Übertragung von Immobilienbesitz mittels vermögensverwaltender Personengesellschaft

Notarin Sonja Reiff erläutert die Vorteile einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft bei der Übertragung von Immobilien an die Kinder oder Enkel.

Übertragung von Immobilienbesitz mittels vermögensverwaltender Personengesellschaft

Notarin Sonja Reiff zur Immobilienübertragung mittels vermögensverwaltender Personengesellschaft

Frankfurt, 29. November 2022 – Häufig ist die Übertragung von Immobilienvermögen an die Kinder oder Enkel bereits zu Lebzeiten sinnvoll und gewünscht. Schenkungs- und Erbschaftssteuerfreibeträge innerhalb der Familie können so mehrfach in Anspruch genommen werden. Das spart Steuern. Allerdings ist dabei einiges zu bedenken und rechtssicher zu regeln. Die Gründung einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft eröffnet hier interessante Gestaltungsmöglichkeiten.

„Bei werthaltigen Immobilien ist häufig keine Übertragung der gesamten Immobilie auf die Kinder möglich, ohne dass Schenkungssteuer entsteht“, erklärt Notarin Sonja Reiff. „Es bietet sich nun an, nur einen Teil der Immobilie zu übereignen. Durch die Gründung einer Familiengesellschaft und die Einbringung der Immobilie in diese können viele wichtige Aspekte bei der Immobilienübertragung rechtssicher festgelegt werden. Die Gesellschaft ist dann Eigentümer der Immobilie, die beteiligten Personen sind Gesellschafter mit entsprechenden Anteilen. Rechte und Ansprüche im Innenverhältnis lassen sich hierbei sehr detailliert im Rahmen des Gesellschaftervertrages festlegen.“

Findet hingegen eine einfache Übertragung von Miteigentumsanteilen an die Kinder statt, dann sind die Eltern mit den Kindern gemeinsame Eigentümer, sogenannte Bruchteilseigentümer. Alle Bruchteilseigentümer haben grundsätzlich gleiche Rechte. Der übertragene Elternteil kann nicht ohne Weiteres die Immobilienverwaltung alleine übernehmen. Die Kinder könnten als Miteigentümer im Streitfall sogar die Auseinandersetzung der Bruchteilsgemeinschaft fordern. Ohne Einigung erfolgt dann eine Teilungsversteigerung über das Gericht. Auch Haftungsausschlüsse, zum Beispiel für minderjährige Kinder oder Enkel, sind schwierig.

Als Rechtsform für die Immobilienübertragung ist in der Regel die Gründung einer Personengesellschaft (Kommanditgesellschaft oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts) sinnvoll. Häufig übernehmen die Eltern dann die Rolle als Geschäftsführer und haftender Komplementär. Die Kinder werden Kommanditisten mit beschränkter Haftung. Wenn keine Person die persönliche Haftung übernehmen soll, kann als Komplementärin auch eine GmbH eingesetzt und eine GmbH & Co.KG gegründet werden. Beides hat seine Vor- und Nachteile.

Weiterhin bietet die immobilienverwaltende Familiengesellschaft im Rahmen des Gesellschaftervertrages zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten, z. B. zur Kündigung und zum Ausscheiden von Gesellschaftern sowie deren Pflichten, um die beabsichtigte Nutzung und den Erhalt der Immobilie auch nach der Übertragung sicherzustellen.

Ausführlicher stellt Notarin Sonja Reiff das Thema in einem neuen Fachbeitrag der Kanzlei Selzer Reiff Notare dar:
https://www.immobilien-notar.info/fachbeitraege-publikationen/uebertragung-immobilien-vorteile-vermoegensverwaltende-personengesellschaft/

Selzer Reiff Notare für Immobilien in Frankfurt am Main

In ihrem Notarbüro in Frankfurt bieten Notarin Bettina Selzer und Notarin Sonja Reiff sämtliche notariellen Dienstleistungen in allen Rechtsgebieten an. Ein besonderer Schwerpunkt liegt hierbei im Grundstücksrecht und Immobilienrecht.

Die Kanzlei existiert bereits seit 1998. Seit einigen Jahren sind RA Bettina Selzer und RA Sonja Reiff ausschließlich als Notare tätig. Die Kanzleiräume liegen in Frankfurt am Main in zentraler Lage nahe der Alten Oper im Westend (U-Bahn Alte Oper und S-Bahn Taunusanlage).

