Amazon Prime: Kosten, Vorteile und Spartipps im Überblick

Amazon Prime bietet zahlreiche Vorteile wie Gratis-Versand, Streaming & exklusive Rabatte. Alle Infos zu Kosten & Ersparnissen im Überblick.

Amazon Prime: Kosten, Vorteile und Spartipps im Überblick

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Amazon Prime: Kosten, Vorteile & Spartipps im Überblick

Amazon Prime ist mehr als nur ein schneller Versandservice – es ist ein umfassendes Abonnement mit zahlreichen Vorteilen. Doch lohnt sich die Mitgliedschaft wirklich? In diesem Artikel beleuchten wir die aktuellen Prime-Kosten, die wichtigsten Features und zeigen, wie sich Prime optimal nutzen lässt.

Was kostet Amazon Prime?
Die Kosten für eine Prime-Mitgliedschaft variieren je nach Modell:

Monatlich: 8,99 EUR
Jährlich: 89,90 EUR (entspricht ca. 7,49 EUR pro Monat)
Studenten & Azubis: 50 % Rabatt (44,90 EUR pro Jahr)

Zusätzlich gibt es eine 30-tägige kostenlose Testphase, mit der sich alle Vorteile risikofrei ausprobieren lassen.

Die wichtigsten Prime-Vorteile auf einen Blick

Gratis-Premiumversand: Millionen von Artikeln mit kostenlosem & schnellem Versand.
Prime Video: Zugriff auf tausende Filme & Serien, darunter exklusive Prime Originals.
Prime Music: Über 2 Millionen Songs ohne Werbung streamen.
Prime Reading: Kostenlose eBooks, Magazine und Comics lesen.
Exklusive Rabatte: Frühzeitiger Zugang zu Blitzangeboten & Prime-Deals.
Amazon Fresh & Prime Now: Schnelle Lieferung von Lebensmitteln (in ausgewählten Städten).

Lohnt sich Amazon Prime? Spartipps & Alternativen

Ob sich Amazon Prime lohnt, hängt von der individuellen Nutzung ab. Wer regelmäßig bei Amazon bestellt oder Streaming-Dienste nutzt, kann viel sparen. Alternativ gibt es Einzelangebote wie Amazon Music Unlimited oder Kindle Unlimited, die ohne Prime nutzbar sind.

Mehr Details zur Prime-Mitgliedschaft und möglichen Ersparnissen gibt es auf www.metaprice.io (https://metaprice.io).

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Amazon ändert Ihre Teilnahmeberechtigungen für PRIME

Metaprice.de informiert über die wichtigsten Fakten

Amazon ändert Ihre Teilnahmeberechtigungen für PRIME

Amazon führt neue Regeln für die Vergabe des PRIME-Logos und Änderungen bezüglich der BuyBox ein

Amazon und eBay Repricer metaprice.de informiert über die wichtigsten Fakten!

Ab dem 21.06.2023 führt Amazon Änderungen bei den Kriterien für die Prime-Berechtigung sowie bei der Auswahl des hervorgehobenen Angebots ( BuyBox (https://www.metaprice.de)) im Einkaufswagenfeld ein. Diese Änderungen sind eine Reaktion auf ein Prüfverfahren der Europäischen Kommission aufgrund wettbewerbsrechtlicher Bedenken. Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Prime-Berechtigung für Händler im Eigenversand, um das Prime-Logo erhalten zu können. Zudem wird es unter dem Einkaufswagenfeld (BuyBox) ein zweites Angebot geben.

Änderungen bei den Kriterien für das Prime-Logo
Aufgrund der Einigung zwischen Amazon und der Europäischen Kommission ändern sich ab dem 21.06.2023 die Kriterien für die Prime-Berechtigung für alle Verkäufer der Amazon Marktplätze Deutschland, Frankreich, Spanien, Niederlande, Polen, Schweden und Belgien.

Von den Änderungen ausgenommen sind die Amazon Marktplätze Italien und Großbritannien. Die italienische Wettbewerbsbehörde hatte Amazon schon im November 2021 zu Maßnahmen verdonnert, nachdem sie dem Konzern vorgeworfen hatte, seine marktbeherrschende Stellung zu missbrauchen – Großbritannien ist nicht mehr Teil des europäischen Wirtschaftsraums.

Welcher Seller kann ein Prime-Logo erhalten?
Mit den Änderungen bei der Berechtigungskriterien für Prime wird es künftig auch weiteren Sellern im Eigenversand möglich sein, das Prime-Logo zu erhalten. Neben Artikeln, die Amazon selbst verkauft, haben bisher nur solche Seller das Prime-Logo für ihre Artikel erhalten, die ihre Artikel durch Amazon verschicken lassen (FBA; Versand durch Amazon) oder am Versandprogramm Prime durch Verkäufer teilgenommen haben, welches eine erfolgreich abgeschlossene Testphase voraussetzt. Seller konnten Bestellungen dann zwar aus ihrem eigenen Lager versenden, allerdings nur durch von Amazon vorgegebene Logistikpartner – dies war für viele Seller in der Vergangenheit ein großes Ärgernis.

Diese Einschränkung gilt künftig nicht mehr. Seller, die sich für ein Prime-Logo qualifizieren möchten, können ihre Logistikpartner frei wählen, solange Amazon die Informationen zur Sendungsverfolgung bereitgestellt und bestimmte Leistungskriterien eingehalten werden.

Welche Kriterien müssen erfüllt sein, um den Prime-Status zu erhalten?
Damit Angebote künftig für Prime berechtigt sind, müssen sie:
1.Landesweit verfügbar sein
2.Mit kostenlosem Versand bestellt werden können
3.kostenlos zurückgesendet werden können (Ausnahmen gelten in Bezug auf Produktgewicht und grenzüberschreitende Sendungen)
4.gültige Sendungsverfolgungsnummern (Rate von mind. 99 %)
5.Stornorate (max. 0,5 %)
Ein Angebot, dass die ersten drei Punkte erfüllt, kann das Prime-Logo bekommen, wenn zusätzlich bestimmte Anforderungen an das Lieferversprechen erfüllt werden. Diese Anforderungen werden 1x pro Stunde geprüft. Grundlage für die Berechnung der Schwelle für das Lieferversprechen sind die Detailseitenaufrufe bzw. das dort für die Kunden einsehbare Lieferversprechen.
Die Zielvorgaben zum Lieferversprechen bemessen sich nach dem Prozentsatz, wie häufig Kunden beim Seitenaufruf eines Angebots bestimmte Zeitfenster für die Lieferung zugesichert werden müssen.
Grundsätzlich erhalten alle Prime-berechtigten Angebote das Prime-Logo, die zu den 90 % der Detailseitenaufrufe mit dem kürzesten Lieferversprechen gehören. Das bedeutet: Wer unter die langsamsten 10 % fällt, erhält kein Prime-Logo, sondern dort wird lediglich kostenloser Versand für Prime-Mitglieder zugesichert.

