Zwei Tage lang: Lernen von den Besten – der Immopreneur-Kongress ist zurück

Innovative Veranstaltung öffnet am 24. und 25. September in Darmstadt im „Darmstadtium“ wieder seine Türen.

Zwei Tage lang: Lernen von den Besten - der Immopreneur-Kongress ist zurück

Bad Homburg/Darmstadt, 08.09.2022 – nach einer Pause im Jahr 2021 findet am 24. und 25. September in Darmstadt der Immopreneur-Kongress wieder statt. Gestandene Immobilieninvestoren und diejenige, die es werden wollen, kommen zusammen, um Investitionsmöglichkeiten zu ergründen, Kooperationspartner zu finden und Gleichgesinnte zu treffen. Im Vordergrund stehen in diesem Jahr die sich rasant verändernden ökonomischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Das gemeinsame Ziel: erfolgreiches Immobilieninvestment durch Netzwerk, Know-How und Strategie – trotz und mit der sich verändernden Wirtschaftslage.

Die vorherigen fünf Kongresse waren bereits ein voller Erfolg. So werden auch beim diesjährigen Kongress etwa 800 Teilnehmer erwartet. Gastgeber ist einer der bekanntesten Immobilieninvestoren deutschlandweit – Coach und Bestsellerautor Thomas Knedel. Er entwickelt das Format des Kongresses stetig weiter: „So wird es in diesem Jahr verlängerte Vortragszeiten und intensivere Workshops geben, um noch mehr in die Tiefe zu gehen, sodass jeder Teilnehmer maximal profitiert“, erläutert Knedel.

Für innovative Ideen und neue, außergewöhnliche Ansätze sorgen die herausragenden Speaker des diesjährigen Immopreneur Kongresses. Thomas Knedel legt besonderen Wert auf handverlesene Referenten. Die gesamte Liste der Speaker, die Inhalte sowie letzte Tickets sind auf immopreneur-kongress.de (https://immopreneur-kongress.de) zu finden.

Einer der Top-Sprecher ist Dr. Jochen Möbert, Makroökonom und Analyst bei der Deutsche Bank Research. Dr. Möbert geht auf die aktuellen und zukünftigen Entwicklungen im Wohnungsmarkt im Hinblick auf aktuelle wirtschaftliche Veränderungen ein.

Auch Matthias Schranner, der von der Polizei und vom FBI ausgebildete Verhandlungsexperte, Autor und Coach ist in diesem Jahr dabei. Knedel führt hierzu aus: „Durch die sich rasant verändernden Bedingungen mit steigenden Zinsen und die Anforderungen an energetischer Effizienz sind Verhandlungsskills mehr denn je gefragt“. Schranner teilt sein Wissen, um die Teilnehmer gerade innerhalb der heutigen Marktsituation in die Lage zu versetzen, bei ihren Investments Verhandlungsspielräume gezielt zu nutzen.

Ein weiterer, bedeutender Top-Speaker ist Physiker Dr. Berthold Kaufmann vom Passivhaus Institut. Er informiert über energetische Sanierung und Modernisierungen im Bestand und klärt über Möglichkeiten auf.

Alle Referenten reflektieren die sich verändernde Marktlage und brandaktuelle Themen der Immobilienwelt. Mehr Sprecher sind unter immopreneur-kongress.de (https://immopreneur-kongress.de) zu finden.

Als Immopreneur & Oldschool Secret Special findet auch dieses Jahr wieder, am Vorabend des Immopreneur Kongress, ein großer Cashflow Spieleabend statt. Und zwar in einer Form, welche es noch nie gegeben hat: Der Cashflow-Squad. Die Teilnehmer finden sich zusammen und spielen das von Robert T. Kiyosaki entwickelte Brettspiel Cashflow101, welches größtmögliche Lerneffekte durch das spielerische Umsetzen der gelernten Strategien verspricht. Andres Hierold, Gründer von Oldschool Secrets, gilt als einer der besten Trainer des bekannten Strategiespiels und gibt auch innerhalb seines Vortrages „Die Magie des Tuns“ sein Wissen an die Teilnehmer des Kongresses weiter.

Darüber hinaus tragen vier herausragende Steuerberater durch ihr Know-How und ihre Expertise zum Programm beim innerhalb des großen Steuer-Specials auf dem Immopreneur Kongress. Knedel erläutert: „Gerade derzeit entwickeln sich Begebenheiten massiv und rasant. Die Immobilienlandschaft ist mit dem gesamten wirtschaftlichen Umfeld vom derzeitigen Wandel betroffen. Für diese Herausforderung ist es besonders wichtig, nicht nur strategisch, sondern auch steuerlich gut aufgestellt zu sein. Das große Steuer-Special hilft dabei.“

Auch werden den Teilnehmern interessante, digitale Tools vorgestellt. Darunter Pricehubble, ThinkImmo, Doozer und Vermieterwelt. Innerhalb der genannten Tools werden die digitale Welt und der Immobilienhandel vereint, um ein ganzheitliches Immobilienmanagement zu gewährleisten, welches dem digitalen Zeitalter gerecht wird.

Der Immopreneur Kongress bietet ein buntes Themenspektrum, welches Immobilien-Profis und Einsteiger gleichermaßen inspiriert und auf zukünftige Investitionen vorbereitet. Das passende Netzwerk, das wichtige Know-How und die richtige Strategie bringen den gewünschten Erfolg. Thomas Knedel ist überzeugt: „Niemand kann alles wissen. Daher ist ein starkes Netzwerk aus Spezialisten sowie aus erfahrenen Investoren ein Baustein des eigenen Erfolgs. Der Kongress bringt Menschen zusammen, bietet viele Kontaktmöglichkeiten zu Spezialisten, den fachlichen Austausch sowie das Hinterfragen eigener Strategien“.

