Wer braucht schon eine Zeiterfassung?

Wer braucht schon eine Zeiterfassung?

(Bildquelle: https://unsplash.com/photos/85u54FncDAQ)

Wir wollen doch keine Überwachung … Wir haben Vertrauen zu unseren Mitarbeitenden … Das bringt uns kein Geld … Bei uns kommt es nicht auf die Zeit, sondern aufs Ergebnis an …

Wenn Ihnen der ein oder andere Satz bekannt vorkommt, dann gehört Ihr Unternehmen zu der großen Mehrheit, die den Einsatz einer Zeiterfassung für sich ablehnt. Ist die Ablehnung aber gerechtfertigt?

Klar, die Anschaffung einer Zeiterfassung kostet zuerst einmal Geld. Sei es für die Hardware oder für die Software als Kauf oder in der Cloud. Aber das ist nur eine Seite der Medaille.

Wir wollen doch keine Überwachung

Ein Unternehmen, dass eine Zeiterfassung einsetzt, vermittelt den Mitarbeitenden in erster Linie Transparenz. Keine Mitarbeitende sind besser oder schlechter gestellt als der oder die Anderen. Raucherpausen werden genauso erfasst, wie kurze Spaziergänge oder das Zuspätkommen nach der Kernarbeitszeit. Punkte, die ohne eine Zeiterfassung in vielen Betrieben einfach unter den Tisch fallen, zumindest beim Management. Kolleg*innen merken sich aber genau, wie oft jemand in Raucherpause ist oder 5 Minuten zu spät kommt. Das schafft auf Dauer Frust. Hier hilft eine transparente Zeiterfassung das Betriebsklima nachhaltig zu stärken.

Wir haben Vertrauen zu unseren Mitarbeitenden

In einem Unternehmen zu arbeiten, ist wie eine Beziehung zu führen. Wenn es gut läuft, dann braucht keine Partner*in einen Ehevertrag. Sobald Probleme auftauchen, hätte sich schon manche Partner*in einen solchen Vertrag gewünscht. Bei Mitarbeitenden ist es ähnlich. Solange alles läuft, werden Überstunden gemacht und nach Gutdünken abgefeiert. Nach einer Kündigung, vielleicht sogar einer Fristlosen, wird es meistens hässlich. Können Betriebe dann keine Zeiterfassung vorweisen, zählen im Zweifel sogar handschriftliche Notizen des Mitarbeitenden. Und auf die möchte sich vermutlich keine Arbeitgeber*in verlassen.

Das bringt uns kein Geld

Das Argument mag für manche Betriebe zutreffen. Aber eine Zeiterfassung kann bares Geld sparen. Denn sie sorgt dafür, dass Ruhepausen eingehalten werden. Bei einer Prüfung können fehlende Aufzeichnungen über Überstunden und Pausen teuer zu stehen kommen. Außerdem spart es Geld, da eine Zeiterfassung verhindern kann, dass Mitarbeitende Überstunden für sich reklamieren, die von Betrieben nicht geduldet werden. Dazu zählt beispielsweise der Kaffeeplausch mit Kollegen vor der eigentlichen Arbeit, oder die ausgiebige Dusche nach der Arbeit. Hier setzt eine Zeiterfassung klare Grenzen, indem sie Rahmenzeiten definiert, in der die Arbeit erbracht werden muss. Tätigkeiten außerhalb der Rahmenarbeitszeit müssen nicht entlohnt werden.

Bei uns kommt es nicht auf die Zeit, sondern aufs Ergebnis an

Es passiert oft. Man arbeitet den ganzen Tag und fragt sich am Ende, was hat man eigentlich getan? Die Arbeitszeit versickert in Zeitfallen. Mails werden gecheckt, Kund*innen und Mitarbeitende unterbrechen mit Anrufen die Arbeit, das Social Media Profil wird aktualisiert und Meetings werden überzogen. Durch den Einsatz einer Projektzeiterfassung, wie sie die TimePunch KG mit ihrem gleichnamigen Produkt anbietet, werden diese Zeitfresser sichtbar. Einmal erkannt, können Mitarbeitende und Betriebe daran arbeiten sie zu vermeiden. Eine Zeiterfassung fördert damit das organisierte Arbeiten und erhöht die Produktivität nachhaltig.

Fazit

Für manche Zeitgenoss*in mag eine Zeiterfassung antiquiert erscheinen. Bei näherer Betrachtung bietet sie aber Vorteile für Angestellte und Betriebe. Ein Blick auf die Anbieter lohnt sich daher. Besondere Qualität zeigt hier die Software TimePunch, die mit ihrer Arbeitszeit -und Projektzeiterfassung Maßstäbe setzt.

TimePunch ist einer der führenden Anbieter für Zeiterfassungs-Systeme und von trusted.de als beste Zeiterfassung für KMU 2021 gekürt.

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UNITI expo: eurodata präsentiert die zahlreichen Einsatzmöglichkeiten und Funktionen seiner integrativen Cloud-Lösungen

Ganzheitlichkeit, Vernetzung und Agilität stehen im Fokus des Messeauftritts

UNITI expo: eurodata präsentiert die zahlreichen Einsatzmöglichkeiten und Funktionen seiner integrativen Cloud-Lösungen

Saarbrücken, 5. Mai 2022 – Unter dem Motto „Zukunft tanken mit eurodata“ ist der renommierte Softwarehersteller auf der diesjährigen UNITI expo vertreten. Diese findet vom 17. bis 19. Mai 2022 als Präsenzveranstaltung auf dem Stuttgarter Messegelände statt. Als führender Anbieter innovativer Lösungen für ein zukunftsweisendes Tankstellen-Management teilt eurodata seine Best Practices und Digitalisierungsexpertise mit den Messebesuchern.

Wer sein Tankstellen-Business zukunftssicher ausrichten möchte, findet im Software-Portfolio von eurodata exakt die Lösungen, die für die Digitalisierung der Prozesse benötigt werden. Von einer mobilen Zeiterfassung plus Personaleinsatzplanung und einer webbasierten Lohnabrechnung, einem Tankstellen-Abrechnung-System bis hin zur Archivierung bietet eurodata alles aus einer Hand – in der sicheren eurodata Cloud, flexibel und ganzheitlich miteinander verbunden. Gemeinsam mit ausgewählten Branchen-Steuerberatern wird eurodata die Planungs- und Controlling-Plattform edtas demonstrieren. Hier wird u.a. das Thema Geschäftsplanung im Focus stehen. Auch die DSGVO-konforme, automatische Kassendatenarchivierung dürfte auf der UNITI expo bei den Messebesuchern auf großes Interesse stoßen.