Die Zielvorgaben für das Lieferversprechen berechnen sich je nach Art des Produktsortiments bzw. der Produktkategorie, welche durch die Abmessungen und den Produktpreis bestimmt werden und sind außerdem davon abhängig, ob die Lieferung ins Inland oder grenzüberschreitend erfolgt. Unterschieden wird zwischen Standard, Preishit, Extragröße und Übergröße.

Für die Produktkategorie Standard gilt bei Inlands-Lieferungen bspw., dass bei 70 % der Seitenaufrufe durch Kunden ein Lieferversprechen von weniger als vier Tagen zugesichert werden muss. Bei 35 % weniger als zwei Tage und bei 5 % weniger als ein Tag. Basierend auf diesen Zielvorgaben wird eine Rate pünktlicher Lieferungen berechnet, um zu entscheiden, ob das Prime-Logo vergeben wird. Die Rate pünktlicher Lieferungen ist der prozentuale Anteil der Einheiten, deren Zustellung am oder vor dem angekündigten Liefertermin versucht wurde. Die Mindestvorgabe liegt in allen Produktkategorien bei 90 %.

Zielvorgaben zum Lieferversprechen auf den Amazon Marktplätzen Deutschland, Frankreich und Spanien:

Weniger als 1 Tag -> 5%
Weniger als 2 Tage -> 35%
Weniger als 4 Tage -> 70%

Zielvorgaben zum Lieferversprechen auf den Amazon Marktplätzen Niederlande, Polen und Schweden:

Weniger als 1 Tag -> 5%
Weniger als 2 Tage -> 35%
Weniger als 4 Tage -> 70%

Bei Verkäufern, die bereits vor dem 21. 06.2023 für Prime berechtigt waren, wird bei Versand durch Amazon und Prime durch Verkäufer die Prime-Berechtigung auf die Kategorien erweitert, in denen sie derzeit Prime anbieten.

Weitere Ober- und Untergrenzen für Liefergeschwindigkeiten
Es gelten weitere Ober- und Untergrenzen für das Prime-Logo, um Standard-Zeitfenster für die Liefergeschwindigkeit unabhängig von der prozentualen Verteilung (90:10) zu schaffen. Dies bedeutet, dass ein Prime-Logo nie bei einer langsameren Liefergeschwindigkeit als der Obergrenze vergeben wird, selbst wenn die Liefergeschwindigkeit immer noch schneller als die der langsamsten 10 % ist. Auch nicht für Artikel mit einer Liefergeschwindigkeit, die gleich oder schneller als die Untergrenze ist.

FrankreichDeutschland
Untergrenze: 3 Tage Untergrenze: 3 Tage
Obergrenze: 7 TageObergrenze: 7 Tage

SpanienPolen
Untergrenze: 3 TageUntergrenze: 3 Tage
Obergrenze: 9 TageObergrenze: 7 Tage

NiederlandeSchweden
Untergrenze: 3 TageUntergrenze: 3 Tage
Obergrenze: 9 TageObergrenze: 7 Tage

Belgien
Untergrenze: 3 Tage
Obergrenze: 7 Tage

Die Änderungen bei den Prime-Berechtigungen haben zur Folge, dass künftig jeder Seller im Eigenversand das Prime-Logo erhalten kann, wenn die Mindestanforderungen erfüllt werden. Das dürfte den Eigenversand für Seller zukünftig noch attraktiver machen und Amazon´s FBA Läger entlasten.

Die wichtigste Frage bleibt jedoch noch zu klären – welche Bewertung bekommt das Prime-Logo für den Eigenversand im Vergleich zu FBA oder dem normalen FBM Versand.

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Komaglotzen

ARAG Experten über „Binge Watching“ und dessen Risiken

Seit Serienhits wie „Breaking Bad“ oder „Game of Thrones“ finden sich Netflix, Amazon Prime und Co. heutzutage in fast jedem Wohnzimmer. Allein 2021 griffen laut Statista fast 30 Prozent der Deutschen mindestens einmal die Woche auf einen Videostreaming-Dienst oder eine Mediathek zurück – 13 Prozent davon sogar täglich. Diese hohe Nutzung hat nicht nur zahlreiche Anbieter, sondern auch das Phänomen des Binge Watchens hervorgerufen. Die ARAG Experten geben einen Überblick.

Phänomen Binge Watching
„Binge Watching“ oder „Binge Viewing“ (engl. „binge“ = „Gelage“) bedeutet übersetzt exzessives Schauen von Serien oder auch Komaglotzen. Dabei handelt es sich laut der ARAG Experten um ein bestimmtes Mediennutzungsverhalten, bei dem sich Streamer mehrere Folgen derselben Serie über mehrere Tage am Stück ansehen. Dabei begünstigt laut der ARAG Experten die Sofortverfügbarkeit aller Folgen das Phänomen. Zudem enden Folgen oft mit einem spannenden Cliffhanger, also mitten im packendsten Moment, und es gibt keine „Zwangspausen“ durch Werbung. Auch das automatische Abspielen der nächsten Folge führt dazu, dass man oft spät in der Nacht erst merkt, wie schnell die Zeit vergangen ist.

Dies klingt an sich erstmal nicht besorgniserregend. Verschiedene Studienergebnisse zeigen jedoch, dass diese neue Ausprägung des Medienkonsums negative Auswirkungen auf die Gesundheit haben kann. Die psychologische Forschung ordnet Binge Watching als ein Suchtverhalten ein, ähnlich wie “ Binge Eating (https://www.bzga-essstoerungen.de/was-sind-essstoerungen/arten/binge-eating-stoerung/?L=0)“ oder “ Binge Drinking (https://www.caritas.de/beitraege/was-ist-binge-drinking/167460/#:~:text=Der%20Begriff%20Binge-Drinking%20l%C3%A4sst%20sich%20mit)“. Denn nicht von ungefähr kommt die umgangssprachliche Redewendung „eine Serie durchsuchten“. So kann Binge Watching zu Schlafstörungen, Erschöpfung (https://jcsm.aasm.org/doi/full/10.5664/jcsm.8898) und sozialer Isolation führen. Darüber hinaus kommt beim Sitzen vor dem TV die Bewegung zu kurz. Doch nicht alles am Binge Watching ist schlecht: Nach einem harten Arbeitstag kann eine spannende oder lustige Serie auch beim Stressabbau helfen. Wie so oft kommt es auf eine gesunde Dosis an.

