TÜV Rheinland: Bei Arbeitskonflikten früh eingreifen und nicht eskalieren lassen

Neue TÜV Rheinland-Fachinformation „Konflikte in der Arbeitswelt“ / Ratgeber zur Lösung betrieblicher Konflikte / Arbeitskonflikte und Mobbing schaden der Gesundheit der Mitarbeitenden / Eine gesunde Arbeitsumgebung ist unternehmerische Fürsorgepflicht / Professionelle Hilfe stärkt die Prävention und ermöglicht Deeskalation / www.tuv.com/abo-psychologie

Köln, 20. Januar 2023. Ungelöste Konflikte am Arbeitsplatz gefährden die seelische und körperliche Gesundheit der Mitarbeitenden. Krankheitsausfall, eine steigende Fehlerquote und sinkende Motivation können die Folgen sein. Auf 50 Milliarden Euro beziffert das Institut der deutschen Wirtschaft den Schaden, der der deutschen Volkswirtschaft dadurch jährlich entsteht. Viele innerbetriebliche Konflikte lassen sich vermeiden, früh erkennen und bevor sie eskalieren lösen. Eine Hilfestellung für Unternehmen, Behörden und Institutionen bietet die neue Fachinformation „Konflikte in der Arbeitswelt“ des Arbeitsmedizinischen Dienstes von TÜV Rheinland. „Wir erleben, dass Betriebe bei internen Konflikten oft zögerlich reagieren“, sagt Iris Dohmen, Fachgebietsleiterin Arbeits-, Betriebs- und Organisations-Psychologie bei TÜV Rheinland. „Ein Grund dafür ist die Unsicherheit, wie Unstimmigkeiten beigelegt werden können. Doch frühes Eingreifen ist wichtig, um Missverständnisse zu beseitigen, bevor sie eskalieren und zu einem schwer lösbaren Problem werden“.

Art und Eskalationsstufe sind wesentlich für Lösungsstrategie
Konflikte unterscheiden sich nicht nur nach Art und Ursache, sondern auch darin, wie weit sie eskaliert sind. Eine Lösungsstrategie muss dies berücksichtigen, um erfolgreich zu sein. Orientierung bei der Konfliktlösung bietet die Eskalationsstufe. „Die Klassifizierung eines Konfliktes ist für Ungeübte nicht leicht. So sehen wir in der Praxis häufig, dass Konflikt und Mobbing miteinander verwechselt werden“, erklärt Dohmen. Am Anfang ähnelt Mobbing einem ungelösten Konflikt, jedoch steht nicht die Lösung im Mittelpunkt. Stattdessen wird eine Person von Kolleginnen und Kollegen und oft auch Vorgesetzten gezielt, systematisch und regelmäßig ausgegrenzt. Die gesundheitlichen Konsequenzen für die Betroffenen und die wirtschaftlichen Auswirkungen für das Unternehmen sind enorm.

Konflikterkennung erfordert geschulte Führungskräfte
Im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht sind Arbeitgebende verpflichtet, für eine gesunde Arbeitsumgebung zu sorgen. Im Fall von Konflikten unterstützen Arbeits-, Betriebs- und Organisationspsychologinnen und -psychologen von TÜV Rheinland dabei, ein Konfliktmanagement zu etablieren, das die Eskalation von Konflikten verhindert und Mobbing unterbindet. „Wir vermitteln in persönlichen Coachings Führungskräften die nötigen Kompetenzen, um Konflikte frühzeitig zu erkennen, einzuordnen und beispielsweise durch Moderation zu lösen. Das verhindert zeit- und kostenintensive Eskalationen“, erklärt Iris Dohmen, Fachgebietsleiterin Arbeits-, Betriebs- und Organisations-Psychologie bei TÜV Rheinland.

Sicherheit und Qualität in fast allen Wirtschafts- und Lebensbereichen: Dafür steht TÜV Rheinland. Das Unternehmen ist seit mehr als 150 Jahren tätig und zählt zu den weltweit führenden Prüfdienstleistern. TÜV Rheinland hat mehr als 20.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in über 50 Ländern und erzielt einen Jahresumsatz von rund 2,1 Milliarden Euro. Die hoch qualifizierten Expertinnen und Experten von TÜV Rheinland prüfen rund um den Globus technische Anlagen und Produkte, begleiten Innnovationen in Technik und Wirtschaft, trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und zertifizieren Managementsysteme nach internationalen Standards. Damit sorgen die unabhängigen Fachleute für Vertrauen entlang globaler Warenströme und Wertschöpfungsketten. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. Website: www.tuv.com

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TÜV Rheinland: Grippeschutzimpfung kann Leben retten

Impfschutz ist besonders wichtig für Risikogruppen und Berufstätige im Gesundheitswesen / Zeitgleiche Impfung gegen SARS-CoV-2 ist möglich/ Informationen unter www.tuv.com/grippe

Köln, 31. Oktober 2022. Eine Grippe ist kein harmloser Infekt. Je nach Stärke der Grippewelle sterben in Deutschland jährlich mehrere Tausend Menschen an den Folgen der Infektionskrankheit. Zu schweren und lebensbedrohlichen Komplikationen, wie beispielsweise einer Lungenentzündung, kann es besonders bei älteren Menschen, Schwangeren und Menschen mit bestehenden Grunderkrankungen kommen. Daher wird für diese Risikogruppe sowie für Schwangere ab dem 4. Monat eine Grippeschutzimpfung empfohlen. „Eine Influenza-Impfung kann vor der Erkrankung schützen oder zumindest das Krankheitsgeschehen abmildern“, sagt Dr. Wiete Schramm, Fachärztin für Arbeitsmedizin bei TÜV Rheinland. „Vor diesem Hintergrund sollten die niedrigen Impfquoten gerade bei Risikogruppen unbedingt gesteigert werden.“

Zeitgleiche Impfung gegen Grippe- und Covid-19-Viren möglich
Da sich die Personengruppen mit höherem Risiko eines schwereren Verlaufs einer Grippe- oder Coronaerkrankung ähneln, kann nach Rücksprache mit der behandelnden Ärztin oder dem Arzt zeitgleich eine Impfung gegen Covid-19-Viren sinnvoll sein. Die Impfstoffe werden getrennt und an unterschiedlichen Körperstellen injiziert. Um den Grippeschutz bei allen Personen ab 60 Jahren zu erhöhen, empfiehlt das Robert Koch-Institut einen Hochdosis-Impfstoff. Er enthält die aktuell von der Weltgesundheitsorganisation empfohlene Antigenkombination und wird von den Krankenkassen voll erstattet.

