Jetzt investieren: Sichern Sie sich stabile Festgeldzinsen trotz sinkender Zinssätze.

Nutzen Sie die Chance auf attraktive Festgeldzinsen, bevor weitere Zinssenkungen folgen. Inflationsgeschützte, hohe Renditen, geschützt durch die gesetzliche Einlagensicherung.

Jetzt investieren: Sichern Sie sich stabile Festgeldzinsen trotz sinkender Zinssätze.

(Bildquelle: Pixabay lizenzfrei)

Hamburg, 06.03.2025 – Experten rechnen mit drei weiteren Zinssenkungen im Laufe dieses Jahres

Bis Ende 2025 werden mehrere EZB-Leitzinssenkungen erwartet. Das hat Auswirkungen auf die Erträge von Geldanlagen. Denn auch diese Zinsen werden sinken. Anleger haben jetzt noch die Möglichkeit, bei Festgeldfinder attraktive Festgeld-Angebote (https://www.festgeldfinder.de/festgeld/) von europäischen Banken zu vergleichen und sich stabile Zinsen zu sichern.

Aktuelles Zinsniveau noch rechtzeitig sichern

Nach dem historischen Fall unter die Null-Prozent-Marke im Jahr 2014 at die EZB den Leitzins schrittweise wieder angehoben. Den vorläufigen Höchststand der vergangenen Jahre erreichte der Leitzins mit 4,5 % im September 2023. Seitdem hat es mehrere Leitzinssenkungen gegeben. Die aktuelle Zinssenkung erfolgte Ende Januar 2025 auf 2,75 %. Experten erwarten drei weitere Senkungen um je 0,25 % für das Jahr 2025. Sie gehen davon aus, dass die EZB einen Zielwert von 2 % zum Ende des Jahres anstrebt.

Veränderungen des Leitzinses haben stets eine Auswirkung auf Geldanlagen. Der Leitzins bestimmt, zu welchem Zinssatz Geschäftsbanken kurzfristig überschüssige Finanzmittel bei der EZB anlegen können. Sinkt die Verzinsung für die Geschäftsbanken, bieten sie auch ihren Kunden tiefere Verzinsungen an. Besonders Sparbücher und Einlagekonten sind betroffen. Angesichts der zu erwartenden Zinssenkungen lohnt es sich zu prüfen, welche Optionen eine erfolgversprechende Geldanlage darstellen.

Auch kleine Zinssenkungen haben große Auswirkungen

Wenn eine Senkung des EZB-Leitzinses zu erwarten ist, erweist sich Festgeld als attraktive Geldanlage (https://www.festgeldfinder.de/festgeld/). Bei dieser Anlageform wird eine Geldsumme über einen bestimmten Zeitraum zu festen Zinsen angelegt. In der Regel handelt es sich um mindestens ein Jahr. Im Gegensatz zum Spar- oder Tagesgeldkonto beeinflusst eine EZB-Leitzinssenkung die Verzinsung der Geldeinlage nicht.

Wer noch vor der anstehenden Leitzinssenkung Geld langfristig als Festgeld anlegt, darf mit einem deutlich höheren Ertrag rechnen als nach der Zinssenkung. Langfristige Anlagen mit 30 Jahren Laufzeit erbringen bei einem Zinssatz von 4,5 % rund 275 000 Euro an Zinsen und Zinseszins. Bei einem tieferen Zinssatz von rund 3 % ergeben sich nur etwa 143 000 Euro.

Seriöse Informationen für höchste Anlagensicherheit

Beim Anlegen von Geld ist es wichtig, gut informierte Entscheidungen zu treffen. Wer sich in Zeiten von Zinssenkung für Festgeld als Geldanlage interessiert, erhält bei Festgeldfinder wichtige Informationen über verschiedene Angebote von EU-Banken. Die Geldanlage bei seriösen Banken in der EU bietet die bestmögliche Sicherheit. Denn es gilt eine gesetzlich garantierte Einlagensicherung bis zu 100.000 Euro. Das bedeutet, dass Kunden bis zu dieser Summe eine Rückzahlungsentschädigung erhalten, falls die Bank das angelegte Geld nicht zurückzahlen kann.

Festgeldfinder legt großen Wert darauf, sichere Anlageoptionen von seriösen Finanzinstituten präsentieren. Die übersichtliche Auflistung der Festgeldangebote erleichtert es Interessenten, Angebote auszuwählen, die den persönlichen Erwartungen entsprechen.

https://www.festgeldfinder.de/

Auf Festgeldfinder.de werden Sie umfassend über Ihre Möglichkeiten informiert. In unserem Vergleichsportal sehen Sie zudem auf einen Blick ganz verschiedene Konditionen für attraktive Zinssätze, die Banken aktuell europaweit anbieten.

