Steuerhinterziehung, Geldwäsche mit virtuellen Währungen

Das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 10.Mai 2022 ist nur ein erster Schritt zur Klärung der ertragsteuerlichen Behandlung digitaler Währungen, also Token wie Bitcoin, Etherum, Theter usw.

Steuerhinterziehung, Geldwäsche mit virtuellen Währungen

(Bildquelle: iStock-920931664)

Das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 10.Mai 2022 ist nur ein erster Schritt zur Klärung der ertragsteuerlichen Behandlung digitaler Währungen, also Token wie Bitcoin, Etherum, Theter etc. Es verdeutlicht zudem, welch wachsende Bedeutung das BMF den Kryptowährungen beimisst.

Nach den EU Richtlinien sind unter virtuellen Währungen (Token) digital dargestellte Werteinheiten zu verstehen, die von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert oder garantiert werden, somit nicht den gesetzlichen Status einer Währung oder von Geld besitzen, aber von natürlichen oder juristischen Personen als Tauschmittel akzeptiert werden und auf elektronischem Wege (über einen Schlüssel) übertragen, gespeichert und gehandelt werden können.
Für das Empfangen, Halten und Transferieren von Einheiten von virtuellen Währungen wird eine Wallet benötigt. Wallet bedeutet in der Übersetzung Geldbörse, Brieftasche oder Schlüsselbund. Tatsächlich handelt es sich um eine Anwendung zum Erzeugen, Verwalten und Speichern der Token, welche immer in der Blockchain verbleiben.

Welche Handlungen in und um virtuellen Währungen wie z.B. Mining (Abschürfen), Forging (bereitstellen von Einheiten), Lending (verleihen), Fork (Aufspaltung), Airdrop (unentgeltliche Verteilung), lösen ertragssteuerrechtliche Konsequenzen aus?

Zunächst bleibt festzuhalten, dass die einzelnen Einheiten virtueller Währungen und sonstigen Token Wirtschaftsgüter sind. Sie eröffnen die Möglichkeit, einen Vermögenswerten Vorteil zu erwerben. Das Bundesfinanzministerium unterscheidet in seiner Mitteilung vom 10.Mai 2022 zur ertragssteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token zwischen Security Token (Wertpapier, vergleichbar einer IPO), Equity Token haben den Charakter von Unternehmensanteilen, Asset Token (reale Güter wie Edelmetallen, Kapitalanlagen oder Immobilien), Payment Token, auch Currency Token (Währungstoken), und Utility Token (Versprechen, digitaler Gutschein). Auch wird bei der steuerlichen Behandlung zwischen Betriebsvermögen oder Privatvermögen unterschieden.

Proof of Work (Mining) oder Proof of Stake (Forging)

Blockerstellung mittels Proof of Work (Mining) oder Proof of Stake (Forging oder Minting), stellen im Sinne des § 15 EStG eine gewerbliche Tätigkeit dar, deren Einkünfte dement-sprechend zu versteuern sind. Die Beweislast, dass es sich nicht um eine gewerbliche Tätigkeit handelt obliegt dem Miner.
Ohne einen gewerblichen Hintergrund fallen die Einnahmen unter § 22 Nr.3 EStG, ebenso wie Erlöse aus dem temporären Verzicht von Token (Staking).

Einkünfte aus der Verwendung von Einheiten einer virtuellen Währung und sonstigen Token für Lending im Betriebsvermögen

Laut Schreiben des BMF stellen Erträge aus der Überlassung von dem Betriebsvermögen zuzuordnenden Einheiten einer virtuellen Währung und sonstigen Token Betriebseinnahmen dar. Bei einer Veräußerung wird entweder ein Gewinn oder ein Verlust realisiert.