Kostenfalle Streaming-Dienst?
In der Regel lassen sich bei Streaming-Diensten Abos beziehungsweise Flatrates abschließen. Alternativ oder ergänzend zu den Abos erlauben die meisten Dienste den Abruf einzelner Filme und Serienfolgen „on demand“. Das hat den Vorteil, dass man nicht an einen bestimmten Streaming-Dienst und sein Angebot gebunden ist. Andererseits kostet dann ein einzelner Film auch schon mal mehr als die entsprechende DVD oder Blu-ray. Achtung bei Fristen: Einige Anbieter haben für ihre Abos oder Flatrates längere Kündigungsfristen, die einen Wechsel eventuell schwierig gestalten. ARAG Experten raten daher dazu, vor dem ersten Abspielen das Angebot, die Kosten und die Vertragsmodalitäten genau zu checken. Zudem schützt das Recht Verbraucher: Streaming-Dienste dürfen keine beliebige Preiserhöhung vornehmen. So darf beispielsweise Netflix in seinen Nutzungsbedingungen für Deutschland keine Klausel mehr verwenden, die jederzeit beliebige Preiserhöhungen erlaubt. Dies geht laut den ARAG Experten aus einem entsprechenden Urteil des Berliner Kammergerichts hervor – eine Nichtzulassungsbeschwerde dagegen hat der Bundesgerichtshof (BGH) verworfen (Az.: I ZR 23/20). Übrigens: Viele Programmangebote der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender können – zumindest für einige Zeit nach dem Sendedatum – über die jeweiligen Mediatheken sogar kostenlos gestreamt werden.

Achtung illegales Streaming
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass nach dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) bereits die Nutzung illegaler Streams sofort illegal ist. Wer streamt und dafür auf illegale Anbieter zurückgreift, begeht demnach selbst eine Urheberrechtsverletzung und macht sich schadensersatzpflichtig (Az.: C-527/15). Doch woran erkennt der Nutzer illegale Streams? Stehen brandaktuelle Filme, Serien und Sportereignisse, die nicht einmal bei Bezahlanbietern wie z. B. Netflix oder Amazon Prime angeboten werden, umsonst im Internet zur Verfügung, stimmt etwas nicht, so die ARAG Experten. Die Wahrscheinlichkeit, dass es sich dabei also um eine illegale Vorlage handelt, ist hoch. Auch wenn die Qualität der Übertragung schlecht ist und kostenpflichtig eine bessere Datenqualität angeboten wird, ist Vorsicht angesagt. Denn mit solchen vermeintlich günstigen Premium-Paketen verdienen die schwarzen Schafe der Branche ihr Geld.

Einfach mal abschalten!
Um dem Komaglotzen einen Riegel vorzuschieben, lässt sich zunächst ganz einfach das automatische Abspielen der nächsten Folge deaktivieren. Darüber hinaus könnte man sich zum Serienschauen mit Freunden zu festen Zeiten verabreden. Und auch wenn man sich kaum erinnert: Es gab auch mal eine Zeit vor Netflix und Co. So könnte man mal wieder ein Buch lesen oder Sport machen. Viele Dinge lassen sich auch neu- oder wiederentdecken. Oder für ganz Mutige: Einfach mal die Langeweile bewusst aushalten. Wer weiß, welch kreative Momente und Ideen dabei entstehen.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.600 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,0 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Jennifer Kallweit
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
Jennifer.Kallweit@ARAG.de
www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
cw@klaarkiming-kommunikation.de
www.ARAG.de

Komaglotzen

ARAG Experten über „Binge Watching“ und dessen Risiken

Seit Serienhits wie „Breaking Bad“ oder „Game of Thrones“ finden sich Netflix, Amazon Prime und Co. heutzutage in fast jedem Wohnzimmer. Allein 2021 griffen laut Statista fast 30 Prozent der Deutschen mindestens einmal die Woche auf einen Videostreaming-Dienst oder eine Mediathek zurück – 13 Prozent davon sogar täglich. Diese hohe Nutzung hat nicht nur zahlreiche Anbieter, sondern auch das Phänomen des Binge Watchens hervorgerufen. Die ARAG Experten geben einen Überblick.

Phänomen Binge Watching
„Binge Watching“ oder „Binge Viewing“ (engl. „binge“ = „Gelage“) bedeutet übersetzt exzessives Schauen von Serien oder auch Komaglotzen. Dabei handelt es sich laut der ARAG Experten um ein bestimmtes Mediennutzungsverhalten, bei dem sich Streamer mehrere Folgen derselben Serie über mehrere Tage am Stück ansehen. Dabei begünstigt laut der ARAG Experten die Sofortverfügbarkeit aller Folgen das Phänomen. Zudem enden Folgen oft mit einem spannenden Cliffhanger, also mitten im packendsten Moment, und es gibt keine „Zwangspausen“ durch Werbung. Auch das automatische Abspielen der nächsten Folge führt dazu, dass man oft spät in der Nacht erst merkt, wie schnell die Zeit vergangen ist.

Dies klingt an sich erstmal nicht besorgniserregend. Verschiedene Studienergebnisse zeigen jedoch, dass diese neue Ausprägung des Medienkonsums negative Auswirkungen auf die Gesundheit haben kann. Die psychologische Forschung ordnet Binge Watching als ein Suchtverhalten ein, ähnlich wie “ Binge Eating (https://www.bzga-essstoerungen.de/was-sind-essstoerungen/arten/binge-eating-stoerung/?L=0)“ oder “ Binge Drinking (https://www.caritas.de/beitraege/was-ist-binge-drinking/167460/#:~:text=Der%20Begriff%20Binge-Drinking%20l%C3%A4sst%20sich%20mit)“. Denn nicht von ungefähr kommt die umgangssprachliche Redewendung „eine Serie durchsuchten“. So kann Binge Watching zu Schlafstörungen, Erschöpfung (https://jcsm.aasm.org/doi/full/10.5664/jcsm.8898) und sozialer Isolation führen. Darüber hinaus kommt beim Sitzen vor dem TV die Bewegung zu kurz. Doch nicht alles am Binge Watching ist schlecht: Nach einem harten Arbeitstag kann eine spannende oder lustige Serie auch beim Stressabbau helfen. Wie so oft kommt es auf eine gesunde Dosis an.

