems-II: "Vidyo" schützt personenbezogene Daten

(Bildquelle: Enghouse Interactive)

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Ulrich Kühn hat die Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg vor dem geplanten Einsatz der Videokonferenzlösung Zoom gewarnt. Diese verstoße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), da sie personenbezogene Daten in die USA übermittle.

Die Nachricht hatte eingeschlagen wie eine Bombe. Ulrich Kühn, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat die Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg vor dem geplanten Einsatz der Videokonferenzlösung Zoom gewarnt. „Dies verstößt gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), da eine solche Nutzung mit der Übermittlung personenbezogener Daten in die USA verbunden ist“, argumentierte Kühn. Und in diesem Drittland, so der Datenschutzexperte, bestehe kein ausreichender Schutz für solche Daten.

Bezug auf Schrems-II-Urteil des EUGH

Ulrich beruft sich dabei auf das sogenannte Schrems-II-Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) vom 16. Juli 2020, demzufolge „das US-Recht kein Schutzniveau bietet, das dem in der EU im Wesentlichen gleichwertig ist“. Die Begründung des EuGH: Die nachrichtendienstlichen Erhebungsbefugnisse, die in den USA gelten, stehen den Anforderungen an den Schutz personenbezogener Daten, die sich in Europa aus der (DSGVO) ergeben, entgegen. „Die Daten von Behördenbeschäftigten und externen Gesprächsbeteiligten werden auf diese Weise der Gefahr einer anlasslosen staatlichen Massenüberwachung in den USA ausgesetzt“, so der Hamburgische Datenschutzbeauftragte.

Empfindliche Geldbußen bis zu 20 Millionen Euro

Das Schrems-II-Urteil des EuGH ist seit Juli 2020 rechtskräftig und hat weitreichende Folgen für viele Unternehmen. Denn personenbezogene Daten sind oft ungewollt und schneller als gedacht in ein Drittland übermittelt. Beispielsweise wenn bestimmte Programme, Cloud-Dienste oder natürlich auch Systeme für die Videokommunikation genutzt werden, die der geltenden Rechtsgrundlage des EuGH nicht entsprechen.

Für diesen Fall drohen empfindliche Geldbußen von bis zu 20 Millionen Euro. Um dies zu vermeiden, gibt es zwei Auswege:

1. Aktualisierung der sogenannten Standardvertragsklauseln (SCCs) der EU-Kommission für die Übermittlung personenbezogener Daten. Diese SCCs sind zwar nach dem Schrems-II-Urteil weiterhin gültig, allerdings nur, wenn der Empfängerstaat ein der EU gleichwertiges Schutzniveau bieten kann. Ist dies nicht der Fall, wie im Beispiel USA, müssen die SSCs durch wirksame Maßnahmen entsprechend der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ergänzt werden. Welche Anforderungen diese Maßnahmen (https://ec.europa.eu/germany/news/20210604-datentransfers-eu_de) erfüllen müssen, hat die EU-Kommission im Juni 2021 definiert. Werden personenbezogene Daten in ein Drittland übermittelt, ohne dass die DSGVO-Anforderungen erfüllt sind, drohen o.g. Bußgelder.
2. Sind Softwareprodukte lokal installiert (On-premise) oder aber auf Cloud-Servern innerhalb der EU gespeichert, greift das Schrems-II-Urteil des EuGH erst gar nicht. Nur derartige Umgebungen bieten hundertprozentige Sicherheit. Denn ohne Übermittlung von Daten an Drittländer erübrigen sich auch Zusatzbestimmungen.

„Vidyo“ bietet umfassende Datensicherheit und ist DSGVO- und Schrems-II-konform

Eine solche Datensouveränität bietet „Vidyo“ von Enghouse Interactive. Diese Videokommunikations-Lösung kann sowohl On-premise genutzt werden oder aber in einer EU-Cloud. Bei Letzterer kann eine Speicherung aller genutzten Daten ausschließlich auf Servern innerhalb der Europäischen Union garantiert werden. Mit anderen Worten: „Vidyo“ ist DSGVO- und Schrems-II-konform (https://info.enghouseinteractive.com/16454EMEACEEDEFY21Q2WhitepaperVidyoConnect_2021-landing-page-template.html?utm_source=portale&utm_medium=blog&utm_campaign=schrems-II&utm_id=16454&utm_content=+wp).
Notwendigerweise wird der eine oder andere Anbieter zumindest versuchen, seine Lösungen dem EuGH-Urteil entsprechend anzupassen.
„Vidyo“ von Enghouse aber geht bereits jetzt komplett konform mit den Vorgaben der DSGVO. Mit dieser Videolösung haben Unternehmen ein Kollaborations-Tool an der Hand, das neben hocheffizienter Teamarbeit auch größtmögliche Sicherheit im Umgang mit personenbezogenen Daten garantiert. Beispielsweise, wenn es darum geht, das eigene Unternehmen im Zeitalter hybrider Arbeitsmodelle fit zu machen.

Ein eBook zum Thema hybride Arbeitswelt können Sie hier (https://info.enghouseinteractive.com/16509_EMEA_CEE_eBook_Culture_and_Technology_DE_.html?utm_source=portale&utm_medium=blogpost&utm_campaign=schrems-II&utm_id=16454&utm_content=+wp) runterladen.

