Tragetaschen für Profis:

Die wichtigsten Stolperfallen

Tragetaschen für Profis:

(Bildquelle: @shutterstock/1826392943/ViDI Studio)

Es klingt so einfach: „Wir brauchen Tragetaschen.“
Doch sobald man sich an die Umsetzung macht, merkt man schnell, dass ein wenig mehr dazugehört, als ein paar Maße und ein Logo anzugeben. Zum Glück für die Hersteller, zum Leidwesen für Agenturen (https://www.porto-tragetaschen.de/porto-tragetaschen-fuer-agenturen).

Hier ein Blick auf die wichtigsten Stolpersteine, damit die Tragetaschen halten, was sie versprechen.

Material
Nachhaltigkeit ist in aller Munde. Aber ist Papier und Baumwolle tatsächlich immer die Beste Lösung? Für einen Outdoor-Hersteller beispielsweise macht das keinen Sinn. Da wäre eine wasserfeste Tasche aus recyceltem Kunststoff, die gleichzeitig leicht faltbar ist – perfekt für Wanderer und würde die Marke gut repräsentieren.
Papier reißt bei Nässe leicht, und Baumwolle ist zwar langlebig, aber vergleichsweise teuer. Daher in diesem Fall eher ungünstig. Natürlich sind Kundenwünsche wichtig. Aber versetzen Sie sich in die Lage der Kunden, welche die Tasche benutzen und involvieren Sie den Taschenhersteller. Dann kommen Sie auch für Ihren Kunden mit Sicherheit auf die Beste Lösung.

Design
„Ein Logo reicht doch, oder?“ Das hören wir oft. Aber was passiert, wenn das Logo schlecht platziert oder kaum sichtbar ist, wenn die Tasche in Benutzung ist? Oder wenn die Tasche an einer Messe von Tausenden Menschen getragen wird und das Design zu beliebig ist also einfach nicht auffällt? Gestalten Sie strategisch: wofür wird die Tasche eingesetzt? Gibt es neben der Druckplatzierung mögliche Details, die das Design weiter unterstützen: auffällige Stanzungen, schöne Tragegriffe, ungewöhnliche Veredelungen? Eine Kundin aus der Modebranche entschied sich nach unserer Beratung für eine Baumwolltasche mit innenliegendem Druck. Also inklusive „Wow-Effekt“ beim unpackaging. Und das war nur ein kleines, kostengünstiges Detail.

Die richtigen Maße
Es klingt banal, aber die Maße einer Tragetasche können tatsächlich zur Stolperfalle werden. Zu groß, und sie wirkt klobig. Zu klein, und sie wird ihrem Zweck nicht gerecht. Ihr Taschenhersteller sollte hier flexibel sein. So konnten wir für einen Leiter-Hersteller Taschen produzieren, die am oberen Ende der Leiter befestigt werden können, um Werkzeug zu verstauen. Absolute Sondermaße aber absolut praktikabel. Es darf gern auch etwas „out of the box“ gedacht werden. Denn nicht immer sind Standard-Maße wirklich optimal. Da stecken die idealen Lösungen oft im Detail und vor allem in der idealen Anwendung für den Kunden.

Logistik
Bei nicht wenigen Projekten wird unterschätzt, wie wichtig eine durchdachte Logistik ist. Wie werden die Taschen geliefert? Gibt es mehrere Standorte? Muss ins Ausland geliefert werden? Und wer sorgt dafür, dass alle notwendigen Zollformalitäten eingehalten werden? Bei einem internationalen Retailer haben wir die Lieferung von 50.000 Taschen auf drei Kontinente koordiniert. Dabei haben wir nicht nur sichergestellt, dass alles pünktlich ankam, sondern auch die Zollabwicklung übernommen. Aber selbst, wenn eine kleine Boutique mit wenig Lagerfläche mehr Taschen bestellt, um diese bei Bedarf abzurufen, kann das weitaus günstiger und sinnvoller sein als Nachdrucke.

