Mietspiegelreform nachbessern:

Mietspiegelpflicht sinnvoll ausweiten, unabhängige und sachkundige Erstellung sicherstellen

Mietspiegelreform nachbessern:

gif e.V.

Deutscher Städtetag, Verband Deutscher Städtestatistik (VDSt) e.V. und gif Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e.V. zur gemeinsamen Stellungnahme zur Reform des Mietspiegelrechts.

Die Bedeutung qualifizierter Mietspiegel ist in der weiterhin schwierigen Wohnungsmarktlage vieler Städte unverändert hoch. Daher war im Koalitionsvertrag der Ampel eine Weiterentwicklung der Mietspiegelreform vorgesehen. Diese wurde nicht mehr umgesetzt, ist aber weiterhin erforderlich. Der Deutsche Städtetag, der Verband Deutscher Städtestatistik (VDSt) und die gif Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung fordern daher die zukünftigen Koalitionspartner auf, in der kommenden Legislatur die notwendigen Maßnahmen umzusetzen.

Mietspiegel sollten zukünftig objektiver erstellt werden und in Kraft treten können, unabhängig von Interessen der Politik und der Mieter und Vermieter. Auch sollten Mietspiegelersteller künftig nachweisen müssen, dass sie über die notwenige Sachkunde verfügen. Zudem sollten überall, wo die Mietpreisbremse gilt, auch Mietspiegel erstellt werden.

Der Gesetzgeber hat 2021 mit dem Mietspiegelreformgesetz und der Mietspiegelverordnung eine gute Grundlage für rechtssichere Mietspiegel geschaffen. Von besonderer Bedeutung sind dabei die Regelungen für sogenannte qualifizierte Mietspiegel, die nach anerkannten wissenschaftlichen Methoden erstellt werden. In zwei wesentlichen Punkten gibt es allerdings noch wesentlichen Nachbesserungsbedarf:
-Unabhängigkeit der Mietspiegelerstellung
-Sachkunde der Mietspiegelersteller

Der Deutsche Städtetag, der Verband Deutscher Städtestatistik (VDSt) und die gif Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung sprechen sich zum wiederholten Male nachdrücklich für eine unabhängige und weisungsungebundene Erstellung von Mietspiegeln aus. Dies muss insbesondere für qualifizierte Mietspiegel gelten, die aktuell nur mit Zustimmung von Mieter- und Vermietervertretern oder ersatzweise durch die Gemeinde in Kraft treten können. Diese Abhängigkeit beeinträchtigt die Objektivität der Mietspiegelerstellung und führt in vielen Fällen zu politischer Einflussnahme. Seit Langem wird dieses Verfahren kritisiert, da es häufig zu Konflikten oder methodisch fragwürdigen Kompromissen führt. Eine solche Praxis steht nicht im Einklang mit den wissenschaftlichen Standards qualifizierter Mietspiegel und widerspricht ihrer zentralen Bedeutung im Miet-, Sozial- und Steuerrecht.

Die Verbände fordern daher, dass qualifizierte Mietspiegel nach denselben Prinzipien erstellt werden wie amtliche Statistiken. Um wissenschaftlichen Ansprüchen zu genügen, muss die Veröffentlichung eines Mietspiegels unabhängig von der Zustimmung einzelner Interessenvertreter erfolgen. Gleichzeitig sollen die fachlichen Beiträge von Mieter- und Vermieterverbänden weiterhin in beratender Funktion einfließen – ohne jedoch ein faktisches Vetorecht über die Einführung eines Mietspiegels zu erhalten.

Zudem besteht derzeit keine gesetzliche Vorgabe zur Qualifikation der Mietspiegelersteller. Angesichts der hohen gesellschaftlichen Relevanz qualifizierter Mietspiegel für Mieter und Eigentümer sowie der methodischen Komplexität ihrer Erstellung halten die Verbände dies für nicht ausreichend. Selbst die besten gesetzlichen Anforderungen an Mietspiegel bleiben wirkungslos, wenn die erstellenden Akteure nicht über die erforderlichen Kenntnisse und Kompetenzen verfügen.

