ARAG Verbrauchertipps zum Tag der Pflegenden

ARAG Experten mit wichtigen Urteilen aus der Welt der Pflege

ARAG Verbrauchertipps zum Tag der Pflegenden

ARAG Experten mit wichtigen Urteilen aus der Welt der Pflege

Pflege mit Risiko: Wenn ehrenamtliche Betreuung zum Arbeitsunfall wird
Als sein Sohn einen Tobsuchtsanfall bekam, weil er sein Zimmer aufräumen sollte, wusste der Vater sich nicht mehr zu helfen und wählte den Notruf. Kurz darauf schlug ihm sein Sohn sogar eine Vase auf den Kopf. Eigentlich hätte dieser Fall wenig mit der Frage nach dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz zu tun. Doch die ARAG Experten weisen hier auf die besonderen Umstände hin: Der Vater war der ehrenamtliche Betreuer seines geistig behinderten Sohnes und der Schlag mit der Vase ereignete sich zwar in der gemeinsamen Wohnung, aber im Rahmen seiner Betreuertätigkeit. Daher handelte es sich dabei um einen Arbeitsunfall, für den die Unfallkasse zuständig ist (Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Az.: L 6 U 19/23).

Kosten für Pflege-WG von der Steuer absetzbar
Wer krankheits- oder pflegebedingt in einer dafür vorgesehenen Einrichtung untergebracht ist, kann die Kosten dafür als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass auch die Unterbringung in einer Pflege-Wohngemeinschaft (WG) abzugsfähig ist. Im konkreten Fall lebte ein schwerbehinderter Mann, der Pflegegrad 4 erhielt, mit anderen Pflegebedürftigen in einer Wohngemeinschaft. Die WG war nach dem Wohn- und Teilhabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen organisiert. Dort wurde er rund um die Uhr ambulant intensiv betreut und versorgt. Die Aufwendungen für Kost und Logis wollte er als außergewöhnliche Belastung bei seiner Einkommensteuer geltend machen (Paragraf 33 Einkommenssteuergesetz). Es ging um rund 8.600 Euro. Doch das Finanzamt lehnte ab. Die Finanzbeamten waren der Ansicht, dass die WG keine Heimunterbringung darstellt, also kein Steuerabzug möglich ist. Die Richter sahen das anders: Entscheidend sei der Zweck der Einrichtung – und der war hier eindeutig: Betreuung, Pflege und Wohnraum für pflegebedürftige Menschen (Bundesfinanzhof, Az.: VI R 40/20).

Spaziergang mit Folgen
Es sollte ein kleiner Spaziergang werden, doch er hatte tragische Folgen. Eine Seniorin, die in einer Tagespflege-Einrichtung lebte, stürzte bei einem Spaziergang. Begleitet wurde die Dame von einer Praktikantin der Pflegeeinrichtung. Bei dem Sturz zog sich die Seniorin einen Oberschenkelhalsbruch zu und verstarb noch im selben Jahr. Die Alleinerbin verlangte daraufhin Schmerzensgeld und Schadensersatz vom Träger der Tagespflege. Immerhin sei eine nicht qualifizierte Praktikantin mit der alten Dame losgeschickt worden und das auch noch bei Eisglätte. Doch die Richter wiesen darauf hin, dass sich auch bei bester Betreuung ein Sturz nie völlig ausschließen lässt. Die ARAG Experten ergänzen, dass auch die fehlende spezielle Ausbildung der Praktikantin nicht automatisch zu einer Haftung führt, denn Spazierengehen erfordert keine Pflegeausbildung (Oberlandesgericht Bamberg, Az.: 4 U 222/22).

Haus muss für Pflegekosten eingesetzt werden
Als seine Frau in ein stationäres Pflegeheim musste, beantragte sie Pflegewohngeld, um die Kosten für das Pflegeheim zu decken. Doch das Land lehnte ab und begründete die Entscheidung damit, dass zunächst das verwertbare Vermögen zur Finanzierung der Pflege herangezogen werden muss. Im konkreten Fall war damit das Haus gemeint, in dem sie zuvor mit ihrem Ehemann lebte. Doch dieser weigerte sich als Alleineigentümer seine Immobilie zu verkaufen, um die Pflegekosten zu bezahlen. Die Richter zeigten allerdings wenig Verständnis: Solange die Eheleute nicht getrennt leben, geht der Gesetzgeber laut ARAG Experten davon aus, dass sie füreinander einstehen. Also wird das Vermögen beider Partner berücksichtigt (Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Az.: 12 A 3076/15).