Einkünfte aus der Verwendung von Einheiten einer virtuellen Währung und sonstigen Token für Lending im Privatvermögen

Einkünfte aus dem Lending sind gemäß § 22 Nummer 3 EStG steuerbar. Die Erzielung von Einkünften mit der Nutzungsüberlassung auf Zeit erfolgt aufgrund einer Leistung der Steuerpflichtigen. Für die Nutzungsüberlassung erhaltene Einheiten einer virtuellen Währung und sonstige Token zählen zu den Einkünften und sind mit dem Marktkurs im Zeitpunkt der Anschaffung zu bewerten

Ertragsteuerrechtliche Behandlung der durch Hard Forks erhaltenen Einheiten einer virtuellen Währung im Betriebsvermögen

Gehören die Einheiten einer virtuellen Währung bereits zum Betriebsvermögen und entstehen aufgrund einer Hard Fork Einheiten einer neuen virtuellen Währung, die ebenfalls Betriebsvermögen sind, stellen die Einheiten der verschiedenen virtuellen Währungen unterschiedliche Wirtschaftsgüter dar.
Steuerpflichtige erhalten mit Einheiten einer virtuellen Währung stets die Möglichkeit, im Zuge einer Hard Fork der zugrundeliegenden Blockchain zusätzliche Einheiten einer neuen virtuellen Währung zu erhalten. Im Falle einer Anschaffung von Einheiten einer virtuellen Währung liegt folglich immer auch ein Anschaffungsvorgang hinsichtlich der durch eine spätere Hard Fork neu entstandenen Einheiten einer virtuellen Währung vor.

Ertragsteuerrechtliche Behandlung der durch Hard Forks erhaltenen Einheiten einer virtuellen Währung im Privatvermögen

Eine Hard Fork führt nicht zu Einkünften aus § 22 Nummer 3 EStG. Werden die aufgrund einer Fork entstandenen Einheiten einer neuen virtuellen Währung jedoch veräußert, ist der dabei erzielte Gewinn als Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften nach § 22 Nummer 2 in Verbindung mit § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 EStG zu versteuern, sofern der Zeitraum zwischen der Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt.

Ertragsteuerrechtliche Behandlung von Airdrops im Betriebsvermögen

Soweit der Erhalt von Einheiten einer virtuellen Währung oder sonstigen Token betrieblich veranlasst wurde, sind es Betriebseinnahmen. Die Einheiten einer virtuellen Währung oder sonstigen Token sind mit dem Marktkurs im Zeitpunkt des Zuflusses zu bewerten Bei einer Veräußerung wird entweder ein Gewinn oder ein Verlust realisiert.

Ertragsteuerrechtliche Behandlung von Airdrops im Privatvermögen

Es handelt sich um sonstige Einkünfte aus Leistungen gemäß § 22 Nummer 3 EStG. Trotz des Marketingcharakters der Airdrops ist das der Fall, wenn von den Interessenten eine Leistung zu erbringen ist, insbesondere also bei aktivem Tun wie der Nennung des Airdrops, der Projektinitiatorin oder des Projektinitiators in Beiträgen in sozialen Medien, eigene Bilder, Fotos oder Videos auf einer Plattform hochladen und hierfür Einheiten ei-ner virtuellen Währung oder sonstige Token erhalten.

Alleine die steuerlichen Aspekte zeigen die Komplexität von Kryptowährungen auf. Wer sich mit dem Handel, Mining von Token beschäftigt, sollte in jedem Fall den Rat eines Experten hinzuziehen.

Wir bieten individuelle, maßgeschneiderte und passgenaue Lösungen aus einer Hand für nationale und internationale Unternehmen jeder Rechtsform und Größe, Unternehmer, Vereine, Stiftungen sowie Privatpersonen, in den Bereichen:

Wirtschaftsprüfung
Tax advice
Legal advice
Bankruptcy advice
Business advice

Firmenkontakt
FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Thomas Kuth
Alfredstr. 157
45131 Essen
0201/822896-10
Thomas.Kuth@FRTG-group.de
http://www.frtg-essen.de

Pressekontakt
FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Ralf Klein
Alfredstr. 157
45131 Essen
0201/822896-22
Ralf.Klein@FRTG-group.de
http://www.frtg-essen.de

comforte legt Cyber-Kriminellen durch spezielles Verfahren das Handwerk

Preisgekrönter Hidden Champion der Cyber Security macht sensible Daten für Unbefugte wertlos

comforte legt Cyber-Kriminellen durch spezielles Verfahren das Handwerk

Michael Deissner, CEO der comforte AG: „Wir leben und atmen Datenschutz!“

(Wiesbaden, 07.06.2022) Cyber Security bleibt ein fester Bestandteil unserer täglichen Arbeit. Homeoffice, Mobiles Arbeiten, Unternehmensnetzwerke – wir alle benötigen den perfekten Schutz.

