Zeiterfassung, Projektzeiterfassung & Workforce Management

HR Anwendungen und Projektzeiterfassungssoftware aus einer Hand von spica. Auf Mobil und PC für Freiberufler, Mittelstand und Konzerne.

Zeiterfassung, Projektzeiterfassung & Workforce Management

Zeiterfassung, Projektzeiterfassung, Workforce Management & Zutrittskontrolle aus einer Hand – spica

Die Softwarelösungen von Spica decken die komplette Bandbreite der HR Anwendungen, wie Arbeitszeiterfassung inkl. Gehaltsabrechnung, Projektzeiterfassung, Zutrittskontrolle und Workforce Management. Spica entwickelt Lösungen seit über 30 Jahre, die mehr als 1 Million Anwender täglich im Einsatz haben.

All hours – Digitale Arbeitszeiterfassung am Arbeitsplatz (https://www.spica.com/de/zeiterfassung-anwesenheitsmanagement)
Ob Homeoffice oder Präsenzarbeit, eventuell eine Mischung aus beiden Möglichkeiten, ist mit All hours egal. Die Zeiterfassung erfolgt präzise, ohne Mehraufwand für die Mitarbeiter oder für die Führungskräfte zu verursachen. Die Zeit und Anwesenheitsmanagementsoftware All hours bietet die Erfassung der Ankunfts- und Aufbruchszeiten, Mittagspausen, Geschäftsreisen und Dienstwege und externen Arbeitszeiten. Abwesenheiten zu planen und zu erfassen, geht simpel und effektiv. Urlaubsplanung für die einzelnen Mitarbeiter ist genauso schnell erledigt wie für die Arbeitsgruppe oder gesamte Abteilung. Abwesenheiten wegen Krankheit werden ebenfalls gründlich und unkompliziert erfasst.
Die Nutzung der Zeiterfassungssoftware integriert sich nahtlos in den Arbeitstatablauf.
Die Datenexportfunktion ermöglicht eine reibungslose Gehaltsabrechnung per Knopfdruck. Mit All hours werden Überstunden akkurat und mühelos registriert.
Die All hours Handy App und die Desktop-Apps erlauben ein smartes Stempeln überall und auf allen Geräten. Sogar herkömmliche Stempeluhren kommen bei Bedarf mit den Lösungen von Spica zurecht.
Die sog. Geofencing ermöglicht, dass die Mitarbeiter ausschließlich an bestimmten Orten einstempeln können. So wird der Betrug durch falsches Stempeln von Kollegen wirksam minimiert.
Spica bietet für den Start ebenfalls die richtigen Tools an. Die kostenfreien Stundenzettel-Vorlagen (https://www.spica.com/de/blog/monatliche-woechetliche-stundenzettel-kostenlos-excel-vorlage) für die monatliche und wöchentliche Erfassung stehen jedem frei zur Verfügung.
Eine sinnvolle Ergänzung stellt die ebenfalls kostenlos erreichbare online Arbeitszeitrechner (https://www.spica.com/de/arbeitszeitrechner-berechnung-arbeitszeit-online) dar.

My hours – Projektzeiterfassung (https://www.spica.com/de/projektzeiterfassung) leicht und leistungsstark
Mit My hours werden die Projektzeiten präzise und unkompliziert erfasst.
Die My hours Projektzeiterfassung erfolgt wahlweise in Echtzeit oder Sie tragen die Werte manuell in My hours ein. Die Verwendung von My hours ermöglicht mehr als die Erfassung der Projektzeiten. Die Erfassung der abrechenbare Stunden, Lohnkosten und Ausgaben garantiert, dass die Projekte nach Plan und profitabel laufen.
My hours ermöglicht das Optimieren des Zeitmanagements im Projektteam und die optimale Koordination der Arbeit in den Projekten.

Door Cloud – Zutrittskontrolle (https://www.spica.com/de/zutrittskontrolle) der Zukunft in der Cloud
Kartenleser und ID Karten sind die Vergangenheit. Ihr Mobiltelefon wird Ihr Zutrittsberechtigungssystem. Mit der Door Cloud App wird jede Tür sicher und bequem aufgeschlossen, wo die Mitarbeiter Zutrittsberechtigung haben.
Die Verwaltung der Zutrittsberechtigungen wird ohne Stress erledigt. Die Einrichtung sowie die Überwachung der Vorgänge erfolgt Echtzeit, somit steigert die Betriebseffizienz.