Kostenfalle Streaming-Dienst?
In der Regel lassen sich bei Streaming-Diensten Abos beziehungsweise Flatrates abschließen. Alternativ oder ergänzend zu den Abos erlauben die meisten Dienste den Abruf einzelner Filme und Serienfolgen „on demand“. Das hat den Vorteil, dass man nicht an einen bestimmten Streaming-Dienst und sein Angebot gebunden ist. Andererseits kostet dann ein einzelner Film auch schon mal mehr als die entsprechende DVD oder Blu-ray. Achtung bei Fristen: Einige Anbieter haben für ihre Abos oder Flatrates längere Kündigungsfristen, die einen Wechsel eventuell schwierig gestalten. ARAG Experten raten daher dazu, vor dem ersten Abspielen das Angebot, die Kosten und die Vertragsmodalitäten genau zu checken. Zudem schützt das Recht Verbraucher: Streaming-Dienste dürfen keine beliebige Preiserhöhung vornehmen. So darf beispielsweise Netflix in seinen Nutzungsbedingungen für Deutschland keine Klausel mehr verwenden, die jederzeit beliebige Preiserhöhungen erlaubt. Dies geht laut den ARAG Experten aus einem entsprechenden Urteil des Berliner Kammergerichts hervor – eine Nichtzulassungsbeschwerde dagegen hat der Bundesgerichtshof (BGH) verworfen (Az.: I ZR 23/20). Übrigens: Viele Programmangebote der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender können – zumindest für einige Zeit nach dem Sendedatum – über die jeweiligen Mediatheken sogar kostenlos gestreamt werden.

Achtung illegales Streaming
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass nach dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) bereits die Nutzung illegaler Streams sofort illegal ist. Wer streamt und dafür auf illegale Anbieter zurückgreift, begeht demnach selbst eine Urheberrechtsverletzung und macht sich schadensersatzpflichtig (Az.: C-527/15). Doch woran erkennt der Nutzer illegale Streams? Stehen brandaktuelle Filme, Serien und Sportereignisse, die nicht einmal bei Bezahlanbietern wie z. B. Netflix oder Amazon Prime angeboten werden, umsonst im Internet zur Verfügung, stimmt etwas nicht, so die ARAG Experten. Die Wahrscheinlichkeit, dass es sich dabei also um eine illegale Vorlage handelt, ist hoch. Auch wenn die Qualität der Übertragung schlecht ist und kostenpflichtig eine bessere Datenqualität angeboten wird, ist Vorsicht angesagt. Denn mit solchen vermeintlich günstigen Premium-Paketen verdienen die schwarzen Schafe der Branche ihr Geld.

Einfach mal abschalten!
Um dem Komaglotzen einen Riegel vorzuschieben, lässt sich zunächst ganz einfach das automatische Abspielen der nächsten Folge deaktivieren. Darüber hinaus könnte man sich zum Serienschauen mit Freunden zu festen Zeiten verabreden. Und auch wenn man sich kaum erinnert: Es gab auch mal eine Zeit vor Netflix und Co. So könnte man mal wieder ein Buch lesen oder Sport machen. Viele Dinge lassen sich auch neu- oder wiederentdecken. Oder für ganz Mutige: Einfach mal die Langeweile bewusst aushalten. Wer weiß, welch kreative Momente und Ideen dabei entstehen.

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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.600 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,0 Milliarden Euro.

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Phänomen Binge Watching
„Binge Watching“ oder „Binge Viewing“ (engl. „binge“ = „Gelage“) bedeutet übersetzt exzessives Schauen von Serien oder auch Komaglotzen. Dabei handelt es sich laut der ARAG Experten um ein bestimmtes Mediennutzungsverhalten, bei dem sich Streamer mehrere Folgen derselben Serie über mehrere Tage am Stück ansehen. Dabei begünstigt laut der ARAG Experten die Sofortverfügbarkeit aller Folgen das Phänomen. Zudem enden Folgen oft mit einem spannenden Cliffhanger, also mitten im packendsten Moment, und es gibt keine „Zwangspausen“ durch Werbung. Auch das automatische Abspielen der nächsten Folge führt dazu, dass man oft spät in der Nacht erst merkt, wie schnell die Zeit vergangen ist.

Dies klingt an sich erstmal nicht besorgniserregend. Verschiedene Studienergebnisse zeigen jedoch, dass diese neue Ausprägung des Medienkonsums negative Auswirkungen auf die Gesundheit haben kann. Die psychologische Forschung ordnet Binge Watching als ein Suchtverhalten ein, ähnlich wie “ Binge Eating (https://www.bzga-essstoerungen.de/was-sind-essstoerungen/arten/binge-eating-stoerung/?L=0)“ oder “ Binge Drinking (https://www.caritas.de/beitraege/was-ist-binge-drinking/167460/#:~:text=Der%20Begriff%20Binge-Drinking%20l%C3%A4sst%20sich%20mit)“. Denn nicht von ungefähr kommt die umgangssprachliche Redewendung „eine Serie durchsuchten“. So kann Binge Watching zu Schlafstörungen, Erschöpfung (https://jcsm.aasm.org/doi/full/10.5664/jcsm.8898) und sozialer Isolation führen. Darüber hinaus kommt beim Sitzen vor dem TV die Bewegung zu kurz. Doch nicht alles am Binge Watching ist schlecht: Nach einem harten Arbeitstag kann eine spannende oder lustige Serie auch beim Stressabbau helfen. Wie so oft kommt es auf eine gesunde Dosis an.

