Brandbrief an Bayerische Staatsregierung: Förderstopp gefährdet Sanierung von Eigentumswohnungen

Der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V. schlägt Alarm: Die Bayerische Staatsregierung hat angekündigt, das Darlehensprogramm der BayernLabo für Wohnungseigentümergemeinschaften zum 31. Dezember 2024 einzustellen. In einem Brandbrief an Staatsminister Christian Bernreiter warnt der Verband vor den weitreichenden Folgen dieser Entscheidung – für Bayerns Wohnungseigentümer, Immobilienverwalter und die Energiewende im Gebäudebereich.

In Bayern gibt es rund 1,3 Millionen Wohnungen in der Hand von Wohnungseigentümergemeinschaften. Bei Sanierungsprojekten wurden sie bisher von der BayernLabo, dem Förderinstitut der BayernLB, mit günstigen Darlehen unterstützt. „Mit dem Auslaufen des Förderprogramms stehen nun viele dringend notwendige Modernisierungen, wie Fassadendämmungen, Heizungstausch oder Fenstererneuerungen, auf der Kippe“, sagt BVI-Präsident Thomas Meier.

Gravierende Folgen
Die Folgen des Förderstopps sind weitreichend, betont der Verband in seinem Schreiben an das zuständige Bayerische Ministerium für Wohnen, Bau und Verkehr. Das Programm sei marktregulierend und nehme bei der Förderung der Energiewende im Freistaat eine Schlüsselrolle ein. Durch seine günstigen Konditionen und seinen geringen Verwaltungsaufwand sei die Darlehensfinanzierung für viele Wohnungseigentümergemeinschaften eine Grundvoraussetzung gewesen, um energetische Maßnahmen überhaupt stemmen zu können.

„Andere Marktanbieter haben oft Obergrenzen, die den tatsächlichen Kosten solcher Sanierungen nicht gerecht werden“, erklärt Meier. „Mit der Einstellung des Programms droht nicht nur die Energiewende im Gebäudebestand im Freistaat zu scheitern, sondern auch tausende Sanierungsprojekte.“ Besonders ältere Wohnungseigentümer seien betroffen. Sie können häufig weder die hohe Sonderumlagen aufbringen, die für Sanierungsprojekte erforderlich sind, noch eigenständig hohe Darlehen aufnehmen.

Energiewende im Gebäudebereich bedroht
Der BVI warnt, dass der Förderstopp in Kombination mit den gesetzlich stark regulierten Sanierungsanforderungen ein verheerendes Signal aussendet. In den vergangenen Jahren hätten Bayerns Immobilienverwalter eng mit der BayernLabo zusammengearbeitet und das Programm intensiv beworben, weil die Branche wisse, wie entscheidend die energetische Sanierung des Gebäudebestands für das Erreichen der Klimaziele sei, zu denen sich Deutschland verpflichtet habe.

„Doch die Energiewende im Gebäudebestand ist und bleibt eine Gemeinschaftsaufgabe, zu der auch die Staatsregierung ihren Beitrag leisten muss“, betont Martin Metzger, Vorstandsmitglied im BVI. Der Freistaat dürfe Eigentümer und Verwalter jetzt nicht allein lassen – erst recht nicht, da der enorme Sanierungs- und Kostendruck bei Gebäuden oftmals durch gesetzliche Vorgaben initiiert sei. In seinem Schreiben fordert der BVI die Bayerische Staatsregierung daher dringend dazu auf, das Auslaufen der Darlehensausreichung zu überdenken. Um die energetische Ertüchtigung des Gebäudebestands im Interesse der Nachhaltigkeit und der Energieeffizienz zu bewältigen, bedürfe es ausreichender finanzieller Mittel der Eigentümer. Eine Stellungnahme des Ministeriums steht noch aus.

Der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e. V. vertritt seit 1983 professionelle Unternehmen aus der Immobilienverwaltung. Insgesamt gehören dem Verband rund 800 Hausverwaltungen an, die über 1,4 Millionen Einheiten betreuen, und damit rund 15 Prozent des Bestandes an Eigentumswohnungen in Deutschland. Die von den Verbandsmitgliedern verwalteten Vermögenswerte in der Immobilienwirtschaft betragen über 140 Milliarden Euro. Thomas Meier ist seit mehr als 20 Jahren Präsident des BVI.

