Weihnachtliches Paketchaos vermeiden: Rechte, Regeln, Rücksendung

ARAG Experte Marvin Böhnhardt mit Tipps, wie es mit der Weihnachtspost klappt

Weihnachtliches Paketchaos vermeiden: Rechte, Regeln, Rücksendung

ARAG Experte Marvin Böhnhardt mit Tipps, wie es mit der Weihnachtspost klappt

Weihnachten bedeutet für die Paketzusteller jede Menge Stress. Ein Großteil der Geschenke wird ja inzwischen online bestellt und die Empfänger sind beim Ausliefern der Weihnachtspäckchen oft nicht zu Hause. Aber dürfen die Pakete dann einfach beim Nachbarn abgegeben oder vor die Haustür gelegt werden? Und welche Rechte hat man, wenn sie vielleicht beschädigt oder gar nicht mehr auffindbar sind? Das weiß der ARAG Rechtsschutzexperte Marvin Böhnhardt.

Dürfen Zusteller überhaupt Pakete beim Nachbarn abgeben, wenn man nicht zu Hause ist, um sie anzunehmen?
Marvin Böhnhardt: Ja, das dürfen sie und die meisten Paketdienste behalten sich das in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch vor. Allerdings ist dort nicht festgelegt, was genau unter „Nachbar“ zu verstehen ist. Das heißt, unter Umständen muss man sein Paket dann sogar ein paar Häuser oder ein paar Straßen weiter abholen. Eine Benachrichtigungskarte im Briefkasten, wo und beim wem genau das Paket abgegeben wurde, ist aber verpflichtend. Nur wenn der Briefkasten für den Paketzusteller nicht zugänglich ist, darf er die Karte auch an die Haustür hängen.

Dürfen eigentlich auch Kinder Pakete annehmen?
Marvin Böhnhardt: Grundsätzlich können auch Kinder Pakete in Empfang nehmen. Sind sie unter sieben Jahre alt und somit geschäftsunfähig, geht man aber davon aus, dass sie nicht zum Empfang berechtigt sind. Kommt das Paket weg, haftet unter Umständen der Paketbote. Bei älteren, beschränkt geschäftsfähigen Kindern kommt es bei einer eventuellen Haftungsfrage auf die Reife und den Entwicklungsstand des Kindes an.

Was ist, wenn das Paket einfach im Flur oder vor die Haustür abgelegt wird?
Marvin Böhnhardt: Die Paketdienste müssen sicherstellen, dass die Empfänger ihre bestellten Pakete auch bekommen. Die Päckchen einfach vor der Haustür, auf der Terrasse oder im Treppenhaus abzulegen, ist also nicht erlaubt. Anders sieht es aus, wenn man dem Zusteller eine sogenannte Abstellgenehmigung erteilt hat, z. B für die Kellertreppe oder die Veranda. Der Nachteil dabei ist allerdings, dass man dann auch das Risiko trägt, wenn das Paket nach dem Ablegen verloren geht oder beschädigt wird. Von daher rate ich, nur möglichst sichere Ablageorte anzugeben.

Wie geht man vor, wenn das Paket samt Inhalt beim Ausliefern beschädigt wurde?
Marvin Böhnhardt: Dann sollte man die Annahme verweigern, wenn man so etwas schon beim Zustellen bemerkt. Findet man dagegen am verabredeten Ablageort ein beschädigtes Paket, muss man den Schaden umgehend dem Verkäufer melden, ohne das Paket zu öffnen. Am besten mit Beweisfotos vom nicht einwandfreien Zustand der Lieferung. Wer erst nach dem Öffnen entdeckt, dass die Ware den Transport nicht heil überstanden hat, sollte ebenfalls sofort den Verkäufer informieren. Er ist für die Transportgefahr verantwortlich und muss die Schäden ersetzen.

