Oberberg Gruppe und ARAG Krankenversicherung kooperieren

Versorgungs- und Kostenmanagement zugunsten von Patienten, Klinik und Versicherer

Oberberg Gruppe und ARAG Krankenversicherung kooperieren

Wenn der Arzt eine Therapie verordnet und es kommt bei der Abrechnung der Kosten zu Problemen, sind derzeit meist direkt die Patientinnen und Patienten betroffen. Bei den Erkrankten und ihren Angehörigen sorgt dies oftmals für eine zusätzliche emotionale Belastung. Noch viel zu selten findet im Gesundheitsmarkt eine Koordination der beteiligten Marktteilnehmer im Interesse der Betroffenen statt. Das wollen die privaten Oberberg Kliniken, führender Qualitätsverbund privater Fach- und Tageskliniken im Bereich Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie, und die ARAG Krankenversicherung ändern. Sie haben eine Kooperationsvereinbarung für alle 27 privaten Kliniken der Oberberg Gruppe geschlossen.

Die Zusammenarbeit zwischen der privaten Klinikgruppe und der ARAG Krankenversicherung umfasst alle Details der Leistungserbringung und Abrechnung von privat versicherten Patientinnen und Patienten. „Dies ermöglicht eine konsequente Umsetzung der hohen medizinischen Qualität der Versorgung, garantiert Transparenz in der ambulanten, vorstationären, (teil)stationären und nachstationären Behandlung und entlastet die Patientinnen und Patienten rund um die Regulierung der Kosten“, erläutert Dr. Maren Kentgens, Geschäftsführerin der Oberberg GmbH. Dr. Matthias Effinger, Vorstandsmitglied der ARAG Krankenversicherung unterstreicht: „Patientinnen und Patienten mit psychischen Erkrankungen sollen sich ganz auf das Gesundwerden konzentrieren. Dass die Oberberg Kliniken und die ARAG Krankenversicherung von der schnellen Terminfindung über die bestmögliche Therapie bis hin zur reibungslosen Abwicklung aller administrativen Aufgaben einschließlich der Regulierung der Kosten zusammenarbeiten, ist ein Service, der die Philosophie beider Häuser hinsichtlich Kunden- und Patientennähe deutlich macht.“

Die Kooperation zahlt auf die strategische Ausrichtung der Oberberg Gruppe mit Fokus auf die sogenannte „Patient Journey“ ein: Die Patientinnen und Patienten werden auf ihrem Weg von der ersten Diagnose bis zur Nachsorge so niedrigschwellig und qualitativ hochwertig wie möglich unterstützt, damit sie sich ganz auf eines konzentrieren können: ihre Genesung. Darüber hinaus profitieren die Kundinnen und Kunden der ARAG Krankenversicherung unter anderem von schnellen Aufnahmeterminen und der Nachsorge durch einen Klinikarzt, der die Patienten vor Ort oder durch Video betreut, bis ein ambulanter Psychotherapieplatz gefunden wird.

Vom Kooperationsvertrag, Ende 2024 geschlossen, profitieren alle Beteiligten: Ineffizienzen werden verringert, Patientinnen und Patienten regelmäßig über die jeweils nächsten Schritte informiert und Abrechnungsverfahren beschleunigt. Behandlung und Kostenabrechnung stützen sich dabei auf die Wissensinfrastruktur von den behandelnden Kliniken und des Versicherers.

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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,4 Milliarden Euro.

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Selbstbestimmung für den Ernstfall

ARAG Experte Tobias Klingelhöfer informiert über die Patientenverfügung

Selbstbestimmung für den Ernstfall

Eine Patientenverfügung ist ein wichtiges Dokument für den Fall, dass man selbst nicht mehr in der Lage ist, medizinische Entscheidungen zu treffen. Sie ermöglicht es, im Voraus festzulegen, welche medizinischen Maßnahmen gewünscht oder abgelehnt werden, wenn man schwer erkrankt oder ins Koma fällt. ARAG Experte Tobias Klingelhöfer erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Patientenverfügung, wie man sie korrekt erstellt und welche Unterschiede es zu Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung gibt.

Was ist eine Patientenverfügung?
Tobias Klingelhöfer: Die Patientenverfügung hält die Wünsche für die medizinische Versorgung fest. Sie wahrt im Prinzip das Selbstbestimmungsrecht, wenn man schwer krank, dauerhaft pflegebedürftig wird oder ins Koma fällt. Mit dieser Verfügung entscheidet man beispielsweise, ob man mit Hilfe der Apparatemedizin künstlich am Leben gehalten werden möchte oder bestimmt jemanden, der für einen handelt und entscheidet, wenn man es selbst nicht mehr kann. Und tatsächlich unterzeichnen Verwandte oftmals Krankenhaus- und Heimverträge, Wohnungskündigungen, Einwilligungen in schwere Operationen und andere Erklärungen, da sie sich fälschlicherweise für vertretungsberechtigt halten.

