Die wichtigsten Maßnahmen zur Steuerentlastung 2022

Die wichtigsten Maßnahmen zur Steuerentlastung 2022

Steuerberater Roland Franz

Essen – „Nicht nur die höheren Energiekosten belasten derzeit alle Haushalte. Auch die Inflation ist so hoch wie lange nicht“, erklärt Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner (https://www.franz-partner.de) in Düsseldorf, Essen und Velbert, und beruhigt gleichzeitig: „Für einen finanziellen Ausgleich hat das Bundeskabinett Maßnahmen zur Steuerentlastung beschlossen. Im Fokus der Erleichterungen stehen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Pendler im Besonderen. So umfasst eine Maßnahme zum Beispiel die Anhebung der Entfernungspauschale, die befristet bis zum Jahr 2026 gilt.“

Boni für Eltern und Berufstätige

Zusätzlich gibt es folgende Entlastungen für Berufstätige, Eltern, Autofahrer und Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel wegen der hohen Energiekosten 2022.

300 Euro Bonus für Berufstätige

Berufstätige erhalten einmalig 300 Euro Bonus zusätzlich zum Gehalt 2022. Für Selbstständige sinkt einmalig um 300 Euro die im Voraus zu zahlende Einkommensteuer.

100 Euro Kinderbonus

Eltern erhalten 2022 zusätzlich 100 Euro für jedes Kind, für das sie im Juli 2022 Kindergeld erhalten. Das Geld zahlt die Familienkasse automatisch mit dem Kindergeld aus.

Ab Oktober 12 Euro Mindestlohn

„2022 erhöht sich der Mindestlohn gleich zweimal. Ab Juli von 9,82 Euro auf 10,45 Euro und ab Oktober soll er 12 Euro Bruttolohn pro Stunde betragen. Zudem ist geplant, dass die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs ab Oktober 2022 von 450 Euro auf 520 Euro steigt“, führt Steuerberater Roland Franz aus.

Anhebung des Grundfreibetrages

Durch das von Bundestag und Bundesrat beschlossene Steuerentlastungsgesetz werden Grundfreibetrag und Werbungskostenpauschbetrag ab 2022 angehoben. Laut Steuerberater Roland Franz bedeutet das, dass der höhere Grundfreibetrag eine geringere Steuerlast erwirkt und bei Arbeitnehmern die rückwirkende Änderung zum 01.01.2022 in der nächsten Lohnsteuerabrechnung berücksichtigt wird.

Anhebung der Entfernungspauschale bereits im laufenden Jahr 2022

Über die Anhebung des Grundfreibetrages hinaus enthält das Steuerentlastungsgesetz 2022 weitere Steuerentlastungen z.B. die Erhöhung der Entfernungspauschale. Sie beträgt rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 ab dem 21. Entfernungskilometer 38 Cent. Bisher beträgt die Pauschale bis zum 20. Kilometer 30 Cent und ab dem 21. Kilometer 35 Cent.
Arbeitnehmer können die Anpassung eines/ihres Freibetrags im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren wegen der höheren Entfernungspauschale beantragen.

Dazu ergänzt Steuerberater Roland Franz: „Einen Steuerfreibetrag kann man mit dem Formular ‚Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung‘ beantragen; selbstverständlich kann ein Steuerberater das übernehmen.“

Mit Solaranlage Steuern sparen

Selbstständige sollen auch 2022, wie seit 2020 bewegliche Wirtschaftsgüter schneller abschreiben dürfen und Steuern sparen. Das gilt nicht nur für neue Firmenwagen, sondern auch für neue Solaranlagen, wenn sie damit Gewinne erzielen wollen.

Sachbezüge bis 50 Euro im Monat steuerfrei

Zum steuerpflichtigen Arbeitslohn gehört neben der monatlichen Geldüberweisung grundsätzlich auch Sachlohn, den der Arbeitgeber gewährt. Sachbezüge bleiben steuerfrei, soweit ihr Wert unter einer Freigrenze bleibt. Diese stieg mit dem Jahreswechsel 2021/2022 von 44 Euro auf 50 Euro monatlich. Überschreitet der Wert die Schwelle, müssen Angestellte den gesamten Sachbezug versteuern und nicht nur den übersteigenden Teil.

