Wenn das Geld nicht reicht…

ARAG Experten informieren, wie man finanzielle Engpässe meistert

Wenn das Geld nicht reicht...

Die Preise explodieren, die Weihnachtsgeschenke für die Familie sind entgegen aller Vorsätze doch etwas üppiger ausgefallen als geplant und im Januar wollen viele Versicherungen und andere jährlich anfallende Zahlungen bedient werden. Wenn jetzt noch die Waschmaschine oder das Familienauto streikt, ist der Dispo bei der Bank schnell am Limit. Was man tun kann und vor allem, was man dringend lassen sollte, wenn es finanziell eng wird, sagen ARAG Experten.

Staatliche Hilfe bei der Miete
Auf keinen Fall darf bei Miete und Energie eingespart werden. Mietschulden können dazu führen, dass man vor die Tür gesetzt wird. Und zwar bereits nach zwei Monaten Mietrückstand. Der Tipp der ARAG Experten: Wer die Miete oder seine Nebenkosten nicht mehr vollständig bezahlen kann, hat die Möglichkeit, Wohngeld bei seiner Gemeinde zu beantragen. Auch Immobilienbesitzern, die selbst in ihrer Immobilie wohnen, steht dieser Weg offen. Der Anspruch auf Wohngeld kann auf der Seite des Bundesbauministeriums mit dem WohngeldPlus-Rechner (https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2023-artikel.html;jsessionid=754F09C1722B67BA4F2A56FE69532705.2_cid322) überprüft werden. Seit Anfang Januar steht das Wohngeld (https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/heim-und-garten/09405/) deutlich mehr Menschen zur Verfügung. Darüber hinaus kann ein Gespräch mit dem Vermieter helfen, einen Weg zu finden, die Miete z. B. für einen begrenzten Zeitraum auszusetzen oder Teilzahlungen zu leisten. In diesem Fall dürfen Vermieter laut ARAG Experten allerdings Verzugszinsen von bis zu vier Prozent pro Monat verlangen.

Achtung, Nebenkosten!
Kosten für Energie, Wasser, Telefon oder Internet können sich schnell zu einem unüberwindbaren Berg anhäufen. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Anbieter bei ausbleibenden Zahlungen den Hahn zudrehen bzw. die Leitung abklemmen dürfen. Daher gilt vor allem für die Energie: Unbedingt vorrangig bezahlen. Internet- und Telefonverträge können pausiert und möglicherweise mit Prepaid-Lösungen überbrückt werden. Laut ARAG Experten dürfen Mobil- und Festnetzanschlüsse bereits ab Zahlungsrückständen von 100 Euro gesperrt werden. Diese Sperre muss allerdings zwei Wochen vorher angekündigt werden. Gut zu wissen: Die Sperre gilt nur für die Leistung, bei der ein Zahlungsverzug vorliegt. Wenn also der Mobilfunkanschluss nicht bezahlt wurde, darf der Festnetzanschluss beim gleichen Anbieter nicht gesperrt werden.

Kredite
Ob Immobilien- oder Konsumentenkredit: Wer seine Raten nicht mehr bedienen kann und mit mindestens zwei Raten in Rückstand gerät, muss damit rechnen, dass kostenpflichtige Mahnungen im Briefkasten liegen, ein Inkassobüro vorstellig wird oder das Kreditinstitut den Kredit kündigt und eine Zwangsvollstreckung einleitet. Wer keine Rücklagen hat, sollte das Gespräch mit der Bank suchen. Laut den ARAG Experten gibt es dabei diverse Möglichkeiten: Minderung oder Aussetzen der Kreditraten, Verlängerung der Laufzeit oder das Aussetzen einzelner Raten. Allerdings können diese Änderungen zu Mehrkosten führen. In seltenen Fällen kann auch der Abschluss eines neuen Kreditvertrages zur Ablösung des alten Vertrages sinnvoll sein. In der Regel sind solche Umschuldungen laut ARAG Experten aber nicht lohnenswert.