Darüber hinaus verfügen die eurodata Lösungen über weitere, hilfreiche Integrationen zu anderen Branchenlösungen. Vollständig in edoil, der Lösung für alle Prozesse des Minaralölhandels, integriert wurde beispielsweise die Tourenplanung von OPTITOOL. Als Partner von eurodata zeigen Vertreter von OPTITOOL auf der UNITI expo, wie Anwender von dieser Integration profitieren.

Darüber hinaus ist eurodata auch im Rahmen des Vortragsprogramms vertreten. Am 17. Mai, um 15.00 Uhr, spricht Zeljko Katavic, Gründer und Geschäftsführer der eurodata Tochter ProPep, über das Thema digitale Zeiterfassung. In seiner Präsentation „edtime bietet Zeit für Clevere – Vorteile der Arbeitszeiterfassung und Personaleinsatzplanung im Tankstellenbereich“ befasst er sich intensiv mit den aktuellen Anforderungen an das moderne Personalmanagement eines Tankstellenbetriebs.

Die UNITI expo ist die europäische Leitmesse der Tankstellen-Branche. Sie findet vom 17. bis 19. Mai 2022 auf der Stuttgarter Messe statt. Laut Veranstalter sind über 400 Aussteller aus 35 Ländern vertreten. Der eurodata-Stand befindet sich in Halle 5, Stand C32. Weitere Informationen unter: www.uniti-expo.de (https://www.uniti-expo.de)

Die eurodata Unternehmensgruppe entwickelt und betreibt cloudbasierte Softwarelösungen und IT-Services. Im Mittelpunkt stehen kaufmännische Anwendungen, die für die Bereiche Personal- und Finanzwesen sowie das Management von Unternehmen von besonderer Bedeutung sind. Seit Gründung im Jahr 1965 stellen Steuerberatungen, Tankstellen- und Handelsnetze den Kern des eurodata Kundenstamms dar. Heute vertrauen insgesamt mehr als 80.000 Kunden der sicheren Cloud „Made in Germany“ aus dem in Deutschland ansässigen, zertifizierten eurodata Rechenzentrum.
Die Mission von eurodata ist, ihre Kunden durch automatisierte und digitalisierte Prozesse darin zu unterstützen, die Chancen für ein vernetztes Arbeiten konkret zu nutzen. Modernste Digitalisierungs- und Business Analytics-Lösungen für dezentrale Ecosysteme sowie professionelle Web-Dienstleistungen komplettieren heute das eurodata Produktportfolio und fördern die stetige Innovation aller Lösungen der eurodata Gruppe. Mehr als 500 Mitarbeiter in Deutschland und Europa engagieren sich für diese Mission. www.eurodata.de

Kontakt
eurodata AG
Markus Metz
Großblittersdorfer Str. 257
66119 Saarbrücken
0681 / 88080
m.metz@eurodata.de
www.eurodata.de

eurodata bietet Web-Seminare zur digitalen Zeiterfassung, Personaleinsatzplanung und Lohnabrechnung an

Erfahrene Systemberater stellen Tipps und konkrete Anwendungsbeispiele zur optimalen Nutzung der eurodata Cloudlösungen vor

eurodata bietet Web-Seminare zur digitalen Zeiterfassung, Personaleinsatzplanung und Lohnabrechnung an

(Bildquelle: Fotolia 58460655)

Saarbrücken, 27. April 2022 – Damit die Anwender das enorme Potenzial der eurodata Softwarelösungen bestmöglich ausschöpfen können, bietet das Unternehmen auch in diesem Jahr wieder eine Vielzahl kostenloser Web-Seminare an. Lag der Fokus im vergangenen Jahr auf den coronabedingten Änderungen in der Lohnabrechnung mit edlohn, stehen jetzt die Möglichkeiten von edtime, der digitalen Zeiterfassung, in hybriden Arbeitsumgebungen im Vordergrund.

An zahlreichen Terminen bietet eurodata Web-Seminare an, in denen vorgestellt wird, wie einfach sich die digitale Zeiterfassung edtime im Einzelunternehmen wie auch flächendeckend in Filialbetrieben einführen und umsetzen lässt. Die eurodata Experten zeigen, wie das „digitale Stempeln“ mit Smartphone, Tablet-App oder am PC funktioniert und die so erfassten Daten vollautomatisiert an die Lohn- und Gehaltsabrechnung zur Weiterverarbeitung übergeben werden können. Vorgestellt werden neben neuen Features und Funktionen auch Best Practices. Darüber hinaus gibt es Web-Seminare zu den Themen Pauseneinstellungen, Monatsabschluss sowie zur Dienstplanerstellung.

Im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung konzentrieren sich die kostenfreien Web-Seminare auf die aktuellen Programmerweiterungen in edlohn. Die Teilnehmer erfahren, welche neuen Features die ohnehin sehr anwenderfreundliche Abrechnung von Löhnen und Gehältern noch zusätzlich erleichtern. In gesonderten Terminen für Interessenten wird die Entlastung im Tagesgeschäft durch Automatisierungen in edlohn im Überblick vorgestellt. Dabei wird auch auf die Lösungen eingegangen, die für eine digitale Zusammenarbeit zwischen der Lohnabrechnung und dem Mandanten bis hin zum Mitarbeiter zielführend sind.

Als Service stellt eurodata allen registrierten Teilnehmern und Interessenten die Aufzeichnung nach dem Web-Seminar per E-Mail bereit. Weitere Informationen und Anmeldung unter: www.edlohn.de/home/web-seminare (https://www.edlohn.de/home/web-seminare) und www.ed-portal.de (https://www.ed-portal.de).

Die eurodata Unternehmensgruppe entwickelt und betreibt cloudbasierte Softwarelösungen und IT-Services. Im Mittelpunkt stehen kaufmännische Anwendungen, die für die Bereiche Personal- und Finanzwesen sowie das Management von Unternehmen von besonderer Bedeutung sind. Seit Gründung im Jahr 1965 stellen Steuerberatungen, Tankstellen- und Handelsnetze den Kern des eurodata Kundenstamms dar. Heute vertrauen insgesamt mehr als 80.000 Kunden der sicheren Cloud „Made in Germany“ aus dem in Deutschland ansässigen, zertifizierten eurodata Rechenzentrum.
Die Mission von eurodata ist, ihre Kunden durch automatisierte und digitalisierte Prozesse darin zu unterstützen, die Chancen für ein vernetztes Arbeiten konkret zu nutzen. Modernste Digitalisierungs- und Business Analytics-Lösungen für dezentrale Ecosysteme sowie professionelle Web-Dienstleistungen komplettieren heute das eurodata Produktportfolio und fördern die stetige Innovation aller Lösungen der eurodata Gruppe. Mehr als 500 Mitarbeiter in Deutschland und Europa engagieren sich für diese Mission. www.eurodata.de

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Mehrarbeit, Überstunden und Zeiterfassung

Mehrarbeit, Überstunden und Zeiterfassung

Überstunden in Unternehmen (Bildquelle: https://unsplash.com/photos/NSFG5sJYZgQ)

Laut einer Studie von Gehalt.de arbeitete 2021 jede(r) Beschäftigte rund 3 Stunden mehr pro Woche, als er laut Arbeitsvertrag müsste. Von diesen drei Stunden wurden aber nur ca. eine Stunde pro Woche als Überstunden mit Gehalt oder Freizeit ausgeglichen. Da stellt sich die Frage, wie kann das sein?

