Anzeigepflicht nach § 153 Abs. 4 AO: Steuerliches Risiko erkennen und rechtssicher handeln

Die korrekte und vollständige Erklärung steuerlicher Sachverhalte gehört zu den Grundpflichten eines jeden Steuerpflichtigen

Anzeigepflicht nach § 153 Abs. 4 AO: Steuerliches Risiko erkennen und rechtssicher handeln

Tax (Bildquelle: iStock-545451764, Tax and business)

. Fehler in Steuererklärungen lassen sich jedoch nicht immer vermeiden – sei es durch Unachtsamkeit, neue rechtliche Bewertungen oder nachträglich bekannt gewordene Tatsachen. In solchen Fällen tritt der § 153 Abgabenordnung (AO) in den Vordergrund. Besonders der Absatz 4 dieser Vorschrift wurde mit dem **Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung und zur Verbesserung der steuerlichen Transparenz** neu gefasst und sorgt in der Praxis für deutliche Verschärfungen.
Der folgende Beitrag beleuchtet die Hintergründe, Reichweite und praktischen Auswirkungen der Anzeigepflicht nach § 153 Abs. 4 AO – und zeigt auf, was Unternehmen wie auch Privatpersonen beachten sollten.

**Was regelt § 153 AO – und was ist neu an Absatz 4?**
§ 153 AO verpflichtet Steuerpflichtige, unrichtige oder unvollständige Steuererklärungen nachträglich zu berichtigen, sobald sie erkennen, dass die ursprüngliche Erklärung fehlerhaft war. Diese sogenannte **Berichtigungspflicht** ist keine bloße Empfehlung, sondern eine gesetzlich normierte Verpflichtung.
Der neu eingeführte **Absatz 4** regelt nun zusätzlich die **Anzeigepflicht von Dritten**, insbesondere **Beratern, Unternehmen und Konzernen**, die im Rahmen ihrer steuerlichen Pflichten oder Compliance-Strukturen mögliche Fehler in Steuererklärungen aufdecken.
Konkret verpflichtet § 153 Abs. 4 AO Personen und Unternehmen, dem Finanzamt eine mögliche Berichtigungspflicht **aktiv anzuzeigen**, wenn ihnen **berufsbedingt oder im Rahmen innerbetrieblicher Prüfungen** Umstände bekannt werden, die zu einer Berichtigung nach § 153 AO führen könnten.

**Wer ist betroffen?**
Die Anzeigepflicht nach § 153 Abs. 4 AO betrifft insbesondere:
-Steuerpflichtige Unternehmen (inkl. Konzernen), die interne Kontrollsysteme (IKS) zur Steuer-Compliance einsetzen,
-Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte, wenn sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit auf relevante Sachverhalte stoßen,
-Arbeitgeber und Arbeitgebervertreter, wenn sie z.B. fehlerhafte Lohnsteueranmeldungen erkennen.
Auch bei internen Revisionen, Betriebsprüfungen, Tax CMS (Tax Compliance Management System) oder sonstigen Kontrollen können fehlerhafte Angaben entdeckt werden – in diesen Fällen greift § 153 Abs. 4 AO.

**Inhalt und Ablauf der Anzeigepflicht**
Wird bei einer Überprüfung ein steuerlich relevanter Fehler entdeckt, muss dieser dem zuständigen Finanzamt **unverzüglich schriftlich** angezeigt werden. Die bloße Korrektur in einer späteren Erklärung genügt **nicht**.
Wesentliche Anforderungen sind:
-Klarstellung der Fehlerquelle (z.B. fehlerhafte Verbuchung, falsche Einschätzung),
-Betroffene Steuerart und Zeitraum,
-Auswirkungen auf die Steuerfestsetzung (z.B. Nachzahlungspotenzial),
-Hinweis auf geplante oder zeitnahe Berichtigung.

Die Anzeige muss so konkret und nachvollziehbar sein, dass das Finanzamt die steuerliche Relevanz einschätzen kann.

**Rechtsfolgen bei Verletzung der Anzeigepflicht**
Die Nichtanzeige trotz Anzeigepflicht kann erhebliche **steuerstrafrechtliche Konsequenzen** nach sich ziehen. Denn sobald ein Fehler erkannt wird, entsteht auch die Pflicht zur Berichtigung und damit unter Umständen zur strafbefreienden Selbstanzeige (§ 371 AO).
Unterbleibt die Anzeige, obwohl ein Hinweis vorliegt, kann dies als **vorsätzliche Steuerhinterziehung** gewertet werden. Dabei genügt **bedingter Vorsatz** – also das billigende Inkaufnehmen der steuerlichen Unrichtigkeit.

