Top-Hersteller: Platz 1 für Fingerhut Haus im „Capital Haus-Kompass“

Fingerhut Haus von unabhängigen Experten mit Höchstnote von fünf Sternen bewertet – bestes Gesamtergebnis erzielt

Top-Hersteller: Platz 1 für Fingerhut Haus im "Capital Haus-Kompass"

Top-Hersteller: Platz 1 für Fingerhut Haus im „Capital Haus-Kompass“

Neunkhausen, 01. September 2021 – Zum dritten Mal hat das Wirtschaftsmagazin „Capital“ Fertighaus-Hersteller aus Deutschland einem umfassenden unabhängigen Test unterzogen. Experten des TÜV Rheinland, des Sentinel Haus Instituts, des Beratungsunternehmens Tetralog Systems und der KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft prüften die Unternehmen in vier Kategorien. Fingerhut Haus (www.fingerhuthaus.de) erzielte dabei die Höchstnote und belegt somit Platz 1 beim „Capital Fertighaus-Kompass 2021“.

Fertighäuser liegen im Trend. Die Nachfrage ist groß – ebenso das Angebot an Herstellern. Doch welche sind die besten? Darüber gibt der „Capital Fertighaus-Kompass“ einen Überblick. In diesem Jahr nahmen die unabhängigen Experten 14 Fertighaushersteller in vier Kategorien unter die Lupe.

Fingerhut Haus geht als bester Anbieter hervor
Über alle Kategorien hinweg – Vertrag & Recht, Wohngesundheit, Information & Service sowie Bauqualität & Kontrolle – schnitt Fingerhut insgesamt mit der Höchstnote von 5 Sternen ab. Auch das beste Gesamtergebnis erzielte in diesem Jahr Fingerhut Haus mit 91,9 von 100 maximal möglichen Punkten.

In der Kategorie „Vertrag & Recht“ erreichte der Fertighaus-Hersteller 28,9 von 30 Punkten. Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft untersuchte dabei unter anderem, wie konsequent die Hersteller das Baurecht beachten und welche Fristen bei der Preisbindung gelten.

Im Bereich „Wohngesundheit“ setzten das Sentinel Haus Institut (SHI) und der TÜV Rheinland anhand eines Fragebogens diverse Prüfkriterien an: unter anderem schadstoffarme Baumaterialien, die Einhaltung von festgeschriebenen Grenzwerten und die Zertifizierung der Häuser. „Unser Fokus liegt auf nachwachsenden Rohstoffen wie Holz und ganzheitlichen Dämmsystemen, die behagliches, gesundes Wohnen auf Basis natürlicher Materialien ermöglichen. Daher haben wir in dieser Kategorie 27,7 von 30 Punkten erzielt“, erklärt Holger Linke, geschäftsführender Gesellschafter der Fingerhut Haus GmbH.

Wie aussagekräftig die Website, wie informativ das Prospektmaterial ist und wie die Reaktion auf Anfragen per Telefon oder E-Mail ausfällt, dies prüfte das Münchener Beratungsunternehmen Tetralog Systems innerhalb der Kategorie „Information & Service“ und stufte Fingerhut Haus mit 15,3 von 20 Punkten ein. Zudem beleuchtete die unabhängige Jury die „Bauqualität & Kontrolle“ der teilnehmenden Unternehmen. Hier erreichte Fingerhut die Maximalpunktzahl von 20.

„Mit dem ersten Platz bei dem unabhängigen Expertentest des Wirtschaftsmagazins Capital feiern wir eine Premiere. Diese Bewertung zeigt, dass wir zu den Top-Anbietern in Deutschland zählen – und uns kontinuierlich in allen Sparten weiterentwickelt haben“, erklärt Holger Linke.

