Kleine Wunde, große Infektionsgefahr

R+V-Infocenter: kleine Wunden reinigen und desinfizieren

Kleine Wunde, große Infektionsgefahr

(Bildquelle: Pixabay)

Wiesbaden, 8. März 2023. Ob Schürfwunde am Knie oder Schnitt in den Finger: Auch kleine Wunden sollten immer gereinigt und sorgfältig desinfiziert werden, rät das Infocenter der R+V Versicherung. Sonst drohen Entzündungen und Wundinfektionen.

Kleine Wunden lassen sich in der Regel problemlos selbst behandeln. „Für solche Fälle sollte jeder ein antiseptisches Wundspray griffbereit haben“, sagt Friederike Kaiser, Beratungsärztin bei der R+V Krankenversicherung. Sie rät, damit auch kleine Wunden gründlich zu desinfizieren, um Entzündungen und Infektionen zu verhindern. „Wundinfektionen hemmen die natürliche Heilung und es gibt schneller Narben. Zudem können sie im auf gesundes Gewebe oder im schlimmsten Fall auf Sehnen und Knochen übergreifen“, erklärt die Ärztin.

Wunden vor dem Desinfizieren reinigen
Vor dem Desinfizieren müssen die Wunden unter Umständen erst gereinigt werden. Bei Schnittwunden passiert das ein Stück weit „automatisch“, wenn man sie kurz bluten lässt. „Die Blutung spült feinste Schmutzpartikel und Keime aus der Wunde“, erklärt R+V-Ärztin Kaiser. Ist die Wunde sauber, kann die Blutung mit einer sterilen Kompresse gestoppt und anschließend sorgfältig desinfiziert und mit einem Pflaster geschützt werden. „Wenn Schnittwunden sehr tief sind oder stark bluten, sollten Verletzte zur Sicherheit einen Arzt oder eine Ärztin aufsuchen“, ergänzt Kaiser.

Schürfwunden hingegen bluten meist nur wenig, eine körpereigene Wundreinigung findet nicht statt. Wenn die Wunde stark verschmutzt ist, etwa mit Erde oder Sand, sollte sie mit sauberem Wasser gereinigt werden. Fremdkörper wie Steinchen oder Splitter lassen sich vorsichtig mit einer Pinzette entfernen.

Mit Bissverletzungen sofort in die Arztpraxis
Ein Sonderfall sind Bissverletzungen, vor allem die von Katzen. Sie führen bei Menschen relativ oft zu schweren Infektionen – zum einen, weil die Zähne spitz sind und tief ins Gewebe eindringen, zum anderen, weil der Speichel gefährliche Bakterien enthält. Wenn diese in die Blutbahn gelangen, können sie schwere Wundinfektionen auslösen und zum Beispiel die Hirnhaut oder die Herzklappen befallen. „Viele Verletzte nehmen Katzenbisse nicht ernst, weil sie klein sind und kaum bluten. Ich empfehle aber dringend, auch kleine Bissverletzungen sorgfältig zu desinfizieren und dann direkt eine Arztpraxis aufzusuchen“, warnt Friederike Kaiser.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
– Wer eine Wunde versorgt, sollte sich vorher gründlich die Hände waschen und eventuell zusätzlich desinfizieren oder sterile Einmalhandschuhe tragen.
– Medizinischer Alkohol ist zur Händedesinfektion geeignet. Beim Kontakt mit Wunden brennt er jedoch stark. Deshalb sind alkoholfreie Wunddesinfektionsmittel immer die bessere Alternative – besonders bei Kindern.
– Wenn kein Leitungswasser für die Wundreinigung verfügbar ist, ist Mineralwasser oder Kochsalzlösung eine Alternative. Salz wirkt zusätzlich desinfizierend und fördert die Wundheilung.
– Auch aus winzigen Insektenstichen kann sich eine Infektion entwickeln, vor allem durch Kratzen. Gegen den Juckreiz hilft Kühlen, zum Beispiel mit kalten, feuchten Lappen, Coolpacks oder Gels. Auch spezielle Cremes oder batteriebetriebene Stifte können Linderung verschaffen.
– Wenn sich an einer Wunde ein roter Strich bildet, sollte unbedingt eine Arztpraxis aufgesucht werden. Es könnte sich um eine beginnende Blutvergiftung handeln.

Das R+V-Infocenter wurde 1989 als Initiative der R+V Versicherung in Wiesbaden gegründet. Es informiert regelmäßig über Service- und Verbraucherthemen. Das thematische Spektrum ist breit: Sicherheit im Haus, im Straßenverkehr und auf Reisen, Schutz vor Unfällen und Betrug, Recht im Alltag und Gesundheitsvorsorge. Dazu nutzt das R+V-Infocenter das vielfältige Know-how der R+V-Fachleute und wertet Statistiken und Trends aus. Zusätzlich führt das R+V-Infocenter eigene Untersuchungen durch: Die repräsentative Langzeitstudie über die „Ängste der Deutschen“ ermittelt beispielsweise bereits seit 1992 jährlich, welche wirtschaftlichen, politischen und persönlichen Themen den Menschen am meisten Sorgen bereiten.

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Weihnachtsfeier mit den lieben Kollegen

ARAG Experten geben Tipps, wie die Weihnachtsfeier im Betrieb gelingt

Ob mit oder ohne Maske, im Betrieb oder außerhalb, mit 2G oder 3G, ob in Präsenz oder virtuell – nachdem die meisten Weihnachtsfeiern letztes Jahr Pandemie-bedingt ausgefallen sind, wollen viele Firmen trotz steigender Corona-Zahlen in diesem Jahr trotzdem feiern. Was dabei – neben der Einhaltung von Hygienemaßnahmen – alles zu beachten ist und welche Fallstricke bei einer betrieblichen Party lauern, wissen die ARAG Experten.