Impfung bis Mitte Dezember schützt in der Grippewelle
Die Impfung gegen Grippeviren sollte bis Mitte Dezember erfolgen, weil es ungefähr zwei Wochen dauert, bis sich der Grippeschutz aufgebaut hat. Da die Grippewelle erfahrungsgemäß im Januar beginnt und bis zu vier Monate dauert, wäre sowohl der Schutz rechtzeitig wirksam als auch durch die neun- bis zwölfmonatige Wirkung des Impfstoffs lang genug anhaltend. Weil sich die Viren von Jahr zu Jahr verändern, muss nicht nur der Impfstoff angepasst werden, sondern auch die Impfung im jährlichen Turnus neu erfolgen.

Schutz für Berufsgruppen mit höherem Infektionsrisiko
Einige Berufsgruppen, wie medizinisches Personal oder Beschäftigte in Einrichtungen mit Publikumsverkehr, haben ein erhöhtes Infektionsrisiko. Für sie ist eine Grippeschutzimpfung besonders wichtig, genauso wie für pflegende Angehörige oder Menschen mit Kontakt zu besonders gefährdeten Personen. Denn: Wer sich durch eine Impfung schützt, schützt auch die anderen. „Die Risikogruppen zu schützen ist das erste und dringendste Anliegen von Ärztinnen und Ärzten. Eine Grippeerkrankung ist in der Regel mit belastenden Symptomen und mehreren Tagen Bettruhe verbunden. Die Genesung kann ein bis zwei Wochen dauern“, erklärt Dr. Wiete Schramm, Fachärztin für Arbeitsmedizin bei TÜV Rheinland. Viele Unternehmen bieten ihren Mitarbeitenden eine Grippeimpfung an, um einer Erkrankung und den damit verbundenen Ausfallzeiten vorzubeugen.

Umfassende Informationen finden sich unter www.tuv.com/grippe bei TÜV Rheinland.

Sicherheit und Qualität in fast allen Wirtschafts- und Lebensbereichen: Dafür steht TÜV Rheinland. Mit mehr als 20.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von 2 Milliarden Euro zählt das vor rund 150 Jahren gegründete Unternehmen zu den weltweit führenden Prüfdienstleistern. Die hoch qualifizierten Expertinnen und Experten von TÜV Rheinland prüfen rund um den Globus technische Anlagen und Produkte, begleiten Innnovationen in Technik und Wirtschaft, trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und zertifizieren Managementsysteme nach internationalen Standards. Damit sorgen die unabhängigen Fachleute für Vertrauen entlang globaler Warenströme und Wertschöpfungsketten. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. Website: www.tuv.com

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TÜV Rheinland: Weniger Unfälle durch nachhaltige Sicherheitskultur

Verhaltensbezogener Arbeitsschutz senkt die Unfallquote nachhaltig / Vision Zero als Ziel / Interdisziplinäre Expertinnen und Experten trainieren Führungskräfte und Mitarbeitende / Informationen unter www.tuv.com/safety-culture

Köln, 28. September 2022. Schätzungsweise 85 Prozent aller Arbeitsunfälle sind verhaltensbedingt. Selbst Firmen mit einem hohen Standard im organisatorischen und technischen Arbeitsschutz stehen vor dieser Herausforderung. Da sich längere unfallbedingte Ausfallzeiten personell meist schwer kompensieren lassen, gewinnt „Vision Zero“ für Unternehmen zunehmend an Bedeutung. Um das Ziel von null Unfällen zu erreichen, bietet TÜV Rheinland für Unternehmen neben den klassischen, formellen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zusätzlich den verhaltensbezogenen Arbeitsschutz an.

Verhaltensbezogener Arbeitsschutz beginnt im Kopf
Der verhaltensbezogene Arbeitsschutz, auch Behaviour Based Safety (BBS) genannt, beobachtet das Verhalten der Mitarbeitenden und identifiziert die zugrunde liegenden Ursachen. „Ein häufiger Faktor Sicherheitsregeln zu umgehen, ist Zeitdruck: So nehmen sich Mitarbeitende beispielsweise nicht die Zeit, sich eine Leiter zu besorgen, sondern steigen mal eben auf den Bürostuhl, um etwas oben aus dem Schrank zu holen“, sagt Dr. Ludwig Brands, Fachgebietsleiter für Arbeitssicherheit bei TÜV Rheinland. Ist dieses Fehlverhalten mit einem Lob für die zügige Erledigung verbunden, verfestigt sich diese Handlungsweise und wird womöglich von anderen Kolleginnen und Kollegen kopiert. Die Gesamtheit der Gewohnheiten prägt die Sicherheitskultur eines Unternehmens.

Führungskräfte und Mitarbeitende sind gleichermaßen gefragt
„Eine nachhaltige Verbesserung der Sicherheitskultur bedeutet, schlechte durch gute Gewohnheiten zu ersetzen. Eine wichtige Rolle spielen dabei die Führungskräfte, da sie Vorbildfunktion haben und die Philosophie des Unternehmens repräsentieren“, betont Brands. Leitende Mitarbeitende sollten deshalb immer die geltenden Regeln des Arbeitsschutzes einhalten, – auch oder gerade unter Zeitdruck. Zudem sind sie gefordert, gegenüber Mitarbeitenden das Fehlverhalten in einer Form anzusprechen, die nicht anklagend, sondern motivierend ist. „Positive Verstärkung statt Schuldzuweisung ist ein Kernelement nachhaltiger Sicherheitskultur. Die kontinuierliche Umsetzung in der Praxis erfordert allerdings Know-how und Übung“, sagt Brands. Speziell ausgebildete Expertinnen und Experten der Arbeits- und Organisationspsychologie von TÜV Rheinland schulen Führungskräfte darin, ihre Kommunikationskompetenz auszubauen. Eine nachhaltige Sicherheitskultur ist jedoch keine Top-down Strategie, sondern sollte alle Mitarbeitenden ermutigen, sich stärker einzubringen. Das geschieht unter anderem in Sicherheitszirkeln, in denen sich Führungskräfte und Mitarbeitende über Sicherheitsthemen austauschen, die in ihrem Arbeitsbereich relevant sind. Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie Psychologinnen und Psychologen von TÜV Rheinland moderieren die Arbeit dieser Teams, bis sie selbstständig funktionieren. „Dabei kommen sowohl neue digitale Tools als auch bewährte Methoden zum Einsatz, um identifizierte Risiken und Gefahrenquellen sichtbar sowie die Zuständigkeit und den Status bei der Gefahrenbeseitigung für alle Mitarbeitenden transparent zu machen“, erläutert Brands das Konzept.