Time&Space – die individualisierte Lösung für Workforce Management (https://www.spica.com/de/workforce-management) und Zutrittskontrolle
Time&Space Central ist eine vollintegrierte und umfassende Komplettlösung für Arbeitszeitverwaltung und Zutrittskontrolle.
Die Skalierbarkeit und modularer Aufbau der Software wächst und ändert sich mit Ihrem Unternehmen zusammen.

Die Spica Softwarelösungen werden in der Cloud und wahlweise als on-premise Version ausgeführt. Die nahtlose Integration der Mobilen Apps und Desktopanwendungen erlaubt jederzeit eine flüssige und effiziente Nutzung. Die Spica Anwendungen sind für Freiberufler und Freelancer, für kleine und mittelständische Unternehmen und für multinationale Konzerne geeignet. Die Systeme sind skalierbar und für jede Unternehmensgröße eine preiswerte Alternative.

Spica International Ltd. Ist führender Software-Anbieter von Personalmanagement-Lösungen, die den Menschen ins Zentrum stellen. Unser Fokus liegt auf den Bedürfnissen eines modernen Arbeitsplatzes. In den letzten 30 Jahren haben wir bereits über 3.000 Kunden weltweit bei der Optimierung, Digitalisierung und Automatisierung ihres Personalmanagements unterstützt. Unter anderem helfen wir bei der Zeitplanung Ihres Personals, der Zeiterfassung, Verwaltung von Abwesenheiten, Erfassung von Projektzeiten und weiteren Prozessen der Personalverwaltung.

Kontakt
Spica International d.o.o.
Karel Stanovnik
Pot k sejmiscu 33
1231 Ljubljana
+386 1 568 08 00
info@spica.com
https://www.spica.com/de/

Mehrarbeit, Überstunden und Zeiterfassung

Mehrarbeit, Überstunden und Zeiterfassung

Überstunden in Unternehmen (Bildquelle: https://unsplash.com/photos/NSFG5sJYZgQ)

Laut einer Studie von Gehalt.de arbeitete 2021 jede(r) Beschäftigte rund 3 Stunden mehr pro Woche, als er laut Arbeitsvertrag müsste. Von diesen drei Stunden wurden aber nur ca. eine Stunde pro Woche als Überstunden mit Gehalt oder Freizeit ausgeglichen. Da stellt sich die Frage, wie kann das sein?

Keine Pflicht zur Vergütung von Mehrarbeit
Der Grund hierfür liegt im Arbeitszeitgesetz. Eine gesetzliche Pflicht Mehrarbeit zu vergüten, gibt es in Deutschland nicht. Wenn Beschäftigte also ohne explizite Anordnung oder Anweisung länger arbeiten, dann müssen Arbeitgeber*innen diese Zeit nicht zwingend ausgleichen.
Dies gilt vor allem dann, wenn Beschäftigten nachgewiesen werden kann, dass sie nur länger am Arbeitsplatz bleiben, um durch die Mehrarbeit eine höhere Vergütung zu erlangen. Beispielsweise, weil sie unangemessen lang nach der Arbeit duschen und sich erst danach an der Zeiterfassung abmelden. Oder nach dem Einstempeln erst noch eine halbe Stunde frühstücken, bevor die eigentliche Arbeit beginnt.
Dies ist Mehrarbeit die nicht ausgezahlt oder mit Freizeit ausgeglichen werden muss.

Mehrarbeit stillschweigend akzeptieren
Ein anderer Fall liegt vor, wenn Mitarbeitende regelmäßig länger, als vertraglich vereinbart, für das Unternehmen arbeiten und diese Arbeit vom Arbeitgeber akzeptiert wird. In diesem Fall greift §616 BGB, der davon ausgeht, dass eine stillschweigende Vereinbarung vorliegt, wenn das Ergebnis der Arbeit den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.
Arbeitgeber müssen diese Mehrarbeit noch nicht einmal explizit einfordern. Das Akzeptieren der Arbeitsergebnisse genügt für diesen Fall.

