BFBD fordert gründliche Diagnosen und sichere Diagnostik

Zum Welttag der Patientensicherheit fordert der Borreliose und FSME Bund Deutschland e.V. mehr gründliche Diagnosen, sichere Diagnostik und somit Diagnosesicherheit

Diagnosesicherheit ist Thema am heutigen Welttag der Patientensicherheit. Was verbirgt sich dahinter, was ist Diagnosesicherheit und wie erfahren Patientinnen und Patienten diese? Diagnosesicherheit ist ein zentraler Baustein der Gesundheitsversorgung sagen die einen, dass sie Leben retten kann die anderen (Quelle: APS 17.09.2024)

Der Borreliose und FSME Bund Deutschland e.V. (BFBD) stimmt beiden Aussagen zu, wünscht sich und fordert für Borreliose-Patienten vor allem mehr Möglichkeiten, eine gründliche Anamnese und Untersuchung in der Diagnose-Stellung. Alles unverzichtbare Grundlagen und zwingende Voraussetzungen für Diagnosesicherheit. „Ohne eine gradlinige, umfassende und vollständige Erhebung und Dokumentation ist die Diagnosestellung einer Borreliose unmöglich. Vor allem rechtzeitiges Erkennen und Benennen ist das Wichtigste bei dieser Erkrankung, um die richtige Weichenstellung für eine erforderliche, angemessene Therapie in die Wege zu leiten. Alles andere kann zu erheblichen gesundheitlichen Belastungen und im schlimmsten Fall zu langfristigen Schäden führen. Es muss aber so sein, dass Patientinnen und Patienten immer die bestmögliche Behandlung zukommt, um schnellstmöglich zu genesen und wieder aktiv am Leben teilhaben zu können.“ so Alexandra Leutenstorfer, Vorsitzende des Borreliose und FSME Bund Deutschland e.V.

Borrelien sind hinterhältig, sie verstecken sich in den hintersten Winkeln im Körper eines von Borreliose Betroffenen. Sie sind in der Lage jahrelang in einem „Dämmerzustand“ zu existieren bis sie irgendwann (wieder) aktiv werden. Dieses Vorgehen der Borrelien, die zum Stamm der Spirochäten gehören, dies sind gramnegative Bakterien mit einer charakteristischen Form, die als sehr lang, sehr dünn und korkenzieherartig gekrümmt beschrieben werden kann, muss endlich in allen Fachkreisen und der Politik ankommen, führt Dirk Oppenkowski, Schatzmeister der Patientenorganisation weiter aus.

„Wir fordern von Medizin und Politik künftig ethisches und moralisches Handeln und die Besinnung auf den Ursprung dessen, was Medizin und Mediziner leisten sollen – Helfen und Heilen! Der Patienten- und Pflegebeauftragte der Bayerischen Staatsregierung, Thomas Zöller, erklärt selbst, dass die Diagnose Grundlage für jede weitere therapeutische Maßnahme und damit auch Grundlage für den Erfolg der gesamten Behandlung ist. Allein auf dem Papier bringen solche Aussagen den Betroffenen jedoch wenig.“ so Leutenstorfer weiter.
„Leitlinien in diesem Zusammenhang erreichen nur eines. Leid. Diese ihrer Selbstwillen zu überarbeiten als Dokumentation der eigenen Tätigkeit nach Jahren oder diesen zuzustimmen, ohne auf neue Studien zurückzugreifen oder diese in Auftrag zu geben dient lediglich einer Alibifunktion für das eigene Untätigsein und erfüllt einen reinen Selbstzweck, nicht aber eine saubere Diagnostik. Moderne Diagnostik stützt sich zwingend auf neueste Erkenntnisse. Diese fehlen in Arzt- und Facharztpraxen niedergeschrieben bei einer Borreliose-Erkrankung vollständig. Eine saubere, untergliederte Dokumentation ist aufgrund der fehlenden Umsetzung der ICD-11 in Deutschland – die seit 2022 laut Weltgesundheitsorganisation Gültigkeit hat – unmöglich. Leidtragende sind Patientinnen und Patienten, die keine Hilfe erhalten und Ärzteodysseen erleben“, so Leutenstorfer.