Weitere interessante Informationen zur Pflege unter:
https://www.arag.de/pflegezusatzversicherung/pflege-ratgeber/

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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 20 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,4 Milliarden Euro.

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Coaching-Buch mit Workbook -Pflegende Angehörige zwischen Fürsorge und Selbstfürsorge

Coaching-Buch mit Workbook -Pflegende Angehörige zwischen Fürsorge und Selbstfürsorge

Diplom-Theologe Reinhard Fukerider ist seit 2002 als freiberuflicher Coach und Supervisor tätig.

Die Pflege eines Angehörigen bringt Menschen an ihre Grenzen und oft darüber hinaus. Obwohl oder vielleicht weil die Pflegenden alles richtig machen wollen, folgen sie – ohne es zu ahnen – den sieben Regeln zum Scheitern, die der erfahrene Coach und Supervisor Reinhard Fukerider in seinem gleichnamigen Buch beschreibt.

Das Buch will Angehörige natürlich vorm Scheitern bewahren. Es will helfen, die fatale Wirkung der Regeln zu durchschauen und von ihnen zu lassen. Mit seinem feinen Humor macht Fukerider sich nicht lustig über Menschen, die eine belastende Aufgabe übernommen haben. Vielmehr spricht er sie liebevoll an. Denn pflegende Angehörige haben sich oft die Seele wundgerieben. Sie sind gefangen in einem Gespinst aus schlechtem Gewissen, gegebenen Versprechen und dem Gefühl, keine Hilfe annehmen zu dürfen. Gute Ratschläge wären da wohl eher Schläge als Rat.

Die humorvoll formulierten Regeln dagegen, die jedes der sieben Kapitel einleiten, sind Türöffner zu Seele, Herz und Verstand. Ganz sicher werden sich die pflegende Angehörigen darin wiederfinden. Die erste Regel etwa lautet: „Halte das gegebene Versprechen unter allen Umstanden ein, deine Angehörigen nie in ein Pflegeheim zu geben!“

So nimmt Fukerider pflegende Angehörige sanft an die Hand, um ihnen dann in einem weiteren Schritt Fragen zu stellen, die einladen, die eigene Situation und die inneren Antreiber zu enttarnen. Dem dient auch das umfangreiche zugehörige Workbook, das Fukerider wie schon bei den anderen Publikationen seiner Reihe „Erfolgreich scheitern“, liefert. Es enthält zahlreiche Übungen, Anekdoten und Impulse, die pflegenden Angehörigen helfen sollen, zu erkennen: Selbstfürsorge hat nichts mit Vernachlässigung des zu Pflegenden zu tun. Im Gegenteil: Nur, wer stabil bleibt, kann anderen helfen.

Reinhard Fukerider
Erfolgreich scheitern in der Pflege von Angehörigen –
7 Goldene Regeln
ISBN: ISBN: 978-3-754964-60-6
gebunden, 48 Seiten, 14,90 Euro
E-Book (pdf), 9,90 Euro

Erfolgreich scheitern in der Pflege von Angehörigen –
Hilfe zur Selbsthilfe (Workbook)
ISBN: 978-3-756514-63-2
Spiralbindung, 98 Seiten, 18,90 Euro
E-Book (pdf), 12,90 Euro

Weitere Informationen:

– https://www.fukerider.com/rfc

– https://www.fukerider.com

Autor / Fukerider Coaching:
Reinhard Fukerider, Diplomtheologe, ist nach 16 Jahren leitender Tätigkeit im kirchlichen Dienst seit 2002 als freiberuflicher Coach, Supervisor, Mediator, Moderator und Trainer tätig. Sein Lebensmotto, dass Ernsthaftigkeit gepaart mit Humor, Leben und Arbeiten ungemein erleichtern können, spiegelt sich in seiner Vorliebe für paradoxe Fragen als Methode in der Beratung und als Stilmittel beim Schreiben wider.

Kontakt
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