Unterstützung für pflegende Angehörige – Verbraucherinformation der DKV

Was beim Beantragen des Pflegegrads zu beachten ist

Unterstützung für pflegende Angehörige - Verbraucherinformation der DKV

Es gibt fünf Pflegegrade. (Bildquelle: ERGO Group)

Ein Pflegefall in der Familie bringt für Betroffene und Angehörige oft große emotionale und organisatorische Herausforderungen mit sich. Entlastung verschafft ein Pflegegrad. Doch, wie lässt sich dieser erfolgreich beantragen? Dirk Görgen, Pflegeexperte der DKV, gibt wichtige Tipps und beantwortet zudem die Frage, worauf Angehörige achten sollten, um die nötige Unterstützung zu erhalten.

Pflegefall – was zu tun ist

Unfälle, Krankheiten oder altersbedingte Einschränkungen – ein Pflegefall kann über verschiedene Wege eintreten und Angehörige stark belasten. Umso wichtiger ist es dann, sich Hilfe zu holen und Pflegeleistungen zu beantragen. „Ein Pflegegrad schafft die Grundlage für finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse beziehungsweise -versicherung. Daher sollten Angehörige gut vorbereitet in den Antragsprozess starten“, rät Dirk Görgen, Pflegeexperte der DKV.

Der Pflegegrad und seine Bedeutung

Der Pflegegrad legt fest, wie gut pflegebedürftige Personen im Alltag noch eigenständig für sich sorgen können. Seit 2017 unterscheidet der Gesetzgeber zwischen fünf Pflegegraden, die von geringer bis schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit reichen. Es gilt: Je höher die Bewertung ausfällt, desto umfassender die finanzielle Unterstützung. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) sowie der Medizinische Dienst der Privaten Krankenversicherung (Medicproof) definieren anhand der körperlichen, kognitiven und sozialen Einschränkungen den Bedarf. „Betroffene haben einen gesetzlichen Anspruch auf Unterstützung vom Staat, wenn sie in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre in die Pflegeversicherung eingezahlt haben“, erklärt Görgen. „Bei pflegebedürftigen Kindern genügt es, wenn ein Elternteil eingezahlt hat.“

So läuft der Antrag ab

Den Pflegegrad-Antrag stellen Betroffene oder Angehörige schriftlich, telefonisch oder online bei der Pflegekasse bzw. -versicherung. Die ist meist bei der Krankenkasse bzw. privaten Krankenversicherung angesiedelt. „Eine vollständige Dokumentation von medizinischen Befunden sowie Angaben zum Hilfebedarf und der Lebenssituation des Betroffenen erleichtern den Prozess. Auch eine Liste der täglichen Herausforderungen kann entscheidend für eine höhere Einstufung und mehr Pflegegeld sein“, betont der Experte der DKV.

Die Begutachtung durch den MDK bzw. Medicproof

Nach der Antragstellung folgt ein Termin mit dem MDK oder mit Medicproof. Ein Gutachter kommt zu einem Hausbesuch, um die Situation vor Ort zu erfassen. „Die Angehörigen kennen die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen am besten und sollten daher unbedingt bei der Begutachtung anwesend sein“, empfiehlt der Pflegeexperte. „Der Gutachter beurteilt die Selbstständigkeit anhand mehrerer Kriterien. Diese umfassen die Mobilität des Pflegebedürftigen, seine kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen, die Fähigkeit zur Selbstversorgung und zur Bewältigung von Krankheitsanforderungen sowie die Gestaltung des Alltags und soziale Kontakte.“

Recht auf Beratung und Beschwerdeverfahren

Nicht immer sind alle Fragen auf Anhieb klar. Deshalb haben Angehörige Anspruch auf Beratung durch die Pflegekasse bzw. -versicherung und können sich an Pflegestützpunkte oder Pflegeberatungsstellen wenden. „Ein zusätzliches Beratungsgespräch kann oft Unsicherheiten klären“, weiß Görgen. „Falls der Pflegegrad nicht wie erwartet ausfällt, besteht die Möglichkeit, ein Beschwerdeverfahren einzuleiten. Durch Widerspruch oder erneute Begutachtung lässt sich manchmal ein anderes Ergebnis erzielen.“

