Weihnachtsgeschenke sicher online kaufen

VERBRAUCHER INITIATIVE über den Einkauf im Internet

Berlin, 23. November 2023. Das Shoppen im Internet hat eine Reihe von Vorteilen, kann aber auch Risiken bergen. Tipps, wie sich Verbraucherinnen und Verbraucher beim Einkauf per Mausklick vor unliebsamen Überraschungen schützen können, stellt die VERBRAUCHER INITIATIVE auf www.verbraucher60plus.de (https://www.verbraucher60plus.de/) bereit.

Der Bundesverband rät, vor dem Einkaufen die folgenden Punkte zu prüfen:

Vollständiges Impressum: Firmenname, Rechtsform des Unternehmens, verantwortliche Person und Postadresse sind hier zu finden. Ein Postfach allein reicht nicht. Zusätzlich müssen ein Handelsregistereintrag und eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben sein.

Erreichbarkeit: Achten Sie darauf, dass der Händler auf verschiedenen Wegen erreichbar ist. Ist nur eine Mailadresse angegeben, ist Skepsis angesagt. Bei ausländischen Händlern sollte es eine Kontaktmöglichkeit in deutscher Sprache geben. Seien Sie äußerst misstrauisch bei Anbietern im Ausland, die den Verkauf über eine Firma in einem weiteren Land abwickeln.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs): Sie sind auf einen Blick zu finden und verständlich formuliert. Informationen zu Bestellmodalitäten, Lieferbedingungen und Hinweise auf das Widerrufsrecht dürfen nicht fehlen.

Zertifizierter Shop: Verschiedene Labels, z. B. „Trusted Shops“, „EHI Geprüfter Online-Shop“ und „Internet Privacy Standards“ zeigen, dass es sich um seriöse Online-Shops handelt.

Sicherheit und Datenschutz: Lesen Sie die Angaben zum Datenschutz und geizen Sie mit Ihren persönlichen Angaben. Achten Sie bei der Bestellung auf eine sichere Datenübertragung (erkennbar an https://www… oder dem Schlosssymbol). Wählen Sie eine sichere Art der Bezahlung, z. B. gegen Rechnung.

Rückgaberecht: Kommerzielle Anbieter müssen ein Widerrufsrecht einräumen und beim Kauf darüber aufklären. Die gesetzliche Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Erhalt der Ware. Legen Sie der Rücksendung eine ausgefüllte Widerrufserklärung bei, eine kommentarlose Rücksendung reicht nicht.

Mehr Informationen über sicheres Online-Shoppen bietet die VERBRAUCHER INITIATIVE in dem Portal Verbraucher60plus. In der Rubrik Internet (https://www.verbraucher60plus.de/internet/) finden Interessierte kostenlos zugängliche Informationen zur Sicherheit im World Wide Web.

Die VERBRAUCHER INITIATIVE e.V. ist der 1985 gegründete Bundesverband kritischer Verbraucherinnen und Verbraucher. Schwerpunkt ist die ökologische, gesundheitliche und soziale Verbraucherarbeit.

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Georg Abel
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So können Sie IGeL-Angebote prüfen

Die VERBRAUCHER INITIATIVE über Selbstzahler-Leistungen

Berlin, 21. November 2023. Die sogenannten individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) werden vor allem von Fachärzten angeboten und müssen selbst bezahlt werden. Oft fällt es schwer, diese Leistungen einzuschätzen und eine passende Entscheidung zu treffen. Unterstützung geben die Tipps der VERBRAUCHER INITIATIVE in der Rubrik Gesundheit auf www.verbraucher60plus.de (https://www.verbraucher60plus.de/gesundheit/).

„Damit Sie sich als Patient für oder gegen eine IGeL entscheiden können, benötigen Sie genaue Informationen, um einen möglichen Nutzen und Schaden abzuwägen. Daher haben Sie das Recht, sich eine solche Leistung vom Arzt im Vorfeld ausführlich erläutern und sich beraten zu lassen“, erläutert Georg Abel von der VERBRAUCHER INITIATIVE. Dazu gehören auch schriftliche Angaben über die zu erwartenden Kosten. Wer mit der IGeL einverstanden ist, schließt vorab einen schriftlichen Vertrag ab, der die einzelnen Leistungen und Kosten auflistet. Ein pauschaler Preis ist nicht erlaubt.

