Mehrwertsteuerfreie Edelmetall-Investitionen: Zollfreilager als lukrative Alternative

Mehrwertsteuerfreie Edelmetall-Investitionen: Zollfreilager als lukrative Alternative

Mehrwertsteuerfreie Investition – EM Global Service AG

Die Investition in Edelmetalle, insbesondere Weißmetalle wie Silber und Platin, ist oft von der hohen Mehrwertsteuer belastet. In Deutschland beträgt diese Steuer 19 Prozent, was die Rentabilität solcher Anlagen erheblich mindern kann. Eine lukrative Alternative bietet jedoch die Lagerung in sogenannten Zollfreilagern. Hierbei handelt es sich um spezialisierte Lagerstätten, in denen eingelagerte Waren von der Mehrwertsteuer befreit sind, solange sie dort verbleiben.

Was sind Zollfreilager?

Zollfreilager sind legale Verwahrungsmöglichkeiten mit einem besonderen extraterritorialen Status. Ursprünglich zur Vereinfachung des Handels geschaffen, ermöglichen sie heute eine sichere und diskrete Aufbewahrung von Vermögenswerten. Zollabgaben und Mehrwertsteuer fallen erst dann an, wenn die Ware aus dem Zollfreilager entnommen und in den wirtschaftlichen Verkehr eines Landes eingeführt wird.

Vorteile der Zollfreilager: Steuerersparnis und Sicherheit

Dr. Peter Riedi, Geschäftsführer der EM Global Service AG und Edelmetallexperte, erklärt: „Zollfreilagerprodukte ermöglichen es Anlegern, in Weißmetalle wie Silber und Platin zu investieren, ohne die Belastung der Mehrwertsteuer tragen zu müssen. Diese Produkte sind besonders attraktiv, da die Steuerersparnis von 19 Prozent die Rentabilität erheblich steigert.“

Zusätzlich zur Steuerersparnis bieten Zollfreilager ein hohes Maß an Sicherheit. Die EM Global Service AG nutzt Hochsicherheitslager, die von weltweit führenden Sicherheitsunternehmen betrieben werden, um die physische Verwahrung der Edelmetalle zu gewährleisten. So können Anleger sicher sein, dass ihre Vermögenswerte bestens geschützt sind.

Diskretion und Anonymität

Ein weiterer Vorteil des Zollfreilagers ist die Diskretion. Nach dem Niedergang des Bankgeheimnisses sind Zollfreilager eine der letzten Bastionen, in denen Vermögen sicher und anonym gelagert werden können. Dies ist besonders für vermögende Kunden attraktiv, die ihr Vertrauen in traditionelle Banken und Finanzsysteme verloren haben.

Rentable und sichere Anlage in Weißmetalle

Für Privatanleger, die in Weißmetalle investieren möchten, bieten Zollfreilager eine ideale Lösung. Sie ermöglichen nicht nur die Umgehung der Mehrwertsteuer, sondern auch eine sichere und diskrete Lagerung der Wertgegenstände. Dr. Peter Riedi von der EM Global Service AG betont: „Mit Zollfreilagerprodukten können Sie direkt und ohne zeitliche Begrenzung in Weißmetalle investieren und dabei die Mehrwertsteuer von 19 Prozent sparen.“ Diese innovative Anlagemöglichkeit kombiniert steuerliche Vorteile mit höchster Sicherheit und Diskretion.

Das Unternehmen EM Global Service AG im Herzen Europas gelegen konzipiert und betreut Rohstoff- und Edelmetallkonzepte. Das Leistungsspektrum der EM Global Service AG umfasst den Erwerb, die Verwahrung und Sicherheit von physischen Edelmetallen für die Eigentümer, die Käufer. Das Unternehmen mit ihrem Team baut auf wirtschaftliche Stabilität und sichern diese mit Zuverlässigkeit und Diskretion in der Vermögensverwahrung im Herzen Europas. Weitere Informationen unter www.em-global-service.li

Kontakt
EM Global Service AG
Dr. Peter Riedi
Landstrasse 144
9495 Triesen
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Tiefkühlpizza statt Italiener?

Tiefkühlpizza statt Italiener?

(Bildquelle: @ Pixabay)

Die geplante Mehrwertsteuererhöhung für Speisen werden viele Gastronomie-Betriebe nicht überleben. Der Bund der Selbstständigen Deutschland e.V. (BDS) fordert stattdessen: Steuersatz von 7 % beibehalten, Umsatzsteuerrecht vereinheitlichen und die Bürokratie in Behörden abbauen, um Steuergelder einzusparen.

