Wichtige Neuerungen durch das Jahressteuergesetz 2024

Nachfolgend eine Übersicht der wichtigsten Änderungen, die Unternehmen und Privatpersonen betreffen

Wichtige Neuerungen durch das Jahressteuergesetz 2024

(Bildquelle: iStock-1331965101)

Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 5. Dezember 2024 ist das Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) offiziell in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, Bürokratie abzubauen, Prozesse zu vereinfachen und die Digitalisierung im Steuerrecht weiter voranzutreiben. Bereits am 18. Oktober 2024 hatte der Bundestag den Regierungsentwurf beschlossen, gefolgt von der Zustimmung des Bundesrats am 22. November 2024.
Nachfolgend eine Übersicht der wichtigsten Änderungen, die Unternehmen und Privatpersonen betreffen:
Änderungen im Bereich der Umsatzsteuer
1. Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG):
-Die Umsatzgrenze für das Vorjahr wird auf 25.000 Euro angehoben, die Umsatzgrenze des laufenden Jahres auf 100.000 Euro.
-Der sogenannte „weiche Übergang“ in die Umsatzsteuerpflicht entfällt. Sobald die Umsatzgrenze überschritten wird, verlieren künftige Umsätze sofort ihre Steuerfreiheit (Fallbeileffekt).
-Die Neuregelung wird auch EU-weit auf Kleinunternehmer unter bestimmten Bedingungen ausgeweitet.
-Inkrafttreten: 1. Januar 2025.
2. Rechnungsangaben für Kleinunternehmer (§ 34a UStDVO):
-Es wird klargestellt, welche Pflichtangaben Kleinunternehmer in ihren Rechnungen machen müssen.
-Wichtig: Für Kleinunternehmer besteht weiterhin keine Verpflichtung zur Ausstellung von E-Rechnungen.
-Inkrafttreten: 1. Januar 2025.
3. Ermäßigter Steuersatz für Kunstgegenstände (§ 12 Abs. 2 UStG):
-Kunstgegenstände und Sammlungsstücke profitieren künftig wieder von einem ermäßigten Steuersatz bei Lieferung, innergemeinschaftlichem Erwerb und Einfuhr.
-Vermietungen dieser Objekte bleiben weiterhin vom ermäßigten Steuersatz ausgeschlossen, da das Unionsrecht dies nicht zulässt.
-Inkrafttreten: 1. Januar 2025.
Neuerungen bei der Einkommensteuer
1. Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen (§ 3 Nr. 72 EStG):
-Die Steuerbefreiung gilt einheitlich für Anlagen bis zu 30 kW (peak) pro Wohn- oder Geschäftseinheit, maximal jedoch 100 kW (peak) pro Steuerpflichtigem oder Mitunternehmerschaft.
2. Sonderabschreibungen und AfA (§ 7a Abs. 9 EStG):
-Auch nach Ablauf des Begünstigungszeitraums kann unter bestimmten Voraussetzungen die weitere Abschreibung nach § 7 Abs. 5a EStG vorgenommen werden.
3. Gesetzliche Regelung für Bonusleistungen (§ 10 Abs. 2b EStG):
-Die bisher in einem BMF-Schreiben geregelte Vereinfachungsregelung wird nun gesetzlich verankert: Bonusleistungen von Krankenkassen für gesundheitsbewusstes Verhalten gelten bis zu einem Betrag von 150 Euro pro Person und Beitragsjahr nicht als Beitragsrückerstattung.
Ziele und Bedeutung des Jahressteuergesetzes 2024
Das JStG 2024 zeigt den klaren Fokus auf Entbürokratisierung und Vereinfachung. Besonders hervorzuheben ist die Erleichterung für Kleinunternehmer, die durch höhere Umsatzgrenzen und weniger verpflichtende Formalitäten entlastet werden. Gleichzeitig werden durch die gesetzlichen Klarstellungen in der Einkommensteuer mehr Rechtssicherheit für Steuerpflichtige und einheitliche Regelungen geschaffen.
Mit Blick auf die zunehmende Nutzung von Photovoltaikanlagen und das verstärkte Interesse an nachhaltigem Verhalten setzt die Steuerbefreiung für kleine Anlagen und die Regelung zu Bonusleistungen auf zukunftsorientierte Schwerpunkte.

Wir bieten individuelle, maßgeschneiderte und passgenaue Lösungen aus einer Hand für nationale und internationale Unternehmen jeder Rechtsform und Größe, Unternehmer, Vereine, Stiftungen sowie Privatpersonen, in den Bereichen:

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Bussemas & Pollmeier: Ihre Experten für PV-Anlagen und Sonnenenergie

Bussemas & Pollmeier: Ihre Experten für PV-Anlagen und Sonnenenergie

Bussemas & Pollmeier, ein renommiertes Unternehmen im Bereich der nachhaltigen Sanierungsmöglichkeiten, erweitert sein Portfolio um Photovoltaikanlagen (https://www.bussemas-pollmeier.de/unternehmen/aktuelles/detail/photovoltaik-jetzt-neu-bei-uns) und bietet damit eine zukunftsweisende Möglichkeit zur Nutzung von Sonnenenergie. Mit über 30 Jahren Erfahrung und einer unübertroffenen Expertise in der Baustoffbranche steht das Unternehmen bereit, um Kunden in Ostwestfalen-Lippe und darüber hinaus eine kompetente Beratung und maßgeschneiderte Lösungen anzubieten.