Rechtliche Aspekte
Ein oft übersehener Punkt ist die Lizenzierung nach dem Verpackungsgesetz. Wer Tragetaschen in Verkehr bringt, ist verpflichtet, diese bei der zentralen Stelle zu registrieren und die entsprechenden Gebühren zu entrichten. Ihr Kunde muss also dafür geradestehen. Unwissenheit kann hier teuer werden. Wir von porto Tragetaschen nehmen unseren Kunden diesen administrativen Aufwand ab und stellen sicher, dass alles regelkonform ist.

Trends
Tragetaschen können viel mehr sein als reine Transportmittel. Ob reflektierende Materialien, wasserabweisende Beschichtungen oder Designs, die sich an aktuelle Modetrends anlehnen – eine Tasche kann zur Verlängerung der Markenbotschaft werden.
Unter dem Motto „Vogue loves Breuninger“ konnten wir beispielsweise eine Tasche realisieren, die das Material non-woven mit Metalloptik verbindet. Das wurde zum schnell vergriffenen Kassenschlager (wir mussten nachproduzieren)!

Fazit: Der richtige Partner macht den Unterschied
Eine Tragetasche repräsentiert ein Unternehmen, eine Marke und eine Botschaft. Um all diese Aspekte – von Material und Design über Logistik bis hin zu rechtlichen Anforderungen – zu meistern, braucht es einen Partner mit Erfahrung und Leidenschaft. Wie porto Tragetaschen (https://www.porto-tragetaschen.de/). Wir sind Hersteller, Berater, Kreativpartner und Problemlöser. Und wir hoffen, dass Sie in Zukunft einen großen Bogen um die möglichen Stolperfallen machen werden!

porto ist eine Marke der Gesellschaft WS-Team Verpackung + Werbung GmbH und bietet Tragetaschen in vielfältigen Ausführungen und in den Materialien: Papier, Kunststoff, non-woven sowie Baumwolle. Die Tragetaschen können in unterschiedlichsten Formen und Ausstattungen bis hin zur Sonderentwicklung für die Kunden erstellt werden. Das Unternehmen mit Sitz in Korb, bei Stuttgart, ist Hersteller und Händler. Durch die Zusammenarbeit mit zertifizierten Partnern ist es in der Lage, schnell und flexibel zu agieren. Zu den Kunden der porto Tragetaschen zählen unter anderem Werbe- und Promotion-Agenturen, Automobilisten, Versicherungen, Boutiquen, Elektronikhersteller und der Einzelhandel.

Firmenkontakt
WS-Team – Verpackung + Werbung GmbH
Uwe Steeb
Steinstrasse 2
71404 Korb
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www.porto-tragetaschen.de

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Zurück ins Büro – das neue Normal

ARAG Experten informieren über Stolpersteine bei der Rückkehr ins Büro

Ein wichtiger Bestandteil der Bundesnotbremse in der Corona-Krise war, dass Arbeitgeber vielen Arbeitnehmern die Arbeit im Home-Office ermöglichen mussten. Doch diese Regelung endete am 30. Juni 2021. Immer mehr Beschäftigte kehren nun – zumindest teilweise – an ihren Schreibtisch im Betrieb zurück. Da gibt es eine Menge zu tun: Der Kalender 2020 und verdorrte Pflanzen müssen entsorgt und die bislang ungeöffnete Weihnachtspost endlich gelesen werden. Was rechtlich bei der Rückkehr ins Büro für Beschäftigte und Arbeitgeber gilt, erläutern die ARAG Experten.