„Es ist Ihr gutes Recht, auf kostenpflichtige Zusatzleistungen zu verzichten“, sagt Georg Abel und betont: „Eine Unterschrift für die Ablehnung bzw. eine schriftliche Erklärung, dass Sie keine IGeL nutzen möchten, ist weder notwendig noch zulässig.“ Es besteht außerdem kein Grund zu übereilten Entscheidungen. IGeL sind – von wenigen Ausnahmen wie termingerechten Reiseimpfungen abgesehen – nicht dringend. Ratsam ist es, eine Bedenkzeit zu nutzen und zusätzliche Informationen über das Angebot zu sammeln. Dazu Georg Abel: „Holen Sie sich eine Zweitmeinung bei einem anderen Arzt ein und fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse, bei Patienten- und Verbraucherberatungsstellen nach.“

Der Arzt darf Patienten nicht drängen, die Leistung in Anspruch zu nehmen. Er darf sie auch nicht unter Druck setzen oder falsche Erwartungen wecken. Weiterhin ist er verpflichtet, die Aufklärung und Information selbst vorzunehmen. Diese Aufgabe darf er nicht dem Praxispersonal überlassen. Ebenfalls untersagt ist es, bei einer begonnenen Untersuchung oder Behandlung IGeL anzubieten oder dem Patienten erst danach mitzuteilen, dass er die Leistung bezahlen muss. „Halten Sie eine Arztpraxis für unseriös oder gibt es Probleme mit der Rechnung, wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse oder eine unabhängige Beratungsstelle“ rät Georg Abel.

Selbstbestimmte Entscheidungen in Gesundheitsfragen zu treffen, fällt leichter, wenn Patienten ihre Rechte und Pflichten kennen. Umfangreiche Informationen dazu bietet die VERBRAUCHER INITIATIVE auf Verbraucher60plus (https://www.verbraucher60plus.de/gesundheit/).

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Online-Magazin „Verbraucher60plus“

VERBRAUCHER INITIATIVE wendet sich an ältere Konsumenten

Online-Magazin "Verbraucher60plus"

10.10.2023. Der demografische Wandel ist in Deutschland ein Megatrend. Allein in Nordrhein-Westfalen sind rund 5,1 Millionen Menschen über 60 Jahre alt. Jetzt ist eine neue Ausgabe des kostenfreien Magazins für die Zielgruppe älterer Verbraucherinnen und Verbraucher erschienen.

Das Magazin „Verbraucher60plus“ greift in der aktuellen Ausgabe die Themen „Ernährung im Alter: Mit Veränderungen umgehen“, „Online-Abzocke: Überlegt handeln“ und „Künstliche Intelligenz: Für ein gutes Altern“ auf. Die Ausgabe bietet weiterhin ein Interview zum Thema Müll im Wald sowie Tipps zum „richtigen“ Feilschen und enthält Meldungen, Buchtipps und Termine. Das tipporientierte Online-Magazin erscheint mehrfach jährlich, die aktuelle Ausgabe finden Interessierte unter www.Verbraucher60plus.de/Medien (https://www.verbraucher60plus.de/medien/).

Hintergrund
Schon seit dem Jahr 2009 stärken gemeinsame Aktivitäten von Landesverbraucherministerium, Landesseniorenvertretung und VERBRAUCHER INITIATIVE in Nordrhein-Westfalen die Kompetenz der älteren Zielgruppe. Das Projekt „Verbraucher60plus“, an dem auch Partner wie die Verbraucherzentrale NRW, das Landeskriminalamt oder der Gesundheitsladen Köln eingebunden sind, umfasst neben den bewährten halbtägigen Vor-Ort-Veranstaltungen, auch das bei der VERBRAUCHER INITIATIVE buchbare Angebot einstündiger On-line-Vorträge sowie die multithematische Webseite www.verbraucher60plus.de (https://www.verbraucher60plus.de/). Dieses analoge und digitale Angebot wird seit dem Jahr 2023 durch das Online-Magazin erweitert.

Die VERBRAUCHER INITIATIVE e.V. ist der 1985 gegründete Bundesverband kritischer Verbraucherinnen und Verbraucher. Schwerpunkt ist die ökologische, gesundheitliche und soziale Verbraucherarbeit.

