Überschuldung vermeiden

ARAG Experten informieren, wie man finanzielle Engpässe meistert

Überschuldung vermeiden

Wohnen, Heizen, Lebensmittel – die Kosten für unser alltägliches Leben steigen. Der aktuelle SchuldnerAtlas (https://www.creditreform.de/aktuelles-wissen/pressemeldungen-fachbeitraege/news-details/show/schuldneratlas-deutschland-2023) zeigt, dass neben den Kosten auch die Überschuldung in Deutschland wächst: In 2023 waren knapp sechs Millionen Menschen überschuldet, rund 17.000 mehr als im Vorjahr. Zudem müssen gerade im Januar viele Versicherungen und andere jährlich anfallende Zahlungen bedient werden. Was man tun kann, wenn es finanziell eng wird, sagen ARAG Experten.

Ab wann gilt man als überschuldet?
Wer seinen täglichen Minimalbedarf nicht mehr finanzieren und seine Schulden dauerhaft nicht mehr tilgen kann, gilt als überschuldet. Das betrifft aktuell knapp 5,7 Millionen Menschen in Deutschland, wobei vor allem über 60-Jährige laut SchuldnerAtlas immer häufiger von Überschuldung betroffen sind. Zudem steigt auch die sogenannte weiche Überschuldung an. Damit sind anhaltende Zahlungsstörungen gemeint, von denen nach Information der ARAG Experten vor allem jüngere Menschen und Frauen betroffen sind.

Warum sollten gerade Mietschulden vermieden werden?
Die ARAG Experten raten dringend, auf jeden Fall die Miete zu zahlen. Mietschulden können dazu führen, dass man schon nach zwei Monaten Mietrückstand vor die Tür gesetzt wird. Wer die Miete oder seine Nebenkosten nicht mehr vollständig bezahlen kann, hat die Möglichkeit, Wohngeld (https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/mietrechtsschutz/wohngeld-fakten/) bei seiner Gemeinde zu beantragen. Auch Immobilienbesitzern, die selbst in ihrer Immobilie wohnen, steht dieser Weg offen. Der Anspruch auf Wohngeld kann auf der Seite des Bundesbauministeriums mit dem WohngeldPlus-Rechner (https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2023-artikel.html;jsessionid=754F09C1722B67BA4F2A56FE69532705.2_cid322) überprüft werden. Darüber hinaus kann ein frühzeitiges Gespräch mit dem Vermieter helfen, einen Weg zu finden, die Miete z. B. für einen begrenzten Zeitraum auszusetzen oder Teilzahlungen zu leisten. In diesem Fall dürfen Vermieter laut ARAG Experten allerdings Verzugszinsen von fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz verlangen, der seit dem 1. Januar 3,62 Prozent beträgt (Paragraf 288 Absatz 1 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch).

Darf der Hahn einfach zugedreht werden?
Kosten für Energie, Wasser, Telefon oder Internet können sich schnell zu einem unüberwindbaren Berg anhäufen. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Anbieter bei ausbleibenden Zahlungen den Hahn zudrehen bzw. die Leitung abklemmen dürfen. Daher gilt vor allem für Energie: Diese Kosten müssen unbedingt vorrangig bezahlt werden. Internet- und Telefonverträge können hingegen pausiert und möglicherweise mit Prepaid-Lösungen überbrückt werden. Laut ARAG Experten dürfen Mobil- und Festnetzanschlüsse laut Telekommunikationsgesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__61.html) bereits ab Zahlungsrückständen von mindestens 100 Euro gesperrt werden. Diese Sperre muss allerdings zwei Wochen vorher angekündigt werden. Gut zu wissen: Die Sperre gilt nur für die Leitung, bei der ein Zahlungsverzug vorliegt. Wenn also der Mobilfunkanschluss nicht bezahlt wurde, darf der Festnetzanschluss beim gleichen Anbieter nicht gesperrt werden.

Kann man Kredite einfach ruhen lassen?
Ob Immobilien- oder Konsumentenkredit: Wer seine Raten nicht mehr bedienen kann und mit mindestens zwei Raten in Rückstand gerät, muss damit rechnen, dass kostenpflichtige Mahnungen im Briefkasten liegen, ein Inkassobüro vorstellig wird oder das Kreditinstitut den Kredit kündigt und eine Zwangsvollstreckung einleitet. Wer keine Rücklagen hat, sollte das Gespräch mit der Bank suchen. Laut ARAG Experten gibt es dabei diverse Möglichkeiten: Minderung oder Aussetzen der Kreditraten, Verlängerung der Laufzeit oder das Aussetzen einzelner Raten. Allerdings können diese Änderungen zu Mehrkosten führen.

Warum sollten Versicherungen nicht vorschnell gekündigt werden?
Vor der übereilten Kündigung von Versicherungen raten die ARAG Experten ab. Vor allem solche, die als Altersvorsorge gedacht sind, sollten um jeden Preis erhalten bleiben. Denn einige Policen können je nach Alter und Gesundheitszustand nicht mehr erneut abgeschlossen werden und zudem kostet die Kündigung der Verträge unter Umständen viel Geld. Der Tipp der ARAG Experten: Viele Versicherungen bieten ihren Kunden an, Verträge für einen begrenzten Zeitraum ruhen zu lassen, Beiträge später nachzuzahlen oder zu reduzieren. Dabei kann es allerdings zu Leistungs- und Förderungskürzungen kommen. In einigen Fällen kann das Aussetzen von Zahlungen auch zu einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes führen.