Nachhaltigkeit und Umweltfreundlichkeit: Photovoltaikanlagen im Fokus

Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) sind ein Schlüsselelement der Energiewende. Sie ermöglichen die Umwandlung von Sonnenlicht in elektrische Energie, eine nachhaltige und umweltfreundliche Alternative zu fossilen Brennstoffen. PV-Anlagen (https://www.bussemas-pollmeier.de/unternehmen/aktuelles/detail/photovoltaik-jetzt-neu-bei-uns) reduzieren den CO2-Ausstoß erheblich und tragen somit aktiv zum Klimaschutz bei. Mit der steigenden Nachfrage nach grünen Energielösungen bietet Bussemas & Pollmeier jetzt ein umfassendes Angebot im Bereich der Photovoltaik, das auf den individuellen Bedarf der Kunden zugeschnitten ist.

Vorteile der Photovoltaik: Wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll

Die Installation von PV-Anlagen bietet zahlreiche Vorteile:

Kostenersparnis: Durch die Nutzung von Sonnenenergie können Haushalte und Unternehmen ihre Stromkosten signifikant senken. Nach der anfänglichen Investition in die Anlage fallen nur minimale Wartungskosten an, während die Energiegewinnung kostenlos ist.

Unabhängigkeit: Mit einer eigenen Photovoltaikanlage machen sich Nutzer unabhängig von steigenden Energiepreisen und Schwankungen am Energiemarkt. Selbst erzeugter Strom kann direkt genutzt oder gespeichert werden, was eine hohe Versorgungssicherheit gewährleistet.

Umweltfreundlichkeit: Photovoltaikanlagen produzieren keine Emissionen während des Betriebs. Jede Kilowattstunde (kWh) aus Sonnenenergie vermeidet CO2-Emissionen, die bei der herkömmlichen Stromerzeugung anfallen würden.

Wertsteigerung: Immobilien mit installierten PV-Anlagen erfahren oft eine Wertsteigerung, da nachhaltige Energielösungen bei Käufern zunehmend gefragt sind.

Bussemas & Pollmeier (https://www.bussemas-pollmeier.de/home): Kompetenz und Erfahrung in der Beratung

Bussemas & Pollmeier zeichnet sich durch eine fundierte Fachkompetenz aus. Das Unternehmen bietet eine umfassende Beratung, von der Planung bis zur Installation und Wartung der Photovoltaikanlagen. Kunden profitieren von einer individuellen Analyse ihrer Energiebedarfe und maßgeschneiderten Lösungen, die sowohl technische als auch wirtschaftliche Aspekte berücksichtigen.

Planung und Installation: Maßgeschneiderte Lösungen für jeden Bedarf

Die Planung einer PV-Anlage erfordert präzise Berechnungen und eine sorgfältige Auswahl der Komponenten. Bussemas & Pollmeier setzt auf modernste Technologien und qualitativ hochwertige Materialien, um eine maximale Effizienz und Langlebigkeit der Anlagen zu gewährleisten.

Umfassende Beratung: In einem ersten Beratungsgespräch analysieren die Experten von Bussemas & Pollmeier die spezifischen Anforderungen des Kunden. Dabei werden Faktoren wie der Energieverbrauch, die Dachbeschaffenheit und die Ausrichtung des Gebäudes berücksichtigt.

Individuelle Planung: Auf Basis dieser Analyse wird ein maßgeschneidertes Konzept erstellt, das die optimale Nutzung der zur Verfügung stehenden Flächen garantiert.

Professionelle Installation: Das erfahrene Team samt erfahrender Partnerunternehmen von Bussemas & Pollmeier übernehmen die fachgerechte Installation der Anlage. Dabei wird großer Wert auf eine saubere und sichere Montage gelegt.

Nachhaltige Betreuung: Auch nach der Installation steht das Unternehmen seinen Kunden mit einem umfassenden Wartungs- und Serviceangebot zur Seite, um die langfristige Effizienz und Funktionalität der PV-Anlage zu gewährleisten.

Innovative Technologien für die Energiezukunft

Mit der Einführung von Photovoltaikanlagen erweitert Bussemas & Pollmeier sein Spektrum an innovativen Energielösungen. Das Unternehmen setzt auf neueste Technologien und kontinuierliche Weiterbildung seiner Mitarbeiter, um den Kunden stets die besten und effizientesten Lösungen anbieten zu können.

Interessenten, die mehr über die Möglichkeiten der Photovoltaik und die umfassenden Dienstleistungen von Bussemas & Pollmeier erfahren möchten, sind herzlich eingeladen, Kontakt aufzunehmen. Besuchen Sie die Webseite des Unternehmens unter Terminbuchung (https://heyflow.id/photovoltaik-bp#start) oder vereinbaren Sie ein persönliches Beratungsgespräch.