Bauingenieur (FH), Immobilienökonom (ebs) Thomas Knedel MRICS ist seit 1998 leidenschaftlicher Immobilieninvestor. Sein Schwerpunkt liegt auf Mehrfamilienhäusern und Wohnanlagen mit Aufwertungspotenzialen. Sein in zwei Jahrzehnten gesammeltes Wissen gibt er an interessierte Immobilieninvestoren weiter. Unter anderem hat den Bestseller „Erfolg mit Wohnimmobilien“ veröffentlicht, gibt Seminare, bietet Coaching-Programme an und stellt Arbeitsmaterialien zur Verfügung. Aus seiner Immopreneur Community, ein Netzwerk mit mehr als 50.000 Investoren, entstand 2016 der Immopreneur Kongress. Die Veranstaltung ist ein Treffpunkt für erfolgreiche Investoren und Einsteiger. Top-Speaker und Referenten vermitteln den Besuchern neue Denkansätze und ihre Erfahrungen. Best-Practise-Beispiele und Workshops geben erstklassige Einblicke in Potenziale und Risiken des Immobilien An- und Verkaufs. Nicht zuletzt vernetzen sich die Teilnehmer untereinander.

Kontakt
Knedel Media GmbH
Thomas Knedel
Kisseleffstraße
61348 Bad Homburg
06172-9437377
presse@immopreneur.de
http://immopreneur-kongress.de/

Steuerfallen in den USA umgehen

Unternehmen, die im US-Markt agieren oder dorthin expandieren möchten, stehen vor zahlreichen Herausforderungen

Steuerfallen in den USA umgehen

CPA Matthias Amberg, Partner bei Rödl & Partner in Chicago

Unternehmen, die im US-Markt agieren oder dorthin expandieren möchten, stehen vor zahlreichen Herausforderungen. Zum Beispiel in Sachen Steuerrecht, das in entscheidenden Punkten vollkommen anders funktioniert als in Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Mit den US Business Partners steht Unternehmen der DACH-Region nun ein deutschsprachiges Expertennetzwerk zur Seite, das bei allen relevanten Problemen im US-Markt weiterhilft.

„Wir wissen, was unsere Mandanten nicht wissen“, sagt Steuerberater Matthias Amberg. Amberg ist Partner bei Rödl & Partner in Chicago, einem Experten für Steuer und Wirtschaftsprüfung. Amberg ist Chairman der Deutsch-Amerikanischen Handelskammer im Mittleren Westen und er ist Mitbegründer der US Business Partners, einem Expertennetzwerk, das Unternehmen dabei unterstützt, im US-Markt Fuß zu fassen oder aber das laufende Geschäft in den USA zu optimieren.

Noch immer bieten die USA Unternehmen aus aller Welt enorme Chancen, wie die Zuwachszahlen der letzten Jahre beweisen. Doch so verlockend der robuste US-Markt ist, so komplex sind die Herausforderungen, die sich im täglichen Business ergeben. „Ohne fundierte US-Erfahrung ist es für ein Unternehmen der DACH-Region zum Beispiel nahezu unmöglich, sich in die Steuergesetzgebung auf Staatenebene einzuarbeiten“, weiß Amberg. Unternehmen, die in den USA tätig sind, müssen nämlich nicht nur Bundessteuern zahlen, sondern werden auch oftmals in Bundesstaaten, in dem sie tätig sind, steuerlich veranlagt.

Während die Steuergesetze auf Bundesebene für alle Unternehmen gleich sind, unterscheiden sie sich auf Staatenebene. Bei 50 verschiedenen Staaten kommt man tatsächlich auf 50 verschiedene Steuergesetze. Wohl dem, der bei einer solchen Vielfalt an Vorschriften jemanden mit Durchblick, jemanden wie die US Business Partners an seiner Seite hat. Auch die Umsatzsteuer funktioniert in den USA vollkommen anders als hierzulande. Wer daher in den USA geschäftlich tätig ist und ruhig schlafen will, der braucht Unterstützung von lokalen Experten. Genau diese Unterstützung bietet Rödl & Partner im Expertennetzwerk der US Business Partners Unternehmen aus Deutschland, Österreich und er Schweiz an.
Das Besondere: Die US Business Partners kommunizieren mit ihren Mandanten nicht nur auf Deutsch, sondern kennen sich im US-amerikanischen und im DACH-Markt gleichermaßen aus. „Aufgrund dieser Expertise verstehen wir die Fragen und Bedürfnisse unserer Mandanten sehr viel eher, als es ein reiner US-Steuerberater tut“, erklärt Amberg. Die US Business Partners wissen eben, was ihre Mandanten nicht wissen und können sie entsprechend fundiert und effizient aufklären, und sicher durch die verschiedensten Geschäftsprozess führen. Die US Business Partners beraten dabei nicht nur in Steuerfragen, sondern auch in Vertriebsfragen, beim Recruiting und Personalmanagement, bei der Standortwahl, in Logistik-, Finanzierungs- sowie in Rechtsfragen.

Kennenlernen kann man die US Business Partners am besten auf einem Ihrer Informations-Events. Dort präsentieren das Expertennetzwerk sein gesamtes Knowhow und Lösungen für geschäftliche Unternehmungen in den USA.

Expertise:
Über 20 Jahre Erfahrung und nachweisbare Erfolge in der Beratung von unterschiedlichsten Unternehmern und Unternehmen in den Bereichen Unternehmensführung, Unternehmensorganisation, Management, Marketing und Kommunikation/PR.

Netzwerk:
Enge Kontakte zu erfahrenen Spezialisten (Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) und enge Kooperation mit Berufskollegen

Leidenschaft:
Höchstes Engagement für den Kunden – das ist Stefan Elmshäuser

Persönliche Betreuung:
Enge, vertrauensvolle und wertschätzende Zusammenarbeit mit Mandanten ist Basis der Arbeit von Stefan Elmshäuser

Begleitung von Projekten und Wandelprozessen:
Unterstützung, Strategie, Motivation und Moderation von schwierigen unternehmerischen Wandelprozessen

Diskretion:
Gewährleistung von absoluter Diskretion in jeder Phase der Zusammenarbeit.