Professionelle Umsetzung mit Rundum-Blick gefragt
Verhaltensbezogener Arbeitsschutz führt zu einem deutlichen Zugewinn an Sicherheit und somit auch zu einem Return on Investment. Die Fachkenntnis aller Aspekte des Arbeitsschutzes sowie ein profundes Verständnis für das Zusammenwirken von Technik, Organisation und Mensch sind die wesentlichen Voraussetzungen dafür. „Unsere Expertinnen und Experten stimmen die zu ergreifenden Maßnahmen nach einer evidenzbasierten Ist-Analyse individuell auf das Unternehmen ab und achten darauf, bereits vorhandene Instrumente mit einzubeziehen. BBS funktioniert nicht als punktueller Eingriff mit Sofort-Wirkung, sondern als Prozess im Sinne eines PDCA-Zyklus (Plan-, Do-, Check-, Act-Zyklus), bei dem wir unsere Kundinnen und Kunden begleiten“, erläutert der Arbeitsschutzexperte Dr. Ludwig Brands. TÜV Rheinland kooperiert im Bereich der nachhaltigen Sicherheitskultur exklusiv mit dem irischen Unternehmen SeaChange, das auf verhaltensbezogenen Arbeitsschutz spezialisiert ist und mit diesem methodischen Ansatz in Firmen bereits eine Reduzierung von Unfällen um bis zu 85 Prozent erreicht hat.

Umfassende Informationen zur nachhaltigen Sicherheitskultur und Fallbeispiele finden sich unter www.tuv.com/safety-culture

150 Jahre im Zeichen der Sicherheit: Seit 1872 stellt sich TÜV Rheinland der Aufgabe, Technik für Mensch und Umwelt sicher zu machen. Von der Dampfmaschine bis zur Digitalisierung: Aus den Anfängen als „Verein zur Überwachung der Dampfkessel in den Kreisen Elberfeld und Barmen“ ist ein weltweit tätiger Prüfdienstleister geworden, der in nahezu allen Wirtschafts- und Lebensbereichen für Sicherheit und Qualität sorgt. Diese Verantwortung verbindet heute mehr als 20.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie erwirtschaften einen Jahresumsatz von rund 2 Milliarden Euro. Die Expertinnen und Experten von TÜV Rheinland prüfen rund um den Globus technische Anlagen und Produkte, begleiten Innovationen in Technik und Wirtschaft, trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und zertifizieren Managementsysteme nach internationalen Standards. Mit Sicherheit und Nachhaltigkeit gestaltet TÜV Rheinland auch die Zukunft. Seit 2006 ist TÜV Rheinland deshalb Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. Website: www.tuv.com

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TÜV Rheinland: Nach schwerer Erkrankung zurück ins Arbeitsleben

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) bietet individuelle und zielgerichtete Unterstützung / Stufenweise Wiedereingliederung und medizinische Rehabilitation / Leistungsstand regelmäßig überwachen und schonend anpassen / Informationen unter www.tuv.com/bem

Mehr als 300.000 Menschen erleiden jährlich in Deutschland einen Herzinfarkt. Dies geht aus aktuellen Zahlen der Deutschen Herzstiftung hervor. „Der Herzinfarkt ist nur ein Beispiel für eine häufige und oftmals sehr schwerwiegende Erkrankung, die die Betroffenen für lange Zeit aus dem Arbeitsleben reißt und eine Anschlussheilbehandlung erfordert“, sagt Kathrin Böing, Fachgebietsleiterin von BEM-Plus bei TÜV Rheinland. Der sich anschließende Wiedereinstieg in den beruflichen Alltag gelingt aber in den seltensten Fällen automatisch. „Die betroffenen Mitarbeitenden müssen bei ihrer Rückkehr an den Arbeitsplatz individuell und entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit unterstützt und begleitet werden.“ Das betriebliche Eingliederungsmanagement hat sich aus Erfahrung der Expertin von TÜV Rheinland als äußerst wirksames Instrument gezeigt. „Mit unseren BEM-Fallmanagerinnen und Fallmanagern beim Arbeitsmedizinischen Dienst begleiten wir seit vielen Jahren insbesondere mittelständische Unternehmen in ganz Deutschland und helfen mit unserem breiten Knowhow bei der erfolgreichen Wiedereingliederung“ erklärt Böing.

Wichtige Schritte bereits während der Rehabilitation
„Im betrieblichen Eingliederungsmanagement haben wir oftmals schon während der Anschlussheilbehandlung Kontakt zum betroffenen Mitarbeitenden und den jeweiligen Betriebsleitungen“, erläutert Böing. „Und das ist auch sinnvoll, denn für die Ausrichtung der Rehabilitationsziele sind Angaben über die zu erwartenden beruflichen Belastungen von erheblicher Relevanz.“ Sind es beispielsweise schwere körperliche Tätigkeiten, Akkordtätigkeit, hohe Anforderungen an Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit, Verantwortung für Personen und Sachwerte, chronische Stressbelastung sowie Arbeiten unter extremen Temperatur- oder Witterungsverhältnissen sowie Lärmbelastung, die auf die erkrankte Person nach Rückkehr an ihren Arbeitsplatz zukommen, können Therapeutinnen und Therapeuten sowie Ärztinnen und Ärzte im Rahmen der Anschlussheilbehandlung in geeigneter Weise darauf vorbereiten. „Wir verstehen BEM als Chance, Mittel und Wege zu finden, damit Mitarbeitende nach einer Erkrankung oder einem Unfall wieder auf die Beine kommen. Ohne BEM können geeignete Hilfen und Erleichterungen am Arbeitsplatz nur schwer ermittelt und umgesetzt werden. In persönlichen Gesprächen klären unsere Beraterinnen und Berater aber nicht nur, wie die bestehende Arbeitsunfähigkeit überwunden werden kann, sondern wie alle Beteiligten gemeinsam einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorbeugen können, um eine möglichst dauerhafte Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses zu gewährleisten“, führt Böing aus.