Keine Pflicht zur Vergütung von Mehrarbeit
Der Grund hierfür liegt im Arbeitszeitgesetz. Eine gesetzliche Pflicht Mehrarbeit zu vergüten, gibt es in Deutschland nicht. Wenn Beschäftigte also ohne explizite Anordnung oder Anweisung länger arbeiten, dann müssen Arbeitgeber*innen diese Zeit nicht zwingend ausgleichen.
Dies gilt vor allem dann, wenn Beschäftigten nachgewiesen werden kann, dass sie nur länger am Arbeitsplatz bleiben, um durch die Mehrarbeit eine höhere Vergütung zu erlangen. Beispielsweise, weil sie unangemessen lang nach der Arbeit duschen und sich erst danach an der Zeiterfassung abmelden. Oder nach dem Einstempeln erst noch eine halbe Stunde frühstücken, bevor die eigentliche Arbeit beginnt.
Dies ist Mehrarbeit die nicht ausgezahlt oder mit Freizeit ausgeglichen werden muss.

Mehrarbeit stillschweigend akzeptieren
Ein anderer Fall liegt vor, wenn Mitarbeitende regelmäßig länger, als vertraglich vereinbart, für das Unternehmen arbeiten und diese Arbeit vom Arbeitgeber akzeptiert wird. In diesem Fall greift §616 BGB, der davon ausgeht, dass eine stillschweigende Vereinbarung vorliegt, wenn das Ergebnis der Arbeit den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.
Arbeitgeber müssen diese Mehrarbeit noch nicht einmal explizit einfordern. Das Akzeptieren der Arbeitsergebnisse genügt für diesen Fall.

Klare Regeln definieren
Dem können Arbeitgeber*innen vorbeugen, indem sie die Umstände, die zur Vergütung der Überstunden führen, klar im Arbeitsvertrag regeln.
Möglich und zulässig ist es z.B. zu definieren, dass eine gewisse Zahl an Mehrarbeitsstunden mit dem Gehalt abgegolten ist. Die Rechtsprechung definiert hier keine klaren Grenzen. Die Praxis zeigt jedoch, dass 10% bis 15% monatliche Arbeitszeit durchaus üblich sind. Im Schnitt also ungefähr 20 Stunden im Monat.
Aber Vorsicht: Sofern die bestehenden Arbeitsverträge eine unbezahlte Mehrarbeit nicht bereits enthalten, kann eine Einführung von 20 Stunden unbezahlter Mehrarbeit, den Betriebsfrieden erheblich stören.
Daher unser Pro Tipp: Eine weniger drastische Möglichkeit ist es eine Übergangszeit von einer halben Stunde vor Arbeitsbeginn und einer halben Stunde nach Arbeitsende festzulegen. Diese Übergangszeit wird vom Arbeitgeber, vertraglich geregelt, nicht bezahlt. Erst wenn Beschäftigte länger als diese halbe Stunde davor oder danach arbeiten, ist davon auszugehen, dass es sich tatsächlich um eine akzeptierte Mehrarbeit handelt, die vom Arbeitgeber auch bezahlt oder mit Freizeit ausgeglichen werden muss. In der Summe ergibt diese Stunde pro Tag, ebenfalls eine unbezahlte Mehrarbeit von 22 Std. im Monat.

Wie hoch ist die Überstundenvergütung?
Überstunden werden in der Regel mit dem normalen Stundenlohn vergütet. Sofern es sich um einen Gehaltsempfänger handelt, kann der Stundenlohn durch eine einfache Formel aus dem Bruttogehalt berechnet werden: Der Stundenlohn entspricht dann dem Bruttolohn geteilt durch 4,333 geteilt durch die wöchentliche Arbeitszeit.
Eine Zuschlagspflicht für Überstunden existiert in Deutschland nicht. Ausnahme ist, wenn dies im Arbeits- oder Tarifvertrag anderweitig geregelt ist.

Alternative Freizeitausgleich, Vorteile für Arbeitgeber*innen
Eine Alternative zur Überstundenvergütung ist der Freizeitausgleich. Der Vorteil für Arbeitgeber*innen liegt auf der Hand. Die Auslastung wird durch den flexiblen Einsatz der Mitarbeitenden optimiert.
Liegt viel Arbeit an, wird die Arbeitszeit flexibel durch das Anordnen von Überstunden erhöht. Ebbt die Auslastung ab, können Beschäftigte das zuvor aufgebaute Überstundenkonto durch das nehmen von Gleitzeit wieder abbauen.
Wichtig ist, das Anordnen von Überstunden muss für Arbeitnehmer*innen auch zumutbar sein. Arbeitgeber dürfen dabei nicht nur die betrieblichen Erfordernisse, sondern auch das persönliche Umfeld der Beschäftigten im Blick behalten. Und vor allem gilt, die maximale Arbeitszeit von 10 Std. pro Tag darf auch bei angeordneten Überstunden nicht überschritten werden. Das im Blick, profitieren Unternehmen und Beschäftigte gleichermaßen davon. Unternehmen durch die bessere Auslastung, Beschäftigte durch mehr freie Tage.

Fazit
Die genannten Anregungen und Vorteile ergeben sich für Betriebe und Angestellte nur, wenn die Arbeitszeit effektiv erfasst wird. Inkludierte Mehrarbeit, Übergangszeiten vor und nach der Arbeit, Gleitzeitkonten und vieles mehr, lassen sich nur mit einem modernen Zeiterfassungssystem, wie das der TimePunch KG, effektiv abbilden. Systematische Zeiterfassung sollten daher nicht als Problem, sondern als Lösung des Problems gesehen werden.

TimePunch – TRACKING PROGRESS NOT ONLY HOURS

Mit der Zeiterfassungs-Software der TimePunch KG sind alle Unternehmen gut beraten. Egal, ob große Unternehmen, KMUs oder Selbständige, wir bieten Ihnen die passende, professionelle Software und Hardware und erfassen damit nicht nur Stunden, sondern helfen Ihnen, Ihr Unternehmen voranzubringen.

Unsere Software ist einfach zu bedienen und bietet die größtmögliche Flexibilität. Über buchbare, thematische Schulungen und Intensiv-Workshops erklären wir Ihnen die Funktionen detailliert und persönlich.

Bei unseren Software-Produkten „Time Punch One“ für Soloselbständige und „TimePunch Pro“ für mittelständische oder große Unternehmen, können problemlos Kundenwünsche direkt implementiert werden, da wir selbst Entwickler der Produkte sind.