Versicherungen nicht vorschnell kündigen
Vor der übereilten Kündigung von Versicherungen raten die ARAG Experten ab. Vor allem solche, die als Altersvorsorge gedacht sind, sollten um jeden Preis erhalten bleiben. Denn einige Policen können je nach Alter und Gesundheitszustand nicht mehr erneut abgeschlossen werden und zudem kostet die Kündigung der Verträge unter Umständen viel Geld. Der Tipp der ARAG Experten: Viele Versicherungen bieten ihren Kunden an, Verträge für einen begrenzten Zeitraum ruhen zu lassen, Beiträge später nachzuzahlen oder zu reduzieren. Dabei kann es allerdings zu Leistungs- und Förderungskürzungen kommen. In einigen Fällen kann das Aussetzen von Zahlungen auch zu einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes kommen.

Hilfe durch Schuldnerberatung
Wer in finanzielle Schieflage gerät, sollte sich nach Auskunft der ARAG Experten möglichst frühzeitig Hilfe bei amtlich anerkannten Stellen suchen: Denn je eher eine seriöse Beratung stattfindet, desto mehr Wege gibt es, aus den Schulden herauszukommen. Dazu stehen in Deutschland rund 1.400 Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen (https://www.meine-schulden.de/) zur Verfügung, die in Verbänden organisiert sind oder sich unter der Trägerschaft von Kommunen, Verbraucherzentralen oder Wohlfahrtsverbänden befinden. Die Beratung ist in der Regel kostenlos.

Studenten vor einem Schuldenberg
Die meisten Studenten, die ihr Studium mit Hilfe eines KfW Studienkredits (https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Studieren-Qualifizieren/F%C3%B6rderprodukte/KfW-Studienkredit-(174)/), BAföG (https://www.bafög.de/bafoeg/de/home/home_node.html) oder z. B. über ein Darlehen eines Studentenwerks (https://www.studentenwerke.de/de/content/darlehenskasse) stemmen, haben am Ende der Unizeit oft einen beachtlichen Schuldenberg aufgetürmt. Wenn dann kein lukrativer Job winkt, ist das Dilemma groß. Während das BAföG nur zur Hälfte zurückgezahlt werden muss, fallen beim Studienkredit noch Zinsen an. Auch hier raten die ARAG Experten: Wer nicht zahlen kann, sollte frühzeitig vor Tilgungsbeginn das Gespräch mit den zuständigen Stellen suchen, um eine gute Regelung zu finden. Ob Stundung, niedrigere Raten, längere Laufzeiten – vieles ist denkbar, wenn man offen spricht.

Schuldnerberatung für Senioren
In Zeiten stark gestiegener Preise für Energie und Lebenshaltung geraten viele Senioren in finanzielle Not, weil Rente und Erspartes für anfallende Rechnungen nicht reichen. Gleichzeitig nehmen ältere Menschen nur selten Hilfe von Schuldnerberatungsstellen in Anspruch – sei es aus Schamgefühl, Unkenntnis oder eingeschränkter Mobilität. Damit insbesondere älteren Jahrgängen der Zugang zu Beratungsangeboten erleichtert wird, sollen künftig Schuldnerberater Senioren dort aufsuchen, wo sie sich aufhalten – z. B. in der eigenen Wohnung, dem Altenheim, dem Seniorentreffpunkt oder dem Mittagstisch für Ältere. Dazu wurde ein mehrjähriges, deutschlandweites Projekt vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (https://www.bmuv.de/pressemitteilung/mehr-hilfe-fuer-ueberschuldete-seniorinnen-und-senioren), der Diakonie Deutschland und weiteren Wohlfahrtsverbänden initiiert.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2 Milliarden Euro.