Was geschieht, wenn klar wird, dass Handelnde gar nicht befugt waren, irgendwelche Entscheidungen zu treffen?
Tobias Klingelhöfer: Häufig bleiben diese Fehler in der Praxis ohne Folgen. Doch sie bergen Risiken: Nach dem Gesetz dürfen rechtsverbindliche Entscheidungen und Erklärungen lediglich von Eltern für ihre minderjährigen Kinder abgegeben werden, nicht aber von Kindern für die Eltern. Auch Ehegatten durften sich bislang nicht qua Gesetz gegenseitig vertreten. Hier gibt es allerdings seit Anfang 2023 eine Erleichterung: Das neue Notvertretungsrecht (https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/privatrechtsschutz/vorsorgevollmacht/) für Ehegatten. Damit können zukünftig im Ernstfall auch Eheleute für den Partner entscheiden, sofern dies vorher nicht ausdrücklich abgelehnt wurde. Ansonsten können Angehörige für einen Volljährigen nur in zwei Fällen entscheiden oder Erklärungen abgeben: entweder aufgrund einer rechtsgeschäftlichen Vollmacht oder wenn sie gerichtlich bestellter Betreuer sind. Handelt jemand unbefugt, haftet er für die eingegangenen Verpflichtungen, wenn der Betroffene hierfür nicht aufkommen kann oder ein anschließend bestellter Betreuer die Maßnahmen nicht genehmigt.

Wie geht man vor, wenn man eine Patientenverfügung erstellen möchte?
Tobias Klingelhöfer: Ein allgemein gültiges Musterformular ist für die Patientenverfügung nicht vorgeschrieben. Sie muss aber laut Gesetz schriftlich abgefasst und mit einer Unterschrift oder einem vom Notar beglaubigten Handzeichen versehen sein. Ob man die Patientenverfügung handschriftlich oder am Computer anfertigt, steht jedem frei. Auf jeden Fall sollten Vor- und Familienname, Geburtsdatum, Anschrift und Datum enthalten sein.

Ich rate außerdem dazu, die Situationen genau zu beschreiben, für die die Patientenverfügung gelten soll. Ebenso müssen die medizinischen Maßnahmen, die in diesen Situationen gewünscht oder abgelehnt werden, genau beschrieben sein. Dabei kann man auch festlegen, dass bestimmte Maßnahmen, wie etwa die künstliche Beatmung, nur kurzfristig angewendet und abgebrochen werden, wenn es keine Aussicht auf Verbesserung gibt.

Muss eine Patientenverfügung notariell beglaubigt werden?
Tobias Klingelhöfer: Nicht zwingend. Es kann aber sinnvoll sein, eine Patientenverfügung durch einen Notar aufsetzen und beurkunden zu lassen, wenn man sich selbst unsicher ist, welche Formulierungen man wählen sollen. Verpflichtend ist die hingegen die Beurkundung bei einer Vorsorgevollmacht, die auch zum Erwerb oder zur Veräußerung von Grundstücken oder zu einer Darlehensaufnahme berechtigen kann. Soll der Bevollmächtigte berechtigt sein, im eigenen Namen eine Erbausschlagung zu erklären, muss die Vorsorgevollmacht zumindest öffentlich beglaubigt sein.

Muss eine Patientenverfügung vom Arzt unterschrieben werden?
Tobias Klingelhöfer: Nein, die Patientenverfügung ist sofort durch die Unterschrift des Verfassers gültig. Auch wenn eine Patientenverfügung ohne ärztliche Beratung verständlich sein sollte, kann das Gespräch dennoch hilfreich sein. Zwar ist die Patientenverfügung nicht kompliziert, trotzdem kann das Gespräch mit jemandem aus der Medizin und eine anschließende Unterschrift ein besseres Gefühl und mehr Sicherheit geben. Schließlich ist das Aufsetzen einer Patientenverfügung ohnehin eine emotionale Angelegenheit und kann mitunter zu Missverständnissen führen.

Was kostet eine Patientenverfügung bei Notar oder Hausarzt?
Tobias Klingelhöfer: Die Notargebühren sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt. Im Regelfall wird dabei ein Geschäftswert von 5.000 Euro angesetzt. Da für Entwurf und Beurkundung einer Patientenverfügung eine 1,0 Gebühr fällig wird, ergeben sich daraus Kosten von 45 Euro.

