Wenn bei Kindern ein Zahn abbricht – Verbraucherinformation der ERGO Krankenversicherung

Schnelle Hilfe für Kinder

Wenn bei Kindern ein Zahn abbricht - Verbraucherinformation der ERGO Krankenversicherung

Eine Zahnrettungsbox verhindert, dass ein abgebrochener Zahn austrocknet. (Bildquelle: ERGO Group)

Ein Sturz beim Schlittenfahren oder eine wilde Schneeballschlacht – und plötzlich ist ein Zahn abgebrochen. Bei Kindern sind solche Unfälle keine Seltenheit. Doch wie können Eltern in dieser Situation handeln, um das Beißerchen zu retten? Nicola Blidschun, Zahnexpertin der ERGO Krankenversicherung, erklärt, worauf es im Ernstfall ankommt – und wie eine Zahnrettungsbox hilft.

Wenn ein Zahn zu Bruch geht

Spielen und Toben im Schnee ist für Kinder ein großer Spaß. Dabei drohen jedoch auch Gefahren: Ein Sturz auf glattem Boden oder ein unglücklicher Unfall beim Schlittenfahren – und schon bricht Kindern ein Zahn ab oder fällt komplett heraus. „Eltern sollten derartige Zahnunfälle niemals auf die leichte Schulter nehmen, da sie nicht nur kosmetische, sondern auch gesundheitliche Folgen haben können“, warnt Nicola Blidschun, Zahnexpertin der ERGO Krankenversicherung.

Sofortmaßnahmen bei ausgeschlagenen Zähnen

Wenn ein Zahn vollständig herausfällt, ist Eile geboten. Eltern sollten unbedingt darauf achten, den Zahn so aufzubewahren, dass ein Zahnarzt diesen wieder einpflanzen kann. Eine spezielle Zahnrettungsbox aus der Apotheke ist dafür die beste Lösung. Mit diesen kleinen Aufbewahrungs-Fläschchen erhöhen Eltern die Chancen auf eine erfolgreiche Wiedereinpflanzung. Für Blidschun sind sie fester Bestandteil des Medizinschranks. Eine Zahnrettungsbox kostet rund 20 Euro und eignet sich für eine einmalige Nutzung – dennoch lohnt sich eine Anschaffung. „Zahnrettungsboxen verfügen über eine spezielle Zellnährlösung, die verhindert, dass der Zahn austrocknet. In ihr überleben die Zellen bis zu 24 Stunden, ehe sie absterben“, so die ERGO Expertin. Ausreichend Zeit, um die nächste Zahnarztpraxis aufzusuchen. Alternativ lässt sich ein herausgefallener oder abgebrochener Zahn in Milch oder in einer isotonen Kochsalz-Lösung konservieren. So sind die Zellen der Zahnwurzel geschützt, was den Zahn zumindest vorübergehend davor bewahrt abzusterben. „Ebenfalls wichtig: Niemals die empfindliche Wurzel des Zahns berühren, da dies die Erfolgsaussichten deutlich vermindern kann – und schon gar nicht in ein Taschentuch einwickeln!“, so die Zahnexpertin.

Wann ist der Zahnarzt gefragt?

Nach einem Zahnunfall suchen Eltern am besten so schnell wie möglich einen Zahnarzt oder eine Zahnklinik auf – auch dann, wenn es sich nur um eine kleine Fraktur zu handeln scheint. Dies gilt auch für Milchzähne. „Auch vermeintlich harmlose Zahnbrüche können Entzündungen oder Zahnschmerzen zur Folge haben“, erklärt die ERGO Expertin.