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Wohnungseigentümer im Sanierungsdilemma: BVI fordert klare Förderpolitik für klimaneutrale Modernisierung

Wohnungseigentümer im Sanierungsdilemma: BVI fordert klare Förderpolitik für klimaneutrale Modernisierung

BVI-Präsident Thomas Meier bei den Nürnberger Verwaltertagen. Foto: BVI

Wohnungseigentümer im Sanierungsdilemma: BVI fordert klare Förderpolitik für klimaneutrale Modernisierung

Bis 2045 soll der Gebäudebestand klimaneutral werden. Doch in Deutschlands Eigentumswohnungen, die rund ein Viertel des gesamten Wohnungsbestands ausmachen, herrscht Sanierungsstau. „Eigentümergemeinschaften stehen durch steigende Kosten erheblich unter Druck. Ohne eine Aufstockung der Fördermittel wollen und können viele Eigentümer Modernisierungen gar nicht in Angriff nehmen“, sagt Thomas Meier, Präsident des BVI Bundesfachverbandes der Immobilienverwalter e. V. Anlässlich der Nürnberger Verwaltertage am 10. und 11. Oktober 2024 fordert der Verband die Bundesregierung auf, die Finanzierung energetischer Sanierungen für Wohnungseigentümergemeinschaften in Mehrparteienhäusern klar zu regeln.

Selbst genutztes und vermietetes Wohneigentum ist in den vergangenen Jahren teuer geworden. Von 2010 bis 2022 ist der Preisindex laut Statistischem Bundesamt um fast zwei Drittel in die Höhe geklettert. Gestiegen seien vor allem die Kosten für Instandhaltungen, Energie und Versicherungen, erläutert Meier. Komme hier noch ein Sanierungsprojekt durch das Gebäudeenergiegesetz hinzu, sähen sich viele Wohnungseigentümer überfordert. „Schon eine Dachsanierung in einer großen Miet- oder Eigentumswohnanlage mit fünfzig Einheiten kann heutzutage mit rund 550.000 Euro zu Buche schlagen“, führt Meier aus. Die Erfahrung der Verbandsmitglieder zeige, dass viele Wohnungseigentümer gegen die Kosten Sturm liefen oder bei der Finanzierung ihres Anteils Probleme hätten.

Kosten übersteigen Instandhaltungsrücklagen

Besonders überfordert sind ältere Menschen, die in der Eigentumswohnung ihre Altersvorsorge sehen, und junge Paare, die gerade erst dabei sind, finanziell Fuß zu fassen. BVI-Präsident Thomas Meier erklärt das anhand einer Beispielrechnung: In einer 20 Jahre alten Wohnanlage legt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) üblicherweise jährlich neun Euro pro Quadratmeter zurück, um eine Instandhaltungsrücklage aufzubauen. Bei 1.000 m2 kommen so über zehn Jahre rund 90.000 Euro zusammen – eine Summe, die früher durchaus genügte, um Modernisierungen, Sanierungen oder Reparaturen am Gemeinschaftseigentum zu finanzieren. Doch heute ist das anders: „Für eine umfangreiche energetische Sanierung in einem Mehrparteienhaus reicht das heutzutage bei Weitem nicht aus“, stellt der BVI-Präsident klar. Allein der Austausch einer alten Gasetagenheizung gegen eine moderne Wärmepumpe und der damit verbundene energetische Umbau koste schnell über 60.000 Euro.

Sparzwang der Bundesregierung

Die Förderprogramme von BAFA und KfW federn Beträge wie diese nur geringfügig ab, weil sie auf die Kostenlast in Mehrparteienhäusern nicht abgestimmt sind. Die Folge: „Sanierungsstau in Deutschlands Eigentumswohnungen und Immobilienverwaltungen, die sich daran abarbeiten“, fasst Meier zusammen. Als Manager der Energiewende müssten sich viele Hausverwalter derzeit an der Quadratur des Kreises versuchen: Sie müssten Eigentümer, die eine energetische Sanierung wollen, um Betriebskosten zu sparen, mit jenen zusammenzubringen, die aufgrund der hohen Kosten ihre Altersvorsorge bedroht sähen – und das bei begrenzten finanziellen Fördermitteln aufgrund des Sparzwangs der Bundesregierung; eine mehr als knifflige Aufgabe.