Egal, ob private Bauherren, Hoch- und Tiefbauunternehmen, Architekten, Kommunen, Fliesenleger, Dachdecker, Innenausbauer oder Gartenbauer: Mit einem riesigen Produktangebot und einer Vielzahl an starken Serviceleistungen unterstützen wir Sie bei der erfolgreichen Durchführung Ihres Bauprojekts.
Die Wurzeln unseres Unternehmens reichen zurück bis ins Jahr 1953, sodass wir mittlerweile auf eine 70-jährige Firmengeschichte zurückblicken können. Seit Gründung unseres Unternehmens im Jahr 1953 sind wir konstant gewachsen und zählen heute mit unseren 5 Niederlassungen in Verl, Gütersloh, Bielefeld, Harsewinkel und Gütersloh-Avenwedde zu den leistungsstärksten Baustoffhändlern in Ostwestfalen. Seit 2015 sind wir Teil der Fretthold-Unternehmensgruppe.
Mit uns setzen Sie auf eine intensive und persönliche Beratung, auf umfassende Sortimente sowie eine fachgerechte und pünktliche Lieferung.
Unsere umfangreiche Logistik mit Spezialkränen spricht genauso für uns wie unsere langjährige Zusammenarbeit mit kompetenten Handwerksbetrieben aus der Region.
Ein partnerschaftliches Verhältnis mit unseren Kunden ist für uns als Baustoff-Partner entscheidend.

Kontakt
Bussemas & Pollmeier GmbH & Co. KG
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Oststrasse 188
33415 Verl
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www.diebaustoffpartner.de

Energiekonzepte Deutschland: Zwischen Innovation und Herausforderung

Energiekonzepte Deutschland: Zwischen Innovation und Herausforderung

Energiekonzepte Deutschland GmbH – Herausforderung und Innovation

Zukunftssichere Energiekonzepte: mehr als ein Versprechen? Seriosität und Kundenerfahrungen im Fokus – Energiekonzepte unter der Lupe, mit kritischer Betrachtung.

Die Energiekonzepte Deutschland GmbH (EKD Solar), ansässig in Leipzig, hat sich mit dem Versprechen auf dem Markt etabliert, nachhaltige und effiziente Energielösungen anzubieten. Doch jenseits der Marketingversprechen stellt sich die Frage, was tatsächlich hinter diesen Konzepten steckt und welche Herausforderungen das Unternehmen zu meistern hat.

Was versteht man unter einem Energiekonzept?

Ein Energiekonzept manifestiert sich als ein methodisch durchdachtes Instrumentarium, das auf die Optimierung der Energieversorgung abzielt, um eine Balance zwischen ökonomischer Effizienz und ökologischer Nachhaltigkeit zu erlangen. Diese Konzepte, zunehmend geprägt von einer prägnanten Ausrichtung auf erneuerbare Energien, adressieren die essenzielle Notwendigkeit, Energieeffizienz in baulichen Strukturen zu steigern, was eine signifikante Reduktion sowohl des Energieverbrauchs als auch der damit verbundenen Kosten impliziert. Durch die akribische Erfassung und Analyse des aktuellen Energiebedarfs werden fundierte Berechnungen zur Wirtschaftlichkeit spezifischer Maßnahmen in den Sphären der Energieerzeugung, -verteilung und -nutzung angestellt. Auf dieser analytischen Grundlage fußend, konzipiert die Energiekonzepte Deutschland GmbH maßgeschneiderte Lösungen, die nicht nur auf den individuellen Energiebedarf zugeschnitten sind, sondern auch eine umfassende ökonomische und ökologische Wertsteigerung versprechen, indem sie gezielt in Bereiche wie Heizung, Beleuchtung, Klimatisierung und Gebäudeautomation intervenieren.

Angebot und Technologie von EKD

Die Energiekonzepte Deutschland GmbH, auch bekannt unter den Namen Energiekonzepte Mitteldeutschland GmbH und EKD Solar, definiert sich durch ihr avantgardistisches Angebot an Photovoltaikanlagen, welches sie als ganzheitliches Rundum-sorglos-Paket speziell für Eigenheimbesitzer konzipiert hat. Statt konventioneller monokristalliner Solarzellen integriert das Unternehmen die fortschrittlichen TopCon-Solarmodule „AMPERE.Solar.Pro 420 TG“ des Herstellers Solyco Solar, die mit ihrer bifazialen Glas-Glas-Struktur und Halbzellentechnologie sowohl das direkte als auch das reflektierte Licht in elektrische Energie umwandeln. Diese Module, die sich durch eine beeindruckende Leistung von 420 Watt und einen Wirkungsgrad von 21,5 Prozent auszeichnen, sind mit einer positiven Leistungstoleranz von 5 Watt und einer maximalen Systemspannung von 1.500 Volt ausgestattet und bieten eine beispiellose 30-jährige Leistungsgarantie über 95 Prozent. EKD setzt mit diesen Modulen, deren Installation die DC-Montage einschließlich Unterkonstruktion und Kabelverlegung umfasst, neue Maßstäbe in der Branche.

Die Integration spezifischer Stromspeicherlösungen, einschließlich AC-Montage, ermöglicht es den Kunden, den Überschussstrom effizient zu nutzen und eine erhöhte Unabhängigkeit vom volatilen Strommarkt zu erlangen. EKD erweitert sein Portfolio durch dynamisches preisbasiertes Laden, um Strom direkt zu Börsenpreisen aus dem Netz zuziehen, sobald dieser günstig ist. Ziel ist, eine nahezu vollständige energetische Autarkie zu gewährleisten.