Fakten zur stufenweisen Wiedereingliederung
Grundsätzlich sind Mitarbeitende während der Dauer einer stufenweisen Wiedereingliederung arbeitsunfähig krank. „Der Begriff der Arbeitsunfähigkeit wird hier im Sinne des Krankenversicherungsrechtes gebraucht“, so Böing. Das bedeutet: Die zuletzt ausgeübte Beschäftigung kann wegen einer Krankheit nicht ausgeübt werden und es besteht ein Rechtsanspruch auf eine Geldleistung aus dem jeweiligen Leistungsrecht. Das können Kranken-, Verletzten- oder Übergangsgeld oder auch Arbeitslosengeld sein. Über den Weg der stufenweisen Wiedereingliederung können bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit erkrankte Mitarbeitende individuell, schonend und kontinuierlich an die Belastungen ihres Arbeitsplatzes herangeführt werden. Sie erhalten damit die Möglichkeit, ihre Belastbarkeit entsprechend dem Stand der wiedererreichten Leistungsfähigkeit zu steigern. Während der stufenweisen Wiedereingliederung werden die Betroffenen in regelmäßigen Abständen von ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten auf die Auswirkungen untersucht. Das ist wichtig, denn ergeben die Untersuchungen eine Steigerung der Belastbarkeit, kann auch eine schnellere Anpassung der stufenweisen Wiedereingliederung vorgenommen werden. Stellt sich während der Wiedereingliederung heraus, dass nachteilige gesundheitliche Folgen erwachsen, dann werden die Belastungseinschränkungen ebenfalls angepasst. „Unsere Kolleginnen und Kollegen haben langjährige Erfahrungen mit verschiedenen Sozialversicherungsträgern und kooperieren eng mit den Bereichen Arbeitsmedizin, Arbeitspsychologie und Arbeitssicherheit. Daraus resultiert eine effiziente Vorgehensweise, die sowohl die Mitarbeitenden als auch die Arbeitgeber an wichtigen Punkten entlastet“, fasst Kathrin Böing das Leistungsspektrum im BEM-Team bei TÜV Rheinland zusammen.

Umfassende Informationen zu Betrieblichen Wiedereingliederungsmaßnahmen finden sich unter www.tuv.com/bem

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TÜV Rheinland: Mental Health gewinnt in Unternehmen an Bedeutung

Kombination aus Impulsvorträgen und Beratung kommt gut an / Psychische Belastungen bestehen über die Corona-Pandemie hinaus / Informationen unter www.tuv.com/mental-health (https://go.tuv.com/mental-health?wt_mc=Press.Press-Release.no-interface.DE22_A01_PORT.DE22_A01_PORT_PR_13.textlink.&cpid=DE22_A01_PORT_PR_13)

Köln, 31. Mai 2022. Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie psychische Belastungen die Motivation und Leistungsfähigkeit von Mitarbeitenden und Führungskräften beeinträchtigen können: Plötzlich standen viele mit ihren Sorgen, Ängsten und beruflichen Herausforderungen allein da, wenn sie von heute auf morgen ins Homeoffice wechseln mussten. „Die psychischen Belastungen durch die Corona-Pandemie haben uns veranlasst, das Konzept Mental Health für Beschäftigte in Unternehmen zu entwickeln. Es kombiniert Wissensvermittlung und persönliche Beratung. Ein Pilotprojekt hat gezeigt, dass diese Kombination gut angenommen und von mehr als 99 Prozent der Teilnehmenden weiterempfohlen wird. Auch nach der Pandemie wird es viele alte und neue Belastungen geben, beispielsweise beim hybriden Arbeiten“, erklärt Iris Dohmen, die als Psychologin bei TÜV Rheinland Unternehmen und Organisationen verschiedener Branchen zu betriebspsychologischen Fragestellungen (https://www.tuv.com/abo-psychologie) berät.

Impulse zur Wissensvermittlung und persönliche Beratung
Die Impulse – Vorträge von 45 bis 60 Minuten – behandeln auf die Zielgruppe Mitarbeitende oder Führungskräfte abgestimmte Themen wie Stärkung der seelischen Widerstandskraft oder gesundes Führen. Den Psychologinnen und Psychologen ist es dabei wichtig, wissenschaftlich fundierte Informationen leicht verständlich und mit hohem Praxisbezug zu vermitteln. Im Anschluss an die Vorträge haben die Teilnehmenden drei Stunden die Möglichkeit, eine persönliche Beratung zu erhalten. Dies geschieht individuell und vertraulich, da die Psychologinnen und Psychologen der Schweigepflicht unterliegen. „Das persönliche Gespräch ist besonders für Menschen wichtig, die psychisch stark belastet sind. Aber auch Führungskräfte nutzen diese Chance, um uns weiteren Bedarf, zum Beispiel für ein Coaching, zu signalisieren oder Anregungen für zusätzliche Themen zu geben“, weiß Dohmen.

Angebote passend zum Unternehmen
Die Themenauswahl ist ein wichtiger Erfolgsfaktor: Sie muss zum Bedarf der Belegschaft passen. Daher entwickeln die Expertinnen und Experten von TÜV Rheinland für jedes Unternehmen die passende Auswahl. Ein weiterer Erfolgsfaktor ist die Kommunikation der Maßnahme im Unternehmen: Hier ist es wichtig, dass die Unternehmensleitung und die Interessenvertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Zustimmung deutlich kommunizieren. Auch der Unternehmensbereich Health Safety Environment (HSE) sollte auf diese Maßnahmen hinweisen. Eine umfassende Kommunikation ist die Voraussetzung dafür, dass die Angebote von vielen Mitarbeitenden genutzt werden.

Damit Schichtarbeit oder andere Gegebenheiten im Unternehmen eine Teilnahme nicht erschweren, sind die Angebote an die Abläufe im Unternehmen angepasst. Die Art der Impulsvorträge und der Durchführung werden flexibel gestaltet: Präsenzveranstaltungen vor Ort, Onlineangebote, Termine vor oder nach der Schicht – alles ist machbar. Wichtig ist, dass die Maßnahmen die Menschen erreichen und auf ihre psychischen Belastungen eingehen. Darin liegt eine Chance für die Beschäftigten und die Unternehmen.