Büroflucht in der Pandemie
Millionen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind vor über einem Jahr ins Home-Office gegangen. Noch Ende Januar arbeitete knapp ein Viertel der Erwerbstätigen laut Statista (https://de.statista.com/themen/6093/homeoffice/) ausschließlich oder überwiegend im Home-Office; im ersten Lockdown im April 2020 waren es sogar 27 Prozent. Insgesamt hat das Arbeiten von zu Hause aus in der Pandemie deutlich zugenommen. Und am Ende lief es ganz gut. Immerhin waren 85 Prozent der Home-Office-Nutzer (https://www.bidt.digital/pm-studie-homeoffice/) zufrieden in den eigenen vier Wänden, knapp 70 Prozent würden den Küchentisch auch nach der Pandemie gerne häufiger mit dem Schreibtisch im Büro tauschen.

Regeln für die Rückkehr
Für knapp die Hälfte aller Arbeitgeber ist es laut Chefsache Jahresreport 2021 (https://initiative-chefsache.de/presse/publikationen-links/) sehr wichtig, dass ihre Mitarbeiter vor Ort arbeiten. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass der Infektionsschutz am Arbeitsplatz weiterhin gilt. Verlangt der Chef also eine Rückkehr ins Büro, muss er dafür sorgen, dass seine Mitarbeiter nach Vorgaben der Corona-Arbeitsschutzverordnung (https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/sars-cov-2-arbeitsschutzverordnung.html), die noch mindestens bis zum 10. September gilt, arbeiten. Dazu gehört beispielsweise die Bereitstellung von Corona-Tests und Masken oder die Reduktion der Personenkontakte auf ein Minimum.

Desk Sharing – Das neue Normal
Während es für die einen ein Segen war, von zu Hause aus arbeiten zu können, um Beruf und Familie besser unter einen Hut zu bekommen, sehnen sich andere nach dem gewohnten Arbeitsumfeld im Betrieb. Und für Unternehmen bedeutete Home-Office nicht nur eine organisatorische, sondern vor allem eine technische und arbeitsrechtliche Herausforderung.

Vermutlich wird es – ähnlich wie an Schulen – zu einem Wechselmodell zwischen Präsenz am Arbeitsplatz und Home-Office kommen. Wer in solch einem hybriden Modell nur noch tageweise im Betrieb arbeitet, hat nach Auskunft der ARAG Experten keinen Anspruch auf einen festen Schreibtischplatz. Bei diesem so genannten Desk Sharing (engl.: Schreibtisch teilen) fällt der personalisierte Arbeitsplatz weg. Ob also das Familienfoto, der Glücksbringer oder die Pflanze auf dem Schreibtisch stehen bleiben dürfen, muss mit dem Chef geklärt und sollte vor allem auch mit dem teilenden Kollegen besprochen werden.

Kein Recht aufs Home-Office
In Deutschland bestimmt grundsätzlich der Arbeitgeber den Arbeitsort seiner Angestellten. Ein Recht auf das Arbeiten von zu Hause aus haben daher nur Arbeitnehmer, deren Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung die Arbeit im Home-Office regelt. In manchen Unternehmen ist klar definiert, wie viel Prozent der Arbeitszeit im Home-Office erbracht werden kann. Genauso gibt es Firmen, die verlangen, dass nach Jobantritt zunächst eine bestimmte Zeit im Büro gearbeitet werden muss, bevor der Wechsel ins Home-Office genehmigt wird.

Andersherum kann ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter nicht gegen ihren Willen ins Home-Office verbannen. Da deren Privatsphäre geschützt ist, verbietet sich eine Zwangs-Versetzung und sie dürfen die Heimarbeit ablehnen. Dabei weisen die ARAG Experten auf eine Ausnahme hin: Wurde das Home-Office arbeitsvertraglich festgeschrieben, muss man bei einer Weigerung mit Abmahnung oder Kündigung (https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/arbeitsrechtsschutz/ordentliche-kuendigung/) rechnen.
Natürlich ist es auch möglich, dass Unternehmen ihren Mitarbeitern die Entscheidung überlassen, ob sie weiterhin von zu Hause aus arbeiten wollen.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.400 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,9 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
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