Kostenfalle Streaming-Dienst?
In der Regel lassen sich bei Streaming-Diensten Abos beziehungsweise Flatrates abschließen. Alternativ oder ergänzend zu den Abos erlauben die meisten Dienste den Abruf einzelner Filme und Serienfolgen „on demand“. Das hat den Vorteil, dass man nicht an einen bestimmten Streaming-Dienst und sein Angebot gebunden ist. Andererseits kostet dann ein einzelner Film auch schon mal mehr als die entsprechende DVD oder Blu-ray. Achtung bei Fristen: Einige Anbieter haben für ihre Abos oder Flatrates längere Kündigungsfristen, die einen Wechsel eventuell schwierig gestalten. ARAG Experten raten daher dazu, vor dem ersten Abspielen das Angebot, die Kosten und die Vertragsmodalitäten genau zu checken. Zudem schützt das Recht Verbraucher: Streaming-Dienste dürfen keine beliebige Preiserhöhung vornehmen. So darf beispielsweise Netflix in seinen Nutzungsbedingungen für Deutschland keine Klausel mehr verwenden, die jederzeit beliebige Preiserhöhungen erlaubt. Dies geht laut den ARAG Experten aus einem entsprechenden Urteil des Berliner Kammergerichts hervor – eine Nichtzulassungsbeschwerde dagegen hat der Bundesgerichtshof (BGH) verworfen (Az.: I ZR 23/20). Übrigens: Viele Programmangebote der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender können – zumindest für einige Zeit nach dem Sendedatum – über die jeweiligen Mediatheken sogar kostenlos gestreamt werden.

Achtung illegales Streaming
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass nach dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) bereits die Nutzung illegaler Streams sofort illegal ist. Wer streamt und dafür auf illegale Anbieter zurückgreift, begeht demnach selbst eine Urheberrechtsverletzung und macht sich schadensersatzpflichtig (Az.: C-527/15). Doch woran erkennt der Nutzer illegale Streams? Stehen brandaktuelle Filme, Serien und Sportereignisse, die nicht einmal bei Bezahlanbietern wie z. B. Netflix oder Amazon Prime angeboten werden, umsonst im Internet zur Verfügung, stimmt etwas nicht, so die ARAG Experten. Die Wahrscheinlichkeit, dass es sich dabei also um eine illegale Vorlage handelt, ist hoch. Auch wenn die Qualität der Übertragung schlecht ist und kostenpflichtig eine bessere Datenqualität angeboten wird, ist Vorsicht angesagt. Denn mit solchen vermeintlich günstigen Premium-Paketen verdienen die schwarzen Schafe der Branche ihr Geld.

Einfach mal abschalten!
Um dem Komaglotzen einen Riegel vorzuschieben, lässt sich zunächst ganz einfach das automatische Abspielen der nächsten Folge deaktivieren. Darüber hinaus könnte man sich zum Serienschauen mit Freunden zu festen Zeiten verabreden. Und auch wenn man sich kaum erinnert: Es gab auch mal eine Zeit vor Netflix und Co. So könnte man mal wieder ein Buch lesen oder Sport machen. Viele Dinge lassen sich auch neu- oder wiederentdecken. Oder für ganz Mutige: Einfach mal die Langeweile bewusst aushalten. Wer weiß, welch kreative Momente und Ideen dabei entstehen.

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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.600 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,0 Milliarden Euro.

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Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

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ARAG Experten über „Binge Watching“ und dessen Risiken

Seit Serienhits wie „Breaking Bad“ oder „Game of Thrones“ finden sich Netflix, Amazon Prime und Co. heutzutage in fast jedem Wohnzimmer. Allein 2021 griffen laut Statista fast 30 Prozent der Deutschen mindestens einmal die Woche auf einen Videostreaming-Dienst oder eine Mediathek zurück – 13 Prozent davon sogar täglich. Diese hohe Nutzung hat nicht nur zahlreiche Anbieter, sondern auch das Phänomen des Binge Watchens hervorgerufen. Die ARAG Experten geben einen Überblick.

Phänomen Binge Watching
„Binge Watching“ oder „Binge Viewing“ (engl. „binge“ = „Gelage“) bedeutet übersetzt exzessives Schauen von Serien oder auch Komaglotzen. Dabei handelt es sich laut der ARAG Experten um ein bestimmtes Mediennutzungsverhalten, bei dem sich Streamer mehrere Folgen derselben Serie über mehrere Tage am Stück ansehen. Dabei begünstigt laut der ARAG Experten die Sofortverfügbarkeit aller Folgen das Phänomen. Zudem enden Folgen oft mit einem spannenden Cliffhanger, also mitten im packendsten Moment, und es gibt keine „Zwangspausen“ durch Werbung. Auch das automatische Abspielen der nächsten Folge führt dazu, dass man oft spät in der Nacht erst merkt, wie schnell die Zeit vergangen ist.

Dies klingt an sich erstmal nicht besorgniserregend. Verschiedene Studienergebnisse zeigen jedoch, dass diese neue Ausprägung des Medienkonsums negative Auswirkungen auf die Gesundheit haben kann. Die psychologische Forschung ordnet Binge Watching als ein Suchtverhalten ein, ähnlich wie “ Binge Eating (https://www.bzga-essstoerungen.de/was-sind-essstoerungen/arten/binge-eating-stoerung/?L=0)“ oder “ Binge Drinking (https://www.caritas.de/beitraege/was-ist-binge-drinking/167460/#:~:text=Der%20Begriff%20Binge-Drinking%20l%C3%A4sst%20sich%20mit)“. Denn nicht von ungefähr kommt die umgangssprachliche Redewendung „eine Serie durchsuchten“. So kann Binge Watching zu Schlafstörungen, Erschöpfung (https://jcsm.aasm.org/doi/full/10.5664/jcsm.8898) und sozialer Isolation führen. Darüber hinaus kommt beim Sitzen vor dem TV die Bewegung zu kurz. Doch nicht alles am Binge Watching ist schlecht: Nach einem harten Arbeitstag kann eine spannende oder lustige Serie auch beim Stressabbau helfen. Wie so oft kommt es auf eine gesunde Dosis an.