In Nürnberg diskutierte der BVI gemeinsam mit Experten der Branche praktikable Lösungen. Der größte Anreiz, den Gebäudebestand energetisch zu ertüchtigen, besteht nach Ansicht des Verbands ganz klar in einer höheren Förderung durch den Staat, zinsgünstigen Krediten und steuerlichen Anreizen, die auf Eigentumswohnanlagen zugeschnitten sind. Dass es daran mangelt, bestätigt eine aktuelle Umfrage unter Immobilienbesitzern, die saniert haben. Demnach beklagen mehr als 40 Prozent der Befragten mangelnde staatliche Hilfen bei der Finanzierung ihres Modernisierungsprojektes, weil es kein passendes Förderprogramm gibt, das Projekt nicht förderfähig ist oder der bürokratische Aufwand zu hoch.

Dringender Handlungsbedarf

Dabei besteht dringender Handlungsbedarf. Das zeigt ein Blick auf die Hälfte aller zum Kauf stehenden Wohnimmobilien in Deutschland, die die Energieeffizienzklasse E oder schlechter ausweisen. Um das zu ändern, braucht es laut BVI ein staatliches Förderprogramm, das die große Zahl an Wohnungseigentümern im Blick hat und nicht wie bisher nur den klassischen Einfamilienhausbesitzer. Für Meier ist klar: „Ohne die Einbeziehung der rund zehn Millionen Eigentumswohnungen lässt sich Klimaneutralität im Gebäudesektor nicht erreichen. Wenn die Bundesregierung es ernst meint mit ihrem Versprechen einer Energiewende im Gebäudebereich, muss sie die entsprechenden finanziellen Mittel bereitstellen – Sparzwang hin oder her.“

Der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e. V. vertritt seit 1983 professionelle Unternehmen aus der Immobilienverwaltung. Insgesamt gehören dem Verband rund 800 Hausverwaltungen an, die über 1,4 Millionen Einheiten betreuen, und damit rund 15 Prozent des Bestandes an Eigentumswohnungen in Deutschland. Die von den Verbandsmitgliedern verwalteten Vermögenswerte in der Immobilienwirtschaft betragen über 140 Milliarden Euro. Thomas Meier ist seit mehr als 20 Jahren Präsident des BVI.

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Unwetterschäden absichern: BVI rät Wohnungseigentümern zu Elementarschadenversicherung

Unwetterschäden absichern: BVI rät Wohnungseigentümern zu Elementarschadenversicherung

BVI-Präsident Thomas Meier (Bildquelle: Dominik Pfau. Abdruck zu Pressezwecken freigegeben)

Starkregen, Gewitter, Hagel – infolge des Klimawandels müssen Wohnungs- und Hauseigentümer damit rechnen, dass sich Extremwetterereignisse häufen. Umso wichtiger ist es, Immobilien hinreichend gegen Schäden abzusichern. Eine Gebäudeversicherung genügt da meist nicht, betont Thomas Meier, Präsident des BVI Bundesfachverbandes der Immobilienverwalter e. V. Der Verband rät zu einer zusätzlichen Elementarschadenversicherung und fordert, sie für
Wohnungseigentümergemeinschaften zur Pflicht zu machen.

„Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) schreibt Wohnungseigentümergemeinschaften zwar eine Grundausstattung an Versicherungen vor, die vorhanden sein muss“, erklärt Meier. Dazu gehörten eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, eine Feuerversicherung sowie eine verbundene Gebäudeversicherung für alle Haupt- und Nebengebäude. Dadurch sind gewisse Schäden, die an der Immobilie durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel entstehen können, größtenteils abgedeckt. „Doch eine Gebäudeversicherung allein sichert nicht ausreichend gegen schwere Naturereignisse ab“, warnt der Immobilienexperte. Wollen sich Wohnungseigentümergemeinschaften vor den finanziellen Folgen eines Unwetters schützen, brauchen sie zusätzlich eine Elementarschadenversicherung. „Angesichts des steigenden Risikos von Extremwetter ist diese Versicherung im Wohnungseigentum unerlässlich. Da sollte auf keinen Fall am falschen Ende gespart werden“, empfiehlt der BVI-Präsident.

BVI fordert Pflicht zur Elementarschadenversicherung

Seit dem vergangenen Jahr wird in der Politik wieder vermehrt diskutiert, ob auch die Elementarschadenversicherung im Wohneigentum Pflicht werden sollte. Gegenstimmen kritisieren, dass eine weitere Pflichtversicherung das Wohnen zusätzlich verteuere. BVI-Präsident Thomas Meier hält dennoch eine Elementarschadenversicherung für dringend notwendig: „Ein schweres Unwetter oder eine Überschwemmung kann das Zuhause irreparabel zerstören – Schäden im sechs- bis siebenstelligen Bereich sind keine Seltenheit.“ Die umfassende Absicherung sei essenziell, um finanzielle Risiken zu minimieren und den Wert der Immobilie langfristig zu sichern.