Diagnosesicherheit ist mehr als die Abwehr von Schaden! Diagnosesicherheit ist Prävention und wird erreicht durch die Einbindung von Betroffenen. Ihre Stimmen nicht zu hören ist unterlassene Hilfeleistung!

Der Borreliose und FSME Bund Deutschland e.V. (BFBD) ist eine Patientenorganisation auf Bundesebene und pflegt Kooperationen und Austausch europa- und weltweit. Der BFBD ging hervor aus dem 1994 in Hamburg gegründeten Lyme-Borreliose-Bund und wurde 1998 ins Vereinsregister eingetragen. Ihm angeschlossen sind etwa 90 Prozent der regionalen Borreliose-Selbsthilfegruppen, -Vereine und -Kontakter sowie knapp 1000 Einzelmitglieder und Förderer. Der Borreliose und FSME Bund Deutschland e.V. ist Mitglied in der B.A.G. Selbsthilfe, dem Paritätischen Wohlfahrtsverband Hessen und der Deutschen Arbeitsgemeinschaft der Selbsthilfegruppen e.V.. Er ist kooperierendes Mitglied im Sozialverband VdK.

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Patientensicherheit neu in den Fokus rücken

Streichung der ärztlichen Weiterbildung in Homöopathie erweist Patientensicherheit einen Bärendienst

Anlässlich des Tags der Patientensicherheit am 17. September erinnert der Gynäkologe Dr. med. Fred-Holger Ludwig, Mitbegründer des Netzwerks Pro Homöopathie (https://homimed.de/netzwerk-pro-homoeopathie/), an die Bedeutung der ärztlichen Expertise mit Blick auf Homöopathie und andere komplementäre Verfahren. Für die korrekte Diagnosestellung, die qualifizierte Einordnung von Krankheitsbildern und die Beachtung der Grenzen der Homöopathie sei ärztliches Fachwissen wichtig. Seiner Einschätzung nach haben die Ärztekammern in Deutschland der Patientensicherheit mit der Streichung der Homöopathie aus dem ärztlichen Weiterbildungsangebot einen Bärendienst erwiesen. Auch die Debatte um Homöopathie in Apotheken sieht Ludwig in Bezug auf die Patientensicherheit kritisch.

Ärztliche Kompetenz in Homöopathie kann Risiken und Fehlerquellen erkennen und korrigieren

„Es braucht die ärztliche Expertise, um Homöopathie (https://homimed.de) korrekt anzuwenden und Patienten vor Falschbehandlung durch nicht-ärztliches Personal zu schützen. Denn trotz des massiven Gegenwinds, der der Homöopathie entgegenweht, sind nach wie vor viele Patientinnen und Patienten von der Homöopathie und ihrem Potential zur Linderung verschiedenster Beschwerden überzeugt. Wenn diese Patienten keine ärztlich gebildeten Homöopathen mehr finden, werden sie sich an Therapeuten wenden, die aufgrund einer anderen Qualifikation möglicherweise zu falschen diagnostischen Rückschlüssen kommen. Wir müssen auch bei komplementären Verfahren wieder zu einer proaktiven Patientensicherheit zurückkommen, die Risiken und Fehlerquellen in der Versorgung von Patienten frühzeitigt erkennt und korrigiert, so wie sie das Aktionsbündnis Patientensicher e.V. fordert. Einen wichtigen Beitrag dazu kann nach Einschätzung von Dr. med. Ludwig das Weiterbildungsangebot des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte e.V. (DZVhÄ) leisten.

Im Sinne der Patientensicherheit: Homöopathie darf nicht aus der Apotheke verbannt werden

Auch die Debatte um die Abgabe von homöopathischen Arzneimitteln in Apotheken lässt nach Einschätzung von Dr. Ludwig den Aspekt der Patientensicherheit außen vor. “ Homöopathische Arzneimittel (https://homimed.de/integrative-medizin-homoeopathie/)werden explizit an einer individuellen Symptomatik ausgerichtete verordnet. Selbstmedikation ist nur bei bereits erfolgter Anamnese und Behandlungsempfehlung sinnvoll. Apothekerinnen und Apotheker können gezielt nachfragen, ob der Patient oder die Patientin mit ihren Beschwerden bereits in ärztlicher Behandlung war und einen Arztbesuch empfehlen. Die Beratung in Apotheken spielt also bei der Patientensicherheit eine entscheidende Rolle. „Kompetenz schafft Sicherheit im Handeln“, stellt das Aktionsbündnis für Patientensicherheit heraus. Es ist unverständlich für mich, warum wir in Deutschland bei Homöopathie und anderen komplementären Verfahren die Kompetenz von Ärzten und Apothekern vom Tisch wischen.“

Ein Informationsportal rund um die Homöopathie. homimed richtet sich an Personen, die sich über verschiedene Behandlungsformen informieren möchten. Homöopathie findet immer häufiger den Zugang zu Bereichen der schulmedizinischen Behandlung.