Alternativen zur Versorgung durch private Pflegepersonen

Pflege durch Angehörige ist übrigens nicht die einzige Option: Ambulante Dienste, Kurzzeit-, Tages- und stationäre Pflege bieten je nach Situation Entlastung – besonders für berufstätige Angehörige. Die Pflegekasse/-versicherung unterstützt diese Alternativen abhängig vom Pflegegrad.
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Seit über 95 Jahren ist die DKV mit ihren bedarfsgerechten und innovativen Produkten eine führende Kraft in der Gesundheitsversorgung. Als Spezialistin bietet sie privat und gesetzlich Versicherten umfassenden Kranken- und Pflegeversicherungsschutz sowie Gesundheitsservices an. Auch die Organisation einer hochwertigen medizinischen Versorgung zählt zu den Kernkompetenzen der DKV. Im Jahr 2023 erzielte die Gesellschaft Beitragseinnahmen in Höhe von 5,2 Mrd. Euro.
Die DKV gehört als Spezialist für Krankenversicherung der ERGO und damit der Muttergesellschaft Munich Re an, einem der weltweit größten Rückversicherer und Risikoträger.
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Entlastung für pflegende Angehörige – Verbraucherinformation der DKV

Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es?

Entlastung für pflegende Angehörige - Verbraucherinformation der DKV

Wer Angehörige pflegt, kann verschiedene Entlastungsangebote nutzen. (Bildquelle: ERGO Group)

Ende 2021 waren hierzulande insgesamt 4,96 Millionen Menschen pflegebedürftig – bei 3,12 Millionen davon übernahmen überwiegend Angehörige die Pflege. Neben Beruf, Haushalt und Kindererziehung kann das schnell zu einer enormen körperlichen Belastung führen. Aber auch die psychischen Herausforderungen sind nicht zu unterschätzen. Wie pflegende Angehörige damit umgehen können, wo sie Hilfsangebote finden und welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten es gibt, weiß Dirk Görgen, Pflegeexperte der DKV.

Überlastung bei pflegenden Angehörigen: Selbstschutz ist wichtig

Ein plötzlicher Pflegefall in der Familie ist für alle Beteiligten ein schwerer Schlag. Die meisten Angehörigen wollen den Pflegebedürftigen nicht aus seiner gewohnten Umgebung reißen und pflegen ihn daher zu Hause. „Wer über einen längeren Zeitraum einen Menschen pflegt, kommt irgendwann an seine seelischen und körperlichen Grenzen“, so Dirk Görgen, Pflegeexperte der DKV. Heben, Lagern oder Stützen kann langfristig zu Rücken- und Gelenkschmerzen führen. „Doch auch die psychische Belastung sollte niemand auf die leichte Schulter nehmen“, so der DKV Pflegeexperte. „Wer eine Überlastung, ob körperlich oder seelisch, früh genug erkennt, kann ernsthafte Erkrankungen vermeiden.“ Kommt es über einen längeren Zeitraum zu Kopf-, Rücken-, Nacken-, Kiefer- oder Schulterschmerzen, Herz-Kreislauf-Beschwerden oder etwa Magen- und Verdauungsproblemen, ist es ratsam, das Gespräch mit dem Hausarzt zu suchen. Das gilt auch bei anhaltender Nervosität, Unruhe, Reizbarkeit sowie Stimmungsschwankungen, Gedächtnis- oder Konzentrationsschwierigkeiten.

Entlastungsangebote annehmen – Auszeiten nutzen

Damit pflegende Angehörige gar nicht erst körperliche und psychische Probleme entwickeln, rät Görgen, sich regelmäßig eine Auszeit zu nehmen. „Das hilft, sich zu entspannen und die eigene Gesundheit zu schützen“, so der Pflegeexperte der DKV. Eine Möglichkeit ist beispielsweise die Verhinderungspflege, auf die Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 für maximal sechs Wochen pro Kalenderjahr Anspruch haben. „Die Pflegeversicherung übernimmt dann die Kosten für eine Ersatzpflege – unabhängig davon, ob es sich etwa um einen ambulanten Pflegedienst, ehrenamtliche Pflegende oder sogar um nahe Angehörige handelt“, ergänzt Görgen. Für Entlastung kann auch die Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim sorgen. Sie steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 für bis zu acht Wochen pro Jahr zu. Auch eine Kombination von Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege ist möglich. „Dadurch lässt sich das Budget für die Verhinderungspflege von 1.612 Euro auf maximal 2.418 Euro pro Kalenderjahr erhöhen“, so der Tipp des Pflegeexperten.