Was macht man denn, wenn man selbst eine falsche Lieferung erhält? Ketzerisch gefragt: Darf man die behalten?
Marvin Böhnhardt: Mit solchen unbestellten Sachen kann man grundsätzlich machen, was man will. Das bedeutet: Man darf das Paket entsorgen, den Inhalt selber nutzen oder verschenken – der Versender hat keinerlei Ansprüche gegen den Empfänger. Eine Ausnahme gibt es laut Gesetz allerdings: Handelt es sich bei der Sendung erkennbar um eine falsche Lieferung, ist man verpflichtet, die Ware aufzubewahren und auf Aufforderung des Unternehmens herauszugeben.

Man kann natürlich auch vom Versender verlangen, den Irrläufer abzuholen. Dafür sollte man eine angemessene Frist setzen. Wer sich netterweise entscheidet, das Paket zur Post zu bringen, hat Anspruch auf so genannten Aufwendungsersatz, also die Erstattung der Rücksendekosten.

Man kann sich seine Weihnachtspakete ja auch an eine bestimmte Packstation schicken lassen. Aber was ist, wenn man die dann dort nicht findet?
Marvin Böhnhardt: Sobald man ein Fach in der Packstation öffnet, gilt das Paket als zugestellt. Wenn das Fach aber gähnend leer sein sollte, weil es z. B. aufgebrochen und der Inhalt entwendet wurde, hat der Paketdienstleister seine Ablieferungspflicht trotzdem nicht erfüllt. In diesem Fall sollte man sich sofort mit dem Paketdienstleister sowie dem Absender in Verbindung zu setzen. Der Lieferdienst darf das Paket außerdem auch nicht so ohne Weiteres einfach an eine andere Packstation liefern. Das geht nur, wenn beispielsweise die Fächer der gewünschten Packstation voll sind oder das Paket die erlaubte Größe für Packstationssendungen überschreitet.

Und wenn man sich seine Weihnachtspäckchen einfach an den Arbeitsplatz liefern lässt: Das ist doch erlaubt, oder nicht?
Marvin Böhnhardt: Wenn der Chef es nicht untersagt hat, dürfen Arbeitnehmer sich ihre Päckchen auch in den Betrieb liefern lassen. Ein Rechtsanspruch darauf besteht allerdings nicht. Wurde von Seiten der Betriebsleitung ausdrücklich ein Verbot ausgesprochen, müssen sich Arbeitnehmer auch in der Vorweihnachtszeit daran halten. Sonst droht eine Abmahnung, im Wiederholungsfall sogar die Kündigung. Und Vorsicht: Auch wenn es in den meisten Betrieben erlaubt ist, sich Päckchen liefern zu lassen, bedeutet das nicht, dass die Arbeitnehmer auch während der Arbeitszeit oder vom Dienst-PC aus im Internet einkaufen dürfen.

Was macht man, wenn man die bestellte Ware doch nicht mehr haben möchte? Kann man das Paket dann einfach zurückschicken?
Marvin Böhnhardt: Wenn die bestellte Ware beim Auspacken enttäuscht, kann man das Paket zurückschicken. Innerhalb der Europäischen Union gibt es eine einheitliche Regelung: Versandhändler müssen die Ware zurücknehmen, wenn der Käufer den Kauf innerhalb von 14 Tagen widerruft. Meistens genügt sogar ein Klick auf den richtigen Link, um eine Retoure in die Wege zu leiten. Eine Begründung für das Zurückschicken ist nicht zwingend notwendig. Sollte die Ware kaputt oder falsch sein, übernimmt ja wie gesagt der Händler die Kosten für den Rückversand. In anderen Fällen entscheidet der Händler darüber, ob er die Kosten übernimmt. Grundsätzlich darf er die Kosten für die Rücksendung an den Kunden weitergeben. Viele stellen aber aus Kulanz kostenlose Retourenaufkleber zur Verfügung.