Angesichts der 60-Milliarden-Lücke im Bundeshaushalt sind Sparmaßnahmen und höhere Einnahmen das Gebot der Stunde. Doch gerade in der aktuellen Situation sollten wir darauf achten, nicht die Falschen zu belasten.
Der Effekt der Mehrwertsteuer-Erhöhung für Speisen auf 19 % wird nicht nur für die Gastronomiebranche verheerend sein, sondern unsere gesamte Wirtschaft schwächen: Restaurants, die wegen einer zu hohen Steuerlast schließen, zahlen keine Steuern. Beschäftigte, die ihren Arbeitsplatz verlieren, ebenfalls nicht – vielmehr belasten sie den Sozialetat.
Ohne Lokale, Kneipen und Cafes locken unsere Innenstädte keine Konsumenten an. Der Einzelhandel verliert Laufkundschaft, Läden müssen schließen, Gebäude stehen leer, Innenstädte veröden. Auch der Tourismussektor leidet darunter. Der tatsächliche wirtschaftliche Schaden wird die erhofften Steuermehreinnahmen mutmaßlich um ein Vielfaches übertreffen.

Klima der Unsicherheit hemmt Investitionsentscheidungen

Olaf Scholz hatte – noch als Kanzlerkandidat – das Versprechen gegeben, die 7 %-Regelung für Speisen in der Gastronomie beizubehalten.
„Dass dieses Versprechen nun gebrochen wird, regt viele Selbstständige auf, denn es ist symptomatisch für unsere Regierung und verstärkt in der Wirtschaft einmal mehr das Gefühl einer allgemeinen Planungsunsicherheit“, so Liliana Gatterer, Präsidentin des Bund der Selbständigen Rheinland-Pfalz & Saarland e.V. „Investitionen werden nicht getätigt oder verschoben, denn es gibt wenig Anreize und die Rahmenbedingungen können sich jederzeit wieder ändern. Über kurz oder lang führt das zum Stillstand“, so Gatterer weiter.

Unzufriedenheit auch bei den Konsumenten

Aber nicht nur in Unternehmerkreisen wird Kritik laut. Die Angelegenheit betrifft unsere gesamte Gesellschaft und auch bei den Konsumenten ist die Unzufriedenheit vorprogrammiert: Tiefkühlpizza statt Italiener – das wird künftig die Devise für viele Verbraucher sein, die sich das Essengehen schlichtweg nicht mehr leisten können.
Das Essen in Kitas, Schulen und Krankenhäusern wird ebenfalls teurer und die Belastung für die Privathaushalte größer.
Mit der sterbenden Gastronomie bricht ein weiteres Stück sozialer Kitt in unserer Gesellschaft weg: Orte, an denen Menschen sich ungezwungen treffen und miteinander in Verbindung treten können.

Die Krise als Chance sehen, Regelungen vereinheitlichen und Bürokratie abbauen

Der Bund der Selbstständigen Deutschland fordert daher, den Mehrwertsteuersatz von 7 % auf Speisen nicht nur dauerhaft beizubehalten, sondern ihn auch auf Getränke anzuwenden. „Das wäre ein starkes Zeichen, würde belebend wirken und wäre auch ein Beitrag zu weniger Bürokratie, da aufwändige Splitbuchungen auf Grund unterschiedlicher Mehrwertsteuersätzen entfallen würden.“ ergänzt Andreas Keck, Generalsekretär des BDS Deutschland e.V. und fordert von der Regierung: „Nehmt die Krise als Chance wahr und räumt bei der Umsatzsteuer gleich richtig auf. Das Chaos dort mit den vielen Ausnahme- und Spezialregelungen ist unerträglich. Und wenn die Politik schon aufräumt, dann auch bei der Verwaltung insgesamt. 15% pro Jahr und pro Behörde sind bei konsequenter Entschlackung und smarter Digitalisierung locker drin.“

Bund der Selbständigen | Wir Unternehmen.

