Wer kümmert sich im Alter?

ARAG Experte Tobias Klingelhöfer über eine Branche mit vielen Herausforderungen

Wer kümmert sich im Alter?

Mehr als vier Millionen Pflegebedürftige gibt es laut Statistischem Bundesamt in Deutschland, Tendenz aufgrund der höheren Lebenserwartung und besseren medizinischen Versorgung steigend. Damit wächst auch der Bedarf an Pflegepersonal und Pflegefachkräften. Gleichzeitig ist spätestens seit Ausbruch der Corona-Pandemie klar geworden, dass gerade in dieser Branche ein eklatanter Fachkräftemangel herrscht. Zudem wird Pflege immer teurer, so dass immer weniger Pflegebedürftige die Kosten alleine stemmen können. Der Staat muss immer häufiger helfen. ARAG Experte Tobias Klingelhöfer beleuchtet die prekäre Lage.

Wie viele Arbeitskräfte fehlen in der Branche?
Tobias Klingelhöfer: Das Personal in den Pflegeeinrichtungen ist laut Statistischem Bundesamt größtenteils weiblich und überwiegend teilzeitbeschäftigt. Zurzeit arbeiten rund 1,2 Million (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/pflegemindestlohn.html)en Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen, für die der Mindestlohn relevant ist. Davon ist knapp eine halbe Million (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/pflegemindestlohn.html) in Krankenhäusern in der Pflege tätig. Das sind zwar 18 Prozent mehr als noch vor zehn Jahren, aber das Institut der deutschen Wirtschaft in Köln warnt, dass allein in der stationären Versorgung bis 2035 über 300.000 Pflegekräfte fehlen könnten.

Was verdienen Pflegekräfte?
Tobias Klingelhöfer: Harte Arbeitsbedingungen, wenig Gehalt, fehlende Anerkennung – kaum einer will den Pflegejob machen. Daher werden auf Empfehlung der Pflegekommission die Mindestlöhne (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/pflegemindestlohn.html) für Beschäftigte in der Pflegebranche seit Anfang des Jahres schrittweise erhöht: Nach einer ersten Erhöhung im April, wurden die Mindestlöhne im September noch einmal erhöht. Für Hilfskräfte liegt der Stundenlohn seitdem bei 13,70 Euro, bei qualifizierten Pflegehilfskräften wurde der Stundenlohn auf 14,60 Euro angehoben und Pflegefachkräfte erhalten jetzt 17,10 Euro pro Stunde. Weitere Erhöhungen sind für den 1. Mai und den 1. Dezember 2023 vorgesehen. Der Pflegemindestlohn gilt übrigens nicht für Privathaushalte, hier muss lediglich der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von derzeit 10,45 Euro brutto pro Stunde, und ab Oktober 12 Euro, gezahlt werden.

Gibt es weitere Verbesserungen für Pflegekräfte?
Tobias Klingelhöfer: Die gibt es. Es gibt mehr Urlaub. Der gesetzliche Mindesturlaub wird sich für die betroffenen Arbeitnehmer erhöhen – bei einer Fünf-Tage-Woche für das Jahr 2022 um sieben Tage und für die Jahre 2023 und 2024 jeweils um neun Tage. Der Anspruch entsteht jedoch nicht, wenn dem Arbeitnehmer bereits nach anderen Regelungen, zum Beispiel geltende Tarifverträge, bezahlter Erholungsurlaub zusteht.

Wie sieht es mit den Kosten für die Pflege aus? Wer kann sich das leisten?
Tobias Klingelhöfer: Leider immer weniger Menschen. Die Inflation, die steigenden Kosten für Energie und Lebenshaltung und nicht zuletzt die neuen Mindestlöhne in der Pflege haben natürlich Auswirkungen. Und wenn die Patienten das nicht mehr aus eigenen Mitteln schaffen, muss das Sozialamt einen Teil der Pflegekosten übernehmen.