Weihnachtsfeier als Zwei-G-Party?
Die ARAG Experten raten ab, zur Weihnachtsfeier nur geimpfte und genesene Kollegen einzuladen. Denn es ist sicherlich nicht förderlich für das Betriebsklima, Mitarbeiter auszuschließen, weil sie nicht geimpft sind. Allein schon von der Anmietung von Räumlichkeiten, deren Hygienekonzept eine Zwei-G-Regelung vorsieht, raten die ARAG Experten ab. Hier könnten sich Arbeitnehmer, die weder genesen noch geimpft sind, ungleich behandelt fühlen.

Ist die Teilnahme Pflicht?
Nicht jeder Arbeitnehmer freut sich auf die Weihnachtsfeier mit Vorgesetzten und Kollegen und bleibt betrieblichen Feiern lieber fern. Ob es ein kluger Schachzug ist, bleibt zu bezweifeln: Aber zur Not kommt man drumherum. Dabei verweisen die ARAG Experten auf das Arbeitsrecht, nachdem die Weihnachtsfeier keine Pflichtveranstaltung ist. Das gilt sogar, wenn die Weihnachtsfeier während der Arbeitszeit stattfindet. Wer nicht mitfeiern mag, muss in diesem Fall allerdings arbeiten. Ist das nicht möglich, können diese Mitarbeiter mit Zustimmung des Vorgesetzten nach Hause gehen. Einen Urlaubstag oder Überstunden vom Zeitkonto müssen Arbeitnehmer dann nicht einsetzen!

Früher Abgang
Wer sich deutlich vor Ende der Weihnachtsfeier verabschiedet, darf das natürlich tun und muss dafür auch keine Gründe nennen. Auch eine große Verabschiedungsrunde ist nicht nötig. Doch die ARAG Experten raten, sich wenigstens beim Arbeitgeber persönlich zu verabschieden und sich zu bedanken, bevor man die Feier verlässt. Passt ein persönliches Wort an dem Abend nicht, sollte man sich spätestens am nächsten Tag beim Chef – und gegebenenfalls bei den Kollegen, die die Weihnachtsfeier organisiert haben – bedanken.

„Kein Alkohol ist auch keine Lösung“
Ob Glühwein, Bier oder der hochprozentige „Absacker“ – alkoholische Getränke gehören auch auf den meisten betrieblichen Weihnachtsfeiern in der Regel dazu. Doch die ARAG Experten raten zur unbedingten Umsicht im Umgang mit Alkohol im Kreis der Kollegen. Denn der Abend kann nicht nur peinlich werden, sondern ernste Konsequenzen nach sich ziehen. Wer nämlich in betrunkenem Zustand seine Kollegen oder den Chef beleidigt oder gar jemanden belästigt, muss nach Auskunft der ARAG Experten mit einer Abmahnung oder Kündigung rechnen. Der Alkoholpegel spielt dabei juristisch keine Rolle und ist auch keine Entschuldigung, sich danebenzubenehmen.

Der Arbeitgeber ist auch nicht verpflichtet, den Alkoholkonsum seiner Mitarbeiter während der Weihnachtsfeier zu kontrollieren. Seine gesetzliche Fürsorgepflicht greift nur, wenn beispielsweise ein offensichtlich volltrunkener Mitarbeiter sich ans Lenkrad setzt, um mit dem Auto nach Haus zu fahren. Dann raten die ARAG Experten, einzugreifen, dem Kollegen ein Taxi zu bestellen und ihm gegebenenfalls den Autoschlüssel abzunehmen.

Versicherungsschutz auf der Weihnachtsfeier
Kommt es bei einer betrieblichen Weihnachtsfeier oder bei deren Vorbereitung zu einem Unfall, gilt der Versicherungsschutz aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Auch der anschließende Abbau und das Aufräumen sind versichert. Bedingung hierfür ist allerdings, dass die Feier von der Unternehmensleitung veranstaltet, gefördert oder zumindest ausdrücklich gebilligt wird und diese allen Beschäftigten offensteht. Der Versicherungsschutz besteht auch für den Hin- und Rückweg. Die ARAG Experten weisen allerdings auf Einschränkungen hin: Spätestens wenn der Chef nach Hause geht, kann dies das offizielle Ende der Weihnachtsfeier bedeuten, wodurch auch der Versicherungsschutz endet. Der Versicherungsschutz kann aber auch schon vorher entfallen, wenn nur noch ein Mitarbeiter und sein Vorgesetzter anwesend sind. Denn dann handelt es sich unter Umständen nur noch um ein privates Zusammensein (Hessisches Landessozialgericht, Az.: L 3 U 71/06).

Die virtuelle Weihnachtsfeier
Um auch eine virtuelle Weihnachtsfeier möglichst festlich zu gestalten, sollten Arbeitgeber darauf achten, dass alle Mitarbeiter technisch zu Hause so ausgestattet sind, dass sie am Fest teilnehmen können. Damit auch am Computer Weihnachtsstimmung aufkommt, darf das Wichteln natürlich nicht fehlen. Und das geht ganz modern mit einer Wichtel App. Das Programm lost im Vorfeld die Paarung aus und schickt an alle Beteiligten eine Mail mit der Person, die beschenkt werden soll. Das Wichtel-Geschenk wird dem Kollegen dann per Post zugestellt. Ausgepackt wird dann vor dem Rechner, so dass alle zugeschalteten Kollegen sehen, was geschenkt wurde. Die Wichtel App kann natürlich auch auf einer Präsenz-Weihnachtsfeier genutzt werden, um das komplizierte und bisweilen nervige Losverfahren zu übernehmen.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.400 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,9 Milliarden EUR.

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