Interesse an TimePunch? Nehmen Sie an einer unserer kostenlosen digitalen Infoveranstaltungen teil, oder melden Sie sich direkt bei uns: https://beratung.timepunch.de/

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GFOS veröffentlicht neues Major Release gfos 4.8plus

GFOS veröffentlicht neues Major Release gfos 4.8plus

Neues Major Release gfos 4.8plus

Ab dem 05. April 2022 ist es so weit. Dann steht mit gfos 4.8plus (https://www.gfos.com/major-release-gfos-48plus.html) ein neues Major Release zur Verfügung.
Gemäß dem Slogan Designing the Future of Work bietet das neue Release bereits heute alle wichtigen Features für die Arbeitswelt von morgen. Flexibilität, Mobilität und Agilität stehen dabei klar im Fokus. Neben zahlreichen praktischen Erweiterungen, neuen Funktionen und Widgets können sich User*innen auf eine verbesserte Usability und Ergonomie freuen.

Das sind die Highlights

gfos 4.8plus erstrahlt im neuen userfreundlichen Design: Das Facelift sorgt mit scharfen Kontrasten für eine bessere Usability, verschiedene Individualisierungsoptionen ermöglichen die Anpassung an das Corporate Design der Kund*innen.

Der neue Dashboard Designer bietet darüber hinaus die Möglichkeit, wichtige Funktionen – je nach Bedarf – zu konfigurieren und auf dem Startscreen der Web-Anwendung sowie der gfos.App anzeigen zu lassen. Von der Bildschirmerfassung über verschiedene Auswertungen bis zur Übersicht aktueller Anträge, steht sowohl Mitarbeitenden als auch Führungskräften hier eine Vielzahl praktischer Widgets zur Auswahl.

Spontane Ausfälle im Rahmen der Dienstplanung lassen sich dank der neuen Verfügbarkeitsanfragen nun schnell und einfach ausgleichen. Dazu können Planungsverantwortliche entsprechende Anfragen – unter Berücksichtigung vorhandener Qualifikationen und weiterer Regelwerke direkt aus dem Planungsdialog absetzen. Mitarbeitende werden zeitgleich per Push-Nachricht oder E-Mail über die eingehende Anfrage informiert und können diese umgehend und mobil per App beantworten – die anschließende Einplanung erfolgt automatisch und in Echtzeit.

Darüber hinaus ermöglichen weitere Ergonomie-Verbesserungen ab sofort eine noch genauere Projektzeiterfassung. Bestehende Projekte, Teilprojekte oder Aufgaben-Kombinationen lassen sich über die praktische Suchfunktion schnell und übersichtlich aufrufen und die Zeiterfassung mit nur einem Klick direkt starten.

Ebenso zeitsparend erfolgt nun die Verwaltung der Corona-Nachweispflichten. Dank Präventiver Zutrittserlaubnis werden Zutrittsberechtigungen für Mitarbeitende, Besucher*innen, Dienstleistende und Co. an die Gültigkeit von Impf-, Genesenen- oder Testzertifikaten gekoppelt und entfallen automatisch, sobald kein gültiger Nachweis mehr vorliegt. Bei einer Erneuerung oder Verlängerung der Zertifikate lässt sich die Berechtigung ohne großen Aufwand wiederherstellen.

Erweiterungen der gfos.App

Kund*innen, die das neue Major Release einsetzten, profitieren zudem von vielen neuen Funktionen in der gfos.App (https://www.gfos.com/gfosapp.html). Mit der Version 2.0 stehen viele neue Highlights zur Verfügung. Um Abstimmungsprozesse noch weiter zu beschleunigen, besteht nun die Möglichkeit, Verfügbarkeitsanfragen bequem per App-Anwendung zu bearbeiten. Die Rückmeldung an das System der Planungsverantwortlichen sowie die Einplanung der Dienste erfolgt automatisch. Die Projektzeiterfassung sowie die Verbuchung von Abwesenheiten kann ab sofort zeitsparend, intuitiv und übersichtlich per gfos.App erfolgen. Verschiedene Erweiterungen im Kalender und im Antragswesen sorgen für zusätzlichen Komfort: Mitarbeitende bekommen einen Überblick über ihre geplanten Schichten und dienstfreien Tage, detaillierte Ansichten zu erfassten Zeitbuchungen schaffen Transparenz.

Auch über diese Highlights hinaus wurde die gfos.App im Hinblick auf Usability & Co. weiter optimiert.

Über die GFOS

Die GFOS – Gesellschaft für Organisationsberatung und Softwareentwicklung mbH – steht für innovative Softwarelösungen sowie Cloud Services in den Bereichen Workforce Management, Manufacturing Execution Systems und Security. Modular aufgebaut und branchenunabhängig einsetzbar bietet gfos sowohl für Großkonzerne als auch kleine und mittelständische Betriebe die passende Lösung. Gemäß unserem Slogan Designing the Future of Work unterstützen wir so mehr als 1.800 Kund*innen in insgesamt 30 Ländern mit umfassenden Systemen und smarten Tools auf dem Weg zur Arbeit & Industrie 4.0. Dafür liefern wir die verschiedensten Module, von der Zeiterfassung und Personalplanung über die Betriebs- und Maschinendatenerfassung bis hin zur Zutrittskontrolle mit Besuchermanagement – in der Cloud oder On Premise.

Auch im Bereich der SAP-Anbindung profitieren Kund*innen von unserem umfassenden Know-how sowie exzellenter Beratung. Über 450 erfolgreich realisierte Projekte sprechen für sich!

Als ISO 27001-zertifiziertes Unternehmen stehen wir zudem für höchste Standards rund um das IT-Sicherheitsmanagement.

www.gfos.com

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Der Gelbe Zettel fällt bald weg

Zumindest zwei davon, werden Angestellte bei einer Krankschreibung ab dem nächsten Jahr nicht mehr erhalten.

Der Gelbe Zettel fällt bald weg

Der „gelbe“ Zettel

Ursprünglich war bereits für Juli 2022 vorgesehen, dass Ärzte, bei einer Krankschreibung den Patienten nur noch ein Exemplar der Krankschreibung ausgedruckt auf Papier mitgeben. Das Exemplar sollte nicht für Arbeitgeber*innen oder die Krankenkasse sein, sondern nur zum Nachweis für den Patienten selbst. Doch daraus wird jetzt erst einmal nichts.

Ärzte starteten erst im Januar 2022
Bei einer Krankschreibung geben Ärzte erst seit Januar 2022 die Daten direkt an die Krankenkassen weiter. Zuvor gab es lediglich eine 3monatige Pilotphase, bei der sich nicht alle Ärzte beteiligten. Aber auch jetzt läuft noch nicht alles optimal. Die Daten werden teilweise noch nicht komplett elektronisch übermittelt und müssen noch von Hand bei den Krankenkassen übernommen werden.