Kontakt
Stefan Elmshäuser – Unternehmensberatung – Marketing – PR
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Betriebliche Altersversorgung: Zuschusspflicht des Arbeitgebers ab 2022 auch für Altverträge

Betriebliche Altersversorgung: Zuschusspflicht des Arbeitgebers ab 2022 auch für Altverträge

bAV ist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber attraktiv (Bildquelle: Jeanette-Dietl/stock.adobe.com)

Betriebliche Altersvorsorge hat viele Gesichter. Eine freiwillige betriebliche Zusatzrente kann über Direktversicherungen, Pensionskassen, Pensionsfonds, Direktzusagen oder Unterstützungskassen erfolgen. Mit der Durchführung einer Entgeltumwandlung können all diese Modelle für Arbeitnehmer attraktiv sein. Denn die Beiträge sind bei einigen Formen steuer- und sozialversicherungsfrei. Auch der Arbeitgeber spart damit rund 20 Prozent an Lohnnebenkosten ein. Doch einen Großteil ihrer Einsparungen müssen Arbeitgeber jetzt den Arbeitnehmern per Gesetz zukommen lassen. Was seit 2019 für Neuverträge galt, gilt seit dem 1.1.2022 auch für Altverträge: ein verpflichtender Zuschuss in Höhe von 15 Prozent.

Arbeitgeber sind zur Entgeltumwandlung verpflichtet

Entgeltumwandlung bedeutet, dass auf Wunsch des Arbeitnehmers jeden Monat ein Teil seines Bruttolohns in einen Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) abgeführt wird. Dies ist keine freiwillige Entscheidung des Arbeitgebers, denn er ist seit 2002 gesetzlich verpflichtet, seinen Mitarbeitern eine bAV anzubieten. Welches bAV-Modell angeboten wird, bleibt in der Regel dem Arbeitgeber überlassen.

Mit bAV in der Einzahlungsphase Steuern sparen

Da die Altersvorsorgebeiträge vom Bruttolohn abfließen, fallen keine Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge an. Bis zum Höchstbetrag geht die volle Summe in die Altersvorsorge ein. Ein Arbeitnehmer möchte zum Beispiel monatlich 200 Euro von seinem Bruttolohn wegsparen. Somit gehen 200 Euro in seinen Altersvorsorgevertrag ein. Zudem wird der zu versteuernde Lohn durch das Vorsorgesparen um 200 Euro monatlich gekürzt. Auf ein Jahr betrachtet muss der Arbeitnehmer aus dem Beispiel 2.400 Euro weniger versteuern.

Höchstgrenzen für Steuerersparnis berücksichtigen

Es gibt zwei verschiedene Freibeträge für ein und dieselbe Einzahlung in den bAV-Vertrag. Der eine Freibeitrag betrifft die Beiträge zur Sozialversicherung, der andere die Lohnsteuer. Die Sozialversicherung betreffend sind Einzahlungen im Jahr 2022 bis 3.384 Euro jährlich befreit. Erst bei Einzahlungen darüber werden die Beitragssätze erhoben. Der Freibetrag für die Lohnsteuer ist doppelt so hoch und beträgt 6.768 Euro in 2022. Diese Freibeträge betreffen Direktversicherungen, Pensionskassen oder Pensionsfonds. Bei Verträgen mit Unterstützungskassen oder Direktzusagen greift zwar der Sozialversicherungsfreibetrag, die Steuerfreiheit auf Sparbeiträge gilt aber unbegrenzt.

Vorteile des Arbeitgebers müssen weitergegeben werden

Durch die Absenkung der sozialversicherungspflichtigen Bruttobezüge der Beschäftigten spart der Arbeitgeber bei den Lohnnebenkosten seiner Mitarbeiter rund 20 Prozent ein. Diese Ersparnis können Arbeitgeber nun nicht mehr für sich allein verbuchen. Denn einen Großteil davon bekommen Arbeitnehmer jetzt über den verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss als Unterstützung für ihre Altersvorsorge zurück. So sieht es das Betriebsrentenstärkungsgesetz vor.

Es wurde festgelegt, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten Zuschüsse in Höhe von 15 Prozent auf die Sparbeiträge gewähren müssen. Das gilt seit dem Jahr 2019 für Neuverträge und seit diesem Jahr für alle bestehenden Verträge, also diejenigen, die vor 2019 geschlossen wurden. Davon profitieren Beschäftigte mit Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds. Für Unterstützungskassen und Direktzusagen gilt das nicht.

Eine Ausnahme bilden Beschäftigte, deren Bruttogehalt die Beitragsbemessungsgrenze für die Sozialversicherung übersteigt. Haben diese Mitarbeiter einen bAV-Vertrag am Laufen, spart der Arbeitgeber auf den übersteigenden Teil keine Sozialabgaben mehr ein. Sofern es für den Arbeitgeber zu keiner Ersparnis kommt, entfällt die Zuschusspflicht. Der Zuschuss ist ebenfalls auf die tatsächliche Höhe der Ersparnisse begrenzt und darüber hinaus nicht verpflichtend.

Die bAV bleibt weiterhin für Arbeitgeber attraktiv

Abgesehen von der gesetzlichen Verpflichtung ist es für Arbeitgeber immer noch attraktiv, den Beschäftigten eine bAV anzubieten. Neben den verbleibenden rund fünf Prozent an Ersparnis bei den Sozialabgaben kann der Arbeitgeber nämlich die Zuschüsse als Betriebsausgaben steuerlich absetzen.

Tipp der Lohnsteuerhilfe Bayern: Arbeitnehmer können bei ihren Gehaltsverhandlungen dieses Thema gut aufgreifen. Gibt es nicht mehr Bruttoentgelt, so kann zum Beispiel über eine Erhöhung des Zuschusses für die bAV verhandelt werden. Dies ist für den Chef meist günstiger, als das Gehalt aufzustocken. Dann bekommt der Mitarbeiter zwar nicht mehr Geld aufs Gehaltskonto, aber dafür später eine höhere Rente.

www.lohi.de/steuertipps (http://www.lohi.de/steuertipps.html)

Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in über 300 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit mehr als 700.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären – im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.

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Einigung bei den Sachbezügen – Arbeitgeber profitieren durch regionale Sachbezugskarte

Freising, 03. März 2022 – Einigung von Bund und Ländern erzielt Zuspruch von Arbeitgeberseite: Sachbezugskarten dürfen als Regionalkarten eingesetzt werden.

Einigung bei den Sachbezügen - Arbeitgeber profitieren durch regionale Sachbezugskarte

Sachbezugskarten sind für Arbeitgeber beliebte Instrumente zur Auszahlung von steuerfreien und abgabenfreien Sachbezügen. Mit Hilfe der Karten kann eine Erhöhung der Motivation der Mitarbeiter erreicht werden und Sachbezüge unter Beachtung der Freigrenzen steuerfrei abgegeben werden.