Seriosität und Herausforderungen von EKD

Die Energiekonzepte Deutschland GmbH, gegründet Mitte 2018 von Mathias Hammer in Taucha, profitiert von dessen umfangreicher Erfahrung als Gründer und CEO des Speicherherstellers SENEC, welches später an EnBW verkauft wurde. Bereits im November 2020 sicherte sich das Unternehmen finanzielle Unterstützung durch den Einstieg von AUCTUS, einem Investmentpartner aus München. Aktuell wird Energiekonzepte Deutschland von den Geschäftsführern Silvio Bräuer, Ricardo Kopp und Lukas Wasemann geleitet. Im März 2023 erweiterte sich das Führungsteam um Timo Sillober, der zuvor sieben Jahre lang wertvolle Erfahrungen bei EnBW sammelte.

Die Energiekonzepte Deutschland GmbH (EKD), ein aufstrebendes Unternehmen aus Leipzig, hat sich in der dynamischen Landschaft der erneuerbaren Energien als seriöser und innovativer Akteur etabliert. Mit einem beeindruckenden Portfolio, das von Photovoltaikanlagen über Stromspeicher hin zu Lösungen für die Elektromobilität reicht, hat sich EKD rasant zu einem der führenden Solarunternehmen Deutschlands entwickelt. Der beachtliche Umsatz von 260 Millionen Euro im Jahr 2022 untermauert die wirtschaftliche Stärke und das enorme Wachstumspotenzial der Firma, die eine Unternehmensbewertung von zwei Milliarden Euro anstrebt. Trotz dieser beeindruckenden Zahlen stieß das Unternehmen EKD auch auf Herausforderungen, insbesondere bei der zeitgerechten Inbetriebnahme von Anlagen, was Fragen hinsichtlich der Koordination und Verfügbarkeit qualifizierter Fachkräfte aufwirft. Kundenfeedback unterstreicht die hohe Qualität und Effizienz der angebotenen Produkte, wie beispielsweise die PV-Module mit einem Wirkungsgrad von 21,5 Prozent. Timo Sillober betont, dass die EKD, trotz operativer Schwierigkeiten in der Vergangenheit eine hohe Kundenzufriedenheit und das Engagement für eine nachhaltige Energiezukunft anstrebt.

Kritik: Energiekonzepte Deutschland GmbH meistert Wachstumshürden – „Wo gehobelt wird, da fallen Späne“

Die Energiekonzepte Deutschland GmbH hat auf die Kritik und die Unzufriedenheit ihrer Kunden reagiert, die durch branchenweite Probleme wie Lieferengpässe und Fachkräftemangel entstanden waren. Diese Herausforderungen, die zu Verzögerungen bei der Installation und Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen führten und das Vertrauen der Kunden erschütterten, sind nun überwunden. Durch die strategische Erweiterung seines Netzwerks mit zahlreichen Partnerunternehmen und Handwerksbetrieben im ganzen Land hat das Unternehmen den Rückstand bei den Montagearbeiten erfolgreich abgebaut. Die Installationszeiten haben sich deutlich verkürzt und bewegen sich aktuell im branchenüblichen Rahmen. Während es nach der Installation noch zu Verzögerungen bei der Inbetriebnahme durch Engpässe bei den Netzbetreibern kommen kann, hat die Energiekonzepte Deutschland GmbH die ursprünglichen, spezifischen Probleme der Branche effektiv adressiert und gelöst, wie Timo Sillober, CEO der Energiekonzepte Deutschland GmbH, betont. Die Photovoltaikindustrie in Deutschland hat sich somit merklich erholt und etabliert sich weiterhin als eine zuverlässige und nachhaltige Option für die Energieversorgung.

Expertenmeinung und Fazit

Timo Sillober, CEO von EKD, betont die Bedeutung von Komplettlösungen im boomenden Solarmarkt. Er weist darauf hin, dass Qualität bei der Montage und Inbetriebnahme durch externe Partnernetzwerke nicht immer flächendeckend gewährleistet werden kann. Eine umfassende Beratung und der Vergleich verschiedener Angebote sind daher essentiell für eine fundierte Entscheidung.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass EKD innovative Lösungen im Bereich der erneuerbaren Energien anbietet und eine große Pionierrolle auf dem deutschen Solarmarkt inne hat.. Die Herausforderungen in der Koordination und Inbetriebnahme der Anlagen sowie in der elektroseitigen Beratung bedürfen jedoch weiterer Aufmerksamkeit, um das Versprechen einer nachhaltigen und effizienten Energieversorgung vollständig einzulösen.

Pressesprecherin: Katharina Frauendorf

Energiekonzepte Deutschland GmbH (EKD) ist ein innovatives Unternehmen im Bereich der nachhaltigen Energieversorgung, spezialisiert auf die Entwicklung und Implementierung von hochmodernen Solar- und Batterietechnologien für Eigenheime. Mit dem innovativen EKD365+ Ganzjahresenergiesystem bietet EKD eine umfassende Lösung, die Kunden maximale Autarkie durch Solarstrom ermöglicht und gleichzeitig den Energieverbrauch optimiert. EKD steht für dauerhaften, verlässlichen Stromertrag vom eigenen Dach, signifikante Kostenersparnisse und langfristige Begleitung, um die Energiewende im Eigenheim voranzutreiben.

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Zukunftssicherheit mit PV-Anlagen von Bussemas & Pollmeier

Zukunftssicherheit mit PV-Anlagen von Bussemas & Pollmeier

Montage durch Bussemas & Pollmeier

Die Nutzung von Photovoltaikanlagen (https://www.bussemas-pollmeier.de/unternehmen/aktuelles/detail/photovoltaik-jetzt-neu-bei-uns) zur Erzeugung von sauberer Energie gewinnt weltweit an Bedeutung! Da sich immer mehr Menschen für nachhaltige Energielösungen entscheiden, um ihren ökologischen Fußabdruck zu verringern und Energiekosten zu senken. In diesem Zusammenhang freut sich Bussemas & Pollmeier, eine individuelle Lösung für hochwertige PV-Anlagen anzubieten.