Kostenfalle Streaming-Dienst?
In der Regel lassen sich bei Streaming-Diensten Abos beziehungsweise Flatrates abschließen. Alternativ oder ergänzend zu den Abos erlauben die meisten Dienste den Abruf einzelner Filme und Serienfolgen „on demand“. Das hat den Vorteil, dass man nicht an einen bestimmten Streaming-Dienst und sein Angebot gebunden ist. Andererseits kostet dann ein einzelner Film auch schon mal mehr als die entsprechende DVD oder Blu-ray. Achtung bei Fristen: Einige Anbieter haben für ihre Abos oder Flatrates längere Kündigungsfristen, die einen Wechsel eventuell schwierig gestalten. ARAG Experten raten daher dazu, vor dem ersten Abspielen das Angebot, die Kosten und die Vertragsmodalitäten genau zu checken. Zudem schützt das Recht Verbraucher: Streaming-Dienste dürfen keine beliebige Preiserhöhung vornehmen. So darf beispielsweise Netflix in seinen Nutzungsbedingungen für Deutschland keine Klausel mehr verwenden, die jederzeit beliebige Preiserhöhungen erlaubt. Dies geht laut den ARAG Experten aus einem entsprechenden Urteil des Berliner Kammergerichts hervor – eine Nichtzulassungsbeschwerde dagegen hat der Bundesgerichtshof (BGH) verworfen (Az.: I ZR 23/20). Übrigens: Viele Programmangebote der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender können – zumindest für einige Zeit nach dem Sendedatum – über die jeweiligen Mediatheken sogar kostenlos gestreamt werden.

Achtung illegales Streaming
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass nach dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) bereits die Nutzung illegaler Streams sofort illegal ist. Wer streamt und dafür auf illegale Anbieter zurückgreift, begeht demnach selbst eine Urheberrechtsverletzung und macht sich schadensersatzpflichtig (Az.: C-527/15). Doch woran erkennt der Nutzer illegale Streams? Stehen brandaktuelle Filme, Serien und Sportereignisse, die nicht einmal bei Bezahlanbietern wie z. B. Netflix oder Amazon Prime angeboten werden, umsonst im Internet zur Verfügung, stimmt etwas nicht, so die ARAG Experten. Die Wahrscheinlichkeit, dass es sich dabei also um eine illegale Vorlage handelt, ist hoch. Auch wenn die Qualität der Übertragung schlecht ist und kostenpflichtig eine bessere Datenqualität angeboten wird, ist Vorsicht angesagt. Denn mit solchen vermeintlich günstigen Premium-Paketen verdienen die schwarzen Schafe der Branche ihr Geld.

Einfach mal abschalten!
Um dem Komaglotzen einen Riegel vorzuschieben, lässt sich zunächst ganz einfach das automatische Abspielen der nächsten Folge deaktivieren. Darüber hinaus könnte man sich zum Serienschauen mit Freunden zu festen Zeiten verabreden. Und auch wenn man sich kaum erinnert: Es gab auch mal eine Zeit vor Netflix und Co. So könnte man mal wieder ein Buch lesen oder Sport machen. Viele Dinge lassen sich auch neu- oder wiederentdecken. Oder für ganz Mutige: Einfach mal die Langeweile bewusst aushalten. Wer weiß, welch kreative Momente und Ideen dabei entstehen.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.600 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,0 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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Komaglotzen

ARAG Experten über „Binge Watching“ und dessen Risiken

Seit Serienhits wie „Breaking Bad“ oder „Game of Thrones“ finden sich Netflix, Amazon Prime und Co. heutzutage in fast jedem Wohnzimmer. Allein 2021 griffen laut Statista fast 30 Prozent der Deutschen mindestens einmal die Woche auf einen Videostreaming-Dienst oder eine Mediathek zurück – 13 Prozent davon sogar täglich. Diese hohe Nutzung hat nicht nur zahlreiche Anbieter, sondern auch das Phänomen des Binge Watchens hervorgerufen. Die ARAG Experten geben einen Überblick.

Phänomen Binge Watching
„Binge Watching“ oder „Binge Viewing“ (engl. „binge“ = „Gelage“) bedeutet übersetzt exzessives Schauen von Serien oder auch Komaglotzen. Dabei handelt es sich laut der ARAG Experten um ein bestimmtes Mediennutzungsverhalten, bei dem sich Streamer mehrere Folgen derselben Serie über mehrere Tage am Stück ansehen. Dabei begünstigt laut der ARAG Experten die Sofortverfügbarkeit aller Folgen das Phänomen. Zudem enden Folgen oft mit einem spannenden Cliffhanger, also mitten im packendsten Moment, und es gibt keine „Zwangspausen“ durch Werbung. Auch das automatische Abspielen der nächsten Folge führt dazu, dass man oft spät in der Nacht erst merkt, wie schnell die Zeit vergangen ist.

Dies klingt an sich erstmal nicht besorgniserregend. Verschiedene Studienergebnisse zeigen jedoch, dass diese neue Ausprägung des Medienkonsums negative Auswirkungen auf die Gesundheit haben kann. Die psychologische Forschung ordnet Binge Watching als ein Suchtverhalten ein, ähnlich wie “ Binge Eating (https://www.bzga-essstoerungen.de/was-sind-essstoerungen/arten/binge-eating-stoerung/?L=0)“ oder “ Binge Drinking (https://www.caritas.de/beitraege/was-ist-binge-drinking/167460/#:~:text=Der%20Begriff%20Binge-Drinking%20l%C3%A4sst%20sich%20mit)“. Denn nicht von ungefähr kommt die umgangssprachliche Redewendung „eine Serie durchsuchten“. So kann Binge Watching zu Schlafstörungen, Erschöpfung (https://jcsm.aasm.org/doi/full/10.5664/jcsm.8898) und sozialer Isolation führen. Darüber hinaus kommt beim Sitzen vor dem TV die Bewegung zu kurz. Doch nicht alles am Binge Watching ist schlecht: Nach einem harten Arbeitstag kann eine spannende oder lustige Serie auch beim Stressabbau helfen. Wie so oft kommt es auf eine gesunde Dosis an.

