Lebensmittelauswahl bei erhöhtem Cholesterin

VERBRAUCHER INITIATIVE zum Tag des Cholesterins am 6. Juni

Berlin, 27. Mai 2025. Ein zu hoher Cholesterinspiegel lässt sich in vielen Fällen durch die Ernährung positiv beeinflussen. Mehr pflanzliche und weniger tierische Lebensmittel essen, so lassen sich die Empfehlungen zusammenfassen. Die VERBRAUCHER INITIATIVE sagt, worauf es dabei ankommt.

Eine ausgewogene, gesundheitsfördernde Ernährung ist bei erhöhten Blutfettwerten eine gute Basis. Empfehlenswert ist es, reichlich Gemüse, Obst, Getreide- und Vollkornprodukte sowie regelmäßig Hülsenfrüchte und Nüsse zu essen. „Bevorzugen Sie außerdem hochwertige pflanzliche Öle wie Rapsöl, Walnussöl, Sojaöl, Leinöl und Olivenöl“, empfiehlt Alexandra Borchard-Becker von der VERBRAUCHER INITIATIVE. Die Öle enthalten reichlich ungesättigte Fettsäuren, die sich günstig auf den Cholesterinspiegel auswirken.

Milch und Milchprodukte kommen dagegen in Maßen auf den Tisch und bei Fleisch, Fisch und Eiern ist Zurückhaltung angesagt. Die Fachreferentin rät: „Wählen Sie hierbei fettarme und magere Produkte aus. Als Alternativen zu Wurst und Käse sorgen frisches Gemüse, Kresse und vegetarische Aufstriche für Abwechslung auf dem Brot. Aus Magerquark, Kräutern, Gewürzen und etwas pflanzlichem Öl können Sie beispielsweise schmackhafte Brotaufstriche zubereiten.“

Eine Ausnahme bilden fettreiche Seefische wie Hering, Makrele und Lachs. Sie liefern reichlich mehrfach ungesättigte Fettsäuren, die dazu beitragen, das Risiko für Herz-Kreislauferkrankungen zu senken. Als Süßwasserfische sind Forellen und Karpfen gute Quellen. „Setzen Sie daher ein bis zwei Portionen Fisch pro Woche auf Ihren Speiseplan“, so Borchard-Becker. Bei Eiern wird nach aktuellen Ernährungsempfehlungen ein Ei pro Woche als ausreichend erachtet. Dabei spielen ökologische und gesundheitliche Aspekte eine Rolle.

Wer außerdem nur selten fett- und zuckerreiche verarbeitete Lebensmittel wie Backwaren, frittierte Speisen, Süßigkeiten und Knabberartikel verzehrt, ist auf einem sehr guten Weg.

Von einer solchen Ernährungsweise profitieren nicht nur der Cholesterinspiegel, sondern auch andere Risiko-Faktoren für Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie ein erhöhter Blutdruck, zu hohe Blutzuckerwerte und vorhandenes Übergewicht.

Mehr Anregungen und Tipps für die Änderung der Essgewohnheiten enthält die Broschüre „Ernährung bei erhöhtem Cholesterin“ der VERBRAUCHER INITIATIVE. Das 16-seitige Themenheft informiert außerdem über weitere Maßnahmen bei der Behandlung. Es kann für 2,00 Euro (zzgl. Versand) unter www.verbraucher.com bestellt werden.

Die VERBRAUCHER INITIATIVE e.V. ist der 1985 gegründete Bundesverband kritischer Verbraucherinnen und Verbraucher. Schwerpunkt ist die ökologische, gesundheitliche und soziale Verbraucherarbeit.

Kontakt
Die VERBRAUCHER INITIATIVE e.V.
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Nudging, Shrinking, Skimping: So werden Verbraucher getäuscht

ARAG Experten über irreführende Taktiken und zweifelhafte Marketingstrategien

Nudging, Shrinking, Skimping: So werden Verbraucher getäuscht

Nudging, Shrinking, Skimping: So werden Verbraucher getäuscht

Für Schnäppchenjäger auf der Suche nach den besten Angeboten markieren Black Friday und Cyber Monday die Höhepunkte der Konsumsaison. Doch inmitten dieser Kaufrausch-Tage greifen Unternehmen zunehmend auf subtile psychologische Strategien zurück, um das Kaufverhalten ihrer Kunden zu beeinflussen. Die ARAG Experten geben daher einen Überblick über fiese Maschen, miese Tricks und perfide Methoden, die Verbraucher in die Irre führen und häufig den Geldbeutel zusätzlich strapazieren.

Nudging – der Trick mit dem Countdown
Mit Nudging (englisch für „anstupsen“) sollen Verbraucher laut ARAG Experten subtil und unbemerkt beeinflusst werden. Das Ziel: Sie zu bestimmten Handlungen und Entscheidungen zu bewegen, ohne ihnen ihre Wahlfreiheit direkt zu nehmen. Ein Beispiel für den durchaus positiven Einsatz dieser Technik ist die Platzierung von Obst auf Augenhöhe in Supermärkten, um gesunde Ernährung zu fördern. Aber es geht auch anders herum: Ebenso werden ungesunde Snacks bewusst an der Kasse positioniert, wo Impulskäufe wahrscheinlicher sind. Online nutzen z. B. Reise-Anbieter diese Technik, um ihren Umsatz zu steigern. Dabei wird den Online-Nutzern durch einen Countdown suggeriert, dass es nur noch wenige Angebote gibt oder gerade viele weitere Nutzer sich das gleiche Angebot ansehen. Auch Apps setzen auf Nudges: Fitness-Apps erinnern mit motivierenden Benachrichtigungen an Bewegung, während Shopping-Apps durch Countdown-Timer Dringlichkeit erzeugen.

Unlautere Werbung mit Rabatten
Mega-Schnäppchen, Super-Rabatte, Preisknüller, XXL-Angebote, Bestpreis-Garantie – manchmal ist es schwer, echte Angebote von Fake-Deals zu unterscheiden. Doch nun hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Händler bei Werbung mit Rabatten den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage zugrunde legen müssen. Dabei verweisen die ARAG Experten auf den konkreten Fall, in dem ein Discounter Preisermäßigungen auf höhere Preise bezogen hatte, während der niedrigste Preis nur im Kleingedruckten genannt wurde (Az.: C-330/23). Bereits seit 2022 schreibt die europäische Preisangabenverordnung vor, dass bei einer Preisermäßigung der günstigste Preis der letzten 30 Tage angegeben werden muss. Nach der Entscheidung des EuGH ist nun klar, dass das nicht ausreicht: Vielmehr ist die zugrundeliegende EU-Richtlinie so auszulegen, dass die Ermäßigung auch auf der Grundlage des niedrigsten Preises berechnet werden muss. Das Urteil soll irreführender Werbung und „Preisschaukelei“ einen Riegel vorschieben, etwa dem künstlichen Erhöhen von Preisen vor Rabattaktionen.