Wie dieser zu erreichen ist, loten Experten und Fachbesucher aus Industrie, Wirtschaft, Verwaltung und Wissenschaft derzeit auf dem Cyber Security Fairevent aus, der am 8. und 9. Juni in Dortmund stattfindet.

Lösungen werden notwendiger denn je, denn die Anzahl erfasster Cyberstraftaten steigt weiter an. Im Jahr 2021 verzeichnet das Bundeskriminalamt einen Anstieg um gut 12 Prozent und in diesem Jahr 2022 wird ein neuerlicher Anstieg von rund 15 Prozent erwartet. Die finanziellen Schäden für die deutsche Wirtschaft beziffern sich laut dem Digitalverband Bitkom für 2021 auf 223 Milliarden Euro. Damit hat sich diese Summe im Vergleich zu den Vorjahren 2018/2019 mehr als vervierfacht .

Aber gibt es den perfekten Schutz überhaupt? Er wird erst dann perfekt, wenn auch alle Daten so verschlüsselt sind, dass sie für Cyber-Kriminelle im wahrsten Sinne des Wortes keinen Wert mehr haben, stellt Michael J. Deissner fest. Für den CEO der Wiesbadener comforte AG reicht es dabei, strikt zwei Regeln zu befolgen: „Erstens sind sensible Daten an ihrem frühestmöglichen Eingangspunkt in die Systeme zu schützen und zweitens sollten diese Daten während ihres gesamten Lebenszyklus nicht im ungeschützten Zustand verwendet oder gespeichert werden.“

Tokenisierung schützt sensible Daten

Um das zu gewährleisten, bietet das Unternehmen eine Sicherheitsplattform, die mehrere Services integriert und in deren Mittelpunkt die Tokenisierung von vertraulichen Daten steht, so dass diese bei einer eventuellen Offenlegung bedeutungslos sind. Mit dieser Sicherheitslösung hat sich comforte zu einem der Marktführer, einem Hidden Champion der Cyber Security entwickelt, da sie sich nahtlos in die großen Cloud-Anbieter und konventionellen Kernsysteme integriert.

Preisgekrönte Lösungen für weltweite Kunden

Dafür wurde comforte mehrfach ausgezeichnet, so etwa als Globee Awards Grand Winner der Cyber Security Global Excellence Awards 2021 sowie als Gewinner der Cyber Security Excellence Awards 2020. Diese Auszeichnung ging auch in diesem Jahr 2022 wieder an comforte – und das gleich dreimal: als beste Data Security Company, für die beste Data Security Platform und für die beste Security Platform. Damit setzte sich das Unternehmen gegenüber rund 900 Einreichungen durch.

Die Hessen gewannen überdies Global Excellence Gold von Info Security Products Guide 2020 und den Award for Excellence 2020 des PCI Security Standards Council, das Lösungen auszeichnet, die die Sicherheit von Kunden- und Kontodaten im Zahlungsverkehr erhöhen.

Insbesondere Kunden aus dem Finanzbereich vertrauen daher darauf. Dazu gehören vier der zehn weltgrößten Zahlungsdienste, die zwei größten Kreditkartenanbieter weltweit und rund 30 der weltgrößten Banken. Aber auch im Consumer-Bereich, in dem die Vielzahl, die Qualität und damit auch die Sicherheit der Kundendaten über Wachstumsentwicklungen entscheidet, ist comforte eine feste Größe: drei der weltgrößten Retailer setzen auf comforte-Lösungen. Insgesamt zählt das Unternehmen über 500 Kunden weltweit.