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Dr. Fred-Holger Ludwig
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Beweislastumkehr, Patientenntschädigungs-u.Härtefallfonds

Patienten*innenrechte Aktivist Glanzer, Initiator Glanzer für Beweislastumkehr bei Behandlungsfehlern und Patientenentschädigungs-und Härtefallfonds

Beweislastumkehr, Patientenntschädigungs-u.Härtefallfonds

WENN UNRECHT ZU RECHT WIRD (Bildquelle: SWR)

Am 28. September 2023 um 14:48 ist es mit meiner “ Errungenschaft “ im Plenum Deutschen Bundestag in Berlin endlich wieder einmal bereits schon zum 2. MALE gelungen, dass meine Petition die ich bereits schon seit sehr vielen Jahren am 01. Juni 2017 im Petitionsausschuss eingereicht hatte, im Plenum des Deutschen Bundestages in Berlin “ positiv beschieden worden war, “ und jetzt bereits schon seit dem 16. Oktober 2023 dem Bundesjustizministerium, und auch dem Bundesgesundheitsministerium in Berlin aufliegt, und dass man jetzt “ ziemlich zügig “ in den beiden Bundesministerien in Berlin den, “ schon längst überfälligen, “ und auch den “ noch immer fehlenden Gesetzesentwurf, “ für die “ schon längst überfällige, “ und auch für die “ noch immer fehlende Beweislastumkehr bei Behandlungsfehlern gestalten muss, “ und auch dann gleich anschließend dem Deutschen Bundeskabinett in Berlin in Vorlage zu bringen ist, und dass dann gleich nach dem Kabinettsbeschluss im Deutschen Bundeskabinett in Berlin, das Parlamentarische Verfahren in Gang gebracht werden muss, und auch dann gleich den 2 Ausschüssen, nämlich dem Bundesgesundheitsausschuss, und auch dem Ausschuss für Recht und Justiz, nämlich dem Deutschen Rechtsausschuss im Deutschen Bundestag in Berlin zu den Beratungen vorgelegt werden muss, dass die 2 Bundestagsausschüsse ihre Stellungnahmen dazu abgeben müssen, und auch noch den jeweiligen Sachverständigen zur Anhörung gebracht werden müssen, die dann auch noch in das Parlamentarische Gesetzgebungsverfahren mit eingebracht werden muss, und dass es dann auch schließlich und letztendlich in den 3. Lesungen im Plenum des Deutschen Bundestages in Berlin beraten werden kann, und ich als “ Initiator “ der, “ äußerst so sehr stark existentiell wichtigen, “ und auch der “ äußerst so sehr stark berechtigten Gesetzesinitiative, “ und dass dann auch noch zum Schlusse es in meinem nächsten Bundesgesetzblatt stehen wird, dass in Zukunft “ nicht mehr der Geschädigte beweisen muss, sondern der selbige Arzt, der dem Geschädigten den Schaden zugefügt hatte “ !!! Seit der Grundgesetzeinführung im Jahre 1949 bis heute hatte es noch “ kein einziger Bundesbürger soweit nach vorne bringen können, “ als ich jetzt doch noch geschafft hatte am 28. September 2023 um 14:48 Uhr im Plenum im Deutschen Bundestag in Berlin. GOTT SEI DANK IST ES JETZT DOCH SCHON SOWEIT GEDIEGEN, dass ich auch jetzt sehr große Hoffnung habe, dass es dieses mal doch gelingen wird.