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Carmen Ruppert revolutioniert mit ihrer fundierten Trainerausbildung „Starke Kinder“ die D-A-CH-Region

Carmen Ruppert revolutioniert mit ihrer fundierten Trainerausbildung "Starke Kinder" die D-A-CH-Region

Kinder stärken und so dafür zu sorgen, dass sie sich voller Selbstbewusstsein den Herausforderungen unserer Zeit stellen können – das ist eines der wichtigsten Ziele vieler Eltern, aber auch Pädagogen. Das ist der Grund, warum es in diesem Bereich ein stetig wachsendes Angebot an Fortbildungen gibt, doch es ist nicht alles Gold, was glänzt. Carmen Ruppert ist eine renommierte Unternehmerin, die auf eine 25-jährige Karriere zurückblicken kann und noch immer schlägt ihr Herz als Initiatorin des Selbstbehauptungsprojekts „Starke Kinder“ für Kinderrechte. Dank Ihrer erfolgreichen Kindertrainerausbildung für Erwachsene haben Eltern und Pädagogen die Chance, Kindern sowie Jugendlichen dabei zu helfen, tolerant, unabhängig und glücklich zu werden. Wir durften in einem exklusiven Gastbeitrag von Frau Ruppert erfahren, wodurch sich ihre Trainerausbildung auszeichnet und warum diese vielleicht auch für Sie durchaus eine Überlegung wert ist.

Carmen Ruppert setzt sich seit dem Jahr 1996 für Kinder und ihre Rechte ein

Umso früher es uns gelingt, Kindern im Kindergarten- oder Grundschulalter beizubringen, dass sie gewisse Situationen keinesfalls erdulden müssen, sondern sich dagegen auflehnen können, umso besser ist es. So können Sie sich nämlich auch zur Prävention vor jeglicher Gewalt oder Mobbing zur Wehr setzen, falls dies notwendig sein sollte. Sie erhalten aufgrund dieses Selbstbewusstseins eine ganz andere Körpersprache, die sie wiederum seltener zum Opfer werden lässt. Das ist auch der Grund, warum der Präventions- und Selbstbehauptungskurs gezielt trainiert, „Stopp“ oder „Nein“ zu sagen, wenn Sie das Verhalten eines Menschen stört oder es zu Übergriffen kommt.

Die Inhalte des „Starke Kinder“ Kurs im Überblick

Als Eltern würde man sich wünschen, dass die eigenen Kinder in einer Welt groß werden, in der absolut keine Gefahr droht, doch die Realität sieht leider anders aus. Im Kurs von Carmen Ruppert lernt der Nachwuchs daher: die Wirkung und den gezielten Einsatz von Körpersprache, die Kraft von Blickkontakten sowie der Stimme, Abwehrbewegungen, die jedoch an die jeweilige Situation angepasst werden, die anderen zu respektieren und auch selbst klare Grenzen zu ziehen, Verletzungen der eigenen Privatsphäre nicht zu tolerieren, sondern sich zur Wehr zu setzen, einen empathischen Umgang mit Mitmenschen.

Als „Starke-Kinder“ Trainer*in durchstarten – so gelingt’s

Sie haben ein Herz für Kinder, besitzen eventuell, jedoch nicht zwingend, eine pädagogische Vorbildung und sehen es als Ihre Berufung, Heranwachsende dabei zu unterstützen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen, dann ist die umfassende Trainerausbildung von Carmen Ruppert der richtige Weg für Sie. Dank dieser werden Sie Teil eines Teams, das bereits jetzt im gesamten D-A-CH-Raum tätig ist. Dank dieser Ausbildung haben Sie nicht nur die Chance, wirklich etwas zu bewegen und Kindern dabei zu helfen, ein freies Leben zu führen, zudem genießen Sie absolute Flexibilität, wenn es um Ihre Arbeitszeiten geht und erhalten einen überdurchschnittlichen Lohn.