Die Fingerhut Haus GmbH & Co. KG mit Sitz in Neunkhausen im Westerwald hat sich auf die industrielle Herstellung maßgeschneiderter Fertighäuser spezialisiert. Dies reicht vom Einfamilienhaus und Landhaus über die Stadtvilla und den Bungalow bis zum Mehrfamilienhaus und Zweckbau. Dabei zählen unter anderem das energieeffiziente sowie barrierefreie Bauen zu den Kernkompetenzen. Das familiengeführte Traditionsunternehmen ist bereits seit 1903 tätig und errichtete einst als Zimmerei und Sägewerk in Neunkhausen hochwertige Fachwerkhäuser. Im Jahr 1950 wurde das Unternehmen Fingerhut gegründet, das auf Grund der steigenden Nachfrage nach Fertighäusern den Fokus auf die Entwicklung von Kompletthäusern mit vollständiger Unterkellerung legte. Seit Herbst 2011 präsentiert Fingerhut Haus auf dem Firmengelände in Neunkhausen das neue „Kreativzentrum“, in dem auf rund 700m² vielfältige Muster und Varianten der Innenausstattung ausgestellt werden. Ein modern ausgestattetes Musterhaus steht am Standort in Neunkhausen, weitere neun Musterhäuser sind bundesweit zu besichtigen.
Weitere Informationen unter www.fingerhuthaus.de.

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TÜV Rheinland: Wenn Homeoffice zur Dauerlösung wird

Regelungen zum mobilen Arbeiten und zur Telearbeit / Die passende Gefährdungsbeurteilung ist Pflicht / Weitere Informationen www.tuv.com/arbeitssicherheit

Köln, 20. August 2021. 65 Prozent der Unternehmen in Deutschland wollen nach der Corona-Pandemie zumindest zum Teil flexible Arbeitsmodelle beibehalten, so das Ergebnis einer repräsentativen Studie im Auftrag des Bundesfamilienministeriums. Derzeit gelten für Tätigkeiten im Homeoffice die in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung und der zugehörigen Arbeitsschutzregel getroffenen Festlegungen. Diese werden auslaufen, sobald es die Corona-Lage zulässt. Dazu Andreas Kaulen, Experte für Arbeitssicherheit bei TÜV Rheinland: „Homeoffice ist in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel als Form des mobilen Arbeitens definiert. Bleiben diese Arbeitsplätze nach dem Auslaufen dieser Regel bestehen, muss geklärt werden, ob es sich um mobiles Arbeiten oder einen Telearbeitsplatz handelt. Mobiles Arbeiten ist bisher gesetzlich nicht eindeutig geregelt, Telearbeit schon. Daher stellen diese Arbeitsformen unterschiedliche Anforderungen an die Ausstattung und die vom Arbeitgeber geforderten Arbeitsschutzmaßnahmen.“

Unterschied zwischen mobilem Arbeiten und Telearbeit
Als mobiles Arbeiten werden gemäß den Empfehlungen des Ausschusses für Arbeitsstätten beispielsweise Tätigkeiten auf Reisen, im Zug, am Flughafen sowie im Hotel verstanden. Die Beschäftigten nutzen dabei mobile Endgeräte wie Laptop, Tablet oder Smartphone. Mobiles Arbeiten von zu Hause erfolgt sporadisch und umfasst nicht einen ganzen Arbeitstag. Homeoffice wird in der Leitlinie zur Arbeitsstättenverordnung (LV 40) als Sonderform des mobilen Arbeitens angesehen. Für das gelegentliche Arbeiten in den eigenen vier Wänden muss eine Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz erstellt werden. Auch das Arbeitszeitgesetz ist einzuhalten. Treffen Mitarbeitende und Arbeitgeber hingegen eine Vereinbarung, dass von zu Hause gearbeitet und ein fester Bildschirmarbeitsplatz eingerichtet wird, handelt es sich um Telearbeit. Diese Arbeitsform ist in der Arbeitsstättenverordnung geregelt.

