MR.KNOW und TRANSCONNECT zeigen zukunftsweisende Low- und No-Code Digitalisierungslösungen auf der Smart Country Convention 2024

MEDIENBRUCHFREIHEIT BEI DATEN UND PROZESSEN OHNE PROGRAMMIERUNG

MR.KNOW und TRANSCONNECT zeigen zukunftsweisende Low- und No-Code Digitalisierungslösungen auf der Smart Country Convention 2024

MR.KNOW und TRANSCONNECT auf der SCC 2024 in Halle 25, Stand 416

Vom 15. bis 17. Oktober 2024 dreht sich in Berlin alles um die Themen Smart City, Smart Region und E-Government. Dann treffen sich zur Smart Country Convention 2024 über 15.000 Experten aus Verwaltung, Politik, Digitalwirtschaft, Verbänden, Startups und Wissenschaft, um die Digitalisierung des öffentlichen Sektors voranzutreiben. MR.KNOW wird in diesem Jahr mit einem Gemeinschaftsstand mit TRANSCONNECT vertreten sein.

Die Smart Country Convention 2024 ist das zentrale Event für die Digitalisierung des öffentlichen Sektors in Deutschland und bringt vom 15. bis 17. Oktober in Berlin zahlreiche Experten zusammen, um die Zukunft der digitalen Verwaltung zu gestalten. Darunter auch MR.KNOW und TRANSCONNECT, die am gemeinsamen Stand (Halle 25 / Stand 416) ihre Low-Code-Lösungen vorstellen. Zusammen bieten Sie umfassende digitale Lösungen für den öffentlichen Sektor und unterstützen bei der Modernisierung von Verwaltungsprozessen.

Dabei ermöglicht MR.KNOW die Automatisierung von Prozessen ohne Programmieraufwand durch seine NO-CODE-BPM-Software, während TRANSCONNECT die notwendige Infrastruktur zur nahtlosen Integration von Systemen, Datenquellen und Anwendungen liefert.

Gemeinsam ermöglichen sie eine ganzheitliche Lösung, bei der Prozesse effizient automatisiert und Daten in Echtzeit über eine zentrale Plattform integriert werden, um eine flexible und transparente IT-Landschaft zu schaffen. Besucher sind herzlich eingeladen, den Stand von MR.KNOW und TRANSCONNECT zu besuchen, um mehr über diese innovativen Lösungen zu erfahren und sich mit den Experten der Unternehmen auszutauschen.

In über 300 Bühnen-Sessions und zahlreichen Workshops diskutieren Fachleute über zukunftsweisende Themen der digitalen Transformation und Stadtentwicklung. Die Messe bietet eine einzigartige Plattform, um sich zu vernetzen und über die neuesten Trends und Best Practices im Public Sector auszutauschen.

MR.KNOW und TRANSCONNECT freuen sich, Teil dieses zukunftsweisenden Events zu sein und gemeinsam an der Gestaltung der digitalen Verwaltung von morgen mitzuwirken. Interessenten können einen Termin zur Vorstellung der Möglichkeiten vereinbaren: https://www.mrknow.ai/kontakt

Über MR.KNOW by Inspire Technologies GmbH:
Lösungen ohne Programmierung: von einfach bis komplex mit der No-Code-BPM-Software von MR.KNOW. Dabei unterstützt MR.KNOW Projektmanager in Konzernen, Großunternehmen und Behörden bei der Automatisierung ihrer Prozesse und ermöglicht so einen besonders leichten Einstieg mit KI, digitalen Assistenten oder der Prozessaufnahme über das Process-Board.