Zukunft im Datenschutz mitgestalten

Für CEO Deissner kommt der Erfolg nicht von ungefähr: „Wir leben und atmen Datenschutz und wir setzen alles daran, unseren Kunden effektive Lösungen zu schaffen – egal in welcher Umgebung sie agieren.“ Datenschutz und Schutz der Privatsphäre seien Menschenrechte, so sein Credo. Da dies der Gesellschaft immer bewusster würde, seien Unternehmen und Institutionen mehr denn je gefordert dies sicherzustellen. „Mit der Erfahrung aus über 20 Jahren, sensitive Daten und Informationen zu schützen, sind wir bestens gerüstet, die Zukunft in diesem Bereich mit zu gestalten“, ist Deissner überzeugt.

Die comforte AG ist ein deutsches Technologie-Unternehmen, das international erfolgreich softwarebasierte Lösungen zum Schutz von Daten anbietet. U.a. sind 3 der Top-5-Kreditkartenunternehmen weltweit Kunden von comforte und gemessen an deren Marktanteil werden rund 60 % aller globalen Kreditkartenzahlungen durch comforte-Lösungen geschützt. Diese Lösungen sind in allen Branchen einsetzbar. Zu den wichtigsten Kunden zählen Finanzdienstleister, Versicherungen, Retailer sowie Gesundheitsunternehmen. 15 der 25 weltweit größten Banken und 3 der 15 weltweit größten Retailer gehören zu den insgesamt rund 500 Kunden. comforte erzielt rund zwei Drittel seiner Umsätze in den USA. Dort sichert die comforte AG insbesondere die Daten von IBM, Visa und Mastercard. Im Heimatmarkt Deutschland ist das Wachstumsunternehmen derzeit noch ein „Hidden Champion“.

Firmenkontakt
comforte AG
Thomas Stoesser
Abraham-Lincoln-Straße 22
65189 Wiesbaden
0171 7547170
press@comforte.com
https://www.comforte.com/

Pressekontakt
comforte AG
Michael Tschugg
Abraham-Lincoln-Straße 22
65189 Wiesbaden
01608742167
M.Tschugg@external.comforte.com
https://www.comforte.com/

Cannabis Token bei MatrixChange kaufen – Investition in das zukunftsorientierte Startup Farmers Life

Cannabis Token bei MatrixChange kaufen - Investition in das zukunftsorientierte Startup Farmers Life

Wollen Sie Ihr Kapital sinnvoll anlegen und in ein vielversprechendes Startup-Unternehmen investieren? CBD Produkte, Blüten, ÖL und Knospen erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Vor Allem im medizinischen Bereich erfüllen CBD Cannabis Blüten ihren Zweck, denn die krampflösende und schmerzlindernde Wirkung kommt zahlreichen Patienten zu Gute. Finden Sie heraus, welchen Vorteil die Schmerzpatienten durch das Grüne Gold erfahren und erfahren Sie, warum Token von Famers Life gewinnversprechend sind. Legen Sie Ihr Geld in ein zukunftsträchtiges Projekt an und beteiligen Sie sich am österreichischen Jungunternehmen „Farmers Life“.

Eine Investition in die Gesundheit – Cannabis Token bei der MatrixChange kaufen und zukunftsträchtiges Projekt fördern

Durch die zielgerichtete Ausgabe von Token, haben Sie die Möglichkeit sich an vielversprechenden Projekten zu beteiligen. Immer mehr Cannabis Startups versuchen sich am Markt zu behaupten und schaffen es, sich zu etablieren. Farmers Life ist ein solcher Newcomer, der sich auf die Herstellung von CBD Blüten konzentriert und seine Projekte tokenisiert. Im CBD Markt wächst weltweit eine Milliardenindustrie heran. Gemäß Prognosen steigt das Marktpotenzial dafür in den kommenden fünf Jahren auf über 60 Milliarden Dollar weltweit. Laut einer Marktforschungsstudie wird der weltweite Cannabismarkt voraussichtlich 2027 153.689,9 Mio. USD erreichen.