Gefährdungsbeurteilung für das Büro zu Hause
Für einen Telearbeitsplatz muss vor Aufnahme der Tätigkeit einmalig eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden, die die umfangreicheren und detaillierteren Schutzziele der Arbeitsstättenverordnung erfüllt. Diese werden durch technische Regeln weiter konkretisiert. „Ein Schutzziel der Arbeitsstättenverordnung ist, dass Beschäftigte ausreichend Platz haben. In der Technischen Regel für Arbeitsstätten zu Raumabmessungen und Bewegungsflächen sind acht Quadratmeter angegeben. „Wird von der Technischen Regel abgewichen, muss die gleiche Sicherheit sowie der gleiche Gesundheitsschutz durch andere Maßnahmen erreicht werden. Dies könnte bei geringerer Raumgröße zum Beispiel im Einzelfall dadurch erreicht werden, dass der Raum über eine größere Sichtverbindung nach außen verfügt. Durch den Ausblick aus dem Fenster fühlt sich der Beschäftigte nicht eingeengt und isoliert“ erläutert Kaulen.

Ergonomische Anforderungen erfüllen
Nicht nur die Größe des Büros wird bei Telearbeit genauer geregelt: Auch der Arbeitsplatz muss ergonomischen Anforderungen genügen. Sind entsprechende Möbel nicht vorhanden, werden diese vom Arbeitgeber gestellt. Ein weiteres Thema ist eine ausreichende und blendfreie Beleuchtung: Sie funktioniert auch ohne die in Büros oft übliche Lamellenrasterleuchte. Ein Deckenfluter ist eine wohnliche Lösung, die ausreichend Helligkeit bietet und sich nicht im Bildschirm spiegelt oder blendet. Auch für die Beschattung lassen sich bei sonnigen Räumen passende Möglichkeiten finden. „Beim Erstellen der Gefährdungsbeurteilung setzen wir Fragebögen ein, die die Beschäftigten selbst ausfüllen und mit Fotos ergänzen. Ein Besuch in der Wohnung ist dadurch fast nie erforderlich. Wird aus dem pandemiebedingten Homeoffice ein dauerhafter Arbeitsplatz in den eigenen vier Wänden, ist es wichtig, dass dieser auch dauerhaft sicher und die Gesundheit des Beschäftigten auf lange Sicht geschützt ist“, so Kaulen.

Umfassende weitere Informationen zu zahlreichen Themen der Arbeitssicherheit finden sich unter www.tuv.com/arbeitssicherheit bei TÜV Rheinland.

Sicherheit und Qualität in fast allen Wirtschafts- und Lebensbereichen: Dafür steht TÜV Rheinland. Mit mehr als 20.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von 2 Milliarden Euro zählt das vor rund 150 Jahren gegründete Unternehmen zu den weltweit führenden Prüfdienstleistern. Die hoch qualifizierten Expertinnen und Experten von TÜV Rheinland prüfen rund um den Globus technische Anlagen und Produkte, begleiten Innnovationen in Technik und Wirtschaft, trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und zertifizieren Managementsysteme nach internationalen Standards. Damit sorgen die unabhängigen Fachleute für Vertrauen entlang globaler Warenströme und Wertschöpfungsketten. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. Website: www.tuv.com

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Arbeitssicherheit: Ständige Verbesserung als Basis für funktionierenden Gesundheitsschutz

TÜV Rheinland: Arbeitssicherheit ist ein kontinuierlicher Prozess / Präventionsteams ermöglichen einen ganzheitlichen Ansatz / Weitere Informationen www.tuv.com/arbeitssicherheit