Entscheidend ist ein grundsolides Vertrauen in den ausgewählten Finanzvermittler. Wenn Sie sich entscheiden, mit Festgeldfinder zu arbeiten, erhalten Sie Zugang zu erfahrenen Finanzmanagern, die auf jahrzehntelange Berufserfahrung und ein gutes Händchen für gewinnbringende Investitionen zurückblicken.

Kontakt
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21629 Hamburg
030 – 921 04 302
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Bundestag senkt Zinsen für Steuernachzahlungen- und Erstattungen um mehr als 4 Prozent

Bundestag senkt Zinsen für Steuernachzahlungen- und Erstattungen um mehr als 4 Prozent

Steuerberater Roland Franz

Essen – „Der neue Zinssatz für Steuernachzahlungen beträgt nun 0,15 Prozent pro Monat oder 1,8 Prozent pro Jahr“, erklärt Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner (https://www.franz-partner.de) in Düsseldorf, Essen und Velbert, und erläutert die Vorgeschichte: „Das Bundesverfassungsgericht hatte in zwei Verfahren die Höhe des gesetzlichen Zinssatzes von monatlich 0,5 Prozent (6 Prozent im Jahr) auf Steuernachzahlungen und Steuererstattungen des Finanzamts für verfassungswidrig erklärt.“

Die Kläger hatten geltend gemacht, dass der gesetzliche Zinssatz im Vergleich zum viel niedrigeren Marktzinssatz für Geldanlagen stark überhöht sei, was die Finanzverwaltung bisher bestritten hatte.

„Das Bundesverfassungsgericht hat dem Steuergesetzgeber keinen konkreten Zinssatz vorgegeben“, informiert Steuerberater Roland Franz, „sondern ihn nur verpflichtet, bis zum 31.07.2022 eine verfassungsgemäße Neuregelung zu treffen. Diese muss sich rückwirkend auf alle Verzinsungszeiträume ab dem Jahr 2019 erstrecken und alle noch nicht bestandskräftigen Bescheide erfassen.“

Bayerns Finanzminister war sogar einen großen Schritt weitergegangen und hatte an den Bund appelliert: „Hier die transparenteste, unbürokratischste und einfachste Lösung umzusetzen und den Steuerzins abzuschaffen.“

Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.

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Mit einem Forwarddarlehen niedrige Zinsen sichern

Mit einem Forwarddarlehen niedrige Zinsen sichern

Aktuell befinden wir uns in einer Niedrigzinssituation was das Kaufen sowie das Bauen von Immobilien absolut lohnend macht. Seit Jahren stand die Befürchtung im Raum, dass die Zinsen wieder steigen könnten und auch die Darlehen somit deutlich teurer würden. Jedoch hat sich die Niedrigzinspolitik immer weiter durchgesetzt und die Zinsen sanken immer weiter. Seit dem Beginn des Jahres 2021 sind leicht steigende Zinsen zu verzeichnen. Diese Steigerung könnte dafür sorgen, dass ein Darlehen für viele Familien deutlich schwieriger zu bezahlen ist. Dies gilt besonders dann, wenn zum Ende der Sollzinsbindung der Zinssatz plötzlich höher ist als beim ursprünglichen Abschluss der Finanzierung. Ganz aktuell ist in der steigenden Entwicklung jedoch eine Delle zu verzeichnen, die eine Möglichkeit darstellt, von eben jener Situation effektiv zu profitieren. Bedenkt man, dass noch vor einigen Jahren deutlich höhere Zinsen zu zahlen waren als aktuell, auch wenn sich die Zinsen auf dem Sinkflug befanden, so könnte nun der richtige Zeitpunkt für ein Forwarddarlehen sein. Mit einem Forwarddarlehen können Sie bis zu 5 Jahre vorher niedrige Zinsen sichern.

Mit dieser Möglichkeit können sich Kundinnen und Kunden bereits im Vorfeld die Zinsen für ihre Anschlussfinanzierung sichern. Grundlage für die Berechnung ist dabei zu großen Teilen das aktuelle Zinsniveau, welches trotz leichten Steigungen immer noch auf einem sehr angenehmen Niveau für die Darlehensnehmer ist. Ein großer Vorteil beim Forwarddarlehen besteht in der Tatsache, dass bis zu 5 Jahre im Voraus der Abschluss erfolgen kann und somit eine große Sicherheit über das Zinsniveau beim neuen Vertrag herrscht.