Um die Qualität, Akzeptanz und Rechtssicherheit von Mietspiegeln nachhaltig zu erhöhen, fordern die Verbände eine Weiterentwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Dazu gehört insbesondere die Einführung eines verpflichtenden Sachkundenachweises für Mietspiegelersteller sowie die Sicherstellung der Unabhängigkeit des gesamten Verfahrens. Nur so kann das Instrument Mietspiegel langfristig gestärkt und seine Verlässlichkeit gewährleistet werden.

Die Mietspiegelpflicht besteht im Moment nur für alle Kommunen mit mehr als 50 000 Einwohnern. In vielen Gemeinden gilt aber die Mietpreisbremse, ohne dass auch ein Mietspiegel erstellt werden muss. Nach einer Untersuchung des BBSR waren Ende 2024 davon insgesamt 347 Gemeinden betroffen; davon 106 kleinere Mittelstädte (20 000 bis unter 50 000 Einwohner), 173 Kleinstädte (5 000 bis unter 20 000 Einwohner) und 68 Gemeinden mit unter 5 000 Einwohnern.[1] Ohne Mietspiegel greift die Mietpreisbremse aber ins Leere. Daher sollten die Kommunen grundsätzlich für alle angespannten Wohnungsmärkte Mietspiegel ausweisen. Ab 100 000 Einwohnern sollten qualifizierte Mietspiegel erstellt werden, da nur diese Rechtssicherheit für Mieter und Vermieter bieten.

Darüber hinaus weist die Gesetzgebung zur Mietspiegelreform einige kleinere handwerkliche Fehler auf, die aber in der Praxis große Bedeutung für die Verfügbarkeit der erforderlichen Daten haben. Diese fehlerhaften Stellen müssen zeitnah nachgebessert werden.

Die gif Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e.V. wurde am 15. Oktober 1993 gegründet und hat heute rund 1.300 Mitglieder. Der gemeinnützige Verein strebt die Zusammenführung von Theorie und Praxis an und trägt zur Klärung wichtiger immobilienwirtschaftlicher Fragestellungen sowie zur Verbesserung der Markttransparenz bei. Präsidentin der gif ist Prof. Dr. Verena Rock.

Kontakt
gif Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche F.
Katharina Seipel
Äppelallee 27
65203 Wiesbaden
0611 23 68 10 77

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Der neue Mietspiegel der Stadt Nürnberg wurde am 1.8.2024 veröffentlicht

Weitere erhebliche Mietsteigerungen bei Wohnimmobilien im Vergleich zum Mietspiegel 2022

Der neue Mietspiegel der Stadt Nürnberg wurde am 1.8.2024 veröffentlicht

Nürnberg Altstadt

Der neue Mietspiegel der Stadt Nürnberg ist seit dem 1. August 2024 verfügbar und bietet einen umfassenden Überblick über die ortsüblichen Vergleichsmieten im Stadtgebiet Nürnberg. Der Mietspiegel in Nürnberg gilt jeweils zwei Jahre und ist ein qualifizierter Mietspiegel. Das bedeutet, dass er z.B. zur Beurteilung der ortsüblichen Vergleichsmiete bei Mietstreitigkeiten anwendbar ist. Auch zur Überprüfung, ob die in Nürnberg geltende Mietpreisbremse korrekt berücksichtigt wurde oder bei Mieterhöhungen und neuen Vermietungen einer Wohnimmobilie (https://www.immobilienmakler-nbg.de/immobilien-verkauf-vermietung.html) kann der Mietspiegel herangezogen werden.

Mietspiegel 2024 – Entwicklung der Basismieten:

Im Vergleich zum Mietspiegel von 2022 verzeichnet der Mietspiegel 2024 erneut erhebliche Mietsteigerungen für Wohnimmobilien in Nürnberg. Die jüngsten Zahlen zeigen, dass die Basismieten je nach Wohnungsgröße um bis zu 9 % gestiegen sind.

