Von der Klinik in den Alltag

ARAG Experten zum modernen Entlassmanagement

Von der Klinik in den Alltag

In der Regel ist man erleichtert, wenn sich das Ende des Krankenhausaufenthalts abzeichnet. Doch was ist, wenn man noch nicht vollständig genesen ist und weiterhin Unterstützung benötigt? Besonders Menschen in schwierigen Lebenslagen oder mit begrenzter Unterstützung sehen dieser Situation mit Sorge entgegen. In solchen Fällen sorgt das Entlassmanagement einer Klinik dafür, dass die notwendige Hilfe organisiert wird. Wie eine solche Unterstützung aussieht und welche Möglichkeiten es gibt, darüber geben ARAG Experten Auskunft.

Das Entlassmanagement lässt niemanden allein
Gerade, wenn man noch geschwächt ist nach einer Operation oder einer schweren Krankheit, fühlt man sich oft nicht in der Lage, administrative Dinge zu regeln und zu organisieren. Und das gilt nicht nur für Senioren. Um die Patienten nicht in eine ungewisse Situation zu schicken, in der sie sich möglicherweise nicht alleine helfen können und die dann der weiteren Genesung entgegensteht, hat das Krankenhaus die gesetzliche Pflicht (Paragraf 39 Absatz 1a, Fünftes Sozialgesetzbuch), bestimmte Maßnahmen zu unterstützen und in die Wege zu leiten.

Zuständig hierfür ist laut ARAG Experten bei gesetzlich Versicherten das sogenannte Entlassmanagement, üblicherweise in Form des Sozialdienstes und der Pflegeberatung der Einrichtung. Der Patient selbst hat natürlich die Wahl, ob er diese Leistung in Anspruch nimmt. Im Idealfall wird er spätestens bei seiner Entlassung von der Klinik darauf aufmerksam gemacht und bekommt eine entsprechende Einwilligung vorgelegt, die er unterschreiben muss. Ist das nicht der Fall, raten die ARAG Experten am besten vor einer Operation beim Pflegepersonal nachzufragen, damit rechtzeitig agiert werden kann. Privat Versicherte haben übrigens denselben Anspruch. Zuständig ist in diesem Fall aber die Vereinigung Compass (https://www.compass-pflegeberatung.de/aktuelles-medien/neuigkeiten/detail/flexible-beratung-bei-krankenhausaufenthalten).

Hilfe im Papier-Dschungel
Ziel des Entlassmanagements ist es, Patienten zwischen Krankenhausaufenthalt und gesundem Alltag lückenlos zu versorgen. Das betrifft auch die Ausstattung mit diversen Unterlagen und die Unterstützung beim Ausfüllen von Formularen. Wichtig ist vor allem der Entlassbrief des Krankenhauses einschließlich eines Medikamentenplans, der dem weiterbehandelnden Arzt die Grundlage für seine Arbeit bietet. Aber auch die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sowie mögliche Anträge z. B. für Hilfsmittel, Reha, Pflegegrad oder Kurzzeitpflege liegen in der Hand der zuständigen Einrichtung.

Sichere Wohnsituation schaffen
Das traute Heim ist plötzlich oft nicht mehr das große Glück, wenn man dort mit seinen Blessuren nicht mehr zurechtkommt. Daher raten die ARAG Experten, unbedingt die vom Sozialdienst oder der Pflegeberatung angebotenen Optionen in Anspruch zu nehmen. Sie informieren darüber, ob man Anspruch auf eine Reha hat und können alles Notwendige dafür in die Wege leiten – natürlich in Rücksprache mit dem Patienten.

Ist ein Zeitraum zwischen Klinikaufenthalt und der weiteren Maßnahme zu überbrücken, können sie zudem bei der zwischenzeitlichen Versorgung helfen. Dafür überlegen sie mit den betroffenen Personen, ob es eine Kurzzeitpflege in einem entsprechenden Heim braucht oder eine Pflege zu Hause möglich ist. Diese Versorgung kann neben einer Pflegekraft auch eine Haushaltshilfe beinhalten. In seltenen Fällen ist sogar die sogenannte Übergangspflege im Krankenhaus selbst möglich, sofern die Krankenkasse diese Leistung übernimmt und die Klinik sie anbieten kann.

Ist abzusehen, dass auch langfristig gar kein Weg mehr zurück in die eigene Wohnung führt, sind Sozialdienst und Pflegeberatung sogar behilflich bei der Suche nach einem dauerhaften Platz in einem Pflegeheim, nach palliativer Versorgung oder bei der Unterbringung in einem Hospiz.

Wickel, Gehhilfen & Co
Oftmals reicht aber auch das kleine Besteck. Und so gehört es zu den alltäglichen Aufgaben der zu-ständigen Krankenhaus-Mitarbeiter, den Patienten mit allem auszustatten, was er in den nächsten Wochen im Alltag braucht. Der oben genannte Medikamentenplan ist nur ein Teil davon. Dazu gehören unter Umständen auch eine Erstausstattung beispielsweise mit Arzneimitteln, einfachem Verbandsmaterial, Gehhilfen, einem Rollstuhl oder Rollator, ebenso wie Therapieangebote.