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Betrug im Internet erkennen und vermeiden

VERBRAUCHER INITIATIVE über Umgang mit Internetkriminalität

Berlin, 11. Juni 2023. Ob Enkeltrick per Whatsapp, falsche Freunde bei Facebook, gefälschte Wohnungs- oder Jobangebote – Gauner im weltweiten Netz haben es mit zahlreichen Tricks auf Daten und Geld der Nutzerinnen und Nutzer abgesehen. Die VERBRAUCHER INITIATIVE stellt häufige Betrugsmaschen unter www.verbraucher60plus.de (https://www.verbraucher60plus.de/) vor und gibt Tipps, wie sich Verbraucherinnen und Verbraucher wappnen können.

Als Internetkriminalität (Cybercrime) werden Straftaten bezeichnet, die moderne Informations- und Kommunikationstechnologien nutzen. Neben betrügerischen E-Mails und gefälschten Webseiten werden Messenger-Dienste, soziale Netzwerke und andere Online-Anwendungen für kriminelle Handlungen eingesetzt. Häufig täuschen die Täter falsche Identitäten, angebliche Notlagen und falsche Versprechungen vor, um ihren Opfern viel Geld aus der Tasche zu ziehen.

Wer Nachrichten von Freunden, Kindern oder Bekannten per E-Mail, Whatsapp, andere Messenger-Dienste oder über Facebook bekommt, in denen er dringend um Geld wegen akuter Probleme gebeten wird, sollte sich unbedingt bei den ihm bekannten Personen rückversichern, bevor er Geld überweist. „Nutzen Sie für den Kontakt zu Ihren Freunden oder Kindern jedoch unbedingt einen anderen Weg, z. B. die Festnetznummer oder die Ihnen bekannte, bisherige Mobilnummer. Verwenden Sie nicht eine angeblich neue Rufnummer, denn dahinter können sich die Betrüger verbergen“, rät Georg Abel von der VERBRAUCHER INITIATIVE.

Gefälschte Wohnungsanzeigen in Immobilienportalen und Jobangebote in Jobbörsen sind weitere Methoden, wie Kriminelle Geld und vertrauliche Daten erbeuten. Die Folge können Datenmissbrauch und Identitätsdiebstahl mit schwerwiegenden Konsequenzen sein. Dazu Georg Abel: „Nehmen Sie unbedingt Abstand, wenn Sie eine Kopie Ihres Personalausweises und andere Dokumente wie Gehaltsnachweise oder Bankverbindungen übermitteln sollen. Dem Missbrauch Ihrer Daten und einem Identitätsdiebstahl ist damit Tür und Tor geöffnet. Lassen Sie sich auch nicht auf ein Video-Ident-Verfahren ein, um ein Mietkautionskonto zu eröffnen oder ein Bewerbungsgespräch abzuwickeln. Dabei eröffnen die Täter ein Bankkonto in Ihrem Namen, dass sie für kriminelle Geschäfte missbrauchen.“

Mehr Beispiele zur Internetkriminalität und Anregungen zum eigenen Schutz bietet die VERBRAUCHER INITIATIVE in dem Portal Verbraucher60plus. Die kostenlosen Online-Informationen stehen in dem Beitrag „Fallen im weltweiten Netz“ unter dem Themenschwerpunkt „Internet“ auf www.verbraucher60plus.de (https://www.verbraucher60plus.de/internet/) bereit.

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Vorsorge für Todesfall: An Online-Konten denken

VERBRAUCHER INITIATIVE mit Tipps zum digitalen Nachlass

Berlin, 27. April 2023. Internetnutzerinnen und -nutzer hinterlassen im Laufe ihres Lebens viele Datenspuren und haben zahlreiche Accounts angesammelt. Die Verträge werden im Todesfall nicht automatisch gelöscht. Ratsam ist es daher, rechtzeitig festzulegen, wer sich nach dem Tod darum kümmern soll. Die VERBRAUCHER INITIATIVE informiert auf www.verbraucher60plus.de (https://www.verbraucher60plus.de/), worauf bei der digitalen Vorsorge zu achten ist.