Über TRANSCONNECT:
Die Low-Code Integration Platform TRANSCONNECT der SQL Projekt AG ist seit 25 Jahren eine der führenden Branchenlösungen für Industrie und Verwaltung. Sie ermöglicht es Organisationen, verschiedene Systeme, Datenquellen und Anwendungen effizient miteinander zu verbinden. TRANSCONNECT zeichnet sich durch die einzigartige Fähigkeit aus, in Echtzeit eine zentrale Schnittstelle für Daten aus dem Top-Floor und Shop-Floor in der Wertschöpfungskette bereitzustellen. TRANSCONNECT unterstützt sowohl etablierte als auch individuell entwickelte Schnittstellen und ermöglicht die nahtlose Konvertierung von Daten bei gleichzeitigem Betrieb dieser Schnittstellen. www.transconnect-online.de/verwaltung

Über MR.KNOW by Inspire Technologies GmbH:
Lösungen ohne Programmierung: von einfach bis komplex mit der NO-CODE-BPM Software von MR.KNOW. Dabei unterstützt MR.KNOW IT-Projektmanager und Citizen Developer bei der Automatisierung ihrer Prozesse und ermöglicht so einen besonders leichten Einstieg in die Prozessautomatisierung mit Künstlicher Intelligenz, digitalen Assistenten oder der Prozessaufnahme über das Process-Board. Weitere Informationen: www.mrknow.ai

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Schrems II: Was Unternehmen jetzt beachten müssen

Schrems II: Was Unternehmen jetzt beachten müssen

(Bildquelle: Enghouse Interactive)

Die Übermittlung personenbezogener Daten in Länder ausserhalb Europas steht auf dem Prüfstand. Der Grund: Datentransfers in sogenannte Drittländer müssen nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gewährleisten, dass das sogenannte Datenschutzniveau im Zielland dem der EU gleichwertig ist. Das hat der Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Schrems-II-Urteil, das seit Mitte Juli 2020 rechtskräftig ist, so entschieden. Die USA beispielsweise gelten als unsicheres Drittland, weil sie kein solches vom EuGH gefordertes Schutzniveau bieten.

Ruhe vor dem Sturm

Obwohl beim Verstoß gegen das EuGH-Urteil empfindliche Geldbußen von bis zu 20 Millionen Euro drohen, war bislang kaum Bewegung in der Angelegenheit zu spüren. Das scheint sich nun zu ändern. Die Datenschutzaufsichtsbehörden überprüfen seit Juni 2021 länderübergreifend die Umsetzung der DSGVO bzw. des Schrems-II-Urteils. Stichprobenartig werden Unternehmen in einer Fragebogenaktion (https://datenschutz-hamburg.de/pages/fragebogenaktion/) zu einer entsprechenden Stellungnahme aufgefordert.

EuGH: Schutzniveau ist entscheidend

Im Mittelpunkt der Fragebogenaktion stehen dabei die sogenannten Standardvertragsklauseln (SCCs), mit denen die EU-Kommission die Übermittlung personenbezogener Daten regelt. Diese SCCs sind zwar nach dem Schrems-II-Urteil weiterhin gültig, allerdings nur, wenn der Empfängerstaat ein der EU gleichwertiges Schutzniveau bieten kann. Ist dies nicht der Fall, wie im Beispiel USA, müssen die SCCs durch wirksame Maßnahmen entsprechend der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ergänzt werden. Welche Anforderungen diese Maßnahmen (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32021D0914&from=DE) erfüllen müssen, hat die EU-Kommission im Juni 2021 definiert.

Was Unternehmen jetzt tun sollten

Der Knackpunkt: Die reine Unterzeichnung, also ein Vertragsschluss, der neuen SCCs reicht nicht aus. Vielmehr müssen Unternehmen überzeugend darlegen, dass und welche technischen Maßnahmen ergriffen worden sind. Erst wenn diese Maßnahmen den neuen SCCs entsprechen, ist ein Datentransfer in Drittländer datenschutzkonform. Unternehmen, die dies nicht leisten, können laut EuGH die Einhaltung der DSGVO nicht garantieren und dürfen daher personenbezogene Daten nicht mehr auf Basis der alten SCCs in ein als unsicher geltendes Drittland übertragen.