Sind Hilfsmittel innerhalb der Wohnung notwendig, unterstützt das Entlassmanagement laut ARAG Experten auch bei deren Beantragung und Bestellung. Häufig wird für diese Ausrüstung ein Mitarbeiter aus einem Sanitätshaus hinzugezogen, der zum Beispiel dabei hilft, das Bad mit Produkten wie einer Toilettenerhöhung, einem Duschstuhl oder Haltegriffen angemessen auszustatten oder ein Pflegebett zu bestellen. Er ist auch der richtige Ansprechpartner für die gezielte Anpassung von Orthesen, Korset-ten, Bandagen oder Kompressionsstrümpfen.

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Unterstützung für pflegende Angehörige – Verbraucherinformation der DKV

Was beim Beantragen des Pflegegrads zu beachten ist

Unterstützung für pflegende Angehörige - Verbraucherinformation der DKV

Es gibt fünf Pflegegrade. (Bildquelle: ERGO Group)

Ein Pflegefall in der Familie bringt für Betroffene und Angehörige oft große emotionale und organisatorische Herausforderungen mit sich. Entlastung verschafft ein Pflegegrad. Doch, wie lässt sich dieser erfolgreich beantragen? Dirk Görgen, Pflegeexperte der DKV, gibt wichtige Tipps und beantwortet zudem die Frage, worauf Angehörige achten sollten, um die nötige Unterstützung zu erhalten.

Pflegefall – was zu tun ist

Unfälle, Krankheiten oder altersbedingte Einschränkungen – ein Pflegefall kann über verschiedene Wege eintreten und Angehörige stark belasten. Umso wichtiger ist es dann, sich Hilfe zu holen und Pflegeleistungen zu beantragen. „Ein Pflegegrad schafft die Grundlage für finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse beziehungsweise -versicherung. Daher sollten Angehörige gut vorbereitet in den Antragsprozess starten“, rät Dirk Görgen, Pflegeexperte der DKV.

Der Pflegegrad und seine Bedeutung

Der Pflegegrad legt fest, wie gut pflegebedürftige Personen im Alltag noch eigenständig für sich sorgen können. Seit 2017 unterscheidet der Gesetzgeber zwischen fünf Pflegegraden, die von geringer bis schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit reichen. Es gilt: Je höher die Bewertung ausfällt, desto umfassender die finanzielle Unterstützung. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) sowie der Medizinische Dienst der Privaten Krankenversicherung (Medicproof) definieren anhand der körperlichen, kognitiven und sozialen Einschränkungen den Bedarf. „Betroffene haben einen gesetzlichen Anspruch auf Unterstützung vom Staat, wenn sie in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre in die Pflegeversicherung eingezahlt haben“, erklärt Görgen. „Bei pflegebedürftigen Kindern genügt es, wenn ein Elternteil eingezahlt hat.“

So läuft der Antrag ab

Den Pflegegrad-Antrag stellen Betroffene oder Angehörige schriftlich, telefonisch oder online bei der Pflegekasse bzw. -versicherung. Die ist meist bei der Krankenkasse bzw. privaten Krankenversicherung angesiedelt. „Eine vollständige Dokumentation von medizinischen Befunden sowie Angaben zum Hilfebedarf und der Lebenssituation des Betroffenen erleichtern den Prozess. Auch eine Liste der täglichen Herausforderungen kann entscheidend für eine höhere Einstufung und mehr Pflegegeld sein“, betont der Experte der DKV.

Die Begutachtung durch den MDK bzw. Medicproof

Nach der Antragstellung folgt ein Termin mit dem MDK oder mit Medicproof. Ein Gutachter kommt zu einem Hausbesuch, um die Situation vor Ort zu erfassen. „Die Angehörigen kennen die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen am besten und sollten daher unbedingt bei der Begutachtung anwesend sein“, empfiehlt der Pflegeexperte. „Der Gutachter beurteilt die Selbstständigkeit anhand mehrerer Kriterien. Diese umfassen die Mobilität des Pflegebedürftigen, seine kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen, die Fähigkeit zur Selbstversorgung und zur Bewältigung von Krankheitsanforderungen sowie die Gestaltung des Alltags und soziale Kontakte.“

Recht auf Beratung und Beschwerdeverfahren

Nicht immer sind alle Fragen auf Anhieb klar. Deshalb haben Angehörige Anspruch auf Beratung durch die Pflegekasse bzw. -versicherung und können sich an Pflegestützpunkte oder Pflegeberatungsstellen wenden. „Ein zusätzliches Beratungsgespräch kann oft Unsicherheiten klären“, weiß Görgen. „Falls der Pflegegrad nicht wie erwartet ausfällt, besteht die Möglichkeit, ein Beschwerdeverfahren einzuleiten. Durch Widerspruch oder erneute Begutachtung lässt sich manchmal ein anderes Ergebnis erzielen.“