Unternehmen stehen vor großen Herausforderungen
Auf der Seite der Unternehmen sieht es nicht besser aus. Wäre bereits, wie ursprünglich geplant, im Juli die papierhafte Krankschreibung weggefallen, hätten Arbeitgeber*innen vor der Herausforderung gestanden, manuell bei den Krankenkassen nachfragen zu müssen, ob Mitarbeitende wirklich krank sind oder nur vorgeben, krank zu sein. Durch den fehlenden Ausdruck des Arztes, ist eine alleinige Prüfung durch Arbeitgeber*innen dann nicht mehr möglich.

77 Millionen Krankschreibungen pro Jahr
Der Grund für die Digitalisierung liegt dabei auf der Hand. Nach Schätzung des GKV (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) werden pro Jahr über 308 Millionen Gelbe Zettel gedruckt! Eine unfassbare Menge an Papier, Druckertinte und nicht zuletzt Arbeitszeit die man durch digitale Prozesse reduzieren kann.

Mit im Boot, Zeiterfassungssysteme wie TimePunch
An dieser Stelle sieht der Bund Zeiterfassungssysteme wie TimePunch, in der Pflicht, die Schnittstelle für Unternehmen abzubilden. Nutzt ein Betrieb bereits eine Zeiterfassungslösung, dann sind in dieser zumeist alle relevanten Daten der Mitarbeitenden gespeichert. Was liegt also näher, als ein solches System dazu zu verwenden, um Krankmeldungen von Arbeitnehmer*innen zu prüfen. Betriebe sollen so wieder in die Lage versetzt werden, Krankmeldungen von Mitarbeitenden selbstständig und einfach überprüfen zu können. Wie vorher, aber alles digital und damit zukunftsfähig!
Mitarbeiter*innen melden sich krank
Zukünftig soll der Ablauf dabei so sein, dass sich Mitarbeitende nach einer Krankschreibung bei Ihrem Betrieb melden und mitteilen, wie lange sie krankgeschrieben sind. Arbeitgeber*innen erhalten dabei aber keine papierhafte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Das Personalbüro muss dann, über das verwendete Zeiterfassungssystem, die Krankmeldung übernehmen und eine Überprüfung bei den Krankenkassen, mit Hilfe des Zeiterfassungssystems, beantragen. Die für den Mitarbeitenden zuständige Krankenkasse bestätigt die Krankmeldung digital. Anschließend erhält der Betrieb die Bestätigung der Krankmeldung, vollständig automatisiert, über das genutzte Zeiterfassungssystem angezeigt.

Prozess stellt große Herausforderungen an Zeiterfassungssysteme
Aber anders als z.B. Abrechnungssysteme für Lohn -und Gehalt, übertragen Zeiterfassungssysteme aktuell noch keine Daten der Mitarbeiter*innen an Krankenkassen. Bisher waren solche Systeme nur Zulieferer, welche die Arbeitszeiten an die verwendeten Lohn -und Gehaltsabrechnungsprogramme wie DATEV und Lexware exportierten. Ab Januar 2023 sollen Zeiterfassungssysteme selbst, als Schnittstelle zwischen Unternehmen und Krankenkassen in Aktion treten. Auf Seiten der Zeiterfassungshersteller, wie der TimePunch KG, müssen daher diese Schnittstellen zuerst implementiert und getestet werden. Durch die Brisanz der Daten, werden von der GKV, sehr große Anforderungen an Sicherheit und Zuverlässigkeit der Systeme gestellt.

Zusammenarbeit mit dem Spitzenverwand der Krankenkassen
Die TimePunch KG, arbeitet daher sehr eng mit der GKV zusammen, um die Qualität und Sicherheit der Schnittstelle zu gewährleisten. Dazu wird das Zeiterfassungssystem TimePunch in einem Qualifizierungsprozess, in Abstimmung mit der GKV, erweitert und anschließend einer Zertifizierung unterzogen. Nach Abschluss der Zertifizierung muss jedes Zeiterfassungssystem dann nochmals eine drei-monatigen Pilotphase durchlaufen. Erst nach dem erfolgreichen Abschluss dieser Pilotphase dürfen dann alle Kunden, die durch die Software bereitgestellte Schnittstelle zum Abruf der eAU (elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) nutzen.

2023 soll die elektronische Krankschreibung flächendeckend verpflichtend werden
Bei der Sitzung am 18. Februar 2022 hat der Deutsche Bundestag in der 2./3. Lesung die Verlängerung der Pilotphase und damit den Start am 1. Januar 2023 beschlossen. Bis dahin gibt es noch viel zu tun. Durch den hohen Implementierungs- und Zertifizierungsaufwand ist es sehr wahrscheinlich, dass vor allem Billiganbieter von Zeiterfassungssystemen den Aufwand der Umsetzung scheuen.

Fazit
Arbeitgeber*innen sollten sich daher schon frühzeitig nach einem Zeiterfassungssystem, wie TimePunch umsehen, das den Prozess der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung implementiert.

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Mit der Zeiterfassungs-Software der TimePunch KG sind alle Unternehmen gut beraten. Egal, ob große Unternehmen, KMUs oder Selbständige, wir bieten Ihnen die passende, professionelle Software und Hardware und erfassen damit nicht nur Stunden, sondern helfen Ihnen, Ihr Unternehmen voranzubringen.

Unsere Software ist einfach zu bedienen und bietet die größtmögliche Flexibilität. Über buchbare, thematische Schulungen und Intensiv-Workshops erklären wir Ihnen die Funktionen detailliert und persönlich.

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Zeiterfassung – dürfen, müssen oder No-Go?

Zeiterfassung - dürfen, müssen oder No-Go?

Zeiterfassung, ja oder nein? (Bildquelle: Kommerziell frei nutzbares Bild)

Um das Thema Zeiterfassung ranken sich viele Mythen und Halbwahrheiten. Dürfen Arbeitgeber*innen die Zeiten der Mitarbeiter erfassen, oder müssen sie es sogar? Oder ist es am Ende gar nicht erlaubt?

Bei der systemischen Zeiterfassung, also der Zeiterfassung am PC oder mit RFID Chips, werden personenbezogene Daten erhoben. Das ist z.B. die Uhrzeit, wann sich Mitarbeiter*innen an -bzw. abmelden, es sind aber auch Ortsinformationen über den Standort des Terminals oder die GPS-Daten, die erhoben werden. Eventuell auch biometrische Daten, wie der Fingerabdruck oder die Gesichtserkennung. Das alles ruft die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auf den Plan.