Wie können Schuldnerberatungen helfen?
Wer in finanzielle Schieflage gerät, sollte sich nach Auskunft der ARAG Experten möglichst frühzeitig Hilfe bei amtlich anerkannten Stellen suchen: Denn je eher eine seriöse Beratung stattfindet, desto mehr Wege gibt es, aus den Schulden herauszukommen. Dazu stehen in Deutschland rund 1.400 Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen (https://www.meine-schulden.de/) zur Verfügung, die in Verbänden organisiert sind oder sich unter der Trägerschaft von Kommunen, Verbraucherzentralen oder Wohlfahrtsverbänden befinden. Die Beratung ist in der Regel kostenlos.

Tipps, um Geld zu sparen
Der erste Schritt, um einen Überblick über Einnahmen und Ausgaben zu behalten, ist das gute alte Haushaltsbuch. Ob als herkömmliches Heftchen oder als App, wie etwa Money Manager oder Finanzguru – hier werden von der Miete über Ausgaben für Lebensmittel und Kinobesuche bis hin zu Energiekosten oder Mitgliedsbeiträgen alle Kosten erfasst. Gleichzeitig werden alle Einnahmen notiert, angefangen vom Lohn bis hin zu Einnahmen beispielsweise durch Zinsen, Vermietungen oder auch durch Verkäufe auf Online-Portalen.

Bei dringenden Anschaffungen, die nicht aufzuschieben sind, raten die ARAG Experten, über gebrauchte Gegenstände nachzudenken. Das spart nicht nur Geld, sondern ist nachhaltig. So ist das Aufbereiten von elektronischen Geräten oder Möbeln, das sogenannte Refurbishen, mittlerweile gang und gäbe und spezielle Online-Händler bieten erstklassige Ware an.

Wie man Ärger bei Konsumentenkrediten vermeiden kann, erklärt ARAG Experte Tobias Klingelhöfer hier (https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/4020/).

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Dr. Shiva Meyer, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf, HRB 66846, USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Jennifer Kallweit
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
www.ARAG.de

Wenn das Geld nicht reicht…

ARAG Experten informieren, wie man finanzielle Engpässe meistert

Wenn das Geld nicht reicht...

Die Preise explodieren, die Weihnachtsgeschenke für die Familie sind entgegen aller Vorsätze doch etwas üppiger ausgefallen als geplant und im Januar wollen viele Versicherungen und andere jährlich anfallende Zahlungen bedient werden. Wenn jetzt noch die Waschmaschine oder das Familienauto streikt, ist der Dispo bei der Bank schnell am Limit. Was man tun kann und vor allem, was man dringend lassen sollte, wenn es finanziell eng wird, sagen ARAG Experten.

Staatliche Hilfe bei der Miete
Auf keinen Fall darf bei Miete und Energie eingespart werden. Mietschulden können dazu führen, dass man vor die Tür gesetzt wird. Und zwar bereits nach zwei Monaten Mietrückstand. Der Tipp der ARAG Experten: Wer die Miete oder seine Nebenkosten nicht mehr vollständig bezahlen kann, hat die Möglichkeit, Wohngeld bei seiner Gemeinde zu beantragen. Auch Immobilienbesitzern, die selbst in ihrer Immobilie wohnen, steht dieser Weg offen. Der Anspruch auf Wohngeld kann auf der Seite des Bundesbauministeriums mit dem WohngeldPlus-Rechner (https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2023-artikel.html;jsessionid=754F09C1722B67BA4F2A56FE69532705.2_cid322) überprüft werden. Seit Anfang Januar steht das Wohngeld (https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/heim-und-garten/09405/) deutlich mehr Menschen zur Verfügung. Darüber hinaus kann ein Gespräch mit dem Vermieter helfen, einen Weg zu finden, die Miete z. B. für einen begrenzten Zeitraum auszusetzen oder Teilzahlungen zu leisten. In diesem Fall dürfen Vermieter laut ARAG Experten allerdings Verzugszinsen von bis zu vier Prozent pro Monat verlangen.

Achtung, Nebenkosten!
Kosten für Energie, Wasser, Telefon oder Internet können sich schnell zu einem unüberwindbaren Berg anhäufen. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Anbieter bei ausbleibenden Zahlungen den Hahn zudrehen bzw. die Leitung abklemmen dürfen. Daher gilt vor allem für die Energie: Unbedingt vorrangig bezahlen. Internet- und Telefonverträge können pausiert und möglicherweise mit Prepaid-Lösungen überbrückt werden. Laut ARAG Experten dürfen Mobil- und Festnetzanschlüsse bereits ab Zahlungsrückständen von 100 Euro gesperrt werden. Diese Sperre muss allerdings zwei Wochen vorher angekündigt werden. Gut zu wissen: Die Sperre gilt nur für die Leistung, bei der ein Zahlungsverzug vorliegt. Wenn also der Mobilfunkanschluss nicht bezahlt wurde, darf der Festnetzanschluss beim gleichen Anbieter nicht gesperrt werden.