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Energiekosten und die Angst vor der Nebenkosten Abrechnung

Energiekosten und die Angst vor der Nebenkosten Abrechnung

Steigende Energiekosten bei Immobilien

Noch vor kurzem nicht vorstellbar, aber die Stabilität der Nebenkosten driftet 2022 ins Ungewisse ab. Vermieter und Mieter, Immobilienbesitzer und Wohnungsgesellschaften stehen vor nicht vorstellbaren Herausforderungen: Neben dem Mietzins sind die Nebenkosten im Gesamtbild der Wohnkosten als ein bedeutsamer Kostenfaktor anzusehen – die sogenannte „Zweite Miete“! Eine etwas groteske Aussage, aber seit der aktuellen Krise ist jeder Betroffener.

Vermieter müssen die Nebenkosten neu berechnen und Mieterinnen und Mieter sich auf hohe Nachzahlungen einstellen, aber auch in weiteren Lebensbereichen zieht die Krise hohe Preissteigerungen nach sich. Im Zentrum einer differenzierten Ausarbeitung steht erst einmal die Definition zu dem Thema Nebenkosten.

Was sind Nebenkosten?

Nebenkosten sind alle Kosten, die dem Vermieter durch Besitz, Instandhaltung und Verwaltung seines Wohneigentums entstehen. Dazu zählen Gebühren für Versicherungen, Steuern, Kosten für Reparaturen, Hausmeister, Wartung der Heizung, Reinigung, Putz- und Gartendienste und andere Kosten. Dieser Rahmen ist den meisten Verbrauchern nicht richtig bewusst. Meistens werden mit den Nebenkosten Wasser- und Heizkosten in Verbindung gebracht.

Im Mietrecht sind Nebenkosten die Ausgaben, die dem Eigentümer in der Person des Vermieters regelmäßig durch die Bewirtschaftung eines Gebäudes oder einer Wohnung entstehen. Aus der Sicht des Mieters stehen die Nebenkosten dem Hauptaufwand der Miete gegenüber. In diesem Zusammenhang werden vornehmlich nach der Betriebskostenverordnung die umlagefähigen Betriebskosten von den nicht umlagefähigen Bewirtschaftskosten unterschieden. Infolgedessen ist es für den Mieter jederzeit sinnvoll, eine Nebenkostenabrechnung zu prüfen beziehungsweise prüfen zu lassen. Die gesetzliche Betriebskostenverordnung (BetrKV) legt fest, welche Nebenkosten der Vermieter abrechnen darf.

„Nebenkostenschock“ 2022

Es ist kein Geheimnis, dass die Nebenkosten wie Heizung, Wasser, Strom und andere Posten in den letzten Jahren stark gestiegen sind. Die Auslöser dieser Entwicklung sind sowohl in der weltweit gestiegenen Nachfrage nach Rohstoffen erkennbar als auch im Blickwinkel der Energiewende und aktuell in der Krise. Den Preis zahlen grundsätzlich die Konsumenten. Diese Aufwendungen sind mittlerweile fast so hoch wie die eigentliche Miete, warnen Experten. Ein Grund mehr, die Abrechnung sorgfältig zu prüfen und alle Sparmöglichkeiten, die sich immer wieder aus der Sache ergeben, auszuschöpfen.

Im Gespräch können viele Probleme rund um die Kosten einer Wohnung gelöst werden, so unsere Erfahrungen als ZuHause-Gruppe durch unser begründetes Forum, um allen interessierten Teilnehmern aus Wirtschaft, Handwerk und dem Mittelstand die Möglichkeit gegeben, das Thema „Nebenkosten“ zu erörtern. „Der Immobilienbesitz steht und fällt mit der Zufriedenheit sowohl des Mieters als auch des Vermieters“ – eine Weisheit, die der Bankier der Dresdner Bank Alfred Lansburgh (1872 – 1937) bereits in seinem gut-verständlichen Buch „Vom Gelde“ aus den zwanziger Jahren des letzten Jahrhunderts verdeutlicht.