Bussemas & Pollmeier (https://www.pollmeier-immobilien.de) ist ein renommiertes Unternehmen mit Sitz in Gütersloh, welches sich durch sein Engagement für Qualität und Kundenzufriedenheit auszeichnet. Mit einem Fokus auf Innovation und Nachhaltigkeit bietet das Unternehmen PV-Anlagen, die speziell darauf ausgelegt sind, die Bedürfnisse seiner Kunden zu erfüllen und gleichzeitig einen maximalen Nutzen zu bieten.

Die PV-Anlagen von Bussemas & Pollmeier werden nicht nur mit hochwertigen Komponenten und modernster Technologie hergestellt, sondern bieten auch eine individuelle Komplettlösung, die alles umfasst, was Kunden benötigen, um saubere Energie zu erzeugen:

– Planung und Beratung: Das erfahrene Team von Bussemas & Pollmeier arbeitet eng mit den Kunden zusammen, um ihre individuellen Anforderungen zu verstehen und maßgeschneiderte PV-Lösungen zu entwickeln, die ihren Bedürfnissen entsprechen.

– Lieferung und Installation: Bussemas & Pollmeier kümmert sich um den gesamten Installationsprozess, von der Lieferung der Anlagen bis zur fachgerechten Montage durch erfahrene Techniker. Kunden können sich darauf verlassen, dass ihre PV-Anlage schnell und effizient installiert wird.

Die Vorteile einer PV-Anlage von Bussemas & Pollmeier sind vielfältig und überzeugend:

– Saubere Energie: PV-Anlagen nutzen die Energie der Sonne, um saubere und erneuerbare Energie zu erzeugen, was zur Reduzierung der CO2-Emissionen und zum
Schutz der Umwelt beiträgt.

– Kostenersparnis: Durch die Nutzung von Solarstrom können Kunden ihre Energiekosten erheblich senken und langfristig von niedrigeren Stromrechnungen profitieren.

– Unabhängigkeit von Energieversorgern: Mit einer eigenen PV-Anlage werden Kunden unabhängiger von Energieversorgern und steigenden Strompreisen.

– Wertsteigerung der Immobilie: Eine PV-Anlage kann den Wert einer Immobilie steigern und sie attraktiver für potenzielle Käufer machen.

„Unser Ziel ist es, unseren Kunden dabei zu helfen, saubere Energie zu erzeugen, Kosten zu senken und einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten“, so die Geschäftsleitung von Bussemas & Pollmeier.

Für weitere Informationen über die PV-Anlagen von Bussemas & Pollmeier gehen Sie bitte auf www.bussemas-pollmeier.de (https://www.bussemas-pollmeier.de/unternehmen/aktuelles/detail/photovoltaik-jetzt-neu-bei-uns)

Egal, ob private Bauherren, Hoch- und Tiefbauunternehmen, Architekten, Kommunen, Fliesenleger, Dachdecker, Innenausbauer oder Gartenbauer: Mit einem riesigen Produktangebot und einer Vielzahl an starken Serviceleistungen unterstützen wir Sie bei der erfolgreichen Durchführung Ihres Bauprojekts.
Die Wurzeln unseres Unternehmens reichen zurück bis ins Jahr 1953, sodass wir mittlerweile auf eine 70-jährige Firmengeschichte zurückblicken können. Seit Gründung unseres Unternehmens im Jahr 1953 sind wir konstant gewachsen und zählen heute mit unseren 5 Niederlassungen in Verl, Gütersloh, Bielefeld, Harsewinkel und Gütersloh-Avenwedde zu den leistungsstärksten Baustoffhändlern in Ostwestfalen. Seit 2015 sind wir Teil der Fretthold-Unternehmensgruppe.
Mit uns setzen Sie auf eine intensive und persönliche Beratung, auf umfassende Sortimente sowie eine fachgerechte und pünktliche Lieferung.
Unsere umfangreiche Logistik mit Spezialkränen spricht genauso für uns wie unsere langjährige Zusammenarbeit mit kompetenten Handwerksbetrieben aus der Region.
Ein partnerschaftliches Verhältnis mit unseren Kunden ist für uns als Baustoff-Partner entscheidend.

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Erfassung von Betreibern bestimmter kleiner Photovoltaikanlagen

Erfassung von Betreibern bestimmter kleiner Photovoltaikanlagen

Steuerberater Roland Franz

Essen – Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner (https://www.franz-partner.de) in Essen und Velbert, informiert darüber, dass das Bundesministerium der Finanzen am 12. Juni 2023 ein Schreiben zur steuerlichen Erfassung von Betreibern bestimmter kleiner Photovoltaikanlagen veröffentlicht hat, wonach in bestimmten Fällen auf die Anzeigen über die Erwerbstätigkeit verzichtet werden kann.

Hintergrund

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurde eine ab dem 1. Januar 2022 anzuwendende ertragsteuerliche Steuerbefreiung für bestimmte kleine Photovoltaikanlagen und ein ab dem 1. Januar 2023 anzuwendender umsatzsteuerlicher Nullsteuersatz für die Lieferung und Installation bestimmter Photovoltaikanlagen eingeführt.