Möglichkeiten zur Unternehmensentwicklung nutzen
Mitarbeitenden und Führungskräften zeigen betriebspsychologische Angebote, dass ihre Belastungen von der Unternehmensleitung erkannt und ernst genommen werden. Das ist ein wichtiger Aspekt für die Motivation und Bindung der Beschäftigten. „Der anonymisierte Abschlussbericht deckt Belastungen im Unternehmen und daraus resultierenden Handlungsbedarf auf. Daher ergeben sich aus ihm wertvolle Ansätze zur Weiterentwicklung der Unternehmenskultur“, betont Dohmen.

Umfassende Informationen zur Arbeits-, Betriebs- und Organisationspsychologie finden sich unter https://www.tuv.com/abo-psychologie bei TÜV Rheinland.

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TÜV Rheinland: Virtuelle Betriebsbegehungen für Arbeitssicherheit

Spezielle App verbindet Expertinnen und Experten virtuell an verschiedenen Orten / Beurteilung von Homeoffice-Arbeitsplätzen und Beratung ohne Vor-Ort Begehung möglich / Informationen unter www.tuv.com/arbeitssicherheit

Die Corona-Pandemie hat die Digitalisierung beschleunigt. Das gilt auch für die Beurteilung von Arbeitsplätzen mittels virtueller „Begehung“ durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, die Betriebsärztin oder den Betriebsarzt. „Nicht nur ein Lockdown kann ein Anlass für eine virtuelle Begehung sein. Dank einer von uns genutzten App ist es zum Beispiel möglich, dass eine Fachkraft für Arbeitssicherheit die Begehung durchführt und eine Arbeitsmedizinerin oder ein Arbeitsmediziner sie virtuell begleitet. So lassen sich Termine mit mehreren Fachleuten leichter umsetzen“, erklärt Dr. Ludwig Brands, Fachgebietsleiter Arbeitssicherheit bei TÜV Rheinland.

Virtuell oder besser vor Ort?
Eine virtuelle Begehung eignet sich immer dann, wenn eine Inaugenscheinnahme ausreicht und weitere Umgebungsfaktoren nicht wahrgenommen werden müssen. Informationen zu Lärm, Gerüchen oder anderen Besonderheiten können aus der Ferne nicht beurteilt werden. Deshalb ist eine virtuelle Begehung für Neukunden und grundsätzlich für Erstbegehungen von Betriebsbereichen nicht geeignet. Folgebegehungen lassen sich hingegen durchaus auf diese Weise durchführen. „Auf Basis einer virtuellen Begehung können unsere Expertinnen und Experten in vielen Bereichen beraten: zur Ergonomie am Arbeitsplatz, zur Sicherheitskennzeichnung zum Beispiel von Erste-Hilfe-Einrichtungen oder Feuerlöschern, aber auch zur Lagerung von Gefahrstoffen. Auch Teilbereiche der Gefährdungsbeurteilung können so umgesetzt werden, sofern wir das Unternehmen bereits kennen“, so Brands.

Mit Nutzung einer App genau hinschauen
Besonders hilfreich ist die virtuelle Begehung, wenn spezielle Fragen zur Arbeitssicherheit im Raum stehen oder beschränkte räumliche Bereiche zu begehen sind. Dann können auch Mitarbeitende des Unternehmens die Sicherheitsfachkraft sowie eine Arbeitsmedizinerin oder einen Arbeitsmediziner mit Hilfe einer App durch den betreffenden Bereich führen. Die Software ermöglicht die Kommunikation mit der Person im Unternehmen und auch die Steuerung der filmenden Kamera. So können die Expertinnen und Experten immer dort genau hinschauen, wo es notwendig ist. Es ist möglich, die Informationen aus der virtuellen Begehung für die weitere Beratung zu kommentieren und zu speichern. „Für eine virtuelle Begehung können sich benötigte Expertinnen und Experten auch dann zuschalten, wenn sie weiter entfernt sind und dadurch eine Anreise kostenintensiv wäre. Dadurch lassen sich Termine schneller realisieren. Das ist gerade für kleinere Unternehmen mit einem begrenzten Betreuungsaufwand interessant“, weiß Brands.

Homeoffice unter der Lupe
Beschäftigte möchten auch zukünftig die Möglichkeit haben, von zu Hause aus zu arbeiten. Für mobiles Arbeiten gelten im Gegensatz zur Telearbeit zwar nicht die Regelungen der Arbeitsstättenverordnung, aber sowohl das Arbeitsschutzgesetz als auch das Arbeitszeitgesetz müssen eingehalten werden. Konkret bedeutet dies, dass auch für einen Arbeitsplatz im Homeoffice eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden muss. Dazu benötigt die Fachkraft für Arbeitssicherheit Informationen zum Arbeitsplatz. Bei der virtuellen Begehung unter Nutzung einer App kann die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter den Fachleuten ihren Arbeitsplatz zeigen, ohne sie oder ihn in die Wohnung zu lassen. „Bei einem Homeoffice-Arbeitsplatz ist – wie bei einem Telearbeitsplatz nach Arbeitsstättenverordnung – die virtuelle Begehung die optimale Lösung, um Privatsphäre und Arbeitssicherheit zu verbinden. Denn gleich ob im Unternehmen oder zu Hause: Arbeit muss sicher sein und darf die Gesundheit der Beschäftigten nicht gefährden“, betont Brands.

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TÜV Rheinland: Nicht nur Drogen machen süchtig

Stoffungebundene“ Süchte nehmen zu / Anzeichen erkennen – Schulung für Führungskräfte und Mitarbeitende / „Betriebsvereinbarung Sucht“ zu Unterstützung, Regeln, Konsequenzen

Köln, 6. April 2022. Nach Angaben der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen waren in Deutschland im Jahr 2018 rund 1,6 Millionen Frauen und Männer alkoholsüchtig, 1,5 bis 1,9 Millionen Menschen waren medikamentenabhängig. „Eine immer größere Rolle spielen so genannte stoffungebundene Süchte wie Glücksspiel, exzessives Kaufverhalten, Vielarbeit oder auch manisches Sporttreiben. Wie die klassischen Süchte können sie die Arbeits- und Leistungsfähigkeit von Beschäftigten negativ beeinflussen und auch zur Finanzierungskriminalität führen. Suchtprävention und konsequentes Handeln im Akutfall zahlen sich daher für Arbeitgeber aus“, betont Stefan Poppelreuter, Psychologe bei TÜV Rheinland.