Unter der Eingabe der Bundestagsdrucksachennummer 20/8471 bei Google steht meine Petition mit der Petitionsnummer Pet 2-19-15-2129-029422 bereits schon auf Platz 1 bei Google, mit der Sammelübersicht 421 zu Petitionen, bei der meinigen Beschlussempfehlung Nummer 2 wurde der Text des Koalisationsvertrages von Seite 68 “ Eins zu Eins übernommen, “ den ich mir vor 2 Jahren sehr stark mühevoll bei den 12 Mitgliedern der damaligen Arbeitsgruppe 12 – Gesundheit und Pflege erkämpft hatte, und ich auch jetzt “ zu Recht “ von der Deutschen Bundesregierung in Berlin eingefordert hatte, dass in Zukunft “ endlich mal die Patientenrechte, und auch die Patientensicherheit die oberste Priorität für die Geschädigten gesetzlich geschaffen wird, “ und in Zukunft “ nicht mehr der Geschädigte zu seinem erlittenen Leid auch noch dazu die Beweislast weiterhin hätte „?

Dass ich weiterhin in Zukunft mein “ unermüdliches, uneigennütziges und auch sehr mühsames Engagement im Deutschen Bundestag, und auch im Deutschen Bundesrat in Berlin leisten kann, “ möchte ich heute und auch hiermit als “ vorsätzlich schwerstkrankgemachtes Ärzteopfer um baldige wirklich ernsthafte tatkräftige angemessene Unterstützung recht herzlich und auch inständig bitten, “ dass man mich baldig tatkräftig angemessen mit Spenden unterstützt, weil ich nämlich als “ vorsätzlich bettelarmgemachtes Justizopfer bereits schon einen 420 000 Euro hohen Schuldenberg abzutragen habe, https://horstglanzer.jimdofree.com/mein-justizskandal/ Ich möchte mich schonmal vorab für ihre Spende recht herzlich bei dem edlen Spender*innen bedanken für ihre Unterstützung, weil sonst mir doch noch die “ Obdachlosigkeit demnächst auch noch ins Haus steht bei dem jetzigen Witterung noch unter die Brücke ziehen zu müssen möchte auch ich persönlich nicht unbedingt noch erleben müssen “ ??? DANKESCHÖN FÜR IHRE HILFREICHE UNTERSTÜTZUNG, Ich möchte mich auch sehr gerne bei jedem Spender höchst persönlich bedanken können, und deswegen bitte ich mir deswegen auch auf meine E – Mail – Adressen zu schreiben: gesetzeseinitiatorglanzer@t-online.de und auch horst-glanzer@t-online.de und gesetzesinitiator@t-online.de

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Ein Jahr Patientenfürsprecherin für Homöopathie – eine Bilanz

Ein Jahr Patientenfürsprecherin für Homöopathie - eine Bilanz

Die beteiligten Organisationen VKHD, SHZ, QBKHD, HOG

13.09.2023, Ulm – Die Berufung einer Patientenfürsprecherin speziell für Homöopathie-Patient*innen vor genau einem Jahr war ein Novum und wurde von vielen Seiten begrüßt. Der Welttag der Patientensicherheit am 17.09.2023 ist nun Anlass für einen Rückblick auf das erste Amtsjahr von Jose Jonker.

„Das diesjährige Welttags-Motto „Mach Dich stark, Stimme der Patientinnen und Patienten stärken“ bringt mein Anliegen auf den Punkt. Hilfreich für meine Aufgabe sind meine Erfahrungen mit professionellem Coaching und lösungsorientierter Beratung“, sagt Jose Jonker als von vier Homöopathie-Organisationen berufene, unabhängige Patientenfürsprecherin.

Was ist die Bilanz nach einem Jahr?

„Viel zu tun hatte ich bislang nicht.“, so Frau Jonker. Inwiefern besteht dann ein Bedarf? Hierzu Carl Classen, der das Projekt koordiniert: „Die neue Ansprachemöglichkeit auf Augenhöhe muss noch etwas bekannter werden. Die abgestimmte Arbeit unserer Organisationen richtet sich auf das gesamte Beziehungsfeld zwischen Behandler*innen, Patient*innen und Gesellschaft. Patientenschutz braucht Achtung der Autonomie, Respekt vor Grenzen und Fähigkeiten zur Interaktion im Gesundheitswesen. Zugleich sensibilisieren wir für ethische Belange.“

Aufgaben der Patientenfürsprecherin

Bislang sind Patientenfürsprecher*innen eher an Kliniken üblich. Ein solches Angebot für eine ganze Berufsgruppe zu schaffen, war ein Pionierprojekt. Es steht offen für jede Art von Klärungsbedarf und nicht nur für Beschwerden, mit denen man sich auch bisher schon an Berufsorganisationen wenden konnte.