Zu einem guten Verhältnis gehört im Wesentlichen das gegenseitige Verständnis zwischen Vermieter und Mieter, um im täglichen Leben partnerschaftlich fair auszukommen. Rechtlich gesehen entstehen die meisten Streitigkeiten durch Kleinigkeiten, die sich aus intransparenten Nebenkostenabrechnungen ergeben.

Immobilieneigentümer und Vermieter sollten ein Gefühl für ihre Mieter und deren Nebenkosten entwickeln.

Immer wieder steht die Frage im Raum, was denn zu den Heizkosten gehört? Wie können sinnvolle und erforderliche Prüfgeräte eingesetzt werden? Können diese Gerätschaften, die teuer sind, den Mieter pauschal also finanziell entlasten?

Die ZuHause Real Estate Group GmbH findet Unterstützung und Beratung bei Spezialisten für Heizkosten und energetische Fragen im Immobiliengewerbe. Die Heizkosten machen indes den größten Posten bei den monatlichen Mietnebenkosten aus. Dazu zählen zum einen die Aufwendungen für den verbrauchten Brennstoff selbst, zum anderen ihre Lieferung. Hinzu kommen die Heiznebenkosten für den Betriebsstrom, die Überwachung, die Bedienung und Pflege der Anlage, den Schornsteinfeger und die Immissionsmessung, fügt Eric Mozanowski hinzu. Zusätzlich entstehen eventuelle Mehrkosten für Erfassungsgeräte und die Kosten für den Wärme-Messdienst der Firmen, die den Verbrauch ablesen.

Ermittlung des Verbrauchs auf der Grundlage der Wohnfläche

Eine pauschale Abrechnung der Heizkosten nach der jeweiligen Wohnfläche ist rechtlich nicht mehr zulässig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat hierzu entschieden, dass eine Heizkostenabrechnung nach dem Abflussprinzip nicht den Vorgaben nach §7 Abs. 2 Heizkostenverordnung (HeizkostenV) um 15 Prozent gekürzt werden kann. Es ist vielmehr nach dem sog. Leistungsprinzip über die Heizkosten und damit nur über die Kosten des tatsächlich verbrauchten Brennstoffs abzurechnen, um den Anforderungen des § 7 Abs. 2 (HeizkostenV) zu genügen. Demgegenüber sieht das Abflussprinzip vor, dass in Heizkostenabrechnungen als entstandene Kosten die in dem zugrunde liegenden Abrechnungszeitraum geleisteten Zahlungen der Vermieter an die Versorger eingestellt werden. Eine Novellierung der Heizkostenverordnung gemäß den Anforderungen der europäischen EED (Energy efficiency directive) ist am 01.12.2021 in Kraft getreten. Eine Änderung betrifft die moderne Verbrauchsdatenerfassung per Fernauslesung.

Darüber hinaus schreibt die Heizkostenverordnung eine Aufteilung der Kosten in einen verbrauchsabhängigen Anteil 80 bis 70 Prozent und einen verbrauchsunabhängigen Teil 30 bis 50 Prozent vor. Grundsätzlich bestimmt der Vermieter den Maßstab der Aufteilung. Der vom Verbrauch unabhängige Teil der Heizkostenabrechnung wird nach der Wohnfläche abgerechnet.

Installation sinnvoller Prüfgeräte

Die Montage sinnvoller Prüfgeräte ist darin zu sehen, den Wärme- und Warmwasserverbrauch möglichst exakt zu erfassen und regelmäßig Informationen zu erhalten. Ein Wunsch ist die Sichtbarkeit von Mehrverbräuchen sowie Einsparpotenzialen, um den Umgang mit Energie nachhaltig zu gestalten. Heizkörper in Wohnungen sind zumeist mit Heizkostenverteilern ausgestattet, die lediglich den Verbrauch im Verhältnis anzeigen. Dabei wird der Nutzungsgrad jedes einzelnen Heizkörpers im Vergleich zur Gesamtanlage registriert. Heizkostenabrechnungen müssen nach der Novellierung mehr Informationen und Übersichtselemente enthalten, insbesondere zum tatsächlichen Energiepreis, Gesamtenergiekosten, CO2-Emissionsdaten, eingesetztem Energiemix, klimabedingten Vergleich zum Vorjahr und mit derselben Benutzerkategorie beispielsweise.