Enghouse Interactive (EI) ist ein weltweit führender Anbieter von Contact-Center- und Videolösungen, der seit über 35 Jahren Tausende von Kunden betreut. Die Lösungen von EI ermöglichen es Kunden, überzeugende Kundenerlebnisse zu liefern, indem sie das Contact Center von einer Kostenstelle in einen leistungsstarken Wachstumsmotor verwandeln. Enghouse Interactive hat Tausende von Kunden weltweit, um die sich ein globales Netz von Partnern und engagierte Mitarbeiter an 66 internationalen Standorten kümmert. Unter anderem an den deutschen Standorten Leipzig, München und Ahlen, im österreichischen Wien und im belgischen Temse.Enghouse Interactive ist die Tochtergesellschaft von Enghouse Systems Limited, einer Software- und Dienstleistungsgesellschaft, die an der Toronto-Börse (TSX) unter dem Symbol „ENGH“ notiert ist. Gegründet im Jahr 1984 ist Enghouse Systems ein nachhaltig profitables Unternehmen, das sowohl organisch als auch durch den Erwerb von hoch angesehenen Spezialisten einschließlich Andtek, Arc, CosmoCom, Datapulse, IAT, IT Sonix/Elsbeth, Presence Technology, Reitek, Safeharbor, Syntellect, Telrex, Trio, Voxtron, Survox, Zeacom und Vidyo gewachsen ist. Informationen: http://www.enghouseinteractive.de

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diva-e erleichtert mit Adobe Launch Extension DSGVO-konformes Consent Management

Usercentrics über Adobe Launch einbinden

diva-e erleichtert mit Adobe Launch Extension DSGVO-konformes Consent Management

Der Digitaldienstleister diva-e (https://www.diva-e.com/de/) hat in Kooperation mit Usercentrics, einem der führenden Anbieter von Consent Management Plattformen, eine Extension entwickelt, die sich einfach und komfortabel in die Adobe Experience Cloud integrieren lässt. Somit wird das DSGVO-konforme Einwilligungs-Management auf Webseiten signifikant erleichtert.

Nutzern des Tag-Management-Systems Adobe Experience Platform Launch / Data Collection stellt diva-e ab sofort eine effiziente Consent Management-Lösung zur Verfügung: “ Consent Management by Usercentrics CMP v2 (https://www.diva-e.com/en/documentations/consent-management-by-usercentrics-cmp-v2/)“. Mithilfe der Usercentrics Consent Management Plattform können Webseitenbetreibende die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) konform umsetzen. Die Einbindung über die neue Erweiterung bietet nun eine noch einfachere und schnellere Möglichkeit, um Consent Management DSGVO-konform und zentral umzusetzen.

Usercentrics ist eine der führenden Consent Management Plattformen, die Webseitenbetreibern das Einholen und die Verwaltung von Einwilligungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten erleichtert. Außerdem stellt die Plattform Features zur Verfügung, mit denen sich die Consent-Rate optimieren lässt. Über die Einbindung via Adobe Launch wird die zentrale und einheitliche Verwaltung der Einwilligungen über mehrere Digital-Marketing-Systeme, Webseiten und Apps ermöglicht. Dank der neuen Extension funktioniert dies nun ohne größeren Entwicklungsaufwand, da beispielsweise das Erstellen der notwendigen Tag-Regeln ohne zusätzlichen Code auskommt.

Die seit 2018 anzuwendende Datenschutzgrundverordnung verlangt die Zustimmung der Nutzer zur Verarbeitung sämtlicher personenbezogener Daten im Vorfeld, wodurch die Entwicklung neuer und praktikabler Umsetzungen des Zustimmungs-Managements notwendig wird.

diva-e und Usercentrics haben mit der Veröffentlichung der Extension einen weiteren Schritt zur Vereinfachung dieser Vorgänge gemacht.

Über Usercentrics
Das Münchner Tech-Unternehmen Usercentrics ist einer der Marktführer im Bereich Consent Management Platform (CMP). Die SaaS-Lösung von Usercentrics (https://usercentrics.com/de/) ermöglicht Unternehmen die Erhebung, Verwaltung und Dokumentation von Nutzer Einwilligungen auf allen digitalen Kanälen wie Websites oder Apps – und das bei hohen Opt-in-Raten. So wird die Einhaltung aktueller und zukünftiger internationaler Datenschutzvorschriften wie der DSGVO, ePrivacy-VO und CCPA ermöglicht und können mit der Marketing- und Datenstrategie in Einklang gebracht werden. Seit seiner Gründung Ende 2017 ist das Unternehmen stark gewachsen und zählt über 300 namhafte Enterprise-Kunden wie z.B. Commerzbank, Fitness First und Telefonica. Weitere Informationen finden Sie unter usercentrics.com/de (https://usercentrics.com/de/).

Als Deutschlands führender Transactional Experience Partner (TXP) schafft diva-e digitale Erlebnisse, die Kunden begeistern und Unternehmen nachhaltig voranbringen. Mit mehr als 20 Jahren Erfahrung im digitalen Business deckt diva-e die digitale Wertschöpfungskette von Strategie über Technologie bis Betrieb vollständig ab. Das Service- und Produktangebot in den Bereichen Planning & Innovation, Platforms & Experiences, Growth & Performance, Data & Intelligence sowie Managed Cloud Services sorgt für gesteigerten Umsatz, Wettbewerbsvorteile und messbar mehr Transaktionen – für alle Zielgruppen, Geräte und Produkte. diva-e arbeitet mit weltweit führenden Technologiepartnern wie Adobe, akeneo, Amazon, Bloomreach, Google, e-Spirit, Microsoft, Salesforce, SAP, Spryker und Stibo zusammen.

diva-e kennt die Herausforderungen, vor denen Unternehmen heute und morgen stehen und ist ein innovationsstarker Partner führender Unternehmen. Zahlreiche Top-Unternehmen und Love Brands vertrauen diva-e – darunter Liquid Life Science, Carl Zeiss, EDEKA, E.ON, FC Bayern München, Lieferando, Ravensburger und Sky. Deutschlandweit beschäftigt diva-e rund 800 Mitarbeitende an 8 Standorten.

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