Was ist mit den Entlastungen aus der jüngsten Pflegereform?
Tobias Klingelhöfer: Je nach Aufenthaltsdauer im Pflegeheim beteiligen sich die Pflegekassen an den Pflegekosten. Dabei gilt: Je länger der Aufenthalt, desto höher die Entlastung der Pflegebedürftigen. Umgekehrt könnte man also sagen, dass Pflegebedürftige, die nur kurz in einem Pflegeheim unterkommen, kaum profitieren. Wer bis zu einem Jahr in einem Pflegeheim lebt, bekommt einen Zuschlag von fünf Prozent. Der ist bei den gleichzeitig steigenden Kosten aber schnell aufgezehrt und verpufft. Bei einem bis zu zweijährigen Aufenthalt liegt der Zuschlag bei 25 Prozent, ab 24 Monate auf 45 Prozent und Pflegebedürftige, die länger als drei Jahre in einer Pflegeeinrichtung leben, erhalten einen Zuschuss von 70 Prozent. Dann ist der Entlastungseffekt natürlich am deutlichsten spürbar.

Eines möchte ich noch anfügen: Die Zuschüsse im Rahmen der Pflegereform gibt es nicht auf alle anfallenden Kosten der Pflege. Nicht abgedeckt sind Eigenanteile für Unterkunft, tägliche Verpflegung und Investitionskosten der Einrichtung. Um diese Kosten abzufangen, könnte sich eine private Pflegeversicherung lohnen.

Wo können sich Angehörige über dieses weitgefasste Thema informieren?
Tobias Klingelhöfer: Ich empfehle das Pflegetelefon (030 – 20 17 91 31) oder die Webseite „wege-zur-pflege“ (https://www.wege-zur-pflege.de/start) des Bundesfamilienministeriums. Es richtet sich an pflegende Angehörige, Pflegebedürftige, aber auch Arbeitgeber und das Umfeld von pflegenden Angehörigen. Seit einigen Jahren bietet es auch vertrauliche und anonyme Hilfestellung in kritischen belastenden Situationen. Einen Überblick über die Pflegestufen, zu den unterschiedlichen Unterbringungsmöglichkeiten von Pflegebedürftigen oder auch zur Pflege zu Hause finden Betroffene auch auf der ARAG Homepage (https://www.arag.de/pflegezusatzversicherung/pflege-von-angehoerigen/).

Der ARAG Krankenversicherungsexperte Tobias Tamm erklärt im Video (https://www.youtube.com/watch?v=4Ewe3z3qRh8), was sich nach der Pflegereform bei den Pflegekosten im Heim ändert.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.600 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,0 Milliarden Euro.

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Die Pflegereform 2021 und ihre Auswirkungen auf die häusliche Pflege

Die Pflegereform 2021 und ihre Auswirkungen auf die häusliche Pflege

In Deutschland beziehen etwa 4,2 Millionen Menschen Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Viele Pflegebedürftige erhalten wegen hoher Pflegekosten Sozialhilfe, was als einer der Gründe zählt, die Pflegelandschaft erneut zu reformieren. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat gegen Ende letzten Jahres ein Eckpunktepapier präsentiert, das die geplanten Rahmenbedingungen enthält. Die Pflegereform soll noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt, also in Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden.

Geplante Eckpunkte und Rahmenbedingungen der Pflegereform

Die Pflegereform steht auf drei Grundsäulen:

1.Für die stationäre Pflege in einem Pflege- oder Altersheim von mehr als 36 Monaten soll der monatliche Eigenanteil auf einen Betrag in Höhe von 700,00 beschränkt werden.

2.Pflegende Angehörige sollen von mehr Leistungen profitieren. Insgesamt soll der Bereich der häuslichen Pflege einfacher organisiert und verbessert werden.

3.Eine Kostenübernahme für professionelle Pflegeleistungen geschieht nur noch dann, wenn ambulante Pflegedienste und Pflegeheime anerkannt sind, weil sie u.a. ihre Mitarbeiter nach Tarif oder tarifähnlich entlohnen.

Höheres Pflegegeld – mehr Pflegesachleistungen

Durch die Pflegereform sollen häuslich betreute Pflegebedürftige finanziell entlastet werden. Die Pflegekasse erhöht zu diesem Zweck ab 01.07.2021 ihre Leistungen um 5 %, was sowohl für das Pflegegeld als auch für Pflegesachleistungen gilt. Pflegegeld und Pflegesachleistungen orientieren sich am jeweils festgestellten Pflegegrad und werden pro Monat errechnet.