Eine absolut korrekte Abrechnung der Mietnebenkosten ist wünschenswert. Technologieentwicklungen, Mess- und Regeltechniken, Dämmung, Sanierung und Sensibilisierung im Umgang spiegeln sich bei den Nebenkostenabrechnungen wider. Gerade die aktuellen Entwicklungen verdeutlichen, dass Rücklagenbildung sinnvoll ist, wie auch der eigene Umgang als Verbraucher. Grundsätzlich gilt, dass die Erhöhung der monatlichen Abschlagszahlungen nur möglich ist, wenn eine Nebenkostenabrechnung erstellt worden ist (§ 556 Absatz 3 BGB).

Nichtsdestotrotz sollten Verbraucher nicht nur ab jetzt Energie versuchen zu sparen, sondern monatlich Rücklagen bilden. Denn erst im nächsten Jahr werden viele Haushalte merken, wie stark die Preise angestiegen sind und die Nachzahlungen nicht zu stemmen sein werden.

V.i.S.d.P.:

Eric Mozanowski
Autor & Immobilienexperte

Die ZuHause Real Estate Group GmbH mit Sitz in Stuttgart verwirklicht mit ihren verschiedenen Gesellschaften und ihrer langjährigen Erfahrung im Gebiet der Immobilienwirtschaft zahlreiche Projekte. Seit Gründung liegt der Schwerpunkt der ZuHause Real Estate Group GmbH in der Sanierung von bestehenden Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie Bauträgermaßnahmen und Projektentwicklungen. Das vorrangige Ziel ist die Schaffung neuen Wohnraums in A- und B-Städten. Die Kernkompetenz liegt im Bereich der Bestandsobjekte in der Identifizierung nachhaltiger Entwicklungschancen durch Nachverdichtung und Modernisierung bestehender Flächen und Neuvermietungen als zukünftige Wertschöpfung. Weitere Informationen unter: https://www.zuhause-immobilien.eu

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Garentii bietet Mietern und Vermietern die Lösung in Zeiten explodierender Nebenkosten

Garentii bietet Mietern und Vermietern die Lösung in Zeiten explodierender Nebenkosten

Kernidee von Garentii ist es, das Mietkautionsmanagement zu digitalisieren.

(München, Oktober 2022) Explodierende Heizkosten, Inflation, Energiekrise – der Winter 2022/2023 wird nicht nur für Mieter eine echte Herausforderung, sondern auch für Wohnungsbaugesellschaften und Vermieter. Mit seiner neuen Plattform bietet das Münchner Start-up Garentii gerade jetzt die perfekte Lösung, um vor allem bei neuen Mietvertragsabschlüssen für Solvenz bei Mietern zu sorgen – und damit auch Einnahmensicherheit für Vermieter zu garantieren. Statt die üblichen drei Monatskaltmieten wie in den meisten Fällen auf einem Sonderkonto einzufrieren und damit sowohl für Mieter wie auch für Vermieter zu blockieren, bietet Garentii die Mietkautionsversicherung für kleine monatliche Beträge ab 3 Euro – und macht Schluss mit überflüssigem Verwaltungsaufwand. Dennis Stern, Mitgründer und CBDO von Garentii: „Unsere Plattform reformiert das verstaubte Mietkautionsmanagement in Deutschland und macht es für Vermieter und Mieter so einfach und sicher wie einen Kauf bei Amazon. Gerade jetzt bietet Garentii einen echten Mehrwert, nämlich zusätzliche Liquidität der Mieter. Damit bedienen wir das S in ESG, nämlich eine Lösung, die genau jetzt Millionen von Menschen helfen kann und Vermietern die Möglichkeit gibt, Lösungen in schwierigen Zeiten aufzuzeigen.“