**Zusammenhang mit Tax Compliance Management Systemen (Tax CMS)**
Viele Unternehmen haben mittlerweile ein Tax CMS implementiert. Kommt es dabei zu internen Feststellungen steuerlicher Fehler, **kann dies automatisch eine Anzeige- bzw. Berichtigungspflicht auslösen**.
Wichtig: Ein wirksames Tax CMS schützt nicht vor der Pflicht zur Anzeige – vielmehr wird durch dessen Einführung häufig überhaupt erst erkannt, dass § 153 AO Anwendung finden muss.

**Praxistipp: Strukturierte Umsetzung und Dokumentation**
-Interne Prozesse schaffen, um steuerlich relevante Prüfungsfeststellungen schnell an die Steuerabteilung oder den Steuerberater weiterzuleiten,
-Zeitnah prüfen, ob eine Anzeigepflicht besteht – insbesondere bei Rückfragen oder Zweifeln,
-Dokumentieren, wann, wie und mit welchem Ergebnis Sachverhalte bewertet wurden,
-Bei Unsicherheit: Frühzeitig Rücksprache mit dem Steuerberater oder Rechtsanwalt halten.

**Fazit**

§ 153 Abs. 4 AO erweitert die steuerlichen Mitwirkungspflichten erheblich. Die aktive Anzeigepflicht führt zu einem Umdenken in vielen Unternehmen und Kanzleien: Weg vom bloßen Reagieren hin zu proaktivem Melden von steuerlich relevanten Fehlern. Wer hier rechtzeitig, vollständig und offen handelt, kann sich nicht nur vor rechtlichen Risiken schützen, sondern auch das Vertrauen der Finanzverwaltung stärken.
Die Implementierung geeigneter Compliance-Strukturen sowie die regelmäßige Schulung von Mitarbeitern und Beratern werden damit zu zentralen Pfeilern moderner Steuer-Compliance. In einer Zeit zunehmender Digitalisierung und Kontrolle ist Transparenz das beste Schutzschild.

Wir bieten individuelle, maßgeschneiderte und passgenaue Lösungen aus einer Hand für nationale und internationale Unternehmen jeder Rechtsform und Größe, Unternehmer, Vereine, Stiftungen sowie Privatpersonen, in den Bereichen:

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Delegationsstrukturen in Tax Compliance Management-Systemen

Effiziente Steuerkontrolle durch klare Verantwortlichkeiten und Delegation in einem TCM!

Delegationsstrukturen in Tax Compliance Management-Systemen

(Bildquelle: iStock-817446512 Tax Compliance)

Mit der wachsenden Bedeutung von Tax Compliance Management-Systemen (Tax CMS) für Unternehmen stellt sich zunehmend die Frage nach deren praktischem Nutzen. Ein gut strukturiertes Tax CMS kann nicht nur zu Erleichterungen bei Betriebsprüfungen führen, sondern auch die gesetzlichen Vertreter des Unternehmens vor potenziellen Haftungsrisiken schützen. Eine der wichtigsten Komponenten eines wirksamen Tax CMS ist ein durchdachtes Delegationskonzept. Dieses sorgt dafür, dass steuerliche Pflichten ordnungsgemäß wahrgenommen werden und die Verantwortlichkeiten innerhalb des Unternehmens klar geregelt sind.

Rechtliche Rahmenbedingungen und Bedeutung in der Praxis
Spätestens mit der Einführung des § 38 EGAO zur Umsetzung der DAC 7-Richtlinie (EU-Richtlinie 2021/514/EU) sowie der Anpassung des Anwendungserlasses zu § 153 AO hat das Thema Tax CMS in Deutschland erheblich an praktischer Relevanz gewonnen. Unternehmen, die ein effektives Tax CMS etabliert haben, können unter bestimmten Voraussetzungen von Erleichterungen im Rahmen von steuerlichen Betriebsprüfungen profitieren. Darüber hinaus kann das Vorhandensein eines solchen Systems dazu beitragen, dass fehlerhafte, unvollständige oder verspätete Steuererklärungen nicht automatisch als vorsätzliche oder leichtfertige Pflichtverletzungen eingestuft werden. Dies kann insbesondere für große Unternehmen und Konzerne von entscheidender Bedeutung sein, da sie durch die Einführung eines Tax CMS eine wichtige Absicherung für ihre gesetzlichen Vertreter schaffen.