Darauf sollten Wohnungseigentümer achten

In der Regel wird die Elementarschadenversicherung als Zusatzbaustein zur Hausrat- oder Gebäudeversicherung angeboten. Oftmals gibt es eine Höchstentschädigungsgrenze, die in den Verträgen vereinbart ist. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass die Höchstentschädigung auch dem Wert des Gebäudes entspricht oder einen möglichst hohen prozentualen Anteil davon abdeckt, rät der BVI. Werterhöhende Baumaßnahmen, beispielsweise energetische Sanierungen, sollten dem Versicherer deshalb stets angezeigt werden. Ebenfalls wichtig beim Abschluss von Versicherungsverträgen sei der Unterversicherungsverzicht. Dieser schützt vor der Kürzung der Entschädigungsleistung, falls die Versicherungssumme niedriger als der tatsächliche Wert des versicherten Objekts ist.
„Wohnungseigentümergemeinschaften, die von einer professionellen Immobilienverwaltung gemanagt werden, brauchen sich um diese Feinheiten jedoch nicht zu kümmern“, erläutert Meier. Das übernehme in der Regel der Verwalter. Er sorgt auch dafür, dass der Leistungskatalog zur Immobilie passt und gegebenenfalls aktualisiert wird. Typische Leistungen einer Elementarschadenversicherung sind etwa: Trockenlegung der feucht gewordenen Gebäudeteile, Reparatur und Sanierung von Beschädigungen am Gebäude, Abriss der Immobilie und Neubau eines gleichwertigen Objekts, Ausgleich der Kosten für eine vorübergehende Unterbringung während der Reparaturarbeiten, Entschädigung für entgangene Mieteinnahmen bei einem vermieteten Haus.

Wohngebiete mit erhöhtem Risiko

Da die Absicherung derzeit noch nicht obligatorisch ist, fragen sich viele Hausgemeinschaften, wann eine Elementarschadenversicherung unabdingbar ist. Die Einschätzung des BVI: Niemand ist vollständig vor Elementarschäden geschützt, selbst wenn auf den ersten Blick kein offensichtliches Risiko besteht. Starkregen kann innerhalb weniger Stunden dazu führen, dass Keller überflutet werden und Gebäude Schaden nehmen. Daher ist eine Elementarversicherung immer sinnvoll. Besonders wichtig wird sie, wenn für ein Wohngebiet ein konkretes Risiko besteht, etwa wenn es in der Nähe eines Flusses oder Sees, nahe einem Berg, an einem Hang oder in einem Gebiet mit starken Schneefällen liegt.

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„Gemeinschaften ohne guten Verwalter riskieren Kopf und Kragen“

So finden Wohnungseigentümer eine professionelle Immobilienverwaltung

In Deutschland gibt es rund zehn Millionen Eigentumswohnungen. Um sie fachgerecht zu managen, beauftragt die Wohnungseigentümergemeinschaft in der Regel eine Immobilienverwaltung. Aber woran lässt sich ein professionelles Unternehmen erkennen? Thomas Meier, Präsident des BVI Bundesfachverbandes der Immobilienverwalter e. V., erklärt, auf welche Qualitätskriterien es ankommt.

„Eine gute Immobilienverwaltung zu finden ist heutzutage nicht einfach“, sagt BVI-Präsident Thomas Meier. So gibt es nach Angaben des Statistischen Bundesamtes rund 22.000 Unternehmen in Deutschland, die auf die Bewirtschaftung von Wohn- und Gewerbeimmobilien spezialisiert sind. Der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e. V. stuft jedoch nur rund ein Zehntel als qualifiziert für große Wohnanlagen ein. Wohnungseigentümer, die gemeinsam als Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) den Verwalter festlegen, sollten bei der Auswahl daher strenge Kriterien anlegen, um die Spreu vom Weizen zu trennen, empfiehlt Meier. Ein genauer Blick lohne sich, schließlich kümmerten sich viele Immobilienverwalter nicht nur darum, dass die Anlagen fachgerecht bewirtschaftet würden – von der Betriebskostenabrechnung über Reparaturen bis zur Planung einer energetischen Sanierung. „Für viele GdWEs managen die Firmen praktisch die Altersvorsorge und hohe finanzielle Werte“, betont der BVI-Präsident. „Angesichts dieser Verantwortung riskieren Gemeinschaften ohne guten Verwalter oft Kopf und Kragen.“