Klare Regeln definieren
Dem können Arbeitgeber*innen vorbeugen, indem sie die Umstände, die zur Vergütung der Überstunden führen, klar im Arbeitsvertrag regeln.
Möglich und zulässig ist es z.B. zu definieren, dass eine gewisse Zahl an Mehrarbeitsstunden mit dem Gehalt abgegolten ist. Die Rechtsprechung definiert hier keine klaren Grenzen. Die Praxis zeigt jedoch, dass 10% bis 15% monatliche Arbeitszeit durchaus üblich sind. Im Schnitt also ungefähr 20 Stunden im Monat.
Aber Vorsicht: Sofern die bestehenden Arbeitsverträge eine unbezahlte Mehrarbeit nicht bereits enthalten, kann eine Einführung von 20 Stunden unbezahlter Mehrarbeit, den Betriebsfrieden erheblich stören.
Daher unser Pro Tipp: Eine weniger drastische Möglichkeit ist es eine Übergangszeit von einer halben Stunde vor Arbeitsbeginn und einer halben Stunde nach Arbeitsende festzulegen. Diese Übergangszeit wird vom Arbeitgeber, vertraglich geregelt, nicht bezahlt. Erst wenn Beschäftigte länger als diese halbe Stunde davor oder danach arbeiten, ist davon auszugehen, dass es sich tatsächlich um eine akzeptierte Mehrarbeit handelt, die vom Arbeitgeber auch bezahlt oder mit Freizeit ausgeglichen werden muss. In der Summe ergibt diese Stunde pro Tag, ebenfalls eine unbezahlte Mehrarbeit von 22 Std. im Monat.

Wie hoch ist die Überstundenvergütung?
Überstunden werden in der Regel mit dem normalen Stundenlohn vergütet. Sofern es sich um einen Gehaltsempfänger handelt, kann der Stundenlohn durch eine einfache Formel aus dem Bruttogehalt berechnet werden: Der Stundenlohn entspricht dann dem Bruttolohn geteilt durch 4,333 geteilt durch die wöchentliche Arbeitszeit.
Eine Zuschlagspflicht für Überstunden existiert in Deutschland nicht. Ausnahme ist, wenn dies im Arbeits- oder Tarifvertrag anderweitig geregelt ist.

Alternative Freizeitausgleich, Vorteile für Arbeitgeber*innen
Eine Alternative zur Überstundenvergütung ist der Freizeitausgleich. Der Vorteil für Arbeitgeber*innen liegt auf der Hand. Die Auslastung wird durch den flexiblen Einsatz der Mitarbeitenden optimiert.
Liegt viel Arbeit an, wird die Arbeitszeit flexibel durch das Anordnen von Überstunden erhöht. Ebbt die Auslastung ab, können Beschäftigte das zuvor aufgebaute Überstundenkonto durch das nehmen von Gleitzeit wieder abbauen.
Wichtig ist, das Anordnen von Überstunden muss für Arbeitnehmer*innen auch zumutbar sein. Arbeitgeber dürfen dabei nicht nur die betrieblichen Erfordernisse, sondern auch das persönliche Umfeld der Beschäftigten im Blick behalten. Und vor allem gilt, die maximale Arbeitszeit von 10 Std. pro Tag darf auch bei angeordneten Überstunden nicht überschritten werden. Das im Blick, profitieren Unternehmen und Beschäftigte gleichermaßen davon. Unternehmen durch die bessere Auslastung, Beschäftigte durch mehr freie Tage.

Fazit
Die genannten Anregungen und Vorteile ergeben sich für Betriebe und Angestellte nur, wenn die Arbeitszeit effektiv erfasst wird. Inkludierte Mehrarbeit, Übergangszeiten vor und nach der Arbeit, Gleitzeitkonten und vieles mehr, lassen sich nur mit einem modernen Zeiterfassungssystem, wie das der TimePunch KG, effektiv abbilden. Systematische Zeiterfassung sollten daher nicht als Problem, sondern als Lösung des Problems gesehen werden.

TimePunch – TRACKING PROGRESS NOT ONLY HOURS

Mit der Zeiterfassungs-Software der TimePunch KG sind alle Unternehmen gut beraten. Egal, ob große Unternehmen, KMUs oder Selbständige, wir bieten Ihnen die passende, professionelle Software und Hardware und erfassen damit nicht nur Stunden, sondern helfen Ihnen, Ihr Unternehmen voranzubringen.