– Unternehmen, die mit Dienstleistern in den USA personenbezogene Daten austauschen, ist dringend geraten, die neuen SCCs zu nutzen, um doppelten Aufwand zu vermeiden. Denn die alten SCCs verlieren ihre Wirksamkeit Ende Dezember 2022. Unternehmen können sich bei Datenübermittlungen in Drittländer wie den USA also spätestens 2023 nicht mehr auf die alten SCCs berufen.
– Eine der dringlichsten Maßnahmen ist das Risiko-Management. In erster Linie muss beantwortet werden, welche Technik eingesetzt wird und welche Daten betroffen sind.
– Unternehmen sollten Listen mit ihren Dienstleistern aus Drittländern erstellen und anhand von Fallkonstellationen prüfen, wie die SCCs ergänzt werden müssen. Sinnvoll dabei ist die Unterstützung durch einen externen Datenschutzbeauftragten, mit dem das Ergebnis dokumentiert wird.
– In jedem Fall sollte die Speicherung von Daten in Europa vereinbart werden. Kann ein Dienstleister dies nicht erfüllen, ist der Umstieg auf einen Dienstleister erwägenswert, der beispielsweise Softwareprodukte lokal installiert (On-premise) oder aber auf Cloud-Servern innerhalb der EU speichert.

Mit Enghouse UC auf Nummer sicher

Gemäß den amerikanischen Überwachungsgesetzen FISA-Act und Executive Order 12333 müssen US-Unternehmen personenbezogene Daten auch aus der EU an Nachrichtendienste weitergeben. Aktuell ist nicht davon auszugehen, dass die USA von dieser Praxis abweichen.
Um zu vermeiden, dass irgendwann ein Brief von einer Datenschutzbehörde mit einem Bußgeldbescheid in Millionenhöhe ins Haus flattert oder ein Rechtsanwalt vor der Tür steht, müssen EU-Unternehmen ihren Datentransfer in Drittländer entsprechend der DSGVO und dem Schrems-II-Urteil wie oben dargestellt datenschutzkonform gestalten.
Die Alternative sind Lösungen, bei denen ein Datentransfer in Drittländer überhaupt nicht stattfindet, weil alle Daten auf Servern innerhalb der EU gespeichert sind, wie dies beispielsweise bei Enghouse UC (https://enghouseinteractive.de/loesungen/enghouse-uc/) der Fall ist. Diese Kollaborations- und Video-Lösung kann lokal installiert (On-premise) oder auf Cloud-Servern in der EU gespeichert. Dies garantiert DSGVO- und Schrems-II-Konformität und damit größtmögliche Sicherheit im Umgang mit personenbezogenen Daten.

Enghouse Interactive (EI) ist ein weltweit führender Anbieter von Contact-Center- und Videolösungen, der seit über 35 Jahren Tausende von Kunden betreut. Die Lösungen von EI ermöglichen es Kunden, überzeugende Kundenerlebnisse zu liefern, indem sie das Contact Center von einer Kostenstelle in einen leistungsstarken Wachstumsmotor verwandeln. Enghouse Interactive hat Tausende von Kunden weltweit, um die sich ein globales Netz von Partnern und engagierte Mitarbeiter an 66 internationalen Standorten kümmert. Unter anderem an den deutschen Standorten Leipzig, München und Ahlen, im österreichischen Wien und im belgischen Temse.Enghouse Interactive ist die Tochtergesellschaft von Enghouse Systems Limited, einer Software- und Dienstleistungsgesellschaft, die an der Toronto-Börse (TSX) unter dem Symbol „ENGH“ notiert ist. Gegründet im Jahr 1984 ist Enghouse Systems ein nachhaltig profitables Unternehmen, das sowohl organisch als auch durch den Erwerb von hoch angesehenen Spezialisten einschließlich Andtek, Arc, CosmoCom, Datapulse, IAT, IT Sonix/Elsbeth, Presence Technology, Reitek, Safeharbor, Syntellect, Telrex, Trio, Voxtron, Survox, Zeacom und Vidyo gewachsen ist. Informationen: http://www.enghouseinteractive.de

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