Die Nutzerkonten bzw. die zugehörigen Verträge bestehen über den Tod hinaus und werden mit den damit verbundenen Rechten und Pflichten vererbt. Das bedeutet, dass weiterhin Kosten anfallen können und die gesammelten Daten bei den Anbietern der Accounts bestehen bleiben. „Klären Sie, was mit diesem digitalen Nachlass passieren soll. Bestimmen Sie im Rahmen einer digitalen Vorsorge, welche nahestehende Person sich im Ernstfall als digitaler Nachlassverwalter um Ihre Nutzerkonten kümmern und sie in Ihrem Sinne verwalten soll“, rät Georg Abel von der VERBRAUCHER INITIATIVE.

Am Anfang steht die Überlegung, bei welchen Anbietern überhaupt Online-Konten bestehen, um eine vollständige Liste mit den Zugangsdaten zu erstellen. Im nächsten Schritt können die Regelungen zum Umgang mit diesen Konten vermerkt werden. Dazu Georg Abel: „Geben Sie möglichst genau an, wie Ihre Erben mit Inhalten wie Fotos, Beiträgen, Kommentaren und Videos verfahren sollen, ob Ihre Netzwerke über Ihren Tod informiert und eventuell ein Gedenkstatus eingerichtet werden soll.“

Die Liste mit den Benutzernamen, Passwörtern und weiteren Angaben sollte an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Schließlich ist der digitale Nachlassverwalter zu informieren, wo die Liste mit den Zugangsdaten zu digitalen Konten und Geräten zu finden ist. „Denken Sie außerdem daran, der Person Ihres Vertrauens eine gültige Vollmacht für den Zugang auszuhändigen“, sagt Georg Abel.

Mehr Informationen und Tipps dazu bietet die VERBRAUCHER INITIATIVE in dem Portal Verbraucher60plus. Die kostenlosen Online-Informationen stehen in dem Beitrag „Digitalen Nachlass regeln“ unter dem Themenschwerpunkt „Internet“ auf www.verbraucher60plus.de (https://www.verbraucher60plus.de/internet/) bereit.

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Seriöse Gesundheitsinformationen erkennen

VERBRAUCHER INITIATIVE mit Tipps zum Weltgesundheitstag am 7. April

05.04.2023. Um Verantwortung für die eigene Gesundheit übernehmen zu können, sind glaubwürdige und zuverlässige Informationen notwendig. Doch nicht immer ist zu erkennen, ob es sich um eine seriöse Quelle handelt, wie aktuell die Informationen sind oder welche Interessen hinter dem Angebot stehen. Die VERBRAUCHER INITIATIVE gibt Tipps zur Auswahl von geeigneten Angeboten unter www.verbraucher60plus.de.

Ob Gesundheitsinformationen im Netz fachlich kompetent, produkt- und anbieterneutral sind, können Verbraucherinnen und Verbraucher an einigen Punkte prüfen. „Schauen Sie nach, wer die Seite betreibt, mit welchem Anliegen und an wen sie sich richtet. Rubriken wie „Über uns“ oder „Wer wir sind“ helfen hierbei weiter. Prüfen Sie außerdem, ob es ein vollständiges Impressum mit Kontaktdaten und Ansprechpartnern gibt“, empfiehlt Georg Abel von der VERBRAUCHER INITIATIVE.

Bei den Inhalten ist es ratsam, auf eine neutrale und sachliche Darstellung zu achten, die Vor- und Nachteile, Chancen und Risiken sowie Alternativen nennt. Die Texte sollten verständlich verfasst und übersichtlich sein, Fachbegriffe sollten erklärt werden. Im Krankheitsfall sollte ein Arztbesuch empfohlen werden. „Seriöse Informationen verzichteten auf plakative (Werbe-)Sprache und Aufmachung sowie auf Panikmache. Wenn sie Angst verbreiten, andere Angebote oder Methoden schlecht machen und Versprechungen zur Besserung und Heilung von Beschwerden enthalten, sind äußerste Skepsis und Zweifel an der Glaubwürdigkeit angebracht“, nennt Georg Abel als weitere Kriterien.

Bei den Artikeln sollten der Autor, seine Qualifikation und die verwendeten Quellen genannt werden. Erkennbar sollte sein, wann sie geschrieben und zuletzt überarbeitet wurden. Weiterführende Adressen, Links und Literaturangaben ergänzen die Informationsangebote. Werbung sollte sich deutlich von den Informationen abheben. Auch, wenn es um den Verkauf von Produkten geht, sollte das klar erkennbar sein.