Besonders beliebt, um die Freigrenze auszuschöpfen, sind Gutscheine und Geldkarten, etwa Tankkarten und Shopping-Gutscheine. Steuerberater Roland Franz weist aber darauf hin, dass sie zweckgebunden sein müssen und ausschließlich zum Bezug von Waren und Dienstleistungen aus einem festgelegten Angebot berechtigen. Der Arbeitgeber muss sie außerdem zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewähren. Gehaltsumwandlungen oder ein Gehaltsverzicht bringen keinen Steuervorteil.

Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.

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Drittes Entlastungspaket wegen stark gestiegener Energiepreise

Energiekrise, Inflation 2022. Was tun Deutschland und die EU gegen die dramatische Preisentwicklung?

Um Härten infolge stark steigender Energiepreise abzufedern und zur schnellen und gezielten Entlastung der Bürger/innen sowie der Unternehmen ..

Drittes Entlastungspaket wegen stark gestiegener Energiepreise

(Bildquelle: istockphoto-1387479646-612×612)

Um Härten infolge stark steigender Energiepreise abzufedern und zur schnellen und gezielten Entlastung der Bürger/innen sowie der Unternehmen hat die Bundesregierung eine Drittes Entlastungspaket im Umfang von 65 Mrd. Euro beschlossen. Die erforderlichen Gesetzesänderungen werden zurzeit auf den Weg gebracht werden. Es geht insbesondere um Zustimmung der EU-Kommission und die beihilferechtliche Prüfung.

Die Maßnahmen umfassen kurzfristige Hilfen für:

-Rentnerinnen, Rentner und Versorgungsempfängerinnen und -empfänger des Bundes, erhalten zum 1. Dezember 2022 eine einkommensteuerpflichtige Einmalzahlung von 300,00 Euro

-Studierende, Fachschülerinnen und -schüler sowie Bezieherinnen und Bezieher von Wohngeld bekommen eine vom Bund finanzierte Einmalzahlung in Höhe von 200,00 Euro

-Unternehmen, die wegen deutlich gestiegener Energiekosten bei Gas und Strom stark belastet sind

Für den Bürger geht es hier um

-die Verschiebung der weiteren Anhebung des CO2-Preises um ein Jahr auf Januar 2024

-die Anhebung der Midijobgrenze auf 2.000,00 Euro

-grundlegende Reformen beim Wohngeld und die Einführung des Bürgergeldes anstelle des Arbeitslosengeldes II ab 2023

Zudem gibt es für Unternehmer eine Vielzahl steuerlicher Maßnahmen, auch :

-temporäre Absenkung des Umsatzsteuersatzes auf die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz von 19 auf 7 Prozent

-die Entfristung der Homeoffice-Pauschale, und Anhebung von 600,00 Euro auf 1.000,00 Euro

-die vollständige Absetzbarkeit der Altersvorsorgeaufwendungen bei der Einkommensteuer, bereits ab dem Jahr 2023

-die steuerliche Befreiung von Unternehmenszahlungen an Beschäftigte bis zu 3.000,00 Euro und

-der Abbau der kalten Progression bei der Einkommensteuer

Durch die beiden ersten Entlastungspakete vom Februar 2022 und März 2022 wurden Unterstützungsmaßnahmen in Höhe von 30 Mrd. Euro umgesetzt. Da der Druck auf die Energiepreise nicht nachlässt, wurde das III. Entlastungspaket beschlossen.

Mit dem von der Bundesregierung im September 2022 beschlossenen Gesetzesentwurf für ein Inflationsausgleichsgesetz soll die Mittelschicht entlastet und vor schleichenden Steuererhöhungen durch die kalte Progression geschützt werden.
Der Gesetzesentwurf sieht die folgenden Änderungen beim Einkommensteuertarif für 2023 vor:

-Anhebung des Grundfreibetrages um 285,00 Euro auf 10.632,00 Euro ab 2023 und weitere 300,00 Euro auf 10.932,00 Euro ab 2024

-Der Spitzensteuersatz soll ab 2023 erst bei 61.972,00 Euro jährlich greifen anstatt wie bisher bei 58.597,00 Euro jährlich. Einkommen ab 277.836,00 Euro jährlich sind davon ausgenommen

Um Strukturbrüche in der Wirtschaft und einen nachhaltigen Schaden der Wettbewerbsfähigkeit zu vermeiden, wurden umfangreichende Maßnahmen beschlossen.