Bei kleinen Wohnungen bzw. Apartments von 20 m² bis 25 m² beträgt die Steigerung bei den Basismieten 5 %. Für Wohnungen mit Wohnungsgrößen von 66 m² bis 130 m² beträgt die Erhöhung beispielsweise zwischen 7 % und 9 %.

Veränderungen bei den Zuschlägen und Abschlägen:

Außerdem wurden die Zuschläge bei neueren Baujahren erhöht, z.B. um bis zu 5% mehr bei Wohnungen mit Baujahr ab 2017 verglichen mit dem Mietspiegel 2022.

Dies trägt zu einer weiteren Steigerung der Mieten vor allem bei Wohnungen neueren Baujahrs bei. Demgegenüber stehen etwas stärkere Abschläge (und damit Verbilligung der Mieten) bei älteren Baujahren (Altbau Baujahre bis 1976). Bei den weiteren Merkmalen wurden ebenfalls Anpassungen vorgenommen. Neu ist beispielsweise die Berücksichtigung der Betriebsmittel der jeweiligen Heizung (Pellets, Erd-/Umweltwärme, Solar).

Beispiel Mietspiegel 2024 – Verteuerung einer 3 Zimmer Wohnung mit 75 m² Wohnfläche:

Ein besonders anschauliches Beispiel für die Auswirkungen der Mietsteigerungen in Kombination mit Zuschlägen ist eine 3-Zimmer-Wohnung mit typischen 75 m² Wohnfläche, die aufgrund des Baujahrs und weiterer Zuschläge eine Verteuerung von insgesamt ca. 11 % erfahren kann.

Mietspiegel 2024
Basis Nettokaltmiete: 9,51 €/m²
Baujahr 2007 bis 2011: Zuschlag 14 %
korrigierte Nettokaltmiete: 10,84 €/m²
Ortsübliche Vergleichsmiete (korrigierte Nettokaltmiete (Mietspiegel Mittelwert) – Mietspiegel 2024: 811 €/Monat

Mietspiegel 2022
Ortsübliche Vergleichsmiete Mietspiegel 2022: 733 €/Monat

Fazit:

Im Vergleich zum Mietspiegel 2022 zeigen die aktuellen Zahlen, dass die Mietpreise weiterhin deutlich steigen. Allerdings sind die Erhöhungen bei kleinen Wohnungen etwas moderater ausgefallen als in den Jahren zuvor. Dafür verteuern sich Wohnungen mit mittleren bis großen Wohnflächen deutlich (66 m² bis 130 m²)

Fragen zum Mietspiegel der Stadt Nürnberg 2024?

Neben vielen weiteren kostenlosen Serviceleistungen für Ihre Immobilie, wie z.B. die Immobilienbewertung für Ihren Immobilienverkauf in der Metropolregion Nürnberg, bieten wir als Immobilienmakler in Nürnberg (https://www.immobilienmakler-nbg.de/) auch detaillierte Auskunft zum Mietspiegel und unterstützen Sie bei der Einordnung Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung in den aktuellen Mietspiegel. Die ermittelte ortsübliche Vergleichsmiete dient dann z.B. als Grundlage zur Beurteilung möglicher Mietanpassungen oder als Ausgangsbasis für die Neuvermietung Ihrer Immobilie.

Mietspiegel 2024 Bezugsquelle:

Der Mietspiegel kann gegen eine Gebühr von ca. 3,50 € als PDF direkt bei der Stadt Nürnberg heruntergeladen werden. Außerdem wird der Mietspiegel 2024 als Druckversion verschickt und kann bei der Stadt Nürnberg sowie bei den Bürgerämtern der Stadt abgeholt werden.

