Online-Shoppen: Aber sicher

ARAG Experten geben Tipps, wie man Fallstricke beim Online-Shopping umgeht

Online-Shoppen: Aber sicher

Fallstricke beim Online-Shopping

Wer keine Lust hat, sich ins weihnachtliche Shopping-Getümmel zu werfen, kann Weihnachtsgeschenke auch ganz bequem von der Couch aus kaufen. Ein Klick genügt und der Schal für den Liebsten liegt im Warenkorb. Das Online-Shoppen birgt allerdings einige Risiken. Wie man sicher im Netz einkaufen kann, verraten die ARAG Experten.

Online-Shopping beliebter denn je
Das Internet dient den meisten Deutschen nicht nur als Informationsquelle vor größeren Anschaffungen, sondern als bequemer Einkaufsort. So verzeichnete das Onlinegeschäft im letzten Jahr einen Umsatz mit Waren in Höhe von gut 85 Milliarden Euro (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/3979/umfrage/e-commerce-umsatz-in-deutschland-seit-1999/). Und auch dieses Jahr wird im weltweiten Netz gekauft, was das Zeug hält: Die Prognosen des Handelsverbandes Deutschlands (https://einzelhandel.de/online-monitor) (HDE) verzeichnen erneut Rekordumsätze.

Zu den beliebtesten Warengruppen (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/253188/umfrage/umsatzstarke-warengruppen-im-online-handel-in-deutschland/) im Online-Handel gehören laut ARAG Experten Bekleidung, hier liegt der Umsatz bei rund 25 Prozent, und Elektroartikel, mit denen ein Umsatz von gut 22 Prozent erwirtschaftet wurde. Am liebsten kaufen die Online-Shopper bei Amazon ein, die Skepsis gegenüber ausländischen Online-Shops wie z. B. Temu scheint laut HDE hingegen zu wachsen, da die Zahl der Besucher auf dieser Plattform 2024 bereits wieder sinkt. Mehr als die Hälfte des Onlineumsatzes, knapp 47 Milliarden Euro, wird laut HDE-Online-Monitor übrigens mit dem Smartphone generiert.

Interessant finden die ARAG Experten, dass trotz boomendem Internet-Geschäft etwa die Hälfte der Befragten (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1398427/umfrage/hindernisse-online-kauf-deutschland/) in Deutschland Sicherheits- oder Vertrauensprobleme bei Online-Käufen haben. 37 Prozent meinten zudem, dass sie lange und verwirrende Zahlungsabwicklungen für problematisch halten.

Gezahlt wird laut ARAG Experten am liebsten mit PayPal; dieses Zahlungsverfahren hat mit knapp 28 Prozent (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/224827/umfrage/marktanteile-von-zahlungsverfahren-beim-online-handel/) den größten Anteil an den Umsätzen beim Online-Shopping. Der Kauf auf Rechnung folgt mit fast 27 Prozent knapp dahinter.

Die sichersten Zahlmethoden beim Online-Shopping
Bei der Zahlung auf Online-Plattformen sollten stets sichere Zahlungsmethoden genutzt werden, wie beispielsweise PayPal oder Kreditkarten mit Sicherheitsverfahren. Auch der Kauf auf Rechnung oder per Lastschrift ist sicher. Die ARAG Experten warnen hingegen grundsätzlich vor Zahlungen per Vorkasse. Denn handelt es sich um einen Fake-Shop (https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/internet-rechtsschutz/auf-fake-shop-reingefallen-was-tun/), werden Kunden ihre bestellte und bezahlte Ware nie erhalten. Hinweise auf einen Fake-Shop können ungewöhnlich hohe Rabatte sein.

