TransnetBW erfüllt mit StromPBG-Portal gesetzliche Meldepflichten

PTA-IT Beratung unterstütze bei Go-live in Rekordzeit

TransnetBW erfüllt mit StromPBG-Portal gesetzliche Meldepflichten

(Bildquelle: PTA GmbH)

Mannheim, 22. Januar 2025. An Heiligabend 2022 war es soweit: Die deutsche Bundesregierung hat die Bundesnetzagentur, Anlagenbetreiber, Elektrizitätsversorgungsunternehmen, Verteil- und Übertragungsnetzbetreiber in die Pflicht genommen das StromPBG (Strompreisbremsegesetz) in der Praxis umzusetzen und mittels geeigneter StromPBG-Portale alle notwendigen Prozesse und Schnittstellen zu etablieren, um die gesetzlichen Meldepflichten sicherzustellen – so auch die TransnetBW GmbH, die das Strom-Übertragungsnetz in Baden-Württemberg betreibt. Vorausgegangen war der völkerrechtswidrige Überfall Russlands auf die Ukraine, wodurch die Energiepreise in die Höhe schnellten. Die Situation an den Märkten war dramatisch. Die Strompreisbremse schaffte Abhilfe. Brisant war nicht nur die angespannte Lage an den Energiemärkten und die Verunsicherung der Endkunden. Eine sehr große Herausforderung war es obendrein, das Meldeportal innerhalb kürzester Zeit und unverrückbarer gesetzlicher Zeitfenster live zu schalten. Gelungen ist das der TransnetBW mit der IT- und Branchenkenntnis der PTA IT-Beratung aus Mannheim.

Die TransnetBW GmbH betreibt das Strom-Übertragungsnetz in Baden-Württemberg. Damit sichert der Übertragungsnetzbetreiber die Stromversorgung in der Region, in Deutschland und in Europa. Zahlreiche Stromhändler, Kraftwerks- und Verteilnetzbetreiber im In- und Ausland zählen zu den Kunden und Partnern der TransnetBW. Höchstspannung rund um die Uhr, kontinuierlich stabil auf der Frequenz von 50 Hertz, das ist der Maßstab des Unternehmens für den sicheren und störungsfreien Netzbetrieb.

Außerordentliche Marktdynamik traf auf komplexe Regulatorik
Spätestens mit dem völkerrechtswidrigen Überfall Russlands auf die Ukraine hatte sich Anfang 2022 die Situation auf den Europäischen Strommärkten endgültig zugespitzt: Die Gaslieferungen aus Russland nach Deutschland wurden eingestellt und der Gaspreis stieg signifikant. Das führte dazu, dass die Stromgestehungskosten, also jene Kosten, die für die Energieumwandlung von Gas in Strom anfallen, bei den Gaskraftwerken in die Höhe schnellten. Das hatte weitreichende Folgen: Da Gaskraftwerke nämlich die höchsten Kosten bei der Erzeugung von Strom aufweisen, bestimmen sie nach dem Merit-Order-Prinzip den Strompreis an der Börse in jenen Stunden, in welchen sie zur Stromproduktion herangezogen werden. Dies führte dazu, dass 2022 die deutschen und europäischen Börsenstrompreise sehr stark gestiegen sind. Gleichzeitig führten die stark gestiegenen Börsenstrompreise zu Überschusserlösen bei Stromerzeugungsanlagen wie Wind- und Solaranlagen, die viel niedrigere Stromgestehungskosten verzeichnen. Während Endkunden also von den hohen Strompreisen überproportional belastet waren, erwirtschafteten Betreiber von Stromerzeugungsanlagen mit geringen Stromgestehungskosten überproportional hohe Gewinne.

Strompreisbremse sollte schnell Abhilfe schaffen
Um in dieser für die Endverbraucher sehr angespannten Situation Abhilfe zu schaffen, verabschiedete die Europäische Kommission Anfang Oktober 2022 eine Verordnung über Notfallmaßnahmen auf die hohen Energiepreise. Basierend auf diesen Vorgaben erarbeitete die Bundesregierung das Strompreisbremsegesetz (StromPBG), welches Heiligabend 2022 in Kraft getreten ist. „Das StromPBG hat uns verpflichtet, innerhalb kürzester Zeit und unverrückbaren Zeitfenstern, für die entsprechenden Meldevorgänge ein geeignetes Portal einzurichten, welches die notwendigen Prozesse und Schnittstellen möglichst benutzerfreundlich komplett abdeckt“, schildert Marian Bilger, einer der bei TransnetBW auf Kundenseite Verantwortlichen für das StromPBG-Portal, die Ausgangssituation.