Herr Dipl.-Ing.(FH) Christian Reinhart verfügt über 25 Jahre Erfahrung in der Immobilienbranche und mehr als 10 Jahre Erfahrung als Immobilienmakler in der Metropolregion Nürnberg. Die Metropolregion Nürnberg ist ein fester Begriff und umfasst die Städte Nürnberg, Fürth und Erlangen. Alle drei Städte grenzen fast unmittelbar aneinander.
Als ausgebildeter Bauingenieur verfügt er über viel Erfahrung in der Planung und Ausführung von Wohnimmobilien. Die Kunden seine Immobilienmaklerbüros profitieren in vielerlei Hinsicht davon. Dieser Hintergrund macht ihn für die Beurteilung und Bewertung von Immobilien oder über Renovierungsarbeiten zum absoluten Profi im Maklerbereich.

Das Team um Christian Reinhart besteht aus mehreren Immobilienmaklern und freiberuflichen Mitarbeitern, die nach Bedarf eingesetzt werden. Das Credo jedes Mitarbeiters ist es, viel Zeit für die Kunden zu haben und der Kommunikation mit ihnen oberste Priorität einzuräumen. Fairness in den Geschäftsprozessen für alle Beteiligten ist fester Bestandteil der Unternehmensphilosophie. Damit wird nicht nur geworben, dies wird täglich auch gelebt: „Ihr fairer Makler“ eben.

In der Regel erreichen die Kunden ohne Umweg die Mitarbeiter und Christian Reinhart direkt telefonisch. Die Kommunikationswege innerhalb des Büros sind kurz. Binnen weniger Stunden reagiert das Büro auf Anrufe, Mails oder über seine Social Media Plattformen.

Der Schwerpunkt des Büros liegt bei Wohnimmobilien. Bei der Vermietung und dem Verkauf von Wohnhäusern. Das Spezialgebiet ist der Verkauf von Mehrfamilienhäusern. Dies bestätigen unzählige erfolgreich durchgeführte Verkäufe und Vermietungen von Wohnungen und Häusern in der Metropolregion. Hier erfahren Sie mehr: www.immobilienmakler-nbg.de

Kontakt
Immobilienmakler Dipl.-Ing.(FH) Christian Reinhart
Christian Reinhart
Königstorgraben 11
90402 Nürnberg
0911-13008249
https://g.page/ihrfairermakler

Haus & Grund Hessen: Mit einfachem Mietspiegel Steuergelder sparen

„Ergebnis mit dem qualifizierten Mietspiegel absolut vergleichbar“ – Appell an Kommunen anlässlich des Landesverbandstages

Haus & Grund Hessen: Mit einfachem Mietspiegel Steuergelder sparen

Bad Homburg, 1. Juli 2022 – Als „wichtigen Beitrag zur Wahrung des Rechtsfriedens“ bezeichnet Christian Streim, Vorsitzender von Haus & Grund Hessen, den Mietspiegel, den größere Städte künftig erstellen müssen. Das Gesetz tritt heute in Kraft. Anlässlich des Landesverbandstages der hessischen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Bad Homburg appellierte Streim jedoch an die Kommunen, den Weg des einfachen Mietspiegels zu gehen. Der spare wertvolle Steuergelder, sei von der Bevölkerung akzeptiert und stehe der qualifizierten Version in nichts nach.

Grundsätzlich begrüßt Haus & Grund Hessen die neue Pflicht für Kommunen, einen Mietspiegel zu erstellen: „Damit entfällt für Vermieter die oft aufwendige Suche nach einer Vergleichswohnung, wenn sie eine Mieterhöhung begründen wollen“, so Streim. „Wir appellieren aber an die Kommunen, den Weg des einfachen Mietspiegels zu wählen und dafür auf die Expertise der lokalen Interessenvertreter von Vermietern und Mietern zu setzen, die den örtlichen Immobilienmarkt sehr gut kennen. Das Ergebnis wird von der Bevölkerung akzeptiert und ist mit dem qualifizierten Mietspiegel absolut vergleichbar, der aber im Schnitt einen Euro pro Einwohner kostet – ohne jeglichen zusätzlichen Mehrwert.“

Zwölf hessische Kommunen in der Pflicht
Ab dem heutigen 1. Juli müssen Kommunen mit mehr als 50.000 Einwohnern eine solche Übersicht erstellen, die Auskunft über die ortsübliche durchschnittliche Miete gibt. Dabei haben sie die freie Wahl zwischen dem qualifizierten und dem einfachen Mietspiegel. Die beiden Varianten unterscheiden sich allein durch ihre Wege zum Ziel.