Gütesiegel „IHK-Zertifizierung“

Aber woran erkennen Wohnungseigentümer eine Immobilienverwaltung, die ihr Handwerk versteht? „Wichtig ist, sich nicht von Marketingversprechen oder aufwendigen Internetseiten blenden zu lassen“, sagt der BVI-Präsident. „Eine fachlich qualifizierte Immobilienverwaltung macht transparent, was sie leistet, und hat auf Nachfrage Referenzen zur Hand, die ihre kaufmännische, rechtliche und bauliche Kompetenz belegen.“ Außerdem sollte das Unternehmen möglichst nah an dem zu verwaltenden Objekt gelegen sein, damit es die Wohnanlage ordnungsgemäß bewirtschaften und sich bei Bedarf mit der GdWE auch vor Ort austauschen könne.

Noch dazu können Eigentümer seit Dezember letzten Jahres ihren Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter geltend machen, das heißt, auf einem Verwalter bestehen, der von der IHK offiziell geprüft und zertifiziert wurde oder eine gleichwertige Qualifikation besitzt, deren Kriterien die Zertifizierter-Verwalter-Prüfungsverordnung regelt. „Damit gibt es erstmals einen Sachkundenachweis für die Branche, für die bisher keine bundesweit einheitlichen Prüfungsstandards existierten“, betont Meier. Viele professionelle Verwalter besitzen das Gütesiegel bereits und nutzen es, um ihre Expertise nach außen sichtbar zu machen. Das zeigt die hohe Nachfrage, die der BVI seit Dezember bei seinen Mitgliedern verzeichnet.

Auf Verbandszugehörigkeit achten

Wer seine Immobilie in sichere Hände legen will, setzt neben dem Zertifikat auf ein Unternehmen, das einem Fachverband angehört, rät Meier. Fachverbände wie der BVI stellen schon seit Jahren hohe Qualitätsstandards bei ihren Mitgliedern sicher. So müssen ordentliche BVI-Mitglieder vor ihrer Aufnahme in den Verband mindestens 500 Einheiten verwalten und eine dreijährige Berufserfahrung vorweisen. Regelmäßig werden Verbandsmitglieder zudem über neue Rechtsprechungen und Entwicklungen im Bau- und Immobiliengewerbe informiert und erhalten fundierte Handlungsempfehlungen, etwa zum Gebäudeenergiegesetz, zum Breitbandausbau oder zum barrierefreien Wohnen. So können sie Wohnungseigentümer fundiert und zukunftsorientiert beraten. Das ist laut BVI keine Selbstverständlichkeit, wenn man bedenkt, dass Immobilienverwaltungen in ihrem Arbeitsalltag weit mehr als 30 Gesetze und Verordnungen kennen und berücksichtigen müssen.

Vermögensschäden absichern lassen

Zu guter Letzt sollten GdWEs darauf achten, dass die Immobilienverwaltung umfangreich abgesichert ist. „Ein guter Verwalter sollte neben einer Berufshaftpflicht- und einer Betriebshaftpflicht- auch eine Vertrauensschadenversicherung vorweisen können“, betont Meier. Sie versichert Wohnungseigentümer gegen mutwilliges Fehlverhalten der Verwaltung und umfasst auch Vermögensschäden, die durch fahrlässige oder vorsätzliche Verstöße der Mitarbeiter verursacht werden. Bei BVI-Mitgliedern ist die Police daher schon seit vielen Jahren Pflicht, ebenso wie die Betriebshaftpflicht. „Zusammen mit einer offenen, transparenten Kommunikation entsteht so die Grundlage für das, was vielen Eigentümern unserer Erfahrung nach bei der Bewirtschaftung ihrer Immobilie am wichtigsten ist“, sagt Meier. „Die Gewissheit, dass ihre Immobilie versiert und sicher verwaltet wird.“

Das hat natürlich seinen Preis. Was die Kosten betrifft, sollten sich Wohnungseigentümergemeinschaft und Verwaltungsbeirat mindestens drei Angebote einholen und sich bewusst machen: „Eine qualitativ hochwertige Immobilienverwaltung ist nicht für lau zu haben“, warnt Meier. „Nur wenn die Vergütung fair ist, kann der Verwalter im Sinne der Eigentümer professionell und nachhaltig wirtschaften.“