Durch steuerrechtliche Anpassungen wurden die Verwendungsmöglichkeiten für Sachbezugskarten zum Jahresanfang 2022 deutlich eingeschränkt. Somit konnten Kartenherausgeber nur die Kartenarten Wunsch-Händler und wenige Warengruppen anbieten. Die Vorgabe von zusätzlichen Akzeptanzverträgen zwischen Kartenherausgebern und den einzelnen Händlern führte zu einer Benachteiligung des regionalen Einzelhandels gegenüber den großen Ketten, da derartige Verträge nur mit großen Handelsketten abgeschlossen worden wären.

Nun ist eine Entscheidung des Bundesfinanzministeriums erfolgt, dass bestehende Vertragsbeziehungen zwischen den Händlern und Kreditkarten-Akzeptanzstellen als Voraussetzung für die Regionalkarte ausreichend sind. Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat teilt mit, dass „keine unmittelbaren Akzeptanzverträge mit den Händlern abgeschlossen werden müssen, sofern die Voraussetzungen des §8 Abs. 1 S.2 und 3 EStG i. V. m § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG sowie des BMF-Schreibens vom 13. April 2021 (BStBI I 2021, 624) erfüllt sind.“

Mit Regionalkarten können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern eine Lösung anbieten, bei der hunderte Einzelhändler in einzelnen Städten, Landkreisen oder in bis zu zwei nebeneinanderliegenden Postleitzahlenbereiche eingebunden sind. Sowohl der regionale Einzelhandel als auch die Gastronomie werden nach der Schwächung durch die Pandemie damit unterstützt.

Das E-Geld Institut PayCenter, einer der Anbieter von Sachbezugskarten, hat bereits reagiert und bei den ersten Arbeitgebern Regionalkarten für Sachbezüge bereitgestellt, auf denen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern monatlich bis zu 50 EUR steuerfrei gutschreiben können.

Arbeitgeber zeigen sich erfreut, über die Lösung zur Regionalkarte:

Peter Schönweitz, Geschäftsführer der petaFuel GmbH: „Wir freuen uns über die Entscheidung des Bundesfinanzministeriums. Wir nutzen den Sachbezug als Werkzeug zur Mitarbeiterbindung an unser Unternehmen und sind dankbar, dass die Bereitstellung einer Regionalkarte nun erfolgen kann. Viele unserer Mitarbeiter haben sich explizit die Nutzung der Sachbezüge in der Region gewünscht, um den regionalen Einzelhandel zu unterstützen.“

Die PayCenter GmbH ist ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliertes deutschen E-Geld-Institut, das Zahlungsdienste mit Debit Mastercards® und Onlinekonten anbietet, sowie mobile Bezahlverfahren und Pfändungsschutzkonten (P-Konten) bereitstellt. Sowohl Privat- als auch Firmenkunden werden mit innovativen und kundenspezifischen Produkten bedient. PayCenter vertreibt Sachbezugskarten an Arbeitgeber in verschiedenen Varianten.

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Einigung bei den Sachbezugskarten – Go für die Regionalkarten

Freising, 25. Februar 2022 – Bund und Länder haben sich geeinigt: die beliebten Sachbezugskarten dürfen als Regionalkarten bei allen Mastercard-Händlern eingesetzt werden.

Einigung bei den Sachbezugskarten - Go für die Regionalkarten

Sachbezugskarten sind beliebte Instrumente zur Auszahlung von steuerfreien und abgabenfreien Sachbezügen. Als Prepaid-Kreditkarten waren sie weltweit an Kassen und online einsetzbar.
Nachdem die Verwendungsmöglichkeiten für Sachbezugskarten durch die Finanzverwaltung zum Jahresanfang deutlich eingeschränkt wurden, blieb nur noch die Nutzung bei einzelnen „Wunschhändlern“, bei wenigen Warengruppen oder innerhalb einer Region.

Dabei erscheint die Nutzung in einer Region als die reizvollste Lösung. Allerdings verlangten Finanzämter Akzeptanzverträge zwischen dem Kartenherausgeber und den einzelnen Händlern.

Da Herausgeber von Sachbezugskarten wie die PayCenter GmbH bereits Akzeptanzvertragsverhältnisse mit allen Mastercard-Händlern unterhalten, war die Frage, ob diese Vertragsbeziehung ausreichend ist, oder ob mit den einzelnen Händlern zusätzliche Verträge abzuschließen sind.

Jetzt haben sich Bund und Länder geeinigt, keine zusätzlichen Akzeptanzverträge zu verlangen.
Damit können Sachbezugskarten das breite Händler-Netz von Mastercard nutzen.
Zusätzliche Akzeptanzverträge hätten die vielen kleineren Einzelhändler und praktisch alle Gastronomen von der Nutzung der Sachbezugskarten ausgeschlossen, denn separate Akzeptanzverträge wären nur mit den großen Handelsketten, Discountern und Tankstellen abgeschlossen worden.

Die Entscheidung unterstützt also den regionalen Einzelhandel, Gastronomie und Unternehmer, die nach der langen Pandemie Hilfe nötig haben.

PayCenter, einer der Anbieter von Sachbezugskarten, hat bereits reagiert und bietet Regionalkarten an, auf denen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern monatlich bis zu 50 EUR Sachleistungen gutschreiben können. Die Mitarbeiter können innerhalb einer Region bei hunderten von Händlern damit bezahlen.

Unternehmen können mit der Regionalkarte von PayCenter ihre Verbundenheit mit der Region zeigen und ihren Mitarbeitern eine Karte bieten, die wieder Spaß macht.

Als Region dürfen Gebiete abgegrenzt werden, die einzelne Städte, Landkreise oder sogar bis zu zwei nebeneinanderliegende Postleitzahlenbereiche umfassen.