Bereits im März 2018 ist die ISO 45001 mit dem Titel „Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ in Kraft getreten. Doch aufgrund der Corona-Pandemie wurde die Übergangsfrist zur Umstellung von der britischen Zertifizierungsnorm für Arbeitsschutz-Managementsysteme OHSAS 18001 auf den ISO-Standard 45001:2018 bis zum 30. September 2021 verlängert. Auch ohne diese Zertifizierung ist der Arbeitsschutz ein kontinuierlicher Prozess. Dazu Andreas Kaulen, Experte für Arbeitssicherheit bei TÜV Rheinland: „Das Fundament eines funktionierenden Arbeits- und Gesundheitsschutzes ist die ständige Verbesserung der Maßnahmen im Betrieb. Das schreibt schon das Arbeitsschutzgesetz vor.“

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet Unternehmer, eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben. Das bedeutet, die in Betrieben getroffenen Schutzmaßnahmen kontinuierlich weiterzuentwickeln. Ein bewährtes Vorgehen ist der PDCA-Zyklus: als vierstufiger Regelkreis aus den Schritten „plan“ (Maßnahmen planen), „do“ (etablieren und umsetzen), „check“ und „act“ (Bewertung und eventuell Ableitung neuer Maßnahmen). Auch die Gefährdungsbeurteilung, bei der Risiken am Arbeitsplatz identifiziert und erforderliche Schutzmaßnahmen festgelegt werden, muss regelmäßig überprüft und aktualisiert werden. Hierdurch entsteht ein ständiger Verbesserungsprozess, der den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Unternehmen optimiert.

Kennzahlen des Erfolgs
Wie gut das Arbeitsschutz-Management in einem Unternehmen funktioniert, zeigen unter anderem die Unfallzahlen oder der Krankenstand. Die 1.000-Mann-Quote beschreibt, wie viele Unfälle es in einem Unternehmen pro 1.000 Beschäftigte gibt. Der deutschlandweite Durchschnitt über alle Branchen liegt bei 18,45, auf Baustellen liegt er dagegen bei 49,83. Zahlen wie diese erlauben es, die eigene Sicherheit im Vergleich zur Branche zu bewerten. Liegt sie über dem Durchschnitt, können Experten von TÜV Rheinland die Gegebenheiten im Unternehmen analysieren und Maßnahmen zur Verbesserung empfehlen. „Uns ist wichtig, unseren Kunden zu zeigen, was sich positiv entwickelt hat und wo noch Optimierungsbedarf besteht. Dabei zählen nicht nur harte Fakten. Wir beziehen auch „softe“ Zahlen ein, welche die Sicherheitskultur des Unternehmens abbilden“, erklärt Kaulen. In die Erfolgskontrolle fließen beispielsweise Maßnahmen ein wie die Anzahl der Arbeitsschutzmeetings oder Sicherheitsbegehungen, aber auch Sicherheitsaktionen wie Aushänge oder Workshops zu wechselnden Sicherheitsthemen.

Interdisziplinäre Präventionsteams passen sich dem Bedarf der Kunden an
Jedes Unternehmen hat besondere Herausforderungen. Durch interdisziplinäre Präventionsteams stellt sich TÜV Rheinland auf den Bedarf jedes Unternehmens ein und setzt das Team passend zusammen: Je nach Bedarf arbeiten in Präventionsteams Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit Arbeitsmedizinern, Psychologen, Gesundheitswissenschaftlern, Spezialisten für Betriebliche Gesundheitsförderung oder Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) zusammen. Ist beispielsweise der Krankenstand hoch, können Konzepte zur Wiedereingliederung Fachkräfte schneller wieder ins Unternehmen zurückbringen. BEM-Beraterinnen und -Berater können darüber hinaus aufzeigen, wie bereits bei kürzeren Ausfallzeiten eine schrittweise und gut geplante Rückkehr ins Unternehmen gelingt.