Mehr als 30 Milliarden Euro von insgesamt rund 50 Millionen Mietern in Deutschland lagern derzeit als Barkaution auf Bankkonten und bleiben damit der deutschen Realwirtschaft verwehrt. Gerade jetzt, wo Millionen Deutsche Angst vor der nächsten Mietnebenkostenabrechnung haben und mit den inflationsbedingt explodierenden Lebenshaltungskosten kämpfen, bietet Garentii deshalb eine Möglichkeit, liquide Mittel, die bei Wohnungen in deutschen Metropolen schnell 5.000 Euro und mehr betragen können, nicht für Barkautionen zu blockieren.

Digitalisiertes Kautionsmanagement
Garentii ist die erste spezialisierte Kautionsversicherung Europas, die den gesamten Prozess der Kautionsverwaltung digitalisiert, sämtliche Prozesse auf einer Plattform bündelt und damit für Mieter wie Vermieter jederzeit zugänglich macht. Mieter müssen dabei lediglich kleine monatliche Beiträge bezahlen, im Falle von Schäden und Mietausfällen springt die Versicherung ein und übernimmt die Kosten im Rahmen der vereinbarten Bürgschaft. Dennis Stern: „Für Mieter, egal ob Student, Kassierer, Busfahrer oder Büroangestellter, liegt der Vorteil deshalb klar auf der Hand: mehr Flexibilität und Optionen und mehr Geld in der Tasche, was das Mieten finanziell erschwinglicher und nachhaltiger macht.“

Sicherheit für die Vermieter
Für die Vermieterseite – also z. B. die Eigentümer von Mehrfamilienhäusern oder ganzen Wohnportfolios – bedeutet Garentii vor allem eine Zeitenwende im Management der Mietkautionen. Anstelle der Verwaltung von zig Kautionskonten lassen sich die einzelnen Policen einfach und übersichtlich per Mausklick einsehen und managen. Im Falle von Schäden oder Zahlungsausfällen wird sofortiger Cashflow zugesichert.

Soziale Verantwortung
In der aktuellen Krisensituation können Vermieter – vom Eigentümer einer kleinen Wohnanlage bis zum Großvermieter oder institutionellen Investor – aber auch ihrer sozialen Verantwortung gerecht werden und Mietern die Möglichkeit geben – gerade bei Neuanmietungen -, Liquidität zu sichern. Denn dank Garentii haben Menschen, die gerade jetzt auf jeden Euro achten müssen, auf einmal schnell mehrere Tausend Euro zusätzlich in der Tasche – und damit eine schwere Last weniger in harten Zeiten. Dennis Stern: „Natürlich lassen sich traditionelle Barkautionskonten auch rückabwickeln, sodass der Vermieter dem Mieter die hinterlegte Kaution wieder freigibt und ab sofort über Garentii abgesichert ist. Garentii bietet Vermietern einen echten und direkten sozialen Impact, indem sie Millionen von Euro in die Taschen der Mieter zurückbringen.“

Garentii ist das All-in-One-Tool für einfaches, effizientes und modernes Kautionsmanagement. Das 2021 in München gegründete Unternehmen bietet somit die erste spezialisierte Kautionsversicherung Europas, die den kompletten Prozess der Kautionsverwaltung digitalisiert, sämtliche dazugehörigen Prozesse auf einer Online-Plattform bündelt und diese sowohl für Vermieter als auch für Mieter jederzeit zugänglich macht. Mit seinem festen Versicherungspartner SiriusPoint und den beiden Rückversicherern Greenlight Re und dem drittgrößten Rückversicherer der Welt hat Garentii starke Partner an seiner Seite. Gründer und CEO ist Michael Hazoume, CBDO ist Dennis Stern und CTO Vitaliy Zhovtyuk.

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