Alternativen zur Versorgung durch private Pflegepersonen

Pflege durch Angehörige ist übrigens nicht die einzige Option: Ambulante Dienste, Kurzzeit-, Tages- und stationäre Pflege bieten je nach Situation Entlastung – besonders für berufstätige Angehörige. Die Pflegekasse/-versicherung unterstützt diese Alternativen abhängig vom Pflegegrad.
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Über die DKV
Seit über 95 Jahren ist die DKV mit ihren bedarfsgerechten und innovativen Produkten eine führende Kraft in der Gesundheitsversorgung. Als Spezialistin bietet sie privat und gesetzlich Versicherten umfassenden Kranken- und Pflegeversicherungsschutz sowie Gesundheitsservices an. Auch die Organisation einer hochwertigen medizinischen Versorgung zählt zu den Kernkompetenzen der DKV. Im Jahr 2023 erzielte die Gesellschaft Beitragseinnahmen in Höhe von 5,2 Mrd. Euro.
Die DKV gehört als Spezialist für Krankenversicherung der ERGO und damit der Muttergesellschaft Munich Re an, einem der weltweit größten Rückversicherer und Risikoträger.
Mehr unter www.dkv.com

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Diese Presseinformation enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf derzeitigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung der DKV Deutsche Krankenversicherung beruhen. Bekannte und unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Entwicklungen, insbesondere die Ergebnisse, die Finanzlage und die Geschäfte unserer Gesellschaft wesentlich von den hier gemachten zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder sie an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.
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§ 37.3 SGB XI Termine rechtzeitig wahrnehmen.

Vermeiden Sie Mahnungen der Pflegekassen und Kürzungen des Pflegegeldes.

§ 37.3 SGB XI Termine rechtzeitig wahrnehmen.

Pflegeberatung

Wichtigkeit der Pflegeberatungen nach § 37.3 SGB XI: Termine bis 30. Juni wahrnehmen, um Mahnungen und Kürzungen des Pflegegeldes zu vermeiden

Hamburg, 13. Juli 2024 – Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen stehen derzeit verstärkt im Fokus der Pflegekassen, da viele die vorgeschriebenen Pflegeberatungen nach § 37.3 SGB XI bis zum 30. Juni nicht wahrgenommen haben. Aufgrund dessen erhalten zahlreiche Haushalte nun Mahnungen, da sie der gesetzlichen Verpflichtung nicht nachgekommen sind. Diese Beratungen sind essenziell, um eine kontinuierliche und qualitativ hochwertige Pflege sicherzustellen.

Die Bedeutung der Pflegeberatungen nach § 37.3 SGB XI:

Die regelmäßigen Pflegeberatungen dienen der Sicherstellung der Pflegequalität und unterstützen die Pflegebedürftigen sowie deren Angehörige durch Beratung und Hilfe. Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, sind verpflichtet, diese Beratung halbjährlich (bei Pflegegrad 2 und 3) und vierteljährlich (bei Pflegegrad 4 und 5) in Anspruch zu nehmen. Die Beratungsgespräche bieten eine wertvolle Unterstützung und stellen sicher, dass die Pflegesituation regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst wird.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Fristen:

Bei Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Fristen droht eine Kürzung des Pflegegeldes. Diese finanzielle Einbuße kann die ohnehin belastenden Umstände für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen weiter verschärfen. Um diese Kürzungen zu vermeiden, ist es unerlässlich, die Pflegeberatungen fristgerecht durchzuführen.

Schnelle und unkomplizierte Terminvereinbarungen:

Um der aktuellen Problematik zu begegnen und die gesetzlich vorgeschriebenen Beratungen sicherzustellen, bieten die Portale www.pflegeberatung.hamburg (https://www.pflegeberatung.hamburg) und www.pflegeberatungsnachweis.de (https://www.pflegeberatungsnachweis.de) schnelle und unkomplizierte Lösungen an.

Über diese Webseiten können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen schnell und einfach Termine für die erforderlichen Beratungen vereinbaren. In Hamburg stehen dafür Präsenztermine zur Verfügung, während deutschlandweite Beratungen auch bequem per Videotelefonie wahrgenommen werden können.

Die Online-Terminbuchung bietet zahlreiche Vorteile:

Zeitersparnis: Termine können schnell und unkompliziert von zu Hause aus gebucht werden.
Flexibilität: Videotelefonie ermöglicht eine deutschlandweite Beratung ohne lange Anfahrtswege.
Verfügbarkeit: Auch kurzfristige Termine sind oft noch verfügbar, um Fristen einzuhalten.
Kompetenz: Erfahrene Berater stehen zur Verfügung, um individuelle Fragen und Probleme zu klären.
Handeln Sie jetzt, um finanzielle Einbußen zu vermeiden.

Für weitere Informationen und zur Terminvereinbarung besuchen Sie bitte:

Pflegeberatung Hamburg
Webseite: www.pflegeberatung.hamburg (https://www.pflegeberatung.hamburg)

Pflegeberatungsnachweis
Webseite: www.pflegeberatungsnachweis.de (https://www.pflegeberatungsnachweis.de)

Über Pflegeberatung Hamburg:
Pflegeberatung Hamburg ist eine Anlaufstelle für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige in Hamburg. Wir bieten umfassende Beratung und Unterstützung rund um das Thema Pflege.

Über Pflegeberatungsnachweis:
Pflegeberatungsnachweis.de bietet eine bundesweite Plattform zur einfachen Buchung von Pflegeberatungen. Durch flexible Terminvereinbarungen per Videotelefonie stellen wir sicher, dass alle Pflegebedürftigen die notwendige Unterstützung erhalten.