Unsere Software ist einfach zu bedienen und bietet die größtmögliche Flexibilität. Über buchbare, thematische Schulungen und Intensiv-Workshops erklären wir Ihnen die Funktionen detailliert und persönlich.

Bei unseren Software-Produkten „Time Punch One“ für Soloselbständige und „TimePunch Pro“ für mittelständische oder große Unternehmen, können problemlos Kundenwünsche direkt implementiert werden, da wir selbst Entwickler der Produkte sind.

Interesse an TimePunch? Nehmen Sie an einer unserer kostenlosen digitalen Infoveranstaltungen teil, oder melden Sie sich direkt bei uns: https://beratung.timepunch.de/

Kontakt
TimePunch KG
Gerhard Stephan
Bauhofstr. 34
68623 Lampertheim
+49 (6206) 70409-00
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https://beratung.timepunch.de/

Zeiterfassung – dürfen, müssen oder No-Go?

Zeiterfassung - dürfen, müssen oder No-Go?

Zeiterfassung, ja oder nein? (Bildquelle: Kommerziell frei nutzbares Bild)

Um das Thema Zeiterfassung ranken sich viele Mythen und Halbwahrheiten. Dürfen Arbeitgeber*innen die Zeiten der Mitarbeiter erfassen, oder müssen sie es sogar? Oder ist es am Ende gar nicht erlaubt?

Bei der systemischen Zeiterfassung, also der Zeiterfassung am PC oder mit RFID Chips, werden personenbezogene Daten erhoben. Das ist z.B. die Uhrzeit, wann sich Mitarbeiter*innen an -bzw. abmelden, es sind aber auch Ortsinformationen über den Standort des Terminals oder die GPS-Daten, die erhoben werden. Eventuell auch biometrische Daten, wie der Fingerabdruck oder die Gesichtserkennung. Das alles ruft die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auf den Plan.

Ist Zeiterfassung rechtsgültig?
Um diese Frage zu klären, bedarf es einen Blick in das Gesetz. In der DSGVO sind klare Regeln für die Aufzeichnung von personenbezogenen Daten verankert. Im Artikel 6 Abs 1 f steht als Voraussetzung, dass die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen (also des Arbeitgebers) oder eines Dritten (z.B. Steuerberater / Lohnbüro) erforderlich ist. Berechtigte Interessen des Arbeitgebers zur Einführung der Zeiterfassung sind beispielsweise:
-Die Arbeitszeit des Mitarbeitenden soll dem Lohnbüro zur Berechnung des Gehalts übermittelt werden.
-Überstunden sollen dokumentiert werden, damit diese ausgezahlt oder mit Freizeit abgegolten werden können.
-Pausen von Mitarbeitenden sollen zum Nachweis des Arbeitsschutzgesetzes aufgezeichnet werden.
Die Zeiterfassung bildet also die Grundlage, damit die berechtigten Interessen durchgesetzt werden können. Eine Erfassung ist somit rechtsgültig.
Spannend wird die Frage aber bei biometrischen Daten, wie dem Fingerabdruck oder der Gesichtserkennung. Hier greift der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und der Datensparsamkeit. D.h. Arbeitgeber*innen müssen sich die Frage gefallen lassen, ob das berechtigte Interesse nicht auch mit weniger Daten durchsetzbar ist. Die Antwort ist hier ein meist ein klares ja. Ein RFID Schlüsselanhänger erfüllt die Anforderung in den meisten Fällen ganz genauso wie ein Fingerscanner. Daher sollten sich Arbeitgeber*innen die Einwilligung zur Arbeitszeiterfassung mittels biometrischer Daten vorab von der Belegschaft schriftlich einholen, oder auf eine Alternative via RFID Schlüsselanhänger für Verweigerer umsteigen. Gute Zeiterfassungssysteme wie TimePunch erlauben zumeist beide Möglichkeiten zur Zeiterfassung (Schlüsselanhänger und/oder Biometrisch).

