Einigung bei den Sachbezügen – Arbeitgeber profitieren durch regionale Sachbezugskarte

Freising, 03. März 2022 – Einigung von Bund und Ländern erzielt Zuspruch von Arbeitgeberseite: Sachbezugskarten dürfen als Regionalkarten eingesetzt werden.

Einigung bei den Sachbezügen - Arbeitgeber profitieren durch regionale Sachbezugskarte

Sachbezugskarten sind für Arbeitgeber beliebte Instrumente zur Auszahlung von steuerfreien und abgabenfreien Sachbezügen. Mit Hilfe der Karten kann eine Erhöhung der Motivation der Mitarbeiter erreicht werden und Sachbezüge unter Beachtung der Freigrenzen steuerfrei abgegeben werden.

Durch steuerrechtliche Anpassungen wurden die Verwendungsmöglichkeiten für Sachbezugskarten zum Jahresanfang 2022 deutlich eingeschränkt. Somit konnten Kartenherausgeber nur die Kartenarten Wunsch-Händler und wenige Warengruppen anbieten. Die Vorgabe von zusätzlichen Akzeptanzverträgen zwischen Kartenherausgebern und den einzelnen Händlern führte zu einer Benachteiligung des regionalen Einzelhandels gegenüber den großen Ketten, da derartige Verträge nur mit großen Handelsketten abgeschlossen worden wären.

Nun ist eine Entscheidung des Bundesfinanzministeriums erfolgt, dass bestehende Vertragsbeziehungen zwischen den Händlern und Kreditkarten-Akzeptanzstellen als Voraussetzung für die Regionalkarte ausreichend sind. Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat teilt mit, dass „keine unmittelbaren Akzeptanzverträge mit den Händlern abgeschlossen werden müssen, sofern die Voraussetzungen des §8 Abs. 1 S.2 und 3 EStG i. V. m § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG sowie des BMF-Schreibens vom 13. April 2021 (BStBI I 2021, 624) erfüllt sind.“

Mit Regionalkarten können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern eine Lösung anbieten, bei der hunderte Einzelhändler in einzelnen Städten, Landkreisen oder in bis zu zwei nebeneinanderliegenden Postleitzahlenbereiche eingebunden sind. Sowohl der regionale Einzelhandel als auch die Gastronomie werden nach der Schwächung durch die Pandemie damit unterstützt.

Das E-Geld Institut PayCenter, einer der Anbieter von Sachbezugskarten, hat bereits reagiert und bei den ersten Arbeitgebern Regionalkarten für Sachbezüge bereitgestellt, auf denen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern monatlich bis zu 50 EUR steuerfrei gutschreiben können.

Arbeitgeber zeigen sich erfreut, über die Lösung zur Regionalkarte:

Peter Schönweitz, Geschäftsführer der petaFuel GmbH: „Wir freuen uns über die Entscheidung des Bundesfinanzministeriums. Wir nutzen den Sachbezug als Werkzeug zur Mitarbeiterbindung an unser Unternehmen und sind dankbar, dass die Bereitstellung einer Regionalkarte nun erfolgen kann. Viele unserer Mitarbeiter haben sich explizit die Nutzung der Sachbezüge in der Region gewünscht, um den regionalen Einzelhandel zu unterstützen.“

Die PayCenter GmbH ist ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliertes deutschen E-Geld-Institut, das Zahlungsdienste mit Debit Mastercards® und Onlinekonten anbietet, sowie mobile Bezahlverfahren und Pfändungsschutzkonten (P-Konten) bereitstellt. Sowohl Privat- als auch Firmenkunden werden mit innovativen und kundenspezifischen Produkten bedient. PayCenter vertreibt Sachbezugskarten an Arbeitgeber in verschiedenen Varianten.

Firmenkontakt
PayCenter GmbH
Bertram Eisele
Clemensänger Ring 24
85356 Freising
08161 4060 – 300
info@paycenter.de
www.paycenter.de/sachbezugskarte/

Pressekontakt
PayCenter GmbH
Bertram Eisele
Richard-Wagner-Straße 1
70184 Stuttgart
08161 4060 – 385
08161 4060 – 301
bertram.eisele@paycenter.de
www.sachbezugskarte.de/

Einigung bei den Sachbezugskarten – Go für die Regionalkarten

Freising, 25. Februar 2022 – Bund und Länder haben sich geeinigt: die beliebten Sachbezugskarten dürfen als Regionalkarten bei allen Mastercard-Händlern eingesetzt werden.