Wer einen Arzt konsultiert, kann auch dafür eine Rechnung erhalten. Grundsätzlich sind Beratungen zur Patientenverfügung aber nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten. Deshalb sind Ärzte dazu berechtigt, ihre Beratungsleistung in Rechnung zu stellen. In den meisten Fällen liegen die Kosten für eine Patientenverfügung beim Hausarzt bei 25 bis 75 Euro. Viele Ärzte beraten aber auch unentgeltlich.

Wie lange ist eine Patientenverfügung gültig und wie kann ich sie widerrufen?
Tobias Klingelhöfer: Damit eine Patientenverfügung überhaupt Gültigkeit erlangt, muss die betroffene Person beim Ausstellen volljährig und einwilligungsfähig sein. Sofern formelle Anforderungen erfüllt sind, erhält die Patientenverfügung ihre Gültigkeit mit der Unterschrift. Ab diesem Moment gilt sie ohne jegliche zeitliche Einschränkung – theoretisch bis zum Lebensende, es sei denn, sie wird vom Aussteller widerrufen. Dieser muss auch zum Zeitpunkt des Widerrufs einwilligungsfähig sein. Ein Widerruf kann auch mündlich oder ohne Worte durch entsprechendes Verhalten erfolgen (Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 1827 Absatz 1 Satz 3). Allerdings muss erkennbar sein, dass sich der Wunsch des Patienten geändert hat. Generell rate ich, eine Patientenverfügung in bestimmten Zeitabständen dahingehend zu überprüfen, ob die getroffenen Regelungen noch Gültigkeit haben. Falls ja, sollten man dies auf der Patientenverfügung mit Datum und Unterschrift bestätigen. Eine Beglaubigung der Aktualisierung ist nicht notwendig.

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung: Worin liegt ist der Unterschied?
Tobias Klingelhöfer: Mit der Vorsorgevollmacht dürfen alle oder bestimmte Teile der vermögensrechtlichen und persönlichen Belange geregelt werden. Hierzu gehören beispielsweise Wohnungsangelegenheiten, Vertretung bei Gericht oder das Annehmen der Post. Wer Bevollmächtigter ist, muss den in der Patientenverfügung niedergelegten Willen gegenüber den behandelnden Ärzten durchsetzen. Wann der Bevollmächtigte die Vollmacht tatsächlich einsetzt, kann gesondert abgesprochen werden. Gibt es niemanden, der bevollmächtigt ist, wird vom Gericht bei Bedarf ein Betreuer bestellt, der dem in der Patientenverfügung dokumentierten Willen Geltung verschafft.

Wer niemanden hat, dem er genug Vertrauen für eine Vorsorgevollmacht entgegenbringt, kann eine Betreuungsverfügung (https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/privatrechtsschutz/betreuungsverfuegung/) ausstellen. Damit legt man fest, wen das Gericht als Betreuer auswählen soll. Beide Erweiterungen der Patientenverfügung helfen dabei, sich weiter abzusichern. Eine richtige oder falsche Kombination gibt es per se also nicht.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/versicherungs-ratgeber/

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören? Schauen Sie hier:
https://www.arag.com/de/newsroom/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,4 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender,
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Noch mehr medizinische Kompetenz an einem Standort

Umplanung und Erweiterung des MEDICPLAZA Gesundheitszentrums

Noch mehr medizinische Kompetenz an einem Standort

Die Patienten sollen in dem neuen Ärztehaus den kompletten Service eines medizinischen Versorgungsze

Die Nachfrage an Flächen im neu geplanten Gesundheitszentrum im Waiblinger Gewerbegebiet Eisental ist unerwartet groß. Das hat die Grundstücksgemeinschaft dazu bewogen, das MEDICPLAZA tiefgreifend umzuplanen, wodurch das Angebot an Arztpraxen und Parkplätzen deutlich erweitert wird. So soll einerseits der Bedarf an medizinischen Fachrichtungen gedeckt und andererseits der Komfort für die Patienten weiter erhöht werden.

Die Patienten sollen in dem neuen Ärztehaus den kompletten Service eines medizinischen Versorgungszentrums erhalten. Dass sich verschiedene Fachdisziplinen unter einem Dach und somit vielfältige medizinische Kompetenz an einem Ort einfinden, bringt zahlreiche Synergien und positive Effekte mit sich. Die Patienten können von kurzen Wegen, praxisübergreifender Zusammenarbeit sowie modernster Diagnostik und Therapie profitieren. Das Konzept geht auf – denn schon jetzt ist der Zuspruch enorm groß.