Der qualifizierte Mietspiegel muss wissenschaftlichen Standards entsprechen. Von den zwölf betroffenen Städten in Hessen haben sich bereits Frankfurt und Darmstadt für diese Version entschieden, was dazu führte, dass sie für die Datenerfassung, -auswertung und -gewichtung ein darauf spezialisiertes Institut beauftragen mussten. Diese Form muss alle vier Jahre neu aufgestellt und alle zwei Jahre an die aktuelle Entwicklung angepasst werden.

Den einfachen Mietspiegel haben bislang Wiesbaden, Offenbach und Hanau gewählt. Diesen erarbeiten in Eigenregie lokale Interessenvertreter der Vermieter und Mieter, teilweise unter Einbeziehung der Kommune, erheben selbst die erforderlichen Daten und passen ebenso das Ergebnis alle zwei Jahre den Veränderungen auf dem lokalen Wohnungsmarkt an.

Kassel, Gießen, Marburg, Fulda, Rüsselsheim, Bad Homburg und Wetzlar – der Größe nach geordnet – sind die hessischen Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern, die bislang keinen Mietspiegel erstellt haben. Wählen sie die einfache Variante, muss sie bis zum 1. Januar 2023 vorliegen. Für die qualifizierte Variante bleibt ihnen bis 1. Januar 2024 Zeit.

Verbandsvorsitzender Streim hofft, dass ihre Entscheidung für die kostengünstigere Variante ausfällt. Denn aus seiner Sicht spricht auch der vom Land gefüllte Fördertopf nicht dafür, aus dem Kommunen bis zu 70 Prozent der Kosten für ihren qualifizierten Mietspiegel abdecken können. „Das sind ja ebenfalls Steuermittel, die ohne Not für eine Sache ausgegeben werden, für die es eine ebenso gute, viel günstigere Alternative gibt.“

Wolfgang Bosbach Festredner beim Landesverbandstag
Zu ihrem Landesverbandstag treffen sich die Mitglieder von Haus & Grund Hessen heute und morgen im Kurhaus Bad Homburg. Nach Mitgliederversammlung und Galaabend mit rund 200 Gästen am heutigen Freitag empfängt der Verband am morgigen Samstag etliche Ehrengäste zum Festakt. Unter ihnen Festredner Wolfgang Bosbach (CDU), langjähriges Mitglied des Deutschen Bundestages und einer der bekanntesten Unionspolitiker. Er wird zum Thema „Deutschland und Europa in Zeiten von Globalisierung und Digitalisierung“ sprechen. Weitere Ehrengäste sind Alexander Hetjes, Oberbürgermeister von Bad Homburg, sowie Moritz Promny, Generalsekretär der FDP Hessen.

Über Haus & Grund Hessen:

Haus & Grund Hessen – Landesverband der Hessischen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V. ist die Dachorganisation der 81 örtlichen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Vereine in Hessen mit insgesamt über 65.000 Mitgliedern. Unser Verband nimmt am politischen Geschehen teil und stärkt dadurch die Position des privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentums in Hessen. Wir vertreten die Interessen der hessischen Haus- und Grundeigentümer gegenüber Politik, Behörden und Öffentlichkeit.

Bedeutung des privaten Eigentums in Hessen:

– Die privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Hessen verfügen über rund 2,5 Millionen Wohnungen, also über mehr als 85,4 Prozent des gesamten hessischen Wohnungsbestandes.

– Sie investieren jährlich über 7,1 Milliarden Euro in ihre hessischen Immobilien.

– Unter Berücksichtigung der positiven Beschäftigungseffekte in weiteren Branchen sichern oder schaffen diese Investitionen jährlich rund 135.000 Arbeitsplätze in Hessen.

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