Zähne langfristig stärken

Achten Eltern bei ihren Kindern auf eine ausreichende Zahnpflege, schützen sie die Zähne ihres Nachwuchses automatisch. Eine gründliche Reinigung mit fluoridhaltiger Zahnpasta und der regelmäßige Besuch beim Zahnarzt legen einen soliden Grundstein für gesunde Zähne. Auch die Ernährung spielt eine wichtige Rolle. „Kalziumreiche Lebensmittel wie Milchprodukte oder Nüsse stärken die Zahnsubstanz, während zuckerhaltige und saure Speisen Zähne anfälliger machen“, unterstreicht Blidschun. Sie empfiehlt Eltern zudem, Kindern Karotten und anderes Gemüse schmackhaft zu machen. Diese trainieren die Kiefermuskulatur und reinigen gleichzeitig die Zähne.
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Über die ERGO Group AG
ERGO ist eine der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa. Weltweit ist die Gruppe in über 20 Ländern vertreten und konzentriert sich auf die Regionen Europa und Asien. ERGO bietet ihren Privat- und Firmenkunden ein breites Produktportfolio in allen wesentlichen Versicherungssparten sowie vollumfängliche Assistance- und Serviceleistungen. Unter dem Dach der ERGO Group AG steuern mit der ERGO Deutschland AG, ERGO International AG und ERGO Technology & Services Management AG drei Einheiten die Geschäfte und Aktivitäten der ERGO Group. In diesen sind jeweils das deutsche und internationale Geschäft sowie die globale Steuerung von IT und Technologie-Dienstleistungen gebündelt. Rund 38.700 Menschen arbeiten als angestellte Mitarbeiter oder als hauptberufliche selbstständige Vermittler für die Gruppe. Im Geschäftsjahr 2023 erzielte ERGO einen Versicherungsumsatz von 20,1 Milliarden Euro und ein Ergebnis von 721 Millionen Euro.
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ARAG Verbrauchertipps zum Zubeißen

ARAG Experten mit Urteilen aus der Welt der Zahngesundheit

ARAG Verbrauchertipps zum Zubeißen

Zahnersatz aus dem EU-Ausland
Viele Zahnersatzbehandlungen sind im Ausland deutlich günstiger als in Deutschland. So gibt es beispielsweise einen regelrechten Zahntourismus ins benachbarte Polen oder nach Ungarn, wenn es um Brücken, Implantate oder Zahnprothesen geht. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass sich Patienten grundsätzlich ohne große Probleme im europäischen Ausland behandeln lassen dürfen. Allerdings erstattet die Krankenkasse in der Regel nur dann die Kosten für die Behandlung im Ausland, wenn sie vorab einen Heil- und Behandlungsplan des behandelnden Zahnarztes vorgelegt bekommt. In einem konkreten Fall sollte eine Patientin bei ihrem Zahnarzt in Deutschland für jeweils eine große Brücke im Ober- und Unterkiefer 5.000 Euro zahlen. Ihre Kasse bewilligte lediglich den Festzuschuss von 3.600 Euro. Der Eigenanteil von 1.400 Euro war der Frau zu viel. Ohne sich vorher mit ihrer Krankenkasse abzustimmen, fand sie in Polen einen Zahnarzt, der sie für 3.300 Euro behandelte. Doch als sie die Rechnung bei ihrer Kasse einreichte, wollte diese nur anteilig die Kosten für die Oberkieferbrücke erstatten. Die Brücke für den Unterkiefer entsprach nach Kassensicht und Einschätzung des Medizinischen Dienstes nicht den hierzulande geltenden Qualitäts- und Konstruktionskriterien. Der Fall landete vor Gericht. Doch die Richter wiesen die Klage der Zahntouristin ab. Ihre Begründung: Die Krankenkasse hatte vor der Behandlung keine Möglichkeit, den Heil- und Kostenplan auf Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit zu prüfen (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Az.: L 4 KR 169/17).