Beide Portale sind ein Angebot des Hamburger Pflegedienstes PTW Pflegeteam (https://www.ptw-pflegeteam.de)

Pflegeberatung Hamburg und Pflegeberatungsnachweis.de ist ein Angebot des
PTW Pflegeteam.

Seit 1994 bieten wir zuverlässige und professionelle, ambulante Pflege in Hamburgs Nord-Osten. Unser Ziel ist es, den Alltag unserer Kunden und deren Angehörigen zu erleichtern und die bestmögliche Unterstützung in der eigenen Häuslichkeit zu bieten.

Unser Team besteht aus über fünfzig erfahrenen und qualifizierten Pflegekräften, die sich mit Engagement und Empathie um die Bedürfnisse unserer Kunden kümmern. Wir legen großen Wert auf Menschlichkeit, Professionalität und fachliche Kompetenz. Egal, ob es sich um tägliche Pflege, Haushaltshilfe oder Beratung handelt – wir sind für Sie da.

Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, pflegebedürftigen Menschen mit bewilligtem Pflegegrad den erforderlichen Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI anzubieten.
Wir wissen, wie schwierig es sein kann, hierfür passende Anbieter zu finden – und das wollen wir ändern.

Mit unserem Angebot Pflegeberatung.hamburg und Pflegeberatungsnachweis.de sorgen wir dafür, dass der Pflegenachweis fristgerecht erbracht werden kann und Pflegebedürftige Beratung und Unterstützung erhalten, um die Pflege zu Hause optimal zu gestalten.

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Entlastung für pflegende Angehörige – Verbraucherinformation der DKV

Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es?

Entlastung für pflegende Angehörige - Verbraucherinformation der DKV

Wer Angehörige pflegt, kann verschiedene Entlastungsangebote nutzen. (Bildquelle: ERGO Group)

Ende 2021 waren hierzulande insgesamt 4,96 Millionen Menschen pflegebedürftig – bei 3,12 Millionen davon übernahmen überwiegend Angehörige die Pflege. Neben Beruf, Haushalt und Kindererziehung kann das schnell zu einer enormen körperlichen Belastung führen. Aber auch die psychischen Herausforderungen sind nicht zu unterschätzen. Wie pflegende Angehörige damit umgehen können, wo sie Hilfsangebote finden und welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten es gibt, weiß Dirk Görgen, Pflegeexperte der DKV.

Überlastung bei pflegenden Angehörigen: Selbstschutz ist wichtig

Ein plötzlicher Pflegefall in der Familie ist für alle Beteiligten ein schwerer Schlag. Die meisten Angehörigen wollen den Pflegebedürftigen nicht aus seiner gewohnten Umgebung reißen und pflegen ihn daher zu Hause. „Wer über einen längeren Zeitraum einen Menschen pflegt, kommt irgendwann an seine seelischen und körperlichen Grenzen“, so Dirk Görgen, Pflegeexperte der DKV. Heben, Lagern oder Stützen kann langfristig zu Rücken- und Gelenkschmerzen führen. „Doch auch die psychische Belastung sollte niemand auf die leichte Schulter nehmen“, so der DKV Pflegeexperte. „Wer eine Überlastung, ob körperlich oder seelisch, früh genug erkennt, kann ernsthafte Erkrankungen vermeiden.“ Kommt es über einen längeren Zeitraum zu Kopf-, Rücken-, Nacken-, Kiefer- oder Schulterschmerzen, Herz-Kreislauf-Beschwerden oder etwa Magen- und Verdauungsproblemen, ist es ratsam, das Gespräch mit dem Hausarzt zu suchen. Das gilt auch bei anhaltender Nervosität, Unruhe, Reizbarkeit sowie Stimmungsschwankungen, Gedächtnis- oder Konzentrationsschwierigkeiten.

Entlastungsangebote annehmen – Auszeiten nutzen

Damit pflegende Angehörige gar nicht erst körperliche und psychische Probleme entwickeln, rät Görgen, sich regelmäßig eine Auszeit zu nehmen. „Das hilft, sich zu entspannen und die eigene Gesundheit zu schützen“, so der Pflegeexperte der DKV. Eine Möglichkeit ist beispielsweise die Verhinderungspflege, auf die Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 für maximal sechs Wochen pro Kalenderjahr Anspruch haben. „Die Pflegeversicherung übernimmt dann die Kosten für eine Ersatzpflege – unabhängig davon, ob es sich etwa um einen ambulanten Pflegedienst, ehrenamtliche Pflegende oder sogar um nahe Angehörige handelt“, ergänzt Görgen. Für Entlastung kann auch die Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim sorgen. Sie steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 für bis zu acht Wochen pro Jahr zu. Auch eine Kombination von Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege ist möglich. „Dadurch lässt sich das Budget für die Verhinderungspflege von 1.612 Euro auf maximal 2.418 Euro pro Kalenderjahr erhöhen“, so der Tipp des Pflegeexperten.

