Drittes Entlastungspaket wegen stark gestiegener Energiepreise

Energiekrise, Inflation 2022. Was tun Deutschland und die EU gegen die dramatische Preisentwicklung?

Um Härten infolge stark steigender Energiepreise abzufedern und zur schnellen und gezielten Entlastung der Bürger/innen sowie der Unternehmen ..

Drittes Entlastungspaket wegen stark gestiegener Energiepreise

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Um Härten infolge stark steigender Energiepreise abzufedern und zur schnellen und gezielten Entlastung der Bürger/innen sowie der Unternehmen hat die Bundesregierung eine Drittes Entlastungspaket im Umfang von 65 Mrd. Euro beschlossen. Die erforderlichen Gesetzesänderungen werden zurzeit auf den Weg gebracht werden. Es geht insbesondere um Zustimmung der EU-Kommission und die beihilferechtliche Prüfung.

Die Maßnahmen umfassen kurzfristige Hilfen für:

-Rentnerinnen, Rentner und Versorgungsempfängerinnen und -empfänger des Bundes, erhalten zum 1. Dezember 2022 eine einkommensteuerpflichtige Einmalzahlung von 300,00 Euro

-Studierende, Fachschülerinnen und -schüler sowie Bezieherinnen und Bezieher von Wohngeld bekommen eine vom Bund finanzierte Einmalzahlung in Höhe von 200,00 Euro

-Unternehmen, die wegen deutlich gestiegener Energiekosten bei Gas und Strom stark belastet sind

Für den Bürger geht es hier um

-die Verschiebung der weiteren Anhebung des CO2-Preises um ein Jahr auf Januar 2024

-die Anhebung der Midijobgrenze auf 2.000,00 Euro

-grundlegende Reformen beim Wohngeld und die Einführung des Bürgergeldes anstelle des Arbeitslosengeldes II ab 2023

Zudem gibt es für Unternehmer eine Vielzahl steuerlicher Maßnahmen, auch :

-temporäre Absenkung des Umsatzsteuersatzes auf die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz von 19 auf 7 Prozent

-die Entfristung der Homeoffice-Pauschale, und Anhebung von 600,00 Euro auf 1.000,00 Euro

-die vollständige Absetzbarkeit der Altersvorsorgeaufwendungen bei der Einkommensteuer, bereits ab dem Jahr 2023

-die steuerliche Befreiung von Unternehmenszahlungen an Beschäftigte bis zu 3.000,00 Euro und

-der Abbau der kalten Progression bei der Einkommensteuer

Durch die beiden ersten Entlastungspakete vom Februar 2022 und März 2022 wurden Unterstützungsmaßnahmen in Höhe von 30 Mrd. Euro umgesetzt. Da der Druck auf die Energiepreise nicht nachlässt, wurde das III. Entlastungspaket beschlossen.

Mit dem von der Bundesregierung im September 2022 beschlossenen Gesetzesentwurf für ein Inflationsausgleichsgesetz soll die Mittelschicht entlastet und vor schleichenden Steuererhöhungen durch die kalte Progression geschützt werden.
Der Gesetzesentwurf sieht die folgenden Änderungen beim Einkommensteuertarif für 2023 vor:

-Anhebung des Grundfreibetrages um 285,00 Euro auf 10.632,00 Euro ab 2023 und weitere 300,00 Euro auf 10.932,00 Euro ab 2024

-Der Spitzensteuersatz soll ab 2023 erst bei 61.972,00 Euro jährlich greifen anstatt wie bisher bei 58.597,00 Euro jährlich. Einkommen ab 277.836,00 Euro jährlich sind davon ausgenommen

Um Strukturbrüche in der Wirtschaft und einen nachhaltigen Schaden der Wettbewerbsfähigkeit zu vermeiden, wurden umfangreichende Maßnahmen beschlossen.

-Verlängerung des Kurzarbeitergeldes für Unternehmen und Beschäftigte

-Absenkung der Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie auf 7 Prozent wird ebenso verlängert

Daneben werden die bestehenden Hilfsprogramme für Unternehmen bis zum 31. Dezember 2022 fortgeführt.

-KfW-Sonderprogramm Ukraine, Belarus, Russland, das zinsgünstige Kredite für Unternehmen bereitstellt, die vom Krieg in der Ukraine beziehungsweise von den Sanktionen gegen Russland und Belarus betroffen sind; die Haftungsfreistellung bei diesem Programm wird verbessert
-Erweiterungen der während der Corona-Pandemie eingeführten Bund-Länder-Bürgschaftsprogramme zur kurzfristigen Sicherstellung von Liquidität
-Energiekostendämpfungsprogramm zur Entlastung von energie- und handelsintensiven Unternehmen
-Margining-Finanzierungsinstrument, das die Liquidität von den Unternehmen sicherstellt, die an Terminbörsen mit Strom, Erdgas und Emissionszertifikaten handeln
-in Einzelfällen: Unterstützung von Unternehmen mit großer volkswirtschaftlicher Bedeutung mit Eigenkapital
-Prüfung der Möglichkeit, zukunftsfähige Unternehmen zu stabilisieren, die ihre Produktion aufgrund einer Gasmangellage oder nicht tragfähiger Energiepreise aussetzen müssen.
Um die wirtschaftlichen Folgen der Sanktionen gegen die Russische Föderation und die des Kriegs in der Ukraine abzufedern, soll ein Kreditprogramm der KfW zur Unterstützung der betroffenen Unternehmen aufgesetzt werden. Hierbei geht es darum, kurzfristig Liquidität sicherzustellen.
Die wesentlichen Programmeckpunkte sind:
-Investitions- und Betriebsmittelkredit für mittelständische und große Unternehmen (ohne Umsatzgrößenbegrenzung)
-Weitgehende Haftungsfreistellung für die Hausbanken
Zugangsvoraussetzung sind nachgewiesene Betroffenheit, die aus den Sanktionen gegenüber Russland und Belarus oder den Kriegshandlungen in der Ukraine resultieren.
-Umsatzrückgang durch weggebrochenen Absatzmarkt
-nachgewiesene Produktionsausfälle in den Ländern Ukraine, Belarus und Russland
-nachgewiesene Produktionsausfälle aufgrund fehlender Rohstoffe und Vorprodukte
-Schließung von Produktionsstätten in RUS, UKR oder BLR
-besonders hohe Betroffenheit durch die gestiegenen Energiekosten (Energiekostenanteil 3 Prozent vom Umsatz).
-Vergünstigter Zinssatz
-Bis zu zwei tilgungsfreie Jahre