Shrinkflation – schrumpfen für den Profit
Der Begriff Shrinkflation setzt sich aus den Wörtern „shrink“ (englisch für „schrumpfen“) und Inflation zusammen und beschreibt einen Prozess, bei dem die Hersteller von Produkten nicht den Preis erhöhen, sondern stattdessen die Menge oder Größe des Produkts reduzieren, während der Preis unverändert bleibt. Durch diese subtile Taktik können Gewinnmargen erhöht werden, ohne die Preise anzuheben.

Verbraucher werden durch die versteckte Preiserhöhung bewusst in die Irre geführt und getäuscht, indem sie glauben, dass sie das gleiche Produkt wie zuvor kaufen. Da das alte und neue Produkt nie nebeneinander im Regal stehen, haben Kunden keine Möglichkeit zu einem Vergleich. Je mehr Produkte es gibt, bei denen getrickst wird, desto größer sind die Auswirkungen auf das Haushaltsbudget. Die ARAG Experten warnen vor Lebensmitteln, bei denen veränderte Füllmengen zu mehr als 40 Prozent Preiserhöhung (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1361805/umfrage/mogelpackung-preisanstieg-fuellmengen/) geführt haben.

Skimpflation – weniger ist weniger
Neben luftigen, viel zu großen – und eigentlich gesetzeswidrigen – Verpackungen weisen die ARAG Experten auf weitere Tricks der Hersteller hin, um ganz legal Produkte vermeintlich preiswert anzubieten. Das Ganze nennt sich auf neudeutsch Skimpflation (englisch „skimp“ für einsparen und Inflation) und bezeichnet die Praxis von Unternehmen, die Qualität ihrer Produkte oder Dienstleistungen zu senken, anstatt die Preise zu erhöhen: Indem Hersteller die Dosiervorgaben und -empfehlungen ändern – wie beispielsweise bei Waschpulver oder Geschirrspülmittel -, verbraucht sich ein Produkt schneller und muss häufiger gekauft werden. Auch über die Rezeptur wird getrickst. Dabei werden Anteile von besonders kostenintensiven Bestandteilen eines Produktes gesenkt oder durch kostengünstigere oder ähnlich schmeckende Rohstoffe ersetzt, so dass es in der Herstellung günstiger wird und die Gewinnmarge steigt.

Kavaliersdelikt oder Gesetzesbruch?
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass es Herstellern natürlich keineswegs verboten ist, die Preise zu erhöhen oder herunterzusetzen. Gesetzwidrig sind allerdings Verpackungen, die nicht proportional zur Füllmenge schrumpfen, sondern mehr Inhalt suggerieren. Rechtlich ist es allerdings schwierig festzulegen, wann es sich um eine Mogelpackung handelt, da bereits 2009 die verbindlichen Mengenvorgaben für Lebensmittel weggefallen sind. Vorher gab es eine entsprechende EU-Richtlinie, wonach feste Verpackungsgrößen für bestimmte Füllmengen vorgegeben waren, so dass Produkte und Preise besser vergleichbar waren.

Doch ganz ungeschützt ist der Verbraucher nicht, sofern er Preis und Füllmenge eines Produktes kennt. Denn sind Lebensmittel in einer größeren Verpackung nochmals einzeln verpackt, müssen nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) der Europäischen Union (EU) sowohl das Füllgewicht als auch die genaue Stückzahl der Einzelverpackungen angegeben werden. Selbst wenn es sich um kleinteilige Einzelstücke – wie etwa einzeln umwickelte Bonbons – handelt (Bundesverwaltungsgericht, Az.: 3 C 15.21).

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/versicherungs-ratgeber/

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören? Schauen Sie hier:
https://www.arag.com/de/newsroom/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,4 Milliarden Euro.

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Keine Chance für Fake Shops – Verbraucherinformation der ERGO Versicherung

Wie Onlineshopper gefälschte Verkaufsplattformen erkennen

Keine Chance für Fake Shops - Verbraucherinformation der ERGO Versicherung

Viele kaufen Weihnachtsgeschenke gerne im Internet. (Bildquelle: ERGO Group)

Egal ob zum Black Friday, zum Geschenkekauf für Weihnachten oder einfach aus Vergnügen: Die Deutschen shoppen gerne online. Das ist nicht nur unkompliziert und komfortabel – viele denken auch, hier besondere Schnäppchen machen zu können. Doch Vorsicht: Im Internet gibt es Betrüger, die mit sogenannten Fake Shops Nutzern das Geld aus der Tasche ziehen möchten. Wie sich die gefälschten Internet-Verkaufsplattformen erkennen lassen und was Betroffene tun können, erklärt Alina Gedde, Digitalexpertin von ERGO.

Was sind Fake Shops?

Onlineshopping erfreut sich aufgrund einer enormen Auswahl zu günstigen Preisen großer Beliebtheit – auch in Deutschland. Doch wer im Internet einkauft, ist zwar vor dem Gedränge in Kaufhäusern und Co. sicher, nicht aber vor Betrügern. „Vor allem sogenannte Fake Shops locken Schnäppchenjäger durch besonders günstige Angebote – häufig von teuren Markenprodukten – schnell in die Falle“, so Alina Gedde, Digitalexpertin von ERGO. „Wer bei einem solchen Händler bestellt, erlebt meist ein böses Erwachen.“ Denn entweder erhalten Nutzer nach der Vorkasse ein minderwertiges Produkt oder überhaupt keine Ware. „Die Shops sind darauf ausgerichtet, Käufer zu täuschen und deren Geld oder auch persönliche Daten zu stehlen“, ergänzt Gedde.

Erkennungsmerkmale von Fake Shops

Damit es gar nicht erst so weit kommt, gibt es einige Warnsignale, an denen sich Fake Shops erkennen lassen. „Generell ist es ratsam, mit einem wachsamen Auge im Internet unterwegs zu sein und auf das eigene Bauchgefühl zu hören“, so die Digitalexpertin von ERGO. „Als Erstes gilt es, die URL unter die Lupe zu nehmen, bevor das Stöbern im Sortiment beginnt.“ Fake Shops verwenden oft Domains, die echten bekannten Seiten ähnlich sind, aber kleine Abweichungen aufweisen. Hier lautet die Endung dann beispielsweise „.de.com“ statt „.de“. Ein weiteres Indiz für unseriöse Verkaufsplattformen ist die fehlende SSL-Verschlüsselung. Verfügt eine URL nicht über die Bezeichnung „https“ zu Beginn der URL, was eine verschlüsselte Verbindung bedeutet, sowie ein Vorhängeschloss in der Eingabeleiste des Browsers, sollten hier keine persönlichen oder Zahlungsdaten eingegeben werden.

Inhalte der Website

Weitere Anhaltspunkte, um einen Fake Shop zu erkennen, sind Inhalt und Aufbau der Website. Wirkt sie unübersichtlich und hat Rechtschreibfehler, ist Vorsicht geboten. „Fehlen entweder Impressum oder AGBs, ist von einer Bestellung in jedem Fall abzuraten“, warnt Gedde. „Auch wenn beispielsweise nur ein Firmenname mit Postfachadresse aufgeführt ist, heißt es, vorsichtig zu sein. Denn ein Impressum muss unter anderem Adresse, einen Vertretungsberechtigten und eine E-Mail-Adresse enthalten. Kommen Zweifel dabei auf, sollte die angegebene Adresse oder Telefonnummer online recherchiert werden. Fake Shops nutzen oft gefälschte oder ungültige Informationen.“ Zudem weisen deutlich günstigere Preise als im Handel üblich auf einen Betrug hin, so verlockend sie auch sein mögen. Und auch Gütesiegel wie „Trusted Shops“ können gefälscht sein. Erfolgt nach dem Anklicken des Zertifikats allerdings die Weiterleitung zur entsprechenden Website, können Nutzer von der Echtheit ausgehen.