Anzeichen erkennen und ansprechen
Süchte und Abhängigkeiten zu erkennen, ist meist nicht einfach, denn selten sind die Anzeichen so offensichtlich, wie wenn jemand nach Alkohol riecht. Oft deuten kleine Veränderungen auf eine Sucht hin. Ehemals offene Mitarbeitende zeigen sich verschlossen, introvertierte sind plötzlich aufgeschlossen und kommunikativ. Auch die äußere Erscheinung kann Hinweise geben, wenn Ringe unter den Augen von durchgespielten Nächten zeugen oder gepflegte Beschäftigte ihr Äußeres vernachlässigen. „Verhaltensänderungen und äußere Anzeichen können auf eine Sucht hindeuten, müssen es aber nicht. Entsprechend unsicher sind Führungskräfte, aber auch Teammitglieder oft, ob und wie sie diese Menschen ansprechen sollen. Hier bieten wir mit Workshops und Coachings passgenaue Hilfestellungen. Wichtig ist uns dabei, die Maßnahmen zu ermitteln, die zur aktuellen Situation im Unternehmen passen“, erläutert Evelin Röllig, Psychologin bei TÜV Rheinland.

Sucht als Risikofaktor für die Arbeitssicherheit
Aus unternehmerischer Sicht sprechen verschiedene Gründe dafür, betroffene Mitarbeitende anzusprechen: Oftmals steigt durch die Sucht das Unfallrisiko am Arbeitsplatz, sei es aus Übermüdung oder durch die Wirkung von Drogen oder Medikamenten. Können Betroffene ihre Aufgaben nicht mehr in vollem Umfang ausführen, müssen Kolleginnen und Kollegen einspringen und dies ausgleichen. Beiden Gruppen gegenüber zeigen Arbeitgeber ihre Fürsorge, wenn sie das Thema Sucht in die Gesundheitsförderung im Unternehmen aufnehmen. „In der Corona-Pandemie haben für viele Beschäftigte die Belastungen zugenommen und die eingeschränkten Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung können auch Süchte fördern. Wir stellen fest, dass Suchtprävention und Beratung für Unternehmen immer stärker zum Thema wird. Prävention spricht alle Beschäftigten von den Führungskräften bis zu den Auszubildenden an – jede Gruppe mit ihren eigenen Themen. Gerade bei den Jüngeren sind die stoffungebundenen Süchte verbreitet. Es lohnt sich, mit ihnen darauf zu schauen: Was macht diese Sucht mit mir, meinem Umfeld und meiner Zukunft? Genau hier setzen wir mit unseren Maßnahmen an“, so Röllig.

„Betriebsvereinbarung Sucht“ – klare Regeln geben Sicherheit
Passiert doch nichts – mit dieser Haltung sehen viele Süchtige ihre Abhängigkeit und die sich daraus ergebenden Konsequenzen. Eine von der Chefetage bis zu den Aushilfskräften bekannte „Betriebsvereinbarung Sucht“ zeigt allen, welche Unterstützungsangebote wie Aktionstage, Coachings, Workshops oder betriebspsychologische Sprechstunden es gibt. Sie formuliert aber auch klare Regeln und Konsequenzen. „Konsequenzen sind bei Suchtkranken wichtig. Oft hilft nur konstruktiver Druck, damit die Betroffenen etwas verändern und aktiv werden, um aus der Sucht herauszufinden. Suchtprävention und eine aktive Unterstützung der Betroffenen zahlen sich für Arbeitgeber mehrfach aus: Sie erhalten die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten und fördern zugleich das Image als modernes und verantwortungsbewusstes Unternehmen“, weiß Poppelreuter.

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TÜV Rheinland: Rückenbeschwerden mit ganzheitlichem Ansatz reduzieren

Möglichst ergonomische Arbeitsabläufe schaffen / Gesundheitsbewusstes Verhalten fördern / Informationen unter www.tuv.com/amd

Köln, 23. Februar 2022. Muskel- und Skeletterkrankungen, beispielsweise Rückenbeschwerden, waren im Jahr 2020 für 21 Prozent der Arbeitsunfähigkeitstage verantwortlich. Sie nehmen damit eine führende Rolle ein, wenn es um Fehlzeiten am Arbeitsplatz geht – und das nicht nur in Branchen mit schwerer körperlicher Arbeit. Um Muskel- und Skelettbelastungen am Arbeitsplatz zu reduzieren, müssen die Gegebenheiten am Arbeitsplatz ebenso betrachtet werden wie das Verhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. „Die ergonomische Arbeitsplatzanalyse, Begehungen und die Ermittlung der Belastungen nach der Leitmerkmalmethode geben wertvolle Hinweise zum Optimierungsbedarf im Unternehmen. Zudem beziehen wir die Daten des betrieblichen Eingliederungsmanagements BEM mit ein. Auf dieser Basis entwickeln unsere interdisziplinären Teams passende Lösungen für die individuellen Herausforderungen unserer Kundinnen und Kunden. Dabei ist es auch wichtig, Beschäftigte für ergonomisches Verhalten bei der Arbeit und ausreichende Bewegung in der Freizeit zu sensibilisieren“, erklärt Dr. Dana Niemann, Expertin für betriebliche Gesundheitsförderung bei TÜV Rheinland.

Grundvoraussetzung: ergonomische Arbeitsbedingungen
Im Arbeitsschutz stehen technische und organisatorische Maßnahmen an erster Stelle. Daher sind Arbeitgeber gefordert, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die Arbeitsplatzbedingungen auch im Hinblick auf Muskel- und Skelettbelastungen zu beurteilen. Dabei fließen viele Faktoren ein, beispielsweise die zur Verfügung stehende Technik, die Arbeitsplatzausstattung und Aspekte der Maschinenbedienbarkeit. Wichtig sind auch arbeitsorganisatorische Aspekte: „Zeitdruck oder eine belastende Unternehmens- oder Führungskultur können beispielsweise Stress auslösen und darüber zu Verspannungen führen und die regelmäßige Ausübung von ergonomischen Körperhaltungen und Bewegungsmustern erschweren. Daher müssen wir bei Muskel- und Skeletterkrankungen immer auch die psychische Komponente berücksichtigen“, weiß Niemann.