Offenbar kein Schadenpotenzial durch Homöopathie

„Eine einzige Anfrage binnen eines Jahres, bei der unkompliziert geholfen werden konnte und die Patientensicherheit gar nicht berührt war, spricht eigentlich nicht für spezielle Probleme in unserem Bereich. Die kontroverse öffentliche Diskussion zur Homöopathie wie auch zu Heilpraktiker*innen motiviert uns allerdings, Schritte nach vorne zu gehen und uns noch aktiver für Selbstbestimmung wie auch den Schutz der Patient*innen einzusetzen“, sagt Eva Kolbinger, die eine der beiden Ansprechpartnerinnen der gemeinsamen Schlichtungs- und Ethik-Kommission ist.

Webadresse der Patientenfürsprecherin:

https://www.patientenfuersprecher-homoeopathie.de/

Die beteiligten Institutionen:
-Verband klassischer Homöopathen Deutschlands e.V. (VKHD): https://www.vkhd.de
-Stiftung Homöopathie-Zertifikat (SHZ): https://www.homoeopathie-zertifikat.de
-Qualitätskonferenz des Bund Klassischer Homöopathen Deutschlands (QBKHD): https://homoeopathie-qualitaet.de/
-Homöopathen ohne Grenzen e.V. (HOG): https://www.homoeopathenohnegrenzen.de/

Der Verband klassischer Homöopathen Deutschlands e. V. (VKHD) ist der einzige Berufsverband für klassisch homöopathisch therapierende Heilpraktiker in Deutschland mit derzeit 1400 aktiven Mitgliedern. Der Verband vertritt seit 1997 die berufsspezifischen Interessen von homöopathisch arbeitenden Heilpraktikern.

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Unabhängige Patientenfürsprecherin berufen

Unabhängige Patientenfürsprecherin berufen

Frau José Jonker ist die neue Patientenfürsprecherin von VKHD, SHZ und QBKHD (Bildquelle: © Simon Geiger)

15.09.2022, Ulm – Anlässlich des Welttags der Patientensicherheit am 17.09.2022 haben der Verband klassischer Homöopathen Deutschlands (VKHD), die Stiftung Homöopathie-Zertifikat (SHZ) sowie die Qualitätskonferenz des Bund klassischer Homöopathen Deutschlands (QBKHD) heute (in Ulm) Frau José Jonker als gemeinschaftliche Patientenfürsprecherin vorgestellt. Diese Berufung unterstreicht, dass die Homöopathie von Heilpraktiker*innen in Deutschland mit großer fachlicher und ethischer Expertise sowie Verantwortung angewendet wird. Die Nominierung einer Patientenfürsprecherin ist also ein konsequenter Schritt.

Patientenschutz und Patientensicherheit sind für homöopathisch arbeitende Heilpraktiker*innen unverzichtbare Aspekte bei jeglicher therapeutischen Entscheidung. Neben der klinischen und fachlich-homöopathischen Expertise ist für sie die Berücksichtigung von Patientenrechten, Kompetenzgrenzen und ethischen Aspekten selbstverständlich.
„Bei unserer Suche nach einer geeigneten Person war uns die Erfahrung der Kandidat*innen ebenso wichtig, wie ihre Integrität und Unabhängigkeit“, so Carl Classen, Beirat im Verband klassischer Homöopathen Deutschlands e.V. (VKHD) und Koordinator der gemeinsamen Schlichtungs- und Ethik-Kommission der beteiligten Organisationen.