Mehr dazu stellt die VERBRAUCHER INITIATIVE in dem Beitrag „Gesundheitsinformationen im Netz“ im Portal www.verbraucher60plus.de bereit. Interessierte finden diese kostenlosen Online-Informationen unter dem Themenschwerpunkt „Gesundheit“. Sie werden durch Links zu Informations- und Beratungsangeboten ergänzt. Auf Verbraucher60plus gibt es weitere Gesundheitstipps, z. B. zu individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL), Medikamentenbestellung im Internet und Patientenrechten.

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Wenn Angehörige Pflege brauchen

VERBRAUCHER INITIATIVE über Pflegeantrag und -leistungen

Berlin, 13. Juli 2022. Etwa vier Millionen Menschen sind in Deutschland als pflegebedürftig anerkannt. Rund drei Viertel davon werden zu Hause versorgt. Die VERBRAUCHER INITIATIVE informiert darüber, wie Pflegeleistungen beantragt werden, welche Angebote es gibt und welche Entlastungen pflegende Angehörige nutzen können.

Pflegeversicherte beantragen die Pflegeleistungen zunächst formlos, z. B. per E-Mail oder telefonisch und erhalten ein Antragsformular zum Ausfüllen. Wollen Familienmitglieder das für ihre Angehörigen übernehmen, benötigen sie eine Vollmacht. In dem Formular sind die verschiedenen Leistungsarten aufgeführt, die die Pflegeversicherung bietet. Was sie im Einzelnen bedeuten, kann eine Pflegeberatung erläutern. Darauf haben nicht nur die Pflegebedürftigen selbst, sondern auch die Angehörigen Anspruch. „Nutzen Sie eine solche Beratung, um sich zu informieren und zu klären, welche Leistungen in Ihrem Fall in Frage kommen und welche Kombinationen sinnvoll sind, um die Pflege so gut wie möglich dem Bedarf anzupassen“, empfiehlt Georg Abel von der VERBRAUCHER INITIATIVE. Adressen von Pflegestützpunkten und anderen Beratungsstellen in der Nähe kann die Pflegekasse nennen.

Ist der Antrag gestellt, beauftragen die Pflegekassen den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung oder eine vergleichbare Stelle, ein Pflegegutachten zu erstellen. Bei einem Hausbesuch überprüft ein Gutachter die Pflegebedürftigkeit und ermittelt den Pflegegrad. Auf dieser Grundlage entscheidet die Pflegekasse, ob die beantragten Leistungen bewilligt oder abgelehnt werden. Das Ergebnis erhält der Versicherte als Pflegebescheid. Der Bundesgeschäftsführer rät: „Bereiten Sie sich auf die Begutachtung vor. Wenden Sie sich dazu ebenfalls an die Pflegeberatung und lassen Sie sich Tipps für den Termin geben“.

Wer mit der Einstufung in den Pflegegrad nicht einverstanden ist oder wenn beantragte Leistungen abgelehnt wurden, kann Widerspruch einlegen. Die Frist dafür beträgt einen Monat.

In dem Themenschwerpunkt „Gesundheit“ auf dem Portal Verbraucher60plus hat die VERBRAUCHER INITIATIVE unter dem Menüpunkt „Pflege“ zahlreiche konkrete Tipps rund um das Thema zusammengestellt. Sie werden durch Hintergrundinformationen sowie Links zu Informations- und Beratungsangeboten ergänzt. Interessierte finden diese kostenlosen Online-Informationen unter www.verbraucher60plus.de (https://www.verbraucher60plus.de/). Dort stehen weitere Gesundheitsthemen wie Patientenrechte, Individuelle Gesundheitsleistungen oder Medikamentenkauf im Internet zur Verfügung.

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So schützen sich ältere Menschen vor Abzocke

VERBRAUCHER INITIATIVE gibt Tipps gegen Betrug & Co.

Berlin, 29. Juni 2022. Ältere Menschen sind ein beliebtes Ziel für altersgruppenspezifische Formen der „Abzocke“. Mit Kaffeefahrten, Gewinnmitteilungen per Telefon oder Post, Trickbetrügereien an der Haustür oder Abofallen im Internet soll ihnen das Geld aus der Tasche gezogen werden. Die VERBRAUCHER INITIATIVE stellt typische Betrugsmaschen vor und sagt, wie Verbraucher 60 plus vorbeugen können.