Helfen Sie Kindern dabei, selbstbewusst, frei und glücklich zu werden

Sollten Sie den tiefen Wunsch in sich spüren, jungen Menschen das Selbstvertrauen zu vermitteln, das Sie gerne früher ebenfalls gehabt hätten, dann wagen Sie den Sprung. Gehen Sie diesen einzigartigen Weg. Weitere Informationen über die Ausbildung finden Sie hier:

www.carmen-ruppert-akademie.de

Carmen Ruppert ist Gründerin des Selbstbehauptungsprogramm „Starke Kinder“ in der ganzen D-A-CH-Region.
Sie unterstützt Kinder, damit diese zu starken, selbstbewussten und selbstbestimmten Wesen werden.
In der Carmen Ruppert Akademie bildet sie KindertrainerInnen in ganz Deutschland, Österreich und Schweiz aus.

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Die Rechte als Patient kennen und wahrnehmen

VERBRAUCHER INITIATIVE zum Tag der Patientensicherheit am 17.09.

Berlin, 13. September 2022. Die sichere Behandlung mit Medikamenten ist das Thema des diesjährigen Welttages der Patientensicherheit. Wenn Patienten Verantwortung für ihre eigene Gesundheit übernehmen, können sie selbst dazu beitragen, eine passende und sichere Medikation zu erhalten. Die VERBRAUCHER INITIATIVE sagt, welche Rechte und Pflichten Patienten bei der ärztlichen Behandlung haben.

Eine Behandlung kann mit Risiken und Nebenwirkungen verbunden sein. Der Arzt muss deshalb vorher ein entsprechendes Aufklärungsgespräch mit dem Patienten führen und ihn dabei genau informieren. Dazu gehören Erläuterungen zu den Untersuchungsmethoden und ihrem Ablauf, Informationen über die gestellte Diagnose und geplante Behandlung sowie mögliche Alternativen mit Vor- und Nachteilen. Auf der Basis der Informationen kann der Patient Diagnose- und Therapiemethoden abwägen und sich entscheiden. Dafür muss der Arzt die Maßnahmen für den Laien verständlich darstellen. „Fragen Sie im Zweifelsfall unbedingt nach, wenn Sie etwas nicht verstanden haben – wenn es sein muss, auch mehrfach“, empfiehlt Georg Abel von der VERBRAUCHER INITIATIVE.

Idealerweise arbeiten Patient und Arzt zusammen. Im eigenen Interesse sollten Patienten ihrem Arzt alle Informationen geben, die für die Behandlung wichtig sind und sich an den besprochenen Therapieplan halten. Positiv wirkt es sich aus, wenn sich Patienten bei ihrem Arzt gut aufgehoben fühlen und ein Vertrauensverhältnis besteht. „Achten Sie daher bei der Wahl des Arztes darauf, dass er Ihnen gut zuhört, Ihr Anliegen ernst nimmt und ausreichend Zeit für die Anamnese, Untersuchungen, Beratungen, die Therapie und aufkommende Fragen hat“, rät der Bundesgeschäftsführer. Arzt und Praxispersonal sollten dem Patienten freundlich, respektvoll und diskret gegenübertreten. Seine Intimsphäre sollte ebenso gewahrt bleiben wie der Schutz der persönlichen Daten.

In dem Themenschwerpunkt „Gesundheit“ auf dem Portal www.verbraucher60plus.de (https://www.verbraucher60plus.de/selbstbewusster-patient/) hat die VERBRAUCHER INITIATIVE unter dem Menüpunkt „Selbstbewusster Patient“ zahlreiche konkrete Tipps rund um Patientenrechte zusammengestellt. Sie werden durch Hintergrundinformationen sowie Links zu Informations- und Beratungsangeboten ergänzt. Das Portal informiert außerdem über weitere Gesundheitsthemen wie Individuelle Gesundheitsleistungen, Medikamentenkauf im Internet oder Pflege zur Verfügung.

Die VERBRAUCHER INITIATIVE e.V. ist der 1985 gegründete Bundesverband kritischer Verbraucherinnen und Verbraucher. Schwerpunkt ist die ökologische, gesundheitliche und soziale Verbraucherarbeit.

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