Warum Sie in CBD Token von Farmers Life investieren sollten

Farmers Life will gezielt jetzt im CBD Markt Fuß fassen und sich vom Wettbewerb abgrenzen. Zahlreiche Ärzte verschreiben CBD Blüten ohne THC, denn die alternative Medizin hat für Schmerzpatienten einen entscheidenden Vorteil. Während pharmazeutische Schmerzmittel starke Nebenwirkungen hervorrufen, ist Cannabis ein natürliches Schmerzmedikament mit hochwirksamen Inhaltsstoffen, frei von Chemie und frei von schädlichen Zusätzen. Patienten, die Cannabisblüten zu sich nehmen, sind von der Wirkungsweise begeistert, denn die sonst verabreichten Medikamente trüben das Bewusstsein, schränken den Betroffenen ein und machen unfähig, am Leben teilzunehmen. Schmerzmittel, die Opioide enthalten, belasten die Psyche und rufen körperliche Folgesymptome hervor. Die zahlreichen Antioxidansen, Terpene, Flavonoide und viele andere Inhaltsstoffe aus der Cannabispflanze fördern die Gesundheit, wirken entspannend, beruhigend und schmerzlindernd, ohne den Patienten in einen Rauschzustand zu versetzen. Investieren Sie in einen aufstrebenden, stark wachsenden Markt und sichern Sie sich Token des zukunftsorientierten Unternehmens Farmers-Life.

Fazit: Käufer erkennen den Mehrwert von CBD und Cannabis Token

Nicht nur der medizinische Mehrwert von Cannabis Blüten ist nennenswert, sondern auch der Investitionsvorteil der ausgegebenen Token. CBD Produkte werden immer beliebter, weil sie wirklich helfen den Schmerz zu lindern, ohne den Patienten einzuschränken oder negativ zu beeinflussen. Cannabis ohne THC bietet Patienten und Investoren einen echten Mehrwert. Streuen Sie Ihr Vermögen sinnvoll und gehen Sie den Negativzinsen aus dem Weg. Steuern Sie der Geldentwertung durch die steigende Inflation entgegen und legen Sie Ihr Geld in Farmers Life Token an. Selbst mit geringen Geldbeträgen können Sie sich am wachsenden Markt beteiligen und sinnvolle Projekte fördern. Den Farmers-Life CBD Token können Sie über die ExChange MatrixChange handeln. Ein Investment in den CBD Token ist ab einem Tokenpreis von 3.25EUR Möglich. Profitieren Sie jetzt noch vom Pre-Sale Preis. Weitere Informationen können Sie über https://token.farmers-life.at abrufen.

MatrixChange ist eine führende Plattform für die Finanzierung und Realisierung von tokenisierten Projekten. Das Unternehmen bietet schnelle, bankenunabhängige und flexible Finanzierungen für Start-ups und etablierte Unternehmen. Zusätzlich bietet MatrixChange auch die Möglichkeit, bekannte Kryptowährungen wie BTC, ETH oder LIO zu handeln. MatrixChange ist eine Marke der MatrixChain OÜ.

Die MatrixChange ist eine Marke der MatrixChain OÜ.

Wir verstehen uns als DIE führende Plattform, wenn es um tokenisierte Projekte und deren Finanzierung geht.

Wir realisieren für Start-ups sowie auch für etablierte Unternehmen eine Tokenisierung für ihre Projekte. Unser Netzwerk aus innovativen Menschen aus den Bereichen Blockchaintechnologie, digitale Währungen und Assets, Marketing, Banking, Recht und IT hat es sich zum Ziel gesetzt, die Blockchaintechnologie zu nutzen, um neue Innovationen voran zu bringen. Dies gibt Unternehmen die Möglichkeit einer schnellen, bankenunabhängigen Finanzierung ihrer Projekte und dem User eine höchst mögliche Flexibilität.

Natürlich bietet die MatrixChange auch die Möglichkeit, bekannte Cryptowährungen wie z.B. BTC, ETH oder LIO zu handeln.

Die MatrixChange vereint quasi 3 Segmente auf einer Handelsplattform und geht damit mindestens einen Schritt weiter in Richtung Zukunft als viele andere.

Firmenkontakt
Matrixchain OÜ
Matthias Gerbers
Maakri 21
10145 Tallinn
+372602 7640
support@matrixchange.eu
https://matrixchange.eu

Pressekontakt
Matrixchain OÜ
Holger Kuhlmann
Maakri 21
10145 Tallinn
+49171 9934188
h.kuhlmann@matrixchange.eu
https://matrixchange.eu