Weitere Anhaltspunkte, mit denen sich die Professionalität einer Immobilienverwaltung bewerten lässt, finden Wohnungseigentümer in der BVI-Checkliste: https://bvi-verwalter.de/files/upload/aktuelles/BVI-Checkliste%20Professionelle%20Immobilienverwalter.pdf

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„Selbst die Mittelschicht kann sich die energetische Sanierung ihres Wohnungseigentums kaum leisten“

BVI-Präsident Thomas Meier fordert auf den Münchner Verwaltertagen umfassendes Förderprogramm für Eigentumswohnanlagen

"Selbst die Mittelschicht kann sich die energetische Sanierung ihres Wohnungseigentums kaum leisten"

BVI-Präsident Thomas Meier. (Bildquelle: BVI, Foto: Daniel Lukas Jokisch)

Geht es nach der Bundesregierung, sollen Deutschlands Bestandsgebäude in Zukunft deutlich effizienter werden. Das betrifft auch einen Großteil der rund 10 Millionen Eigentumswohnungen. Doch genau hier fehle es an geeigneten Fördermöglichkeiten, kritisiert der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e. V., dessen Mitglie-der rund 15 Prozent des Bestandes an Eigentumswohnungen betreuen. Auf den Münchner Verwaltertagen am 23. und 24. Februar 2024 forderte der Verband ein ge-sondertes Förderprogramm, das die komplexe Beschlussfassung und die Kostenlast in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) berücksichtigt.

„Die Fördermaßnahmen für energetische Sanierungen im Bestand greifen zu kurz. Selbst die brei-te Mittelschicht kann sich die energetische Sanierung ihres Wohnungseigentums kaum leisten“, sagte BVI-Präsident Thomas Meier auf dem Branchentreff in München. Damit es auch in Deutschlands Eigentumswohnungen mit der Wärmewende klappe, brauche es zielgenaue Unter-stützung durch den Bund, die angesichts der gewaltigen Herausforderungen finanziell deutlich umfassender ausgestattet werden müsse als die bisherigen Hilfen. Erforderlich sei ein spezifi-sches Programm: „Die aktuellen Fördermittel mögen für Ein- und kleinere Mehrfamilienhäuser funktionieren, doch auf die Kostenlast und die Komplexität der Entscheidungsprozesse in größe-ren Eigentumswohnungsanlagen sind sie einfach nicht zugeschnitten“, machte Meier deutlich.

Komplexe Beschlussfassung
Während Hausbesitzer oft unabhängig über den zeitlichen und finanziellen Rahmen von Sanie-rungsmaßnahmen entscheiden können, sind Wohnungsbesitzer an die Entscheidungen ihrer Ei-gentümerversammlung und deren Fristvorgaben gebunden. Dass der Gesetzgeber diesen Um-stand nicht hinreichend berücksichtigt hat, zeigt eine große Zahl an Rückmeldungen, die den Ver-band erreicht. Demnach können etliche WEGs die Fördermittel des Staates nicht ohne Weiteres einsetzen, weil sie die ihnen gesetzlich vorgeschriebenen Fristen zur Beschlussfassung einhalten müssen. Erschwerend hinzu komme die Vielzahl der Akteure, die bei der energetischen Sanierung einer Wohnanlage im Boot sitzen. Eine Abstimmung und Koordination sei unter anderem mit Schornsteinfegern, Energieberatern, Behörden und Handwerkern nötig.

Hohe Kostenlast in Eigentumswohnanlagen
Was die aktuellen Förderprogramme laut Verband noch vermissen lassen: Sie federn die hohe Kostenlast nicht genügend ab, die mit der Modernisierung eines großen Mehrparteienhauses meist einhergehen. „Bei der Formulierung des GEG hat das politische Berlin offensichtlich nicht ausreichend bedacht, welche enormen Kosten auf Eigentümer in Wohnungseigentümergemein-schaften zukommen“, sagte Meier in München. Laut Studien kämen je nach angestrebtem Effi-zienzstandard im Bestand zwischen 600 und mehr als 1.000 Euro pro Quadratmeter auf die Wohnungsbesitzer zu. Die Erfahrung der rund 800 Verbandsmitglieder zeige, dass viele mit der Finanzierung umfassender Sanierungsmaßnahmen überfordert seien. Zudem bereiteten hohe Zinsen sowie steigende Baukosten eben nicht nur bei Neubauten erhebliche Probleme, sondern auch im Bestand.