Gesundheitsförderliche Verhaltensweisen unterstützen
Neue und ungewohnte Bewegungsabläufe müssen sich erst einspielen. Hier sind Führungskräfte gefordert: Sie müssen die erforderlichen technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen schaffen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf gesundheitsbewusste Arbeitsweisen hinweisen. Hilfreich können dabei auch Info-Points sein, an denen die Bewegungsabläufe an einem Arbeitsplatz in Bildern dargestellt sind. Sie unterstützen dabei, das Wissen um die richtigen Verhaltensweisen zu vermitteln und immer wieder neu ins Gedächtnis zu rufen. Oftmals ist es Beschäftigten nicht bewusst, dass sie sich nicht ergonomisch bewegen. Kolleginnen und Kollegen, die entsprechend geschult sind, können hier unterstützen, indem sie auf solche Verhaltensweisen hinweisen. Führungskräfte zeigen Wertschätzung, indem sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit körperlich belastenden Tätigkeiten gezielt ansprechen, welche Hilfsmittel sie sich wünschen. Eine Gelegenheit dazu bieten Mitarbeitergespräche.

Eigenverantwortung fördern
Die Gegebenheiten am Arbeitsplatz und die Unternehmenskultur schaffen die Voraussetzung für gesundes Arbeiten. Doch das allein genügt oft nicht: Eine Schlüsselrolle spielt das Verhalten der Beschäftigten: Sie müssen zum Beispiel bei sitzenden Tätigkeiten Bewegungspausen nutzen und auch in der Freizeit durch körperliche Aktivität für Ausgleich sorgen. „Pausen verbessern die Leistungsfähigkeit. Arbeitgeber können dieses Verhalten mit IT-gestützten Hinweisen unterstützen. Wir empfehlen zum Beispiel kurze Videos, bei denen die Beschäftigten zwischen körperlicher oder kognitiver Aktivierung und Entspannung wählen können. Darüber hinaus kann die arbeitsmedizinische Vorsorge bei der Betriebsärztin helfen, individuelle Belastungen durch persönliche Aufklärung und Beratung zu erkennen und zu verringern“, erläutert Niemann.

Umfassende Informationen zu arbeitsmedizinischen Fragen finden sich unter www.tuv.com/amd bei TÜV Rheinland.

Sicherheit und Qualität in fast allen Wirtschafts- und Lebensbereichen: Dafür steht TÜV Rheinland. Mit mehr als 20.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von 2 Milliarden Euro zählt das vor rund 150 Jahren gegründete Unternehmen zu den weltweit führenden Prüfdienstleistern. Die hoch qualifizierten Expertinnen und Experten von TÜV Rheinland prüfen rund um den Globus technische Anlagen und Produkte, begleiten Innovationen in Technik und Wirtschaft, trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und zertifizieren Managementsysteme nach internationalen Standards. Damit sorgen die unabhängigen Fachleute für Vertrauen entlang globaler Warenströme und Wertschöpfungsketten. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. Website: www.tuv.com

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Mit ganzheitlichem Ansatz effektiv Gesundheitsgefährdungen reduzieren

TÜV Rheinland setzt auf Kombination von Maßnahmen / Verbindung von Verhältnis- und Verhaltensprävention verbessert die Wirksamkeit / www.tuv.com/BGF

Stürze können weitreichende Folgen haben: Im Jahr 2019 waren sie die Ursache für 170.000 meldepflichtige Arbeitsunfälle, sieben davon mit tödlichem Ausgang. Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung sollen neben den klassischen Aktivitäten im Arbeits- und Gesundheitsschutz dazu beitragen, Gefährdungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu reduzieren. Denn oftmals ist es mit einer einzigen Maßnahme nicht getan, wenn Gefährdungen durch verschiedene Ursachen ausgelöst werden. Beispiel: „Bei Unfällen aufgrund von Stürzen können verschiedene Auslöser vorliegen: Stolperfallen am Arbeitsplatz wie Unebenheiten oder Sichtbehinderungen, aber auch das Verhalten der Beschäftigten. Daher empfehlen wir Arbeitgebern, hier einen ganzheitlichen Blick auf die Gefährdungen und aufeinander aufbauende oder sich ergänzende Maßnahmen, um die Unfallzahlen zu reduzieren“, erläutert Dr. Dana Niemann, Expertin für betriebliche Gesundheitsförderung bei TÜV Rheinland.

Arbeitsumgebung und Verhalten gleichermaßen berücksichtigen
Die Grundlage für alle Maßnahmen ist eine Begehung der betroffenen Arbeitsplätze durch Expertinnen und Experten für Arbeitssicherheit und betriebliche Gesundheitsförderung. Sie zeigt, welche technischen und organisatorischen Maßnahmen Stürzen vorbeugen können. Doch auch wenn die Risiken in der Arbeitsumgebung reduziert sind, kann das Verhalten der Beschäftigten Stürze weiterhin begünstigen. Ein Training on the Job deckt dann riskante Verhaltensweisen auf und übt sichere Bewegungsabläufe direkt am Arbeitsplatz ein.

Gefährdungsspezifische Unterweisungsmaterialien, die Ausbildung von Multiplikatoren sowie eine Schulung der Führungskräfte zum Führen von Sicherheitsgesprächen runden ein umfassendes Konzept zur Vermeidung von Stürzen ab. „Im Gespräch mit den Beschäftigten kann sich auch ein neuer Risikofaktor wie etwa Zeitdruck herauskristallisieren. Dann empfehlen wir, weitere Maßnahmen in das Projekt zu integrieren, die genau dieses Thema aufgreifen. So können wir durch verkettete Dienstleistungen ein Problem im Unternehmen umfassend und ganzheitlich angehen“, so Niemann. Eine Evaluation der Maßnahmen zeigt im Nachgang nicht nur die Wirksamkeit. Sie gibt auch Hinweise, wo für eine ständige Verbesserung der Arbeitssicherheit nachjustiert werden muss.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Mittelpunkt stellen
Die Verkettung von Maßnahmen ermöglicht es, im Arbeits- und Gesundheitsschutz die Ziele des Unternehmens mit den Bedürfnissen der Beschäftigten zu verbinden: Alle Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, ein bestimmtes Ziel, wie die Verringerung von Sturzunfällen und die Reduzierung der damit verbundenen Ausfallzeiten, zu erreichen. Bei der Umsetzung stehen jedoch die Beschäftigten an ihrem Arbeitsplatz im Mittelpunkt: Was sind die Ursachen für die Gefährdungen und wie können diese für jede einzelne Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter reduziert werden? „Von diesem Ansatz profitieren Unternehmen gleich mehrfach: Sie verbessern den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Zudem bringen sie ihren Beschäftigten aber auch eine besondere Wertschätzung entgegen, die sie als Arbeitgeber auszeichnet. Daher werden aufeinander aufbauende und wie Kettenglieder ineinandergreifende Maßnahmen in der betrieblichen Gesundheitsförderung an Bedeutung gewinnen“, betont Niemann.