Einigung bei den Sachbezugskarten - Go für die Regionalkarten

Sachbezugskarten sind beliebte Instrumente zur Auszahlung von steuerfreien und abgabenfreien Sachbezügen. Als Prepaid-Kreditkarten waren sie weltweit an Kassen und online einsetzbar.
Nachdem die Verwendungsmöglichkeiten für Sachbezugskarten durch die Finanzverwaltung zum Jahresanfang deutlich eingeschränkt wurden, blieb nur noch die Nutzung bei einzelnen „Wunschhändlern“, bei wenigen Warengruppen oder innerhalb einer Region.

Dabei erscheint die Nutzung in einer Region als die reizvollste Lösung. Allerdings verlangten Finanzämter Akzeptanzverträge zwischen dem Kartenherausgeber und den einzelnen Händlern.

Da Herausgeber von Sachbezugskarten wie die PayCenter GmbH bereits Akzeptanzvertragsverhältnisse mit allen Mastercard-Händlern unterhalten, war die Frage, ob diese Vertragsbeziehung ausreichend ist, oder ob mit den einzelnen Händlern zusätzliche Verträge abzuschließen sind.

Jetzt haben sich Bund und Länder geeinigt, keine zusätzlichen Akzeptanzverträge zu verlangen.
Damit können Sachbezugskarten das breite Händler-Netz von Mastercard nutzen.
Zusätzliche Akzeptanzverträge hätten die vielen kleineren Einzelhändler und praktisch alle Gastronomen von der Nutzung der Sachbezugskarten ausgeschlossen, denn separate Akzeptanzverträge wären nur mit den großen Handelsketten, Discountern und Tankstellen abgeschlossen worden.

Die Entscheidung unterstützt also den regionalen Einzelhandel, Gastronomie und Unternehmer, die nach der langen Pandemie Hilfe nötig haben.

PayCenter, einer der Anbieter von Sachbezugskarten, hat bereits reagiert und bietet Regionalkarten an, auf denen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern monatlich bis zu 50 EUR Sachleistungen gutschreiben können. Die Mitarbeiter können innerhalb einer Region bei hunderten von Händlern damit bezahlen.

Unternehmen können mit der Regionalkarte von PayCenter ihre Verbundenheit mit der Region zeigen und ihren Mitarbeitern eine Karte bieten, die wieder Spaß macht.

Als Region dürfen Gebiete abgegrenzt werden, die einzelne Städte, Landkreise oder sogar bis zu zwei nebeneinanderliegende Postleitzahlenbereiche umfassen.

Bertram Eisele, Geschäftsführer der PayCenter GmbH: „Sachbezüge sind Geschenke der Arbeitgeber an ihre Mitarbeiter, sie sollen Freude bereiten. Das ist bei der Regionalkarte durch die unkomplizierte Nutzung bei vielen Händlern der Fall.“

PayCenter GmbH ist ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliertes deutschen E-Geld-Institut, das Zahlungsdienste mit Debit Mastercards® und Onlinekonten anbietet, sowie mobile Bezahlverfahren und Pfändungsschutzkonten (P-Konten) bereitstellt. Sowohl Privat- als auch Firmenkunden werden mit innovativen und kundenspezifischen Produkten bedient. PayCenter vertreibt Sachbezugskarten an Arbeitgeber in verschiedenen Varianten.