Schmerzensgeld für Zahnverlust beim Restaurantbesuch
Der Gast genoss seinen Grillteller in vollen Zügen. Bis er beim typisch griechischen Cevapcici auf etwas Hartes biss und sich einen Zahn abbrach. Der erboste Mann war sicher, dass sich ein kleiner Stein ins Hackfleischröllchen verirrt hätte und verlangte vom Wirt Schadensersatz und Schmerzensgeld. Zu finden war der Fremdkörper nicht mehr, da ihn der Gast offenbar heruntergeschluckt hatte. Doch der Restaurantbesitzer weigerte sich mit der Begründung, dass es ebenso gut ein Knochen- oder Knorpelteilchen gewesen sein könnte. Der Fall landete schließlich sogar vor dem Bundesgerichtshof. Aber auch dort entschieden die Richter, dass die Beweislast beim geschädigten Gast liege. Um Schadensersatz und Schmerzensgeld zu erhalten, muss er beweisen, dass es tatsächlich einen harten Fremdkörper im Essen gegeben habe. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass auch eine Vorschädigung des abgebrochenen Zahns denkbar sei. Doch ohne Beweise keine Ersatzpflicht (Az.: VIII ZR 283/05). Anders verhält es sich hingegen, wenn der Gastwirt seine Sorgfaltspflicht verletzt wie in einem anderen Fall: Dort hatte ein Mann beim Verzehr eines Wildhasenfilets auf eine Schrotkugel gebissen und sich dabei einen Zahn abgebrochen. Der Wirt musste zu 75 Prozent für den entstandenen Schaden haften (Amtsgericht Waldkirch, Az.: 1 C 397/99).

Zahnreinigung nicht immer auf Kassenkosten
Nicht alles, was medizinisch notwendig ist, muss von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt werden. Das musste auch ein Patient mit chronisch entzündetem Zahnfleisch (Parodontitis) feststellen, der sich bei seinem Zahnarzt eine professionelle Zahnreinigung für 95 Euro gönnte. Medizinisch durchaus sinnvoll, aber trotzdem wollte seine Kasse ihm das Geld nicht erstatten. Als der Mann schließlich sogar Klage erhob, zog er auch vor Gericht den Kürzeren. Denn die Richter wiesen darauf hin, dass bei aller Sinnhaftigkeit eine professionelle Zahnreinigung nicht Teil der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses sei. Anders kann es sich verhalten, wenn es sich um Fälle einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen Erkrankung handeln würde, was bei dem Patienten kaum der Fall war. Die ARAG Experten weisen ergänzend darauf hin, dass der Mann darüber hinaus nicht den korrekten Beschaffungsweg der gesetzlichen Krankenversicherung eingehalten hat. Danach muss die Übernahme von Kosten für eine vom Patienten selbst beschaffte Leistung – in diesem Fall die Zahnreinigung – vor der Behandlung bei der Kasse beantragt werden (Sozialgericht Stuttgart, Az.: S 28 KR 2889/17).

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Die Zunge richtig reinigen – Aktueller Tipp der ERGO Krankenversicherung

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Die Zunge richtig reinigen - Aktueller Tipp der ERGO Krankenversicherung

Einmal täglich die Zunge zu reinigen, kann Mundgeruch vorbeugen. (Bildquelle: ERGO Group)

Nicola Blidschun, Expertin für Zahngesundheit der ERGO Krankenversicherung:

Zähneputzen ist fester Bestandteil des Alltags und beugt Zahn- und Zahnfleischerkrankungen sowie Mundgeruch vor. Doch was viele nicht wissen: Auch die Zunge sollte regelmäßig Teil der Putzroutine sein. Sie bietet aufgrund ihrer Beschaffenheit Bakterien Raum, da sich auf ihr nicht nur kleinste Nahrungsreste, sondern auch abgestorbene Schleimhautzellen und Speichel sammeln. So bildet sich ein Belag, der die Ursache für Mundgeruch sein kann. Daher ist es empfehlenswert, nach dem Zähneputzen auch einmal täglich die Zunge zu reinigen. Geeignet sind spezielle Zungenschaber und -bürsten – eine Zahnbürste oder ein Metalllöffel tun es auch, sind jedoch etwas weniger gründlich. Mit dem ausgewählten Hilfsmittel von hinten nach vorne sanft über die Zunge streichen, um den Belag zu lösen. Wichtig dabei: Keinen zu festen Druck ausüben, um Verletzungen zu vermeiden. Den Mund anschließend mit Leitungswasser ausspülen. Wer gern zusätzlich zu Hausmitteln gegen Mundgeruch greift, kann sich auch eine eigene Mundspülung aus Kräutertees mit Salbei oder Kamille herstellen.
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ERGO ist eine der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa. Weltweit ist die Gruppe in rund 26 Ländern vertreten und konzentriert sich auf die Regionen Europa und Asien. Unter dem Dach der Gruppe agieren mit der ERGO Deutschland AG, ERGO International AG, ERGO Digital Ventures AG und ERGO Technology & Services Management AG vier separate Einheiten, in denen jeweils das deutsche, internationale, Direkt- und Digitalgeschäft sowie die globale Steuerung von IT und Technologie-Dienstleistungen zusammengefasst sind. Über 37.000 Menschen arbeiten als angestellte Mitarbeiter oder als hauptberufliche selbstständige Vermittler für die Gruppe. 2021 nahm ERGO über 19 Milliarden Euro an Gesamtbeiträgen ein und erbrachte für ihre Kunden Netto-Versicherungsleistungen in Höhe von rund 17 Milliarden Euro.
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Veredelung in nur einem Schritt: StarCeram® complete von Kyocera

