Steuerliche Außenprüfung ab 2025

Reformen für mehr Effizienz und Transparenz

Steuerliche Außenprüfung ab 2025

Betriebsprüfung (Bildquelle: iStock-1473781095)

Ab 2025 treten in Deutschland umfassende Änderungen im steuerlichen Außenprüfungsverfahren in Kraft – maßgeblich getrieben durch die EU-DAC 7-Richtlinie und weitreichende Reformen des Steuerverfahrensrechts. Ziel ist es, Prüfungsprozesse zu beschleunigen, die Transparenz zu erhöhen und die Zusammenarbeit der Finanzbehörden innerhalb der EU zu stärken.
Neue Anforderungen an digitale Plattformen
Im Rahmen der DAC 7-Umsetzungsvorschriften sind Betreiber digitaler Plattformen künftig verpflichtet, umfassende Informationen über ihre Anbieter zu melden. Dies umfasst Daten wie Identität, Verkaufszahlen und erhaltene Entgelte. Durch den systematischen Austausch dieser Daten zwischen den EU-Mitgliedstaaten soll Steuerhinterziehung wirksamer bekämpft und die Besteuerung von Einkünften aus digitalen Geschäftsmodellen verbessert werden.
Beschleunigte Prüfungsverfahren und verschärfte Mitwirkungspflichten
Die Reform sieht vor, dass Außenprüfungen früher eingeleitet und zügiger abgeschlossen werden. Bereits sechs Monate nach Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung kann die Finanzbehörde – sofern die gesetzlich geforderten Mitwirkungspflichten nicht erfüllt werden – ein qualifiziertes Mitwirkungsverlangen aussprechen. Bei verspäteter oder unzureichender Zusammenarbeit wird ein Verzögerungsgeld in Höhe von 75 Euro pro Tag festgesetzt, das unter bestimmten Voraussetzungen mit erheblichen Zuschlägen bei wirtschaftlich leistungsstarken Steuerpflichtigen sogar täglich bis zu 25.000 Euro erreichen kann.
Verlängerte Festsetzungsfristen und klare Ablaufhemmung
Die Reform regelt zudem die Festsetzungsverjährung neu: Die Hemmung des Eintritts der Verjährung endet künftig spätestens fünf Jahre nach dem Kalenderjahr, in dem die Prüfungsanordnung bekanntgegeben wurde. Diese Maßnahme soll für mehr Vorhersehbarkeit sorgen und gewährleisten, dass steuerliche Festsetzungen auch nach Abschluss der Betriebsprüfung noch möglich sind.
Weitere Neuerungen im Prüfungsverfahren
Zu den wesentlichen Änderungen zählen:
-Reform der Betriebsprüfung: Die neuen Regelungen gelten für Steuern, die ab dem 01. Januar 2025 entstehen oder bei denen ab diesem Datum eine Prüfungsanordnung erfolgt.
-Erweiterte Mitwirkungs- und Vorlagepflichten: Steuerpflichtige müssen künftig Dokumentationen wie die Verrechnungspreisdokumentation innerhalb kürzerer Fristen unaufgefordert vorlegen.
-Erweiterung der Anzeige- und Berichtigungspflichten: Unanfechtbar festgestellte Prüfungsfeststellungen, die auch in anderen Steuerbescheiden zu Änderungen führen können, müssen nun umgehend korrigiert werden.
-Teilabschlussbescheid und verbindliche Zusage: Mit dem Antrag auf einen Teilabschlussbescheid erhalten Steuerpflichtige die Möglichkeit, einzelne Besteuerungsgrundlagen separat klären zu lassen und frühzeitig verbindliche Zusagen für zukünftige Sachverhalte zu erwirken.
-Rahmenvereinbarungen zum Prüfungsablauf: Regelmäßige Gespräche und klar definierte Prüfungspläne zwischen Finanzbehörde und Steuerpflichtigen sollen den Ablauf der Prüfung transparenter und effizienter gestalten.
Diese Reformen markieren einen bedeutenden Schritt in der Modernisierung des deutschen Steuerprüfungsverfahrens. Die neuen Maßnahmen versprechen eine zeitnähere Festsetzung von Steuern, eine Reduzierung von Prüfungsdauern sowie eine verstärkte Kooperation zwischen den Steuerbehörden, wodurch letztlich auch die Planbarkeit für Steuerpflichtige verbessert wird.

Wir bieten individuelle, maßgeschneiderte und passgenaue Lösungen aus einer Hand für nationale und internationale Unternehmen jeder Rechtsform und Größe, Unternehmer, Vereine, Stiftungen sowie Privatpersonen, in den Bereichen:

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Betriebsprüfung: Vorbereitung, Ablauf und wichtige Aspekte

Betriebsprüfung: Vorbereitung, Ablauf und wichtige Aspekte

(Bildquelle: iStock-1473781095)