Grundsatz

Auch in den Fällen, in denen die Einnahmen und Entnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen steuerfrei sind und die Umsatzsteuer auf die Umsätze aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen aufgrund der Kleinunternehmerregelung nicht erhoben wird, sind Betreiberinnen und Betreiber grundsätzlich verpflichtet, die Eröffnung eines gewerblichen Betriebs oder einer Betriebsstätte anzuzeigen und einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu übermitteln.

Steuerberater Roland Franz weist darauf hin, dass die Finanzämter aus Gründen des Bürokratieabbaus und der Verwaltungsökonomie angewiesen wurden, es nicht zu beanstanden, wenn Betreiber von Photovoltaikanlagen – die erst durch die Installation einer Photovoltaikanlage Gewerbetreibende (geworden) sind und die umsatzsteuerlich Unternehmer sind, deren Unternehmen sich ausschließlich auf den Betrieb einer Photovoltaikanlage und ggf. eine steuerfreie Vermietung und Verpachtung beschränkt und die die Kleinunternehmerregelung anwenden – auf die steuerliche Anzeige der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und die Übermittlung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung verzichten.

„Die vorstehende Regelung gilt mit sofortiger Wirkung in allen Fällen, in denen die diesbezügliche Erwerbstätigkeit ab dem 1. Januar 2023 aufgenommen wurde. Sollte es allerdings aus den weiteren Umständen des Einzelfalls erforderlich sein, können die örtlich zuständigen Finanzämter in diesen Fällen gesondert zur Übermittlung eines Fragebogens zur steuerlichen Erfassung auffordern“, erklärt Steuerberater Roland Franz.

Quelle:
Bundesministerium der Finanzen, Schreiben (Erlass) vom 12. Juni 2023, Aktenzeichen IV A 3 – S 0301/19/10007 :012.

Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert ist seit mehr als 40 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste Lösungen. Um für jeden Mandanten möglichst viele Synergieeffekte ausschöpfen zu können, arbeiten in der Kanzlei mehrere Spezialisten zusammen. So profitieren die Mandanten von der Qualifikation und Erfahrung vieler Experten. Denn bei vielschichtigen Problemen kann keine Teillösung, sondern nur eine ganzheitliche Beratung zum Erfolg führen.

Firmenkontakt
Roland Franz & Partner, Steuerberater
Bettina M. Rau-Franz
Moltkeplatz 1
45138 Essen
0201-81095-0
http://www.franz-partner.de

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GBS-Die PublicityExperten
Dr. Alfried Große
Am Ruhrstein 37c
45133 Essen
0201-8419594
http://www.publicity-experte.de

Klimaschutz im neuen Design

Digitalisierung der Energiewende mit neuen Produkten

Klimaschutz im neuen Design

Frankfurt, 08.01.2023 – Immer mehr Unternehmen, aber auch private Haushalte nutzen die Energie der Sonne zur Stromerzeugung. Ab Januar 2023 wurde der Kauf und Betrieb einer Solaranlage für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer noch einfacher. Noch nie war es so einfach Teil der Energiewende zu sein und einen persönlichen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Um noch mehr Menschen für grüne Energie zu begeistern, präsentiert sich das Unternehmen Solarivo im neuen Design. Von der Natur inspirierte Farben und klare Formen zeigen, wie Klimaschutz heute aussehen kann. Das neue Design soll Menschen motivieren einen persönlichen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Mit einem rundumerneuerten Markenauftritt bringt Solarivo, die klimaneutrale Energieversorgung in die Mitte der Gesellschaft. Das neue Design kommt zu einer Zeit, in der die Nachfrage nach Photovoltaikanlagen nie höher gewesen ist. Die aktuell hohen Energiepreise und der Wunsch nach mehr Unabhängigkeit, haben das Interesse an Strom aus Sonnenlicht stark ansteigen lassen. Für viele private Haushalte ist Solarstrom nicht nur Energie-, sondern auch eine Einnahmequelle.

Die Herausforderung für das Design von Solarivo bestand darin, wirkliche Unterscheidung zu schaffen und erneuerbare Energie für jeden einfach zu machen. Das neue Markendesign beinhaltet eine rundumerneuerte Website, ein neues Logo, eine komplett neue Farb- und Formensprache sowie eine adaptierte Markensprache.

Jullie Mae Rosas, Gründer von Solarivo, ist überzeugt: „Wir können den Klimawandel stoppen und gerade deshalb ist es so wichtig, den Diskurs über Innovationen und wissenschaftliche Errungenschaften zu stärken und so ein Vertrauen in diese aufzubauen.“

Weitere Informationen unter https://solarivo.de .

Solarivo wurde im Juni 2021 von Jullie M. Rosas in Frankfurt gegründet und bietet individuelle Solarlösungen, die auf die Bedürfnisse von Haus-, Boot- oder Wohnmobilbesitzer zugeschnitten sind. Mit einem komplett digitalen Einkaufserlebnis bietet das Unternehmen einen einfachen Zugang zur Erzeugung von Solarenergie und ermöglicht es Menschen, erneuerbare Energie im eigenen Haus, Mietwohnung oder Unterwegs erzeugen, nutzen und damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten zu können. Solarivo beschäftigt weltweit mehr als 65 Mitarbeiter und verfolgt die Vision, Solarenergie Produkte für Menschen erschwinglicher zu machen

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Steuern und Photovoltaik

WEBINAR am 2. November 2022 um 17.00 Uhr von den SK Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten

Steuern und Photovoltaik

Photovoltaik und Steuern

Photovoltaik- Anlagen und Steuern: Was Sie darüber wissen müssen!