Als Kaffeefahrten werden preisgünstige Tagesausflüge und mehrtätige Reisen per Bus bezeichnet, die mit Verkaufsveranstaltungen verbunden sind. Zielgruppe sind häufig ältere Menschen. Bei den als Informationsveranstaltungen getarnten Werbe- und Verkaufsshows werden Produkte zu angeblichen Sonderpreisen oder vermeintlich besonders günstigen Konditionen angeboten. Bei genauerem Hinsehen und dem Vergleich mit anderen Waren entpuppen sie sich in der überwiegenden Zahl der Fälle als minderwertig und stark überteuert.

„Seien Sie äußerst skeptisch bei besonders günstigen Reisen, zu denen Informationsveranstaltungen zu Ernährung, Gesundheit sowie Absicherung im Alter oder Besichtigungen von örtlichen Manufakturen gehören“, empfehlt Georg Abel von der VERBRAUCHER INITIATIVE. „Ausgeprägtes Misstrauen ist ebenfalls bei Gewinnmitteilungen angebracht. Haben Sie nicht an einem Gewinnspiel oder einer Verlosung teilgenommen, haben Sie auch nichts gewonnen. Wenn doch, ist es ausgesprochen unseriös, die Ausgabe des Gewinns an irgendwelche Bedingungen wie die Teilnahme einer Reise oder die Zahlung von Bearbeitungsgebühren zu knüpfen“, so der Bundesgeschäftsführer weiter.

Vertreter an der Haustür oder am Telefon versuchen mit verschiedenen Methoden und Tricks, die Angesprochenen zum Kauf oder Vertragsabschluss zu bewegen. „Lassen Sie sich zu nichts drängen und handeln Sie besonnen. Im Zweifel legen Sie lieber auf oder schließen die Wohnungstür wieder, notfalls unter einem Vorwand“, rät der Verbraucherschützer.

In einem ausführlichen Themenschwerpunkt auf dem Portal Verbraucher60plus hat die VERBRAUCHER INITIATIVE zahlreiche konkrete Tipps zum Thema Abzocke zusammengestellt. Sie werden durch Hintergrundinformationen sowie Links zu Informations- und Beratungsangeboten ergänzt. Interessierte finden diese kostenlosen Online-Informationen unter www.verbraucher60plus.de (https://www.verbraucher60plus.de/). Dort stehen weitere Verbraucherthemen wie der Umgang mit Individuellen Gesundheitsleistungen, der Medikamentenkauf im Internet oder Tipps zum sicheren Online-Shopping zur Verfügung.

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Vorteile des Internets im Alter sicher nutzen

VERBRAUCHER INITIATIVE gibt Tipps für Verbraucher 60+

Berlin, 22. Juni 2022. Ältere Menschen über 60 Jahre gehen vor allem online, um Informationen zu finden und soziale Kontakte zu pflegen. Das hat der Deutsche Alterssurvey ergeben. Damit nutzen sie aktiv die Chancen, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, die das Internet bietet. Auf der anderen Seite gibt es aber auch einige Risiken. Die VERBRAUCHER INITIATIVE informiert über häufige Fallstricke und einen sichereren Umgang mit dem Netz.

Die Zahl der Personen über 60 Jahre, die online unterwegs sind, ist in den letzten Jahren gestiegen – nicht zuletzt auch durch die Corona-Pandemie. Sie informieren sich und kommunizieren, sie gehen online einkaufen und sie nutzen das Internet zur Unterhaltung oder um kulturelle Angebote wahrzunehmen. Jedoch gibt es hier Fallen, die durch vorsichtiges Verhalten und technische Sicherheitseinstellungen zu umgehen sind. Dazu gehören die Sicherung des Computers mit Firewall und Antivirenscanner ebenso wie sichere Passwörter, der vorsichtige Umgang mit der eigenen E-Mail-Adresse und anderen Daten.

Neben E-Mails verwenden ältere Menschen Messenger-Dienste und nutzen soziale Netzwerke, um mit der Familie, Freunden und Bekannten in Kontakt zu bleiben. „Gehen Sie bei beiden Anwendungen sparsam mit Ihren persönlichen Daten und denen anderer Personen um. Nutzen Sie beispielsweise Optionen, mit denen Ihre Informationen und Bilder nur eingeschränkt „sichtbar“ sind und überlegen Sie, welche privaten Angaben und Fotos Sie „öffentlich“ machen wollen“, rät Georg Abel von der VERBRAUCHER INITIATIVE.