Logik 1: Das neue Portal entlastet Letztverbraucher
Um die komplexen Meldepflichten portalseitig abzudecken und dabei der Logik des StromPBG gerecht zu werden, mussten die Projektverantwortlichen zwei Aspekte IT-seitig abbilden: die sogenannte Entlastungs- und die Abschöpfungsseite. Dabei galt es die Entlastungsseite innerhalb kürzester Zeit im Jahreswechsel 2022/2023 umzusetzen und Anfang 2023 live zu schalten. Diese betraf alle Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EltVUs) und sonstige Letztverbraucher. Insgesamt sind das rund 400 Unternehmen oder Personen in der Regelzone der TransnetBW. Nach eingehender Prüfung waren sich die Projektbeteiligten im Klaren, dass die Entlastungsseite des neuen StromPBG-Portals grundsätzlich dieselben Prozesse und Akteure abdecken muss, wie sie die TransnetBW bereits für die Abrechnung der EEG-Umlage etabliert hat, nur mit umgekehrter Zahlungsrichtung. Die Option, dass das Entwicklerteam der PTA auf die für das EEG etablierten Prozesse zurückgreifen konnte, war unter dem vorhandenen Zeitdruck ein sehr großer Vorteil. So konnten die PTA-Berater innerhalb kürzester Zeit die passenden Erfassungsformulare mit komplexen Validierungsregeln zur Vermeidung von Eingabefehlern erstellen.

Logik 2: StromPBG-Portal erfasst Überschusserlöse auf der Abschöpfungsseite
Komplettiert wurde das Portal durch die Integration der notwendigen Prozesse auf der Abschöpfungsseite, eine der Finanzierungsgrundlagen der Strompreisbremse. Die Abschöpfungsseite hatte in Hinblick auf das Go-live zwar etwas großzügigere Fristen, war aber auch in der Umsetzung erheblich komplexer. Betroffen sind alle Betreiber von abschöpfungsrelevanten Stromerzeugungsanlagen. Insgesamt waren das in der Regelzone der TransnetBW etwa 500 Anlagenbetreiber. Zur Ermittlung und Abschöpfung der Überschusserlöse sieht das StromPBG folgenden Mechanismus vor, der im StromPBG-Portal der TransnetBW abgebildet sein muss: Im ersten Schritt teilen die Anschlussnetzbetreiber der abschöpfungsrelevanten Anlagen die Adressdaten der Anlagenbetreiber dem zuständigen Übertragungsnetzbetreiber bis zum 31.03.2023 mit. Die so erfassten Anlagenbetreiber werden im Anschluss von diesem aufgefordert, sich im StromPBG-Portal zu registrieren und dort den gesetzlich vorgegebenen Meldepflichten nachzukommen.

Die Strompreisbremse hat gegriffen
Mit dem neuen StromPBG-Portal hat die TransnetBW das notwendige Tool an der Hand, um die gesetzlichen Vorgaben und Meldepflichten fristgerecht zu erfüllen. Das Portal zeichnet sich durch eine hohe Benutzerfreundlichkeit aus. Alle erforderlichen Prozesse sind dank der tiefen Sachkenntnis der IT-Berater der PTA trotz des sehr engen Zeitplans rechtzeitig produktiv geschalten worden. So erfüllte der Übertragungsnetzbetreiber die Vorgaben der Strompreisbremse: Die Stromverbraucher wurden finanziell entlastet und auf der Abschöpfungsseite ermöglichte das Portal den betroffenen Anlagenbetreibern, die Überschusserlöse zu berechnen, welche an die betroffenen Anschlussnetzbetreiber abzuführen sind und dabei alle erforderlichen Informationen zu übermitteln, die zur nachgelagerten Prüfung durch die Bundesnetzagentur nötig sind. „Gemeinsam mit unserem langjährigen Implementierungspartner PTA haben wir nicht nur das technisch erforderliche innerhalb kürzester Zeit realisiert. Wir haben den Nutzern unseres neuen StromPBG-Portals eine übersichtliche und einfach handhabbare Lösung an die Hand gegeben, mit der sie ihre Meldungen schnell und ohne großen Aufwand übermitteln konnten“, resümiert Marian Bilger.