Bezahlmethoden

Bezahlmethoden, bei denen Kunden erst nach dem Erhalt der Ware den Betrag überweisen müssen, wie der Kauf auf Rechnung, gelten als besonders sicher. Auch Direktzahlanbietern wie PayPal können Nutzer beim Onlineshopping in der Regel vertrauen, da sie über einen sogenannten Käuferschutz verfügen. „Häufig sind auch bei Fake Shops diese Möglichkeiten der Bezahlung aufgeführt“, so die Digitalexpertin von ERGO. „Im Bestellvorgang selbst ist dann aber meist nur noch Vorkasse, etwa per Überweisung, anwählbar.“ Gedde empfiehlt Nutzern daher, den Bestellvorgang dann umgehend abzubrechen. Um herauszufinden, ob es sich um einen seriösen Händler handelt, kann zudem der Fakeshop-Finder (https://www.verbraucherzentrale.de/fakeshopfinder-71560) der Verbraucherzentrale helfen.

Was Betroffene tun sollten

Bleibt trotz mehrmaliger Nachfragen selbst nach Wochen die Lieferung aus, sind Nutzer mit großer Wahrscheinlichkeit auf einen Fake Shop hereingefallen. „Sie können versuchen, direkt beim Händler ihr Geld zurückzuverlangen. In den meisten Fällen bleibt dies jedoch ohne Erfolg“, so die ERGO Expertin. „Besser ist es, die Bank aufzufordern, die Zahlung rückgängig zu machen.“ Wie lange das möglich ist, unterscheidet sich je nach Kreditinstitut. Bei einem Lastschrifteinzug besteht die Möglichkeit, das Geld innerhalb von acht Wochen zurückzuholen. „Im Anschluss sollten Betroffene Anzeige bei der Polizei erstatten und Verbraucherschutzorganisationen informieren“, rät die Digitalexpertin. „Dafür ist es wichtig, alle Belege wie Bestellbestätigung, Kaufvertrag und E-Mails zu speichern und so viel wie möglich mit Screenshots zu dokumentieren.“ Auch wenn die Betrüger meist aus dem Ausland agieren und nicht gefunden werden, kann eine Anzeige dann dazu beitragen, dass dem Fake-Shop-Betreiber der Strom abgedreht wird. „Wird die gefälschte Verkaufsplattform vom Netz genommen, sind so wenigstens andere Onlinekäufer davor sicher“, ergänzt Gedde.
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Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter www.ergo.com/ratgeber. Sie finden dort aktuelle Beiträge zur freien Nutzung.

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Über die ERGO Group AG
ERGO ist eine der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa. Weltweit ist die Gruppe in über 20 Ländern vertreten und konzentriert sich auf die Regionen Europa und Asien. ERGO bietet ihren Privat- und Firmenkunden ein breites Produktportfolio in allen wesentlichen Versicherungssparten sowie vollumfängliche Assistance- und Serviceleistungen. Unter dem Dach der ERGO Group AG steuern mit der ERGO Deutschland AG, ERGO International AG und ERGO Technology & Services Management AG drei Einheiten die Geschäfte und Aktivitäten der ERGO Group. In diesen sind jeweils das deutsche und internationale Geschäft sowie die globale Steuerung von IT und Technologie-Dienstleistungen gebündelt. Rund 38.700 Menschen arbeiten als angestellte Mitarbeiter oder als hauptberufliche selbstständige Vermittler für die Gruppe. Im Geschäftsjahr 2023 erzielte ERGO einen Versicherungsumsatz von 20,1 Milliarden Euro und ein Ergebnis von 721 Millionen Euro.
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So funktioniert der digitale Personalausweis – Verbraucherinformation der ERGO Versicherung

Im World Wide Web auf die Behörde

So funktioniert der digitale Personalausweis - Verbraucherinformation der ERGO Versicherung

Die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises kann einige Behördengänge verkürzen. (Bildquelle: ERGO Group)

Der Alltag der Deutschen verläuft häufig noch analog. Das kostet meist viel Zeit. Doch das muss nicht sein: Denn bereits seit 2010 verfügt der Personalausweis über eine Online-Funktion, mit der es möglich ist, sich digital auszuweisen. Die sogenannte eID kann unter anderem Behördengänge vereinfachen und ermöglicht beispielsweise das Stellen von Anträgen über das Internet. Wie die Nutzung des digitalen Personalausweises funktioniert, welche Anwendungsbeispiele es gibt und wie die Daten vor Cyberkriminellen geschützt sind, erläutert Alina Gedde, Digitalexpertin von ERGO.

Was ist der digitale Personalausweis?

Nicht nur beim Reisen, auch bei geschäftlichen Angelegenheiten, Behördengängen oder Vertragsabschlüssen ist der Personalausweis meist nötig. In manchen Branchen sind Arbeitnehmer sogar dazu verpflichtet, diesen bei sich zu führen. Doch welche Funktionen er mittlerweile auch online hat, wissen nur die wenigsten. „Die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises, auch bekannt als eID-Funktion, gibt es seit der Einführung des neuen Persos in Scheckkartenformat seit November 2010“, sagt Alina Gedde, Digitalexpertin von ERGO. „Die Funktion ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, sich digital auszuweisen, um so etwa online Services und Dienstleistungen von Behörden und Unternehmen zu nutzen.“

Welche Funktionen bereits möglich sind

Behördengänge sind meist sehr zeitaufwendig. Den ein oder anderen Besuch auf dem Amt können sich Nutzerinnen und Nutzer mit der eID jedoch sparen beziehungsweise verkürzen. „Viele Gemeinden bieten bereits praktische Services rund um Meldewesen, KFZ-Zulassung oder Steuerangelegenheiten an. Bürger sollten am besten online prüfen, was bei ihnen vor Ort schon möglich ist“, so Gedde. Bei der Deutschen Rentenversicherung können Versicherte zudem ihr Rentenkonto einsehen. „Auch die Unternehmensgründung oder die Beantragung von BAföG kann mittlerweile digital erfolgen“, so die Digitalexpertin von ERGO. „Darüber hinaus bieten bereits zahlreiche Unternehmen wie Versicherungen, Banken oder Mobilfunkanbieter verschiedene Services zur Vertragsverwaltung, Antragsstellung oder zur Identitätsprüfung und Legitimation per eID an.“ Eine Liste aller Anwendungen, die mit dem digitalen Personalausweis möglich sind, bietet das Personalausweisportal (https://www.personalausweisportal.de/SiteGlobals/Forms/Webs/PA/suche/anwendungensuche-formular.html?gts=14626016_list%253DunifiedDate_dt%2Bdesc)des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.