-Verlängerung des Kurzarbeitergeldes für Unternehmen und Beschäftigte

-Absenkung der Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie auf 7 Prozent wird ebenso verlängert

Daneben werden die bestehenden Hilfsprogramme für Unternehmen bis zum 31. Dezember 2022 fortgeführt.

-KfW-Sonderprogramm Ukraine, Belarus, Russland, das zinsgünstige Kredite für Unternehmen bereitstellt, die vom Krieg in der Ukraine beziehungsweise von den Sanktionen gegen Russland und Belarus betroffen sind; die Haftungsfreistellung bei diesem Programm wird verbessert
-Erweiterungen der während der Corona-Pandemie eingeführten Bund-Länder-Bürgschaftsprogramme zur kurzfristigen Sicherstellung von Liquidität
-Energiekostendämpfungsprogramm zur Entlastung von energie- und handelsintensiven Unternehmen
-Margining-Finanzierungsinstrument, das die Liquidität von den Unternehmen sicherstellt, die an Terminbörsen mit Strom, Erdgas und Emissionszertifikaten handeln
-in Einzelfällen: Unterstützung von Unternehmen mit großer volkswirtschaftlicher Bedeutung mit Eigenkapital
-Prüfung der Möglichkeit, zukunftsfähige Unternehmen zu stabilisieren, die ihre Produktion aufgrund einer Gasmangellage oder nicht tragfähiger Energiepreise aussetzen müssen.
Um die wirtschaftlichen Folgen der Sanktionen gegen die Russische Föderation und die des Kriegs in der Ukraine abzufedern, soll ein Kreditprogramm der KfW zur Unterstützung der betroffenen Unternehmen aufgesetzt werden. Hierbei geht es darum, kurzfristig Liquidität sicherzustellen.
Die wesentlichen Programmeckpunkte sind:
-Investitions- und Betriebsmittelkredit für mittelständische und große Unternehmen (ohne Umsatzgrößenbegrenzung)
-Weitgehende Haftungsfreistellung für die Hausbanken
Zugangsvoraussetzung sind nachgewiesene Betroffenheit, die aus den Sanktionen gegenüber Russland und Belarus oder den Kriegshandlungen in der Ukraine resultieren.
-Umsatzrückgang durch weggebrochenen Absatzmarkt
-nachgewiesene Produktionsausfälle in den Ländern Ukraine, Belarus und Russland
-nachgewiesene Produktionsausfälle aufgrund fehlender Rohstoffe und Vorprodukte
-Schließung von Produktionsstätten in RUS, UKR oder BLR
-besonders hohe Betroffenheit durch die gestiegenen Energiekosten (Energiekostenanteil 3 Prozent vom Umsatz).
-Vergünstigter Zinssatz
-Bis zu zwei tilgungsfreie Jahre

Die KfW wird die Programme in den nächsten Wochen an den Start bringen.

Für Unternehmen, die wegen deutlich gestiegener Energiekosten bei Gas und Strom stark belastet sind, wird es einen zeitlich befristeten Kostenzuschuss für den Zeitraum Februar 2022 bis September 2022 geben. Dadurch soll verhindert werden, dass die geförderten Unternehmen ihre Kosten an ihre Kundinnen und Kunden abwälzen.
Ausgangspunkt ist die Preisdifferenz der gezahlten Strom- und Gaskosten im Jahr 2022 im Vergleich zu den im Jahr 2021 angefallenen Kosten. Die Preisdifferenz oberhalb einer Verdopplung des Erdgas- und Strompreises wird anteilig bezuschusst. Es wird drei Förderstufen geben.
Weitere Auskünfte zur Beantragung kann die Hausbank oder der Steuerberater erteilen.

Wir bieten individuelle, maßgeschneiderte und passgenaue Lösungen aus einer Hand für nationale und internationale Unternehmen jeder Rechtsform und Größe, Unternehmer, Vereine, Stiftungen sowie Privatpersonen, in den Bereichen:

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