Vorkasse-Zahlungen sollten auch nur dann geleistet werden, wenn gleichzeitig mit der Zahlung ein Kaufvertrag geschlossen wird. In einem konkreten Fall hatte ein Discounter von seinen Kunden verlangt, vor Erhalt der Ware den vollen Preis zu zahlen. So weit, so gut. Doch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen seines Online-Shops legte der Händler fest, dass ein Vertrag erst mit der Lieferung der Ware zustande kam, also bis zu zehn Tage später. Dadurch hatten Kunden bis zur Lieferung keinen Anspruch auf ihre bestellte Ware. Als der Fall vor Gericht landete, entschieden die Richter, dass diese Praxis die Verbraucher unangemessen benachteilige. Insbesondere seien die Kunden durch die Zahlungsaufforderung ohne vertragliche Grundlage schlechter gestellt als bei einem bestehenden Vertrag. Sie konnten bei Nichtlieferung ihr Geld zwar zurückfordern, aber nicht auf die Lieferung bestehen oder Schadensersatz verlangen (Oberlandesgericht Nürnberg, Az.: 3 U 1594/23).

Die Werbung mit falschen Rabatten
Die ARAG Experten warnen: Nicht nur zu Aktionstagen wie Black Friday oder der Cyber Week werben viele Online-Händler mit falschen Rabatten. Auch in der Vorweihnachtszeit, in der die meisten Menschen auf die Jagd nach Weihnachtsgeschenken gehen, ist Vorsicht geboten. Bei allzu großen Rabatten sollte der innere Alarm losgehen. Ein Preisvergleich bei diversen Preissuchmaschinen im Internet lohnt immer. Oftmals unrealistisch sind dagegen die unverbindlichen Preisempfehlungen der Hersteller (UVP), denn diese sind oft aus der Luft gegriffen.

Technische Tipps zum sicheren Shoppen
Komplexe Passwörter (https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/internet-rechtsschutz/phishing-email-identitaetsdiebstahl/), das Aktualisieren von Sicherheitssoftware auf dem eigenen Gerät oder ein expliziter Logout nach dem Einkauf – viele Sicherheitsmaßnahmen sind Verbrauchern durchaus bekannt. Zudem raten die ARAG IT-Experten, nur auf etablierte Online-Shopping-Plattformen mit hohen Sicherheitsstandards zu vertrauen. Beim Eingeben von vertraulichen Daten sollten ausschließlich verschlüsselte Verbindungen genutzt werden. Die erkennt man an der „https“-Einleitung oder dem Schloss-Symbol in der Browser-Adresszeile. Darüber hinaus sollten digitale Einkäufe ausschließlich vom heimischen Rechner aus dem heimischen WLAN heraus getätigt werden. Internet-Cafes oder WLAN-Hotspots sind tabu. Wer zudem regelmäßig Cache, Verlauf und im Browser hinterlegte Cookies löscht und nur die wirklich notwendigen Daten von sich preisgibt, ist auf der sicheren Seite.

Widerrufsrecht nutzen
Wer trotz aller Vorsicht einen nicht zufriedenstellenden Kauf getätigt hat, kann von seinem 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen. Dabei können Käufer die Ware ohne Angabe von Gründen zurückschicken. Die Kosten dieser Rücksendung muss laut Gesetz allerdings der Käufer tragen, wenn er vorher in der Widerrufsbelehrung darauf hingewiesen wurde. Viele Online-Shops sind aber kulant und übernehmen das Retouren-Porto freiwillig. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass einige Produkte vom Widerrufsrecht ausgenommen sind. So können beispielsweise schnell verderbliche Lebensmittel, Medikamente oder bereits geöffnete Hygiene- oder Kosmetikartikel, auch wenn sie online gekauft wurden, nicht zurückgegeben werden.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/internet-rechtsschutz/internetrecht-ratgeber/

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https://www.arag.com/de/newsroom/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,4 Milliarden Euro.

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Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Dr. Shiva Meyer, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze

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Dropshipping: Fallstricke beim Online-Shopping

ARAG Experten informieren über Vor- und Nachteile beim Direktversand

Hier ein Pulli, da eine Hose und mit dem nächsten Klick die neue Kommode. Wer online einkauft, ist sich oft nicht bewusst, auf welchen Wegen die Ware ins Haus kommt – Hauptsache sie kommt. Doch die ARAG Experten warnen vor Fallstricken, die insbesondere beim so genannten „Dropshipping“ auf Kunden warten können. Denn bei dieser Form des Online-Handels sind Online-Shop und Hersteller der Ware unterschiedliche Institutionen. Das wirkt sich zwar oft positiv auf die Preise aus, kann aber bei der Rückgabe der Ware zum kostspieligen Problem werden. Die ARAG Experten erklären, wie dieser Direktversand funktioniert.