Produkte bequem von zu Hause aus einem breiten Warenangebot auszuwählen, zu bestellen und dann nach Hause geliefert zu bekommen – der Einkauf im Internet bietet scheinbar viele Vorteile. Die Ware nicht vorab prüfen zu können, ist jedoch eher ein Nachteil. Problematisch kann es werden, wenn bereits bezahlte Produkte falsch geliefert werden oder die Kosten für die Rücksendung höher sind als der Warenwert. Georg Abel empfiehlt: „Achten Sie auf ein vollständiges Impressum sowie Kontaktmöglichkeiten per E-Mail und Telefon. Prüfen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Zahlungsmöglichkeiten und Rücksendemodalitäten, um beim Online-Shopping keinen Reinfall zu erleben“.

In einem ausführlichen, kostenfrei zugänglichen Themenschwerpunkt auf dem Portal www.verbraucher60plus.de (https://www.verbraucher60plus.de/) hat die VERBRAUCHER INITIATIVE zahlreiche konkrete Tipps zum sicheren Surfen, Online-Shopping und Umgang mit sozialen Netzwerken zusammengestellt. Sie werden durch Hintergrundinformationen sowie Links zu Informations- und Beratungsangeboten ergänzt. Auf dem Portal Verbraucher60plus stehen weitere Themenschwerpunkte wie Gesundheit, Ernährung und Klima zur Verfügung.

Die VERBRAUCHER INITIATIVE e.V. ist der 1985 gegründete Bundesverband kritischer Verbraucherinnen und Verbraucher. Schwerpunkt ist die ökologische, gesundheitliche und soziale Verbraucherarbeit.

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Besser schlafen im höheren Lebensalter

VERBRAUCHER INITIATIVE über schlaffördernde Maßnahmen

Berlin, 08. Juni 2022. Ältere Menschen haben häufiger Schlafprobleme als jüngere. In der Altersgruppe ab 60 Jahren klagt darüber Schätzungen zufolge jeder Zweite. Die VERBRAUCHER INITIATIVE informiert über den Schlaf sowie seine altersbedingten Veränderungen und gibt Tipps für erholsamere Nächte.

Altersbedingt kommt es zu Veränderungen bei der Qualität und der Verteilung des Schlafes. Er wird leichter, ist störanfälliger und durch häufigeres Aufwachen gekennzeichnet. Daher wird er oftmals als unruhig und weniger erholsam empfunden. Viele ältere Menschen werden tagsüber so müde, dass sie gern einen Mittagsschlaf machen. Auf diese Weise verteilt sich die gesamte Schlafdauer auf die Nacht und den Tag. „Längeres Schlafen am Tage kann jedoch wiederum dazu führen, dass das Einschlafen am Abend erschwert wird und der Nachtschlaf kürzer ausfällt“, weiß Georg Abel von der VERBRAUCHER INITIATIVE.

Um nachts wieder erholsame Ruhe zu finden, ist die Begrenzung der Schlafenszeiten am Tage eine wichtige Maßnahme. Fachleute raten, das mittägliche Nickerchen nicht länger als 20 Minuten auszudehnen. Außerdem sorgen ausreichende körperliche und geistige Aktivitäten am Tag dafür, dass sich das Ein- und Durchschlafen verbessern. Ratsam ist es, möglichst täglich nach draußen zu gehen, denn Tageslicht ist ein wirksamer Taktgeber für den Tag-Nacht-Rhythmus.

Regelmäßige Schlafenszeiten, entspannende Hobbys, Einschlafrituale und eine angenehme, ausreichend dunkle Schlafumgebung sind weitere Faktoren, die einen guten Schlaf fördern.

In einem ausführlichen Themenschwerpunkt auf dem Portal Verbraucher60plus hat die VERBRAUCHER INITIATIVE zahlreiche konkrete Tipps zum besseren Schlafen zusammengestellt. Sie werden durch Hintergrundinformationen und Links zu Informationsangeboten ergänzt. Interessierte finden diese kostenlosen Online-Informationen unter www.verbraucher60plus.de (https://www.verbraucher60plus.de/gesundheit/gut-schlafen/). Dort stehen weitere Gesundheitsthemen wie Patientenrechte, Individuelle Gesundheitsleistungen oder Medikamentenkauf im Internet zur Verfügung.

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