Kostenfalle Streaming-Dienst?
In der Regel lassen sich bei Streaming-Diensten Abos beziehungsweise Flatrates abschließen. Alternativ oder ergänzend zu den Abos erlauben die meisten Dienste den Abruf einzelner Filme und Serienfolgen „on demand“. Das hat den Vorteil, dass man nicht an einen bestimmten Streaming-Dienst und sein Angebot gebunden ist. Andererseits kostet dann ein einzelner Film auch schon mal mehr als die entsprechende DVD oder Blu-ray. Achtung bei Fristen: Einige Anbieter haben für ihre Abos oder Flatrates längere Kündigungsfristen, die einen Wechsel eventuell schwierig gestalten. ARAG Experten raten daher dazu, vor dem ersten Abspielen das Angebot, die Kosten und die Vertragsmodalitäten genau zu checken. Zudem schützt das Recht Verbraucher: Streaming-Dienste dürfen keine beliebige Preiserhöhung vornehmen. So darf beispielsweise Netflix in seinen Nutzungsbedingungen für Deutschland keine Klausel mehr verwenden, die jederzeit beliebige Preiserhöhungen erlaubt. Dies geht laut den ARAG Experten aus einem entsprechenden Urteil des Berliner Kammergerichts hervor – eine Nichtzulassungsbeschwerde dagegen hat der Bundesgerichtshof (BGH) verworfen (Az.: I ZR 23/20). Übrigens: Viele Programmangebote der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender können – zumindest für einige Zeit nach dem Sendedatum – über die jeweiligen Mediatheken sogar kostenlos gestreamt werden.

Achtung illegales Streaming
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass nach dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) bereits die Nutzung illegaler Streams sofort illegal ist. Wer streamt und dafür auf illegale Anbieter zurückgreift, begeht demnach selbst eine Urheberrechtsverletzung und macht sich schadensersatzpflichtig (Az.: C-527/15). Doch woran erkennt der Nutzer illegale Streams? Stehen brandaktuelle Filme, Serien und Sportereignisse, die nicht einmal bei Bezahlanbietern wie z. B. Netflix oder Amazon Prime angeboten werden, umsonst im Internet zur Verfügung, stimmt etwas nicht, so die ARAG Experten. Die Wahrscheinlichkeit, dass es sich dabei also um eine illegale Vorlage handelt, ist hoch. Auch wenn die Qualität der Übertragung schlecht ist und kostenpflichtig eine bessere Datenqualität angeboten wird, ist Vorsicht angesagt. Denn mit solchen vermeintlich günstigen Premium-Paketen verdienen die schwarzen Schafe der Branche ihr Geld.

Einfach mal abschalten!
Um dem Komaglotzen einen Riegel vorzuschieben, lässt sich zunächst ganz einfach das automatische Abspielen der nächsten Folge deaktivieren. Darüber hinaus könnte man sich zum Serienschauen mit Freunden zu festen Zeiten verabreden. Und auch wenn man sich kaum erinnert: Es gab auch mal eine Zeit vor Netflix und Co. So könnte man mal wieder ein Buch lesen oder Sport machen. Viele Dinge lassen sich auch neu- oder wiederentdecken. Oder für ganz Mutige: Einfach mal die Langeweile bewusst aushalten. Wer weiß, welch kreative Momente und Ideen dabei entstehen.

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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.600 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,0 Milliarden Euro.

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ARAG Experten über „Binge Watching“ und dessen Risiken

Seit Serienhits wie „Breaking Bad“ oder „Game of Thrones“ finden sich Netflix, Amazon Prime und Co. heutzutage in fast jedem Wohnzimmer. Allein 2021 griffen laut Statista fast 30 Prozent der Deutschen mindestens einmal die Woche auf einen Videostreaming-Dienst oder eine Mediathek zurück – 13 Prozent davon sogar täglich. Diese hohe Nutzung hat nicht nur zahlreiche Anbieter, sondern auch das Phänomen des Binge Watchens hervorgerufen. Die ARAG Experten geben einen Überblick.

Phänomen Binge Watching
„Binge Watching“ oder „Binge Viewing“ (engl. „binge“ = „Gelage“) bedeutet übersetzt exzessives Schauen von Serien oder auch Komaglotzen. Dabei handelt es sich laut der ARAG Experten um ein bestimmtes Mediennutzungsverhalten, bei dem sich Streamer mehrere Folgen derselben Serie über mehrere Tage am Stück ansehen. Dabei begünstigt laut der ARAG Experten die Sofortverfügbarkeit aller Folgen das Phänomen. Zudem enden Folgen oft mit einem spannenden Cliffhanger, also mitten im packendsten Moment, und es gibt keine „Zwangspausen“ durch Werbung. Auch das automatische Abspielen der nächsten Folge führt dazu, dass man oft spät in der Nacht erst merkt, wie schnell die Zeit vergangen ist.

Dies klingt an sich erstmal nicht besorgniserregend. Verschiedene Studienergebnisse zeigen jedoch, dass diese neue Ausprägung des Medienkonsums negative Auswirkungen auf die Gesundheit haben kann. Die psychologische Forschung ordnet Binge Watching als ein Suchtverhalten ein, ähnlich wie “ Binge Eating (https://www.bzga-essstoerungen.de/was-sind-essstoerungen/arten/binge-eating-stoerung/?L=0)“ oder “ Binge Drinking (https://www.caritas.de/beitraege/was-ist-binge-drinking/167460/#:~:text=Der%20Begriff%20Binge-Drinking%20l%C3%A4sst%20sich%20mit)“. Denn nicht von ungefähr kommt die umgangssprachliche Redewendung „eine Serie durchsuchten“. So kann Binge Watching zu Schlafstörungen, Erschöpfung (https://jcsm.aasm.org/doi/full/10.5664/jcsm.8898) und sozialer Isolation führen. Darüber hinaus kommt beim Sitzen vor dem TV die Bewegung zu kurz. Doch nicht alles am Binge Watching ist schlecht: Nach einem harten Arbeitstag kann eine spannende oder lustige Serie auch beim Stressabbau helfen. Wie so oft kommt es auf eine gesunde Dosis an.

Kostenfalle Streaming-Dienst?
In der Regel lassen sich bei Streaming-Diensten Abos beziehungsweise Flatrates abschließen. Alternativ oder ergänzend zu den Abos erlauben die meisten Dienste den Abruf einzelner Filme und Serienfolgen „on demand“. Das hat den Vorteil, dass man nicht an einen bestimmten Streaming-Dienst und sein Angebot gebunden ist. Andererseits kostet dann ein einzelner Film auch schon mal mehr als die entsprechende DVD oder Blu-ray. Achtung bei Fristen: Einige Anbieter haben für ihre Abos oder Flatrates längere Kündigungsfristen, die einen Wechsel eventuell schwierig gestalten. ARAG Experten raten daher dazu, vor dem ersten Abspielen das Angebot, die Kosten und die Vertragsmodalitäten genau zu checken. Zudem schützt das Recht Verbraucher: Streaming-Dienste dürfen keine beliebige Preiserhöhung vornehmen. So darf beispielsweise Netflix in seinen Nutzungsbedingungen für Deutschland keine Klausel mehr verwenden, die jederzeit beliebige Preiserhöhungen erlaubt. Dies geht laut den ARAG Experten aus einem entsprechenden Urteil des Berliner Kammergerichts hervor – eine Nichtzulassungsbeschwerde dagegen hat der Bundesgerichtshof (BGH) verworfen (Az.: I ZR 23/20). Übrigens: Viele Programmangebote der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender können – zumindest für einige Zeit nach dem Sendedatum – über die jeweiligen Mediatheken sogar kostenlos gestreamt werden.