Bei der Anschaffung einer Photovoltaik-Anlage werden CO2-Emissionen nachhaltig reduziert, damit leisten die Besitzer auch einen Beitrag zum Umweltschutz. Dabei profitieren sie von einer Reihe an steuerlichen Begünstigungen. Dazu zählen die Umsatzsteuer, die Einkommenssteuer und die Grunderwerbssteuer.

Da die Photovoltaik-Anlage an das öffentliche Netz gekoppelt ist, sind die Eigentümer derartiger Anlagen dadurch automatisch umsatzsteuerlicher Unternehmer. Die Solarenergie kann auch genutzt werden, um das eigene Elektroauto aufzuladen – was deutlich günstiger ist, als wenn man öffentliche Ladestationen in Anspruch nimmt.

In unserem kostenfreien Webinar zeigen wir Ihnen, was Sie über Steuern und Photovoltaik-Anlagen wissen müssen.

Warum Sie am Webinar teilnehmen sollten und was Sie erfahren:

AGENDA

– Anschaffung einer PV-Anlage – was ist zu tun!
– Einkommensteuer und die PV-Anlage
– Neuregelungen für kleine PV-Anlagen bei der Einkommensteuer
– Achtung Steuerfallen – was Sie beachten müssen!
– Umsatzsteuer und die PV-Anlage – Regelungen bis 31.12.2022
– Geplante Neuregelungen der Umsatzsteuer ab 2023

Steuerberaterin Julia David und Steuerassistentin Michelle Bruchhausen geben einen aktuellen Überblick mit nützlichen Steuertipps zu Photovoltaik-Anlagen. Abgerundet wird das Webinar durch Unterlagen, die alles Wichtige zusammen fassen und der Gelegenheit, im Anschluss Fragen an die beiden Steuer-Expertinnen zu stellen.

ZUR ANMELDUNG (https://www.sk-berater.com/extras/webinare/anmeldung-webinare)

Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Betriebswirtschaftliche Beratung

SK Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte

Wir beraten Mandanten an den Standorten Frankfurt am Main und Dresden. Zu unseren Mandanten zählen mittelständische und international tätige Unternehmen; gemeinnützige Organisationen und Stiftungen; Freiberufler, Gewerbetreibende und Start-Ups, Influencer sowie Privatpersonen. Spezialgebiete unserer Kanzleien sind die Beratung von gemeinnützigen Organisationen und Stiftungen aller Art, das internationale Steuerrecht, die Wegzugsbesteuerung, Asset protection – Vermögensschutz, die Immobilienbesteuerung, die Unternehmensnachfolge und Nachfolgeberatung sowie das Erbschaftsteuerrecht.

SK ist Mitglied der internationalen Leading Edge Alliance (LEA). Dadurch haben wir ausgezeichnete Kontakte in alle Industrienationen und bieten unseren Mandanten auch international exzellente Serviceleistungen. Unser mehrsprachiges Team aus Steuerberatern, Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und qualifizierten Mitarbeitern ist fachübergreifend tätig, um steuerlich und wirtschaftlich die besten Ergebnisse für die Mandanten zu erreichen.

Kontakt
Prof. Dr. K. Schwantag · Dr. P. Kraushaar GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Ljiljana Gukumus
Zeilweg 42
60439 Frankfurt am Main
+49 69 971 231-0
l.gukumus@sk-berater.com
https://www.sk-berater.com/

Bei kleinen Photovoltaikanlagen Liebhaberei beantragen

Bei kleinen Photovoltaikanlagen Liebhaberei beantragen

Steuerberater Roland Franz

Essen – Obwohl viele kleine Photovoltaikanlagen kaum Gewinn bringen, stuft das Finanzamt deren Stromerzeugung als Gewerbebetrieb ein und fordert eine Gewinnermittlung und Umsatzsteuererklärung an. Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, weist darauf hin, dass man sich diesen Aufwand zukünftig durch einen Antrag auf Liebhaberei sparen kann.

„Die Finanzverwaltung hat eine erfreuliche Vereinfachungsregelung getroffen. Kleinere Photovoltaikanlagen oder Blockheizkraftwerke können danach von der ertrag- und umsatzsteuerlichen Erfassung ausgenommen werden. Sie als Betreiber einer solchen Anlage erhalten eine antragsgebundene Möglichkeit für einen Verzicht auf die Besteuerung“, erklärt Steuerberater Roland Franz.

Wer eine Photovoltaikanlage oder ein Blockheizkraftwerk (BHKW) betreibt, erzielt damit Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Damit ist die jährliche Abgabe einer Gewinnermittlung (i.d.R. Anlage EÜR) erforderlich.

Doch oftmals sind die zu versteuernden Beträge sehr gering – egal ob es sich dabei um einen kleinen Verlust oder Gewinn handelt. Der Aufwand für die korrekte Besteuerung ist jedoch groß. So müssen auch die Finanzämter diese zusätzlichen Daten überprüfen und oftmals kommt es zum Streit über die Frage, ob eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt.