Qualitätssicherung und Patient*innenschutz

„Uns ist wichtig, dass Patient*innen von homöopathisch arbeitenden Heilpraktiker*innen in jeder Hinsicht bestmöglich versorgt werden“, sagt Marion Kampmann, Vorstandsvorsitzende der Stiftung Homöopathie-Zertifikat (SHZ). „Von Seiten der SHZ haben wir bereits anspruchsvolle Qualitätskriterien für die homöopathische Aus- und Fortbildung sowie für die Praxis erstellt,“ so Kampmann weiter. Ihre Kollegin Eva Kolbinger, Qualitätsbeauftragte der QBKHD, ergänzt: „Die Zusammenarbeit der beiden qualitätssichernden Institutionen QBKHD und SHZ mit dem Heilpraktiker-Berufsverband VKHD hat es in dieser Form noch nicht gegeben und ist in Sachen Transparenz ein wichtiges Signal, nicht nur für Patient*innen, sondern auch für die Politik und die Medien.“

Patientenfürsprecher*innen
Die Implementierung von Patientenfürsprecher*innen im Gesundheitssystem ist in Deutschland noch nicht sonderlich verbreitet. In bislang fünf Bundesländern sind Kliniken gesetzlich dazu verpflichtet. Grundprinzipien, die auch VKHD, SHZ und QKBHD anwenden, sind: Weisungs-Unabhängigkeit, Schweigepflicht, Ehrenamtlichkeit, Kostenfreiheit und leichte Zugänglichkeit für Patient*innen.
José Jonker ist als Patientenfürsprecherin auch Mitglied der Schlichtungs- und Ethik-Kommission der beteiligten Organisationen. Ethik-Richtlinien und eine solche Kommission gibt es übrigens schon seit 2003. Für etwaige Beschwerden von Seiten der Patient*innen ist von nun an also Frau Jonker zuständig. Allerdings sind Beschwerden ziemlich selten und als weitere Aufgaben sind die Integration ethischer Themen in Aus- und Weiterbildung und Patientenschutz insgesamt zu nennen.

Mit José Jonker wurde die perfekte Patientenfürsprecherin gefunden

„José Jonker war eine der ersten Bewerberinnen, nachdem wir die Ausschreibung veröffentlicht hatten“, erzählt Classen rückblickend. Es folgte ein intensiver Prozess der Evaluation, zumal Frau Jonker nicht die einzige Kandidatin war. „Letzten Endes entschieden wir uns nach vielen Gesprächen und Diskussionen in einem größeren Gremium aus den beteiligten Institutionen einstimmig für José Jonker und freuen uns jetzt sehr, dass sie die Aufgabe übernehmen wird“, sagt Ralf Dissemond, Vorsitzender des VKHD. „Ich bedanke mich für das mir entgegengebrachte Vertrauen und freue mich auf meine neue Rolle“, so José Jonker. In ihrer Coaching-Praxis in Erlangen setzt sie seit 2016 ihre Erfahrungen aus vielen Jahren Business-Coaching und Projekt-Management zum Wohle ihrer Klient*innen ein. „Ich denke, dass mein beruflicher Hintergrund sehr hilfreich sein kann bei der Erfüllung der Aufgaben, die mich erwarten. Dabei kann es sich um sehr unterschiedliche Anliegen von Patient*innen handeln, wie beispielsweise nicht gelingende Kommunikation oder unzureichende Aufklärung. Allerdings hat auch meine Beratungstätigkeit für die Patient*innen Grenzen, nämlich dann, wenn eine gutachterliche Beurteilung erforderlich wäre oder rechtliche Fragen relevant werden sollten.“

Homöopathie und Heilpraktiker*innen
In Deutschland wird die Homöopathie als Therapieform von Heilpraktiker*innen und Ärzt*innen angeboten. In der Bevölkerung zählt sie zu den beliebtesten Therapiemethoden aus dem komplementärmedizinischen Spektrum. Die in der Homöopathie verwendeten Arzneimittel gelten als gut verträglich, die Behandlung bringt kaum unerwünschte Wirkungen mit sich. Selbstverständlich gibt es für jede therapeutische Intervention Grenzen, so auch für die Homöopathie. Zusätzlich gelten für Heilpraktiker*innen Behandlungseinschränkungen, etwa im Fall von meldepflichtigen Infektionskrankheiten. Die im Berufsverband VKHD organisierten Heilpraktiker*innen sind verantwortungsvolle Therapeut*innen, die hohe Qualitätsstandards erfüllen. Mit der weiteren Möglichkeit der Zertifizierung durch SHZ und QBKHD können die Heilpraktiker*innen das hohe Maß an Patientensicherheit und Transparenz dokumentieren.