Wie funktioniert die Online-Ausweisfunktion?

Um die Online-Ausweisfunktion einsatzbereit zu machen, müssen Nutzer die automatisch vergebene PIN, die sogenannte Transport-PIN, ändern. Ist dies nicht bereits bei der Abholung des Persos geschehen, können Nutzer dies über die sogenannten AusweisApp oder an einem Bürgerterminal bei der jeweiligen Behörde nachholen. Die genauen Standorte finden Nutzer online. „Die App ist außerdem notwendig, um den Chip im Ausweis auszulesen und die Daten zu übermitteln“, erläutert Gedde. „Dafür benötigen Nutzer ein NFC-fähiges Smartphone oder ein spezielles Kartenlesegerät.“ Die Abkürzung NFC steht für Near-Field-Communication, die den kontaktlosen Austausch von Daten ermöglicht. Ob das eigene Handy NFC-fähig ist, können Nutzer in den Einstellungen prüfen. Nach dem Auflegen des Personalausweises zeigt die Anwendung, welche Daten weitergegeben werden, um die Funktion nutzen zu können. Die Bestätigung erfolgt anschließend durch die Eingabe der PIN.

Datenschutz hat oberste Priorität

Der Personalausweis fasst eine Reihe von personenbezogenen Daten zusammen, die sowohl auf dem physischen Ausweis aufgedruckt sind als auch in ergänzter Form elektronisch im integrierten Chip verschlüsselt gespeichert werden. Damit diese Daten nicht in falsche Hände geraten, müssen sie besonders geschützt werden. „Die Datenübermittlung über die AusweisApp erfolgt sicher und verschlüsselt“, erklärt die Digitalexpertin. „Da Nutzer vorab sehen können, welche Informationen bei der Nutzung von Online-Diensten übermittelt werden, haben sie die Hoheit darüber, welche Daten sie mit wem teilen möchten.“ Die sogenannte Zwei-Faktor-Authentifizierung sorgt darüber hinaus für zusätzliche Sicherheit. Dass für das Auslesen der Daten eine PIN nötig ist, erschwert den Zugriff für unbefugte Dritte – beispielsweise auch bei Diebstahl oder Verlust. Sollte es dennoch nötig werden, die Online-Ausweisfunktion zu sperren, ist dies über die Hotline 116116 möglich.
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Renovierung: Worauf Eigentümer bei Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen achten sollten – Verbraucherinformation der ERGO Versicherung

Beim Renovieren auch Versicherungen studieren

Renovierung: Worauf Eigentümer bei Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen achten sollten - Verbraucherinformation der ERGO Versicherung

Wer sein Eigenheim modernisiert, sollte seine Versicherung darüber informieren. (Bildquelle: ERGO Group)

Immer mehr Hausbesitzer spielen mit dem Gedanken, ihr Eigenheim zu sanieren, um ihren Energieverbrauch zu senken. Aber auch Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen fallen regelmäßig an. Um im Schadenfall nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben, sollten sie dabei den Versicherungsschutz nicht vergessen. Worauf es für die richtige Absicherung bei Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen ankommt und was bei der Versicherung einer Fotovoltaikanlage zu beachten ist, weiß Janna Poll, Versicherungsexpertin von ERGO.

Gefahrerhöhung während dem Umbau?

Es gibt viele Gründe, das eigene Haus zu renovieren, modernisieren oder sanieren. Ein Umbau kostet meist viel Geld, umso ärgerlich ist es daher, wenn die Versicherung anschließend nicht mehr für Schäden aufkommt. „Denn bereits während sowie nach den Sanierungsmaßnahmen kann eine sogenannte Gefahrerhöhung vorliegen“, erklärt Janna Poll, Versicherungsexpertin von ERGO. Das bedeutet: Die Wahrscheinlichkeit für einen Versicherungsfall steigt, weil zum Beispiel entzündliche Lacke auf der Baustelle lagern, ein erhöhtes Einbruchsrisiko durch ein Baugerüst besteht oder die Installation eines Kaminofens vorgenommen wurde. „Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Eigenheimbesitzer umfassende Umbauten oder Modernisierungen daher immer ihrem Versicherer melden und dessen Einwilligung einholen“, so Poll. Konkrete Regelungen zur Gefahrerhöhung finden sie in den Versicherungsbedingungen.

Gestiegener Immobilienwert – höhere Versicherungssumme

Sind die Umbauten abgeschlossen, heißt es dann: Ordner raus und die Versicherungssumme der Wohngebäudeversicherung prüfen. Denn manche Umbauten oder Erweiterungen wie eine Sauna oder der Ausbau des Dachgeschosses steigern den Wert einer Immobilie schneller als gedacht. „Eigentümer, die ihre Versicherungssumme nicht erhöhen, riskieren im Schadenfall eine Unterversicherung“, warnt Poll. Steigt der Wert beispielsweise von 300.000 Euro auf 400.000 Euro, zahlt die Versicherung nur noch drei Viertel des Schadens – unabhängig von dessen Höhe. „Eigentümer mit einer sogenannten gleitenden Neuwertversicherung, die sich automatisch nach einem Preisindex anpasst, sollten ebenfalls die Versicherungssumme prüfen“, rät die Expertin von ERGO. „Denn Wertsteigerungen durch Aus- und Umbauten sind hiervon ausgeschlossen.“

Hausratversicherung nicht vergessen

Manche Eigentümer möchten mit den Renovierungsarbeiten die Wohnfläche ihres Hauses vergrößern, zum Beispiel durch einen Ausbau des Dachbodens oder den Anbau eines Zimmers. Andere nutzen einen Umbau, um Räume umzugestalten und mit neuen Möbeln einzurichten. „Bei der Hausratversicherung besteht dann ebenfalls das Risiko einer Unterversicherung“, so Poll. „Hausbesitzer sollten die Änderungen daher unbedingt melden.“

Elementarschutz elementar wichtig

Wer den Versicherungsordner im Zusammenhang mit Umbau- und Renovierungsarbeiten auf den Prüfstand stellt, sollte in diesem Zusammenhang sicherstellen, dass auch „weitere Naturgefahren“ in der bestehenden Hausrat- und Wohngebäudeversicherung miteingeschlossen sind. Denn nur mit dem Zusatzbaustein sind auch die immer häufiger auftretenden extremen Wetterereignisse wie Starkregen und Überschwemmungen versichert.