Zeit für Hobbys und soziale Kontakte schaffen

Wer einen Angehörigen pflegt, zieht sich oft aus seinem sozialen Umfeld zurück, da die Zeit für ein Treffen mit Freunden fehlt. „Soziale Kontakte und Hobbys sind aber als Ausgleich sehr wichtig“, betont Görgen. „Auch Selbsthilfegruppen oder Gesprächskreise mit anderen Betroffenen können hilfreich sein.“ Entsprechende Angebote finden Interessierte in der Datenbank der „Nationalen Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen (NAKOS)“. Um sich den nötigen zeitlichen Spielraum zu verschaffen, können pflegende Angehörige zum Beispiel regelmäßig eine professionelle Tages- und Nachtpflege durch Pflegeeinrichtungen in Anspruch nehmen. Auch Besuchs- und Betreuungsdienste durch ehrenamtliche oder professionelle Pfleger können für mehr Zeit zum Ausgleich sorgen.

Finanzielle Unterstützung

Wer häusliche Pflege durch einen anerkannten Pflegedienst erhält, kann die Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Sie zahlt ab Pflegegrad 2 je nach Höhe des Pflegegrads einen Pauschbetrag. Darüber hinaus unterstützt bereits ab Pflegegrad 1 der sogenannte Entlastungsbetrag von monatlich 125 Euro. Dieser soll pflegenden Personen Pausen vom Pflegealltag ermöglichen. Damit können sie etwa die Begleitung von Pflegebedürftigen zum Arzt, haushaltsnahe Dienstleistungen wie eine Einkaufshilfe oder eine Verhinderungspflege finanzieren. Liegt ein Pflegegrad vor, gewährt die Pflegekasse beziehungsweise die Pflegeversicherung weitere Zuschüsse für Pflegehilfsmittel. Das können etwa ein Pflegebett oder Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnsituation, beispielsweise der Einbau von Treppenliften, sein. Auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert aktuell mit dem Kredit 159 einen altersgerechten Umbau beziehungsweise den Kauf von umgebautem Wohnraum.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 4.497

Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter www.ergo.com/ratgeber. Weitere Informationen rund um die Pflege finden Sie unter https://www.dkv.com/DKV_Pflegewelt.html.

Das bereitgestellte Bildmaterial darf mit Quellenangabe (Quelle: ERGO Group) zur Berichterstattung über die Unternehmen und Marken der ERGO Group AG sowie im Zusammenhang mit unseren Ratgebertexten honorar- und lizenzfrei verwendet werden.

Über die DKV
Seit über 95 Jahren ist die DKV mit ihren bedarfsgerechten und innovativen Produkten eine führende Kraft in der Gesundheitsversorgung. Als Spezialistin bietet sie privat und gesetzlich Versicherten umfas-senden Kranken- und Pflegeversicherungsschutz sowie Gesundheitsservices an. Auch die Organisation einer hochwertigen medizinischen Versorgung zählt zu den Kernkompetenzen der DKV. Im Jahr 2022 erzielte die Gesellschaft Beitragseinnahmen in Höhe von 5,1 Mrd. Euro.
Die DKV gehört als Spezialistin für Krankenversicherung der ERGO und damit der Muttergesellschaft Mu-nich Re an, einem der weltweit größten Rückversicherer und Risikoträger.
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Pflegegrad? Pflegedienst? Und was noch alles?! Bin ich „pflegedoof“?

Pflege? Fröhlich erklärt! „Pflegedoof“ liefert unterhaltsam fundierte Infos rund um Pflegegrad, Pflegedienst und mehr.

Pflegegrad? Pflegedienst? Und was noch alles?! Bin ich "pflegedoof"?

Pflegedoof®: Fit für den Pflegedschungel

Teltow. -Plötzlich und unerwartet kommen die wenigsten Komplikationen. Weihnachten. Steuerforderungen. Hochzeitstage.
Und der Pflege-Ernstfall.
Ob durch einen Unfall verursacht, durch Krankheit oder Alterungsschub: Unversehens setzen sich Menschen mit Fachchinesisch wie Pflegegrad oder Pflegediensten auseinander. Meist als Angehörige oder Angehöriger. Manchmal, weil sie pflegebedürftig sind oder werden.
Doch während Bestattungsinstitute bei Sterbefällen viel Mühe und Papierkram abnehmen, werden sie bei der Pflege, der Bestimmung des Pflegegrads, der Auswahl von Pflegediensten und anderen Pflichten alleingelassen.

Pflegedoof? Pflegedoof Warum bin ich „pflegedoof“?

„Pflegedoof“ nennt sich diese kafkaeske Unwissenheit, die Betroffenen das mulmige Gefühl gibt, Opfer einer Folge aus Akte X zu sein.
Pflegedoof®: Fit für den Pflegedschungel lautet folgerichtig der Titel, den die gelernte Juristin Nicole Schwalbe pseudonym als Lilly Fröhlich für ihren neuen Ratgeber gewählt hat.
Wobei die Wortwahl „Pflegedoof“ es betont: Licht ins Dunkel rund um Pflegegrad, Pflegedienst und andere Böhmische Pflege -Dörfer bringen mündet in keine bierernste, öde Lektüre. Mit Lilly Fröhlich gehen Menschen das belastende Thema fröhlich an.

„Pflegedoof“ vermittelt kinderleicht wichtige Infos – zu Pflegegrad, Pflegedienst und vielem mehr.