Die neuen 2D- und 3D-Pasten eignen sich perfekt zur Finalisierung von Restaurationen für das individuelle Gestalten und Glasieren in nur einem Brand. Dabei werden sie höchsten ästhetischen Ansprüchen gerecht.

Veredelung in nur einem Schritt: StarCeram® complete von Kyocera

Die farblich abgestimmten Pasten sind mit allen StarCeram® Blanks kompatibel.

Die KYOCERA Fineceramics Precision GmbH hat in Zusammenarbeit mit DENTARAUM spezielle 2D- und 3D-Pasten für höchste ästhetische Ansprüche bei der Finalisierung von vollkeramischen monolithischen Restaurationen auf den Markt gebracht. StarCeram® complete ermöglicht dabei das individuelle Gestalten sowie das schnelle und einfache Glasieren in nur einem Brand. Die farblich abgestimmten Pasten sind mit allen StarCeram® Blanks von Z-Al Med HD über Z-Nature Ultra bis hin zu Z-Smile und allen polychromatischen Ronden kompatibel.

2D- und 3D-Technik für individuelle Anforderungen
Die gebrauchsfertigen Pasten werden in einem speziellen High-Tech-Verfahren hergestellt: Dabei wird die Partikelgröße der Produkte an die Anforderungen der Maltechnik (2D) angepasst. Ergänzend dazu kann eine individuelle Morphologie im Schneide- bzw. Kauflächenbereich (3D) durch das Hinzufügen von Keramikpasten gestaltet werden, um beispielsweise kleinere Beschädigung der gefrästen Arbeit nachträglich durch Materialauftrag auszugleichen. Die neue Zusammensetzung ermöglicht außerdem ein homogenes Auftragen der Oberfläche von vollkeramischen Objekten. Durch den thixotropen Effekt erhält man einen perfekten Oberflächenverbund sowie die Möglichkeit einer minimalen Schichtung. Alle Pasten sind transluzent und erhalten durch diese Eigenschaft den lichtdynamischen Effekt des Gerüstmaterials.

Die 2D-Pasten bringen Transluzenz
Durch das Zusammenspiel der geringen Partikelgröße mit der Transluzenz der 2D-Pasten können die Zahnfarbe, der Helligkeitswert sowie die Tiefenwirkung der Restauration optimiert werden. Die Fluoreszenz der Pasten wurde der von echten Zähnen angepasst, um auch vollkeramischen Arbeiten ein natürliches Erscheinungsbild zu verleihen.

Die 3D-Pasten erzeugen Tiefenwirkung
Durch die Verbindung etwas größerer Keramikpartikel mit einer thixotropen Paste kann eine Formgestaltung im Schneide- bzw. Kauflächenbereich sowie das präzise Anbringen von Kontaktpunkten erfolgen. Die Brennstabilität der 3D-Pasten gewährleistet den Erhalt der gewünschten Morphologie. Die Transluzenz und Opaleszenz der gebrauchsfertigen 3D-Schneiden ermöglichen die Erzeugung einer lebendigen Tiefenwirkung.
Maximale Flexibilität dank StarCeram® complete
Die StarCeram 2D- und 3D-Pasten sind felxibel und vielseitig anwendbar, denn es können alle Farben miteinander gemischt werden. Das ästhetische Ergebnis nach dem Sintern ist dadurch immer unmittelbar sichtbar. Außerdem wird durch Hinzufügen der Glaze Paste(n) in nur einem Arbeitsgang die Workfloweffizienz gesteigert und somit Zeit und Energie gespart.