Ausführliche Infos zum Leistungsangebot der Notare im Immobilienrecht:
https://www.immobilien-notar.info/

Tag-It: Familiengesellschaft, Immobilie teilweise übertragen, Bruchteilseigentümer, Vererben, Schenkung, Immobilienübertragung, Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, Freibeträge, Notar, Frankfurt, Notariat

Über die Sozietät SELZER REIFF Notare, Frankfurt am Main:

Zentral im Westend Frankfurt gelegen, ist die Sozietät SELZER REIFF Notare ein modernes Notarbüro.

Mit RA Bettina Selzer und RA Sonja Reiff verfügt die Kanzlei über zwei in Frankfurt vereidigte Notare und bietet sämtliche notarielle Dienstleistungen in allen Rechtsgebieten an, unter anderem im Erbrecht, im Gesellschaftsrecht, im Grundstücks- und Immobilienrecht sowie bei der Vermögens- und Unternehmensnachfolge.

Die Notare können aufgrund ihrer juristischen und notariellen Kenntnisse und Erfahrungen die Mandanten jederzeit fachgerecht beraten und ihnen auf sie zugeschnittene Lösungen anbieten. Sie erstellen gerne kurzfristig und in bester Qualität Urkundenentwürfe, beurkunden diese und sorgen für eine zügige und verlässliche Abwicklung.

Ergänzt wird das Angebot der Kanzlei durch erfahrene Kooperationspartner, z.B. in den Bereichen Familien- und Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Unternehmensberatung und Steuerberatung. Privatpersonen und Unternehmen finden so breite Unterstützung in Rechtsangelegenheiten.

Darüber hinaus sind Rechtsanwältin und Notarin Bettina Selzer sowie Rechtsanwältin und Notarin Sonja Reiff seit vielen Jahren regelmäßig als Rechtsexperten Interviewpartner des Hessischen Rundfunks.

Weitere Informationen: https://www.selzer-reiff.de

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WEBINAR: Immobilien im Privatvermögen

Die vermögensverwaltende Immobiliengesellschaft

WEBINAR: Immobilien im Privatvermögen

Rechtsanwältin und Steuerberaterin Mona-Larissa Staud

– Besitzen Sie Immobilien?
– Wollen Sie Immobilien kaufen?
– Haben Sie Einkünfte aus Immobilien-Vermietungen?
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– Planen Sie Immobilien zu vererben? Achtung Erbschaftsteuer!
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– Und welche Vorteile bietet eine „Immobiliengesellschaft“?

Wenn Sie diese Fragen ansprechen, laden wir Sie herzlich zu unserem kostenfreien WEBINAR – am 06. April 2022 um 17.00 Uhr – mit Rechtsanwältin und Steuerberaterin Mona-Larissa Staud (https://www.sk-berater.com/ueber-uns/partner-berater/#c273) ein.

Sie erläutert im Webinar auch das Thema „Immobiliengesellschaft“ und wie Familien damit für künftige Generationen vorsorgen können.

Begleitet wird das Webinar von einer individuellen Fragerunde. Sie haben die Gelegenheit, konkret Ihre Fragen, an Rechtsanwältin und Steuerberaterin Mona-Larissa Staud (https://www.sk-berater.com/ueber-uns/partner-berater/#c273) zu stellen.

– Agenda –

1. Gründe für die Immobiliengesellschaft

2. Zivilrecht
– Rechtsformwahl – vermögensverwaltende Personengesellschaft
– GbR, KG
– Gesellschaftsvertrag
– Grundbuch

3. Steuerrecht
– Steuersubjekt
– Steuerobjekt
– Errichtung und Einbringung
– Vermietungseinkünfte
– Kauf und Verkauf Immobilien
– Kauf und Verkauf Gesellschaftsanteile
– Schenkung, Erbfall
– Abgrenzungsfragen

Melden Sie sich hier an:
Anmeldung zum WEBINAR am 06. April 2022 um 17.00 Uhr (https://www.sk-berater.com/extras/webinare/anmeldung-webinare)

Wir freuen uns auf Sie!

Herzliche Grüße
Ihre SK Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte

SK Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte

SK berät Mandanten an den Standorten Frankfurt am Main, Dresden und Köln. Dazu zählen mittelständische Unternehmen, seien diese national oder international tätig, Stiftungen und gemeinnützige Organisationen, Freiberufler, Gewerbetreibende, Start-Ups sowie Privatpersonen. Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind das Gemeinnützigkeitsrecht (die Beratung von gemeinnützigen Organisationen sowie Stiftungen aller Art), das internationale Steuerrecht (einschließlich der Wegzugsbesteuerung), die Immobilienbesteuerung, die Unternehmensnachfolge sowie das Erbschaftsteuerrecht.