So lässt sich das Motto Fröhlich erklärt unterschiedlich auslegen. Zum einen ist es Produktversprechen und Anspruch zugleich, stellt Lilly Fröhlich klar. Bewusst habe ich das Thema kurzweilig aufbereitet, dass das Buch auch wegen seines Unterhaltungswerts gelesen wird. Infotainment vom Feinsten!
Andererseits: „Pflegedoof®“ ist das zweite Buch, in dem Frau Fröhlich nicht Fröhliches fröhlich erklärt, wie Pflegegrade und Pflegedienste: „In „Lebensdoof®“: Fit fürs Leben habe ich junge Leute mit Spaß an den juristischen Ernst des Lebens herangeführt. Damals ging es um Verträge, Versicherungen, den Umgang mit Behörden, Widerspruch einlegen, das erste Bankkonto und die erste Wohnung. Diesmal beseitige ich die Verwirrung um Pflegegrad, Pflegedienst-Wahl und andere Herausforderungen.“

„Pflegedoof®“ kommt zur richtigen Zeit.

Bei Themen wie Pflegegrad, Pflegedienst & Co. endlich für rechtssicheren Durchblick zu sorgen ist wahrlich geboten: Ende 2021 waren ca. 5 Millionen Deutsche auf Pflege angewiesen. 2030 dürften es 6 Millionen sein.
Sprich: Früher oder später wird jede und jeder mit Problemen konfrontiert à la: Wie wirkt sich ein Pflegegrad auf die finanzielle Versorgung aus? Oder: Wie erkenne ich einen seriösen Pflegedienst?
Bei diesen und anderen Fragen stehen die Allermeisten auf dem Schlauch. Kein Wunder: Vorbereitet wird darauf niemand. Abgesehen von zähflüssiger Fachliteratur oder abschreckend ernsten Infobroschüren.
Aber dieser Missstand bessert sich jetzt: „Wie vereinbarst du Pflege und Beruf? Wie beantragst du einen Pflegegrad? Wann bekommst du Pflegegeld und in welcher Höhe? Wozu benötigst du eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung?“ – Das, verdeutlicht Lilly Fröhlich, „ist eine kleine Auswahl aus dem Fragenkomplex, den ich in Pflegedoof allgemeinverständlich beantworte.“

Ade, Pflegedoof – willkommen, Durchblick!

Überforderte Angehörige werden ebenso dankbar zu diesem Glücksuniversum-Buch greifen wie verantwortungsvolle Menschen, die sich rechtzeitig auf ihre eigene Pflegebedürftigkeit vorbereiten wollen. „Pflegedoof“ sorgt für Durchblick und Klarheit bei Pflegegrad, Pflegedienst und Co; es liefert auch etliche wertvolle Links zu weiteren Informationsquellen. Im Handumdrehen lassen sich auch Vollmachtsvorlagen herunterladen.
Fazit: „Pflegedoof®“ gehört in jede gut sortierte juristische Hausapotheke. Denn irgendwann erwischt es alle – die Konfrontation mit Pflegediensten und Pflegegraden.

Lilly Fröhlich
Pflegedoof®: Fit für den Pflegedschungel
EUR 23,86
Erhältlich im Buchhandel und bei Amazon

Als erste und einzige Fortunautin der Welt erforscht die Multi-Unternehmerin Marion Glück ihr außergewöhnliches „Glücksuniversum“. Dieses therapeutische und ganzheitlich angelegte Konglomerat verknüpft gelebte Spiritualität mit hochwertigen, verzahnten Units, wie z.B. Schreib-Coaching inkl. Buchverlag, Finanz- und Businessexpertise und individueller Potenzialentfaltung. Nicht nur Entscheidungsträger profitieren von der Führungsstärke, Hingabe und Kompetenz der früheren Konzernmanagerin, Bankkauffrau und Marineoffizerin, sondern alle neugierigen Menschen, die über sich hinauswachsen möchten.

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Ruhlsdorfer Straße 120
14513 Teltow
01723276997
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Die Agentur für Haushaltshilfe GmbH Hamm stellt sich vor

Der Standort Hamm Westfalen und Unna, ist nur einer von vielen Bezirken der Agentur für Haushaltshilfe. Stand Heute ist die AfH an über 90 Standorten vertreten.

Die Agentur für Haushaltshilfe GmbH Hamm stellt sich vor

Die Agentur für Haushaltshilfe unterstützt Senioren mit Pflegegrad oder auf ärztliche Verordnung hin

Die Agentur für Haushaltshilfe entlastet jetzt auch Pflegedienste und private Pflegepersonen in Hamm Westfalen und dem Kreis Unna. Tim Peter Haas ist der zuständige Bezirksleiter und baut den Standort auf.

Die Agentur für Haushaltshilfe kurz AfH ist Ansprechpartner für Senioren mit Pflegegrad und andere Pflegebedürftige, wenn es um Haushaltshilfen, Alltagshilfe und Seniorenbetreuung geht. Desweiteren gehören auch Frauen während und nach der Schwangerschaft zum Kundenkreis. Darüber hinaus werden auch Bedürftige während einer Erkrankung oder nach einer OP auf ärztliche Verordnung unterstützt.