Die StarCeram StarterBox umfasst 15 Einzelmassen (A-D Farben, plus Charakterisierungsfarben weiß, grau, blau, inzisal I2, orange, plus Dentin bleach, Dentin medium und 3D Pasten für Inzisal) sowie zwei Spezialflüssigkeiten und Zubehör. Seit dem 25. September 2021 steht das Set inklusive zweier Pinsel über den Fachhändler DENTAURUM zum Testen und Probieren zur Verfügung. Alle Bestandteile des Sets sind auch einzeln erhältlich. Nutzer der Cloud-basierten Materialdatenbank exocad DentalCAD, können zudem seit dem letzten Update direkt beim Anlegen einer Restauration den passenden StarCeram Blank auswählen, um einen optimalen Workflow zu erzielen.

Für weitere Informationen zu Kyocera: www.kyocera.de

Über Kyocera
Die KYOCERA Corporation mit Hauptsitz in Kyoto ist einer der weltweit führenden Anbieter feinkeramischer Komponenten für die Technologieindustrie. Strategisch wichtige Geschäftsfelder der aus 297 Tochtergesellschaften (31. März 2021) bestehenden KYOCERA-Gruppe bilden Informations- und Kommunikationstechnologie, Produkte zur Steigerung der Lebensqualität sowie umweltverträgliche Produkte. Der Technologiekonzern ist weltweit einer der erfahrensten Produzenten von smarten Energiesystemen, mit mehr als 40 Jahren Branchenfachwissen. 2020 belegte Kyocera Platz 549 in der „Global 2000“-Liste des Forbes Magazins, die die größten börsennotierten Unternehmen weltweit beinhaltet.

Mit etwa 78.000 Mitarbeitern erwirtschaftete Kyocera im Geschäftsjahr 2020/2021 einen Netto-Jahresumsatz von rund 11,74 Milliarden Euro. In Europa vertreibt das Unternehmen u. a. Drucker und digitale Kopiersysteme, Halbleiter-, Feinkeramik-, Automobil- und elektronische Komponenten sowie Druckköpfe und keramische Küchenprodukte. Kyocera ist in Deutschland mit fünf eigenständigen Gesellschaften vertreten: der KYOCERA Europe GmbH in Neuss und Esslingen, der KYOCERA Fineceramics Precision GmbH in Selb, der KYOCERA Fineceramics Solutions GmbH in Mannheim, der KYOCERA Automotive and Industrial Solutions GmbH in Dietzenbach sowie der KYOCERA Document Solutions GmbH in Meerbusch.

Das Unternehmen engagiert sich auch kulturell: Über die vom Firmengründer ins Leben gerufene und nach ihm benannte Inamori-Stiftung wird der imageträchtige Kyoto-Preis als eine der weltweit höchstdotierten Auszeichnungen für das Lebenswerk hochrangiger Wissenschaftler und Künstler verliehen (umgerechnet zurzeit ca. 763.000 Euro* pro Preiskategorie).

* Erhebungszeitpunkt: 18.06.2021

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Zahn um Zahn

ARAG Experten informieren über die schnelle Hilfe bei Zahnunfällen

Ob beim Klettern in der Kita, beim Bolzen auf dem Schulhof oder nachmittags auf der Skaterbahn – kleine Entdecker und große Eroberer leben gefährlich. Vor allem die oberen Schneidezähne gehören zu den Lieblingsopfern. Die gute Nachricht: Zähne können nach einem Unfall in den meisten Fällen wieder eingesetzt werden. Voraussetzung: Der Zahn bzw. das Zahnstück wird in der Zwischenzeit richtig aufbewahrt. Worauf es bei Zahnunfällen noch ankommt, erläutern die ARAG Experten anlässlich des Tages der Zahngesundheit am 25. September.