Langfristige Förderstrategie notwendig
„Wenn es die Bundesregierung mit der Energiewende ernst meint, muss sie entschlossen han-deln. Sie muss Eigentümern und Verwaltern das nötige Rüstzeug an die Hand geben – und vor allem Planungssicherheit schaffen“, betonte der BVI-Präsident. So würden die zuletzt schnell ge-leerten Fördertöpfe bei Wohnungseigentümern und Immobilienverwaltern fast zwangsläufig die Frage aufwerfen: Werden auch in Zukunft genügend Mittel vorhanden sein, um die dringend er-forderlichen Sanierungsmaßnahmen umzusetzen?

Nach Ansicht des BVI könnten mit gesonderten Förderprogrammen die größten Hürden für WEGs aus dem Weg geräumt werden – sofern die Finanzmittel schnell, unbürokratisch und zielgerichtet abrufbar seien. Nach den Worten von Meier brächten Deutschlands Immobilienverwalter die Energiewende im Bestand gerne kompetent voran. Aber dafür brauche es dringend eine klare und langfristige Förderstrategie vom Bund.

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Mehrheit will gegen die neue Grundsteuer Einspruch einlegen

Mehrheit will gegen die neue Grundsteuer Einspruch einlegen

GRUNDSTEUER.de Umfrage: Mehrheit will gegen den Grundsteuerbescheid Einspruch einlegen.

Das Informationsportal GRUNDSTEUER.de befragte kurz vor Ende der Abgabefrist für die Grundsteuererklärung am 31. Januar mehr als 6.000 Nutzer zur Grundsteuerreform. Demnach beabsichtigen die meisten Umfrageteilnehmer, Einspruch gegen die Bescheide für die neue Grundsteuer einzulegen. Grundsätzlich wird die Reform jedoch als gerecht empfunden.

Das größte private Informationsportal zur Grundsteuerreform, GRUNDSTEUER.de, befragte vom 02. bis zum 15. Januar 2023 seine Nutzer zu verschiedenen Aspekten rund um die neue Grundsteuer. „Am 31. Januar läuft die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ab, aber nur etwas mehr als die Hälfte wurde bislang eingereicht. Wir haben das zum Anlass genommen, bei Grundstückseigentümern nachzufragen“, erklärt Dirk Staudinger von GRUNDSTEUER.de. Die Umfrage ergibt, dass die Mehrheit der Befragten die Grundsteuererklärung für schwierig hält und eigene Fehler beim Ausfüllen befürchtet. Ein Großteil beabsichtigt, gegen die Bescheide für die neue Grundsteuer sogar Einspruch einzulegen. „Trotz aller Kritik empfinden die meisten Umfrageteilnehmer die Grundsteuerreform als gerecht. Sie erwarten, dass diese für Grundstückseigentümer insgesamt aufkommensneutral sein wird, d. h. in Summe nicht mehr oder weniger kosten wird als vor der Reform – wie von der Bundesregierung einst angekündigt“, erläutert Staudinger die weiteren Ergebnisse. Die Umfrage bestand aus fünf Fragen, die nach dem Zufallsprinzip auf den Seiten des Online-Portals eingebunden und jeweils von mehr als 6.000 Besuchern beantwortet wurden.

Probleme bei der Erklärungsabgabe
Die Umfrage hat gezeigt, dass das Ausfüllen der Grundsteuererklärung für die Betroffenen nicht ganz einfach war: 84,4 Prozent der Befragten empfanden die Grundsteuererklärung als schwierig. Nach Einschätzung der Redaktion von GRUNDSTEUER.de sind viele Steuerpflichtige schlichtweg überfordert. Insbesondere das Sammeln der benötigten Angaben und Unterlagen bereitete mitunter mehr Aufwand als gedacht. Hinzu kamen Probleme beim Ausfüllen der Formulare und mit der elektronischen Erklärungsabgabe generell. GRUNDSTEUER.de sieht hier auch den Grund dafür, dass mit 84,3 Prozent etwa genauso viele Umfrageteilnehmer glauben, dass ihnen Fehler bei der Grundsteuererklärung unterlaufen sind. „Wir nehmen insgesamt eine große Verunsicherung bei den Steuerpflichtigen bezüglich der neuen Grundsteuer wahr“, resümiert Staudinger die Zahlen.