SK ist Mitglied der internationalen Leading Edge Alliance (LEA). Dadurch bestehen weltweit ausgezeichnete Kontakte in alle Industrienationen und die Mandanten werden auch international umfassend betreut. Das mehrsprachige SK Team aus Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten und qualifizierten Mitarbeitern ist fachübergreifend tätig, um die besten steuerlichen Ergebnisse für die Mandanten zu erzielen.

Das hervorragend ausgebildete SK Team berät mit Leidenschaft. Durch intensive Fort- und Weiterbildungen hat es immer die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen sowie neue steuerliche Entwicklungen im Blick. Bei SK berät stets ein persönlicher Ansprechpartner, der die Mandanten und ihre individuellen wirtschaftlichen Bedürfnisse und Ziele genau kennt.

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Der Übergabevertrag: lebzeitige Immobilienübertragung von den Eltern auf ihre Kinder

Aus steuerlicher Sicht kann eine Übertragung, z.B. von Immobilienvermögen zu Lebzeiten sehr sinnvoll sein. Sonja Reiff, Notar in Frankfurt, informiert über Details und Gestaltungsmöglichkeiten.

Der Übergabevertrag: lebzeitige Immobilienübertragung von den Eltern auf ihre Kinder

Sonja Reiff, Notar Frankfurt, zum Thema Erbe, Steuern und lebzeitige Übertragung von Immobilien

Frankfurt, 17. November 2021 – Wird Vermögen vererbt, so fällt in der Regel Erbschaftssteuer an. Hiervon ausgenommen sind gesetzlich festgesetzte Freibeträge, die z.B. Kindern und engen Verwandten zustehen. Wenn diese Freibeträge nicht ausreichen, kann eine lebzeitige Übertragung beispielsweise von Immobilienbesitz die Steuerlast mindern. Wie dies grundsätzlich erfolgt und welche Gestaltungsmöglichkeiten es gibt, erklärt Notarin Sonja Reiff in einem aktuellen Fachbeitrag auf der Internetseite der Kanzlei Selzer Reiff Notare, Frankfurt.

Oftmals ist es aus steuerlicher Sicht sinnvoll, dass Eltern bereits zu Lebzeiten Vermögen auf ihre Kinder übertragen. Es gibt zwar Freibeträge und auf den ersten Blick mögen diese auch sehr großzügig aussehen. Im Zuge der stark gestiegenen Immobilienpreise sind sie jedoch schnell erreicht. Dann ist Erbschaftssteuer zu zahlen. Im schlimmsten Fall muss die vererbte Immobilie verkauft werden, um die Steuerschuld zu begleichen, obwohl dies vielleicht gar nicht gewünscht war.

Erfolgt bereits zu Lebzeiten eine Schenkung der Eltern an ihre Kinder, so kann der Steuerfreibetrag mehrfach in Anspruch genommen werden, um das Vermögen möglichst steuerfrei zu übertragen. Im Falle der Schenkung zu Lebzeiten sowie auch im Erbfall beträgt der Steuerfreibetrag jedes Kindes nach jedem Elternteil 400.000 EUR. Dieser Steuerfreibetrag entsteht nach 10 Jahren wieder neu.

Die Übertragung einer Wohnung oder eines Wohnhauses im Wege der Schenkung von den Eltern an die Kinder muss notariell beurkundet werden. Sie erfolgt im Rahmen eines sogenannten Übertragungs- oder Überlassungsvertrages. Man spricht auch von einer Immobilienübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge.

Wird Immobilienbesitz bereits zu Lebzeiten an die Kinder übertragen, sind in den allermeisten Fällen verschiedene finanzielle und juristische Einzelheiten zu berücksichtigen. Eine ausführliche Beratung durch den Notar ist hier dringend zu empfehlen, damit die Interessen beider Vertragsparteien ausreichend berücksichtigt werden können. Dies gilt in besonderem Maße, wenn es sich bei der zu übertragenden Immobilie um das selbstgenutzte Wohnhaus oder die selbstgenutzte Eigentumswohnung der Eltern handelt.

Welche Nutzungsmöglichkeiten und Rechte sollten den Eltern nach der Übertragung eingeräumt werden? Erhalten sie ein Wohnungsrecht oder ein umfassenderes Nießbrauchrecht?

Sollten gegebenenfalls Rückübertragungsrechte im Grundbuch festgeschrieben werden, um einem Verlust der Immobilie durch Verkauf ohne Zustimmung, Insolvenz, Zwangsversteigerung, Vorversterbens, Geschäftsunfähigkeit oder Scheidung der Kinder vorzubeugen?