Viele tausend kleine und mittelständische Unternehmen sind in regionalen und überregionalen Unternehmensverbänden organisiert. Zentrale Aufgabe des BDS Deutschland ist die bundes- und europapolitische Vertretung der Interessen aller hier organisierten Unternehmen wie: Bund der Selbständigen / Deutscher Gewerbeverband e.V. Landesverband Hamburg | Bund der Selbständigen / Deutscher Gewerbeverband e.V. Landesverband Mecklenburg-Vorpommern | Bund der Selbständigen Landesverband Rheinland-Pfalz und Saarland e.V. | Bund der Selbständigen /Deutscher Gewerbeverband e.V. Landesverband Sachsen | Bund der Selbständigen Landesverband Schleswig-Holstein e.V. | mib – Mittelstand in Bayern Vereinigung der Selbständigen und mittelständischen Unternehmer e.V. | Bund der Selbständigen und Freiberufler Landesverband Berlin / Brandenburg e.V. | Bund der Selbständigen / Deutscher Gewerbeverband Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. | Bund der Selbständigen – Gewerbeverband Thüringen e.V. | German Mittelstand e.V.

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Drittes Entlastungspaket wegen stark gestiegener Energiepreise

Energiekrise, Inflation 2022. Was tun Deutschland und die EU gegen die dramatische Preisentwicklung?

Um Härten infolge stark steigender Energiepreise abzufedern und zur schnellen und gezielten Entlastung der Bürger/innen sowie der Unternehmen ..

Drittes Entlastungspaket wegen stark gestiegener Energiepreise

(Bildquelle: istockphoto-1387479646-612×612)

Um Härten infolge stark steigender Energiepreise abzufedern und zur schnellen und gezielten Entlastung der Bürger/innen sowie der Unternehmen hat die Bundesregierung eine Drittes Entlastungspaket im Umfang von 65 Mrd. Euro beschlossen. Die erforderlichen Gesetzesänderungen werden zurzeit auf den Weg gebracht werden. Es geht insbesondere um Zustimmung der EU-Kommission und die beihilferechtliche Prüfung.

Die Maßnahmen umfassen kurzfristige Hilfen für:

-Rentnerinnen, Rentner und Versorgungsempfängerinnen und -empfänger des Bundes, erhalten zum 1. Dezember 2022 eine einkommensteuerpflichtige Einmalzahlung von 300,00 Euro

-Studierende, Fachschülerinnen und -schüler sowie Bezieherinnen und Bezieher von Wohngeld bekommen eine vom Bund finanzierte Einmalzahlung in Höhe von 200,00 Euro

-Unternehmen, die wegen deutlich gestiegener Energiekosten bei Gas und Strom stark belastet sind

Für den Bürger geht es hier um

-die Verschiebung der weiteren Anhebung des CO2-Preises um ein Jahr auf Januar 2024

-die Anhebung der Midijobgrenze auf 2.000,00 Euro

-grundlegende Reformen beim Wohngeld und die Einführung des Bürgergeldes anstelle des Arbeitslosengeldes II ab 2023

Zudem gibt es für Unternehmer eine Vielzahl steuerlicher Maßnahmen, auch :

-temporäre Absenkung des Umsatzsteuersatzes auf die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz von 19 auf 7 Prozent

-die Entfristung der Homeoffice-Pauschale, und Anhebung von 600,00 Euro auf 1.000,00 Euro

-die vollständige Absetzbarkeit der Altersvorsorgeaufwendungen bei der Einkommensteuer, bereits ab dem Jahr 2023

-die steuerliche Befreiung von Unternehmenszahlungen an Beschäftigte bis zu 3.000,00 Euro und

-der Abbau der kalten Progression bei der Einkommensteuer

Durch die beiden ersten Entlastungspakete vom Februar 2022 und März 2022 wurden Unterstützungsmaßnahmen in Höhe von 30 Mrd. Euro umgesetzt. Da der Druck auf die Energiepreise nicht nachlässt, wurde das III. Entlastungspaket beschlossen.

Mit dem von der Bundesregierung im September 2022 beschlossenen Gesetzesentwurf für ein Inflationsausgleichsgesetz soll die Mittelschicht entlastet und vor schleichenden Steuererhöhungen durch die kalte Progression geschützt werden.
Der Gesetzesentwurf sieht die folgenden Änderungen beim Einkommensteuertarif für 2023 vor:

-Anhebung des Grundfreibetrages um 285,00 Euro auf 10.632,00 Euro ab 2023 und weitere 300,00 Euro auf 10.932,00 Euro ab 2024

-Der Spitzensteuersatz soll ab 2023 erst bei 61.972,00 Euro jährlich greifen anstatt wie bisher bei 58.597,00 Euro jährlich. Einkommen ab 277.836,00 Euro jährlich sind davon ausgenommen

Um Strukturbrüche in der Wirtschaft und einen nachhaltigen Schaden der Wettbewerbsfähigkeit zu vermeiden, wurden umfangreichende Maßnahmen beschlossen.