Ist Zeiterfassung rechtsgültig?
Um diese Frage zu klären, bedarf es einen Blick in das Gesetz. In der DSGVO sind klare Regeln für die Aufzeichnung von personenbezogenen Daten verankert. Im Artikel 6 Abs 1 f steht als Voraussetzung, dass die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen (also des Arbeitgebers) oder eines Dritten (z.B. Steuerberater / Lohnbüro) erforderlich ist. Berechtigte Interessen des Arbeitgebers zur Einführung der Zeiterfassung sind beispielsweise:
-Die Arbeitszeit des Mitarbeitenden soll dem Lohnbüro zur Berechnung des Gehalts übermittelt werden.
-Überstunden sollen dokumentiert werden, damit diese ausgezahlt oder mit Freizeit abgegolten werden können.
-Pausen von Mitarbeitenden sollen zum Nachweis des Arbeitsschutzgesetzes aufgezeichnet werden.
Die Zeiterfassung bildet also die Grundlage, damit die berechtigten Interessen durchgesetzt werden können. Eine Erfassung ist somit rechtsgültig.
Spannend wird die Frage aber bei biometrischen Daten, wie dem Fingerabdruck oder der Gesichtserkennung. Hier greift der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und der Datensparsamkeit. D.h. Arbeitgeber*innen müssen sich die Frage gefallen lassen, ob das berechtigte Interesse nicht auch mit weniger Daten durchsetzbar ist. Die Antwort ist hier ein meist ein klares ja. Ein RFID Schlüsselanhänger erfüllt die Anforderung in den meisten Fällen ganz genauso wie ein Fingerscanner. Daher sollten sich Arbeitgeber*innen die Einwilligung zur Arbeitszeiterfassung mittels biometrischer Daten vorab von der Belegschaft schriftlich einholen, oder auf eine Alternative via RFID Schlüsselanhänger für Verweigerer umsteigen. Gute Zeiterfassungssysteme wie TimePunch erlauben zumeist beide Möglichkeiten zur Zeiterfassung (Schlüsselanhänger und/oder Biometrisch).

Ist eine Zeiterfassung zwingend erforderlich?
Viele Hersteller von Zeiterfassungs-Systemen versuchen Interessenten zu verunsichern, indem sie aufführen, dass eine systematische Zeiterfassung bereits vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil vom Mai 2019 gefordert wurde. Damit endet die Erzählung aber zumeist unvollständig.
Richtig ist, dass am 24. Februar 2020 das Arbeitsgericht in Emden in einer ersten Entscheidung das Urteil vom EuGH bestätigte und auch am 24. September 2020 in einer zweiten Entscheidung bekräftigte. Allerdings widerrief das Landes Arbeitsgerichts von Niedersachen (LAG) – also eine höhere Instanz – die Entscheidung des Arbeitsgerichts in Emden in der Berufung.
Der Grund: Nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts hatte der EuGH aufgrund von Art. 153 AEUV keine Kompetenz über Vergütungsfragen zu entscheiden. Hier steht also Meinung gegen Meinung. Eine klare Aussage, ob Zeiterfassung im Allgemeinen zwingend erforderlich ist, steht also noch aus.

Wann ist eine Zeiterfassung vom Gesetzgeber gefordert?
Nichtsdestotrotz existieren mehrere Fälle, in denen eine Zeiterfassung vom Gesetz gefordert wird.
Bei Einführung der Kurzarbeit:
Will ein Unternehmen die Kurzarbeit einführen, dann muss die geleistete Arbeitszeit der Mitarbeitenden in Kurzarbeit korrekt und vollständig dokumentiert werden. Dies ist notwendig, damit nach Abschluss des Monats das Kurzarbeitergeld korrekt berechnet werden kann. Die Agentur für Arbeit kann jederzeit den Stundennachweis für Mitarbeiter*innen vom Unternehmen einfordern.
Bei Beschäftigten im Mindestlohn bzw. Niedriglohn:
Sind Arbeitnehmer*innen bei den Betrieben im Mindestlohn, bzw. Niedriglohn beschäftigt, dann ist hier die Zollverwaltung zuständig. Diese prüft sehr genau, ob der Mindestlohn eingehalten wird. Damit der Zoll die Lohnzahlung und damit Einhaltung des Mindestlohns prüfen kann, ist eine genaue Zeiterfassung vom Gesetzgeber gefordert.
Bei Überstunden:
Werden im Betrieb regelmäßig Überstunden fällig, dann besteht nach § 16 Absatz 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) die Verpflichtung des Arbeitgebers die über 8 Stunden pro Tag hinaus gehende Arbeitszeit aufzuzeichnen. Selbstverständlich schreibt der Gesetzgeber hier nicht vor, dass ein elektronisches Zeiterfassungssystem zum Einsatz kommt, aber gerade ein System wie TimePunch macht dabei vieles einfacher.

Fazit
Stand März 2022 ist in Deutschland nicht klar geregelt, ob eine elektronische Zeiterfassung für alle Betriebe zur Pflicht wird. Allerdings existieren heute schon Fälle, in denen eine Zeiterfassung erforderlich ist. Dabei liegen die Vorteile einer Zeiterfassung klar auf der Hand: Gleichbehandlung von Mitarbeitenden, einfachere Lohnzahlung und Rechtssicherheit bei Arbeitsrechtsklagen aufgrund von Kündigung oder ähnlichem. Wie so oft gilt auch hier: Haben ist besser als Brauchen.

TimePunch – TRACKING PROGRESS NOT ONLY HOURS

Mit der Zeiterfassungs-Software der TimePunch KG sind alle Unternehmen gut beraten. Egal, ob große Unternehmen, KMUs oder Selbständige, wir bieten Ihnen die passende, professionelle Software und Hardware und erfassen damit nicht nur Stunden, sondern helfen Ihnen, Ihr Unternehmen voranzubringen.

Unsere Software ist einfach zu bedienen und bietet die größtmögliche Flexibilität. Über buchbare, thematische Schulungen und Intensiv-Workshops erklären wir Ihnen die Funktionen detailliert und persönlich.

Bei unseren Software-Produkten „Time Punch One“ für Soloselbständige und „TimePunch Pro“ für mittelständische oder große Unternehmen, können problemlos Kundenwünsche direkt implementiert werden, da wir selbst Entwickler der Produkte sind.

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Der Zeiterfassung einen Schritt voraus

Bereits im Mai 2019 hat der EuGH entschieden, dass nach Auslegung der Art. 4 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 89/391 Arbeitgeber dazu verpflichtet sind, ein objektives, verlässliches und zugängliches System zu errichten, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleisteten täglichen Arbeitszeiten und Überstunden gemessen werden können.

Während am juristischen „Hochreck“ diskutiert wird, ob das Urteil möglicherweise sogar unmittelbar gilt, entfachte die Entscheidung auch eine politische Diskussion um die Notwendigkeit einer Anpassung der bis dato geltenden Regelung gem. § 16 Abs. 2 ArbZG. Geändert hatte sich in der vergangenen Legislaturperiode jedoch nichts.