Fotovoltaikanlage und Wärmepumpe versichern

Die eigene Fotovoltaikanlage auf dem Dach oder die Wärmepumpe im Garten sind bei immer mehr Hausbesitzern eine beliebte Ausbaumaßnahme. Doch auch hier gilt es, die richtige Absicherung nicht zu vergessen. „Die Wohngebäudeversicherung leistet bei Schäden durch Feuer, Blitz, Hagel oder Sturm“, erläutert die Versicherungsexpertin. „Überschwemmungen, Lawinen und Erdrutsche sind mit der Zusatzdeckung „Elementargefahren“ versichert.“ Der Zusatzschutz bei Schäden durch Vandalismus, Diebstahl oder durch Tiere kann bei vielen Anbietern vereinbart werden. Manche Versicherer kommen auch für eine alternative Stromversorgung und den Ertragsausfall nach einem Schaden auf. „Weitere nicht vorhersehbare Schäden können Hausbesitzer mit einem Zusatzbaustein absichern“, so Poll.
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Bürger-Grundrechte gelten auch im Internet

ARAG IT-Experten über die EU und ihre neuen Regelungen für den digitalen Raum

Bürger-Grundrechte gelten auch im Internet

Die hohe Geschwindigkeit, mit der sich digitale Produkte, Onlinedienste und Künstliche Intelligenz weiterentwickeln, lässt Vorschriften und Regulierungen kaum hinterherkommen. Diese sind aber elementar, um Verbraucher zu schützen und ihre Sicherheit auch in der digitalen Welt zu gewährleisten. Die Europäische Union (EU) hat sich daher zur Aufgabe gemacht, ein entsprechendes Umfeld zu schaffen, das ihre Bürger nicht alleine lässt. Die ARAG IT-Experten stellen aktuelle Maßnahmen vor.

Digital Services Act (DSA)
Wichtiger denn je, gerade in Zeiten von Wahlen und Kriegsgeschehen, beschäftigt sich das „Gesetz über digitale Dienste“ (https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/digitalisierung/gesetz-ueber-digitale-dienste-2140944) unter anderem mit dem erleichterten Entfernen illegaler Inhalte oder beispielsweise Hassreden. Aber auch das schnellere Löschen gefälschter Produkte auf Shopping-Plattformen fällt darunter. Übergreifend kann man sagen, dass das Regelwerk Unternehmen mehr Rechtssicherheit bietet und Nutzer besser schützt. Anwendbar ist es laut ARAG IT-Experten für alle digitalen Dienste, egal ob sie nur Inhalte oder Waren beziehungsweise Dienstleistungen anbieten. Ganz besondere Sorgfaltsanforderungen schafft der DSA für alle Plattformen und für Suchmaschinen, die mehr als 45 Millionen Nutzer pro Monat haben. Sie sind zur Risikominimierung verpflichtet, denn gerade viel frequentierte Plattformen gelten als Hochburg der Verbreitung von Fake-News, Angriffen und sonstigem illegalen und schädlichen Content. Seit Mitte Februar 2024 vollumfassend gültig, gibt es nun für die Online-Anbieter kein Ausweichen mehr.

Digitale-Dienste-Gesetz (DDG)
Mit dem Digitale-Dienste-Gesetz (https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/digitale-dienste-gesetz-2250526) schließt sich der Kreis zum oben genannten DSA, denn mit diesem schafft der deutsche Gesetzgeber Voraussetzungen dafür, dass Behörden die EU-Bestimmungen hierzulande durchsetzen können. Dabei geht es vor allem um die Befugnisse der Bundesnetzagentur, die darauf achtet, dass die europäischen Regeln von hiesigen Unternehmen eingehalten werden. Im Falle von Zuwiderhandlung kann die Bundesnetzagentur auch Bußgelder verhängen. Sie ist gleichzeitig Ansprechpartner für Beschwerden von Verbrauchern und schützt diese vor Markenpiraterie, fehlender Sicherheit, aber auch vor Hassreden im Netz. Gleichzeitig setzt sie laut ARAG IT-Experten Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer um.

Digital Markets Act (DMA)
Einen deutlichen Einschnitt der Macht von marktbeherrschenden Onlinediensten bedeutet das „Gesetz über digitale Märkte“ (https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/priorities-2019-2024/europe-fit-digital-age/digital-markets-act-ensuring-fair-and-open-digital-markets_de). Denn dieses will nun dafür sorgen, dass es wettbewerbsrechtlich auch im Internet fair zugeht. Ziel des DMA ist, sogenannte „Gatekeeper“ (deutsch „Torwächter“) in die Schranken zu weisen. Gemeint sind große Online-Plattformen, die bisher durch ihre starke wirtschaftliche Stellung viele Regeln bestimmt haben, ihre Mitbewerber ausgehebelt und sich gleichzeitig als verbraucherfeindlich gezeigt haben. Das dabei typische Verhalten: Eigene Produkte wurden bei Suchergebnissen hervorgehoben und Nutzer somit beeinflusst oder sogar eingeschränkt. Gleichzeitig wurde Nutzern verwehrt, alternative App-Stores aufzusuchen oder voreingestellte Apps von Endgeräten zu löschen. Und sie wurden auf bestimmte Messenger-Dienste beschränkt. Das findet nun ein Ende, denn die EU schafft neue, wettbewerbsstärkende Regeln, die Verbrauchern eine deutlich größere Wahlfreiheit verschafft. Für eine erfolgreiche Umsetzung sorgen empfindliche Geldbußen, Zwangsgelder sowie Abhilfemaßnahmen verhaltensorientierter und struktureller Natur, darunter schlimmstenfalls die Veräußerung von Geschäftsbereichen.

AI-Act
Den weltweit allerersten Rechtsrahmen im Bereich Künstlicher Intelligenz (https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2024/02/20240202-rahmen-fur-kunstliche-intelligenz-in-der-eu-steht-ki-verordnung-einstimmig-gebilligt.html) (KI) schafft die EU mit ihrem Regelwerk zur Artificial Intelligence (AI, englisch für KI). Dieses hat zum Zweck, KI-Innovationen zwar weiterhin zu fördern und ihr Potential voll auszuschöpfen, gleichzeitig aber deren Risiken zu beobachten, die Bürger zu schützen und so das Vertrauen in die KI zu stärken. ARAG IT-Experten betonen, dass insbesondere die Grundrechte des Menschen dabei im Fokus stehen und Schutz erfahren sollen. So sind alle KI-Systeme, die die Rechte des Einzelnen gefährden, verboten. Darunter fällt auch das sogenannte „Social Scoring“ und die Emotionserkennung am Arbeitsplatz, die in der EU nun keinesfalls zum Einsatz kommen. Und auch die biometrische Fernidentifikation ist im Visier der Verordnung, die diesbezüglich strenge einschränkende Vorgaben enthält und einer flächendeckenden Überwachung damit vorbeugt.

Data Act und EU-ID Wallet
Last but not least hat sich die EU mit zwei weiteren elementaren Aspekten des täglichen Lebens beschäftigt: Daten und Finanzen. So ist vor allem die „EU-weite digitale Brieftasche“ (https://germany.representation.ec.europa.eu/news/neu-ara-des-digitalen-jahrzehnts-eu-gesetzgeber-einigen-sich-auf-digitale-brieftasche-2023-11-09_de) eine echte Erleichterung für alle EU-Bürger. Denn die können sich damit zukünftig europaweit ausweisen und zudem auf sichere und einfache Art alle persönlichen digitalen Dokumente verwalten. Besonders bequem: Mit dem Tool soll laut ARAG IT-Experten die Authentifizierung im Internet möglich sein, ebenso wie die Eröffnung von Bankkonten, die Beantragung von Führerscheinen, der Erhalt ärztlicher Rezepte und Zahlungen bei Online-Käufen. Der Data Act (https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/policies/data-act) (deutsch Datengesetz) befasst sich mit einer anderen Art Vermögen, nämlich der Nutzung aller Daten, die im Internet der Dinge entstehen. Damit sind alle Geräte oder Maschinen gemeint, die zwar physisch existieren, sich aber auch mit dem Internet vernetzen können, darunter zum Beispiel Autos oder smarte Haushaltsgeräte. Das Datengesetz erteilt Verbrauchern das Recht auf entsprechende Zugänge und verbessert so die Wartungsmöglichkeiten vorhandener Geräte.