Zeit für Hobbys und soziale Kontakte schaffen

Wer einen Angehörigen pflegt, zieht sich oft aus seinem sozialen Umfeld zurück, da die Zeit für ein Treffen mit Freunden fehlt. „Soziale Kontakte und Hobbys sind aber als Ausgleich sehr wichtig“, betont Görgen. „Auch Selbsthilfegruppen oder Gesprächskreise mit anderen Betroffenen können hilfreich sein.“ Entsprechende Angebote finden Interessierte in der Datenbank der „Nationalen Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen (NAKOS)“. Um sich den nötigen zeitlichen Spielraum zu verschaffen, können pflegende Angehörige zum Beispiel regelmäßig eine professionelle Tages- und Nachtpflege durch Pflegeeinrichtungen in Anspruch nehmen. Auch Besuchs- und Betreuungsdienste durch ehrenamtliche oder professionelle Pfleger können für mehr Zeit zum Ausgleich sorgen.

Finanzielle Unterstützung

Wer häusliche Pflege durch einen anerkannten Pflegedienst erhält, kann die Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Sie zahlt ab Pflegegrad 2 je nach Höhe des Pflegegrads einen Pauschbetrag. Darüber hinaus unterstützt bereits ab Pflegegrad 1 der sogenannte Entlastungsbetrag von monatlich 125 Euro. Dieser soll pflegenden Personen Pausen vom Pflegealltag ermöglichen. Damit können sie etwa die Begleitung von Pflegebedürftigen zum Arzt, haushaltsnahe Dienstleistungen wie eine Einkaufshilfe oder eine Verhinderungspflege finanzieren. Liegt ein Pflegegrad vor, gewährt die Pflegekasse beziehungsweise die Pflegeversicherung weitere Zuschüsse für Pflegehilfsmittel. Das können etwa ein Pflegebett oder Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnsituation, beispielsweise der Einbau von Treppenliften, sein. Auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert aktuell mit dem Kredit 159 einen altersgerechten Umbau beziehungsweise den Kauf von umgebautem Wohnraum.
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Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter www.ergo.com/ratgeber. Weitere Informationen rund um die Pflege finden Sie unter https://www.dkv.com/DKV_Pflegewelt.html.

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Hilfe für pflegende Angehörige – Verbraucherinformation der DKV

Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es?

Hilfe für pflegende Angehörige - Verbraucherinformation der DKV

Der Großteil aller Pflegebedürftigen wird von Angehörigen zu Hause gepflegt. (Bildquelle: ERGO Group)

1,76 Millionen Pflegebedürftige in Deutschland werden allein durch Angehörige gepflegt. Viele unterschätzen dabei die körperlichen und organisatorischen Herausforderungen, aber auch die seelische Belastung. Welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten pflegende Angehörige nutzen und wie sie mit den psychischen Herausforderungen umgehen können, weiß Dirk Görgen, Pflegeexperte der DKV.

Was belastet pflegende Angehörige?

Kommt es zu einem Pflegefall in der Familie, ist das für die Betroffenen, aber auch für die Angehörigen ein schwerer Schlag. Um den Pflegebedürftigen nicht aus seiner gewohnten Umgebung zu reißen, entscheiden sich viele Familien für die Pflege zu Hause: Rund 80 Prozent der Pflegebedürftigen werden zu Hause von ihren Angehörigen versorgt. Die wenigsten erhalten dabei Unterstützung von Pflegediensten. Die durchschnittliche Pflegedauer liegt bei sieben Jahren. „Wer über einen längeren Zeitraum einen Menschen pflegt, kommt irgendwann an seine seelischen und körperlichen Grenzen. Die Belastungen sollte niemand unterschätzen“, so Görgen, Pflegeexperte der DKV. Das Heben, Lagern und Stützen des Pflegebedürftigen kann langfristig zu Rücken- und Gelenkproblemen führen. Zu den körperlichen Auswirkungen kommt die psychische Belastung: Pflegende Angehörige, die erste Warnsignale wie Erschöpfung und wiederkehrende Stimmungstiefs bei sich feststellen, sollten sie ernst nehmen und sich Hilfe suchen. Im schlimmsten Fall kann es sonst zu einer Depression kommen. Weitere Symptome, die auf eine körperliche oder seelische Belastung hinweisen können, sind zum Beispiel andauernde Kopf-, Nacken-, Kiefer- oder Schulterschmerzen, Anfälligkeit für Infektionen, Verdauungsprobleme, Schlafstörungen, Nervosität, Reizbarkeit oder Konzentrationsschwierigkeiten.