Nun liegt ein Gesetzesentwurf des Bundesarbeitsministers Hubertus Heil vor, der die Arbeitgeber der im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzt aufgeführten Branchen verpflichtet, die Arbeitszeit sowie Ende und Dauer „jeweils am Tag der Arbeitsleistung elektronisch und manipulationssicher aufzuzeichnen“. Ein Entwurf, der umstritten ist und von vielen Seiten insbesondere im Hinblick auf die technische und juristische Umsetzbarkeit kritisch hinterfragt wird.

Eines steht fest: Unternehmen sollten schon heute ihre aktuellen Zeiterfassungssysteme überprüfen und sich für mögliche Anpassungen wappnen.
Die nachfolgenden von dem Personalsoftware-Anbieter Infoniqa zusammengestellten 7 Tipps können dabei helfen:

Tipp 1:
Ihre Mitarbeitenden sind Ihre wertvollste Ressource. Verpassen Sie es also nicht, rechtzeitig und transparent mit Ihrer Belegschaft zu kommunizieren! Ihre Mitarbeiter könnten verunsichert sein, möglicherweise sogar befürchten, dass liebgewonnene Arbeitszeitregelungen abgeschafft werden. Daher empfehlen wir die Erstellung eines Kommunikationsplans, um Ihre Mitarbeitenden über die sie betreffenden Neuerungen zu informieren.

Tipp 2:
Überprüfen Sie, ob für Ihr Unternehmen bestimmte Branchenvorgaben greifen und welche Zeiterfassungsanforderungen innerhalb des Unternehmens bestehen. Stichwörter sind hier: unterschiedliche Standorte, Reisezeiten, Außendienst, Homeoffice, Schichtarbeit, Freelancer und Dienstleister oder auch flexible Arbeitszeiten.

Tipp 3:
Klaren Sie intern vorab, welche Regelungen zur Arbeitszeit Sie ändern oder einführen mochten. Wenn Sie schon die Zeiterfassungsstruktur innerhalb Ihres Unternehmens auf den Prüfstand stellen, können Sie dies gleich zum Anlass nehmen, bestehende Strukturen zu hinterfragen. Dazu gehört insbesondere die Einführung von flexiblen Arbeitszeiten, zum Homeoffice und weiteren Work-Life-Balance-geeigneten, mitarbeiterbindenden und Recruiting fordernden Maßnahmen.

Tipp 4:
Definieren Sie ein Projekt, eine/einen Projektverantwortliche(n), ein Budget sowie einen Anforderungskatalog.

Tipp 5:
Besprechen Sie mit Ihrer IT, ob Sie das System selbst betreuen mochten oder eine SaaS-Losung in Frage kommt. Planen Sie im Anschluss Ressourcen fur die Betreuung des Systems im spateren Tagesgeschaft ein.

Tipp 6:
Der Datenschutz will beachtet werden:
-Daten aus dem System heraus müssen DSGVO-konform gespeichert und abgelegt werden.
-Ein nachgelagertes, automatisches Archivierungssystem muss alle Anforderungen des Datenschutzes berücksichtigen.
-Nach dem Austreten einer Fachkraft müssen alle Daten im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen ebenfalls automatisch und vollständig gelöscht werden.

Tipp 7:
Vergessen Sie Ihren Betriebsrat nicht! Am besten ist dieser von Tag 1 an involviert.

Infoniqa ist Spezialist für betriebswirtschaftliche Lösungen, die die Personalarbeit und die Buchhaltung automatisieren und erleichtern. Das stark wachsende Unternehmen ist einer der wenigen Komplettanbieter am HR-Markt. Ganz nach dem Leitspruch „Focus on you“ sorgen mehr als 500 Mitarbeiter dafür, dass sich Kunden und Partner in DACH ganz auf ihr eigentliches Kerngeschäft konzentrieren können. Die Angebotspalette von Infoniqa umfasst modulare HR-Lösungen für Personalabrechnung, Zeitwirtschaft und HCM; Tools für Buchhaltung und Auftragswesen; die cloudbasierte Accounting-Plattform Run my Accounts sowie BPaaS- und BPO-Dienstleistungen. Infoniqa hat insgesamt siebzehn Standorte in Österreich, Deutschland, Schweiz, Polen und Tschechien. www.infoniqa.com

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Ausbildung und duales Studium bei GFOS

Ein erfolgreicher Einstieg in die Berufswelt

Ausbildung und duales Studium bei GFOS

Azubis & Studierende 2021 mit Katharina Röhrig, Geschäftsführerin Enterprise Development

Das Jahr 2021 begann ebenso turbulent, wie das vergangene Jahr endete – noch immer ist ein Großteil wirtschaftlicher wie auch gesellschaftlicher Prozesse von Maßnahmen und Beschränkungen geprägt. Doch auch wenn die Pandemie viele negative Auswirkungen hatte, so hat sie in einigen Bereich auch zum Umdenken geführt. Innerhalb kürzester Zeit wurde in den verschiedensten Bereichen in neue Technologien investiert, betriebliche Abläufe digital und zukunftssicher gestaltet. Auch in vielen Schulen hat der digitale Wandel in den letzten eineinhalb Jahren Einzug gehalten – digitale Lernmethoden und virtuelle Konferenzen bestimmten den Alltag der Schüler*innen.

Für viele junge Leute endete vor einigen Wochen nicht bloß ein herausforderndes Schuljahr, sondern damit auch die gesamte Schulzeit. Wer in diesem Jahr die Prüfungen unter erschwerten Bedingungen erfolgreich hinter sich gebracht hatte, stand bereits vor der nächsten Herausforderung: Schließlich hat die Pandemie, neben der Organisation innerhalb der Bildungseinrichtungen, auch für die Wirtschaft teilweise erhebliche Folgen. Die Frage nach der beruflichen Zukunft war somit bei vielen Schüler*innen mit Unsicherheit behaftet.

Als erfolgreiches IT-Unternehmen unterstützt die GFOS nicht nur Kund*innen bei der Digitalisierung ihrer Prozesse und auf dem Weg zur Industrie und Arbeitswelt 4.0, sondern ebenso junge Nachwuchskräfte bei ihrem Einstieg in die Berufswelt. Denn trotz der Herausforderungen eines weiteren, von der Pandemie geprägten Jahres, ist der GFOS die Förderung junger Talente ein wichtiges Anliegen. So wurden auch in diesem Jahr Mittel und Wege gefunden, insgesamt drei Auszubildenden und fünf Studierenden eine fundierte Ausbildung bzw. ein ausbildungsbegleitendes Studium mit Zukunftsperspektive zu ermöglichen.