-Verlängerung des Kurzarbeitergeldes für Unternehmen und Beschäftigte

-Absenkung der Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie auf 7 Prozent wird ebenso verlängert

Daneben werden die bestehenden Hilfsprogramme für Unternehmen bis zum 31. Dezember 2022 fortgeführt.

-KfW-Sonderprogramm Ukraine, Belarus, Russland, das zinsgünstige Kredite für Unternehmen bereitstellt, die vom Krieg in der Ukraine beziehungsweise von den Sanktionen gegen Russland und Belarus betroffen sind; die Haftungsfreistellung bei diesem Programm wird verbessert
-Erweiterungen der während der Corona-Pandemie eingeführten Bund-Länder-Bürgschaftsprogramme zur kurzfristigen Sicherstellung von Liquidität
-Energiekostendämpfungsprogramm zur Entlastung von energie- und handelsintensiven Unternehmen
-Margining-Finanzierungsinstrument, das die Liquidität von den Unternehmen sicherstellt, die an Terminbörsen mit Strom, Erdgas und Emissionszertifikaten handeln
-in Einzelfällen: Unterstützung von Unternehmen mit großer volkswirtschaftlicher Bedeutung mit Eigenkapital
-Prüfung der Möglichkeit, zukunftsfähige Unternehmen zu stabilisieren, die ihre Produktion aufgrund einer Gasmangellage oder nicht tragfähiger Energiepreise aussetzen müssen.
Um die wirtschaftlichen Folgen der Sanktionen gegen die Russische Föderation und die des Kriegs in der Ukraine abzufedern, soll ein Kreditprogramm der KfW zur Unterstützung der betroffenen Unternehmen aufgesetzt werden. Hierbei geht es darum, kurzfristig Liquidität sicherzustellen.
Die wesentlichen Programmeckpunkte sind:
-Investitions- und Betriebsmittelkredit für mittelständische und große Unternehmen (ohne Umsatzgrößenbegrenzung)
-Weitgehende Haftungsfreistellung für die Hausbanken
Zugangsvoraussetzung sind nachgewiesene Betroffenheit, die aus den Sanktionen gegenüber Russland und Belarus oder den Kriegshandlungen in der Ukraine resultieren.
-Umsatzrückgang durch weggebrochenen Absatzmarkt
-nachgewiesene Produktionsausfälle in den Ländern Ukraine, Belarus und Russland
-nachgewiesene Produktionsausfälle aufgrund fehlender Rohstoffe und Vorprodukte
-Schließung von Produktionsstätten in RUS, UKR oder BLR
-besonders hohe Betroffenheit durch die gestiegenen Energiekosten (Energiekostenanteil 3 Prozent vom Umsatz).
-Vergünstigter Zinssatz
-Bis zu zwei tilgungsfreie Jahre

Die KfW wird die Programme in den nächsten Wochen an den Start bringen.

Für Unternehmen, die wegen deutlich gestiegener Energiekosten bei Gas und Strom stark belastet sind, wird es einen zeitlich befristeten Kostenzuschuss für den Zeitraum Februar 2022 bis September 2022 geben. Dadurch soll verhindert werden, dass die geförderten Unternehmen ihre Kosten an ihre Kundinnen und Kunden abwälzen.
Ausgangspunkt ist die Preisdifferenz der gezahlten Strom- und Gaskosten im Jahr 2022 im Vergleich zu den im Jahr 2021 angefallenen Kosten. Die Preisdifferenz oberhalb einer Verdopplung des Erdgas- und Strompreises wird anteilig bezuschusst. Es wird drei Förderstufen geben.
Weitere Auskünfte zur Beantragung kann die Hausbank oder der Steuerberater erteilen.

Wir bieten individuelle, maßgeschneiderte und passgenaue Lösungen aus einer Hand für nationale und internationale Unternehmen jeder Rechtsform und Größe, Unternehmer, Vereine, Stiftungen sowie Privatpersonen, in den Bereichen:

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