Entlastungsangebote annehmen

Damit es gar nicht erst so weit kommt, empfiehlt Görgen pflegenden Angehörigen, Entlastungangebote wahrzunehmen. „Es gibt viele unterschiedliche Unterstützungsmöglichkeiten, die Angehörigen helfen, regelmäßig Zeit für sich selbst zu haben, sich zu entspannen und so die eigene Gesundheit zu schützen“, sagt der Pflegeexperte der DKV. Eine Möglichkeit: die sogenannte Verhinderungspflege. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 haben darauf jährlich bis zu sechs Wochen Anspruch. Eine regelmäßige Inanspruchnahme von professioneller Tages- und Nachtpflege durch Pflegeeinrichtungen kann ebenfalls Erleichterung bringen. Oder ein gemeinsamer Urlaub mit dem Pflegebedürftigen, passende Angebote gibt es beispielsweise bei speziellen Pflegereiseveranstaltern und -hotels. Auch die Unterstützung von Besuchs- und Betreuungsdiensten durch Ehrenamtliche oder professionelle Pfleger für einige Stunden in der Woche kann Angehörige entlasten.

Soziale Kontakte pflegen

Die Pflege eines Angehörigen nimmt viel Zeit in Anspruch und wird allzu oft neuer Lebensmittelpunkt. Viele vernachlässigen dadurch ihre eigenen Bedürfnisse. „Doch genau dann ist es besonders wichtig, sich Zeit für soziale Kontakte und Hobbys zu nehmen“, sagt Görgen. Sinnvoll in dieser Situation können auch Selbsthilfegruppen oder Gesprächskreise sein, in denen ein Austausch mit anderen pflegenden Angehörigen möglich ist. Entsprechende Angebote finden Interessierte in der Datenbank der „Nationalen Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen (NAKOS)“.

Anspruch auf Kuraufenthalt

Was viele nicht wissen: Pflegende Angehörige haben Anspruch auf eine Kur. Seit 2019 sogar dann, wenn auch eine ambulante Versorgung des Pflegebedürftigen reichen würde. Die dreiwöchige Kur beinhaltet unter anderem Therapien, Sport, Entspannung, Stressbewältigung sowie eine Einschätzung und Bewertung der häuslichen Pflegesituation. Die Versorgung des Pflegebedürftigen kann während dieser Zeit beispielsweise über eine Kurzzeitpflege oder eine Ersatzpflege organisiert werden.

Finanzielle Unterstützung

Auch finanzielle Unterstützung sorgt für Entlastung: Wer pflegebedürftig ist, hat Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Bei häuslicher Pflege ist das ein Pauschalbetrag, der je nach Pflegegrad unterschiedlich hoch ausfällt. Darüber hinaus stehen jedem, der zu Hause versorgt wird und über einen Pflegegrad verfügt, monatlich bis 125 Euro zu. Der sogenannte Entlastungsbetrag soll pflegende Personen unterstützen und ihnen Pausen vom Pflegealltag ermöglichen. Damit können sie etwa die Begleitung von Pflegebedürftigen zum Arzt, haushaltsnahe Dienstleistungen wie eine Einkaufshilfe oder eine Verhinderungspflege finanzieren. Zusätzlich können Angehörige bei der Pflegekasse beziehungsweise Pflegeversicherung weitere Zuschüsse für Pflegehilfsmittel oder Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnsituation, beispielsweise den Einbau von Treppenliften, beantragen. Weitere Fördermöglichkeiten zum altersgerechten Wohnen und Umbauen bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
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Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter www.ergo.com/ratgeber. Weitere Informationen zur Krankenversicherung finden Sie unter www.dkv.de.

Das bereitgestellte Bildmaterial darf mit Quellenangabe (Quelle: ERGO Group) zur Berichterstattung über die Unternehmen und Marken der ERGO Group AG sowie im Zusammenhang mit unseren Ratgebertexten honorar- und lizenzfrei verwendet werden.

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