Bertram Eisele, Geschäftsführer der PayCenter GmbH: „Sachbezüge sind Geschenke der Arbeitgeber an ihre Mitarbeiter, sie sollen Freude bereiten. Das ist bei der Regionalkarte durch die unkomplizierte Nutzung bei vielen Händlern der Fall.“

PayCenter GmbH ist ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliertes deutschen E-Geld-Institut, das Zahlungsdienste mit Debit Mastercards® und Onlinekonten anbietet, sowie mobile Bezahlverfahren und Pfändungsschutzkonten (P-Konten) bereitstellt. Sowohl Privat- als auch Firmenkunden werden mit innovativen und kundenspezifischen Produkten bedient. PayCenter vertreibt Sachbezugskarten an Arbeitgeber in verschiedenen Varianten.

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MOOG Weihnachtsspende für Kinder und Jugendliche in der Krise

Darmstädter Kanzlei unterstützt drei Initiativen in Darmstadt und der Region

Drei Projekte und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe bekommen zu gleichen Teilen die Weihnachtsspende 2021 der MOOG Partnerschaftsgesellschaft Darmstadt – das haben die Mitarbeitenden während ihrer Online-Weihnachtsfeier beschlossen. „Denn Kinder und Jugendliche sind die Verlierer der Corona-Krise“ gibt MOOG-Gesellschafter Michael Haase die einhellige Meinung wieder.

Bei der virtuellen Weihnachtsfeier haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter per Online-Abstimmung dafür plädiert, die Spendensumme von 7.500 Euro unter allen drei ausgewählten Initiativen zu verteilen: Jeweils 2.500 Euro gehen an das Darmstädter Projekt ANNA, den Bezirksverband Darmstadt des Kinderschutzbundes und das Kinder- und Jugenddorf Klinke in Seckach im Neckar-Odenwald-Kreis.

ANNA steht für Alles Nur Nicht Aufgeben. Mit der Offenen Sprechstunde in den Darmstädter Kinderkliniken Prinzessin Margaret bietet ein Team aus Psychologen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und Ärzten eine Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche in Krisensituationen. Dort wird ihnen zugehört, sie bekommen Chancen aufgezeigt und Hilfe bei der Suche nach einem Weg aus der Krise. Zur Prävention besucht das Team Schulen und bietet Elternabende sowie Lehrerfortbildungen an. In den regelmäßigen Treffen einer Gruppe können Kinder und Jugendliche aus belasteten Familien sich unter Begleitung einer Kunsttherapeutin und Psychologin kreativ ausdrücken.

Die Beratung des Bezirksverbandes Darmstadt des Kinderschutzbundes richtet sich an Kinder und Jugendliche, die ihre Probleme selbst in die Hand nehmen möchten. Sie finden in der Beratung Gehör, werden ernst genommen und können gemeinsam mit ihren Ansprechpartnern nach Lösungswegen suchen.

Das Kinder- und Jugenddorf Klinge in Seckach im Neckar-Odenwald-Kreis ist ein überregionales Angebot der Jugendhilfe. Mehr als 160 Kindern und Jugendlichen, die aus den verschiedensten Gründen nicht in ihrer eigenen Familie leben können, gibt es ein Zuhause und schafft Voraussetzungen für ihre Förderung und Erziehung.

„Diese drei Initiativen haben jede für sich ein tolles Angebot für Kinder und Jugendliche, die Hilfe brauchen. Wir freuen uns über die Entscheidung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, nicht nur eine, sondern alle drei in gleichem Umfang zu bedenken“, so Michael Haase.

Über MOOG:
Die Partnerschaftsgesellschaft mbB ist eine wirtschaftsrechtlich ausgerichtete, multidisziplinäre Kanzlei für Rechts- und Steuerberatung sowie Wirtschaftsprüfung. Die von 13 Partnern geführte Gesellschaft berät mit 134 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor allem Unternehmen, Kapitalgesellschaften und Privatpersonen. An den Standorten Darmstadt, Dresden, und Freiberg (Sachsen) sind insgesamt 40 Berufsträger – Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Notare – tätig.

Im Jahr 2019 zählt die MOOG Partnerschaftsgesellschaft nach einem Ranking von Focus-Money zu den führenden Steuerkanzleien Deutschlands. Im JUVE-Handbuch Wirtschaftskanzleien 2020/2021 wird sie als eine von insgesamt 20 Wirtschaftskanzleien in Hessen (ohne Frankfurt) empfohlen. Die Immobilien Zeitung hat die MOOG Partnerschaftsgesellschaft auch 2020/2021 als eine der wichtigsten deutschen Kanzleien für Immobilienrecht benannt.

Als Mitglied der MSI Global Alliance, einem weltweiten Zusammenschluss mittelständischer Steuerberater- und Rechtsanwaltskanzleien, verfügt MOOG über eine starke internationale Beratungskompetenz.

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Die Steuerpläne der Regierungskoalition

Die Steuerpläne der Regierungskoalition

Die Zukunft bringt ein paar steuerliche Verbesserungen (Bildquelle: gstockstudio/stock.adobe.com)

Zwei Monate nach der Bundestagswahl war der Koalitionsvertrag festgezurrt. In dem 177-seitigen Papier der neuen Bundesregierung sind unter anderem die Steuerpläne festgehalten. Noch sind es Pläne, die nicht umgesetzt sind. Teilweise ist auch noch nicht klar, wie die Umsetzung aussieht. Fest steht, dass es keine größeren Änderungen im Steuerrecht geben wird. Spürbare Steuerentlastungen für Normalverdiener bleiben leider aus. Vielmehr sind kleinere Anpassungen bestehender Steuerregeln zu erwarten. Im Folgenden ein Überblick über die steuerlichen Änderungen, welche die Steuerzahler erwarten dürfen:

1. Verlängerung der Homeoffice-Pauschale für Arbeitnehmer erstmal bis zum 31.12.2022. Ursprünglich wäre sie am 31.12.2021 ausgelaufen.
2. Erhöhung des Ausbildungsfreibetrags für Kindergeldberechtigte von 924 Euro auf 1.200 Euro.
3. Anhebung des Sparerpauschbetrags von 801 Euro auf 1.000 bzw. 2.000 Euro bei Zusammenveranlagung zum 1. Januar 2023.
4. Anhebung der Steuerfreiheit des Pflegebonus auf 3.000 Euro sowie Einführung einer Steuerbefreiung von Zuschlägen für Pflegekräfte.
5. Abschaffung der Steuerklassenkombination III/V zugunsten des Faktorverfahrens der Steuerklasse IV für mehr Gerechtigkeit in der Partnerschaft.
6. Flexiblere Gestaltung der Grunderwerbsteuer für die Länder, um den Erwerb selbst genutzten Wohneigentums zu fördern.
7. Abbau von steuerrechtlichen Hürden für Sachspenden an gemeinnützige Organisationen.
8. Anhebung des Mindestlohns von 9,60 Euro auf 12 Euro pro Stunde.
9. Ausweitung der Verdienstgrenze für Minijobs auf 520 Euro und für Midijobs auf 1.600. Euro.
10. Ersatz der bisherigen Grundsicherung (Hartz IV) durch ein Bürgergeld.
11. Förderung von Mitarbeiterbeteiligungen durch eine Ausdehnung des Steuerfreibetrags.
12. Abschaffung der EEG-Umlage beim Strom zum 31.12.2022.
13. Anhebung der linearen Abschreibung von zwei auf drei Prozent für Wohnungsneubauten.
14. Förderung von Solarenergie auf geeigneten Dachflächen durch den Abbau bürokratischer Hürden.
15. Ersatz von Kindergeld, Kinderfreibetrag und Kinderzuschlag durch eine Kindergrundsicherung. An volljährige Anspruchsberechtigte soll die Leistung direkt ausbezahlt werden.
16. Entlastung von Alleinerziehenden durch eine Steuergutschrift.
17. Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen für Familien, Alleinerziehende und pflegende Angehörige durch ein Zulagen- und Gutscheinsystem sowie der Möglichkeit steuerfreier Arbeitgeberzuschüsse.
18. Ausrichtung der Privilegierung von Plug-In-Hybridfahrzeugen auf die rein elektrische Fahrleistung und Anwendung eines Pauschalsteuersatzes von 0,5 Prozent für reine Elektrofahrzeuge ab 2025 bei der Dienstwagenbesteuerung.
19. Vermeidung einer möglichen doppelten Besteuerung von Renten durch einen früheren Vollabzug der Rentenversicherungsbeiträge und einen geringeren Anstieg des steuerpflichtigen Rentenanteils bereits ab 2023.
20. Voranbringen der Digitalisierung und Entbürokratisierung der Steuerverwaltung.

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Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in über 300 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit über 700.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären – im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.

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RSM erwirbt die HTG Wirtschaftsprüfung GmbH und baut Marktposition in Berlin signifikant aus

RSM erwirbt die HTG Wirtschaftsprüfung GmbH und baut Marktposition in Berlin signifikant aus

Die RSM- und HTG-Partner. (Bildquelle: @RSM)

13.12.2021: Die RSM GmbH, eine der führenden Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften in Deutschland, setzt ihren Wachstumskurs mit dem Erwerb der HTG Wirtschaftsprüfung GmbH fort und erweitert ihren Berliner Standort signifikant.

Mit Wirkung zum 1. Januar 2022 verstärken fünf Partner der HTG Unternehmensgruppe gemeinsam mit rund 85 Mitarbeitern den Berliner Standort der RSM GmbH, die damit ihre Position im Berliner Markt deutlich ausbaut. Zusammen mit der bereits existierenden Berliner Niederlassung der RSM entsteht eine der größten mittelständischen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungseinheiten in Berlin. Darüber hinaus wird durch die Niederlassung der HTG in Halle zukünftig auch die Region um den Wirtschaftsstandort Leipzig umfassend betreut.

Den Schwerpunkt innerhalb der klassischen Tätigkeiten in den Servicelines Wirtschaftsprüfung, Steuer- und Rechtsberatung hat die HTG auf die Bereiche International Services, Restrukturierung sowie Dienstleistungen für Insolvenzverwalter gelegt. Diese stellen eine optimale Ergänzung des bestehenden Dienstleistungsangebots der RSM GmbH dar.

„Mit dem Erwerb der HTG haben wir einen strategischen Coup gelandet: Der Zuwachs von 90 herausragenden Persönlichkeiten, der Ausbau von RSM in Berlin, der Standort in Halle und die durch den Zusammenschluss mit HTG erreichte Größe treiben uns weiter an. Nicht zuletzt sind die Kollegen von HTG mit ihrer Kompetenz bei der Beratung von Unternehmen in der Krise eine hervorragende Ergänzung. Denn allein, dass die HTG in den letzten 20 Jahren Insolvenzverwalter in über 10.000 Verfahren – von der Konzerninsolvenz bis zur Verbraucherinsolvenz – in allen steuerrechtlichen, bilanziellen und betriebswirtschaftlichen Fragen unterstützt hat, spricht für sich“, freut sich Santosh Varughese, Managing Partner der RSM in Deutschland.

Auch Valentin Schmid und Stephanie Bschorr, Managing Partner der HTG, äußern sich begeistert über den Zusammenschluss mit RSM: „Schon zu Beginn der Gespräche haben wir die Dynamik, das Mindset und die Professionalität von RSM in Deutschland und weltweit äußerst positiv wahrgenommen. Deshalb sind wir stolz, nun ein Teil von RSM zu sein. Vor allem freuen wir uns darauf, unsere Expertise im Bereich der Insolvenz- und Restrukturierungsberatung einzubringen und dabei auch auf die Ressourcen der RSM GmbH in ganz Deutschland zurückgreifen zu können.“ Paula Holey, Alexander Blume und Dirk Klingbeil, die weiteren Partner der HTG, ergänzen: „RSM bietet uns die Chance, unser Leistungsspektrum auch im Bereich Wirtschaftsprüfung und Internationales Steuerrecht weiter auszubauen“.