Delegationskonzepte als tragende Säule eines Tax CMS
Ein detailliertes Delegationskonzept stellt eine zentrale Säule eines gut funktionierenden Tax CMS dar. Grundsätzlich tragen die gesetzlichen Vertreter eines Unternehmens die Verantwortung für die Erfüllung der steuerlichen Pflichten. Sie haben jedoch die Möglichkeit, bestimmte Aufgaben an geeignete Fachkräfte innerhalb oder außerhalb des Unternehmens zu delegieren. Dies entbindet sie jedoch nicht von ihrer Überwachungspflicht, da sie weiterhin für die ordnungsgemäße Wahrnehmung dieser Aufgaben verantwortlich bleiben.
Die Delegation steuerlicher Pflichten kann somit ein effektives Mittel sein, um die Unternehmensführung zu entlasten und sicherzustellen, dass steuerliche Anforderungen effizient erfüllt werden. Gleichzeitig bedeutet dies jedoch auch, dass die Auswahl der beauftragten Personen mit großer Sorgfalt erfolgen muss. Es ist unerlässlich, dass die delegierten Aufgaben regelmäßig überprüft werden, um sicherzustellen, dass alle steuerlichen Vorgaben korrekt umgesetzt werden. Nur so können Haftungsrisiken für die gesetzlichen Vertreter minimiert werden.

Herausforderungen und mögliche Fallstricke bei der Delegation
In der Praxis birgt die Delegation steuerlicher Aufgaben verschiedene Herausforderungen. Zunächst ist es essenziell, klare Verantwortlichkeiten zu definieren und diese detailliert zu dokumentieren. Eine lückenhafte oder unklare Regelung kann zu Missverständnissen führen und die steuerliche Compliance des Unternehmens gefährden. Zudem müssen regelmäßige Kontrollen und Berichterstattungen implementiert werden, um sicherzustellen, dass die delegierten Aufgaben ordnungsgemäß ausgeführt werden.
Ein weiterer kritischer Punkt besteht darin, dass die Delegation steuerlicher Pflichten nicht mit einem vollständigen Haftungsausschluss gleichzusetzen ist. Die gesetzlichen Vertreter bleiben auch nach der Übertragung von Aufgaben grundsätzlich in der Verantwortung und können im Falle von Verstößen zur Rechenschaft gezogen werden. Sie müssen daher sicherstellen, dass die beauftragten Personen über das notwendige Fachwissen verfügen, regelmäßig geschult werden und in der Lage sind, steuerliche Anforderungen ordnungsgemäß zu erfüllen.

Besondere Herausforderungen ergeben sich zudem bei internationalen Unternehmen, die steuerliche Pflichten in verschiedenen Rechtsräumen erfüllen müssen. Hier müssen Delegationsstrukturen nicht nur nationale Vorschriften berücksichtigen, sondern auch sicherstellen, dass internationale steuerliche Anforderungen eingehalten werden.

Fazit: Die Notwendigkeit eines durchdachten Tax CMS
Die Implementierung eines Tax CMS ist für Unternehmen nicht mehr nur eine optionale Maßnahme, sondern zunehmend eine betriebswirtschaftliche und rechtliche Notwendigkeit. Ein fundiertes Delegationskonzept trägt entscheidend dazu bei, steuerliche Risiken zu minimieren und klare Verantwortlichkeiten innerhalb des Unternehmens zu schaffen. In einem sich stetig wandelnden steuerlichen Umfeld ist es wichtiger denn je, klare Strukturen für die Erfüllung steuerlicher Pflichten zu schaffen.
Unternehmen sollten daher nicht nur ein Tax CMS einführen, sondern sicherstellen, dass ihre Delegationsstrukturen regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Nur so kann eine nachhaltige steuerliche Compliance gewährleistet und die Haftung der gesetzlichen Vertreter auf ein Minimum reduziert werden. Die Einhaltung steuerlicher Vorschriften ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch ein wesentlicher Bestandteil einer verantwortungsvollen Unternehmensführung.

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