Firmenkontakt
PayCenter GmbH
Bertram Eisele
Clemensänger Ring 24
85356 Freising
+49 (0) 8161 4060 – 300
info@paycenter.de
https://www.paycenter.de/sachbezugskarte/

Pressekontakt
PayCenter GmbH
Bertram Eisele
Richard-Wagner-Straße 1
70184 Stuttgart
+49 (0) 8161 4060 – 385
+49 (0) 8161 4060 – 301
bertram.eisele@paycenter.de
https://www.sachbezugskarte.de/

Sodexo erweitert Akzeptanzpartnernetzwerk mit ALDI SÜD

Steuerfreie Sachbezüge noch einfacher umsetzbar – flächendeckende Grundversorgung

Sodexo erweitert Akzeptanzpartnernetzwerk mit ALDI SÜD

Stärkung der Grundversorgung: Sodexo-Sachbezugslösungen nun auch bei ALDI SÜD einsetzbar (Bildquelle: Bild: ALDI SÜD)

Frankfurt/Mühlheim, 27.07.2021. Sodexo Benefits and Rewards Services erweitert mit ALDI SÜD sein Akzeptanzpartnernetzwerk und ermöglicht damit eine flächendeckende Grundversorgung. In einem ersten Schritt wird die elektronische Sodexo Benefits Pass Karte ab dem 01.08.2021 in Filialen des Discounters ALDI SÜD einsetzbar sein. Weitere Sachbezugslösungen werden in Kürze folgen.

Sodexo ist Europas führender Anbieter von betrieblichen Sozialleistungen, Incentives und Motivationslösungen, mit denen Unternehmen die Gesundheit und Leistungsfähigkeit ihrer Beschäftigten unterstützen. Mit der Vereinbarung über eine Akzeptanz seiner Sachbezugslösungen in den ALDI SÜD Filialen stärkt Sodexo maßgeblich seine Marktposition. Die größten Nutznießer aber sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die einen steuerfreien Sachbezug von ihrem Arbeitgeber erhalten, denn sie können sich zukünftig beispielsweise noch einfacher verpflegen.

Mit der Akzeptanzpartnervereinbarung mit ALDI SÜD vereinfacht Sodexo die praktische Umsetzung betrieblicher Sozialleistungen und sorgt dafür, dass diese in Zukunft regional noch einfacher einlösbar sind.

„Wir begrüßen ALDI SÜD als neuen Akzeptanzpartner und freuen uns auf die Zusammenarbeit. Mit ALDI SÜD komplettieren wir unser heute schon hochattraktives Akzeptanzpartnernetzwerk noch einen Schritt weiter. Unsere Sachbezugslösungen werden damit für Unternehmenskunden und ihre Beschäftigten noch vielfältiger und ab August 2021 in rund 1.960 ALDI SÜD Filialen einsetzbar. Damit leisten wir einen wertvollen Beitrag zur Grundversorgung in Deutschland“, bekräftigt Tobias Scharrer, Teamleiter Partner Management, bei Sodexo Benefits and Rewards Services.

Über Sodexo
Sodexo ist Europas führender Anbieter von Incentives und Motivationslösungen für Firmen und Arbeitnehmer und beschäftigt in Deutschland rund 10.800 Mitarbeiter. Im Geschäftsbereich Benefits and Rewards Services bietet Sodexo Verwaltungsprogramme, Gesundheitsangebote für Mitarbeiter, Gutscheine und Kartenlösungen für betriebliche Sozialleistungen und Incentives, sowie Leistungen für die staatliche Verwaltung. Mit seinen Lösungen erreicht Sodexo in Deutschland täglich mehr als 1,3 Mio. Menschen.
Weitere Informationen: http://www.sodexo.de

Über Sodexo:
Sodexo ist Europas führender Anbieter von Incentives und Motivationslösungen für Firmen und Arbeitnehmer und beschäftigt in Deutschland rund 10.800 Mitarbeiter. Im Geschäftsbereich Benefits and Rewards Services bietet Sodexo Verwaltungsprogramme, Gesundheitsangebote für Mitarbeiter, Gutscheine und Kartenlösungen für betriebliche Sozialleistungen und Incentives, sowie Leistungen für die staatliche Verwaltung. Mit seinen Lösungen erreicht Sodexo in Deutschland täglich mehr als 1,3 Mio. Menschen.

Firmenkontakt
Sodexo Benefits and Rewards Services
George Wyrwoll
Lyoner Str. 9
60528 Frankfurt am Main
069-73996-6211
george.wyrwoll@sodexo.com
https://www.sodexo.de

Pressekontakt
Sodexo
George Wyrwoll
Lyoner Str. 9
60528 Frankfurt am Main
069-73996-6211
george.wyrwoll@sodexo.com
http://www.sodexo.de