Arbeitsmediziner und Ergotherapeuten beraten, wie der Arbeitsplatz aus ergonomischer Sicht verbessert werden kann. Fachkräfte für Arbeitssicherheit steuern Fachwissen zur Sicherheit und zu arbeitserleichternden Techniken wie Hebehilfen bei. Ein Workshop zum gesunden Führen trägt dazu bei, psychische Belastungen zu verringern und die Kommunikation im Team zu fördern. „Ein umfassendes Arbeitssicherheitsmanagement berücksichtigt alle Einflussfaktoren. Dazu sollten die Maßnahmen eng verzahnt sein. So gestaltet, fördert es einerseits die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten und erhöht andererseits die Effizienz des Unternehmens durch störungsfreie Prozesse. Langfristig bewirkt ein gutes Arbeitssicherheitsmanagement aber noch mehr: Es wirkt sich positiv auf das Image als Arbeitgeber aus – ein wertvoller Gewinn in Zeiten des Fachkräftemangels“, so Kaulen.

Umfassende weitere Informationen zu zahlreichen Themen aus der Arbeitsmedizin finden sich unter www.tuv.com/arbeitssicherheit bei TÜV Rheinland.

Sicherheit und Qualität in fast allen Wirtschafts- und Lebensbereichen: Dafür steht TÜV Rheinland. Mit mehr als 20.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von 2 Milliarden Euro zählt das vor rund 150 Jahren gegründete Unternehmen zu den weltweit führenden Prüfdienstleistern. Die Sicherheit und Qualität in fast allen Wirtschafts- und Lebensbereichen: Dafür steht TÜV Rheinland. Mit mehr als 20.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von 2 Milliarden Euro zählt das vor rund 150 Jahren gegründete Unternehmen zu den weltweit führenden Prüfdienstleistern. Die hoch qualifizierten Expertinnen und Experten von TÜV Rheinland prüfen rund um den Globus technische Anlagen und Produkte, begleiten Innnovationen in Technik und Wirtschaft, trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und zertifizieren Managementsysteme nach internationalen Standards. Damit sorgen die unabhängigen Fachleute für Vertrauen entlang globaler Warenströme und Wertschöpfungsketten. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. Website: www.tuv.com

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TÜV Rheinland: Frühe Gesundheitsförderung zahlt sich im Alter aus

Alternsgerechte Arbeitsplätze beugen Belastungen schon bei jungen Beschäftigten vor / Bedürfnisse älterer Mitarbeitender in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen / Weitere Informationen www.tuv.com/demografie

Köln, 24. Juni 2021. Beschäftigte in Deutschland werden immer älter. Das Durchschnittsalter von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern lag laut Statistischem Bundesamt im Jahr 2017 bei 43 Jahren. Innerhalb von 20 Jahren ist es um vier Jahre gestiegen. „In Zukunft wird das Durchschnittsalter der Menschen in Deutschland weiter ansteigen“, so Dr. Dana Niemann, Expertin für betriebliche Gesundheitsförderung bei TÜV Rheinland. „Für Unternehmen ist es daher wichtig, ältere Mitarbeitende dabei zu unterstützen, arbeitsfähig und berufstätig zu bleiben. Zugleich tragen alternsgerechte Maßnahmen dazu bei, arbeitsbedingte Belastungen schon bei Auszubildenden und jungen Beschäftigten zu reduzieren und so optimale Voraussetzungen für eine lange Berufstätigkeit zu schaffen.“

„GERT“ sensibilisiert für die Auswirkungen des Alters
Im Alter verändern sich Beweglichkeit, Seh- sowie Hörvermögen und auch Gangunsicherheiten sowie Rückenschmerzen können belasten. „Das Tragen unseres Alterssimulationsanzugs „GERT“ hilft, Führungskräften und Teammitgliedern die altersbedingten Veränderungen zu verdeutlichen. Plötzlich ist es ganz selbstverständlich, dass zum Beispiel feinmotorische Aufgaben bei Älteren mehr Zeit erfordern. Solche Maßnahmen schaffen in altersgemischten Teams Verständnis für die Bedürfnisse des anderen. Daher setzen wir den Anzug gern in Führungskräfteseminaren zur Demografie ein, aber auch im Rahmen von Unterweisungen und bei Teamentwicklungsmaßnahmen“, erklärt Niemann.