Wie verhält es sich mit vorhandenen Darlehensverpflichtungen und Grundschulden sowie den damit verbundenen Haftungsfragen?

Welche Auswirkungen soll die Immobilienübertragung zu Lebzeiten auf die Pflichtteilsanrechnung im Erbfall haben?

Antworten auf diese Fragen und weitere Informationen bietet der Fachbeitrag „Der Übergabevertrag – Die lebzeitige Immobilienübertragung von den Eltern auf ihre Kinder“ von Sonja Reiff, Notar Frankfurt:

Der Übergabevertrag – Die lebzeitige Immobilienübertragung von den Eltern auf ihre Kinder

Selzer Reiff Notare, Frankfurt

In ihrem Notarbüro in Frankfurt am Main bieten Notarin Bettina Selzer und Notarin Sonja Reiff sämtliche notariellen Dienstleistungen in allen Rechtsgebieten an, unter anderem im Erbrecht, im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, im Grundstücks- und Immobilienrecht sowie im Familienrecht und bei klassischen Treuhandtätigkeiten.

Im Bereich des Immobilienrechts und Erbrechts, beim Kauf und Verkauf sowie der Übertragung von Immobilien und der entsprechenden Gestaltung von Immobilienkaufverträgen, Übertragungsverträgen und Überlassungsverträgen besitzen die Notare umfangreiche Expertise.

Sie beraten und unterstützen beispielsweise bei der Errichtung von Testamenten und Schenkungsverträgen, bei Grundstücksübertragungsverträgen (Schenkungen unter Ehegatten, Verwandten, vorweggenommene Erbfolge), bei der Bestellung von Vorkaufsrechten, Grundstückskaufverträgen, Immobilienkaufverträgen, Wohnungskaufverträgen, Bauträgerverträgen und der Vorbereitung und Beurkundung von Teilungserklärungen (Neubauten und Sanierungsobjekte), Bildung von Wohnungseigentum, Bestellung von Grundschulden und Hypotheken, Bestellung von Dienstbarkeiten (Grunddienstbarkeiten, Nießbrauch, Wohnungsrecht, Reallasten) sowie der Begründung von Erbbaurechten und Erbbaurechtskaufverträgen.

Die Kanzlei existiert bereits seit 1998. Inzwischen sind die beiden Notarinnen RA Bettina Selzer und RA Sonja Reiff ausschließlich im notariellen Bereich tätig. Die Kanzleiräume liegen in Frankfurt am Main in zentraler Lage nahe der Alten Oper im Westend (U-Bahn Alte Oper und S-Bahn Taunusanlage).

Leistungsübersicht im Immobilienrecht:

Notar Frankfurt: Immobilienrecht

Tag-It: Immobilien übertragen, Immobilienschenkung, Übertragungsvertrag, Überlassungsvertrag, Nießbrauchrecht, Wohnungsrecht, Notar, Erbe, Schenkung, vorweggenommene Erbfolge, Erbschaftssteuer, Immobilienrecht, Grundstückskaufvertrag, Vertragsgestaltung, Beurkundung

Über die Sozietät SELZER REIFF Notare, Frankfurt am Main:

Zentral im Westend Frankfurt gelegen, ist die Sozietät SELZER REIFF Notare ein modernes Notarbüro.

Mit RA Bettina Selzer und RA Sonja Reiff verfügt die Kanzlei über zwei in Frankfurt vereidigte Notare und bietet sämtliche notarielle Dienstleistungen in allen Rechtsgebieten an, unter anderem im Erbrecht, im Gesellschaftsrecht, im Grundstücks- und Immobilienrecht sowie bei der Vermögens- und Unternehmensnachfolge.

Die Notare können aufgrund ihrer juristischen und notariellen Kenntnisse und Erfahrungen die Mandanten jederzeit fachgerecht beraten und ihnen auf sie zugeschnittene Lösungen anbieten. Sie erstellen gerne kurzfristig und in bester Qualität Urkundenentwürfe, beurkunden diese und sorgen für eine zügige und verlässliche Abwicklung.

Ergänzt wird das Angebot der Kanzlei durch erfahrene Kooperationspartner, z.B. in den Bereichen Familien- und Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Unternehmensberatung und Steuerberatung. Privatpersonen und Unternehmen finden so breite Unterstützung in Rechtsangelegenheiten.

Darüber hinaus sind Rechtsanwältin und Notarin Bettina Selzer sowie Rechtsanwältin und Notarin Sonja Reiff seit vielen Jahren regelmäßig als Rechtsexperten Interviewpartner des Hessischen Rundfunks.

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