Betriebsprüfungen sind ein fester Bestandteil des steuerlichen Überwachungssystems und dienen dazu, die korrekte Erfüllung steuerlicher Pflichten zu überprüfen. Diese Prüfungen können sowohl vor Ort im Unternehmen als auch extern durchgeführt werden. Der zuständige Prüfer hat dabei das Recht, alle relevanten Unterlagen einzusehen und Fragen zu stellen, um die steuerliche Lage des Unternehmens umfassend zu beurteilen.
Eine gründliche Vorbereitung auf die Betriebsprüfung ist essenziell, um mögliche Beanstandungen zu vermeiden und die Prüfung effizient zu gestalten.
Arten von Betriebsprüfungen
Außenprüfung
Die Außenprüfung ist eine der häufigsten Prüfarten. Dabei prüft ein Betriebsprüfer des Finanzamts vor Ort die Buchhaltung und steuerlich relevante Vorgänge auf Fehler oder Unregelmäßigkeiten. Im Vorfeld erhält das Unternehmen eine schriftliche Prüfungsanordnung, die eine Liste der anzufordernden Unterlagen enthält.
Unangekündigte Nachschauen
Eine Nachschau erfolgt unangekündigt und zielt darauf ab, den aktuellen Status eines Unternehmens zu überprüfen. Es gibt verschiedene Arten von Nachschauen:
-Lohnsteuernachschau
-Umsatzsteuernachschau
-Kassennachschau
Das Überraschungsmoment spielt hier eine zentrale Rolle, um potenzielle Unregelmäßigkeiten direkt vor Ort zu erkennen.
Prüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung
Die Deutsche Rentenversicherung führt Betriebsprüfungen durch, um sicherzustellen, dass Sozialabgaben korrekt berechnet und abgeführt werden. Diese Prüfungen konzentrieren sich auf die ordnungsgemäße Abrechnung und Abführung von Beiträgen zur Sozialversicherung.
Prüfungen durch die Zollbehörde
Unternehmen, die am Außenwirtschaftsverkehr teilnehmen, können von der Bundeszollverwaltung geprüft werden. Der Fokus liegt hierbei auf der Einhaltung von außenwirtschaftsrechtlichen Vorschriften sowie der korrekten Abgabe von Zöllen und Verbrauchssteuern.
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Ablauf der Betriebsprüfung
1. Prüfungsanordnung
Das Finanzamt informiert das Unternehmen schriftlich über die geplante Prüfung. Die Prüfungsanordnung enthält Informationen über den Prüfungszeitraum und die anzufordernden Unterlagen.
2. Betriebsbesichtigung
Häufig erfolgt vor der eigentlichen Prüfung eine Besichtigung des Betriebs. Dies ermöglicht dem Prüfer, sich ein Bild von den betrieblichen Abläufen zu machen.
3. Durchführung der Prüfung
Die eigentliche Prüfung findet meist in einem dafür bereitgestellten Raum im Unternehmen statt. Dort werden die angeforderten Unterlagen und Daten geprüft, und der Prüfer kann Rückfragen stellen.
4. Schlussbesprechung
Nach Abschluss der Prüfung erfolgt eine Schlussbesprechung. Hierbei werden die Ergebnisse der Prüfung zusammengefasst und erläutert. Eventuelle Unstimmigkeiten können direkt besprochen werden.
5. Abschlussbericht
Der Prüfer erstellt einen schriftlichen Abschlussbericht, der dem Unternehmen zugesandt wird. Dieser Bericht bildet die Grundlage für mögliche Änderungen von Steuerbescheiden.
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Tipps zur Vorbereitung auf eine Betriebsprüfung
1. Ordnungsgemäße Dokumentation
-Bewahren Sie Belege wie Rechnungen, Quittungen oder Verträge gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auf.
-Stellen Sie sicher, dass diese Belege geordnet und vollständig vorliegen.
2. Buchhaltung überprüfen
-Kontrollieren Sie regelmäßig, ob Ihre Buchhaltung vollständig und aktuell ist.
-Prüfen Sie, ob alle steuerlich relevanten Unterlagen korrekt erfasst wurden.
3. Zusammenarbeit mit dem Steuerberater
-Informieren Sie Ihren Steuerberater frühzeitig über die bevorstehende Prüfung.
-Besprechen Sie mit ihm, welche Schritte zur Vorbereitung erforderlich sind.
4. Prüfungsunterlagen bereithalten
Am Tag der Prüfung sollten alle angeforderten Dokumente geordnet und vollständig vorliegen, um Verzögerungen zu vermeiden.
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Häufigkeit und Dauer von Betriebsprüfungen
Die Häufigkeit von Betriebsprüfungen hängt von der Größe und der Branche des Unternehmens ab:
-Großbetriebe: Alle 3 bis 4 Jahre
-Mittelgroße Betriebe: Alle 4 bis 6 Jahre
-Kleinbetriebe: Alle 6 bis 10 Jahre
-Freiberufler: Alle 10 bis 15 Jahre
Die Dauer der Prüfung variiert ebenfalls und ist abhängig von der Unternehmensgröße und der Komplexität der Buchhaltung.
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Fazit
Eine Betriebsprüfung sollte nicht als Bedrohung, sondern als Möglichkeit gesehen werden, die eigenen Abläufe zu überprüfen und mögliche Schwachstellen zu erkennen. Mit einer sorgfältigen Vorbereitung, einer gut strukturierten Buchhaltung und kompetenter Beratung durch einen Steuerberater können Sie die Prüfung souverän meistern.

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