Das bedeutet

-bei PG 2 eine Erhöhung von 316,00 EUR auf 332,00 EUR beim Pflegegeld und von 689,00 EUR auf 723,00 EUR bei den Pflegesachleistungen

-bei PG 3 eine Erhöhung von 545,00 EUR auf 572,00 EUR beim Pflegegeld und von 1.298,00 EUR auf 1.363,00 EUR bei den Pflegesachleistungen

-bei PG 4 eine Erhöhung von 728,00 EUR auf 764,00 EUR beim Pflegegeld und von 1.612,00 EUR auf 1.693,00 EUR bei den Pflegesachleistungen

-bei PG 5 eine Erhöhung von 90,00 EUR auf 946,00 EUR beim Pflegegeld und von 1.995,00 EUR auf 2.095,00 EUR bei den Pflegesachleistungen

Pflegegeld wird im Rahmen der häuslichen Pflege durch Angehörige ausgezahlt, während die Pflegesachleistungen nur für Pflegeleistungen durch professionelle Pflegedienste in Anspruch genommen werden können.

Zusätzlich dazu wird im Zuge der Pflegereform auch die Pauschale für Pflegehilfsmittel erhöht und ab 2023 der Inflation angepasst. Zukünftig wird statt einer Hilfsmittelpauschale von 40,00 EUR monatlich ein Betrag in Höhe von 60,00 EUR gewährt.

Das ändert sich bei Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege

Durch die Pflegereform 2021 sollen die Beträge für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem sogenannten Entlastungsbudget in Höhe von 3.300,00 EUR zusammengefasst werden. Dieser Gesamtbetrag steht Angehörigen pro Jahr zur Verfügung, ohne dass zwischen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege unterschieden werden muss.

Bislang galt als Voraussetzung für die Verhinderungspflege eine Vorpflegezeit von sechs Monaten. Um die Leistungen individueller an den jeweiligen Bedarf anzupassen, wird die gesetzlich vorgeschriebene Vorpflegedauer abgeschafft. Zusätzlich wird ab dem 01.07.2022 die Möglichkeit eröffnet, bis zu 40 % des Entlastungsbudgets für die Ersatzpflege zu verwenden.

Bedarfsgerechte Versorgung und Betreuung zu Hause

Die Pflegereform sieht vor, die häusliche Betreuung und Versorgung durch Angehörige mit Unterstützung durch einen Pflegedienst besser aufeinander abzustimmen. Zukünftig sollen Pflegebedürftige mit ihren Angehörigen entscheiden dürfen, in welcher Form die Pflegeleistungen erbracht werden sollen. Ob Leistungskomplexe oder Zeitkontingente in Anspruch genommen werden, kann dann der jeweiligen Pflegesituation angepasst werden.

Des Weiteren wird auch das alternative Betreuungskonzept der 24 Stunden Betreuung in der Pflegereform bedacht. Unter gewissen Voraussetzungen wird es danach ermöglicht, bis zu 40 % der für die Finanzierung aufgewendeten Kosten im Rahmen der Pflegesachleistungen geltend zu machen. Bislang richten sich die Kombinationsleistungen nach der Höhe des Pflegegeldes. Mit der Reform können bis zu 40 % der Leistungen in Geldleistungen umgewandelt werden, ohne dabei die maximale Unterstützung zu schmälern.

Für mehr Informationen zur 24 Stunden Betreuung: www.24stundenbetreut.com (https://www.24stundenbetreut.com/)

Bereits seit 2006 bietet CareWork legal und zuverlässig die sogenannte 24 Stunden Betreuung für Senioren und Pflegebedürftige in Privathaushalten an. Als erstes Unternehmen in der Branche lässt sich CareWork jährlich die Qualität der Dienstleistung durch den TÜV-Rheinland mit einem entsprechenden Zertifikat bestätigen.

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CareWork Sp.zo.o. Sp.k.
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