Die KfW wird die Programme in den nächsten Wochen an den Start bringen.

Für Unternehmen, die wegen deutlich gestiegener Energiekosten bei Gas und Strom stark belastet sind, wird es einen zeitlich befristeten Kostenzuschuss für den Zeitraum Februar 2022 bis September 2022 geben. Dadurch soll verhindert werden, dass die geförderten Unternehmen ihre Kosten an ihre Kundinnen und Kunden abwälzen.
Ausgangspunkt ist die Preisdifferenz der gezahlten Strom- und Gaskosten im Jahr 2022 im Vergleich zu den im Jahr 2021 angefallenen Kosten. Die Preisdifferenz oberhalb einer Verdopplung des Erdgas- und Strompreises wird anteilig bezuschusst. Es wird drei Förderstufen geben.
Weitere Auskünfte zur Beantragung kann die Hausbank oder der Steuerberater erteilen.

Wir bieten individuelle, maßgeschneiderte und passgenaue Lösungen aus einer Hand für nationale und internationale Unternehmen jeder Rechtsform und Größe, Unternehmer, Vereine, Stiftungen sowie Privatpersonen, in den Bereichen:

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Investieren im Paradies – Fördermittel Mallorca

Ob European Green Deal oder Regionalförderungen: Jetzt Investitionsvorhaben auf Mallorca mit EU-Hilfen und Zuschüssen clever kofinanzieren.

Investieren im Paradies - Fördermittel Mallorca

Jetzt auf Mallorca investieren (Bildquelle: @Zhyvchik/Unplash.com)

Die Corona-Pandemie hatte selbst die schönste aller Urlaubsinseln Europas fest im Griff. Doch Mallorca ist immer ein gutes Investment – und im Moment ganz besonders! Der Grund ist der Geldsegen aus Brüssel, der Mallorca im Rahmen des Corona-Aufbaufonds zusteht – ergänzend zu den guten, bestehenden Programmen. Sogar ein eigenes Ministerium ließ die mallorquinische Landesregierung für die Beantragung der Hilfen einrichten. Es stellt sicher, dass die Balearen möglichst viele nationale- und EU-Hilfen erhalten.

Umsetzung von Inselprojekten bis 2026
Bis Ende 2023 müssen die Förderprojekte durchgeplant, bis Ende 2026 umgesetzt sein. Hohe Priorität bei der Verwendung der EU-Gelder haben Inselprojekte im Bereich Mobilität, Digitalisierung, Ausbau erneuerbarer Energien, die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit im Tourismussektor, Innovationen, Umweltschutz und die Ansiedelung von produzierender Industrie.

Vorbild für die Energiewende Europas
Mallorca ist im Aufbruch in eine neue Zeit und entwickelt sich in den nächsten Jahren zu einem smarten Standort für Zukunftsinvestitionen. So präsentierte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in ihrer Rede zur Europäischen Woche der erneuerbaren Energien am 25.10.2021 in Brüssel die spanische Insel als Vorbild für die Energiewende. Schon heute wird die Hälfte des in Spanien produzierten Stroms durch Windkraft erzeugt. Dieser Trend wird ausgebaut, denn dank seiner guten klimatischen und geographischen Voraussetzungen verfügt Mallorca über beste Bedingungen für regenerative Energien sowie viele Kostenvorteile gegenüber anderen EU-Ländern.

Grüner Wasserstoff aus Lloseta (Mallorca)
Dass Madrid beim grünen Umbau der europäischen Energieversorgung eine zentrale Rolle spielt, zeigt die neue Wasserstofffabrik in Lloseta (Mallorca). Seit Anfang des Jahres produziert das Werk grünen Wasserstoff im industriellen Maßstab. Die Anlage ist Teil eines aus größtenteils mit EU-Geldern finanzierten und über 4,6 Milliarden Euro schweren Förderprogramms der Balearen-Regierung. Grüner Wasserstoff soll auf der Insel breit genutzt werden – für Brennstoffzellen-Busse, Mietwagen, das Beheizen von Geschäftsimmobilien, Verwaltungen und zur Energieversorgung in Häfen.

Steinbeis gilt weltweit als Markenzeichen für erfolgreichen unternehmerischen Wissens- und Technologietransfer. Zum Verbund mit mehr als 6.000 Experten in rund 1.100 Unternehmen, die jährlich über 10.000 Kundenprojekte durchführen, gehört das Steinbeis-Beratungszentrum für Innovations- und Fördermittelmanagement. Geleitet wird es von Albert von Wallenrodt, der europaweit führende Mittelständler und Konzerne bei Investitionsvorhaben mit öffentlichen Förderungen berät. Das Spezialgebiet des leidenschaftlichen Mallorca-Fans, Buchautors und Keynote-Speakers sind Förderprogramme für Großprojekte auf den Balearen. Insidern ist er auch als „Regenmacher“ bekannt, denn keiner versteht es so gut wie er, Millionen von Zuschüssen für Unternehmen zu akquirieren.

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