Pflegedienste sind keineswegs Konkurrenten, sondern Kooperationspartner. Da die AfH nicht pflegerisch tätig wird, werden Kunden auf Wunsch an die Partner vermittelt . Kunden die von Pflegediensten im Bereich Haushaltshilfe etc. nicht bedient werden können werden von der Agentur für Haushaltshilfe übernommen. Weitere Partner sind soziale Verbände, Vereine, Kirchen, Pflegeberater sowie, die Städte Hamm und Unna.
Ein Beispiel wie eine Kooperation aussehen kann sehen Sie unter dem folgenden Link:

Ab Pflegegrad 1 wird direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Weitere Möglichkeiten sind die Krankenkassen, öffentliche Träger oder Privatzahler.

Die Agentur für Haushaltshilfe kann innerhalb kürzester Zeit Ihre Kunden im angemessenen Rahmen versorgen. Welche Tätigkeiten das geschulte Personal der AfH übernimmt, entscheidet alleine der Kunde, dessen Angehörige oder ggf. die gesetzliche Betreuung . Einige Beispiele sind Unterstützung im gesamten Haushalt, leichte Gartenarbeiten, Botengänge, Einkaufen, Begleitung zu Terminen, Hobbys nachgehen usw.

Im Erstgespräch mit Herr Haas, dem zuständigen Bezirksleiter, werden die finanziellen Möglichkeiten ermittelt und daran anschließend der „Fahrplan“ für die Umsetzung gestaltet. Bei Bedarf wird dem Kunden geholfen die entsprechende Anträge auszufüllen und Gelder zu beantragen.

Die Agentur für Haushaltshilfe Hamm steht bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung.

Hier die Kontaktmöglichkeiten

Telefonischer Kontakt
023813394600
Email Kontakt
Hamm@afh-nrw.de

Website https://www.agentur-fuer-haushaltshilfe.de/

Bezirks- und Teamleiter Bezirk Hamm/Kreis Unna
Tim Peter Haas
Telefonischer Kontakt
023813394600
Email Kontakt
hamm@afh-nrw.de

Agentur für Haushaltshilfe – Das Unternehmen

Die Agentur für Haushaltshilfe hat ein großes Ziel. Wir möchten, dass hilfsbedürftige Menschen dort leben können, wo sie am liebsten sind – zu Hause!

Die Agentur startete im Gründungsjahr 2018 in Neuss mit hauswirtschaftlichen Unterstützungen und gehört mittlerweile zu den größten Anbietern für hauswirtschaftliche Hilfe in Deutschland. Uns war es bereits früh in der Gründungsphase ein Anliegen, den älteren und hilfsbedürftigen Menschen so viel Unterstützung wie möglich bieten zu können.

Mit unserem Standortkonzept möchten wir die Hilfe in ganz Deutschland flächendeckend anbieten. Hierbei folgt jeder unserer angestellten Mitarbeiter, egal ob im Backoffice, als Teamleiter oder als Helfer einem einfachen Leitsatz: „So viel Hilfe vor Ort wie möglich“.

Als Dienst am Menschen sind wir heute vor Ort effizient und strukturiert aufgestellt. In allen wichtigen Bereichen beschäftigen wir Spezialisten um unseren Teamleitern vor Ort den größtmöglichen Support bieten zu können.

UnserBüroteam in Neusssteht Ihnen gerne als Ansprechpartner für Ihre Anliegen zur Verfügung.

Ganz egal, ob Sie als Kunde Fragen zu Ihren Rechnungen haben oder als Mitarbeiter Ihre persönlichen Angelegenheiten geklärt wissen wollen – der passende Ansprechpartner sitzt inNeuss-Grimlinghausen.

Kontakt
Agentur für Haushaltshilfe GmbH
Tim Haas
Eichenstraße 8
59071 Hamm
02381 3394600
Tim.Haas@web.de

Agentur für Haushaltshilfe

Angehörige pflegen – zu Hause oder im Heim?

ARAG Experten über die Pflege, Pflegestufen und Betreuung von Angehörigen

Ob zu Hause, ambulant oder im Heim – die Pflege von Angehörigen stellt meist die ganze Familie vor eine echte Herausforderung. Doch egal, für welches Modell man sich entscheidet, es gibt viele Möglichkeiten, sich Unterstützung und Hilfe zu holen. Mit welcher finanziellen Unterstützung Patienten rechnen können, hängt vom Pflegegrad ab. Dabei geht es um bis zu rund 2.000 Euro monatlicher Pflegeleistung.

Pflege zu Hause
Die Pflege zu Hause ist die kostengünstigste Lösung. Die Pflegeversicherung zahlt bei der Betreuung durch Angehörige ein vom Pflegegrad abhängiges Pflegegeld direkt an den Versicherten. Dieser kann über die Verwendung der Mittel frei entscheiden.

Unter Umständen hat die Pflegeperson sogar einen Anspruch auf Leistungen zur Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung. Voraussetzung ist, dass der Pflegebedürftige mit Pflegegrad zwei bis fünf in häuslicher Umgebung nicht erwerbsmäßig und mindestens zehn Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage, gepflegt wird.