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Erfahrungen365.de: Der Guide für echte Online-Bewertungen

Entdecke die Welt der authentischen Produktbewertungen und Erfahrungsberichte auf erfahrungen365.de.

Erfahrungen365.de: Der Guide für echte Online-Bewertungen

In der heutigen digitalen Ära sind Online-Bewertungen zu einer entscheidenden Stütze bei Kaufentscheidungen geworden. Erfahrungen365.de (https://erfahrungen365.de/) erweist sich hier als unerlässlicher Partner für Verbraucher. Die Plattform bietet einen umfassenden Überblick über eine breite Palette von Produkten und Dienstleistungen, basierend auf realen Nutzererfahrungen.

Ein Hort vertrauenswürdiger Informationen:

Verbraucher suchen heute mehr denn je nach verlässlichen Informationen, um Fehlkäufe zu vermeiden. Erfahrungen365.de bietet genau das: Bewertungen und Erfahrungsberichte, die auf Echtheit geprüft und von realen Nutzern verfasst sind. Von Elektronikartikeln über Mode bis hin zu digitalen Services – die Plattform deckt eine Vielzahl von Kategorien (https://erfahrungen365.de/kategorien-von-a-z/) ab und hilft Verbrauchern, informierte Entscheidungen zu treffen.

Der Kampf gegen Online-Betrug:

Erfahrungen365.de nimmt sich auch des zunehmenden Problems des Online-Betrugs an. Die Plattform stellt Informationen bereit, die Nutzern helfen, betrügerische Shops (https://erfahrungen365.de/webseiten/online-shops/fake-shops/) und Produkte zu erkennen. Es geht dabei nicht nur um gefälschte Produktseiten, sondern auch um die Identifizierung von Betrugsversuchen per E-Mail, gefälschten Webseiten und anderen Online-Scams. Dieser proaktive Ansatz dient dazu, das Bewusstsein und die Wachsamkeit der Verbraucher zu schärfen.

Eine Gemeinschaft, die teilt und aufklärt:

Neben dem Sammeln von Bewertungen ermöglicht erfahrungen365.de Nutzern, ihre eigenen Erfahrungen zu teilen (https://erfahrungen365.de/suche-nach-erfahrungsbericht). Dieser Austausch ist von unschätzbarem Wert, da er anderen hilft, informierte Entscheidungen zu treffen und sich vor möglichen Betrugsfällen zu schützen.

Zusammenfassung:

Erfahrungen365.de ist mehr als nur eine Bewertungsseite; es ist eine dynamische Gemeinschaft und ein wichtiger Verbündeter für Verbraucher im Online-Handel. Mit einer Fülle an vertrauenswürdigen Bewertungen, nützlichen Erfahrungsberichten und essenziellen Informationen (https://erfahrungen365.de/magazin/) zu Online-Betrug trägt die Plattform dazu bei, das Vertrauen der Verbraucher zu stärken und sie vor den Fallstricken der digitalen Welt zu bewahren.

Bei Erfahrungen365 findest du ausführliche und vor allem ehrliche Erfahrungsberichte und Bewertungen zu Produkten, Dienstleistungen, Unternehmen und Personen.

Die Erfahrungen sowie Bewertungen stammen von Verbrauchern und sind für potenzielle Verbraucher geschrieben und sollen bei der Kaufentscheidung helfen.

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Zahnspangen für Kinder – Verbraucherinformation der ERGO Krankenversicherung

Wann sich eine Zusatzversicherung lohnt

Zahnspangen für Kinder - Verbraucherinformation der ERGO Krankenversicherung

Sogenannte Kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG) bestimmen den Schweregrad der Fehlstellung. (Bildquelle: ERGO Group)

Immer mehr Kinder und Jugendliche bekommen eine Zahnspange, um Fehlstellungen zu korrigieren und späteren Kiefer- und Zahn-Problemen vorzubeugen. Doch die gesetzliche Krankenversicherung kommt nicht immer für alle Kosten auf. Bei welchen kieferorthopädischen Behandlungen die Versicherung einspringt, wie hoch der Eigenanteil ausfallen kann und wann sich eine Zusatzversicherung lohnt, weiß Nicola Blidschun, Zahnexpertin der ERGO Krankenversicherung.

Bedingungen für die Kostenübernahme

Die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) zahlen kieferorthopädische Behandlungen nur, wenn die Behandlung bis zum 18. Lebensjahr begonnen hat. „Außerdem muss der Kieferorthopäde eine erhebliche Zahn- oder Kieferfehlstellung feststellen und die Behandlung abschließen können“, erläutert Nicola Blidschun, Zahnexpertin der ERGO Krankenversicherung. „Seit 2002 kommen bei der Diagnose die sogenannten Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) zum Einsatz, die den Schweregrad der Fehlstellung bestimmen.“ Bei KIG 3, 4 und 5 übernimmt die GKV die Kosten der Grundversorgung. Arbeiten die Kinder und Jugendlichen gut mit, können Eltern häufig mit einer kompletten Erstattung des Eigenanteils seitens der Krankenkasse rechnen.

Was ist wichtig beim Eigenanteil?

Um Leistungen zu beantragen, benötigen Eltern vom Kieferorthopäden zunächst einen Behandlungsplan, den sie anschließend der Krankenkasse zur Genehmigung vorlegen. „Erst nach der Zusage kann die Behandlung beginnen, die je nach Schweregrad durchschnittlich drei bis vier Jahre dauert“, erklärt Blidschun. Eltern müssen den Eigenanteil der Kosten zunächst selbst tragen – 20 Prozent bei Behandlung eines und 10 Prozent bei gleichzeitiger Behandlung eines zweiten Kindes. Erst nach erfolgreichem Abschluss erstattet die gesetzliche Krankenversicherung diesen. „Eltern sollten den Prozess aktiv begleiten und beispielsweise darauf achten, dass der Nachwuchs die Kontrolltermine wahrnimmt“, rät die Zahnexpertin. Sie empfiehlt, sich bei Problemen und Zahnspangendefekten sofort an die Praxis zu wenden und auf eine gründliche Zahnhygiene beim Kind zu achten. Für die Erstattung ist es wichtig, dass Eltern alle Rechnungen im Original aufheben. Der Krankenkasse müssen die jeweils erforderlichen Unterlagen vorliegen, insbesondere auch die Abschlussbescheinigung des Kieferorthopäden.

Zusatzkosten

„Auch wenn die gesetzlichen Krankenversicherungen die Grundversorgung abdecken, fallen meist noch Zusatzleistungen an, über die der Kieferorthopäde die Eltern vor Beginn der Behandlung aufklären muss“, so Blidschun. Dazu zählen zum Beispiel durchsichtige beziehungsweise Keramik-Brackets. „Die Zusatzkosten können sich selbst bei KIG 3, 4 oder 5 auf bis zu 2.000 Euro und mehr belaufen“, ergänzt die Zahnexpertin.