Umfassende weitere Informationen finden sich unter www.tuv.com/BGF bei TÜV Rheinland.

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Weltherztag: Herzgesundheit im Arbeitsumfeld sicherstellen

29. September weltweit im Zeichen der Herzgesundheit / Plötzlicher Herztod: Defibrillatoren können Leben retten / Sehr schnelle Hilfe entscheidend / Bei längerer Erkrankung schrittweise Wiedereingliederung in Berufsalltag sinnvoll

Die unermüdliche Tätigkeit des Herzens nehmen Menschen nur in besonderen Situationen wahr: Schlägt es bei körperlicher Belastung oder Aufregung bis zum Hals, ist das meist nicht besorgniserregend. Anders sieht es aus, wenn es aus dem Takt gerät oder die Leistungsfähigkeit nachlässt. „Zur Herzgesundheit trägt unter anderem auch der Lebensstil bei: Regelmäßige Bewegung, eine Ernährung mit einem hohen Anteil pflanzlicher Lebensmittel sowie der Verzicht aufs Rauchen wirken sich positiv auf das Herz aus. Diese Lebensstilfaktoren stehen oft im Mittelpunkt unserer Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung und spielen auch bei der betriebsärztlichen Beratung eine Rolle“, weiß Dr. Wiete Schramm, die als Fachärztin für Arbeitsmedizin (http://www.tuv.com/arbeitsmedizin) von TÜV Rheinland zahlreiche Unternehmen und Organisationen berät.

Schnelle Hilfe kann Leben retten

Rund 65.000 Menschen in Deutschland sterben jedes Jahr am plötzlichen Herztod. Rund ein Drittel ist jünger als 65 Jahre. Betroffene werden innerhalb von Sekunden bewusstlos. Für den plötzlichen Herztod ist am häufigsten Herzkammerflimmern verantwortlich, das nur durch einen Elektroschock gestoppt werden kann. Schnelle Hilfe ist wichtig, denn mit jeder Minute sinkt die Überlebenschance der betroffenen Person um zehn Prozent. Ein externer Defibrillator (AED) kann dann lebensrettend sein.

Bei der Entscheidung, ob AEDs im Unternehmen angeschafft werden, ist die so genannte Gefährdungsbeurteilung eine Hilfe. Dabei sollten Faktoren einfließen wie die Betriebsgröße, die Zahl der Beschäftigten, der Kunden- und Publikumsverkehr, aber auch betriebsspezifische Gefahren wie die Arbeit mit Strom. Wichtig ist zudem die voraussichtliche Eintreffzeit des Rettungsdienstes. „Im Notfall muss der AED schnell bei der Hand sein. Daher sollten alle Beschäftigten über den Standort des nächsten AED informiert sein. Zudem müssen die Ersthelferinnen und Ersthelfer im Umgang mit dem Gerät geschult werden“, betont Schramm.

Zurück in den Beruf nach einer Herzerkrankung

Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems gehen oft mit einer längeren Arbeitsunfähigkeit einher. Sind Beschäftigte innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt, müssen Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchführen. 5,6 Prozent der BEM-Beratungen von TÜV Rheinland gehen auf Krankheiten des Herz-Kreislauf-Systems zurück. Nach einem Herzinfarkt haben die Fachleute oft schon während der Anschlussheilbehandlung Kontakt zu den Betroffenen. Das ist sinnvoll, denn Angaben zur beruflichen Belastung sind beispielsweise für die Ausrichtung der Rehabilitationsziele wichtig. „Wir bei TÜV Rheinland verstehen das BEM als Chance, individuell passende Hilfen und Erleichterungen zu finden, damit die Mitarbeiterin beziehungsweise der Mitarbeiter möglichst dauerhaft an den Arbeitsplatz zurückkehren kann. Dazu koordinieren wir den Prozess der Wiedereingliederung mit allen Beteiligten im Unternehmen. Wenn es notwendig ist, holen wir auch die Sozialversicherungsträger mit an den Tisch“, erklärt Kathrin Böing, BEM-Expertin von TÜV Rheinland.

Stufenweise Wiedereingliederung in den Berufsalltag

Eine Möglichkeit, nach einer Herzerkrankung an den Arbeitsplatz zurückzukehren, ist die stufenweise Wiedereingliederung. Diese muss innerhalb von vier Wochen nach Beendigung einer Rehabilitationsmaßnahme begonnen werden. „Wir unterstützen auch in Zusammenarbeit mit unseren Betriebsärztinnen und -ärzten dabei zu klären, ob und wie Maßnahmen am jeweiligen Arbeitsplatz umgesetzt werden können. Beschäftigte sind während der stufenweisen Wiedereingliederung arbeitsunfähig und werden schonend, aber kontinuierlich an die Belastung an ihrem Arbeitsplatz herangeführt. Dabei werden Arbeitszeit und Leistung an die persönlichen gesundheitlichen Möglichkeiten angepasst. So kann die Leistungsfähigkeit schrittweise wiedererlangt und das Beschäftigungsverhältnis hoffentlich erhalten werden“, so Böing.

Umfassende weitere Informationen zu zahlreichen Themen der Arbeitssicherheit finden sich unter www.tuv.com/arbeitsmedizin bei TÜV Rheinland.

Sicherheit und Qualität in fast allen Wirtschafts- und Lebensbereichen: Dafür steht TÜV Rheinland. Mit mehr als 20.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von 2 Milliarden Euro zählt das vor rund 150 Jahren gegründete Unternehmen zu den weltweit führenden Prüfdienstleistern. Die hoch qualifizierten Expertinnen und Experten von TÜV Rheinland prüfen rund um den Globus technische Anlagen und Produkte, begleiten Innnovationen in Technik und Wirtschaft, trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und zertifizieren Managementsysteme nach internationalen Standards. Damit sorgen die unabhängigen Fachleute für Vertrauen entlang globaler Warenströme und Wertschöpfungsketten. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. Website: www.tuv.com

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