Jean Stephens, Chief Executive Officer von RSM International, sagt: „Berlin ist ein strategisch wichtiger Standort für unsere globalen Kunden. Als eines der Zentren des europäischen Handels kann es auf eine stolze Tradition in der Betreuung eines starken Mittelstands zurückblicken. Ich heiße unsere neuen Partner und Mitarbeiter in Berlin und Halle in der RSM-Familie und im Netzwerk willkommen. Sie bringen Erfahrung und Expertise mit, die für unsere Mandanten im Mittelstand von großem Nutzen sein werden. Ich freue mich darauf zu sehen, was unser neu erweitertes Team gemeinsam erreichen kann, um zum anhaltenden Erfolg des deutschen Mittelstands beizutragen.“

Dr. Bastian Euler und Dr. Stefan Grabs, beide Partner und Niederlassungsleiter am derzeitigen RSM-Standort in Berlin, schließen ab: „Mit diesem Zuwachs verstärken wir unsere Präsenz in Berlin enorm und gewinnen mit Halle zudem einen weiteren Standort im Osten Deutschlands hinzu.“

Die RSM GmbH ist seit Jahren auf Expansionskurs und konnte im Jahr 2020 einen Umsatz von 90 Mio. EUR erzielen. RSM wuchs damit als eine der wenigen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften in Deutschland erneut umsatzseitig prozentual zweistellig. Wie bereits in der Vergangenheit publiziert, soll spätestens 2022 die Umsatzschwelle von 100 Mio. Euro erreicht werden. Nun ist zu erwarten, dass dieses Ziel – auch durch den Zusammenschluss mit der HTG – deutlich überschritten wird.

Über RSM
Die RSM GmbH gehört zu den zehn größten mittelständischen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften in Deutschland, unabhängig und partnergeführt. Die rund 700 Mitarbeiter, darunter als mehr als 200 Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte, betreuen von 17 Standorten aus vor allem mittelständische Firmen in Fragen der Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Transaktions-, Unternehmens- und Rechtsberatung. Die RSM GmbH berät ihre Kunden auch weltweit im RSM-Netzwerk mit mehr als 48.000 Mitarbeitern in 820 Niederlassungen in über 120 Ländern.

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Die wichtigsten Steuerstrategien zum Jahreswechsel

Die wichtigsten Steuerstrategien zum Jahreswechsel

Wer sein Geld zum richtigen Zeitpunkt ausgibt, kann Steuern sparen (Bildquelle: Rido/stock.adobe.com)

Der Advent rückt immer näher und steht bald vor der Tür. Da kreisen bei vielen die Gedanken schon ums Plätzchen backen, eine weihnachtliche Dekoration und die Geschenkekäufe. Dabei sollte die Einkommensteuer aber gerade kurz vor Jahresende nicht aus den Augen verloren werden. Denn gerade zum Jahreswechsel kann einiges bewegt werden. Die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) stellt die beiden wichtigsten Strategien vor, um schnell noch Steuern zu sparen. Ob Arbeitnehmer oder Rentner, es zahlt sich aus, sein Geld zum richtigen Zeitpunkt auszugeben. Steuerlich betrachtet zählen Ausgaben nämlich zu dem Jahr, in dem die Rechnung beglichen wurde.

Strategie 1: Ausgaben auf den Herbst 2021 vorziehen

Sind im kommenden Jahr weitreichende Handwerkerarbeiten, wie das Einsetzen neuer Fenster, ein neues Hausdach, ein Anstrich der Außenfassade oder ein behindertengerechter Umbau geplant und werden die Handwerkerkosten voraussichtlich 6.000 Euro übersteigen? Sofern in diesem Jahr der Höchstbetrag noch nicht ausgeschöpft ist, sollte mit dem zuständigen Handwerksbetrieb noch schnell eine Abschlagszahlung vereinbart werden. Es ist darauf zu achten, dass die Arbeitskosten darin unbedingt extra ausgewiesen werden. Wird ein Teil der Gesamtkosten im Voraus überwiesen und werden die Ausgaben auf zwei Jahre aufgeteilt, können sich die Steuervorteile verdoppeln!

Aufgrund der Corona-Pandemie haben viele Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz zu Hause besser ausgestattet. Gefragt waren vor allem Monitore, Drucker und Headsets. Auch ergonomische Bürostühle, blickdichte Vorhänge und andere Einrichtungsgegenstände wurden zuhauf angeschafft. Ist absehbar, dass der Werbungskostenpauschbetrag für 2021 voraussichtlich 1.000 Euro übersteigt, dann lohnt es sich, für 2022 geplante Arbeitsmittel, wie Fachbücher, eine Arbeitsbrille oder den neuen Drucker für das kommende Jahr im Voraus anschaffen. Dadurch kann der Werbungskostenabzug in die Höhe geschraubt werden. Denn echte Steuervorteile bringen nur all jene Ausgaben, die die Pauschale übersteigen.

Ähnlich verhält es sich mit den außergewöhnlichen Belastungen, bei denen viele unterschiedliche Ausgaben einbezogen werden können. Darunter fallen beispielsweise alle krankheitsbedingten Kosten oder die Beseitigung von Hochwasserschäden und Wiederbeschaffung des Hausrats. Sie kommen gemeinsam steuerlich erst zum Tragen, wenn die individuelle Steuergrenze der Zumutbarkeit überschritten wird. Falls diese nicht bekannt ist, sollte sie von einem Steuerprofi berechnet werden, da neben der persönlichen Einkommenshöhe auch die Familienverhältnisse eine Rolle spielen. Sind in diesem Jahr bereits hohe finanzielle Belastungen angefallen, lohnt es sich steuerlich, weitere Ausgaben im selben Jahr zu tätigen. Vielleicht können ein kostspieliger Zahnersatz, eine hochwertige Gleitsichtbrille oder die Bevorratung mit verschreibungspflichtigen Medikamenten in der Hausapotheke vorgezogen werden. So lassen sich die außergewöhnlichen Belastungen hochschrauben und die Steuern senken.

Sinken im Jahr 2022 die Einkünfte voraussichtlich, z.B. aufgrund einer längeren und kostenintensiven Fortbildung, dann könnten die Gebühren für diese Fortbildung noch dieses Jahr beim Bildungsinstitut angezahlt werden. Aufgrund des höheren Einkommens in diesem Jahr ist der Steuervorteil somit höher als im nächsten Jahr. Auch wer nächstes Jahr in Rente oder Elternzeit geht, sollte prüfen, ob er Werbungs- oder Handwerkerkosten vorziehen kann. In der Rente könnten sich diese Steuervorteile möglicherweise nicht mehr oder nur geringfügig auswirken.