Kredite
Ob Immobilien- oder Konsumentenkredit: Wer seine Raten nicht mehr bedienen kann und mit mindestens zwei Raten in Rückstand gerät, muss damit rechnen, dass kostenpflichtige Mahnungen im Briefkasten liegen, ein Inkassobüro vorstellig wird oder das Kreditinstitut den Kredit kündigt und eine Zwangsvollstreckung einleitet. Wer keine Rücklagen hat, sollte das Gespräch mit der Bank suchen. Laut den ARAG Experten gibt es dabei diverse Möglichkeiten: Minderung oder Aussetzen der Kreditraten, Verlängerung der Laufzeit oder das Aussetzen einzelner Raten. Allerdings können diese Änderungen zu Mehrkosten führen. In seltenen Fällen kann auch der Abschluss eines neuen Kreditvertrages zur Ablösung des alten Vertrages sinnvoll sein. In der Regel sind solche Umschuldungen laut ARAG Experten aber nicht lohnenswert.

Versicherungen nicht vorschnell kündigen
Vor der übereilten Kündigung von Versicherungen raten die ARAG Experten ab. Vor allem solche, die als Altersvorsorge gedacht sind, sollten um jeden Preis erhalten bleiben. Denn einige Policen können je nach Alter und Gesundheitszustand nicht mehr erneut abgeschlossen werden und zudem kostet die Kündigung der Verträge unter Umständen viel Geld. Der Tipp der ARAG Experten: Viele Versicherungen bieten ihren Kunden an, Verträge für einen begrenzten Zeitraum ruhen zu lassen, Beiträge später nachzuzahlen oder zu reduzieren. Dabei kann es allerdings zu Leistungs- und Förderungskürzungen kommen. In einigen Fällen kann das Aussetzen von Zahlungen auch zu einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes kommen.

Hilfe durch Schuldnerberatung
Wer in finanzielle Schieflage gerät, sollte sich nach Auskunft der ARAG Experten möglichst frühzeitig Hilfe bei amtlich anerkannten Stellen suchen: Denn je eher eine seriöse Beratung stattfindet, desto mehr Wege gibt es, aus den Schulden herauszukommen. Dazu stehen in Deutschland rund 1.400 Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen (https://www.meine-schulden.de/) zur Verfügung, die in Verbänden organisiert sind oder sich unter der Trägerschaft von Kommunen, Verbraucherzentralen oder Wohlfahrtsverbänden befinden. Die Beratung ist in der Regel kostenlos.

Studenten vor einem Schuldenberg
Die meisten Studenten, die ihr Studium mit Hilfe eines KfW Studienkredits (https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Studieren-Qualifizieren/F%C3%B6rderprodukte/KfW-Studienkredit-(174)/), BAföG (https://www.bafög.de/bafoeg/de/home/home_node.html) oder z. B. über ein Darlehen eines Studentenwerks (https://www.studentenwerke.de/de/content/darlehenskasse) stemmen, haben am Ende der Unizeit oft einen beachtlichen Schuldenberg aufgetürmt. Wenn dann kein lukrativer Job winkt, ist das Dilemma groß. Während das BAföG nur zur Hälfte zurückgezahlt werden muss, fallen beim Studienkredit noch Zinsen an. Auch hier raten die ARAG Experten: Wer nicht zahlen kann, sollte frühzeitig vor Tilgungsbeginn das Gespräch mit den zuständigen Stellen suchen, um eine gute Regelung zu finden. Ob Stundung, niedrigere Raten, längere Laufzeiten – vieles ist denkbar, wenn man offen spricht.

Schuldnerberatung für Senioren
In Zeiten stark gestiegener Preise für Energie und Lebenshaltung geraten viele Senioren in finanzielle Not, weil Rente und Erspartes für anfallende Rechnungen nicht reichen. Gleichzeitig nehmen ältere Menschen nur selten Hilfe von Schuldnerberatungsstellen in Anspruch – sei es aus Schamgefühl, Unkenntnis oder eingeschränkter Mobilität. Damit insbesondere älteren Jahrgängen der Zugang zu Beratungsangeboten erleichtert wird, sollen künftig Schuldnerberater Senioren dort aufsuchen, wo sie sich aufhalten – z. B. in der eigenen Wohnung, dem Altenheim, dem Seniorentreffpunkt oder dem Mittagstisch für Ältere. Dazu wurde ein mehrjähriges, deutschlandweites Projekt vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (https://www.bmuv.de/pressemitteilung/mehr-hilfe-fuer-ueberschuldete-seniorinnen-und-senioren), der Diakonie Deutschland und weiteren Wohlfahrtsverbänden initiiert.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Jennifer Kallweit
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
Jennifer.Kallweit@ARAG.de
www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
cw@klaarkiming-kommunikation.de
www.ARAG.de