Das leisten private Zusatzversicherungen

Bei KIG 1 oder 2 müssen Eltern die gesamte Behandlung bezahlen. Es handelt sich hier zwar um Zahnfehlstellungen geringer Ausprägung, aus medizinischer Sicht ist eine Korrektur aber trotzdem oft sinnvoll. Denn auch beispielsweise ein Deckbiss oder ein Platzmangel der Zähne kann je nach Ausprägung zu gesundheitlichen Problemen führen. Private Zusatzversicherungen springen dann ein. „Die ERGO Krankenversicherung versichert sogar angeratene und laufende Behandlungen mit“, so Blidschun. „Sie kommt dabei für 50 Prozent der privaten Mehrkosten nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung auf und sogar für 75 Prozent, falls innerhalb der ersten vier Versicherungsjahre keine kieferorthopädische Behandlung durchgeführt wurde.“
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Über die ERGO Group AG
ERGO ist eine der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa. Weltweit ist die Gruppe in über 25 Ländern vertreten und konzentriert sich auf die Regionen Europa und Asien. Unter dem Dach der ERGO Group AG steuern mit der ERGO Deutschland AG, ERGO International AG, ERGO Digital Ventures AG und ERGO Technology & Services Management AG vier separate Einheiten die Geschäfte und Aktivitäten der ERGO Group. In diesen sind jeweils das deutsche, internationale, Direkt- und Digitalgeschäft sowie die globale Steuerung von IT und Technologie-Dienstleistungen gebündelt. Rund 38.700 Menschen arbeiten als angestellte Mitarbeiter oder als hauptberufliche selbstständige Vermittler für die Gruppe. 2022 nahm ERGO über 20 Milliarden Euro an Gesamtbeiträgen ein und erbrachte für ihre Kunden Netto-Versicherungsleistungen in Höhe von rund 15 Milliarden Euro.
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Karies mit Fissurenversiegelung vorbeugen – Verbraucherinformation der ERGO Krankenversicherung

Für wen eine Fissurenversiegelung sinnvoll ist und worauf zu achten ist

Karies mit Fissurenversiegelung vorbeugen - Verbraucherinformation der ERGO Krankenversicherung

Vor allem Kinder und Jugendliche haben eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für die Bildung von Karies. (Bildquelle: ERGO Group)

Karies ist in Deutschland weitverbreitet und betrifft einen großen Teil der Bevölkerung. Um die Zahnkrankheit zu vermeiden, ist gründliche Pflege das A und O. Was viele nicht wissen: Auch eine sogenannte Fissurenversiegelung kann Karies vorbeugen und vor allem bei Kindern und Jugendlichen sinnvoll sein. Was das ist und wie die Behandlung abläuft, erklärt Nicola Blidschun, Expertin für Zahngesundheit der ERGO Krankenversicherung.

Volkskrankheit Karies

Karies schädigt die Zähne, kann schmerzhaft sein und zum Verlust von Zähnen führen. Die Ursache von Karies sind Bakterien und Zahnbelag. Bakterien ernähren sich von Zucker und produzieren dabei Säuren, die die Zahnsubstanz angreifen, wenn sie nicht regelmäßig weggeputzt werden. Kinder sind besonders anfällig für Karies, denn bei Milchzähnen ist der Zahnschmelz empfindlicher als bei bleibenden Zähnen. Auch letztere sind anfangs empfindlich: Wenn sie durchbrechen, ist ihr Zahnschmelz noch nicht vollständig ausgehärtet. „Besonders gefährdet sind die sogenannten Fissuren, das sind Furchen oder Rillen im Zahnschmelz auf den Kauflächen der Backenzähne“, so Nicola Blidschun, Expertin für Zahngesundheit der ERGO Krankenversicherung. Bei mangelnder Mundhygiene sammeln sich hier schnell kleine Partikel aus Speiseresten, von denen sich Bakterien ernähren können. Eine Versiegelung dieser Fissuren kann daher sinnvoll sein.

Fissurenversiegelung: Was ist das?

Bei der Fissurenversiegelung wird eine dünne Kunststoffschicht aufgetragen, um Rillen und Vertiefungen der Zähne zu schließen. „Die geglättete Oberfläche sorgt dafür, dass sich Speisereste und Mikroorganismen nicht mehr so leicht festsetzen können und Karies gar nicht erst entsteht“, erläutert Blidschun. „Das erleichtert zudem die Reinigung der Zähne und unterstützt damit die Mundgesundheit.“ Weiterer Vorteil: Zahnbehandlungen sind dann meist seltener notwendig. „Eine Fissurenversiegelung kann bis zu zehn Jahre halten“, ergänzt die Expertin der ERGO Krankenversicherung.

Für wen ist eine Behandlung sinnvoll?

Besonders Menschen, die eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für die Bildung von Karies haben, sollten über eine Fissurenversiegelung nachdenken. „Hierzu zählen vor allem Kinder und Jugendliche“, so die Zahnexpertin. „Eine zuckerhaltige Ernährung, ausgeprägte Vertiefungen in den Backenzähnen, eine Zahnspange oder Mundtrockenheit sind ebenfalls Risikofaktoren.“ Aber auch für Personen, die schon einmal Karies hatten oder Schwierigkeiten mit der Zahnreinigung haben, beispielsweise aufgrund einer Behinderung, kann die Behandlung sinnvoll sein.

Ablauf der Versiegelung

Neben der sogenannten präventiven Fissurenversiegelung, bei der die Zähne kariesfrei sind, kommt die erweiterte Fissurenversiegelung zum Einsatz, wenn sich bereits eine kleine Schmelzkaries im Bereich einer Fissur gebildet hat. „Vor der eigentlichen Behandlung entfernt der Zahnarzt zunächst die befallenen Stellen“, erklärt die Expertin der ERGO Krankenversicherung. Um zu vermeiden, dass sich unter der Versiegelung später Karies bildet, reinigt er anschließend die Zähne. Sind sie trocken, kommt ein Säure-Gel zum Anrauen der Oberfläche zum Einsatz. Schließlich versiegelt der Arzt die Fissuren mit einem Kunststoff und härtet ihn durch ein spezielles Licht aus. Nach dem Prüfen des Bisses poliert er die Stellen und trägt eventuell sogar noch ein Fluorid-Präparat auf. Die Behandlung ist schmerzfrei und dauert meist nicht länger als 30 Minuten. „Auch die Risiken sind sehr gering. In seltenen Fällen tritt eine allergische Reaktion auf oder die Versiegelung platzt kurze Zeit später ab“, so Blidschun. „Um den Schutz aufrechtzuerhalten, sollten Patienten unbedingt die Kontrolluntersuchungen wahrnehmen.“