Webadresse der Patientenfürsprecherin:
https://www.patientenfuersprecher-homoeopathie.de/

Die beteiligten Institutionen:
– Verband klassischer Homöopathen Deutschlands e.V. (VKHD): https://www.vkhd.de
– Stiftung Homöopathie-Zertifikat (SHZ): https://www.homoeopathie-zertifikat.de
– Qualitätskonferenz des Bund Klassischer Homöopathen Deutschlands (QBKHD): https://homoeopathie-qualitaet.de/

Der Verband klassischer Homöopathen Deutschlands e. V. (VKHD) ist der einzige Berufsverband für klassisch homöopathisch therapierende Heilpraktiker in Deutschland mit derzeit 1400 aktiven Mitgliedern. Der Verband vertritt seit 1997 die berufsspezifischen Interessen von homöopathisch arbeitenden Heilpraktikern.

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Die Rechte als Patient kennen und wahrnehmen

VERBRAUCHER INITIATIVE zum Tag der Patientensicherheit am 17.09.

Berlin, 13. September 2022. Die sichere Behandlung mit Medikamenten ist das Thema des diesjährigen Welttages der Patientensicherheit. Wenn Patienten Verantwortung für ihre eigene Gesundheit übernehmen, können sie selbst dazu beitragen, eine passende und sichere Medikation zu erhalten. Die VERBRAUCHER INITIATIVE sagt, welche Rechte und Pflichten Patienten bei der ärztlichen Behandlung haben.

Eine Behandlung kann mit Risiken und Nebenwirkungen verbunden sein. Der Arzt muss deshalb vorher ein entsprechendes Aufklärungsgespräch mit dem Patienten führen und ihn dabei genau informieren. Dazu gehören Erläuterungen zu den Untersuchungsmethoden und ihrem Ablauf, Informationen über die gestellte Diagnose und geplante Behandlung sowie mögliche Alternativen mit Vor- und Nachteilen. Auf der Basis der Informationen kann der Patient Diagnose- und Therapiemethoden abwägen und sich entscheiden. Dafür muss der Arzt die Maßnahmen für den Laien verständlich darstellen. „Fragen Sie im Zweifelsfall unbedingt nach, wenn Sie etwas nicht verstanden haben – wenn es sein muss, auch mehrfach“, empfiehlt Georg Abel von der VERBRAUCHER INITIATIVE.

Idealerweise arbeiten Patient und Arzt zusammen. Im eigenen Interesse sollten Patienten ihrem Arzt alle Informationen geben, die für die Behandlung wichtig sind und sich an den besprochenen Therapieplan halten. Positiv wirkt es sich aus, wenn sich Patienten bei ihrem Arzt gut aufgehoben fühlen und ein Vertrauensverhältnis besteht. „Achten Sie daher bei der Wahl des Arztes darauf, dass er Ihnen gut zuhört, Ihr Anliegen ernst nimmt und ausreichend Zeit für die Anamnese, Untersuchungen, Beratungen, die Therapie und aufkommende Fragen hat“, rät der Bundesgeschäftsführer. Arzt und Praxispersonal sollten dem Patienten freundlich, respektvoll und diskret gegenübertreten. Seine Intimsphäre sollte ebenso gewahrt bleiben wie der Schutz der persönlichen Daten.

In dem Themenschwerpunkt „Gesundheit“ auf dem Portal www.verbraucher60plus.de (https://www.verbraucher60plus.de/selbstbewusster-patient/) hat die VERBRAUCHER INITIATIVE unter dem Menüpunkt „Selbstbewusster Patient“ zahlreiche konkrete Tipps rund um Patientenrechte zusammengestellt. Sie werden durch Hintergrundinformationen sowie Links zu Informations- und Beratungsangeboten ergänzt. Das Portal informiert außerdem über weitere Gesundheitsthemen wie Individuelle Gesundheitsleistungen, Medikamentenkauf im Internet oder Pflege zur Verfügung.

Die VERBRAUCHER INITIATIVE e.V. ist der 1985 gegründete Bundesverband kritischer Verbraucherinnen und Verbraucher. Schwerpunkt ist die ökologische, gesundheitliche und soziale Verbraucherarbeit.