Strategie 2: Ausgaben ins nächste Jahr verschieben

Diese Strategie ist das genaue Gegenteil von Strategie eins. Wurden in diesem Jahr Renovierungsarbeiten in der Wohnung oder im Haus gemacht und die Handwerkerkosten für Arbeitszeit, Anfahrt und Maschinennutzung liegen über 6.000 Euro? Dann ist der steuerlich absetzbare Maximalbetrag für das Jahr 2021 erreicht. Die darüber liegenden Ausgaben können aber im nächsten Jahr noch die Steuern senken. Dafür sollten die Rechnungsstellung und die Zahlung ins Jahr 2022 verlagert werden. Einfach beim Handwerksbetrieb nachfragen, ob ein Zahlungsaufschub bis ins neue Jahr gewährt wird. Falls möglich, sollten weitere Renovierungen ins neue Jahr verschoben werden.

Es kann auch vorkommen, dass aufgrund der Corona-Pandemie in diesem Jahr die Werbungskosten geringer ausfallen als in den Vorjahren. Das könnte z.B. an den entgangenen Fahrten in die Firma bedingt durch das inzwischen verbreitete Homeoffice liegen. So manchem Arbeitnehmer fehlen viele Kilometer, um mit der Entfernungspauschale die Werbungskostenpauschale zu knacken. Stehen in Zukunft wieder mehr Fahrten ins Büro an, so lohnt es sich ebenfalls, Anschaffungen von der Wunschliste bis ins neue Jahr zu schieben.

Wer für das Jahr 2022 beispielsweise einen zuzahlungspflichtigen Kur- oder Krankenhausaufenthalt oder eine ambulante Augen-Laser-Operation plant, sollte andere Gesundheitskosten am besten auch ins neue Jahr verschieben. Denn wie bei Strategie eins ist die Überschreitung der individuellen Zumutbarkeitsgrenze für die außergewöhnlichen Belastungen notwendig, damit ein Steuervorteil entsteht. Werden die selbst getragenen Kosten auf mehrere Jahre verteilt, bringt man sich meistens selber um den Genuss, die Einkommensteuer durch die außergewöhnlichen Belastungen zu drücken.

Steht die Rente indes kurz bevor, ist es klug, Ausgaben für die Gesundheit in die Zeit der Rente zu verlagern. Vielleicht lässt sich das neue Gebiss oder die Anschaffung eines Hörgerätes z.B. noch etwas verzögern. Der Grund ist, dass die Rente bei vielen geringer ausfällt als das Arbeitseinkommen. Somit sinkt die individuelle Zumutbarkeitsgrenze bei der Einkommensteuer mit dem Renteneintritt rapide.

www.lohi.de/steuertipps (http://www.lohi.de/steuertipps.html)

Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in über 300 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit nahezu 700.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären – im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.

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„Steuern Nein Danke“ – Mit diesem Buch Steuern sparen

Kaum etwas, auf das keine Steuern anfallen. Doch während beim täglichen Einkauf alles automatisch berechnet wird, muss an die jährliche Steuererklärung selbst Hand angelegt werden. Für Selbstständige und Unternehmer gestaltet sich das nicht immer einfach bei den umfassenden Details, die das deutsche Steuerrecht bereithält. Ab sofort erhalten sie Unterstützung: Der aktuelle Ratgeber „Steuern Nein Danke: Das Steuersparsystem“ von Burkhard Küpper zeigt Möglichkeiten auf, hart verdientes Geld möglichst effektiv zu versteuern und so auf legale Weise die eigene Kasse und nicht die des Staates zu füllen.

Noch immer bildet die im Jahr 1919 verabschiedete Reichsabgabenordnung die Grundlage für das heutige deutsche Steuerrecht. Dabei ist dieses im Laufe des Jahrhunderts nicht nur um zahlreiche Paragrafen angewachsen, sondern belegt im internationalen Vergleich aller Industrienationen auch Platz zwei in Hinblick auf die Höhe seiner Abgabenlast. Bis Mitte Juli arbeitet die deutsche Bevölkerung im jährlichen Durchschnitt für den Staat – Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler trifft es häufig besonders hart. Mögen sie auch Steuerberater engagieren und ihren Buchhaltern neueste Softwareprogramme zur Verfügung stellen: Dank der langjährigen Erfahrung von Burkhard Küpper werden sie alle von den Tipps und Tricks in dessen neuesten Buch zum Steuersparen (https://www.kuepper-kollegen.de/buch/snd-buch) profitieren.

Wenn sich jemand auskennt, dann er: Seit mehr als 25 Jahren befasst sich der Autor mit dem deutschen Steuerrecht, berät ebenso wie seine Kollegen der Berliner Küpper & Kollegen Steuerberatungs-Gesellschaft mbH Mandanten aller Branchen und Unternehmensstrukturen bei sämtlichen Anliegen rund um Steuern und steht in dieser Funktion zudem in ständigem Austausch mit dem Finanzamt. Immer häufiger musste er dabei feststellen, dass seine Klienten den öffentlichen Kassen einen höheren Prozentsatz ihrer Einnahmen überließen als es notwendig gewesen wäre: Die Idee zum Ratgeber war geboren.

Mehr als 350 Tipps und Tricks hat Burkhard Küpper in „Steuern Nein Danke: Das Steuersparsystem“ zusammengetragen und auch für Laien verständlich aufbereitet. Dabei verfolgt er nicht nur das Ziel, seinen Lesern die sofortige Anwendung idealer Steuerregeln mit an die Hand zu geben. Vielmehr plant er langfristig und möchte jedem Unternehmer ermöglichen, künftig auch ohne fremde Hilfe seine Einnahmen auf optimale Weise zu versteuern – ohne ausländische Konten oder fragwürdige Maßnahmen.

Ab sofort lässt sich das Buch auf der unternehmenseigenen Webseite der Küpper & Kollegen Steuerberatungs-Gesellschaft bestellen, dessen inhaltliche Angaben durch Quellverweise zu aktuellen Gerichtsurteilen und Fachliteratur belegt werden. Optional steht Interessenten die Nutzung eines digitalen Angebots mit ebenso zahlreichen Steuerspartipps offen.

Steuerberatung mit dem Fokus Unternehmen zu helfen ihre Steuerlast zu senken.

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Burkhard Küpper
Giesenheide 25
40724 Hilden


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