Pflege mit dem Pflegedienst
Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, aber professionelle Unterstützung benötigt, kann einen ambulanten Pflegedienst beauftragen. Er bietet neben körperbezogenen Pflegemaßnahmen und der Hilfe bei der Haushaltsführung zusätzlich auch pflegerische Betreuungsmaßnahmen an. Auch hierbei richtet sich die Höhe der finanziellen Unterstützung nach dem Pflegegrad des Patienten. Der Pflegebedürftige erhält dann sogenannte Kombinationsleistungen, d. h. das Pflegegeld wird nach Abzug der Kosten für den ambulanten Pflegedienst nur noch anteilig ausgezahlt.

Pflege im Heim
Ist Pflege in den eigenen vier Wänden nicht oder nicht mehr möglich, stellt sich die Frage, ob die Pflege im Heim infrage kommt ist. Oder in einer seniorengerechten Wohnung, in der betreutes Wohnen angeboten wird. Eine Pflege im Heim ist sicherlich die teuerste Variante. Wenn die Kosten für die Pflege durch die gesetzliche Pflegeversicherung und eventuell durch eine private Zusatzversicherung nicht abgedeckt werden, kommen möglicherweise Kosten auf die Angehörigen zu.

Bevor die Kinder für Unterhaltszahlungen herangezogen werden, müssen die Eltern im eigenen Pflegefall sämtliche Einkünfte aus gesetzlicher und privater Rente und der Pflegeversicherung, aber auch aus ihrem Vermögen ausgeben. Lediglich einen Schonbetrag von derzeit 5.000 Euro zuzüglich weiterer 5.000 Euro für den Ehegatten muss nicht eingesetzt werden. Haben die Eltern Anspruch auf Grundsicherung im Alter, müssen sie sie auch beantragen – diese Einkünfte haben Vorrang vor dem Unterhalt durch die Kinder.

Pflegegutachten
Für gesetzlich Versicherte ist der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) für die Pflegebegutachtung zuständig, bei privat Versicherten übernimmt Medicproof die Erstellung von Pflegegutachten. Die Leistungen, die Betroffene erhalten, richten sich nach dem Schweregrad der Beeinträchtigung und der Art der Pflege. Es kommt auch darauf an, ob sie durch Angehörige oder einen professionellen Pflegedienst gepflegt werden oder ob sie dauerhaft in einem Pflegeheim untergebracht sind.

Wie wird bewertet?
Es gibt fünf Pflegegrade. Grundsätzlich geht es bei der Begutachtung um die Frage, wie selbstständig die Antragsteller ihren Alltag noch bewältigen können. Dabei prüfen die Gutachter den Bedarf in sechs verschiedenen Lebensbereichen: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte und die Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen. Anhand einer Punkte-Skala von 0 bis 100 wird dann der Pflegegrad ermittelt.
Das maximale Pflegegeld für häusliche Pflege liegt zurzeit bei 901 Euro monatlich. Zudem weisen die ARAG Experten darauf hin, dass Pflegebedürftige grundsätzlich einen Anspruch auf 40 Euro im Monat für Pflegehilfsmittel wie etwa Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel haben. Corona-bedingt wurde dieser Betrag befristet bis zum 31. März 2021 auf 60 Euro erhöht. Telefonisch beraten lassen können sich Angehörige bei ihren Pflegekassen. Die haben in der Regel Pflegeberater, die unverbindlich und meist kostenlos beraten.

Telefongespräch statt Hausbesuch
Aufgrund des Ansteckungsrisikos mit dem Covid-19-Virus werden derzeit in der Regel keine persönlichen Pflegebegutachtungen im Rahmen von Hausbesuchen durchgeführt. Stattdessen werden Antragsteller bzw. deren Bezugsperson nun telefonisch interviewt. Ein vorab zugesandter bzw. zum Herunterladen bereitgestellter Fragebogen soll helfen, sich auf das Gespräch vorzubereiten. Das Gutachten wird anschließend auf Basis des Gesprächs und nach Aktenlage erstellt, also nach Unterlagen wie dem Antrag auf Pflegeleistung und z. B. Kopien von Arztbefunden, Attesten oder Krankenhausberichten.

Risiken des Telefoninterviews
Ist der Patient in der eigenen Wohnung gut orientiert? Wie sicher bewegt er sich von A nach B? Kann er alleine einkaufen gehen? Wie klappt es mit dem Anziehen? Und wie steht es um den psychischen Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen? Das persönliche Kennenlernen bleibt in telefonischen Interviews weitgehend auf der Strecke. Und so birgt die Einschätzung der Pflegebedürftigkeit per Telefon das Risiko einer Fehleinschätzung. Daher raten die ARAG Experten, sich intensiv auf das Interview vorzubereiten, den Antrag auf Pflegeleistung evtl. mit der Hilfe von erfahrenen Pflegeexperten auszufüllen und sich Unterstützung durch Angehörige, Freunde oder Pflegekräfte zu holen.

Widerspruch einlegen
Sollten Betroffene nicht mit dem Ergebnis des Gutachtens einverstanden sein oder berechtigte Zweifel daran haben, können sie nach Auskunft der ARAG Experten innerhalb eines Monats schriftlich bei ihrer Pflegekasse Widerspruch einlegen.

Weitere interessante Informationen zu Pflege und Betreuung unter:
https://www.arag.de/pflegezusatzversicherung/pflege-ratgeber/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.300 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,8 Milliarden EUR.

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