Dass dieses Vorhaben so schnell so positiv angenommen wird und sich der Flächenbedarf entsprechend groß darstellt, kam für die Investorengemeinschaft völlig unerwartet. „Umso erfreulicher ist es, dass wir aufgrund der bestehenden Möglichkeiten am Grundstück in der Anton-Schmidt-Straße flexibel sind, umgehend reagieren konnten und nun umgeplant haben“, erklärt Arion Frank von Frank Architekten (Winnenden). Er ist nicht nur der Planer des MEDICPLAZA, sondern gehört auch zum Investorenteam.

Das neue medizinische Kompetenzzentrum wird nun eine Gesamtfläche von rund 3200 Quadratmetern haben. „Das MEDICPLAZA geht groß – darauf sind wir stolz. Wir tragen durch das erweiterte medizinische Angebot in unserem Haus dazu bei, die Lücken in der Patientenversorgung zu schließen – nicht nur in Waiblingen, sondern bis ins Remstal hinein. Die Vielzahl von unterschiedlichen Fachrichtungen sichert eine umfassende Versorgung an einem Standort – zum Nutzen der Patienten.“

Alleinstellung im Remstal

Zusätzlich zu den medizinischen Fachrichtungen deckt die Gesundheitsversorgung im MEDICPLAZA auch die begleitende Rehabilitation und Nachversorgung ab. Frank: „Durch die Erweiterung hat das Haus an Attraktivität gewonnen. Das Konzept mit dem medizinischen Angebot und der markanten Architektur führt dazu, dass MEDICPLAZA eine Alleinstellung im Remstal einnimmt.“ Durch die geänderte Gebäudestellung entsteht ein Innenhof, der der modernen Immobilie zusätzlichen architektonischen Charme verleiht.

Barrierefreier Zugang, kurze Anbindungswege zu den einzelnen Praxen und ergänzende Dienstleistungen wie Radiologie und Apotheke gehören zum Konzept. Neu ist eine interne gastronomischen Einrichtung, die den kulinarischen Bedarf für die im MEDICPLAZA arbeitenden Ärzte und Mitarbeiter sowie der Patienten deckt.

Auf die erhöhte Anzahl an Praxen und Patientenaufkommen hat das Planungsbüro entsprechend reagiert, auf dem Grundstück werden nun insgesamt 84 ebenerdige, großzügige und kostenlose KFZ-Stellplätze zur Verfügung stehen. „Ein Ärztehaus funktioniert heute nur mit bester Verkehrsanbindung. Die gute Erreichbarkeit, ausreichend Parkflächen und komfortable Rahmenbedingungen sind für die Menschen das A und O“, betont Peter Sommer, Geschäftsführer der MEDICPLAZA GbR. „Unser Haus beweist durch seine optimale Infrastruktur echte Standortqualität.“

Erreichbar und großzügig, modern und komfortabel

Die Einrichtung im Eisental liegt im Herzen des Rems-Murr-Kreises und ist mit verkehrsnahen Anbindungen von sämtlichen Richtungen ideal zu erreichen. Die Vorteile gegenüber Arztpraxen in der Innenstadt liegen für Peter Sommer auf der Hand: „In der City herrscht oft Platzmangel, alles ist begrenzt und beengt. Die Peripherie ist suboptimal, die Anfahrt und das Parken sind meist beschwerlich. Da haben wir doch einige Pluspunkte zu bieten.“ Dass die Bevölkerung schon jetzt auf das Angebot im MEDICPLAZA setzt, zeigen die zahlreichen positiven Rückmeldungen, die er bekommt: „Eine Umfrage hat ergeben, dass nicht nur die Waiblinger, sondern auch viele Menschen aus der Umgebung das Gesundheitszentrum nutzen werden. Insofern engagieren wir uns für die medizinische Versorgung und fördern den Gesundheitsstandard für die Menschen im Remstal – und das tun wir überlegt und vorausschauend.“

Das MEDICPLAZA Gesundheitszentrum in Waiblingen bei Stuttgart bringt verschiedene Fachdisziplinen unter einem Dach und somit vielfältige medizinische Kompetenz an einem Ort zusammen. Die Patienten erhalten in dem neuen Ärztehaus den kompletten Service eines medizinischen Versorgungszentrums. Sie profitieren von kurzen Wegen, praxisübergreifender Zusammenarbeit sowie modernster Diagnostik und Therapie. Auf 3200 Quadratmetern gibt es 12-15 Praxen und auf 800 Quadratmetern ein innovatives Physiotherapiekonzept. Darüber hinaus stehen eine Cafeterie, eine Apotheke und mehr als 80 ebenerdige, großzügige und kostenlose Parkplätze zur Verfügung. Die Einrichtung im Eisental liegt im Herzen des Rems-Murr-Kreises und ist mit verkehrsnahen Anbindungen von sämtlichen Richtungen ideal zu erreichen.

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