Kosten einer Behandlung

Kinder und Jugendliche, die zwischen sechs und 17 Jahre alt sind, bekommen die Behandlung der ersten und zweiten bleibenden Backenzähne von der gesetzlichen Krankenkasse im Rahmen des Individualprophylaxe-Programms erstattet. Bei anderen Zähnen, Milchzähnen oder Erwachsenen übernimmt sie die Kosten nicht. Betroffene müssen für die Fissurenversiegelung mit 15 bis 50 Euro pro Zahn rechnen. „Da die Behandlung viele Vorteile für die Zahngesundheit haben kann, kann sich der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung lohnen“, so die Zahnexpertin. „Je nach Tarif leistet sie auch für weitere Prophylaxe-Behandlungen.“
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Bezahlen mit dem Smartphone – Verbraucherinformation der ERGO Versicherung

Wie es funktioniert und was zu beachten ist

Bezahlen mit dem Smartphone - Verbraucherinformation der ERGO Versicherung

Mit dem Smartphone zu bezahlen wird immer alltäglicher. (Bildquelle: ERGO Group)

In vielen Geschäften können Kunden mittlerweile nicht nur mit Bargeld oder Karte, sondern auch mit dem Smartphone oder der Smartwatch bezahlen. Ein Vorteil dabei ist, dass Handy und Uhr immer griffbereit sind – im Gegensatz zum Geldbeutel, der sich oft ganz unten in der Tasche versteckt. Wie mobiles Bezahlen im Detail abläuft und worauf Käufer dabei achten sollten, erklärt Alina Gedde, Digitalexpertin von ERGO.

Seit 2018 gibt es in Deutschland das sogenannte Mobile Payment oder auch Bezahlen mit dem Smartphone. Während die mobile Bezahlungsmethode in Ländern wie Schweden, China oder in den USA schon vor Corona zum Alltag gehörte, gewann sie bei den Deutschen durch den pandemiebedingten Trend hin zum kontaktlosen Bezahlen ebenfalls an Beliebtheit: Laut einer Bitkom-Umfrage haben im dritten Quartal 2022 45 Prozent der Deutschen mindestens einmal kontaktlos mit Smartphone oder Smartwatch bezahlt. Vor allem die jüngere Generation nutzt gern diese Möglichkeit. „Gleichzeitig haben aber auch viele Deutsche Bedenken bezüglich Sicherheit und Datenschutz beim mobilen Bezahlen oder bevorzugen Bargeld. Denn Münzen und Scheine erleichtern den Überblick über die eigenen Ausgaben und sollen insbesondere in schwierigen Zeiten die Liquidität sichern“, so Alina Gedde, Digitalexpertin von ERGO. Manche wissen auch einfach nicht, wie Bezahlen mit dem Smartphone funktioniert oder wo sie mobil bezahlen können.

So funktioniert mobiles Bezahlen

Wer mit seinem Smartphone an der Kasse bezahlen möchte, benötigt zunächst ein Modell mit NFC-Chip. Dieser ist bei neueren Geräten ab der mittleren Preisklasse in der Regel eingebaut. NFC steht für Near-Field-Communication, was übersetzt Nahfeldkommunikation bedeutet. Die beiden kommunizierenden Geräte müssen sich also nah sein. Darüber hinaus muss eine Zahlungs-App wie Apple Pay oder Google Pay auf dem Smartphone installiert und mit dem Bankkonto verknüpft sein. „Abhängig vom Gerätehersteller variiert das App-Angebot. Hinzu kommt, dass viele Banken nur mit bestimmten Bezahldiensten zusammenarbeiten oder eine eigene App bereitstellen“, erläutert Gedde. Bezahlen können Kunden überall, wo sie das Symbol mit den Funkwellen oder den Hinweis „NFC“ sehen – also nicht nur im Supermarkt, sondern beispielsweise auch beim Bäcker nebenan. Um zu bezahlen, einfach das Smartphone wenige Zentimeter vor das Bezahlterminal halten, sobald es aktiviert ist. Die Bankkarten-PIN brauchen Käufer hierbei nicht ins PIN-Pad eingeben. Stattdessen findet eine Authentifizierung durch das Entsperren des Smartphones mittels benutzerdefinierter PIN, Muster, Fingerabdruckscan oder Gesichtsscan statt.

Wie sicher ist das mobile Bezahlen?

Bezahlen mit dem Smartphone ist sehr sicher – und das nicht nur aufgrund der notwendigen Entsperrung des Geräts an der Kasse. „Am Bezahlterminal baut sich erst eine Verbindung auf, wenn der Käufer sein Handy unmittelbar davorhält“, erläutert die Digital-Expertin von ERGO. Empfängt das Terminal mehrere Funksignale, sollte es die Transaktion sofort abbrechen. Eine Übermittlung der Bankdaten oder sonstiger personenbezogener Daten findet beim Bezahlvorgang übrigens nicht statt. Stattdessen überträgt das Smartphone einen einmaligen Transaktionscode, einen sogenannten Token, an das Lesegerät. Nach jeder Transaktion muss der Kassierer das NFC-Terminal neu aktivieren. Das Zahlen größerer Geldbeträge ist zudem nur nach einer Bestätigung der Identität des Käufers möglich. Zusätzlich prüfen viele Anbieter die Identität des Nutzers nach mehreren Bezahlvorgängen. Was Nutzern trotz der geringen Sicherheitsrisiken beim mobilen Bezahlen bewusst sein sollte: Die Anbieter von Zahlungs-Apps analysieren unter Umständen ihr Kaufverhalten. „Daher am besten einen genauen Blick in die Datenschutzerklärung werfen“, rät Gedde.

Darauf sollten Einkäufer achten

Für größtmögliche Sicherheit sollten Smartphone-Nutzer, die ihre Einkäufe mit dem Handy bezahlen, die Gerätesoftware immer auf dem neuesten Stand halten, indem sie regelmäßige Updates durchführen. Die Digitalexpertin empfiehlt außerdem: „Auch die Bezahl-App sollten sie laufend aktualisieren.“ Falls ein Handy verloren geht, auf dem die mobile Bezahlmethode eingerichtet ist, sollte der Besitzer Smartphone und Bankkarte umgehend sperren lassen. Das geht entweder über den Mobilfunkanbieter beziehungsweise die Bank oder über den zentralen Sperrnotruf, der unter der Telefonnummer 116 116 rund um die Uhr erreichbar ist. Wer ein Android-Gerät hat und die Möglichkeit zum Bezahlen mit dem Smartphone generell nicht nutzen möchte, kann den NFC-Chip in den Geräteeinstellungen deaktivieren. Bei neueren Apple-Geräten ist es nicht möglich, diese Funktion abzuschalten.

Bezahlen mit der Smartwatch

Mit einer Smartwatch ist mobiles Bezahlen ebenfalls möglich – vorausgesetzt, das Modell ist mit einem NFC-Chip ausgestattet. Allerdings sind die meisten Smartwatches an die bereits vorinstallierte Bezahl-App gebunden. Die eigene Bank kooperiert aber womöglich gar nicht mit diesem Anbieter. Es kann also sein, dass Smartwatch-Besitzer keine Möglichkeit haben, mit ihrem Gerät zu bezahlen, obwohl es NFC-fähig ist. „Legt ein Nutzer besonderen Wert auf mobiles Bezahlen mit der Smartwatch, sollte er daher schon beim Kauf prüfen, ob die Voraussetzungen hierfür gegeben sind“, rät Gedde.
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