Kontakt
Die VERBRAUCHER INITIATIVE e.V.
Georg Abel
Berliner Allee 105
13088 Berlin
030 53 60 73 41
030 53 60 73 45
mail@verbraucher.org
https://www.verbraucher.org

Als Patient sicher unterwegs

ARAG Experten informieren über den Welttag der Patientensicherheit

Worauf muss ich beim Arztbesuch achten? Wer erklärt mir die Anwendung eines neuen Medikaments? Was ist für den anstehenden Krankenhausaufenthalt wichtig? Patienten haben oft viele Fragen, aber nicht immer den Mut, nachzufragen. Gleichzeitig sorgt die Corona-Pandemie bei vielen Beteiligten für eine noch stärkere Verunsicherung. Anlässlich des Welttages der Patientensicherheit am 17. September erinnern die ARAG Experten daher an das Recht von Patienten auf eine unabhängige Beratung und umfassende Information durch die Akteure des Gesundheitswesens.

Welttag der Patientensicherheit am 17. September
Der diesjährige Aktionstag (https://www.tag-der-patientensicherheit.de/) steht nach Auskunft der ARAG Experten unter dem Motto „Sicherheit vom ersten Atemzug an“. Seit 2015 bietet das Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. (APS) in Deutschland eine Plattform, auf der Patienten und alle übrigen Beteiligten im Gesundheitswesen Informationen über sichere Versorgungsangebote von Patienten finden. An jedem Aktionstag werden bundesweit zahlreiche Veranstaltungen und Aktivitäten zum Thema Patientensicherheit durchgeführt.

Darüber hinaus stellt der gemeinnützige Verein Patienten auf seiner Internetseite (https://www.aps-ev.de/patienteninformation/) zahlreiche Informationen zur Verfügung, etwa eine Checkliste zur Nutzung von Gesundheits-Apps, einen Ratgeber für Patienten nach einem Behandlungsfehler oder Tipps zum häuslichen Umgang mit Medikamenten. APS wird vom Bundesministerium für Gesundheit unterstützt und arbeitet unter anderem mit Verbänden, Forschungsinstituten, Krankenkassen und anderen Patientenorganisationen zusammen.

Zur eigenen Sicherheit beitragen
APS ermutigt Patienten, auch für die eigene Sicherheit zu sorgen. Beispielsweise, indem man sich notiert, worüber man mit seinem Arzt sprechen möchte oder nachfragt, wenn man etwas nicht verstanden hat oder wenn es Fragen zu neuen Medikamenten oder zur Behandlung gibt. Gleichzeitig erinnert der Verein alle Patienten an ihr Recht auf umfassende Aufklärung und Beteiligung an allen Entscheidungen, die ihre Gesundheit betreffen.

Patientenrechtegesetz
Bereits seit 2013 sind mit dem Patientenrechtegesetz wichtige Patientenrechte im Bürgerlichen Gesetzbuch festgeschrieben. Darauf können sich Patienten berufen, wenn sie ihre Rechte gegenüber dem Behandelnden – wie beispielsweise dem Arzt, Zahnarzt, Physiotherapeuten oder dem Heilpraktiker – einfordern möchten. Welche weiteren Rechte Patienten per Gesetz zustehen und welche Ansprechpartner Patienten mit Beratungsangeboten zur Seite stehen, hat das Bundesgesundheitsministerium in einem Ratgeber (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen/praevention/details.html?bmg%5Bpubid%5D=45) zusammengestellt. Hier erfahren Betroffene beispielsweise, welche Widerspruchsmöglichkeiten sie gegen Entscheidungen der Krankenkasse haben, wann Anspruch auf Schadensersatz bei Behandlungsfehlern besteht oder welche Informationen in eine Patientenakte gehören.

Informations- und Aufklärungspflicht
Diagnose, voraussichtliche gesundheitliche Entwicklung, anschließende Therapie – nur eine sorgfältige Aufklärung führt nach Auffassung der ARAG Experten dazu, dass Patienten ihr Selbstbestimmungsrecht ausüben und über ihre Einwilligung in einen Eingriff wohlüberlegt entscheiden können. Bei der Aufklärung über Risiken, Chancen und Behandlungsalternativen sind die Behandelnden laut Patientenrechtegesetz verpflichtet, sich sprachlich auf den Patienten einzustellen und Informationen ohne Fachjargon verständlich zu übermitteln.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sport-und-gesundheit/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.400 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,9 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze, Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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