Dropshipping, was ist das?
Bei diesem Geschäftsmodell – auch Direktversand genannt – bestellt der Kunde das gewünschte Produkt bei einem Online-Shop im Internet. Der Shop-Betreiber, der das Produkt in der Regel nicht selbst auf Lager hat, nimmt die Bestellung auf, leitet sie an einen Hersteller oder Großhändler weiter und regelt die Abrechnung mit dem Kunden. Der bekommt die Ware dann direkt vom Hersteller. Nach Auskunft der ARAG Experten besteht keine Kennzeichnungspflicht, dass es sich bei der Bestellung um Dropshipping handelt.

Dropshipping: Pro und Contra
Dadurch, dass Online-Shops bei diesem Geschäftsmodell keine Ware auf Lager haben müssen, genießen Kunden eine größere Auswahl an Produkten und unter Umständen günstigere Preise. Doch die ARAG Experten weisen auf die Kehrseite der Medaille hin: Da Online-Shops bei Großhändlern weltweit bestellen, kann das gewünschte Produkt eine weite Reise vor sich haben, bis es beim Kunden ist. Kommt es aus Nicht-EU-Ländern wie beispielsweise den USA, China oder Großbritannien, können Kosten wie etwa Zölle oder andere Einfuhrabgaben fällig werden. Darüber muss der Händler seine Kunden allerdings informieren. Die ARAG Experten weisen auch darauf hin, dass Qualitätsstandards, die in der EU vorgeschrieben sind, nicht für Hersteller gelten, die aus einem Nicht-EU-Land kommen. Darüber hinaus kann eine Kontaktaufnahme bei Problemen oder Fragen zum Produkt schwierig werden.

Widerruf beim Dropshipping
Ist der Schuh zu klein, die Jacke doch nicht die richtige oder der Rasierapparat defekt, haben Kunden natürlich die Möglichkeit, den Vertrag zu widerrufen und die Ware zurückzugeben. Sitzt der Händler in Deutschland oder der EU, gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht ohne Angaben von Gründen. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die Rücksendung – geht sie zu Lasten der Kunden – teuer werden und sogar den Produktwert übersteigen kann. Vor allem, wenn sie in ein Land außerhalb der EU zurückgeschickt werden muss. Eine inländische Rücksendeadresse muss der Händler nicht angeben. Um sicher zu gehen, in welches Land eine Retoure geht und wer die Kosten dafür übernimmt, raten die ARAG Experten, einen Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu werfen.

Gewährleistung beim Dropshipping
Auch bei Online-Käufen per Direktversand haben Kunden EU-weit ein zweijähriges Gewährleistungsrecht, wenn die Ware mangelhaft ist. Ansprüche können dabei gegenüber dem Online-Shop, bei dem der Kauf erfolgte, geltend gemacht werden. Geht das Produkt also kaputt oder kommt bereits defekt an, können sie es umtauschen oder der Händler muss es reparieren. Ist bereits bei der Lieferung der Ware ersichtlich, dass sie durch den Transport beschädigt wurde, können Kunden die Annahme verweigern. Wird das Dilemma erst nach dem Auspacken der Lieferung sichtbar, können sie die Ware auf Kosten des Online-Händlers zurückschicken. Die ARAG Experten raten, Beweisfotos zu machen und mitzusenden.

Achtung bei der Zahlmethode
Wenn die Ware unpünktlich, in minderwertiger Qualität oder gar nicht ankommt, ist das Geld meist trotzdem bereits abgebucht. Eine Rückabwicklung ist meist sehr kompliziert und kostet Nerven. Daher raten die ARAG Experten, keinesfalls per Vorkasse zu zahlen. Ist ein Einkauf auf Rechnung nicht möglich, sollte man mit der Kreditkarte oder per Lastschriftverfahren zahlen. So haben Kunden per Chargeback zumindest die Möglichkeit, das Geld zurückbuchen zu lassen. Oder man nutzt einen Zahlungsdienstleister, über den Käufer geschützt sind.

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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.400 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,9 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze, Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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