Viel Arbeit für die Finanzverwaltung
Doch die Umfrageergebnisse lassen auch für Finanzämter, Gerichte und Gemeinden viel Arbeit vermuten: Mit Erhalt des Bescheids vom Finanzamt kann innerhalb eines Monats Einspruch eingelegt werden. 84,7 Prozent der Umfrageteilnehmer beabsichtigen, Einspruch gegen die Grundsteuerbescheide einzulegen. Nach Meinung von GRUNDSTEUER.de liegt es nahe, dass die Befragten den Ausgang von Musterklagen diverser Eigentümerverbände abwarten und deshalb Einspruch einlegen möchten, bevor der Bescheid bestandskräftig wird. Bislang ist nicht klar, wie die Finanzverwaltung auf die Vielzahl der angekündigten Einsprüche reagieren wird.

Grundsteuerreform ist richtig
Trotz einiger Unwägbarkeiten halten 71,1 Prozent der Befragten die Grundsteuerreform für gerecht. Dass ab 2025 einige mehr und andere weniger zahlen werden als vor der Reform, scheint den Steuerpflichtigen nach Meinung von GRUNDSTEUER.de durchaus bewusst zu sein. Das Grundsteueraufkommen beträgt bundesweit etwa 15 Milliarden Euro. 73,9 Prozent vertrauen dem politischen Versprechen, wonach die Grundsteuerreform aufkommensneutral sein soll – also insgesamt etwa so hoch sein wird wie vor der Reform. Doch viele Gemeinden haben bereits in den letzten Jahren ihre Hebesätze erhöht und einige werden diese voraussichtlich in den folgenden Jahren noch anpassen. Ob das politische Versprechen eingehalten wird, kann tatsächlich erst ab 2025 und in den Folgejahren beurteilt werden.

Alte Grundsteuer verfassungswidrig
Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen für die öffentliche Hand. Sie dient dazu, den Grundbesitz – bebaut oder unbebaut – zu besteuern und trägt somit zur Finanzierung von öffentlichen Aufgaben bei. In den letzten Jahren verstärkte sich die Debatte um die Gerechtigkeit der Grundsteuer: Derzeit werden in Deutschland zu ihrer Ermittlung Einheitswerte nach § 19 Abs. 1 BewG für Grundbesitz in den alten Bundesländern zugrunde gelegt, die aus den 1960ern Jahren stammen; in den neuen Bundesländern sind die Einheitswerte noch älter. Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 deshalb die Vorschriften für die Einheitsbewertung zur Berechnung der Grundsteuer in den alten Bundesländern für verfassungswidrig erklärt. Bis Ende 2019 hatte der Gesetzgeber daraufhin Zeit, eine neue Berechnungsgrundlage zu schaffen. Seit diesem Jahr setzen die Finanzämter geänderte Werte fest. In diesem Zusammenhang muss die neue Grundsteuererklärung noch bis zum 31. Januar 2023 in elektronischer Form beim jeweiligen Finanzamt eingereicht werden. Nach Feststellung der neuen Werte prüfen die Kommunen, ob und inwieweit sie ihre Hebesätze anpassen müssen. Ziel ist es, die Grundsteuer aufkommensneutral zu gestalten, damit es für die Grundstückseigentümer insgesamt nicht teurer wird als bisher. Ab dem 1. Januar 2025 soll dann die neue Grundsteuer durch die Gemeinden erhoben werden.

Fazit
Mit Abgabe der Grundsteuererklärung ist das Thema noch längst nicht auf der Zielgeraden. Die angekündigten Einsprüche gegen die Bescheide für die neue Grundsteuer werden Eigentümer und vor allem die Finanzverwaltung weiterhin vor Herausforderungen stellen.

Über GRUNDSTEUER.de:
GRUNDSTEUER.de ist das größte private Informationsportal im Internet zur Grundsteuerreform in Deutschland. Personen, welche Eigentum an Grund, Häusern oder Wohnungen besitzen, können sich über GRUNDSTEUER.de unter anderem über die neue Berechnungsweise in den verschiedenen Bundesländern informieren. Mithilfe des Grundsteuer-Rechners unter https://grundsteuer.de/rechner/ können schließlich einfach und schnell die relevanten Berechnungsgrundlagen ermittelt werden. Bis zu 400.000 Besucher monatlich nutzen das Portal, um sich zu Fragen rund um die Grundsteuerreform zu informieren.

Weitere Informationen unter: https://www.grundsteuer.de

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Kontakt
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