Demografie in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen
Eine alterskritische Gefährdungsbeurteilung bezieht neben den arbeitsplatzbezogenen generellen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes auch demografische Aspekte mit ein. So können altersgerechte Anpassungen bei Gehörschutz, der Ausleuchtung von Bewegungsflächen, der Schichtplanung oder auch der Software-Gestaltung im Unternehmen verankert werden. Gerade die Digitalisierung stellt ältere Beschäftigte oft vor große Herausforderungen: Nicht nur neue Techniken und Technologien müssen erlernt werden, auch die Komplexität der Programme und die Informationsflut können überfordern. Hier sind altersgemischte Teams oft eine Win-Win-Situation: Die jüngeren profitieren von der Erfahrung und sozialen Kompetenz der älteren und diese können Technikwissen und moderne Methoden von den jüngeren Beschäftigten übernehmen.

Arbeit alternsgerecht organisieren
„Es reicht nicht, Arbeitsplätze ausschließlich an die Anforderungen älterer Menschen anzupassen. Um Beschäftigte langfristig gesund zu erhalten, müssen wir zusätzlich die Gesundheitskompetenz verbessern. Die betriebliche Gesundheitsförderung hilft zudem mit Interventionen auf Gruppenebene oder im Einzelsetting, die Eigenverantwortung für die Gesundheit im Arbeitsalltag und im Freizeitkontext zu stärken. Sie unterstützt dabei, ungesunde Gewohnheiten zu erkennen und abzulegen“, erklärt Niemann. Gesundheitsschädliche Gewohnheiten schleichen sich auch im Arbeitsalltag leicht ein: Aus Zeitgründen wird in der Pflege auf Hebehilfen verzichtet oder es gilt im Handwerk als cool, schwere Lasten allein zu bewegen. Alternsgerecht gestaltete Arbeitsplätze und Arbeitsabläufe bieten unabhängig vom Alter der Beschäftigten organisatorische und technische Rahmenbedingungen an, um gesundheitliche Belastungen vom ersten Ausbildungstag bis zur Rente gering zu halten. Berechnungen, wie viel Gewicht sie täglich bewegen und Erfahrungen im Alterssimulationsanzug GERT motivieren auch junge Mitarbeitende, Hilfsmittel konsequent zu nutzen und ergonomische Bewegungsabläufe und Haltungen umzusetzen.

„Wichtig ist, dass arbeitsplatzbezogenes Arbeitstechniktraining, arbeitsmedizinische Beratung, Unterstützung durch die Betriebspsychologen und Maßnahmen der Gesundheitsförderung miteinander vernetzt und auf den Bedarf der Belegschaft abgestimmt sind. Von einem solchen betrieblichen Gesundheitsmanagement profitieren die Mitarbeitenden und das Unternehmen: Gesunde Beschäftigte sind leistungsfähiger und aktive Gesundheitsförderung steigert die Attraktivität eines Arbeitgebers“, weiß Niemann.

Umfassende weitere Informationen zu zahlreichen Themen aus der Arbeitsmedizin finden sich unter www.tuv.com/demografie bei TÜV Rheinland.

Sicherheit und Qualität in fast allen Wirtschafts- und Lebensbereichen: Dafür steht TÜV Rheinland. Mit mehr als 20.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von 2 Milliarden Euro zählt das vor rund 150 Jahren gegründete Unternehmen zu den weltweit führenden Prüfdienstleistern. Die hoch qualifizierten Expertinnen und Experten von TÜV Rheinland prüfen rund um den Globus technische Anlagen und Produkte, begleiten Innnovationen in Technik und Wirtschaft, trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und zertifizieren Managementsysteme nach internationalen Standards. Damit sorgen die unabhängigen Fachleute für Vertrauen entlang globaler Warenströme und Wertschöpfungsketten. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. Website: www.tuv.com

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