Den zur Pressemitteilung gehörenden Case finden Sie auch hier: https://www.pta.de/referenzen/success-stories/transnetbw/

Die PTA IT-Beratung entwickelt seit 1969 maßgeschneiderte und kundenorientierte IT-Lösungen. Mit ihrer Ausrichtung auf Organisations- und IT-Projekte begleitet sie ihre Kunden pragmatisch und erfolg-reich in die Digitalisierung. Die PTA ist nach DIN EN ISO 9001 sowie nach ISO13485 zertifiziert und verfügt über 13 Standorte in Deutschland, Spanien und der Schweiz. Die PTA-Gruppe mit Firmenzentra-le in Mannheim beschäftigt aktuell über 400 Mitarbeiter und betreut vornehmlich Kunden aus der Life Science-Branche, Fertigungsindustrie, Retail & Logistics, im Energiesektor sowie in der Finanz- und Versicherungswirtschaft. https://www.pta.de/

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Dunkle Wolken am Konjunkturhimmel: Stahl- und Metallverarbeiter brauchen wasserdichten Schutzschirm

– Nach drei Quartalen: Produktion und Auftragslage schlechter als 2021
– Auch Geschäftsentwicklung im Jahresverlauf 2022 unerfreulich
– Gaspreisdeckel und Strompreisbremse müssen industrielle Härtefälle berücksichtigen

Dunkle Wolken am Konjunkturhimmel:   Stahl- und Metallverarbeiter brauchen wasserdichten Schutzschirm

Für den Schutzschirm fordert der WSM eine Härtefallregelung, die die Industrie mitnimmt

Düsseldorf/Hagen, 15. Nov. 2022. Der Konjunkturhimmel der Stahl und Metall verarbeitenden Industrie ist grauer als 2021. Trotz kleinem Plus im dritten Quartal gegenüber dem Vorjahreszeitraum gehen die Zahlen zurück: Die diesjährige Produktion sinkt bis Ende September um 0,7 Prozent, der Auftragseingang um 7 Prozent. Da bereits 2021 rückläufig war, fürchtet der Wirtschaftsverband Stahl- und Metallverarbeitung (WSM) eine Verfestigung des Negativtrends. Für den sehnlichst erwarteten Schutzschirm fordert er daher u. a. eine Härtefallregelung, die die Industrie mitnimmt.

Auch Geschäftsentwicklung im Jahresverlauf unerfreulich
Der Stahl und Metall verarbeitende Mittelstand leidet. Er verliert nicht nur im Vergleich zu 2021, auch das laufende Geschäftsjahr entwickelt sich unerfreulich: Gegenüber dem zweiten Quartal sank die Produktion im dritten um 0,5 Prozent, der Auftragseingang um 5 Prozent. „Diese Zahlen lassen keinen positiven Ausklang des Jahres erwarten. Die Politik muss jetzt dafür sorgen, dass die angespannten Wertschöpfungsstrukturen des deutschen Wohlstandsfundamentes nicht weiter einreißen. Der geplante Schutzschirm ist für viele Unternehmen noch nicht wasserdicht – ihre Liquidität ist angegriffen, sie brauchen mehr Unterstützung“, betont Holger Ade, Leiter Industrie- und Energiepolitik beim WSM.

Härtefallregelungen müssen Industrie einbeziehen
Sorgen machen u. a. die bisher bekannten Rahmenbedingungen der Härtefallregelung bei Gaspreisdeckel und Strompreisbremse. Sie lassen die Industrie durchs Raster fallen. Dazu WSM-Hauptgeschäftsführer Christian Vietmeyer: „In der jetzigen Form gilt die Härtefallregelung nur für private Haushalte und Kleingewerbe. Es gibt aber Unternehmen, die selbst mit gedeckelten Energiepreisen nicht mehr wettbewerbsfähig produzieren können. Auch das sind Härtefälle.“ Der Bezugszeitraum muss laut WSM ebenfalls auf den Prüfstand – u. a. fordert der Verband eine passende Lösung für die Flutopfer 2021. Text 1.925 Z. inkl. Leerz.

Die Stahl und Metall verarbeitende Industrie in Deutschland, das sind: rund 5.000 vorwiegend familiengeführte Betriebe, die mit über 500.000 Beschäftigten über 80 Milliarden Euro Umsatz im Jahr erwirtschaften. Die Unternehmen beschäftigen im Durchschnitt 100 Mitarbeiter und sind mit Abstand die wichtigsten Kunden der Stahlerzeuger.
Die Branche zeichnet sich durch hohe Spezialisierung und Wettbewerbsintensität aus. Die Unternehmen fertigen für die internationalen Märkte der Automobil-, Elektro- und Bauindustrie, den Maschinenbau und den Handel.
Der WSM ist Dachverband für 14 Fachverbände. Zusammen bündeln sie die Interessen einer der größten mittelständischen Branchen in Deutschland und sind Sprachrohr für deren wirtschaftspolitische Vertretung auf Länder-, Bundes- und europäischer Ebene. Sie suchen den Ausgleich mit marktmächtigen Abnehmern und Lieferanten aus Industrie und Handel. Und sie fordern bessere Rahmenbedingungen für Wachstum, Dynamik und Wettbewerb – ob bei Steuern, Abgaben, Recht, Forschung, Umwelt, Energie oder Technik.

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