Planungssicherheit mit einem langfristigen Forwarddarlehen

Kundinnen und Kunden machen sich mit dem Forwarddarlehen sehr viel freier von der künftigen Zinsentwicklung, als sie es ansonsten wären. Dementsprechend gelangen viele Familien an eine deutlich größere Planungssicherheit für die Zukunft. Die Gefahr, dass das eigene Heim nicht mehr bezahlt werden könnte, wird durch den Abschluss des langfristigen Forwarddarlehens beseitigt bzw. dramatisch verringert. Betrachtet man den langen Zeitraum, den ein Forwarddarlehen umfasst und in dem man eine deutlich größere Sicherheit erlangt, so erscheint die Variante immer lohnender. Schließlich sind es nicht nur die Jahre, die im Vorfeld des Vertragsbeginns mit großer Planungssicherheit verbracht werden können, sondern zusätzlich auch noch die teils lange Phase der Zinsbindung, welche ebenfalls nicht mit bösen Überraschungen aufwarten wird. Dementsprechend attraktiv scheint eine Anschlussfinanzierung für Kundinnen und Kunden zu sein, welche die steigenden Zinsen beobachten und die nun aufkommende Delle für ihre Zwecke nutzen mögen. Da das Zinsniveau in 2 oder 3 Jahren kaum wirklich vorhergesagt werden kann, eine weitere Steigerung jedoch nicht auszuschließen ist, kann das Forwarddarlehen eine Absicherung gegen eben jene sein. In Anbetracht des dramatischen Rückgangs der Zinsen scheint ein ebenso starker Anstieg zwar kaum vorstellbar, jedoch ist er nicht auszuschließen.

Kundinnen und Kunden können mehrere 1000€ sparen

Wer sich fragt, wie viel Geld so wirklich zu sparen ist und ob es sich bei einem Forwarddarlehen überhaupt um einen nennenswerten Ertrag handelt, der kann tatsächlich mit mehreren 1000€ rechnen. Gerade bei einem Darlehen, welches noch eine hohe Restschuld aufweist, können selbst kleinere Schwankungen dafür sorgen, dass sich große Summen bewegen. Mit einem Forwarddarlehen, dass das Zinsänderungsrisiko aufhebt und gegen höhere Zinsen absichert, kann so ein beträchtlicher Betrag in Höhe von mehreren 1000€ eingespart werden. Die Finanzierungsexperten von HypoNord beraten Sie ausführlich und kompetent zum Thema Immobilienfinanzierung. Sichern Sie sich jetzt attraktive Zinsen für 10, 15 oder sogar 20 Jahre. HypoNord wählt das passende Angebot aus mehr als 400 Angeboten für Sie aus.

Persönliche Beratung, hohe Flexibilität und Top-Konditionen dürfen Sie von uns zu jedem Zeitpunkt erwarten. Hohe Kompetenz, umfassendes Fachwissen und Persönlichkeit sind die Ansprüche, die wir im Team an uns selber stellen.

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Zinssatz von sechs Prozent „evident realitätsfern“

Zinssatz von sechs Prozent "evident realitätsfern"

Steuerberater Roland Franz

Essen – Die Richter bezeichnen einen Zinssatz von sechs Prozent in Niedrigzinszeiten als „evident realitätsfern“. Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, weist darauf hin, dass die Finanzämter ihre Zinsen auf Steuernachforderungen senken müssen. „Die Verzinsung von monatlich 0,5 Prozent ist angesichts der Niedrigzinsphase seit dem Jahr 2014 evident verfassungswidrig“, so das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil, das am Mittwoch, den18.08.2021 veröffentlicht wurde (BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 8. Juli 2021 – 1 BvR 2237/14 -, Rn. 1-264, (http://www.bverfg.de/e/rs20210708_1bvr223714.html) )

Das gelte sowohl für Steuernachzahlungen als auch für Steuererstattungen. Allerdings dürfe der Satz bis zum Jahr 2018 noch angewendet werden. Erst auf nicht bestandskräftige Steuerbescheide ab 2019 seien Nachzahlungszinsen in dieser Höhe nicht mehr möglich. Diese, so das Gericht, müssten korrigiert werden. Wie hoch der Zinssatz konkret sein darf, hat das Bundesverfassungsgericht leider nicht festgelegt.

„Um welche Beträge es bei möglichen Erstattungen oder Rückforderungen bei dem vom Verfassungsgericht beanstandeten Steuerzins geht, lässt sich noch nicht konkret beziffern. Das wird davon abhängen, auf welche Höhe der Zins für die Zukunft festgesetzt wird. Der Gesetzgeber muss aber bis zum 31. Juli 2022 eine Neuregelung treffen“, erklärt Steuerberater Roland Franz.

Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.

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