Die Regelung:

Dies hat die Finanzverwaltung offenbar veranlasst eine Verzichtsmöglichkeit zu schaffen und damit den Bürokratieaufwand etwas zu verringern. Das Bundesministerium der Finanzen (kurz: BMF) hat in Abstimmung mit den Finanzverwaltungen der Länder in dem Erlass/in dem Schreiben v. 02.06.2021 (BMF, Schreiben v. 2.6.2021, IV C 6 -S 2240/19/10006 :006) eine Regelung zur Vereinfachung der ertragsteuerlichen Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen und vergleichbarer BHKW getroffen. Die Anlagenbetreiber können einen schriftlichen Antrag3 stellen, wonach die Anlage ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird. In diesem Fall wird von der Finanzverwaltung ohne weitere Prüfung unterstellt, dass eine steuerlich unbeachtliche sog. Liebhaberei vorliegt.

Die Vereinfachungsregelung gilt für:

– Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 10 kW. Diese müssen auf einem zu eigenen Wohnzwecken genutzten oder unentgeltlich überlassenen Einfamilienhaus oder Zweifamilienhaus installiert sein. Das gilt auch für eine Photovoltaikanlage auf einem dazugehörigen Carport oder einer Garage. Zudem gilt die Regelung nur für Anlagen, die nach dem 31.12.2003 in Betrieb genommen wurden.

– Blockheizkraftwerke mit einer installierten Leistung von bis zu 2,5 kW. Auch hier gelten die übrigen Voraussetzungen analog wie für kleinere Photovoltaikanlagen.

Wann gilt die Regelung nicht:

Ist ein Teil des Gebäudes vermietet, scheidet solch ein Liebhaberei-Antrag aus. Allerdings gilt ein Einfamilienhaus/Zweifamilienhaus trotz eines häuslichen Arbeitszimmers oder einer nur gelegentlichen entgeltlichen Vermietung von Räumen mit Einnahmen bis 520 EUR im Jahr als in vollem Umfang eigen genutzt; diese anderweitige Nutzung ist damit unschädlich.

Mit dem schriftlichen Antrag der steuerpflichtigen Person wird aus Vereinfachungsgründen und ohne weitere Prüfung unterstellt, dass die Anlage nicht mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird. Damit wird der Gewerbebetrieb einer solchen kleinen Photovoltaikanlage bzw. eines Blockheizkraftwerkes nicht mehr bei der Einkommensteuer erfasst, erklärt Steuerberater Roland Franz die Folgen der Vereinfachungsregelung.

Dies gilt jedoch nicht nur für das aktuelle Jahr, sondern auch für alle nachfolgenden Jahre und auch für alle noch offenen (änderbaren) Jahre. „In der Praxis gilt es deswegen zu prüfen, ob die Bescheide für frühere Jahre, die eventuell noch Verluste aus dem Betrieb der Anlage umfassten, auch allesamt bestandskräftig und nicht mehr änderbar sind. Besteht z.B. noch ein Vorbehalt der Nachprüfung gemäß § 164 AO, eine Vorläufigkeit gemäß § 165 AO oder ist ein Einspruch anhängig, wird das Finanzamt sonst auch dieses Jahr noch ändern und einen Verlust nicht mehr berücksichtigen“, rät Steuerberater Roland Franz.

Die umsatzsteuerlichen Pflichten für eine Photovoltaikanlage bzw. ein Blockheizkraftwerk und die Steuerpflicht der Umsätze bleiben trotz einer Antragsstellung unverändert bestehen. Auch für die Umsatzsteuer gibt es Ausstiegsmöglichkeiten; dies würde aber den Rahmen dieser Kurz-Info sprengen.

Wie muss ein Antrag auf Nichtbesteuerung gestellt werden:
Ein Antrag auf Nichtbesteuerung kann grundsätzlich formfrei gestellt werden. Die Finanzverwaltung Baden-Württemberg hat ein Formular „Keine Gewinnerzielungsabsicht bei kleinen Photovoltaikanlagen oder Blockheizkraftwerken“ (Der Antrag für die Einkommensteuer ist hier (https://ofd-karlsruhe.fv-bwl.de/site/pbs-bw-fa2/get/documents_E1804909009/mfw/OFD/Dokumente/Aktuelle%20Mitteilungen%20Rebrush/PV-Anlagen%20Antrag%20Liebhaberei.pdf) abrufbar) entwickelt, mit welchem der Antrag gestellt werden kann.

Der Antrag ist als Wahlrecht ausgestaltet. Es bleibt Ihnen unbenommen, das Streben nach einem sog. Totalgewinn nachzuweisen und keinen Antrag zu stellen. Eine Gewinnerzielungsabsicht ist nach den allgemeinen Grundsätzen (vgl. H 15.3 EStH) nachzuweisen. Im Gegenzug können dann Anlauf-Verluste steuermindernd geltend gemacht werden. In späteren Jahren mit Gewinn kann dann allerdings die Vereinfachungsregelung nicht mehr in Anspruch genommen werden.

„Wenn die Liebhabereivariante gewählt wird, gibt es natürlich auch keinen Vorsteuerabzug aus der Installation der Photovoltaikanlage. Trotzdem muss eine Umsatzsteuerjahreserklärung als Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG abgegeben werden“, beschreibt Steuerberater Roland Franz die Auswirkung auf die Umsatzsteuer.

Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.

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