Erste Hilfe beim Zahnunfall
Oft sieht es dramatischer aus als es ist. Das Gewebe im Mund- und Gesichtsbereich ist ausgesprochen gut durchblutet. Verletzungen können daher stark bluten. Entfernen Sie zunächst lose Zahnteile oder Zähne aus dem Mund. Dabei raten die ARAG Experten, Zähne immer nur an der Krone anfassen, nie die Zahnwurzel. Pressen Sie ein sauberes Textilstück oder Mull auf die Wunde oder lassen Sie den Verletzten darauf beißen.

Legen Sie den Zahn am besten sofort in eine Zahnrettungsbox. Säubern oder desinfizieren Sie ihn auf keinen Fall. Ebenfalls tabu: Trocken lagern, etwa in einem Taschentuch! Ist keine Zahnrettungsbox erreichbar, können Sie den Zahn in kalter H-Milch, Kochsalzlösung aus der Apotheke oder Frischhaltefolie für maximal zwei Stunden zwischenlagern.

Die Zahnrettungsbox
Ein ausgeschlagener Zahn kann nur dann wieder einheilen, wenn die empfindlichen Zellen an der Wurzelhaut erhalten bleiben. Bei einer falschen Lagerung sterben diese Zellen innerhalb kürzester Zeit ab. Deshalb enthält die Zahnrettungsbox ein Fläschchen mit spezieller Zellnährlösung. Sie sorgt dafür, dass Zahn und Zellen 24 bis maximal 48 Stunden lang gut versorgt sind.

Übrigens: Die Box dient nicht nur ganzen Zähnen als Auffangstation, sondern auch Zahnbruchstücken. Wichtig ist, dass die Lagertemperaturen zwischen mindestens minus vier Grad und maximal 25 Grad Celsius beachtet werden.

Zahnrettungsboxen bekommen Sie in Apotheken, in Zahnarztpraxen oder in Online-Shops. Sie kosten ab zehn Euro. Noch besser ist es, wenn ausreichend Boxen an Orten mit Verletzungspotential schnell zugänglich sind, zum Beispiel in Grundschulen. Denn: Passiert ein solches Missgeschick, zählt jede Sekunde. In diesem Zusammenhang weisen die ARAG Experten auf das Projekt Zahnrettungskonzept.info (https://toothrescueconcept.info/) hin. Es klärt über Zahnunfälle und Zahnrettung auf und kümmert sich um die Verbreitung von Zahnrettungsboxen.

Am Zahnarzt führt kein Weg vorbei
Zähne können durch einen Unfall erschüttert oder gelockert sein. Verlagerungen aus der Ursprungsposition sind ebenfalls möglich. Zudem können Zahnwurzeln gebrochen sein. Solche Verletzungen können Laien schlecht erkennen. Deshalb raten die ARAG Experten, nach jedem Zahnunfall den Zahnarzt aufzusuchen. Das reduziert spätere Komplikationen. Und wenn aus einem Zahnunfall eine Fehlstellung resultiert, kann es ein Fall für den Kieferorthopäden (https://www.arag.de/zahnzusatzversicherung/zusatzversicherung-kieferorthopaedie/) sein. Ihr erster Ansprechpartner ist auch hier Ihr Zahnarzt.

Plötzlich ist der Milchzahn futsch
Wenn Kinder ihre Milchzähne (https://www.arag.de/zahnzusatzversicherung/zahnpflege-milchzaehne/) frühzeitig durch einen Unfall verlieren, lohnt ein näherer Blick in den Mund. Die Zähne könnten sich unter Umständen in den noch weichen Kiefer zurückgedrückt haben. Wenn Sie schnell handeln, kann ihn der Zahnarzt wieder hervorholen. Ist der Milchzahn allerdings futsch, könnte es nach Auskunft der ARAG Experten durch die zu früh entstandene Lücke zu Problemen mit der Zahnstellung der übrigen Zähne kommen. Sie könnten schief in die Zahnlücke wachsen, so dass nachfolgende bleibende Zähne, die etwa ab dem neunten Lebensjahr nachrücken, keinen Platz mehr haben. Hier könnten eine Krone oder eine Brücke helfen, die Lücke zu füllen, bis der bleibende Zahn sich ankündigt.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sport-und-gesundheit/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.400 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,9 Milliarden EUR.

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