Ist eine Zeiterfassung zwingend erforderlich?
Viele Hersteller von Zeiterfassungs-Systemen versuchen Interessenten zu verunsichern, indem sie aufführen, dass eine systematische Zeiterfassung bereits vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil vom Mai 2019 gefordert wurde. Damit endet die Erzählung aber zumeist unvollständig.
Richtig ist, dass am 24. Februar 2020 das Arbeitsgericht in Emden in einer ersten Entscheidung das Urteil vom EuGH bestätigte und auch am 24. September 2020 in einer zweiten Entscheidung bekräftigte. Allerdings widerrief das Landes Arbeitsgerichts von Niedersachen (LAG) – also eine höhere Instanz – die Entscheidung des Arbeitsgerichts in Emden in der Berufung.
Der Grund: Nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts hatte der EuGH aufgrund von Art. 153 AEUV keine Kompetenz über Vergütungsfragen zu entscheiden. Hier steht also Meinung gegen Meinung. Eine klare Aussage, ob Zeiterfassung im Allgemeinen zwingend erforderlich ist, steht also noch aus.

Wann ist eine Zeiterfassung vom Gesetzgeber gefordert?
Nichtsdestotrotz existieren mehrere Fälle, in denen eine Zeiterfassung vom Gesetz gefordert wird.
Bei Einführung der Kurzarbeit:
Will ein Unternehmen die Kurzarbeit einführen, dann muss die geleistete Arbeitszeit der Mitarbeitenden in Kurzarbeit korrekt und vollständig dokumentiert werden. Dies ist notwendig, damit nach Abschluss des Monats das Kurzarbeitergeld korrekt berechnet werden kann. Die Agentur für Arbeit kann jederzeit den Stundennachweis für Mitarbeiter*innen vom Unternehmen einfordern.
Bei Beschäftigten im Mindestlohn bzw. Niedriglohn:
Sind Arbeitnehmer*innen bei den Betrieben im Mindestlohn, bzw. Niedriglohn beschäftigt, dann ist hier die Zollverwaltung zuständig. Diese prüft sehr genau, ob der Mindestlohn eingehalten wird. Damit der Zoll die Lohnzahlung und damit Einhaltung des Mindestlohns prüfen kann, ist eine genaue Zeiterfassung vom Gesetzgeber gefordert.
Bei Überstunden:
Werden im Betrieb regelmäßig Überstunden fällig, dann besteht nach § 16 Absatz 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) die Verpflichtung des Arbeitgebers die über 8 Stunden pro Tag hinaus gehende Arbeitszeit aufzuzeichnen. Selbstverständlich schreibt der Gesetzgeber hier nicht vor, dass ein elektronisches Zeiterfassungssystem zum Einsatz kommt, aber gerade ein System wie TimePunch macht dabei vieles einfacher.

Fazit
Stand März 2022 ist in Deutschland nicht klar geregelt, ob eine elektronische Zeiterfassung für alle Betriebe zur Pflicht wird. Allerdings existieren heute schon Fälle, in denen eine Zeiterfassung erforderlich ist. Dabei liegen die Vorteile einer Zeiterfassung klar auf der Hand: Gleichbehandlung von Mitarbeitenden, einfachere Lohnzahlung und Rechtssicherheit bei Arbeitsrechtsklagen aufgrund von Kündigung oder ähnlichem. Wie so oft gilt auch hier: Haben ist besser als Brauchen.

TimePunch – TRACKING PROGRESS NOT ONLY HOURS

Mit der Zeiterfassungs-Software der TimePunch KG sind alle Unternehmen gut beraten. Egal, ob große Unternehmen, KMUs oder Selbständige, wir bieten Ihnen die passende, professionelle Software und Hardware und erfassen damit nicht nur Stunden, sondern helfen Ihnen, Ihr Unternehmen voranzubringen.

Unsere Software ist einfach zu bedienen und bietet die größtmögliche Flexibilität. Über buchbare, thematische Schulungen und Intensiv-Workshops erklären wir Ihnen die Funktionen detailliert und persönlich.

Bei unseren Software-Produkten „Time Punch One“ für Soloselbständige und „TimePunch Pro“ für mittelständische oder große Unternehmen, können problemlos Kundenwünsche direkt implementiert werden, da wir selbst Entwickler der Produkte sind.

Interesse an TimePunch? Nehmen Sie an einer unserer kostenlosen digitalen Infoveranstaltungen teil, oder melden Sie sich direkt bei uns: https://beratung.timepunch.de/

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