Achtung illegales Streaming
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass nach dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) bereits die Nutzung illegaler Streams sofort illegal ist. Wer streamt und dafür auf illegale Anbieter zurückgreift, begeht demnach selbst eine Urheberrechtsverletzung und macht sich schadensersatzpflichtig (Az.: C-527/15). Doch woran erkennt der Nutzer illegale Streams? Stehen brandaktuelle Filme, Serien und Sportereignisse, die nicht einmal bei Bezahlanbietern wie z. B. Netflix oder Amazon Prime angeboten werden, umsonst im Internet zur Verfügung, stimmt etwas nicht, so die ARAG Experten. Die Wahrscheinlichkeit, dass es sich dabei also um eine illegale Vorlage handelt, ist hoch. Auch wenn die Qualität der Übertragung schlecht ist und kostenpflichtig eine bessere Datenqualität angeboten wird, ist Vorsicht angesagt. Denn mit solchen vermeintlich günstigen Premium-Paketen verdienen die schwarzen Schafe der Branche ihr Geld.

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Phänomen Binge Watching
„Binge Watching“ oder „Binge Viewing“ (engl. „binge“ = „Gelage“) bedeutet übersetzt exzessives Schauen von Serien oder auch Komaglotzen. Dabei handelt es sich laut der ARAG Experten um ein bestimmtes Mediennutzungsverhalten, bei dem sich Streamer mehrere Folgen derselben Serie über mehrere Tage am Stück ansehen. Dabei begünstigt laut der ARAG Experten die Sofortverfügbarkeit aller Folgen das Phänomen. Zudem enden Folgen oft mit einem spannenden Cliffhanger, also mitten im packendsten Moment, und es gibt keine „Zwangspausen“ durch Werbung. Auch das automatische Abspielen der nächsten Folge führt dazu, dass man oft spät in der Nacht erst merkt, wie schnell die Zeit vergangen ist.

Dies klingt an sich erstmal nicht besorgniserregend. Verschiedene Studienergebnisse zeigen jedoch, dass diese neue Ausprägung des Medienkonsums negative Auswirkungen auf die Gesundheit haben kann. Die psychologische Forschung ordnet Binge Watching als ein Suchtverhalten ein, ähnlich wie “ Binge Eating (https://www.bzga-essstoerungen.de/was-sind-essstoerungen/arten/binge-eating-stoerung/?L=0)“ oder “ Binge Drinking (https://www.caritas.de/beitraege/was-ist-binge-drinking/167460/#:~:text=Der%20Begriff%20Binge-Drinking%20l%C3%A4sst%20sich%20mit)“. Denn nicht von ungefähr kommt die umgangssprachliche Redewendung „eine Serie durchsuchten“. So kann Binge Watching zu Schlafstörungen, Erschöpfung (https://jcsm.aasm.org/doi/full/10.5664/jcsm.8898) und sozialer Isolation führen. Darüber hinaus kommt beim Sitzen vor dem TV die Bewegung zu kurz. Doch nicht alles am Binge Watching ist schlecht: Nach einem harten Arbeitstag kann eine spannende oder lustige Serie auch beim Stressabbau helfen. Wie so oft kommt es auf eine gesunde Dosis an.

Kostenfalle Streaming-Dienst?
In der Regel lassen sich bei Streaming-Diensten Abos beziehungsweise Flatrates abschließen. Alternativ oder ergänzend zu den Abos erlauben die meisten Dienste den Abruf einzelner Filme und Serienfolgen „on demand“. Das hat den Vorteil, dass man nicht an einen bestimmten Streaming-Dienst und sein Angebot gebunden ist. Andererseits kostet dann ein einzelner Film auch schon mal mehr als die entsprechende DVD oder Blu-ray. Achtung bei Fristen: Einige Anbieter haben für ihre Abos oder Flatrates längere Kündigungsfristen, die einen Wechsel eventuell schwierig gestalten. ARAG Experten raten daher dazu, vor dem ersten Abspielen das Angebot, die Kosten und die Vertragsmodalitäten genau zu checken. Zudem schützt das Recht Verbraucher: Streaming-Dienste dürfen keine beliebige Preiserhöhung vornehmen. So darf beispielsweise Netflix in seinen Nutzungsbedingungen für Deutschland keine Klausel mehr verwenden, die jederzeit beliebige Preiserhöhungen erlaubt. Dies geht laut den ARAG Experten aus einem entsprechenden Urteil des Berliner Kammergerichts hervor – eine Nichtzulassungsbeschwerde dagegen hat der Bundesgerichtshof (BGH) verworfen (Az.: I ZR 23/20). Übrigens: Viele Programmangebote der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender können – zumindest für einige Zeit nach dem Sendedatum – über die jeweiligen Mediatheken sogar kostenlos gestreamt werden.

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Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass nach dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) bereits die Nutzung illegaler Streams sofort illegal ist. Wer streamt und dafür auf illegale Anbieter zurückgreift, begeht demnach selbst eine Urheberrechtsverletzung und macht sich schadensersatzpflichtig (Az.: C-527/15). Doch woran erkennt der Nutzer illegale Streams? Stehen brandaktuelle Filme, Serien und Sportereignisse, die nicht einmal bei Bezahlanbietern wie z. B. Netflix oder Amazon Prime angeboten werden, umsonst im Internet zur Verfügung, stimmt etwas nicht, so die ARAG Experten. Die Wahrscheinlichkeit, dass es sich dabei also um eine illegale Vorlage handelt, ist hoch. Auch wenn die Qualität der Übertragung schlecht ist und kostenpflichtig eine bessere Datenqualität angeboten wird, ist Vorsicht angesagt. Denn mit solchen vermeintlich günstigen Premium-Paketen verdienen die schwarzen Schafe der Branche ihr Geld.

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