Die GFOS bildet in diesem Jahr in den Berufen Fachinformatiker*in für Anwendungsentwicklung, Fachinformatiker*in für Systemintegration sowie Kaufleute für IT-Systemmanagement aus. Zudem bietet das Unternehmen erstmals ein duales Studium im Bereich Marketing an. Um jungen, talentierten Menschen die Möglichkeit zu geben, zu studieren und gleichzeitig Praxiserfahrung zu sammeln, unterstützt die GFOS vor allem das Modell Work & Study.

Weitere Informationen zur GFOS und zu den Ausbildungsmöglichkeiten finden Sie unter: www.gfos.com (https://www.gfos.com)

Über die GFOS

Die GFOS, Gesellschaft für Organisationsberatung und Softwareentwicklung mbH, ist ein führender Anbieter ganzheitlicher IT-Lösungskonzepte. Angefangen bei einer umfassenden Beratung bietet das mittelständische Unternehmen zukunftsorientierte Softwarelösungen in den Bereichen Workforce Management, Zutrittskontrolle und Manufacturing Execution System (MES) aus einer Hand und liefert damit die Grundlage fundierter Management- sowie Mitarbeiterentscheidungen. Mit der modularen Softwarefamilie gfos können Bedarfe jeder Branche und Unternehmensgröße optimal abgedeckt und zu einem umfassenden mehrdimensionalen Ressourcen-Management-System ausgebaut werden. Basierend auf modernster JAVA EE Technologie zeichnet sich gfos zudem durch höchste Funktionalität sowie vollständige Systemunabhängigkeit aus. 1988 gegründet, gehört die GFOS mbH zu den Pionieren der Anwendungsentwicklung und -integration in den Bereichen Personalzeitwirtschaft, Personaleinsatzplanung, Zutrittskontrolle, Betriebsdatenerfassung und Produktionssteuerung. In 30 Ländern weltweit arbeiten weit mehr als 1.800 Kunden mit der Softwarelösung gfos, die bereits bis heute in 17 Sprachen übersetzt wurde. Im Rahmen des 1993 gegründeten SAP-Kompetenzcenters leistet die GFOS mbH kompetente Beratung und Service rund um die SAP-Anbindung. Über 450 Projekte, die bereits im SAP-Umfeld realisiert wurden, sprechen für umfassendes Know-how in diesem Bereich.

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Zeiterfassung: Pflicht oder Kür?

Zwei Jahre nach dem EuGH-Urteil ist es nun vermeintlich still geworden um die Thematik Zeiterfassung

Zeiterfassung: Pflicht oder Kür?

Saarbrücken, 2. August 2021 – Um die Arbeitszeit von Angestellten transparenter zu gestalten, hat der EuGH im Mai 2019 Arbeitgeber dazu verpflichtet, ihren Mitarbeitern ein objektives und zuverlässiges Zeiterfassungssystem zur Verfügung zu stellen. Doch trotz dieser gesetzlichen Vorgabe tun sich viele Unternehmen schwer damit, ihre Prozesse zu ändern.

Inzwischen gibt es jedoch richtungsweisende Gerichtsurteile, die verantwortungsvolle Unternehmer nicht ignorieren sollten. So hat beispielsweise das Arbeitsgericht Emden 2020 in einem Verfahren erstmals, unter Berufung auf das EuGH-Urteil, einen deutschen Arbeitgeber wegen mangelnder Zeiterfassung verurteilt. Nach Auffassung des Gerichts besteht die Pflicht zur Einführung eines Zeiterfassungssystems auch ohne ein Tätigwerden des deutschen Gesetzgebers.

Eine Lösung für alle Situationen
Natürlich obliegt es der Entscheidungsfreiheit des Unternehmers, wie er mit dieser Faktenlage umgeht. Er kann abwarten, wie sich die Situation entwickelt oder er geht die digitale Zeiterfassung proaktiv an. Dann können er und seine Mitarbeiter von modernen Online-Zeiterfassungssystemen profitieren, indem sie die Zeiterfassung transparent, nachvollziehbar dokumentieren. Eine solche Möglichkeit der Zeiterfassung bietet die Cloudlösung edtime aus dem Hause eurodata; es gibt sie sowohl als Desktopanwendung wie auch als Smartphone-App. Jedem Mitarbeiter, ob in Vollzeit oder Teilzeit, vor Ort im Büro oder im Homeoffice bietet sie die Möglichkeit, seine Arbeitszeit einfach und unkompliziert zu erfassen.

No Risk – but Fun!
Risiken zu minimieren, gehört zu den grundlegenden unternehmerischen Aufgaben. Dort wo die Gefahr besteht, dass MiLoG-Prüfungen anstehen oder die Prüfung der Arbeitszeit im Zweifel nicht genau nachgewiesen werden kann, kommt man auf Dauer an der Einführung einer Zeiterfassungslösung nicht vorbei. Die elektronische Dokumentation ist sicherlich einer der besten und zukunftssichersten Wege. edtime von eurodata bietet mit seiner Auswahl an „Stempelmedien“ wie auch mit dem fairen und übersichtlichen Preismodell eine online Lösung an, die für nahezu alle Betriebsgrößen einfach umzusetzen ist.

Entscheidung leicht gemacht
Wer sich für edtime interessiert, kann die Lösung vier Wochen kostenlos testen und dann entscheiden, ob er edtime weiter nutzen will. Und wer noch einen Schritt weitergehen möchte, kann edtime mit der Personaleinsatzplanung ergänzen. Mit der nahtlosen Integration in edlohn, Deutschlands führenden Online-Lohnabrechnungssoftware, wird daraus ein Gesamtpaket für einen digitalen Workflow von der Arbeitszeiterfassung bis zur Entgeltabrechnung.
Weiterführende Informationen, Referenzbeispiele und Einsatzszenarien unter: www.ed-portal.de

Die eurodata Unternehmensgruppe entwickelt und betreibt cloudbasierte Softwarelösungen und IT-Services. Im Mittelpunkt stehen kaufmännische Anwendungen, die für die Bereiche Personal- und Finanzwesen sowie das Management von Unternehmen von besonderer Bedeutung sind. Seit Gründung im Jahr 1965 stellen Steuerberatungen, Tankstellen- und Handelsnetze den Kern des eurodata Kundenstamms dar. Heute vertrauen insgesamt mehr als 80.000 Kunden der sicheren Cloud „Made in Germany“ aus dem in Deutschland ansässigen, zertifizierten eurodata Rechenzentrum.
Die Mission von eurodata ist, ihre Kunden durch automatisierte und digitalisierte Prozesse darin zu unterstützen, die Chancen für ein vernetztes Arbeiten konkret zu nutzen. Modernste Digitalisierungs- und Business Analytics-Lösungen für dezentrale Ecosysteme sowie professionelle Web-Dienstleistungen komplettieren heute das eurodata Produktportfolio und fördern die stetige Innovation aller Lösungen der eurodata Gruppe. Mehr als 500 Mitarbeiter in Deutschland und Europa engagieren sich für diese Mission. www.eurodata.de

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